Die Erfindung betrifft ein Pelletlager- und zuführungsaggregat, insbesondere
zur Lagerung und Zuführung von Brennstoff-Pellets. - Das erfindungsgemäße
Aggregat ist also für die Lagerung und die Förderung bzw. Zuführung von Pellets
zu ihrem Verwendungsort bestimmt. Bei Pellets handelt es sich in der Regel um kugelförmige
Feststoffteilchen, annähernd kugelförmge Feststoffteilchen oder Feststoffteilchen
mit ähnlichen Formen. Pellets meint auch Feststoffteilchen in Granulatform. - Die
Erfindung umfasst einen Pelletlagerraum zur Lagerung der Pellets und zumindest eine
Fördervorrichtung zur Abförderung der gelagerten Pellets. Die abgeförderten Pellets
werden dann der weiteren Verwendung zugeführt. Wenn es sich nach bevorzugter Ausführungsform
der Erfindung um Brennstoff-Pellets handelt, werden diese Brennstoff-Pellets einer
Heizanlage bzw. einem Heizkessel zugeführt.
Brennstoff-Pellets meint im Rahmen der Erfindung brennbare Pellets,
die eine Alternative zu anderen Brennstoffen wie Heizöl oder Heizgas darstellen.
Diese Brennstoffart findet zunehmend Eingang in die Heiztechnik. Wie beispielsweise
Heizöl werden auch Brennstoff-Pellets gelagert und von einem Pelletlagerraum zur
Heizanlage bzw. zu einem Heizkessel transportiert. Brennstoff-Pellets bestehen insbesondere
aus gepressten Holzteilchen bzw. Holzspänen, beispielsweise Hobel- oder Sägespänen.
Brennstoff-Pellets können aber auch aus Stroh, Hanf, Flachs und dergleichen bestehen.
Die aus der Praxis bekannten Lagerungs- und Zuführungsmaßnahmen
für Pellets zeichnen sich häufig durch den Nachteil aus, dass der Pelletlagerraum,
in dem die Pellets gelagert werden, nicht funktionssicher und effektiv geleert werden
kann. Mit anderen Worten ist eine problemlose Entnahme bzw. eine vollständige Restentleerung
des Lagerraumes oftmals nicht oder nur mit zusätzlichen aufwendigen Maßnahmen
möglich. Außerdem können bei den bekannten Aggregaten Entnahmeöffnungen und/oder
Fördervorrichtungen für die Pellets leicht verstopfen. Oftmals ist es zumindest
längerfristig nicht möglich, die Pellets ihrem Verwendungszweck, beispielsweise
einer Heizanlage störungsfrei und problemlos zuzuführen. Die aus der Praxis bekannten
Lagerungs- und Zuführungsmaßnahmen für Pellets zeichnen sich fernerhin normalerweise
durch den Nachteil aus, dass die Pellets, insbesondere Brennstoff-Pellets vor äußeren
Einflüssen nicht ausreichend geschützt sind. Äußere Einflüsse meint dabei
zunächst insbesondere die Einwirkung von Feuchtigkeit. Brennstoff-Pellets sind gegenüber
der Einwirkung von Feuchtigkeit sehr empfindlich und bereits relativ geringfügige
Feuchtigkeitseinwirkung kann die Pellets als Brennstoff unbrauchbar machen. Äußere
Einflüsse meint aber auch die Einwirkung von Funken bzw. Feuer und somit Brandeinwirkungen
auf die Pellets. Bei den bekannten Lagerungsmaßnahmen sind die Brennstoff-Pellets
häufig nicht ausreichend brandgeschützt aufbewahrt.
Demgegenüber liegt der Erfindung das technische Problem zugrunde,
ein Pelletlager- und zuführungsaggregat der eingangs genannten Art anzugeben, mit
dem die Pellets einerseits effektiv und funktionssicher gefördert werden können
und bei dem die Pellets andererseits vor äußeren Einflüssen, beispielsweise
gegenüber Feuchtigkeitseinwirkung ausreichend geschützt sind. Fernerhin soll vor
allem eine einfache und problemlose Restentleerung des Pelletlagerraumes möglich
sein und die Pellets sollen exakt dosiert ihrem Verwendungszweck zuführbar sein.
