Diese Erfindung bezieht sich auf dünne Schleifkörper zum Schleifen
sehr harten Materials wie eines solchen, das in der Elektronikindustrie benutzt
wird.
Schleifkörper, die beides, sehr dünn und sehr steif sind, sind wirtschaftlich
von großer Bedeutung. Z. B. werden dünne Schleifkörper bei der Fertigung elektronischer
Produkte zum Abtrennen von dünnen Abschnitten, und beim Bereitstellen anderer Schleifoperationen
zur Verarbeitung von Siliziumwafern und sogenannten Pucks aus Aluminiumoxid-Titan-
Karbidkomposit gebraucht. Siliziumwafer werden allgemein für integrierte Schaltungen
eingesetzt, und Aluminiumoxid-Titan-Carbid-Pucks werden verwendet, um fliegende
Dünnschichtmagnetköpfe zum Aufzeichnen und Rückspielen magnetisch gespeicherter
Informationen herzustellen. Der Gebrauch dünner Schleifkörper zum Schleifen von
Siliziumwafern und Aluminiumoxid- Titan-Carbid-Pucks ist im US-Patent Nr. 5313742
gut erklärt, die gesamte Offenlegung ist hierin unter Bezug auf das Patent enthalten.
Wie in dem '742-Patent dargelegt, schafft die Herstellung von Siliziumwafern
und Aluminiumoxid-Titan-Carbid-Pucks Bedarf an dimensional präzisen Schnitten mit
geringem Abfall an Werkstückmaterial. Idealerweise sollten Schneidklingen, um solche
Schnitte zu bewirken, so steif wie möglich und so dünn wie brauchbar sein, denn
je dünner die Klinge, desto weniger Abfall wird produziert und je steifer die Klinge,
um so gerader wird sie schneiden. Diese Eigenschaften sind jedoch miteinander im
Widerstreit, weil die Klinge um so weniger steif wird, je dünner sie wird.
In der Industrie hat sich der Gebrauch von monolithischen Schleifkörpern
herausgebildet, die üblicherweise auf einer Aufsteckachse zusammengesetzt sind.
Einzelne Scheiben des Satzes sind axial voneinander durch nicht zusammendrückbare
und langlebige Abstandshalter getrennt. Traditionell haben die einzelnen Scheiben
eine einheitliche axiale Abmessung von der Aufnahmebohrung der Scheibe hin zum Umfang.
Um eine ausreichende Steifigkeit für gute Exaktheit des Schnitts bereitzustellen,
ist die axiale Abmessung dieser Scheiben, obwohl ganz dünn, größer als erwünscht.
Um jedoch die Abfallerzeugung innerhalb akzeptabler Grenzen zu halten, ist die Dicke
reduziert. Dies setzt die Starrheit der Scheibe auf weniger als das Optimum herab.
Die herkömmliche gerade Scheibe sorgt folglich dafür, dass mehr Werkstückabfall
erzeugt wird als mit einer dünneren Scheibe und dass mehr Späne und unexakte Schliffe
produ ziert werden als mit einer steiferen Scheibe. Das '742-Patent erstrebte,
durch Erhöhen der Dicke eines inneren Bereiches, der sich von der Aufnahmebohrung
radial nach außen erstreckt, die Leistung zusammengesetzter gerader Scheiben zu
verbessern. Es wurde offengelegt, dass eine monolithische Scheibe mit einem dicken
inneren Bereich steifer ist als eine gerade Scheibe mit Abstandshaltern. Das '742-Patent
leidet jedoch unter dem Nachteil, dass der innere Bereich nicht zum Schleifen benutzt
wird, und deswegen ist das Volumen des Schleifmittels in dem inneren Bereich verschwendet.
Weil dünne Schleifkörper, speziell solche zum Schleifen von Aluminiumoxid-Titan-Carbid
teure abreibende Substanzen wie Diamant einsetzen, betragen auf Grund des verschwendeten
Schleifmittelvolumens die Kosten einer '742-Patent patentierten Scheibe das 30fache
verglichen mit einer geraden Scheibe.
Es ist wünschenswert, gerade, monolithische, dünne Schleifkörper zu
haben mit einer verbesserten Starrheit , verglichen mit konventionellen Scheiben.
Abgesehen von der Geometrie der Scheibe wird die Starrheit von der innewohnenden
Steifigkeit des Materials der Scheibenkonstruktion bestimmt. Im Grunde sind monolithische
Scheiben aufgebaut aus Schleifkörnern und einer Bindung, die die Schleifkörner in
der gewünschten Gestalt hält. Bis jetzt wurde normalerweise für dünne Schleifkörper,
die gedacht waren, um harte Materialien wie Siliziumwafer und Aluminiumoxid-Titan-Carbid-Scheiben
zu schleifen, eine Metallbindung benutzt. Eine Vielfalt metallischer Bindungszusammensetzungen
wie z. B. Kupfer, Zink, Silber, Nickel oder Eisenlegierungen zum Halten von Diamantkörnern
sind auf dem Fachgebiet bekannt. Es wurde jetzt entdeckt, dass die Zugabe zumindest
einer aktiven Metallkomponente zu einer Metallbindung die Diamantkörner veranlassen
kann, chemisch mit der aktiven Metallkomponente während der Bindungsbildung zu reagieren,
wodurch ein ganzheitliches schleifkornverstärktes Komposit entsteht. Die sehr hohe
innewohnende Steifigkeit der Körner zusammen mit der chemischen Bindung der Körner
an das Metall erzeugen auf diese Weise eine wesentlich erhöhte Steifigkeit der abrasiven
Struktur.
Dementsprechend bietet die vorliegende Erfindung einen Schleifkörper,
der eine gerade, monolithische, schleifkornverstärkte Schleifscheibe umfaßt, mit
einer einheitlichen Breite im Bereich von etwa 20–2.500 &mgr;m, bestehend
im Wesentlichen aus etwa 2,5–50 vol.% Schleifkörnern und einer ergänzenden
Menge einer Bindung, die eine Metallkomponente und ein aktives Metall enthält, das
beim Sintern eine chemische Bindung mit den Schleifkörnern ausbildet, wobei das
aktive Metall in einer Menge vorliegt die ausreicht, um einen Elastizitätsmodul
der schleifkornverstärkten Schleifscheibe zu erzeugen, der zumindest 10% höher ist
als der Elastizitätsmodul einer gesinterten Scheibe mit der gleichen Zusammensetzung,
die aber frei von aktivem Metall ist und wobei der Elastizitätsmodulwert zumindest
100 GPa beträgt.
Es wird auch ein Verfahren bereitgestellt zum Schneiden eines Werkstücks,
umfassend den Schritt des In-Berührung-Bringens des Werkstücks
mit einem Schleifkörper, der eine gerade, monolithische, schleifkornverstärkte Schleifscheibe
mit einer einheitlichen Dicke im Bereich von etwa 20–2.500 &mgr;m umfaßt,
die im Wesentlichen aus etwa 2,5–50 vol.% Schleifkörnern und einer ergänzenden
Menge einer Bindung besteht, die eine Metallkomponente und ein aktives Metall enthält,
das beim Sintern eine chemische Bindung mit den Schleifkörnern ausbildet, wobei
das aktive Metall in einer Menge vorliegt, die ausreicht, um einen Elastizitätsmodul
der schleifkornverstärkten Schleifscheibe zu erzeugen, der zumindest um 10% höher
ist als der Elastizitätsmodul einer gesinterten Scheibe mit der gleichen Zusammensetzung,
die aber frei von aktivem Metall ist und wobei der Elastizitätswert zumindest 100
GPa beträgt.
