| Dokumentenidentifikation |
DE10247566A1 22.04.2004 |
| Titel |
Radialrollkopf |
| Anmelder |
Fette GmbH, 21493 Schwarzenbek, DE |
| Erfinder |
Focken, Andreas, Dipl.-Ing., 21493 Schwarzenbek, DE; Hagen, Peter, Dipl.-Ing., 21522 Hohnstorf, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Hauck, Graalfs, Wehnert, Döring, Siemons, 20354 Hamburg |
| DE-Anmeldedatum |
11.10.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10247566 |
| Offenlegungstag |
22.04.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
22.04.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
B21H 3/04
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| IPC-Nebenklasse |
B21H 9/02
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| Zusammenfassung |
Radialrollkopf mit einem Halter, in dem drei in Winkelabständen um eine Rollachse verteilt angeordnete Rollen drehbar gelagert sind, einem die Rollen miteinander koppelnden Zahnradgetriebe, das ein zentrales, um die Rollachse drehbar gelagertes Zahnrad aufweist, einem Sperrnocken, der drehfest mit dem zentralen Zahnrad gekoppelt ist, einem Sperrmechanismus für den Sperrnocken, der den Sperrnocken in einer vorgegebenen Drehstellung verriegelt, einer in einem Federgehäuse angeordneten Federanordnung, die den Sperrnocken in der vorgegebenen Drehstellung in eine Drehrichtung vorspannt, einem Auslösemechanismus für den Sperrmechanismus, derart, dass die Betätigung des Auslösemechanismus die vorgespannte Federanordnung das zentrale Zahnrad und damit die Rollen um einen vorgegebenen Drehwinkel verdreht und die Federanordnung beim Weiterdrehen der Rollen durch Mitnahme vom Werkstück wieder gespannt wird und der Sperrmechanismus den Sperrnocken nach einer vollen Umdrehung der Rollen automatisch erneut verriegelt, wobei ein axialer Durchgang durch das zentrale Zahnrad, den Sperrnocken und mindestens einem Teil des Federgehäuses gebildet ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Radialrollkopf nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
Bekanntlich weist ein Radialrollkopf, insbesondere ein Radialgewinderollkopf
zwei oder drei Walzen oder Rollen auf mit Abflachungen, die in der Ruhestellung
der Rollen einander zugekehrt sind. Von der Abflachung ausgehend hat der Umfang
einen spiralförmigen Verlauf. An diesen schließt sich eine Walzfläche über einen
Winkel von etwa 90° an. Beim Rollvorgang wird das Werkstück, beispielsweise
eine Stange, die mit einem Gewinde versehen werden soll, zwischen die Rollen eingeführt.
Das Werkstück wird mit Hilfe einer geeigneten Vorrichtung, beispielsweise einer
Drehmaschine, um seine Achse in Drehung versetzt. Die Rollen sind mit einem Zahnradgetriebe
gekoppelt, das seinerseits mittels einer Federanordnung betätigbar ist. Das zentrale
Zahnrad, mit dem die Rollen über weitere Zahnräder gekoppelt sind, wird von der
Federanordnung vorgespannt. Wird die Federanordnung ausgelöst bzw. die Sperrung
des Mechanismus, setzt die Federanordnung die Rollen in Drehung, sodass sie im Reibschluss
das Werkstück erfassen. Das Werkstück dreht dabei die Rollen weiter, und es kommt
zu dem gewünschten Formvorgang. Bei diesem Vorgang wird außerdem die Federanordnung
erneut gespannt. Bei einem Radialrollkopf findet stets nur eine Umdrehung der Rollen
statt. Das Werkstück kann dabei mehrere Umdrehungen ausführen.