Zur Lösung dieses technischen Problems lehrt die Erfindung ein Pelletlager-
und zuführungsaggregat, insbesondere zur Lagerung und Zuführung von Brennstoff-Pellets,
wobei ein Pelletlagerraum mit Lagerraumboden und Lagerraumwänden zur Aufnahme und
Lagerung von Pellets vorgesehen ist,
wobei im unteren Bereich des Pelletlagerraumes zumindest eine erste rohrförmige
Fördervorrichtung für die Förderung der Pellets zu einer Übergabestation angeordnet
ist,
wobei die erste rohrförmige Fördervorrichtung über ihre Länge verteilte Öffnungen
aufweist, wobei die Öffnungen mit der Maßgabe ausgebildet sind, dass die Pellets
aus dem Pelletlagerraum in die Fördervorrichtung einführbar sind und wobei die Pellets
von der Übergabestation zumindest einer Verwendungseinrichtung zuführbar sind.
Pelletlager- und zuführungsaggregat meint eine Vorrichtung, die zum
einen einen Pelletlagerraum zur Lagerung der Pellets umfasst und die zum anderen
zumindest eine Zuführungsvorrichtung bzw. Fördervorrichtung umfasst, mit der die
Pellets abförderbar bzw. ihrem Verwendungszweck zuführbar sind. Der Pelletlagerraum
ist zweckmäßigerweise ein geschlossener Raum, der ausreichend abgedichtet
ist, damit eine trockene Lagerung der Pellets möglich ist. Bei dem Pelletlagerraum
handelt es sich insbesondere um den Raum eines Gebäudes, beispielsweise um einen
Kellerraum.
Dass die Pellets von der Übergabestation zumindest einer Verwendungseinrichtung
zuführbar sind, meint insbesondere und nach bevorzugter Ausführungsform der Erfindung,
dass die Pellets als Brennstoff-Pellets einer Heizanlage bzw. einem Heizkessel mit
Brenner zuführbar sind. Dem Heizkessel kann ein Vorratsbehälter vorgeschaltet sein,
in dem die Pellets aufgenommen werden. Dabei ist dieser Vorratsbehälter zweckmäßigerweise
unmittelbar neben dem Heizkessel angeordnet. - Grundsätzlich kann sich der Begriff
Verwendungseinrichtung im Rahmen der Erfindung aber auch auf andere Vorrichtungen
beziehen, beispielsweise auf einen Transportcontainer oder ein Transportfahrzeug
oder dergleichen.
Dass die erste rohrförmige Fördervorrichtung über ihre Länge verteilte
Öffnungen zur Einführung der Pellets aufweist, meint insbesondere und vorzugsweise,
dass eine Mehrzahl separater Öffnungen in der Fördervorrichtung vorgesehen sind,
die zur Aufnahme der Pellets aus dem Pelletlagerraum vorgesehen sind. Dieses Merkmal
meint aber auch, dass lediglich eine einzige Öffnung vorgesehen sein kann, die sich
zweckmäßigerweise über die gesamte Länge oder im Wesentlichen die gesamte
Länge der Fördervorrichtung erstreckt.
