Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Nachweis von Kohlenwasserstoffen
in der Atmosphäre, bei dem der Kohlenwasserstoff berührungslos in bezug auf einen
Untergrund oder Boden durch Ermittlung der Absorption des für den nachzuweisenden
Kohlenwasserstoff typischen Wellenlängenbereichs aus von einer Lichtquelle stammenden
Lichts nachgewiesen wird und ein Verfahren zum Nachweis von Kohlenwasserstoffe in
der Atmosphäre, bei dem der Kohlenwasserstoff berührungslos in bezug auf einen Untergrund
oder Boden durch Ermittlung der Intensität der Raman-Streuung des für den nachzuweisenden
Kohlenwasserstoff typischen Wellenlängenbereichs aus von einer Lichtquelle stammenden
Lichts nachgewiesen wird.
austritt.
Erdgas, das im Rufe steht, ein für die gewerbliche und private Nutzung
umweltverträglicher Energieträger zu sein, wird für den europäischen Nutzungsbereich
überwiegend in Sibirien und submaritim in den Norwegen vorgelagerten Gewässern der
nördlichen Nordsee gefördert. Das Erdgas wird durch transnationale Leitungssysteme
teils überirdisch, von Sibirien aus, teils submaritim nach Europa gefördert und
dort in nationale Leitungsnetze eingespeist, die dann unterirdisch verlegt die Kommunen
und Industrieanlagen mit Erdgas versorgen. Diese Leitungsnetze sind sehr weit verzweigt
und erreichen beispielsweise allein in den neuen Bundesländern eine Gesamtlänge
von ca. 8.000 km. Dieses Netzwerk von Leitungen muß regelmäßig gewartet und auf
Undichtigkeiten untersucht werden.
Bisher wurde zu diesem Zweck das gesamte Leitungsnetz mehrmals im
Jahr durch Begehungen kontrolliert. Darüber hinaus ist man dazu übergegangen, mittels
Luftfahrtgerät, beispielsweise mittels Hubschraubern, die in ca. 1 bis 2 m Tiefe
verlegten Rohre zu überprüfen. Bisher wurde, soweit eine Überprüfung des Leitungsnetzes
von der Luft aus vorgenommen wurde, eine mittelbare Überprüfung bzw. Detektion von
Lecks in der Rohrleitung dadurch wahrgenommen, daß Auswurftrichter von Erdreich
aufgrund des Austretens des Gases aus dem Erdreich oder auch Pflanzenschäden aufgrund
des Austritts des Gases visuell erkennbar waren. Wurden Leckagen der Rohrleitungen
auf diese Art und Weise ermittelt, wurde die entsprechende Position festgestellt
und die Reparatur veranlaßt. Es ist leicht erkennbar, daß bei einem allein schon
im Gebiet der neuen Bundesländer ca. 8.000 km langen unterirdischen Leitungsnetz
eine Begehung nur mit extrem hohem Aufwand an Personal, wenn überhaupt, möglich
ist, wobei die Leitungen vielfach auch durch zu unzugängliche Gebiete führen, die
eine Begehung im klassischen Sinne ohne weiteres gar nicht möglich machen.
Auch ist das Risiko für die die Begehung durchführenden Personen.
bei großen Leckagen, insbesondere wegen der damit verbundenen Explosionsgefahr,
beträchtlich, so daß auch aus diesem Grunde die bisherige Art der Überwachung derartiger
unterirdisch verlegter Leitungssystem äußerst nachteilig ist.
Es ist somit Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und
eine Vorrichtung zu schaffen, mit denen eine zuverlässige Detektion von Leckagen
an unterirdisch verlegten Gasleitungen möglich ist, ohne daß Personen, wie bisher,
das Leitungssystem durch Begehung überprüfen, daß das Verfahren und die Vorrichtung
eine bezüglich des dafür notwendigen Personals drastische Reduzierung auf das absolut
notwendige Minimum gestatten, mit denen eine zuverlässige Detektion von Lecks im
Leitungssystem auch an unzugängliche Stellen schnell möglich ist, das gefahrenlos
durch für die Detektion notwendigen Personen durchgeführt werden kann, wobei das
Verfahren mit an sich wissenschaftlich erprobten und für ihre Effizienz bekannten
Einzelkomponenten durchgeführt werden kann und die Vorrichtung ebenfalls mittels
in bezug auf ihre Komponenten als zuverlässig bekannten Elementen ausgestaltet werden
kann, so daß insgesamt das Verfahren und die Vorrichtung kostengünstig durchführbar
bzw. ausführbar sein sollen.
Gelößt wird die Aufgabe gemäß beider erfindungsgemäßer Verfahren durch
die Merkmale des Ansprüche 1 und 2.
Der Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht im wesentlichen
darin, daß berührungslos von einem Fluggerät aus, sei es nun ein geeignet langsam
fliegendes Flugzeug, das geeignete Manövriereigenschaften aufweist, oder sei es
ein Hubschrauber, das gesamte Leitungsnetz abgeflogen werden kann und dabei in vorbestimmten
zeitlichen Abständen Messungen des Kohlenwasserstoffgehalts der Atmosphäre im Bereich
zwischen Oberfläche des Bodens und den Detektionseinrichtungen im Fluggerät durchgeführt
werden können.
Das physikalische Prinzip, das einer solchen Detektionsmöglichkeit
zugrunde liegt, ist an sich bekannt. Ist eine Lichtquelle vorhanden, kann mittels
eines Spektrometers die Extinktion des durch das Kohlenwasserstoffgas durchgeleiteten
Lichts bestimmt werden. Unterschiedliche Kohlenwasserstoffe zeigen ein unterschiedliches
Extinktionsverhalten bezogen auf deren signifikante Wellenlänge bzw. Wellenlängen.
