| Dokumentenidentifikation |
DE10245730A1 22.04.2004 |
| Titel |
Vorrichtung und Verfahren zum Schneiden von Textilien |
| Anmelder |
Schuler Held Lasertechnik GmbH & Co. KG, 63150 Heusenstamm, DE |
| Erfinder |
Held, Jürgen, 63150 Heusenstamm, DE; Held, Siegfried, 61350 Bad Homburg, DE; Böhn, Markus, 63512 Hainburg, DE |
| Vertreter |
Rüger und Kollegen, 73728 Esslingen |
| DE-Anmeldedatum |
01.10.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10245730 |
| Offenlegungstag |
22.04.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
22.04.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
D06H 7/24
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| Zusammenfassung |
Die erfindungsgemäße Zuschneideanlage (1) ist dazu eingerichtet, gemusterte Stoffabschnitte unter Berücksichtigung individueller Verzerrungen einzelner Stoffabschnitte so aufzustapeln, dass die Muster der einzelnen Stoffabschnitte und insbesondere die Positionen von vorgegebenen Markierungspunkten der Stoffabschnitte weitgehend genau übereinander finden. Dies wird durch individuelle Erfassung der einzelnen Verzerrungen der Stoffabschnitte und Aufstapelung unter Berücksichtigung dieser Verzerrungen ermöglicht. Die somit lagerichtig übereinander positionierten Stoffabschnitte können als Gruppe zugeschnitten werden. Dazu wird zunächst die im Stapel vorhandene mittlere Verzerrung ermittelt. Die Kontur des Zuschnitts wird an diese Verzerrung angepasst. Wenn die Verzerrung eines einzelnen Zuschnitts eine Qualität oder ein Maß erreicht, das so groß ist, dass der betreffende Zuschnitt in keiner Position auf den vorhandenen Stapel aufgelegt werden kann, wird der Stapelvorgang beendet und der betreffende Zuschnitt als erste Lage eines neu aufzubauenden Stapels genommen. Mit dieser Anlage bzw. diesem Verfahren lassen sich gemusterte Stoffe mit höchster Produktivität zuschneiden.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Schneiden
von Textilien, insbesondere Geweben oder Gestricken. Die Vorrichtung und das Verfahren
sind insbesondere zum Zuschneiden von gemusterten Textilien geeignet.
Gemusterte Textilien werden in der Regel einlagig zugeschnitten, um
jeden einzelnen Zuschnitt an die Musterung angepasst zuschneiden zu können. Ungemusterte
Gewebe werden dagegen in der Regel in mehreren Lagen gelegt und somit als Stapel
mit einer Schneidmaschine, beispielsweise einer Laserschneidmaschine, zugeschnitten.
Dies ergibt eine hohe Effektivität. Dagegen wird beim Einzellagenzuschnitt von gemusterten
Textilien lediglich eine geringe Effektivität erreicht.
Davon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, eine Einrichtung und
ein Verfahren anzugeben, mit dem sich die Produktivität beim Zuschneiden von Stoffen
oder sonstigen Textilien steigern lässt, insbesondere wenn diese ein Muster aufweisen,
auf das beim Zuschneiden Rücksicht zu nehmen ist.
Diese Aufgabe wird mit der erfindungsgemäßen Zuschneideanlage nach
Anspruch 1 sowie mit den Verfahren gemäß den Verfahrensansprüchen gelöst:
Die erfindungsgemäße Zuschneideanlage weist eine Trägereinrichtung auf, die dazu
eingerichtet ist, einen Stapel zuzuschneidender Stoffabschnitte aufzunehmen. Außerdem
ist sie mit einer Erfassungseinrichtung versehen, die vor oder nach dem Abschneiden
der einzelnen Stoffabschnitte von einer Stoffbahn Positionen von Markierungspunkten
aufnimmt. Eine Trenneinrichtung dient der Vereinzelung der Stoffabschnitte, um diese
nach der Vereinzelung aufstapeln zu können. Die Steuereinrichtung ist nun darauf
eingerichtet, die Trägereinrichtung und/oder die Transporteinrichtung so zu steuern,
dass die Markierungspunkte der einzelnen Stoffabschnitte möglichst genau übereinander
zu liegen zu kommen. Dabei kann auf Verzerrungen, Dehnungen, Schrumpfungen auch
nicht isotrope Schrumpfungen in Abhängigkeit von der Gewebespannung, Feuchtigkeit
usw. Rücksicht genommen werden, die normalerweise die Lage von Mustern oder Markierungen
auf dem Gewebe relativ zueinander verändern. Mit der Erfindung können alternativ
oder wahlweise auch kumulativ zwei an sich voneinander unabhängige Maßnahmen verwirklicht
werden, nämlich, es wird dafür gesorgt, dass die Muster einzelner Stoffabschnitte
in einem Stapel innerhalb der geforderten Toleranz passend übereinander liegen und/oder
es werden die Schnittkonturen an die erfassten Verzerrungen, Schrumpfungen, Drehungen
usw. des Musters angepasst. Diese Verzerrungen oder sonstigen Dimensionsänderungen,
die der reale Stoffabschnitt in Bezug auf idealisiertes Muster aufweist, können
anhand der Erfassung der Markierungen erkannt und durch Anpassung der Schnittkontur
korrigiert werden. Der gleichzeitige Zuschnitt mehrerer gemusterter Stoffzuschnitte
in einem Stapel erhöht die Produktivität erheblich.