Der Pelletlagerraum weist neben dem Lagerraumboden und den Lagerraumwänden
zweckmäßigerweise eine Lagerraumdecke bzw. Lagerraumabdeckung auf, die vorzugsweise
ausreichend dicht sein sollte. - Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass zumindest
ein Teil des Lagerraumbodens mit der Maßgabe geneigt ausgebildet ist, dass
die Pellets zu der ersten rohrförmigen Fördervorrichtung geleitet werden. Die Pellets
rutschen dabei also über die Schräge des geneigten Lagerraumbodens zu der ersten
rohrförmigen Fördervorrichtung bzw. in die Öffnungen der ersten rohrförmigen Fördervorrichtung.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass der gesamte Lagerraumboden geneigt ausgebildet
ist. Vorzugsweise sind zwei parallel zu der ersten rohrförmigen Fördervorrichtung
verlaufende Bodenabschnitte des Lagerraumbodens mit der Maßgabe geneigt ausgebildet,
dass die Pellets zu der ersten rohrförmigen Fördervorrichtung geleitet werden. Dabei
handelt es sich zweckmäßigerweise um bezüglich der ersten rohrförmigen Fördervorrichtung
gegenüberliegende Bodenabschnitte des Lagerraumbodens. Beide Bodenabschnitte laufen
schräg auf die erste rohrförmige Fördervorrichtung zu und zwar zweckmäßigerweise
über die gesamte Länge der ersten rohrförmigen Fördervorrichtung. Der Lagerraumboden
ist also vorzugsweise im Querschnitt trichterförmig auf die erste rohrförmige Fördervorrichtung
zulaufend ausgebildet. Die Fördervorrichtung schließt zweckmäßigerweise
an den unteren Stirnkanten der beiden Bodenabschnitte an. Ein geneigter Bodenabschnitt
hat vorzugsweise einen Neigungswinkel α von 25° bis 65°, bevorzugt von 35°
bis 55° in Bezug auf den horizontalen Untergrund. Nach sehr bevorzugter Ausführungsform
der Erfindung beträgt der Neigungswinkel α des geneigten Bodenabschnittes
45° oder etwa 45°.
Zweckmäßigerweise haben beide in Bezug auf die erste rohrförmige
Fördervorrichtung gegenüberliegenden geneigten Bodenabschnitte einen Neigungswinkel
von 25° bis 65°, vorzugsweise von 35° bis 55°, sehr bevorzugt von 45° bzw. etwa
45° in Bezug auf den horizontalen Untergrund.
Nach sehr bevorzugter Ausführungsform, der im Rahmen der Erfindung
ganz besondere Bedeutung zukommt, handelt es sich bei der ersten rohrförmigen Fördervorrichtung
um eine Schneckenfördereinrichtung. Die Schneckenfördereinrichtung besteht dabei
zweckmäßigerweise wie üblich aus einer Förderschnecke, die in einem Rohr aufgenommen
ist.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Übergabestation außerhalb
des Pelletlagerraumes angeordnet ist. Dann wird die erste rohrförmige Fördervorrichtung
zweckmäßigerweise durch eine Lagerraumwand hindurchgeführt. Es versteht sich,
dass eventuelle Spalte zwischen der ersten rohrförmigen Fördervorrichtung und der
Lagerraumwand auf geeignete Weise abgedichtet werden.
Zweckmäßigerweise erstreckt sich die erste rohrförmige Fördervorrichtung
über zumindest 80 % der Länge des Lagerraumbodens. Die Länge des Lagerraumbodens
meint dabei die Ausdehnung des Lagerraumbodens in Längsrichtung der Fördervorrichtung.
Vorzugsweise erstreckt sich die erste rohrförmige Fördervorrichtung über die gesamte
Länge bzw. im Wesentlichen über die gesamte Länge des Lagerraumbodens. Im Betriebszustand
ist die erste rohrförmige Fördervorrichtung vorzugsweise horizontal bzw. im Wesentlichen
horizontal orientiert und verläuft parallel bzw. im Wesentlichen parallel zu einem
horizontalen Untergrund bzw. zu dem horizontalen Erdboden.
Nach bevorzugter Ausführungsform der Erfindung erstrecken sich die
Öffnungen über zumindest 50%, vorzugsweise über zumindest 65%, sehr bevorzugt über
zumindest 80% der Länge der ersten rohrförmigen Fördervorrichtung. Die Öffnungen
sind zweckmäßigerweise in der Oberseite bzw. in der oberen Hälfte der ersten
rohrförmigen Fördervorrichtung angeordnet.