Ein Radialrollkopf mit den beschriebenen Merkmalen ist etwa aus
DE 197 01 049 C1 bekannt, auf welche
Druckschrift nachfolgend, auch im Hinblick auf die Offenbarung, ausdrücklich Bezug
genommen wird. Aus diesem Stand der Technik ist auch bekannt, mit dem mittigen Zahnrad
einen Sperrnocken zu koppeln, der in der Ruhestellung mit Hilfe eines geeigneten
Sperrmechanismus gehalten ist. Der Sperrnocken weist einen Sperrabschnitt auf, der
mit gegenüberliegenden Sperrstiften zusammenwirkt. Die Sperrstifte sind jeweils
von einer Feder beaufschlagt, wobei die eine Feder stärker als die andere ist. In
der Sperrstellung des Sperrnockens wirkt mithin der Sperrstift sperrend auf den
Sperrnocken, der von der stärkeren Feder beaufschlagt ist. Wird der Sperrstift gegen
die Feder bewegt, kann die Federanordnung, die exzentrisch am Sperrnocken angreift,
den Sperrnocken um einen vorgegebenen Winkel verdrehen. Die Drehung des Sperrnockens
wird durch die Zwangsdrehung aufgrund der Mitnahme durch das Werkstück weitergeführt,
bis der zweite Sperrstift mit dem Sperrnocken in Anschlag gelangt und dadurch die
Drehung beendet. Bei diesem Vorgang wird die Federanordnung erneut gespannt. Der
erste Sperrstift gelangt wieder sperrend mit dem Sperrnocken in Eingriff, während
der zweite Sperrstift aufgrund seiner geringeren Federkraft in eine Freigabestellung
bewegt wird.
Die Betätigung des Sperrstifts mit der stärkeren Feder kann über einen
Handhebel erfolgen, der mithin den Spemnechanismus auslöst und den Beginn des Rollvorgangs
in Gang setzt. Aus der genannten Druckschrift ist jedoch auch bekannt, diese Auslösung
automatisch durch das Werkstück zu bewerkstelligen. Zu diesem Zweck wird der Handhebel
von einem Stift betätigt, der seinerseits von einem Hebel betätigt wird, der schwenkbar
im Federgehäuse gelagert ist. Das Federgehäuse ist gegenüber dem Halteflansch, der
an einer Werkzeugmaschine angebracht wird, gegen Federkraft axial verstellbar. Ein
Aufeinanderzubewegen von Federgehäuse und Flansch führt mithin zu einer Verschwenkung
des Hebels und damit zur Auslösung des Spemnechanismus. Die axiale Relativverstellung
wird dadurch herbeigeführt, dass das Werkstück gegen einen mittigen Vorsprung zwischen
den Rollen anfährt.
Der beschriebene Radialrollkopf arbeitet zufriedenstellend. Er hat
jedoch den Nachteil, dass z.B. ein Gewinde nur im vorderen Bereich des Werkstücks
geformt werden kann. Besteht hingegen die Aufgabe, ein Gewinde im größeren Abstand
zum Ende des Werkstücks, beispielsweise einer Stange, zu formen, müssen hierfür
andere Werkzeuge eingesetzt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Radialrollkopf zu
schaffen, mit dem auch im größeren Abstand zum Ende des Werkstücks eine Formgebung
durchgeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Bei dem erfindungsgemäßen Radialrollkopf insbesondere Radialgewinderollkopf,
ist ein axialer Durchgang durch das zentrale Zahnrad, den Sperrnocken und mindestens
ein Teil des Federgehäuses gebildet.