Die Erfassung von Markierungspunkten kann bereits vor dem Abtrennen
eines Stoffabschnitts von der Stoffbahn erfolgen. Bei bekannten Stoffparametern,
wie Elastizität, Dehnbarkeit, usw. lassen sich die Positionen der so erfassten Markierungspunkte
ausreichend genau in die zu erwartenden Positionen der Markierungspunkte in entspanntem
Zustand umrechnen. Dies erfolgt in einem gewebefesten Koordinatensystem. Die Vorgehensweise
hat den Vorzug, dass bereits beim Abtrennen des Stoffabschnitts von der Stoffbahn
Rücksicht auf eine in Folge von Dehnungen, Schrumpfungen usw. vorhandene Veränderung
der Lage der Markierungspunkte Rücksicht genommen werden kann. Auf diese Weise wird
ein fehlerhaftes Abschneiden von Stoffabschnitten von der Stoffbahn weitgehend ausgeschlossen.
Aus den Abweichungen der Positionen der Markierungspunkte von deren Soll-Positionen
lassen sich Korrekturwerte errechnen. Jedem Markierungspunkt sind Korrekturwerte
zugeordnet, die die Größe und die Richtung der Abweichung der Markierungspunktlage
von ihrem Sollwert kennzeichnen. Alle Korrekturwerte insgesamt bilden somit einen
Datensatz, der wie eine „Brille" die Verzerrung des Stoffabschnitts kennzeichnet.
Dabei können auch lokale Verzerrungen berücksichtigt werden. Dieser Datensatz kann
in Form von Tabellen, Matrizen oder auch Interpolationsfunktionen vorliegen. Er
kann genutzt werden, die Schnittkonturen in gleicher Weise zu verzerren, um die
Relativposition der Schnittlinien zu den vorhandenen Markierungspunkten, die somit
als Ankerpunkte genutzt werden, genau so festzulegen wie es bei einem unverzerrten
Stoffabschnitt und einer unverzerrten Schnittkontur der Fall wäre.
Vorzugsweise wird in einem gewebefesten Koordinatensystem gearbeitet.
Dieses kann an ausgewählten Markierungspunkten „festgemacht" werden. Beispielsweise
reichen drei Markierungspunkte zum Aufspannen eines X-Y-Koordinatensystems aus,
wobei einer den Nullpunkt bildet. Die beiden anderen können die Stauchung oder Dehnung
der X-bzw. Y-Koordinate bestimmen. Weitere Markierungspunkte in dem Sicht- oder
Messfeld können dann eine weitere Verzerrungsmatrix festlegen.
Einzelne Aspekte vorteilhafter Ausführungsformen der Erfindung ergeben
sich auch aus folgender Kurzbeschreibung von Ausführungsmöglichkeiten der Erfindung:
Beispielsweise werden die Stoffbahnen während des Abziehens von der Rolle entlang
bestimmter voreingestellter Messspuren optisch vermessen. Vorgegebene Markierungspunkte,
so genannte Ankerpunkte, werden gespeichert. Die Ankerpunkte können
charakteristische Merkmale eines Musters sein.
Die von der Rolle abgezogenen Bahnen werden entlang vorgegebener Konturlinien
abgeschnitten und als Stoffabschnitte übereinander auf der Trägereinrichtung, beispielsweise
einem Schneidrost positioniert. Dieses Schneidrost fährt den darauf abgelegten Stapel
von Stoffabschnitten später in die eigentliche Schneidmaschine. Nach dem Vermessen
und dem Ablegen des Stoffabschnitts auf dem Schneidrost wird aber zunächst geprüft,
ob alle Markierungspunkte der bereits abgelegten wie auch der aktuell abzulegenden
Bahn innerhalb vorgegebener Toleranzen liegen. Ist dies der Fall, wird der aktuelle
Stoffabschnitt auf den bereits auf dem Schneidrost befindlichen Stapel abgelegt.
Ist dies hingegen nicht der Fall, wird beispielsweise ein Schneidrostwechseln ausgelöst
und der abzulegende Stoffabschnitt bildet dann die erste Lage des auf dem nächsten
Schneidrost aufzubauenden Stapels. Damit ergibt sich die Größe des zu schneidenden
Stapels unterhalb einer Maximalgröße dynamisch während des Stapelvorgangs, d.h.
der Stapelaufbau wird abgebrochen, sobald ein Stoffzuschnitt ankommt, der innerhalb
vorgegebener Toleranzen nicht mehr zu den bereits aufgestapelten Stoffabschnitten
passt.
Mit dieser Maßnahme können insbesondere langwellige Schwankungen der
Dehnungen in einem Stoffballen berücksichtigt werden. Solche können sich in Folge
von Stoffspannungsschwankungen in einem Stoffballen ergeben. Beispielsweise können
innere Lagen eines Stoffballens stärker oder schwächer gedehnt sein als äußere.