Nach sehr bevorzugter Ausführungsform, der im Rahmen der Erfindung
ganz besondere Bedeutung zukommt, sind zumindest über einem Teil der Öffnungen der
ersten rohrförmigen Fördervorrichtung die Öffnungen zumindest teilweise überdachende
Ableitelemente mit der Maßgabe angeordnet, dass Pellets durch die Ableitelemente
auf zumindest einen geneigten Bodenabschnitt und von dort in die Öffnungen geleitet
werden. Vorzugsweise weist ein Ableitelement zumindest eine schräge Fläche auf,
über die die Pellets auf einen geneigten Bodenabschnitt des Lagerraumbodens geleitet
werden. Nach bevorzugter Ausführungsform weist ein Ableitelement zwei schräge Flächen
auf, von denen jede schräge Fläche einem geneigten Bodenabschnitt zugeordnet ist,
auf welchen die Pellets über die zugeordnete schräge Fläche geleitet werden bzw.
rutschen. Die Ableitelemente erstrecken sich vorzugsweise über zumindest 70% der
Länge der ersten rohrförmigen Fördervorrichtung und über zumindest 90% der Gesamtlänge
der Öffnungen der ersten rohrförmigen Fördervorrichtung. Nach bevorzugter Ausführungsform
erstrecken sich die Ableitelemente über die gesamte Länge der Öffnungen in der ersten
rohrförmigen Fördervorrichtung. Dabei liegt es auch im Rahmen der Erfindung, dass
nur ein einziges durchgehendes Ableitelement vorgesehen werden kann. Die Ableitelemente
sind zweckmäßigerweise als Ableitbleche ausgeführt. Nach sehr bevorzugter
Ausführungsform der Erfindung sind die Ableitelemente U-förmig und/oder V-förmig
ausgebildet und ist die U-Öffnung und/oder V-Öffnung der ersten rohrförmigen Fördervorrichtung
zugewandt. Die letztgenannten Ableitelemente haben sich im Rahmen der Erfindung
besonders bewährt.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist die an die erste rohrförmige
Fördervorrichtung anschließende Übergabestation als Pufferspeicherraum für
die Pellets ausgebildet. Bei dieser Ausführungsform fördert die erste rohrförmige
Fördervorrichtung die Pellets also zunächst in diesen Pufferspeicherraum. Der Pufferspeicherraum
ist zweckmäßigerweise trichterförmig ausgebildet. Vorzugsweise ist der Pufferspeicherraum
mit einer Messeinrichtung ausgestattet, mit der der Füllstand des Pufferspeicherraumes
erfasst werden kann. Zweckmäßigerwseise kann in Abhängigkeit dieses gemessenen
Füllstandes die erste rohrförmige Fördervorrichtung gesteuert werden.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist an die Übergabestation
eine zweite rohrförmige Fördervorrichtung angeschlossen, mit der die Pellets von
der Übergabestation zu der Verwendungseinrichtung, vorzugsweise zu einem Heizkessel
förderbar sind. Dabei kann die Übergabestation als der vorstehend erläuterte Pufferspeicherraum
ausgebildet sein oder nach einer anderen Ausführungsform kann die Übergabestation
als Kupplungsvorrichtung zwischen der ersten und der zweiten rohrförmigen Fördervorrichtung
ausgebildet sein.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die zweite rohrförmige
Fördervorrichtung als Schneckenfördereinrichtung ausgeführt. Nach einer anderen
Ausführungsform der Erfindung ist die zweite rohrförmige Fördervorrichtung ein Saugschlauch
einer Saugfördervorrichtung. Dabei ist an die Übergabestation zweckmäßigerweise
der Saugschlauch angeschlossen, der die Übergabestation mit einem Sauggerät verbindet,
das nach bevorzugter Ausführungsform der Erfindung an einem Heizkessel vorgesehen
ist bzw. an einem dem Heizkessel vorgeschalteten Vorratsbehälter vorgesehen ist.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass mit dem erfindungsgemäßen
Pelletlager- und zuführungsaggregat zum einen eine sehr geschützte Lagerung und
Förderung von Pellets möglich ist, wobei die Pellets vor allem vor Feuchtigkeitseinflüssen
und vor unerwünschter Brandeinwirkung wirksam geschützt werden. Zum anderen ist
eine sehr funktionssichere und störungsfreie Förderung bzw. Zuführung der Pellets
möglich. Eine Restentleerung des Pelletlagerraumes lässt sich problemlos verwirklichen.