Weiter stellt diese Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines
Schleifwerkzeugs bereit, umfassend die Schritte
(a) das Bereitstellen vorausgewählter Anteile an partikulären Bestandteilen,
umfassend
(1) Schleifkörner
(2) eine Metallkomponente, die im Wesentlichen aus einer Hauptfraktion aus Kupfer
und einer geringeren Fraktion aus Zinn besteht und
(3) ein aktives Metall, das beim Sintern eine chemische Bindung mit den Schleifkörnern
ausbilden kann.
(b) Mischen der partikulären Bestandteile zu einer einheitlichen Zusammensetzung
(c) Platzieren der einheitlichen Zusammensetzung in einer Form mit vorausgewählter
Gestalt
(d) Komprimieren der Matrize bis zu einem Druck in Bereich von etwa 345–690
MPa für einen Zeitraum, der ausreicht, um einen geformten Gegenstand zu bilden
(e) Erhitzen des geformten Gegenstands auf eine Temperatur im Bereich von etwa
500–900°C über einen Zeitraum, der ausreicht, um die Metallkomponente
und das aktive Metall zu einer gesinterten Bindung zu sintern, wodurch die Schleifkörner
und die gesinterte Bindung zu einem schleifkornverstärkten Komposit integriert werden
und
(f) Abkühlen des schleifkornverstärkten Komposits, um das Schleifwerkzeug zu
bilden.
Die vorliegende Erfindung kann auf gerade, runde, monolithische Schleifkörper
angewandt werden. Der Begriff „gerade" bedeutet, dass die axiale Dicke der
Scheibe über den gesamten Radius einheitlich ist, beginnend vom Radius der Öffnung
für die Welle bis zum äußeren Radius der Scheibe. Eine wichtige Anwendung, für die
diese Scheiben gedacht sind, ist das Schneiden dünner Abschnitte, wie Wafers und
Pucks aus anorganischen Substanzen mit Präzision und reduziertem Schneidfugenverlust.
Oft können bessere Ergebnisse durch den Betrieb der Scheiben bei hohen Schnittgeschwindigkeiten,
d. h. Geschwindigkeit der abrasiven Oberfläche, die mit dem Werkstück im Kontakt
ist, erreicht werden. Solche Leistungskriterien und Betriebsbedingungen werden gewöhnlich
erzielt mittels Scheiben von extrem kleiner, einheitlicher Dicke und großem Durchmesser.
Deshalb weisen bevorzugte Scheiben dieser Erfindung herausragend ein charakteristisch
hohes Aspektverhältnis auf. Aspektverhältnis ist definiert als das Verhältnis des
äußeren Durchmessers der Scheibe dividiert durch die Abmessung des axialen Querschnittes,
das ist die Dicke der Scheibe. Das Aspektverhältnis sollte etwa bei 20- 6.000, vorzugsweise
etwa 100–12.000 und noch besser bei etwa 250–12.000 zu 1 liegen.
Die Gleichförmigkeit der Scheibendicke wird in engem engen Toleranzbereich
gehalten, um die erwünschte Schnittleistung zu erreichen. Vorzugsweise liegt die
einheitliche Dicke im Bereich von etwa 20–2.500 &mgr;m, noch besser bei etwa
100–500 &mgr;m und am Besten bei etwa 100–200 &mgr;m. Eine Schwankung
der Dicke von weniger als 5 &mgr;m wird bevorzugt. Üblicherweise ist der Durchmesser
der Öffnung für die Welle etwa 12–90 mm und der Scheibendurchmesser ist etwa
50–120 mm.
Der Begriff monolithisch bedeutet, dass das Material der Schleifscheibe
eine voll-ständig einheitliche Zusammensetzung aufweist vom Radius der Öffnung für
die Welle bis zum Radius der Scheibe. Das heißt im Grunde genommen ist der gesamte
Körper der monolithischen Scheibe eine Schleifscheibe, die Schleifkörner enthält,
die in eine gesinterte Bindung eingebettet sind. Die Schleifscheibe hat keinen fest
eingebauten nicht abrasiven Teil zur strukturellen Unterstützung des abrasiven Teils,
wie z. B. einen Metallkern, auf dem der abrasive Teil eines Schleifrades befestigt
ist.
Im Wesentlichen enthält die Schleifscheibe dieser Erfindung drei Bestandteile,
nämlich Schleifkörner, eine Metallkomponente und eine aktive Metallkomponente. Die
Metallkomponente und das Aktivmetall bilden zusammen eine gesinterte Bindung, um
die Schleifkörner in der gewünschten Gestalt der Scheibe zu halten. Die gesinterte
Bindung wird erreicht, indem die komponentengeeigneten Sinterbedingungen unterworfen
werden. Der Begriff „aktives Metall" bedeutet ein Element oder eine Verbindung,
die im Stande ist, mit der Oberfläche der Schleifkörner beim Sintern zu reagieren.
Das aktive Metall verbindet sich also chemisch mit den Schleifkörnern. Weiterhin
liegt das aktive Metall in einer Menge vor, die ausreicht, um die Körner in eine
gesinterte Bindung in einem schleifkornverstärkten Komposit einzubauen. Indem sich
die aktive Metallkomponente während des Sinterns chemisch an die Schleifkörner bindet,
wird folglich die Gesamtsteifigkeit der gesinterten Bindungsmatrix des Schleifmittels
verbessert, wenn Schleifkörner vernünftig mit entsprechend großer Steifigkeit ebenso
wie großer Starrheit ausgewählt werden.
Eine Haupterwägung für das Auswählen des Schleifkorns ist, dass die
abrasive Substanz härter als das Material sein sollte, das geschnitten werden soll.
Gewöhnlich werden die Schleifkörner der dünnen Schleifkörpern aus sehr harten Substanzen
ausgewählt, weil diese Scheiben üblicherweise eingesetzt werden, um extrem harte
Materialien wie Aluminiumoxid-Titan-Carbid zu schleifen. Wie erwähnt ist es wichtig,
dass die abrasive Substanz auch genügend hohe Starrheit haben sollte, um die Struktur
der Bindung zu verstärken. Diesem zusätzlichen Kriterium zur Auswahl der abrasiven
Substanz obliegt es normalerweise sicherzustellen, dass der Elastizitätsmodul der
abrasiven Substanz höher und vorzugsweise wesentlich höher ist als der der gesinterten
Bindung. Typische harte, abrasive Substanzen für den Einsatz in dieser Erfindung
sind sogenannte Superschleifmittel wie Diamant und kubisches Bornitrid und andere
harte Schleifmittel wie Siliziumkarbid, Schmelz-Aluminiumoxid, mikrokristallines
Aluminiumoxid, Siliziumnitrid, Borkarbid und Wolframkarbid. Gemenge aus zumindest
zwei dieser Schleifmittel können ebenfalls eingesetzt werden. Diamant wird bevorzugt.