Bei dem axialen Zusammenführen des Werkstücks und des Radialrollkopfs
kann das Werkstück über eine gewünschte Strecke in den Rollkopf hinein bewegt werden,
damit die Rollen an der gewünschten Stelle des Werkstücks die Formgebung durchführen
können. Bei den bisher bekannten Rollköpfen, insbesondere auch nach der diskutierten
197 01 049 C1 ist zum einen der mittige Anschlag für die automatische Auslösung
ein Hindernis zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe. Auch bei Wegfall eines solchen
Anschlags besteht keine Möglichkeit, das Werkstück mehr oder weniger weit in den
Rollkopf hinein zu führen, da das mittige Zahnrad und auch der Sperrnocken ein unüberwindliches
Hindernis bilden. Dies trifft im Übrigen auch zu auf die Federanordnung, welche
im bekannten Fall aus drei in gleichem Umfangsabstand angeordneten Zugfedern besteht,
die am äußeren Ende am Federgehäuse und mit dem inneren Ende exzentrisch an einer
mit den Sperrnocken verbundenen Scheibe angreifen. Auch die Federanordnung stellt
für das Einführen des Werkstücks ein Hindernis dar.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung ist der Sperrnocken mit einem axialen
Durchgang versehen, und es versteht sich, dass mindestens eine Zugfeder, die auf
den Sperrnocken wirkt, so angeordnet ist, dass sie außerhalb dieses Durchgangs am
Spennocken angreift, um ihn entsprechend vorzuspannen.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist der Sperrnocken als hohle
Kurbelwelle ausgebildet, deren eines Ende drehfest mit dem zentralen Zahnrad gekoppelt
und deren anderes Ende im Federgehäuse drehbar gelagert ist. Mindestens eine Zugfeder
greift an einem Kurbelarm an, der zwischen den Enden der Kurbelwelle liegt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung greifen am Kurbelarm
mehrere parallele Zugfedern an, die an einem Ende mit einem Joch verbunden sind,
das schwenkbar im Federgehäuse gelagert ist. Da die am Kurbelarm angebrachten Federenden
während der Betätigung auch in Umfangsrichtung bewegt werden, können die Federn
durch das Joch diese Bewegung mitmachen. Die Anbindung des radial inneren Endes
der Federanordnung etwa am Kurbelarm erfordert naturgemäß, dass bei einer vollen
Umdrehung des Sperrnockens dieser nicht mitgenommen wird. Daher wird nach einer
Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass der Angreifpunkt der Zugfeder am Kurbelarm
von einem drehbar gelagerten Ring gebildet ist. Dieses Merkmal ist jedoch in Verbindung
mit dem bereits beschriebenen Radialgewinderollkopf an sich bekannt.
Vorzugsweise wird der Kurbelarm von einer Scheibe mit einer exzentrischen
Durchbohrung gebildet, die konzentrisch zum axialen Durchgang ist. Die Scheibe dient
z.B. zur drehbaren Lagerung des Ringes, an dem die Federanordnung angreift.
Es ist zwar denkbar, mit einer Zugfeder die gewünschte Rollenumdrehung
einzuleiten, nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist jedoch vorteilhaft, an der
Kurbelwelle zwei Kurbelarme vorzusehen mit einem Winkelversatz in Umfangsrichtung
von etwa 180°, wobei an jedem Kurbelarm eine Zugfederanordnung angreifen kann
in einer Weise, die bereits beschrieben wurde. Auch der zweite Kurbelarm kann von
einer Scheibe mit exzentrischer Durchbohrung gebildet sein, auf der dann ein Lagerring
für die Zugfederanordnung drehbar gelagert ist. Die Kurbelwelle ist vorzugsweise
einteilig geformt.
Der Sperrnocken dient bekanntlich dazu, mit einem Spemnechanismus,
wie er beispielsweise oben beschrieben wurde, zusammenzuwirken, um den Rollenantrieb
in einer Ausgangslage zu halten, aus der heraus die Federn die Rollen über einen
bestimmten Winkel antreiben. Daher weist der Sperrnocken einen Sperrnockenabschnitt
auf, der an dem Sperrnockenkörper angebracht ist. Der Sperrnockenkörper kann zum
Beispiel von einer Scheibe gebildet sein, die zugleich den Kurbelarm bildet. Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann die Scheibe stirnseitig eine Ausnehmung
aufweisen zur Aufnahme eines Sperrnockenelements, das z.B. mittels Schraubverbindung
fest mit der Scheibe verbunden wird.
Bereits eingangs wurde die automatische Auslösung des Federantriebs
für die Rollen erörtert. Dieser lässt sich auch bei dem erfindungsgemäßen Rollkopf
durchführen, allerdings nicht durch einen zentralen Anschlag. Vielmehr muss auf
andere Weise dafür gesorgt werden, dass beim Einfahren des Werkstücks in den Rollkopf
eine Relativverschiebung zwischen dem Lagerbauteil für die Rollen bzw. dem Federgehäuse
einerseits und dem Flansch zur Halterung des Rollkopfes andererseits die beschriebene
Axialverschiebung herbeigeführt wird, um den Sperrmechanismus auszulösen.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher
erläutert werden.
1 zeigt die Seitenansicht teilweise im
Schnitt eines Radialrollkopfs nach der Erfindung.