Es kann auch vorgesehen werden, die Trennlinien der einzelnen Stoffabschnitte
nicht geradlinig und rechtwinklig zu der Abzugsrichtung sondern innerhalb gewisser
anlagentechnisch vorgegebener Grenzen frei programmierbar zu wählen. Zur Umsetzung
kann ein Greiferwagen vorgesehen werden bei dem mehrere Greifer einzeln auf die
Form der Trennlinie eingestellt werden können. Dies kann beispielsweise mittels
Stellmotoren erfolgen, indem die einzelnen Greifer so lange in Richtung auf die
Stoffkante fahren, bis ein an diesem angebrachter Sensor anspricht und damit die
Bewegung des Greifers stoppt. Damit gelingt eine Einstellung aller Greifer auf Knopfdruck.
Es ist auch möglich, die vorgegebene Schnittlinie anhand der beim
Abziehen der Stoffbahn erfassten Positionen der Markierungspunkte an eine mehr oder
weniger stark vorhandene Verzerrung der Stoffbahn anzupassen. Dies kann z.B. erfolgen,
indem die Abweichungen der der vorgesehenen Schnittlinie benachbarten Markierungspunkte
von ihren Sollwerten erfasst und zur Korrektur der Position der Schnittlinie herangezogen
werden.
Die Markierungspunkte können der Platzierung der Schnittkontur dienen,
indem Ankerpunkte der Schnittkontur mit Markierungspunkten zur Deckung gebracht
oder in vorgegebenen Relativpositionen zu diesen platziert werden. Sie können aber
auch der Beeinflussung der Schnittkontur selbst dienen. Hierbei kann durch mindestens
zwei der erfassten realen Markierungspunkte ein Gewebekoordinatensystem aufgespannt
werden, das etwas verzerrt ist. Wird die in einem vorgegebenen Koordinatensystem
gegebene Schnittkontur nun auf das Gewebekoordinatensystem umgerechnet, kann der
Schnitt an die Verzerrungen des Gewebes angepasst geführt werden.
In einem einfachen Fall genügt es, eine einachsige Streckung vorzunehmen.
Es ist jedoch auch möglich, Dehnungen in beiden Dimensionen des flächigen Textilgebildes
sowie Drehungen, zumindest um eine auf der Textilebene senkrecht stehenden Achse,
zu berücksichtigen. Bedarfsweise können Verzerrungen berücksichtigt werden. Im einfachsten
Fall erfolgt die Umrechnung anhand einer einzigen Koordinatentransformationsmatrix,
die für den gesamten Stoffabschnitt gilt. Sollen jedoch auch lediglich lokale Verzerrungen
berücksichtigt und ausgeglichen werden, kann jedem Markierungspunkt eine Koordinatentransformationstabelle
zugeordnet werden. Diese gilt dann lokal für den Markierungspunkte und seine Umgebung.
Es lassen sich mit diesem Verfahren sowohl isotrope als auch nahezu beliebig anisotrope
Streckungen des Textilgebildes erfassen und ausgleichen. Die Umrechnung der Nominalschnittkontur
in die real durchzuführende Schnittbahn kann in einem Prozessor erfolgen. Beispielsweise
werden aus einem Programmierplatz heraus die idealen Schnittkonturen (Nominalschnittkonturen)
vorgegeben und in die realen angepassten Konturen umgerechnet.
Beim Legen der Stoffabschnitte in mehreren Lagen übereinander wird
entweder ausgehend von der ersten gelegten Lage geprüft, ob die Folgelage zu dieser
ersten innerhalb vorgegebener Toleranzen liegen. Beispielsweise können die Positionen
der Markierungspunkte des ersten Stoffabschnitts die Mitte der jeweiligen Toleranzfelder
vorgeben.
Bei einem verfeinerten Verfahren wird das Toleranzfeld jedes Markierungspunkts
dynamisch vorgegeben. Dies kann erfolgen, indem bei jedem hinzuzufügenden Stoffabschnitt
geprüft wird, ob sich für die Markierungspunkte der bereits aufgestapelten Stoffabschnitte
sowie für die Markierungspunkte des noch hinzukommenden Stoffabschnitts Markierungspunkt-Sollpositionen
finden lassen, deren Toleranzfeld alle Markierungspunkte (die bereits vorhandenen
und die hinzukommenden) einschließt. Mit diesem Verfahren wird ein vorzeitiger an
sich unnötiger Abbruch des Aufstapelvorgangs vermieden. Die Markierungspunkte des
Stoffabschnitts der ersten Lage können dann je nach Positionen der Markierungen
der Stoffabschnitte der Folgelagen auch Grenzlagen des Toleranzbands einnehmen.
In diesem Fall werden die zur Korrektur vorhandener Stoffverzerrungen erforderlichen
komplementären Verzerrungen der Schnittkontur so berechnet, dass sie für den gesamten
Stapel von Stoffabschnitten insgesamt optimal liegen.