Die Schleifkörner kommen üblicherweise in Form feiner Partikel zum
Einsatz. Die Partikelgröße der Körner für Scheiben bis zu einem Durchmesser von
120 mm sollte sich allgemein im Bereich von etwa 0,5–100 &mgr;m und vorzugsweise
im Bereich von etwa 10–30 &mgr;m bewegen. Die Korngröße für Scheiben mit größerem
Durchmesser kann proportional größer sein.
Die Metallkomponente dieser Erfindung kann ein einzelnes, metallisches
Element oder ein Gemenge mehrerer Elemente sein. Typische Elemente, die für den
Gebrauch in dieser Erfindung geeignet sind, schließen ein Kupfer, Zinn, Kobalt,
Eisen, Nickel, Silber, Zink, Antimon und Mangan. Beispiele für Gemenge schließen
ein Kupfer-Zinn, Kupfer- Zinn-Eisen-Nickel, Kupfer-Zink-Silber, Kupfer-Nickel-Zink,
Kupfer-Nickel-Antimon. Metallverbindungen, wie Kobalt-Wolfram-Karbid und Nickel-Kupfer-Antimon-Tantal-Karbid
und Legierungen, die Nichtmetalle enthalten, können auch eingesetzt werden. Die
nichtmetallische Komponente verbessert gewöhnlich die Härte des Metalls oder drückt
die Schmelztemperatur des Metalls herab, was hilft, die Sintertemperatur zu reduzieren
und dadurch die Beschädigung des Diamanten, indem man ihn hohen Temperaturen aussetzt,
vermeidet. Beispiele solcher Verbindungen und Legierungen, die kein Metall enthalten,
schließen Nickel-Kupfer-Mangan – Silizium-Eisen und Nickel-Bor-Silizium ein.
Die Metallkomponente wird allgemein als Pulver von kleiner Partikelgröße bereitgestellt.
Die Pulverpartikel einer Mehrfachelement-Metallkomponente können entweder aus einzelnen
Elementen, Vorlegierungen oder einem Gemenge aus beiden bestehen.
Wegen der aktiven Metallkomponente verbindet sich die gesinterte Bindung
eher chemisch mit den Schleifkörnern, als dass sie sie lediglich umschlingt. Deshalb
können Körner der neuartigen, aktiv gebundenen dünnen Schleifkörper dem Werkstück
mit größerer Exposition ausgesetzt werden als dies Körner von nicht aktiv gebundenen
Scheiben konnten. Zusätzlich können sanfter gesinterte Bindungszusammensetzungen
verwendet werden. Diese Eigenschaften bieten den Vorteil, dass die Scheibe freier
schneidet, mit weniger Tendenz zum Zusetzen, und dass sie deshalb mit vermindertem
Energieverbrauch arbeitet. Kupfer-Zinn ist eine bevorzugte Zusammensetzung für eine
Metallkomponente, die eine relativ weiche Bindung erzeugt.
Für eine Metallkomponente aus Kupfer-Zinn besteht allgemein der überwiegende
Anteil (d. h. > 50 Gew.-%) aus Kupfer und der geringere Anteil (d. h. < 50 Gew.-%)
aus Zinn. Vorzugsweise besteht die Kupfer-Zinn-Zusammensetzung im Wesentlichen aus
etwa 50–90 Gew.-% Kupfer und etwa 10–40 Gew.-% Zinn; noch besser aus
etwa 70–90 Gew.-% Kupfer und 10–30 Gew.-% Zinn; und am Besten aus etwa
70–75 Gew.-% Kupfer und 25–30 Gew.-% Zinn. Wie die folgende Beschreibung
der Zubereitung des neuartigen, aktiv gebundenen dünnen Schleifkörpers erklären
wird, wird die Metallkomponente gewöhnlich dem Prozess zur Herstellung der Scheibe
in feiner Partikelform zugeführt.
Die aktive Metallkomponente wird ausgewählt nach Verträglichkeit mit
beiden, der Metallkomponente der gesinterten Bindung und den Schleifkörnern. Das
heißt, unter Sinterbedingungen, das aktive Metall sollte sich mit der Metallkomponente
verdichten, um eine feste gesinterte Verbindung zu bilden und es sollte mit der
Oberfläche der Schleifkörner reagieren, um damit eine chemische Bindung zu bilden.
Die Auswahl der aktiven Metallkomponente kann weitgehend von der Zusammensetzung
der Metallkomponente, der Zusammensetzung der Schleifkörner und den Sinterbedingungen
abhängen. Typische Materialien für die aktive Metallkomponente sind Titan, Zirkonium,
Hafnium, Chrom, Tantal und Gemengen von zumindest zwei der Vorgenannten. In einem
Gemenge können die aktiven Komponentenmetalle als einzelne Metallpartikel oder als
Legierungen zugeführt werden. Titan wird besonders in Verbindung mit Kupfer-Zinn-Metallkomponente
und Diamantschleifmittel bevorzugt.
Die aktive Komponente kann entweder in elementarer Form oder als ein
Verbund von nichtaktiven und Metallkomponenten zugefügt werden. Elementares Titan
reagiert mit Wasser und/oder Sauerstoff bei niedriger Temperatur, um Titanoxid zu
bilden und ist deshalb während des Sinterns nicht verfügbar, um mit dem Schleifmittel
zu reagieren. Deshalb wird die Zugabe von elementarem Titan weniger bevorzugt, wenn
Wasser oder Sauerstoff vorliegen. Wenn Titan in Verbundform zugegeben wird, sollte
der Verbund in der Lage sein, vor dem Sinterungsschritt in elementare Form zu dissoziieren,
um dem Titan zu ermöglichen, mit dem Schleifmittel zu reagieren. Eine bevorzugte
Verbundform von Titan zur Anwendung in dieser Erfindung ist Titan-Hydrid TIH2,
was bis etwa 500°C stabil ist. Über etwa 500°C dissoziiert Titan-Hydrid
in Titan und Wasserstoff.
Die Bestandteile der Metallkomponenten und die aktiven Metallkomponenten
werden vorzugsweise beide in Partikelform in die Bindungszusammensetzung
eingebaut. Die Partikel sollten eine kleine Partikelgröße haben, um eine gleichmäßige
Konzentration überall in der gesinterten Bindung und einen optimalen Kontakt mit
dem Schleifkörnern während des Sinterns erreichen zu helfen und eine gute Bindungskraft
zu den Körnern zu entwickeln. Feine Partikel mit einer maximalen Abmessung von etwa
44 &mgr;m werden bevorzugt. Die Partikelgröße des Metallpulvers kann festgelegt
werden, indem die Partikel durch ein Sieb mit genau angegebener Maschenweite geseiht
werden. Nominal maximal 44 &mgr;m große Partikel gehen beispielsweise durch ein
325 U.S. Standard-Maschensieb.
In einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt der aktiv gebundene dünne
Schleifkörper eine gesinterte Bindung mit etwa 45–75 Gew.-% Kupfer, etwa 20–35
Gew.-% Zinn und etwa 5–20 Gew.-% aktives Metall, die Gesamtmenge addiert sich
zu 100 Gew.-%. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das aktive Metall
Titan. Wie erwähnt, wird dem Einbau der Titankomponente in Form von Titan-Hydrid
der Vorzug gegeben. Der unbedeutende Unterschied zwischen dem Molekulargewicht von
elementaren Titan und Titan-Hydrid kann gewöhnlich vernachlässigt werden. Aus Gründen
der Genauigkeit wird jedoch angemerkt, dass sich die Zusammensetzungen, die hierin
dargelegt werden, auf das vorliegende Titan beziehen, wenn nicht anderweitig besonders
darauf hingewiesen wird.