2 zeigt die Vorderansicht des Rollkopfs
nach 1 mit nur einer Rolle.
3 zeigt perspektivisch einen Sperrnocken
mit Federantrieb für den Rollkopf nach den 1 und
2.
4 zeigt die Seitenansicht des Sperrnockens
nach 3 ohne Federanordnung.
5 zeigt eine ähnliche Darstellung wie
3 mit einer anderen Ausführung des Federantriebs.
Der in den 1 und 2
dargestellte Radialrollkopf, beispielsweise Radialgewinderollkopf gleicht von seinem
grundsätzlichen Aufau dem Radialrollkopf nach DE
197 01 049 C1. Daher wird auf diesen Stand der Technik ausdrücklich Bezug
genommen. Lediglich die abweichenden konstruktiven Bestandteile werden nachfolgend
detailliert erörtert.
Der in den 1 und 2
dargestellte Rollkopf weist einen Lagerteil 10 auf sowie ein Federgehäuse
12 und einen Flansch 14. Die genannten Teile können axial fest
miteinander verbunden sein, beispielsweise über eine Verschraubung. Der Flansch
14 kann jedoch, wie dies in DE
197 01 049 C1 erläutert und gezeigt ist, axial gegen Federkraft zum Gehäuse
12 verschiebbar sein, um eine automatische Auslösung des Rollenantriebs
zu bewerkstelligen.
Im Lagerteil 10 sind drei in Umfangsrichtung gleichmäßig
beabstandete Rollen drehbar gelagert, von denen eine bei 16 dargestellt ist. Wie
in 2 zu erkennen, weisen die Rollen 16 wie
üblich eine Abflachung auf, und die Abflachungen aller drei Rollen 16 sind
in der Ausgangsposition der Rollen 16 einander zugekehrt.
Die Rollen 16 sind auf nicht gezeigten Achsen
drehbar gelagert, wobei eine Mitnehmerscheibe 18 mit der Rolle
16 in Dreheingriff ist. Die Mitnehmerscheibe ist ihrerseits mit dem Mitnehmerabschnitt
eines nicht gezeigten Zahnrads in Eingriff. Wird das Zahnrad gedreht, wird auch
die Rolle 16 gedreht. Ein Abschnitt 20 der Achse ist in einer
Frontplatte 22 angebracht. Zwischen der Frontplatte 20 und dem
rückwärtigen Lagerbauteil sind Distanzstücke 22 durch Verschraubung angebracht.
In einer vorderen Platte 26 des Lagerteils 10 ist
eine mittige Öffnung 28 vorgesehen. Die mittige Öffnung ist ausgerichtet
mit einer Platte 30 bzw. deren mittigen Öffnung 32. In den ausgerichteten
Öffnungen 28, 32 ist ein Lagerzapfen eines nicht gezeigten mittigen
Zahnrads drehbar gelagert, das mit den Zahnrädern kämmt, die in Dreheingriff mit
den Rollen 16 stehen, wie dies an sich bekannt ist. Das mittige nicht gezeigte
Zahnrad hat auf der in 1 rechten Seite eine Drehangriffsmöglichkeit,
beispielsweise in Form einer Klaue, wie dies auch für die Mitnehmerscheibe
18 dargestellt ist. Diese Klaue steht in Dreheingriff mit einer Kurbelwelle
30, wie sie in den 3 und 4
angedeutet ist. Die Kurbelwelle 30 ist hohl und weist einen Endabschnitt
32 und einen Endabschnitt 34 auf. Der Endabschnitt 34
steht, wie erwähnt, mit dem mittigen Zahnrad in Dreheingriff. Der Endabschnitt
32 ist innerhalb des Federgehäuses 12 drehbar gelagert (im Einzelnen
nicht gezeigt). Einstückig mit der Kurbelwelle 30 sind zwei scheibenförmige
Wangen 36, 38 geformt. Diese sind exzentrisch, wobei die Wangen
36, 38 um annähernd 180° zueinander in Umfangsrichtung versetzt
liegen. Wie aus 3 zu erkennen, läuft auf dem Kreisumfang
der Wange 36 ein Ring 40. Die Lagerung des Ringes 40
auf der Wange 36 ist im Einzelnen nicht dargestellt. Der Ring
40 hat einen radialen kreisbogenförmigen Ansatz 42 mit Löchern,