Es ist möglich, für jeden Markierungspunkte individuelle Toleranzgrenzen
festzulegen. Insbesondere ist es möglich, solche Markierungspunkte mit engen Toleranzgrenzen
zu versehen, die an in Bezug auf die Schnittkonturen kritischen Stellen liegen.
Insbesondere sind Markierungspunkte, die einen relativ großen Abstand zu der Schnittkontur
haben, weniger kritisch als Markierungspunkte, die in unmittelbarer Nachbarschaft
der Schnittkontur liegen. Außerdem können Markierungspunkte, die Ankerpunkte für
eine Schnittkontur bilden, d.h. an denen eine Schnittkontur festgemacht wird, je
nach Funktion des Zuschnitts für ein späteres Kleidungsstück oder einen anderen
Gegenstand unterschiedliche Bedeutung haben. Insoweit können auf der Schnittkontur
Abschnitte mit unterschiedlichen Qualitätsanforderungen festgelegt werden, die dann
für die betreffenden Markierungspunkte jeweils unterschiedliche Toleranzgrenzen
zur Folge haben.
Die Schnittkonturen können Geometrieelemente (Linie, Kreis, Bogen
usw.) enthalten. Diese können an einzelnen Markierungspunkten (bzw. Ankerpunkten)
festgemacht werden. Es können dabei verschiedene Schnittkonturzüge unterschiedlichen
Verzerrungsvorgängen unterworfen werden. Dies gestattet eine Korrektur auch komplizierter
Verzerrungen.
Es ist vorteilhaft, die Stoffbahn beim Abziehen einer konstanten Zugspannung
auszusetzen. Dies schafft definierte Verhältnisse. Der dann frei ausgelegte Stoffabschnitt
entspannt sich wieder. Mittels bekannter Stoffparameter kann dann die Position,
die er einnimmt, berechnet werden.
Bei einer Ausgestaltungsform der Erfindung kann die Trägereinrichtung
eine für den gesamten Stoffabschnitt und alle auf diesem befindlichen Schnittkonturzüge
passende Starrkörperbewegung ausführen, die beispielsweise eine Verschiebung in
X- oder Y-Richtung und/oder eine Drehung um die Hochachse beinhaltet. Die Starrkörperbewegung
kann anhand der gemessenen Markierungspunkte bestimmt werden, um den aufzunehmenden
Stoffabschnitt innerhalb der Toleranzfelder zu positionieren. Alternativ kann eine
Transporteinrichtung, mit der der Stoffabschnitt auf die Trägereinrichtung positioniert
wird, entsprechend gesteuert werden, um den Stoffabschnitt in der Korrekturposition
abzulegen, in der seine Markierungspunkte in die Toleranzfelder treffen. Die Position
der Markierungen ergibt sich anhand der Position des Greiferwagens und den Abweichungen
der erfassten Markierungen aus einem vorprogrammierten Punkt des Kamerasichtfelds.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Zeichnung, der Beschreibung
oder Unteransprüchen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung veranschaulicht.
Es zeigen:
1 eine Zuschneideanlage in schematisierter Darstellung,
2 einen Stoffabschnitt mit Verzerrungen
in einer schematisierten Draufsicht und
3 einen Stoffabschnitt mit mehreren Zuschnitten
in schematisierter Draufsicht.
Die in 1 veranschaulichte Zuschneideanlage
1 dient der Herstellung von Stoffzuschnitten 2 aus einem Stapel
3 gemusterter Stoffabschnitte 4. Die Stoffabschnitte
4 sind von einem Ballen 5 zunächst als Bahn 6 abgezogen
und dann abgeschnitten.
Wie 1 veranschaulicht, gehört zu der
Zuschneideanlage 1 eine Halteeinrichtung zur Halterung und drehbaren Lagerung
des Ballens 7. Im Anschluss an die Halteeinrichtung 7 ist ein
Tisch 8 aufgestellt, auf dem die Bahn 6 ausgelegt werden kann.
Zwischen dem Tisch 8 und der Halteeinrichtung 7 ist eine Schneideinrichtung
9 zum Abtrennen eines Stoffabschnitts 4 von der Bahn
6 vorgesehen. Die Schneideinrichtung 9 kann beispielsweise durch
einen Laserkopf 11 oder eine andere Vorrichtung zum Durchtrennen des Stoffs
vorgesehen sein. Der Laserkopf 11 ist beispielsweise an einem Querträger
12 quer zu der Bahn 6 beweglich gelagert. Soll der Schnitt nicht
nur quer zur Stoffbahn sondern auch schräg, s-förmig, wellig usw. geführt werden
können, kann der Laserkopf 11 mit einer Schwenkeinrichtung versehen. Alternativ
kann der Querträger 12 über Schlitten an Längsschienen 13,
14 gelagert sein, um eine X-, Y-Bewegung ausführen zu können.