Der neuartige Schleifkörper wird im Wesentlichen durch einen Verdichtungsprozess
des sogenannten „Kaltpress"- oder „Heißpress"-Typs hergestellt. In
einem Kaltpress-Prozess, gelegentlich als „druckloses Sintern" bezeichnet,
wird eine Mischung der Komponenten in eine Form der gewünschten Gestalt eingebracht
und ein hoher Druck wird bei Raumtemperatur angelegt, um einen kompakten, aber bröckelig
geformten Gegenstand zu erhalten. Gewöhnlich liegt der hohe Druck über etwa 300
MPa. Anschließend wird der Druck abgebaut und der geformte Artikel wird aus der
Form entnommen und dann auf die Temperatur zum Sintern erhitzt. Das Erhitzen zum
Sintern erfolgt normalerweise während der geformte Gegenstand in einer Inertgas-Atmosphäre
auf einen niedrigeren Druck als den Druck im Schritt vor dem Sintern unter Druck
gesetzt wird, d. h. weniger als etwa 100 MPa und vorzugsweise weniger als etwa 50
MPa. Das Sintern kann auch unter Vakuum erfolgen. Während dieses Niedrigdruck-Sinterns
kann der geformte Gegenstand, also eine Scheibe für einen dünnen Schleifkörper,
vorteilhaft in eine Form gelegt oder zwischen zwei flache Platten eingelegt werden.
In einem Heißpress-Prozess wird die Mischung partikelförmiger Komponenten
der Bindungszusammensetzung in die Form gegeben, die üblicherweise aus Graphit besteht,
und mit einem hohen Druck wie in dem kalten Prozess verdichtet. Es wird jedoch ein
inertes Gas verwendet, und der hohe Druck wird aufrecht erhalten, während die Temperatur
erhöht wird, wodurch eine Verdichtung erreicht wird während die Vorform unter Druck
steht.
Ein Eingangsschritt der Schleifkörperfertigung schließt das Packen
der Komponenten in eine gestaltgebende Form ein. Die Komponenten können als einheitliche
Mischung aus einzelnen Schleifkörnern, Metallkomponenten-Bestandteilen und Aktivmetall-Komponenten-Bestandteilen
zugegeben werden. Diese einheitliche Mischung kann gebildet werden, indem eine geeignete
mechanische Mischvorrichtung wie sie auf dem Fachgebiet bekannt ist, benutzt wird,
um ein Gemenge der Körner und Partikel im vorgegebenen Verhältnis zu durchmischen.
Zur Veranschaulichung kann die Mischausrüstung beinhalten Doppelkonusmischer, Hosenmischer,
Zwangsmischer, liegende Trommelmischer, statische Mischer.
Kupfer und Zinn können vorlegiert sein und als Bronzepartikel eingebracht
werden. Eine andere Variante beinhaltet Zusammenfassen und dann Mischen zur Gleichmäßigkeit
von Standard-Bronze partikelförmiger Zusammensetzung, zusätzlichen Kupfer- und/oder
Zinnpartikeln, aktiven Metallpartikeln und Schleifkörnern.
In einer wesentlichen Ausführungsform der Erfindung sind die Schleifkörner
vor dem Sintern der Bindung unbeschichtet. Das heißt, die Schleifkörner sind ohne
Metall auf ihrer Oberfläche. Eine andere Ausführungsform erfordert Vorbeschichten
der Schleifkörner vor dem mechanischen Mischen aller Komponenten mit einer Schicht,
die alle oder einen Teil der aktiven Metallkomponenten enthält. Diese Technik kann
die Bildung der chemischen Bindung zwischen den Schleifkörnern und dem aktiven Metall
während des Sinterns verbessern.
Die Schicht kann von makromolekularer Dicke oder von molekularer Dicke
sein, wie sie z. B. erhalten werden kann durch chemische Aufdampfung oder physikalische
Aufdampfung. Wenn eine molekulare Dicke eingesetzt wird empfiehlt es sich, die Menge
des aktiven Metalls in der Vorbeschichtung zu ergänzen mit zusätzlichem aktiven
Metall im Gemenge der Körner und Komponenten der Zusammensetzung der Bindung. Gewöhnlich
besitzt eine molekulare Dicke der Vorbeschichtung alleine keine genügende Menge
des aktiven Metalls, um die vorteilhaften Ergebnisse zu erzielen, die mit dieser
Erfindung erreicht werden können.
Eine Schicht von makromolekularer Dicke kann erreicht werden durch
(A) Mischen eines feinen Pulvers der Aktivmetall-Komponente und einer ausreichenden
Menge eines flüchtigen, flüssigen Bindemittels zu einer einheitlichen Zusammensetzung,
um eine klebrige Paste zu erhalten; (B) Mischen der Schleifkörner mit der Klebepaste,
um so zumindest einen überwiegenden Anteil der Kornoberfläche mit der Klebepaste
zu benetzen und (C) Trocknen des flüssigen Bindemittels, gewöhnlich mit Hitze, um
einen Rückstand der Partikel des Aktivmetall-Pulvers, das mechanisch an die Schleifkörner
gebunden ist, übrig zu lassen. Der Zweck der mechanischen Bindung
ist es, die Aktivmetallpartikel in der Nähe der Körner zu erhalten, zumindest bis
zum Sintern, wenn die chemische Bindung die dauerhafte Anhaftung erbringt. Jedes
herkömmliche, flüchtige, flüssige Bindemittel kann für die Paste benutzt werden.
Der Begriff „flüchtig" bedeutet, dass das flüssige Bindemittel die Fähigkeit
besitzt, die Bindungszusammensetzung bei erhöhter Temperatur zu verlassen, vorzugsweise
unterhalb der Sintertemperatur und ohne den Sinterprozess nachteilig zu beeinflussen.
Das Bindemittel sollte genügend leichtflüchtig sein, um wesentlich vollständig zu
verdampfen und/oder sich während des Sinterns thermisch zu zersetzen, ohne einen
Rückstand zu hinterlassen, der störend auf die Funktion der Bindung einwirken könnte.
Vorzugsweise wird das Bindemittel unter etwa 400°C verdampfen. Das Bindemittel
kann mit vielerlei Verfahren nach dem Stand der Technik mit den Partikeln gemischt
werden.
Das Gemenge der Komponenten, mit denen gestaltbildende Form beschickt
wird, kann geringe Mengen wahlfreier Prozess-Hilfsmittel wie Paraffinwachs, „Acrowax"
und Zinkstearat enthalten, die üblicherweise in der Schleifmittelindustrie Verwendung
finden.
Wenn die einheitliche Mischung vorbereitet ist, wird er in eine geeignete
Form gefüllt. In einem bevorzugten Kaltpress-Sinterprozess kann der Inhalt der Form
mit extern aufgebrachtem, mechanischen Druck bei Raumtemperatur mit etwa 345–690
Mpa verdichtet werden. Eine Tiegeldruckpresse kann z. B. für diesen Arbeitsgang
benutzt werden. Die Verdichtung wird gewöhnlich für etwa 5–15 sec. aufrecht
erhalten, danach wird der Druck abgebaut. Der Inhalt der Form wird als nächstes
auf die Sintertemperatur gebracht, die hoch genug sein sollte, um die Zusammensetzung
der Bindung zu verdichten, aber im Wesentlichen nicht vollständig zu schmelzen.