Die Pellets können mit dem erfindungsgemäßen Aggregat sehr gezielt dosiert
ihrem Verwendungszweck, insbesondere einer Heizanlage zugeführt werden. Das erfindungsgemäße
Pelletlagerund zuführungsaggregat zeichnet sich nichtsdestoweniger durch einen relativ
einfachen Aufbau aus und dieses Aggregat kann auch problemlos in bereits bestehenden
Gebäuden eingebaut bzw. integriert werden kann.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen in schematischer Darstellung:
- Fig. 1
- einen Schnitt durch einen Teil eines erfindungsgemäßen Pelletlager- und
zuführungsaggregates in einer ersten Ausführungsform,
- Fig. 2
- eine Draufsicht auf den Gegenstand nach Fig. 1,
- Fig. 3
- einen Schnitt A-A durch den Gegenstand nach Fig. 2,
- Fig. 4
- einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 3,
- Fig. 5
- einen weiteren Teil eines erfindungsgemäßen Pelletlager- und zuführungsaggregates
in der Ausführungsform nach Fig. 1,
- Fig. 6
- den Gegenstand nach Fig. 5 in einer zweiten Ausführungsform und
- Fig. 7
- den Gegenstand nach Fig. 5 in einer dritten Ausführungsform.
Die Figuren betreffen ein Pelletlager- und zuführungsaggregat, insbesondere
zur Lagerung und Zuführung von Brennstoff-Pellets. Das Aggregat umfasst einen Pelletlagerraum
1 mit Lagerraumboden 2 und Lagerraumwänden 3, welcher Pelletlagerraum 1 zur Aufnahme
und Lagerung der in den Figuren nicht dargestellten Pellets vorgesehen ist. Im unteren
Bereich des Pelletlagerraumes 1 ist eine erste rohrförmige Fördervorrichtung für
die Förderung der Pellets zu einer Übergabestation 4 angeordnet. Die erste rohrförmige
Fördervorrichtung ist nach sehr bevorzugter Ausführungsform und im Ausführungsbeispiel
als erste Schneckenfördereinrichtung 5 ausgebildet. Dabei ist in üblicher Weise
eine Förderschnecke 6 in einem Förderrohr 7 aufgenommen. Die erste Schneckenfördereinrichtung
5 erstreckt sich im Ausführungsbeispiel (Fig. 1) über die gesamte Länge bzw. im
Wesentlichen über die gesamte Länge des Pelletlagerraumes 1. Die erste Schneckenfördereinrichtung
5 bzw. ihr Förderrohr 7 weist über die Länge verteilte Öffnungen 8 zur Einführung
der Pellets in die Schneckenfördereinrichtung 5 auf. Im Ausführungsbeispiel nach
Fig. 1 sind insgesamt vier solcher Öffnungen 8 in dem Förderrohr 7 vorgesehen, wobei
diese Öffnungen 8 mit gleichen konstanten Abständen voneinander angeordnet sind.
In Fig. 1 ist erkennbar, dass sich die Öffnungen 8 über mehr als 80% der Länge der
ersten Schneckenfördereinrichtung 5 bzw. des Förderrohres 7 erstrecken. Die Öffnungen
8 sind vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel oberseitig, d. h. in der oberen Hälfte
des Förderrohres 7 vorgesehen.