Zum Abziehen der Bahn 6 von dem Ballen 5 kann eine
Greifereinrichtung 15 dienen, zu der mehrere, beispielsweise an X-Linearstelleinrichtungen
16 gehaltene Greifer 17 gehören. Alle X-Linearstelleinrichtungen
16 können zusätzlich an einem Querträger 18 gehalten sein, der
bedarfsweise, wie in 1 schematisch angedeutet ist,
in X-Richtung verfahrbar gelagert sein kann. Damit lässt sich die vordere Kante
der Bahn 6 individuell greifen und erfassen und durch eine Bewegung des
Querträgers 18 in X-Richtung lässt sich die Stoffbahn von dem Ballen
5 abziehen.
Der Tisch 8 wird von einem Träger 19 überspannt,
an dem eine Kamera 21 oder auch mehrere Kameras oder sonstige Inspektionseinrichtungen
angeordnet sind. Der Träger 19 kann nahe an der Halteeinrichtung
7 angeordnet sein, um die Bahn 6 beim Abziehen von dem Ballen
5 zu erfassen. Es ist jedoch auch möglich, die Kamera 21, wie
veranschaulicht, oberhalb des Tischs 8 anzuordnen, um die abgezogene Bahn
6 im Ganzen zu begutachten.
Die Kamera 21 bildet eine Erfassungseinrichtung
22 für auf der Bahn 6 vorgesehene Markierungspunkte. Entsprechende
Kamerabilder, bzw. Messdaten, werden an eine Steuereinrichtung 23 geliefert,
die die Zuschneideanlage 1 steuert.
An den Tisch 8 schließt sich eine Trägereinrichtung
24 an, die der Aufnahme des Stapels 3 dient. Die Trägereinrichtung
24 wird beispielsweise durch einen Schneidrost 25 gebildet, der
den Stapel 4 so aufnimmt, dass er von einem Laserstrahl senkrecht zur Horizontalebene
geschnitten werden kann.
Zur Überführung der einzelnen Stoffabschnitte 4 auf den Stapel
3 dient eine Transporteinrichtung 26, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel
durch die Greifereinrichtung 15 gebildet sein kann. Entsprechende, in X-Richtung
verlaufende Schienen 27, 28 führen den Querträger 18
in X-Richtung verschiebbar und erstrecken sich von dem Tisch 8 bis zu dem
Schneidrost 25.
Das Schneidrost 25 ist seinerseits auf Schienenabschnitten
gelagert, die von einer Positioniereinrichtung 29 in X-Richtung und in
Y-Richtung linear verstellt und bedarfsweise um eine Hochachse Z geschwenkt werden
können. An diese Schienenabschnitte schließen sich Schienen 31,
32 an, die in eine Laserschneidmaschine 33 und durch diese hindurch
führen.
Die insoweit beschriebene Zuschneideanlage 1 arbeitet wie
folgt:
Die Steuereinrichtung 23 verfügt über einen Datensatz, der eine oder mehrere
Schnittkonturen S eines Stoffzuschnitts 2 beschreibt, wie es in
2 veranschaulicht ist. Außerdem verfügt die Steuereinrichtung
23 über mehrere Markierungspunkte P(i, j). Die Schnittkontur S ist in Bezug
auf die Markierungspunkte P(i, j) festgelegt. Die Markierungspunkte P(i, j) dienen
somit gewissermaßen als Ankerpunkte. Sie können auf der Schnittkontur S liegen oder
alternativ in einem regelmäßigen oder unregelmäßigen Raster festgelegt sein.
Zunächst ziehen nun die Greifer 17 eine Stoffbahn
6 von dem Ballen 5 ab. Die Kamera 21 erfasst dabei die
in das Blickfeld geratende Stoffbahn und sucht in dem vorhandenen Muster die Markierungspunkte
P(i, j). In der Regel liegen nicht alle Markierungspunkte dort wo sie liegen sollen.
Es ergibt sich somit eine Abweichung V(i, j) zwischen dem tatsächlichen Markierungspunkt
Pist(i, j) und dem gewünschten Markierungspunkt Psoll(i, j).
Die Abweichungen V(i, j) bilden somit gemäß der Veranschaulichung nach
2 ein Vektorfeld für die Verzerrung der Stoffbahn bzw.
des Stoffabschnitts 4.
Zunächst ist nun die Trennlinie T festzulegen, bei der der Stoffabschnitt
4 von der Stoffbahn 6 abzuschneiden ist. Dazu wird angenommen,
dass die gewünschte Trennlinie T, die in 2 vertikal
und gestrichelt veranschaulicht ist, durch Markierungspunkte P(n, k), P(n, 0) geht.
Hier sind die Verzerrungsvektoren V(n, k) und V(n, 0) zu verzeichnen. Um die Länge
und die Richtung dieser Vektoren wird nun die tatsächliche Trennlinie T gegen die
ursprünglich eingestellte, gestrichelt dargestellte Trennlinie T verschoben. Dies
wird erreicht, indem zu den entsprechenden Ansteuerdaten die Vektoren V(n, j) (j
geht von 0 bis k) addiert werden. Es wird der in 2
mit dicken Linien gezeichnete Stoffzuschnitt erhalten. Die gleiche Vorgehensweise
wird angewendet, wenn die Trennlinie T keine Gerade ist. Für die Festlegung der
Trennlinie T genügen zwei Markierungspunkte bzw. zwei Verzerrungsvektoren, wenn
die Trennlinie T eine Gerade ist.