Die Sintertemperatur sollte zumindest etwa 500°C betragen. Das Aufheizen sollte
in einer inerten Atmosphäre stattfinden, wie z. B. unter niedrigem Absolutdruck-Vakuum
oder unter inertem Schutzgas. Es ist wichtig, eine Metallbindung und Aktivmetall-Komponenten
auszuwählen, die kein Sintern bei so hohen Temperaturen erfordern, dass die Schleifkörner
nachteilig beeinflusst werden. Diamant z. B. beginnt oberhalb von etwa 1.100°C
in Graphit überzugehen. Deshalb sollte das Sintern von Diamantschleifkörpern so
ausgelegt sein, dass es sicher unterhalb dieser Temperatur stattfindet, vorzugsweise
unterhalb etwa 950°C und, noch besser, unterhalb etwa 900°C. Die Sintertemperatur
sollte über eine ausreichende Dauer gehalten werden, um die Komponenten der Bindung
zu sintern und gleichzeitig das aktive Metall mit den Schleifkörnern zur Reaktion
zu bringen. Die Sintertemperatur wird üblicherweise für etwa 30-120 Minuten aufrecht
erhalten.
In einem bevorzugten Heißpress-Prozess sind die Bedingungen generell
die gleichen wie für kaltes Pressen, außer, dass der Druck bis zum Abschluss des
Sinterns aufrecht erhalten wird. Sowohl beim drucklosen Sintern als auch beim Heißpressen
werden die Formen nach dem Sintern auf Raumtemperatur abgekühlt und die gesinterten
Erzeugnisse entfernt. Die Erzeugnisse werden mit herkömmlichen Verfahren wie z.
B. Läppen fertig bearbeitet, um die erwünschten Toleranzen in den Abmessungen zu
erhalten.
Das oben aufgeführte Sintern und Einbinden baut auf diese Weise die
Schleifkörner in die gesinterte Bindung ein, um ein schleifkornverstärktes Komposit
zu bilden. Um sowohl die Bildung des schleifkornverstärkten Komposits zu fördern
als auch gut ausgesetztes Schleifmittel zu liefern, wird es vorgezogen, etwa 2,5–50
Volumen-% Schleifkörner und eine ergänzende Menge gesinterter Bindung in dem gesinterten
Erzeugnis zu benutzen.
Das bevorzugte Schleifwerkzeug gemäß dieser Erfindung ist ein Schleifkörper.
Folglich ist die typische Gestalt der Form die einer dünnen Scheibe. Eine massive
Form kann für die Scheibe verwendet werden, wobei in diesem Fall nach dem Sintern
der Mittelteil der Scheibe entfernt werden kann, um die Aufnahmebohrung zu schaffen.
Alternativ kann eine ringförmige Form verwendet werden um die Aufnahmebohrung in
Situ zu schaffen. Die letztgenannte Technik vermeidet Abfall, der vom Wegwerfen
des schleifinittelbeladenen Mittelteils der gesinterten Scheibe herrührt.
Nach erfolgreicher Bildung eines schleifkornverstärkten Kompositgefüges
werden die Schleifkörner zur Steifigkeit der Scheibe beitragen. Wie oben dargelegt
ist es deshalb wichtig, dass das Schleifmittel nicht nur nach den traditionellen
Kenngrößen der Härte, Schlagfestigkeit und dergleichen ausgesucht wird, sondern
auch nach Eigenschaften der Steifigkeit, wie sie z. B. durch den Elastizitätsmodul
festgelegt sind. Weil nicht gewünscht wird, durch eine bestimmte Theorie gebunden
zu sein, wird davon ausgegangen, dass sehr starre Schleifpartikel, die in die gesinterte
Bindung durch Wirkung der chemischen Bindung mit der Aktivmetall-Komponente eingebaut
sind, wesentlich zur Steifigkeit des Komposits beitragen. Auf diesen Beitrag kommt
man, weil Beanspruchungen auf das Komposit während des Betriebes wirkungsvoll auf
die wirklich sehr steifen Schleifkörner übertragen werden. Es ist deshalb mit der
Anwendung dieser Erfindung möglich, gerade, aktiv gebundene dünne Schleifkörper
zu erhalten, die steifer als herkömmliche Schleifkörper von gleicher Dicke sind.
Die neuartigen Schleifkörper sind nützlich, um mehr exakte Schnitte zu liefern und
weniger Schartigkeit mit keinem weiteren Verlust durch Schnittfugenverlust in Bezug
auf herkömmliche gerade Scheiben.
Die Steifigkeit der neuartigen Schleifkörper sollte in Bezug auf herkömmliche
Schleifkörper beträchtlich verbessert werden. In einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Elastizitätsmodul der aktiv gebundenen Schleifkörper höher als der Elastizitätsmodul
der alleine gesintert gebundenen Komponenten (d. h. Metallkomponente plus Aktivmetall-Komponenten
ohne Schleifkörner). Der Elastizitätsmodul des aktiv gebundenen Schleifkörpers liegt
bei mindestens etwa 100 GPa und vorzugsweise bei mindestens 150 GPa. In einer anderen
bevorzugten Ausführungsform liegt der Elastizitätsmodul der Schleifkörper mindestens
etwa zwei mal so hoch wie der Elastizitätsmodul der gesinterten Bindung ohne Schleifkörner.
Durch Beispiele bestimmter kennzeichnender Ausführungsformen dieser
Erfindung wird selbige nun erläutert, wobei, falls nicht anderweitig angegeben,
alle Anteile, Verhältnisse und Prozente Gewichtsangaben sind und die Größenangaben
für Partikelgrößen in US-Standard Siebmaschenweite angegeben sind. Alle Gewichtseinheiten
und Größen, die ursprünglich nicht in SI-Einheiten erhalten worden sind, wurden
in SI-Einheiten umgewandelt.
Beispiel 1:
Kupferpulver (Maschenweite < 400 ), Zinnpulver (Maschenweite < 325
) und Titan-Hydrid (Maschenweite < 325 ) wurden kombiniert in Anteilen von 59,63
% Cu, 23,85 % Sn und 16,50 % TiH2. Diese Bindungszusammensetzung wurde
durch ein rostfreies Stahlsieb mit einer Maschenweite von 165 passiert, um Agglomerationen
zu entfernen, und das gesiebte Gemenge wurde 30 Minuten lang gründlich in einem
Mischer der Marke „Turbula" (Glen Mills, Inc., Clifton, New Jersey) durchmischt.
Diamant-Schleifkörner (15–25 &mgr;m) von GE Superabrasives, Worthinton, Ohio,
wurden die Metallmischung zugegeben, um ein Gemenge zu bilden, das 18,75 Vol.-%
Diamant enthält. Dieses Gemenge wurde in einem Turbula-Mischer 1 Stunde durchmischt,
um eine einheitliche Schleifmittel- und Bindungszusammensetzung zu erhalten.