Einer vergleichenden Betrachtung der Figuren 2 und 3 ist entnehmbar,
dass der Lagerraumboden 2 mit der Maßgabe geneigt ausgebildet ist, dass die
Pellets zu der ersten Schneckenfördereinrichtung 5 bzw. in die Öffnungen 8 der ersten
Schneckenfördereinrichtung 5 geleitet werden. Vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel
besteht der Lagerraumboden 2 aus zwei geneigten Bodenabschnitten 9, die beidseitig
von der ersten Schneckenfördereinrichtung 5 angeordnet sind und die Pellets zu der
ersten Schneckenfördereinrichtung 5 leiten. Die beiden geneigten Bodenabschnitte
9 bilden einen im Querschnitt V-förmigen Lagerraumboden 2 (Fig. 3). Die nicht dargestellten
Pellets rutschen unter Einwirkung der Schwerkraft über die Schräge der geneigten
Bodenabschnitte 9 zu der ersten Schneckenfördereinrichtung 5 bzw. in die Öffnungen
8 dieser Schneckenfördereinrichtung 5. Vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel beträgt
der Neigungswinkel α jedes geneigten Bodenabschnittes 9 in Bezug auf den horizontalen
Untergrund 10 45°. In Fig. 3 ist im Übrigen erkennbar, dass sowohl die erste Schneckenfördereinrichtung
5 als auch die geneigten Bodenabschnitte 9 mit geeigneten Stützen auf dem Untergrund
10 abgestützt sind.
Nach sehr bevorzugter Ausführungsform und im Ausführungsbeispiel sind
für die Öffnungen 8 der ersten Schneckenfördereinrichtung 5 überdachende Ableitelemente
bzw. Ableitbleche 11 vorgesehen. Diese sind mit der Maßgabe angeordnet, dass
die Pellets durch die Ableitbleche 11 auf die geneigten Bodenabschnitte 9 und von
dort durch Ausnehmungen 12 der Ableitbleche 11 in die Öffnungen 8 geleitet werden.
Dazu sind die Ableitbleche 11 im Ausführungsbeispiel V-förmig ausgebildet (Fig.
3, 4) und diese V-förmigen Ableitbleche 11 sind in dem Pelletlagerraum 1 so orientiert,
dass die V-Öffnung 13 der ersten Schneckenfördereinrichtung 5 zugewandt ist. In
bestimmten Abständen stützen sich die Ableitbleche 11 mit winkelförmigen Verlängerungen
14 auf den geneigten Bodenabschnitten 9 des Lagerraumbodens 2 ab (Fig. 3 und 4).
Zwischen den sich auf dem Lagerraumboden 2 abstützenden winkelförmigen Verlängerungen
14 sind die genannten Ausnehmungen 12 der Ableitbleche 11 vorgesehen, durch die
die Pellets über die Schräge der geneigten Bodenabschnitte 9 in die Öffnungen 8
der ersten Schneckenfördereinrichtung 5 rutschen können. Mit Hilfe der Ableitbleche
11 wird verhindert, dass die Pellets einen zu hohen Druck auf die Förderschnecke
6 ausüben. Erfindungsgemäß werden die Pellets lediglich von den Seiten her
der Förderschnecke 6 dosiert zugeführt.
In den Figuren ist erkennbar, dass die an die erste Schneckenfördereinrichtung
5 anschließende Übergabestation 4 außerhalb des Pelletlagerraumes 1
angeordnet ist. Im Ausführungsbeispiel nach den Figuren 1 bis 5 ist die Übergabestation
4 als Pufferspeicherraum 15 für die Pellets ausgebildet. In Fig. 1 ist erkennbar,
dass der Pufferspeicherraum 5 trichterartig ausgeführt ist. Es liegt im Rahmen der
Erfindung, dass eine in den Figuren nicht dargestellte erste Messeinrichtung vorgesehen
ist, mit der der Füllstand des Pufferspeicherraumes 15 erfasst werden kann. In Abhängigkeit
von dem Füllstand kann die erste Schneckenfördereinrichtung 5 gesteuert werden und
beispielsweise bei leerem Pufferspeicherraum 15 zur Förderung von Pellets eingeschaltet
bzw. aktiviert werden.