Ist der Stoffabschnitt 4 von der Bahn 6 abgetrennt,
muss er auf das Schneidrost 25 überführt werden. Dazu ergreifen die Greifer
17 (1) den Stoffrand und transportieren den
Stoffabschnitt 4 auf den Trägerrost 25.
Hier wird der Stoffabschnitt 4 abgelegt und es wird, wie
oben beschrieben, ein nächster Stoffabschnitt von der Bahn 6 abgetrennt.
Das nächste anstehende Problem ist, den zweiten Stoffabschnitt, der
nun auf dem Tisch 8 liegt, so auf den vorhandenen Stoffabschnitt
4 des Trägerrosts 5 abzulegen, dass die Markierungspunkte P(i,
j) möglichst genau übereinander finden. Weicht das die Verzerrungen beschreibende
Vektorfeld V(i, j) des aktuellen Stoffzuschnitts 4, der auf dem Tisch
8 liegt, nicht zu sehr von dem Verzerrungsvektorfeld V(i, j) des Zuschnitts
4 auf dem Trägerrost ab, kann der neue Zuschnitt 4 einfach auf
dem alten Zuschnitt abgelegt werden, wobei die Markierungspunkte P(i, j) übereinander
finden. In vielen Fällen ist die Verzerrung jedoch bei unterschiedlichen Stoffabschnitten
4 nicht gleich sondern unterschiedlich. Die Steuereinrichtung
23 berechnet nun dazu die Position, in der der neue Stoffabschnitt
4 so auf dem alten Stoffabschnitt 4 abzulegen ist, dass die Markierungspunkte
P(i, j) möglichst genau übereinander finden. Im Einzelnen kann dies beispielsweise
erfolgen, indem eine mittlere Verzerrung für den Stoffzuschnitt 4 nach
Betrag und Richtung errechnet und danach der Unterschied zwischen dieser Verzerrung
und der entsprechenden Verzerrung des vorigen Stoffabschnitts berechnet wird. Dieser
Unterschied wird bei der Ablage dieses Stoffabschnitts auf dem vorherigen Stoffabschnitt
komplementär berücksichtigt und somit kompensiert. Auf diese Weise kann nach und
nach ein Stapel aus vielen Stoffabschnitten aufgebaut werden. Dabei finden die einzelnen
Markierungspunkte einigermaßen genau übereinander. Der Durchschnitt aller übereinander
liegenden Markierungspunkte P(i, j) der Stoffzuschnitte bildet nun einen Stapelmarkierungspunkt.
Alle Stapelmarkierungspunkte kennzeichnen in ihrer Gesamtheit die mittlere Verzerrung
der in dem Stapel aufgestapelten Stoffzuschnitte 4.
Die Steuereinrichtung 23 kann nun anhand der Stapelmarkierungspunkte
eine Korrektur der Schnittkontur S vornehmen. Dazu wird auf 2
verwiesen. Wenn die Punkte P(i, j) nunmehr Stapelmarkierungspunkte darstellen, wird
die Schnittkontur S entsprechend der mittleren Verzerrung der Stoffzuschnitte
4 ebenfalls verzerrt. Die verzerrte und somit korrigierte Schnittkontur
S' ist in 2 gestrichelt veranschaulicht. Zusammenfassend
kann ein Beispiel für eine Vorgehensweise für den kollektiven Zuschnitt von gemustertem
Stoff wie folgt angegeben werden:
- 1. Stoffrand greifen und Stoffbahn abziehen / Stoff auslegen
- 2. Stoff inspizieren, Markierungspunkte P(i, j) erfassen, Koordinaten xstoff,
ystoff in einem Mess-Koordinatensystem bestimmen
- 3. Feld der Verzerrungsvektoren V(i, j) aus den Differenzen der Ist-Positionen
xstoff, ystoff und der Soll-Positionen xstoff,
ystoff der Markierungspunkte P (i, j) bestimmen
- 4. Umrechnen der Koordinaten der gewünschten Trennlinie entsprechend den der
Schnittkontur benachbarten Verzerrungsvektoren V(i, j) in korrigierte Schnittkoordinaten
zur Bestimmung der korrigierten Trennlinie T
- 5. Abschneiden des Stoffabschnitts
- 6. Bestimmung der Transformationsmatrix für jeden Markierungspunkt P(i, j) zur
Umrechnung der tatsächlichen Koordinaten xi, yj des Markierungspunkts
in die Sollkordinaten des jeweiligen Markierungspunkts P(i, j)
- 7. Bestimmung einer gemittelten Transformationsmatrix aus den Transformationsmatritzen
der (aller) Markierungspunkte z.B. nach der Methode des kleinsten Fehlerquadrats
- 8. Überführen des Stoffabschnitts auf den Schneidrost
- 9. Durchführen der Schritte 1 bis 7 an dem nächsten Stoffabschnitt
- 10. Bestimmung der Abweichungen der Markierungspunkte von ihren Sollpositionen,
a) Wenn Abweichungen gering – Fortsetzung mit Ziff 8.
b) Wenn Abweichungen zu groß – Bestimmung einer Korrekturmatrix aus der Differenz
der beiden Transformationsmatrizen und Überführung des Schneidrosts in eine Korrekturposition
sowie Ablage des Abschnitts auf dem in Korrekturposition befindlichen Schneidrost.