Die Schleifmittel- und Bindungszusammensetzung wurde in eine Stahlform
gegeben mit einem Gesenk von 121,67 mm Außendurchmesser, 6,35 mm Innendurchmesser
und einer einheitlichen Tiefe von 0,81 mm. Ein „grüner" Schleifkörper wurde
ausgeformt, indem die Form für 10 sec. bei Raumtemperatur einem Druck von 414 MPa
(4,65 t/cm2) ausgesetzt wurde. Der grüne Schleifkörper wurde aus der
Form genommen und dann auf 850° C zwei Stunden lang unter Vakuum erhitzt, zwischen
horizontalen flachen Platten mit einem 660 g schwerem Gewicht auf der oberen Platte.
Das heiße, gesinterte Produkt ließ man allmählich auf 250° C abkühlen, dann
wurde es rasch auf Raumtemperatur gekühlt. Der Schleifkörper wurde mit herkömmlichen
Verfahren auf Endmaß geschliffen, einschließlich Abrichten auf eine vorgewählte
Abweichung und erstes Abrichten unter den Bedingungen, die in Tabelle 1 dargestellt
sind.
Das Endmaß des Schleifkörpers war 114,3 mm Außendurchmesser, 69,88
mm Innendurchmesser (Durchmesser der Aufnahmeöffnung) und 0,178 mm Dicke.
Tabelle ITabelle IIBeispiel 2 und vergleichendes Beispiel 1
Die neuartige Scheibe, die, wie in Beispiel 1 beschrieben, hergestellt
wurde und eine herkömmliche, kommerziell erhältliche Scheibe der gleichen Größe
(vergleichendes Beispiel 1) wurden benutzt, um mehrere Schnitte auszuführen durch
einen 150 mm langen, 150 mm breiten und 1,98 mm dicken Block des Typs 3M-310 (Minnesota
Mining and Manufacturing Co., Minneapolis, Minnesota) Aluminiumoxid-Titan-Karbid,
der auf einen Graphitträger geklebt war. Die Zusammensetzung der Scheibe im vergleichenden
Beispiel 1 bestand aus 18,9 Vol.-%, 15/25 &mgr;m Diamantkörner in einer Bindung
aus 53,1 Gew.-% Kobalt, 23,0 Gew.-% Nickel, 12,7 Gew.-% Silber, 5,4 Gew.-% Eisen,
3,4 Gew.-% Kupfer und 2,4 Gew.-% Zink. Vor jedem Schnitt wurden die Scheiben abgerichtet,
wie in Tabelle 1 beschrieben, außer, dass ein einzelner Abricht-Arbeitsgang und
ein Abrichtstein mit 19 mm Querschnitt (12,7 mm für das vergleichende Beispiel 1)
benutzt wurden. In jedem Test wurden die Schleifkörper zwischen zwei tragende Distanzscheiben
von 106,93 mm Außendurchmesser montiert. Die Scheibengeschwindigkeit betrug 7.500
Umdrehungen/min. (9.000 Umdrehungen/min. für das vergleichende Beispiel 1) und ein
Vorschub von 100 mm/min. und eine Schnitttiefe von 2,34 mm wurden verwendet. Das
Schneiden wurde mit einer Durchflussmenge von 56,4 l/min. mit 5 % Rostinhibitor
stabilisiertem, demineralisiertem Wasser gekühlt, das mit einem Druck von 275 kPa
durch eine 1,58 × 85,7 mm messende, rechteckige Düse ausfloss.
Die Ergebnisse des Schneidens sind in Tabelle 2 dargestellt. Die neuartige
Scheibe arbeitete gut in Bezug auf alle Schnittleistungsmerkmale. Die Scheibe im
vergleichenden Beispiel 1 benötigte eine 20 % höhere Drehzahl und zog etwa 45 %
mehr Antriebsleistung als die neuartige Scheibe (etwa 520 W gegenüber 369 W).
Beispiele 3 und 4 und vergleichende Beispiele 2–8
Die Steifigkeit der schleifkornverstärkten Schleifkörperzusammensetzungen
wurde getestet. Eine Auswahl von feinen Metallpulvern mit und ohne Diamantkörnern
wurde in den in Tabelle 3 gezeigten Anteilen kombiniert und zu einer einheitlichen
Zusammensetzung wie in Beispiel 1 gemischt. Prüfkörper für Zugversuche wurden hergestellt
durch Verdichten der Zusammensetzungen in Press-Formen mit der Gestalt von Hundeknochen
unter einem Druck von etwa 414 bis 620 MPa (40–45 Tonnen/in2) über
etwa 5–10 Sekunden bei Raumtemperatur und dann wie im vergleichenden Beispiel
1 unter Vakuum gesintert.
Die Prüfkörper wurden Ultraschall- und Standard-Zugmodul-Messungen
auf einer Instron Zugversuch-Maschine unterworfen. Die Ergebnisse sind in Tabelle
2 dargestellt. Der Elastizitätsmodul der schleikörperverstärkten Proben (Beispiel
3 und 4) überstieg 150 GPa. Die erhöhte Konzentration von Diamant in Beispiel 4
erhöhte den Modul signifikant, was bestätigt, dass der Diamant in die Zusammensetzung
eingebaut wurde. Im Gegensatz dazu lässt das vergleichende Beispiel 2 erkennen,
dass die gleiche Bindungszusammensetzung ohne Kornverstärkung aufgrund fehlenden
Diamants die Steifigkeit drastisch reduzierte. Ähnlich demonstriert das vergleichende
Beispiel 3, dass der in eine Bronze gebundene Zusammensetzung eingebettete Diamants
ohne eine aktive Komponente relativ dürftige Steifigkeit liefert.
Im vergleichenden Beispiel 4 wurden Diamantkörner benutzt, die vom
Hersteller als mit Titan in einer Dicke von etwa 1–2 &mgr;m oberflächenbeschichtet
spezifiziert wurden und früher kommerziell von General Electric Co. erhältlich waren.
Die Steifigkeit verbesserte sich etwas, verglichen mit der ohne vorhandene aktive
Komponente (vergleichendes Beispiel 3), war aber völlig unzureichend gegenüber den
Zusammensetzungen der Betriebsbeispiele. Verdachtsgründe für die reduzierte Leistungsfähigkeit
sind, dass eine zu kleine Menge aktiver Komponenten vorlag, dass das Titan auf der
Oberfläche vor dem Sintern in Karbidform vorlag, was das Titan weniger verträglich
mit den -anderen Metallkomponenten machte und/oder dass „Nicht-Karbid"-Titan
auf den Körnern oxidiert wurde.
Die vergleichenden Beispiele 5 und 7 zeigen, dass herkömmliche dünne
Diamantscheiben mit unterschiedlichen Zusammensetzungen aus Kupfer/Zinn/Nickel/Eisen-Bindungen
Module von nur etwa 100 GPa haben. Die vergleichenden Beispiele 6 und 8 stimmen
mit den Scheibenzusammensetzungen der vergleichenden Beispiele 5 und 7 ohne Diamantkörner
überein. Diese Beispiele zeigen, dass die Steifigkeit der Bindungszusammensetzungen
sowohl mit als auch ohne Diamant etwa die gleiche war. Dies bestätigt die Erwartung,
dass die von Aktivmetallkomponenten freie Bindung den Diamant nicht in die Bindung
einbaut, um die Struktur zu verstärken.