Die Pellets werden von der Übergabestation 4 einer Verwendungseinrichtung
zugeführt. Vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel handelt es sich bei den Pellets
um Brennstoff-Pellets und diese Brennstoff-Pellets werden einer Heizanlage 16 mit
Heizkessel 17 als Verwendungseinrichtung zugeführt. - An die Übergabestation 4 ist
bei allen Ausführungsformen (Fig. 5, 6 und 7) eine zweite rohrförmige Fördervorrichtung
angeschlossen, mit der die Pellets von der Übergabestation 4 zu der Heizanlage 16
gefördert werden. Im Ausführungsbeispiel nach der Fig. 5 ist die zweite rohrförmige
Fördervorrichtung als zweite Schneckenfördereinrichtung 18 ausgebildet. Die Pellets
werden hier aus dem Pufferspeicherraum 15 über die schräg bzw. geneigt angeordnete
zweite Schneckenfördereinrichtung 18 der Heizanlage 16 bzw. dem Heizkessel 17 zugeführt.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die zweite Schneckenfördereinrichtung 18
von einer der Heizanlage 16 zugeordneten Steuer- und/oder Regeleinrichtung gesteuert
und/oder geregelt wird.
Auch im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 ist die zweite rohrförmige
Fördervorrichtung als zweite Schneckenfördereinrichtung 18 ausgeführt. Allerdings
besteht die Übergabestation 4 hier nicht aus einem Pufferspeicherraum 15 sondern
aus einer Kupplungsvorrichtung 19, die die erste Schneckenfördereinrichtung 5 mit
der zweiten Schneckenfördereinrichtung 18 verbindet. Dem Heizkessel 17 ist im Ausführungsbeispiel
nach Fig. 6 im Übrigen ein Vorratsbehälter 20 vorgeschaltet, in den die Pellets
von der zweiten Schneckenfördereinrichtung 18 zunächst überführt werden. Im Ausführungsbeispiel
nach Fig. 6 ist am Vorratsbehälter 20 eine nicht dargestellte Messeinrichtung vorgesehen,
mit der der Füllstand des Vorratsbehälters 20 erfasst werden kann. Im Abhängigkeit
von diesem Füllstand kann mit einer nicht näher dargestellten Steuer- und/oder Regeleinrichtung
die erste Schneckenfördereinrichtung 5 und die zweite Schneckenfördereinrichtung
18 gesteuert und/oder geregelt werden.
Im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 7 ist die zweite rohrförmige
Fördervorrichtung als Saugschlauch 21 ausgebildet. Der Saugschlauch 21 ist über
eine Kupplungsvorrichtung 19 zunächst an die erste Schneckenfördereinrichtung 5
angeschlossen. An dem anderen Ende ist der Saugschlauch 21 mit einem Sauggerät 22
verbunden, das im Ausführungsbeispiel über dem Vorratsbehälter 20 angeordnet ist.
In Fig. 7 ist weiterhin ein Entlüftungsschlauch 23 erkennbar, der das Sauggerät
22 mit dem Pelletlagerraum 1 verbindet und somit für einen geschlossenen Luftkreislauf
sorgt. Wie im Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 ist vorzugsweise in dem Vorratsbehälter
eine Messeinrichtung vorgesehen, mit der der Füllstand des Vorratsbehälters 20 erfasst
werden kann. Nach Maßgabe dieses Füllstandes wird mit einer nicht näher dargestellten
Steuer- und/oder Regeleinrichtung sowohl die erste Schneckenfördereinrichtung 5
als auch die zweite rohrförmige Fördervorrichtung bzw. das Sauggerät 22 gesteuert
und/oder geregelt.