Dann weiter mit Ziff. 9.
c) Wenn Abweichungen so groß oder so beschaffen, dass keine Korrekturposition möglich
– Überführung des Schneidrosts in die Schneidmaschine und Ablage des Stoffabschnitts
auf einem leeren Schneidrost. Weiter mit Ziff. 9.
- 11. Anpassen der vorgegebenen Schnittkontur für den Stoffzuschnitt in der Schneidmaschine
an die in dem Stapel der Stoffabschnitte vorhandenen mittlere Verzerrungen anhand
der gemittelten Transformationsmatrizen, indem diese zur Bildung einer Gesamtverzerrungsmatrix
gemittelt werden.
Die erfindungsgemäße Zuschneideanlage 1 ist dazu eingerichtet,
gemusterte Stoffabschnitte unter Berücksichtigung individueller Verzerrungen einzelner
Stoffabschnitte so aufzustapeln, dass die Muster der einzelnen Stoffabschnitte und
insbesondere die Positionen von vorgegebenen Markierungspunkten der Stoffabschnitte
weitgehend genau übereinander finden. Dies wird durch individuelle Erfassung der
einzelnen Verzerrungen der Stoffabschnitte und Aufstapelung unter Berücksichtigung
dieser Verzerrungen ermöglicht. Die somit lagerichtig übereinander positionierten
Stoffabschnitte können als Gruppe zugeschnitten werden. Dazu wird zunächst die im
Stapel vorhandene mittlere Verzerrung ermittelt. Die Kontur des Zuschnitts wird
an diese Verzerrung angepasst. Wenn die Verzerrung eines einzelnen Zuschnitts eine
Qualität oder ein Maß erreicht, das so groß ist, dass der betreffende Zuschnitt
in keiner Position auf den vorhandenen Stapel aufgelegt werden kann, wird der Stapelvorgang
beendet und der betreffende Zuschnitt als erste Lage eines neu aufzubauenden Stapels
genommen.
Mit dieser Anlage bzw. diesem Verfahren lassen sich gemusterte Stoffe
mit höchster Produktivität zuschneiden.
In ihrer einfachsten Konfiguration beobachtet die erfindungsgemäße
Zuschneideanlage die Stoffabschnitte und erkennt anhand von vorhandenen Markierungspunkten
die Verzerrung. Liegen die Verzerrungen in dem gleichen Bereich wie die Verzerrungen
der zuvor bereits auf einem Stapel aufgestapelten Abschnitte kann auch der aktuelle
Abschnitt auf diesem Stapel abgelegt werden. Sind die Abweichungen jedoch zu groß
wird der entstandene Stapel in die Zuschneideanlage gefahren und der aktuelle Abschnitt
bildet die erste Lage eines neuen Stapels.
In 3 ist eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens schematisch veranschaulicht. Aus dem Stoffabschnitt
4 sollen mehrere Stoffzuschnitte 2-1, 2-2 und
2-3 herausgeschnitten werden. Die betreffenden Konturen bilden einen ersten
Satz von Geometrieelementen in jedem Stoffzuschnitt 2-1, 2-2, 2-3 soll
ein Ausschnitt A-1, A-2, A-3 vorgesehen werden. Die Ausschnitte A-1, A-2, A-3 bilden
einen zweiten Satz von Geometrieelementen. Über die Fläche des Stoffabschnitts
4 sind Markierungspunkte 1.1 bis 3.3 verteilt. Die Punkte
1.1 bis 1.4 können ein erstes Koordinatensystem für den Zuschnitt
2-1 bilden. Für den Ausschnitt A-1 können die Markierungspunkte
1.1 und 1.4 ein entsprechendes Koordinatensystem stellen. Entsprechendes
gilt für die Zuschnitte 2-2 und 2-3. Es ist darüber hinaus möglich,
z.B. zur Festlegung aller drei Zuschnitte 2-1, 2-2,
2-3 ein Gesamt-Koordinatensystem über alle Punkte 1.1 bis
3.3 zu definieren. Bei allen vorgenannten Varianten können die Toleranzbänder
für unterschiedliche Geometrieelemente unterschiedlich festgelegt werden. Außerdem
kann die Toleranzbandgenerierung adaptiv erfolgen, so dass die Anpassung der Größe
der Toleranzbänder an aktuelle Prozessgegebenheiten oder an äußere Einflüsse ist.