in denen die Enden von vier Zugfedern 44 verbunden sind. Die Zugfedern
sind am anderen Ende mit einem Joch 46 verbunden. Das Joch 46
weist ein mittiges Loch 48 auf zur schwenkbaren Lagerung innerhalb des
nicht im Einzelnen dargestellten Federgehäuses. In der dargestellten Position üben
die Federn eine Zugkraft auf die Wange 36 aus. Die Anordnung ist derart,
dass ein Moment in Umfangsrichtung erzeugt wird, welches versucht, die Kurbelwelle
30 zu verdrehen. In 3 ist zu erkennen, dass
die Wange 38 an der Stirnseite eine Ausnehmung 50 aufweist. Die
Ausnehmung 50 dient zur Aufnahme eines Sperrnockenelements, das in Verbindung
mit 5 noch beschrieben wird. Grundsätzlich hat das
Sperrnockenelement die Aufgabe, mit einem Sperrmechanismus zusammenzuwirken, um
die gezeigte Anordnung und damit die Rollen 16 in einer Ausgangsposition
zu halten, die in 2 angedeutet ist. Hierzu wird das
Nockenelement von dem nicht gezeigten Sperrmechanismus gehalten. Ein solcher Sperrmechanismus
ist etwa in der DE 197 01 049 C1
beschrieben und dargestellt. Wird der Sperrmechanismus gelöst, können die Federn
44 eine Verschwenkung der Nockenwelle 30 vornehmen, wodurch auch
die Rollen 16 über einen bestimmten Drehwinkel gedreht werden in Reibungseingriff
mit dem nicht gezeigten Werkstück. Anschließend nimmt das Werkstück die Rollen
16 mit und damit auch die Nockenwelle 30, sodass nach einer Umdrehung
der Nockenwelle 30 der Spemnechanismus wieder greift und die Federn
44 erneut gespannt sind. Wie schon mehrfach erwähnt, ist ein Federantrieb
zur Anfangsdrehung der Rollen eines Rollkopfs grundsätzlich bekannt.
In 5 ist gezeigt; dass auch auf der kreisförmigen
Wange 38 ein Ring 52 drehbar gelagert ist, der einen radialen
Ansatz 54 aufweist, mit dem vier weitere Zugfedern 56 verbunden
sind, die am anderen Ende mit einem Joch 58 verbunden sind. Das Joch ist
an einem Zapfen 60 an einer Platte 62 des im Übrigen nicht gezeigten
Federgehäuses schwenkbar gelagert. In 5 ist auch ein
Lagerzapfen 64 für das Joch 46 dargestellt. Wie erkennbar, greifen
die Federn 44, 56 an gegenüberliegenden Seiten an der Kurbelwelle
30 an und üben ein Moment in der gleichen Richtung aus.
In 5 ist auch gezeigt, dass ein Sperrnockenelement
66 in der Ausnehmung 52 angebracht und mittels einer Schraube
68 befestigt werden kann. Auf die Einzelheiten des Sperrnockenelements
66 soll nicht eingegangen werden. Es wirkt in der gleichen Weise, wie dies
in DE 197 01 049 C1 beschrieben
oder auch in der Firmenschrift der Anmelderin „Rollsysteme" aus dem Jahre
1994 ausführlich dargestellt ist.
Die Entriegelung des Sperrnockenelements 96 kann mit Hilfe
eines Hebels erfolgen, der bei 70 in den 1 und
2 angedeutet ist.
Wie erkennbar, ergibt sich durch die beschriebene Konstruktion ein
axialer Durchgang durch den gesamten Rollkopf, und zwar durch die Öffnungen
32, 28, die Kurbelwelle 30 sowie durch weitere Durchgänge
in Teilen innerhalb des Federgehäuses 12 und im Flansch 14, was
durch die teilweise gestrichelten Linien 72 in 1
angedeutet ist. Dadurch kann ein stangenförmiges Werkzeug beliebig weit in den gezeigten
Rollkopf hineingeführt und an einer gewünschten Stelle im Abstand zum freien Ende
mit einer Formgebung versehen werden.