Obwohl besondere Formen der Erfindung für die Erläuterung in den Beispielen
ausgewählt worden sind, und die vorausgehende Beschreibung in besonderen Begriffen
zu dem Zweck dargestellt wird, um diese Formen der Erfindung zu beschreiben, ist
diese Beschreibung nicht gedacht, den Anwendungsbereich der Erfindung, die in den
Ansprüchen definiert ist, zu beschränken.
Anspruch[de]
Schleifkörper, umfassend eine gerade, Schleifkorn-verstärkte Schleifscheibe
mit einer einheitlichen Dicke im Bereich von etwa 20–2.500 &mgr;m, bestehend
im Wesentlichen aus etwa 2,5–50 Volumen-% Schleifkörnern und einer komplimentären
Menge einer Bindung, die eine Metallkomponente und ein aktives Metall enthält, das
beim Sintern eine chemische Bindung mit den Schleifkörnern ausbildet, wobei das
aktive Metall und die Schleifkörner in einer Menge vorliegen, die ausreicht, um
eine Schleifkornverstärkte Schleifscheibe zu ergeben, die einen Elastizitätsmodul-Wert
aufweist, der zumindest um 10% höher ist als der Elastizitätsmodul-Wert einer Schleifscheibe
mit der gleichen Zusammensetzung, die aber frei von aktivem Metall ist, und wobei
der Elastizitätsmodul-Wert zumindest 100 GPa beträgt.
Schleifkörper gemäß Anspruch 1, wobei die Schleifkörner eine Größe
von etwa 0,5 bis 100 &mgr;m haben.
Schleifkörper gemäß Anspruch 2, wobei der Elastizitätsmodul-Wert zumindest
zweimal so hoch ist, wie der Elastizitätsmodul-Wert der gleichen, gesinterten Bindungszusammensetzung
ohne Schleifkörner.
Schleifkörper gemäß Anspruch 2, wobei die Schleifscheibe im Wesentlichen
aus 15-30 Volumen-% Schleifkörnern besteht.
Schleifkörper gemäß Anspruch 1, wobei die Metallkomponente ausgewählt
ist aus der Gruppe bestehend aus Kupfer, Zinn, Kobalt, Eisen, Nickel, Silber, Zink,
Antimon, Mangan, Metallcarbid und Legierungen aus zumindest zwei der Vorgenannten.
Schleifkörper gemäß Anspruch 1, wobei die Metallkomponente eine Metalllegierung
oder eine Metallverbindung, enthaltend ein Material ausgesucht aus der Gruppe bestehend
aus Bor, Silizium und deren Verbindungen und Kombinationen, umfasst.
Schleifkörper gemäß Anspruch 4, wobei das aktive Metall ausgesucht
ist aus der Gruppe bestehend aus Titan, Zirkonium, Hafnium, Chrom, Tantal und Mischungen
aus zumindest zwei der Vorgenannten.
Schleifkörper gemäß Anspruch 7, wobei die Schleifkörner frei von einer
Aktivmetall-Beschichtung sind.
Schleifkörper gemäß Anspruch 7, wobei die Schleifkörner mit einer Lage
von makromolekularer Dicke aus Metall beschichtet sind.
Schleifkörper gemäß Anspruch 1, der monolithisch ist.
Schleifkörper gemäß Anspruch 5, wobei die gesinterte Bindung
(a) etwa 45–75 Gewicht-% Kupfer,
(b) etwa 20–35 Gewicht-% Zinn und
(c) etwa 5–20 Gewicht-% aktives Metall,
umfasst, wobei die Summe aus (a), (b) und (c) 100 Gewicht-% beträgt.
Schleifkörper gemäß Anspruch 11, wobei das aktive Metall ausgesucht
ist aus der Gruppe bestehend aus Titan, Zirkonium, Hafnium, Chrom, Tantal und einer
Mischung aus zumindest zwei der Vorgenannten.
Schleifkörper gemäß Anspruch 12, wobei das aktive Metall Titan ist.
Schleifkörper gemäß Anspruch 1, wobei die Schleifkörner aus Schleifkörnern
aus der Gruppe bestehend aus Diamant, kubischen Bornitrid, Siliziumcarbid, Schmelz-Aluminiumoxid,
mikrokristallinem Aluminiumoxid, Siliziumnitrid, Borcarbid, Wolframcarbid, und Mischungen
aus zumindest zwei der Vorgenannten ausgewählt sind.
Schleifkörper gemäß Anspruch 14, wobei die Schleifkörner Diamant sind.
Schleifkörper gemäß Anspruch 1, der im Wesentlichen aus der Schleifscheibe,
die einen Umfangsrand mit einem Durchmesser von etwa 40–120 mm hat, der eine
axiale Öffnung von etwa 12–90 mm für eine Welle definiert, besteht, die eine
einheitliche Dicke im Bereich zwischen etwa 100–500 &mgr;m aufweist und die
im Wesentlichen aus Diamantkörnern und einer gesinterten Bindung, umfassend etwa
59,5 Gewicht-% Kupfer, 24 Gewicht-% Zinn und 16,5 Gewicht-% Titan, besteht.
Schleifkörper gemäß Anspruch 16, wobei die einheitliche Dicke im Bereich
von etwa 100-200 &mgr;m liegt.
Schleifkörper, umfassend eine gerade, Schleifkorn-verstärkte Schleifscheibe
mit einer einheitlichen Dicke und einem Aspektverhältnis von etwa 20–6000
zu 1, bestehend im Wesentlichen aus etwa 2,5–50 Volumen-% Schleifkörnern und
einer komplimentären Menge einer Bindung, die eine Metallkomponente und ein aktives
Metall enthält, das beim Sintern eine chemische Bindung mit den Schleifkörnern ausbildet,
wobei das aktive Metall und die Schleifkörner in einer Menge vorliegen, die ausreicht,
um eine Schleifkorn-verstärkte Schleifscheibe zu ergeben, die einen Elastizitätsmodul-Wert
aufweist, der zumindest um 10% höher ist als der Elastizitätsmodul-Wert
einer Schleifscheibe mit der gleichen Zusammensetzung, die aber frei von aktiven
Metall ist, und wobei der Elastizitätsmodul-Wert zumindest 100 GPa beträgt.
Verfahren zum Schneiden eines Werkstücks, umfassend den Schritt des
In-Berührung-Bringens des Werkstücks mit einem Schleifkörper, die eine gerade, Schleifkornverstärkte
Schleifscheibe mit einer einheitlichen Dicke im Bereich von etwa 20–2.500
&mgr;m umfasst, die im Wesentlichen aus etwa 2,5–50 Volumen-% Schleifkörnern
und einer komplimentären Menge einer Bindung, die eine Metallkomponente und ein
aktives Metall enthält, das beim Sintern eine chemische Bindung mit den Schleifkörnern
ausbildet, besteht, wobei das aktive Metall und die Schleifkörner in einer Menge
vorliegen, die ausreicht, um eine Schleifkorn-verstärkte Schleifscheibe zu ergeben,
das einen Elastizitätsmodul-Wert aufweist, der zumindest um 10% höher ist als der
Elastizitätsmodul-Wert einer Schleifscheibe mit der gleichen Zusammensetzung, die
aber frei von aktiven Metall ist, und wobei der Elastizitätsmodul-Wert zumindest
100 GPa beträgt.
Verfahren gemäß Anspruch 19, wobei die Schleifscheibe weiterhin einen
Umfangsrand mit einem Umfang von etwa 40–120 mm und eine axiale Öffnung von
etwa 12–90 mm für eine Welle umfasst, wobei die Metallkomponente ausgesucht
ist aus der Gruppe bestehend aus Kupfer, Zinn, Kobalt, Eisen, Nickel, Silber, Zink,
Antimon, Mangan, Metallcarbid und Legierungen zumindest zwei der Vorgenannten, und
wobei das aktive Metall ausgesucht ist aus der Gruppe bestehend aus Titan, Zirkonium,
Hafnium, Chrom, Tantal und eine Mischung aus zumindest zwei der Vorgenannten, die
Schleifkörner eine Größe von etwa 0,5–100 &mgr;m haben und die Schleifkorn-verstärkte
Schleifscheibe ein Elastizitätsmodul aufweist, wobei Elastizitätsmodul zumindest
zweimal so hoch ist wie das Elastizitätsmodul der gesinterten Bindung, die frei
von Schleifkörnern ist.