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| Anspruch[de] |
- Zuschneideanlage (1) für Stoffzuschnitte (2),
mit einer Trägereinrichtung (24) zur Aufnahme eines Stapels (3)
zuzuschneidender Stoffabschnitte (4),
mit einer Erfassungseinrichtung (22) zur Aufnahme der Positionen von Markierungspunkten
(P(i, j)) an den Stoffabschnitten (4),
mit einer Trenneinrichtung (9) zum Abtrennen eines Stoffabschnitts (4)
von einer Stoffbahn (6),
mit einer Transporteinrichtung (26) zur Überführung von Stoffabschnitten
(4) auf die Trägereinrichtung (24) Ausbildung des Stapels (3),
mit einer Steuereinrichtung (23) zur Steuerung der Trägereinrichtung (24)
und/oder der Transporteinrichtung (26) bei der Überführung der Stoffabschnitt
(4) auf die Trägereinrichtung (26) unter Minimierung der Positionsabweichungen
der Markierungspunkte (P(i, j)) der übereinander gestapelten Stoffabschnitte (4)
in dem Stapel (3).
- Zuschneideanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Steuereinrichtung (23) dazu eingerichtet ist, die aus den Positionen der
Markierungspunkte die Position und/oder die Verzerrung eines Stoffabschnitts (4)
zu erfassen und zu überprüfen, ob der jeweilige Stoffabschnitt (4) zu bereits
auf dem Stapel (3) abgelegten vorhandenen Stoffabschnitten passt.
- Zuschneideanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Steuereinrichtung (23) dazu eingerichtet ist, aus den erfassten Positionen
der Markierungspunkte (P(i, j)) Korrekturwerte zur Adaption der vorgegebenen Schnittkonturen
an die vorhandenen Verzerrungen zu bestimmen.
- Zuschneideanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine
Abziehvorrichtung vorgesehen ist, um die Stoffbahn (6) vor dem Abtrennen
eines Stoffabschnitt (4) zu spannen.
- Zuschneideanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Steuereinrichtung (23) die Erfassungseinrichtung (22) vor der
Trenneinrichtung (9) aktiviert, um die Positionen der Markierungspunkte
(P(i, j)) vor dem Abtrennen des Stoffabschnitts (4) in gedehntem Zustand
der Stoffbahn (6) zu erfassen.
- Zuschneideanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Steuereinrichtung (23) dazu eingerichtet ist, die Positionen der Markierungspunkte
(P(i, j)) der gespannten Stoffbahn (6) anhand von Stoffparametern in Positionen
umzurechnen, die sie in entspanntem Zustand einnehmen.
- Zuschneideanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Trägereinrichtung (24) mit einer Positioniereinrichtung (29) verbunden
ist, die anhand von Abweichungen der Markierungspunkte (P(i, j)) des aktuellen Stoffabschnitts
(4) von Positionen der Markierungspunkte wenigstens eines der schon abgelegten
Stoffabschnitte oder von Vorgabepositionen gesteuert ist.
- Zuschneideanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Trenneinrichtung eine variabel einstellbare Trennlinie gestattet.
- Verfahren zum Zuschneiden von gemusterten Stoffen, mit folgenden Schritten:
Aufnehmen von Positionen von Markierungspunkten auf einer Stoffbahn oder auf einem
Stoffabschnitt,
Vergleichen der Positionen mit vorgegebenen Sollpositionen,
Bestimmen von Betrag und Richtung eventuell vorhandener Abweichungen
Bestimmen einer Ablageposition, in der die Abweichungen der Positionen der Markierungspunkte
von den Sollpositionen minimal sind,
Ablage des Stoffabschnitts in der zuvor bestimmten Ablageposition.
- Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollpositionen
durch die Positionen der Markierungspunkte eines zuvor erfassten Stoffabschnitts
bestimmt sind.
- Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittkonturen
an die erfassten Positionen der Markierungspunkte angepasst werden.
- Verfahren zum Zuschneiden von gemusterten Stoffen, mit folgenden Schritten:
Aufnehmen von Positionen von Markierungspunkten auf einer Stoffbahn oder auf einem
Stoffabschnitt,
Ablegen einzelner Stoffabschnitte auf einer Trägereinrichtung zur Ausbildung eines
Stapels von Stoffabschnitten mit übereinstimmenden Markierungspunkten,
Anpassen wenigstens einer vorgegebenen Schnittkontur an die Positionen der erfassten
Markierungspunkte.
- Verfahren nach Anspruch 9 und 11, dadurch gekennzeichnet, dass die
eventuell vorhandenen Abweichungen mit vorgegebenen Maximalabweichungen verglichen
werden, und dass der Stoffabschnitt nur dann auf dem vorhergehenden Stoffabschnitt
abgelegt wird, wenn die Abweichungen ein Größtmaß unterschreiten, wohingegen der
aktuelle Stoffabschnitt als erste Lage eines neuen Stapels genommen wird, wenn die
Maximalabweichungen überschritten sind.
- Verfahren nach Anspruch 9 und 11, dadurch gekennzeichnet, dass einer
Stoffbahn mehrere Zuschnitte zugeordnet sind.
- Verfahren nach Anspruch 9 und 11, dadurch gekennzeichnet, dass einem
Zuschnitt mehrere Schnittkonturen zugeordnet sind, die verschiedene Geometrieelemente
bilden, denen jeweils eigene Markierungspunkte zugeordnet sind.
- Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
dass den Geometrieelementen eigene Koordinatensysteme und eigene Toleranzbänder
zugeordnet sind.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen
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