Falls eine automatische Auslösung des Sperrmechanismus über den Hebel
70 innerhalb des Rollkopfes erfolgen soll, wie dies etwa in DE
197 01 049 C1 beschrieben ist, dann ist eine Relativverstellung zwischen
Federgehäuse 17 und Flansch 14 erforderlich. Außerdem ist erforderlich,
dass mit Hilfe des Werkstücks oder des das Werkstück tragenden Einspannkopfes, beispielsweise
einer Drehbank, ein Druck auf den Rollkopf ausgeübt wird, sodass dieser auf den
Flansch 14 zu bewegt wird, wodurch der bekannte Auslösemechanismus wirken
kann.
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| Anspruch[de] |
- Radialrollkopf mit einem Halter, in dem drei in Winkelabständen
um eine Rollachse verteilt angeordnete Rollen drehbar gelagert sind, einem die Rollen
miteinander koppelnden Zahnradgetriebe, das ein zentrales, um die Rollachse drehbar
gelagertes Zahnrad aufweist, einem Sperrnocken, der drehfest mit dem zentralen Zahnrad
gekoppelt ist, einem Sperrmechanismus für den Sperrnocken, der den Sperrnocken in
einer vorgegebenen Drehstellung verriegelt, eine in einem Federgehäuse angeordnete
Federanordnung, die den Sperrnocken in der vorgegebenen Drehstellung in eine Drehrichtung
vorspannt, einem Auslösemechanismus für den Spemnechanismus derart, dass bei Betätigung
des Auslösemechanismus die vorgespannte Federanordnung das zentrale Zahnrad und
damit die Rollen um einen vorgegebenen Drehwinkel verdreht und die Federanordnung
beim Weiterdrehen der Rollen durch Mitnahme vom Werkstück wieder gespannt wird,
und der Sperrmechanismus den Sperrnocken nach einer vollen Umdrehung der Rollen
automatisch erneut verriegelt, dadurch gekennzeichnet, dass ein axialer Durchgang
(28, 32, 72) durch das zentrale Zahnrad, den Sperrnocken
(30) und mindestens einem Teil des Federgehäuses gebildet ist.
- Radialrollkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sperrnocken
als hohle Kurbelwelle (30) ausgebildet ist, deren eines Ende (34)
drehfest mit dem zentralen Zahnrad gekoppelt ist und deren anderes Ende (32)
im Federgehäuse drehbar gelagert ist und mindestens eine Zugfeder (44)
an einem zwischen den Enden der Kurbelwelle (30) liegenden Kurbelarm (36,
38) angreift.
- Radialrollkopf nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Angreifpunkt
der Zugfeder (44, 56) am Kurbelarm von einem drehbar gelagerten
Ring (40, 52) gebildet ist.
- Radialrollkopf nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass
am Kurbelarm mehrere parallele Zugfedern (44, 56) angeifen, die
am anderen Ende mit einem Joch (46, 58) verbunden sind, das schwenkbar
im Federgehäuse gelagert ist.
- Radialrollkopf nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass der Kurbelarm von einer Scheibe (36, 38) mit exzentrischer
Durchbohrung gebildet ist, die konzentrisch zum Durchgang (72) ist.
- Radialrollkopf nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die hohle Kurbelwelle (30) zwei Kurbelarme aufweist, die um einen
Winkel von etwa 180° versetzt angeordnet sind und an jedem der Arme eine Zugfederanordnung
angreift.
- Radialrollkopf nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass
auch der zweite Kurbelarm von einer Scheibe gebildet ist mit exzentrischer Durchbohrung.
- Radialrollkopf nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kurbelwelle (30) einteilig geformt ist.
- Radialrollkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Sperrnockenelement (66) an einem Sperrnockenkörper mittels Schraubbefestigung
(68) angebracht ist.
- Radialrollkopf nach Anspruch 4 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass
der Sperrnockenkörper von einer Scheibe (38) gebildet ist.
- Radialrollkopf nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
Scheibe (38) eine exzentrische Ausnehmung aufweist, in der ein Abschnitt
des Sperrnockenelements (66) annähernd passend aufgenommen ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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