Verfahren gemäß Anspruch 20, wobei die Metallkomponente eine Metalllegierung
oder Metallverbindung umfasst, die ein Material enthält, das ausgesucht ist aus
der Gruppe bestehend aus Bor, Silizium und deren Verbindungen und Kombinationen.
Verfahren gemäß Anspruch 20, wobei der Umfangsranddurchmesser etwa
50–120 mm beträgt, die einheitliche Dicke im Bereich von etwa 100–500
&mgr;m liegt und die Schleifscheibe im Wesentlichen aus Diamantkörnern und einer
gesinterten Bindung besteht, die im Wesentlichen aus (a) etwa 45–75 Gewicht-%
Kupfer, (b) etwa 20–35 Gewicht-% Zinn und (c) etwa 5–20 Gewicht-% aktives
Metall besteht, wobei die Summe aus (a), (b) und (c) 100 Gewicht-% ergibt.
Verfahren nach Anspruch 19, in dem das Werkstück Aluminiumoxid-Titancarbid
ist.
Verfahren zur Herstellung eines Schleifwerkzeugs, umfassend die Schritte
(a) das Bereitstellen vorausgewählter Anteile an partikulären Bestandteilen, umfassend
(1) Schleifkörner,
(2) eine Metallkomponente, die im Wesentlichen aus einer Hauptfraktion aus Kupfer
und einer geringeren Fraktion aus Zinn besteht, und
(3) ein aktives Metall, das unter Sinterbedingungen zur chemischen Reaktion mit
den Schleifkörnern befähigt ist,
(b) Mischen der partikulären Bestandteile zu einer einheitlichen Zusammensetzung,
(c) Plazieren der einheitlichen Zusammensetzung in einer Form mit vorausgewählter
Gestalt,
(d) Komprimieren der Matrize bis zu einem Druck in Bereich von etwa 345–690
MPa für einen Zeitraum, der ausreicht, um einen geformten Gegenstand zu bilden,
(e) Erhitzen des geformten Gegenstands auf eine Temperatur im Bereich von etwa 500–900°C
über einen Zeitraum, der ausreicht, um die Metallkomponente und das aktive Metall
zu einer gesinterten Bindung zu sintern, wodurch die Schleifkörner und die gesinterte
Bindung zu einem Schleifkorn-verstärkten Komposit integriert werden und
(f) Abkühlen des Schleifkorn-verstärkten Komposits, um das Schleifwerkzeug zu bilden.
Verfahren gemäß Anspruch 24, das nach dem Komprimierungsschritt weiterhin
den Schritt der Reduzierung des auf den geformten Gegenstand einwirkenden Drucks
auf einen Druck von weniger als etwa 100 MPa und Beibehaltung des Drucks von weniger
als etwa 100 MPa während dem Erhitzungsschritt umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 25, wobei der geformte Gegenstand zum und
während des Erhitzungsschritt auf einen Druck von etwa 10–40 MPa reduziert
und gehalten wird.
Verfahren gemäß Anspruch 25, wobei das Schleifwerkzeug eine Scheibe
mit einer einheitlichen Dicke im Bereich von etwa 100–500 &mgr;m und einem
Umfangsrand mit einem Durchmesser von etwa 50–120 mm ist, und
wobei die Scheibe eine axiale Öffnung von etwa 12–90 mm für eine Welle definiert.
Verfahren gemäß Anspruch 27, weiterhin umfassend die Schritte des
Entfernens der Scheibe aus der Form nach dem Komprimierungsschritt und des Zwischenlegens
der Scheibe zwischen zwei flache Platten, die gegen die während des Erhitzungsschritts
gegen die Scheibe gespannt werden.
Verfahren gemäß Anspruch 27, wobei die Schleifscheibe eine Dicke im
Bereich von etwa 100–200 &mgr;m hat.
Verfahren gemäß Anspruch 20, wobei der Erhitzungsschritt ausgeführt
wird während der geformte Gegenstand bei dem Druck des Komprimierungsschritts gehalten
wird.
Verfahren gemäß Anspruch 24, wobei die Schleifkörner ohne eine Aktivmetall-Beschichtung
bereitgestellt werden.
Verfahren gemäß Anspruch 24, wobei die Schleifkörner vor dem Mischungsschritt
mit einer Lage von makromolekularer Dicke aus Metall beschichtet werden.
Verfahren gemäß Anspruch 24, wobei die partikulären Bestandteile (a)
etwa 45–75 Gewicht-% Kupfer, (b) etwa 20–35 Gewicht-% Zinn und (c) etwa
5–20 Gewicht-% aktives Metall ausgesucht aus der Gruppe bestehend aus Titan,
Zirkonium, Hafnium, Chrom, Tantal und eine Mischung aus zumindest zwei der Vorgenannten,
umfassen, wobei die Summe aus (a), (b) und (c) 100 Gewicht-% beträgt.
Verfahren gemäß Anspruch 33, wobei der Bereitstellungsschritt weiterhin
(i) das Mischen eines feinen Pulvers der Aktivmetall-Komponente und einer wirksamen
Menge eines flüssigen Bindemittels zu einer einheitlichen Zusammensetzung, um so
eine klebrige Paste zu erhalten,
(ii) das Mischen der Schleifkörner mit der Klebepaste, um so zumindest einen überwiegenden
Anteil der Kornoberfläche mit der Klebepaste zu benetzen, und
(iii) das Trocknen des flüssigen Bindemittels, um im Ergebnis einen Rückstand aus
mechanisch an den Schleifkörnern befestigten Aktivmetallpulverpartikeln zu erhalten,
umfasst.
Verfahren gemäß Anspruch 24, wobei die Schleifkörner etwa 20–50
Volumen-% Schleifkörner aus partikulären Bestandteilen umfassen und im Wesentlichen
aus einem Schleifmittel bestehen, das ausgesucht ist aus der Gruppe bestehend aus
Diamant, kubischem Bornitrid, Siliziumcarbid, Schmelz-Aluminiumoxid, mikrokristallinem
Aluminiumoxid, Siliziumnitrid, Borcarbid, Wolframcarbid und Mischungen aus zumindest
zwei der Vorgenannten.
Verfahren gemäß Anspruch 35, wobei die Schleifkörner Diamant sind.