Wird die Extinktion durch das Spektrometer erfaßt, können unmittelbar und schnell
Aussagen bezüglich der Art des gegenüber der Umgebungsatmosphäre verstärkt auftretenden
speziellen ermittelten Kohlenwasserstoffes gemacht werden, die
dann, geeignet umgesetzt, direkte Rückschlüsse auf den Umfang der Leckage im Leitungssystem
zulassen. Da das Verfahren in vorbestimmter Entfernung abgesetzt vom Boden und den
Boden nicht berührend durchgeführt wird, ist auch eine Gefährdung von Personen,
insbesondere bei großen detektierten Leckagen, ausgeschlossen. Das Verfahren gestattet
zudem eine schnelle Analyse des Kohlenwasserstoffs bei jeder Messung, so daß keine
langwierige Aufbereitung der Meßergebnisse erforderlich ist. Das Meßergebnis liegt
quasi bei jeder Messung unmittelbar aussagekräftig und verwertbar vor.
Die zweite vorgeschlagene Verfahrensführung hat zudem den Vorteil,
daß die Ausnutzung des Raman-Effektes eine vergleichsweise einfache Handhabbarkeit
gestattet, denn bei der Ausnutzung des Raman-Effektes wird die inelastische, d.h.
in der Wellenlänge verschobene, Streuung von Licht ausgenutzt. Das Ausmaß der Verschiebung
ist dabei charakteristisch für jede. Substanz und beträgt beispielsweise für die
&mgr;1-Schwingung von Methan 2.917 cm–1.
Sowohl das erstgenannte Verfahren, dessen Grundlage die Absorptionsspektroskopie
ist, als auch das zweitgenannte Verfahren, das den Raman-Effekt ausnutzt, nutzen
den Umstand, daß bei beiden Verfahren die Meßgröße proportional zur Teilchenzahl
des Kohlenwasserstoffgases im Lichtweg ist. Die Absorptionsquerschnitte der durch
eine Gasleitung strömenden Kohlenwasserstoffe sind in etwa gleich. Ebenso unterscheiden
sich die Raman-Streuquerschnitte der Kohlenwasserstoffe nur wenig.
Bei beiden erfindungsgemäßen Verfahren sind keine Laufzeitinformationen
(Höhe über Grund) erforderlich. Die vorgeschlagene Lösung unter Ausnutzung des Raman-Effektes
gestattet eine Vorrichtung, mit der das Verfahren ausgeführt werden kann, die schnell
und für den Betrieb in einem Luftfahrtgerät robust genug aufbaubar ist. Wenn das
Verfahren ausschließlich am Tage durchgeführt werden soll, eignet sich die eingangs
genannten erste Lösung ggf. besser, da die zweite vorgeschlagene Lösung unter Ausnutzung
des Raman-Effektes ein aufgrund der bisher verfügbaren Apparaturen geringes Signal-Rausch-Verhältnisses
zeigt.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann vorteilhafterweise als aktives
Verfahren oder vorteilhafterweise als passives Verfahren betrieben werden. Aktives
Verfahren bedeutet, daß die Lichtquelle eine gesonderte, separat zu betreibende
Lichtquelle ist, die vom Fluggerät aus auf den Boden bzw. den Untergrund geleitet
wird, wobei das am Boden reflektierte Licht, durch den Kohlenwasserstoff in diesem
Bereich spezifisch extinktiert auf die Nachweiseinrichtung geleitet wird, wohingegen
bei dem passiven Verfahren das Umgebungslicht, d.h. das Sonnenlicht, genutzt wird,
das entsprechend durch den Kohlenwasserstoff extinktiert und auf die Nachweiseinrichtung
gegeben wird. Das aktive Verfahren kann somit unabhängig von der Umgebungshelligkeit
betrieben werden, wohingegen verständlicherweise das passive Verfahren nur bei ausreichend
vorliegendem Sonnenlicht ausgeführt werden kann.
Vorzugsweise ist deshalb das von der Lichtquelle stammende Licht zur
Ausführung des aktiven Verfahrens Laserlicht, das zur Ausführung des passiven Verfahrens
von der Lichtquelle kommende Licht Sonnenlicht.
Obwohl grundsätzlich keine besondere Abstandsbegrenzung zwischen Boden
und einem Fluggerät zur Ausführung des Verfahrens angenommen zu werden braucht,
haben Abschätzungen ergeben, daß es vorteilhaft ist, den Abstand vom Untergrund
oder Boden bei der Ausführung des Verfahrens im Bereich von 20 m bis 100 m, vorzugsweise
100 m, zu wählen. Somit wäre ggf. auch noch eine zusätzliche Kontrolle des Leitungsnetzes
möglich.
Das beschriebene Verfahren eignet sich grundsätzlich zum Nachweis
aller Kohlenwasserstoffe in der Atmosphäre, soweit sie in ihrer Menge die in der
jeweiligen Atmosphäre normalerweise zu erwartenden Kohlenwasserstoffe signifikant
übersteigen. Bei der bevorzugten Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens im Zusammenhang
mit dem Fernnachweis von aus Leitungssystemen austretendem Erdgas wird vorteilhafterweise
auf Methan abgestellt, denn der Anteil von Methan ist gegenüber den anderen im Erdgas
enthaltenen Kohlenwasserstoffen um mindestens einen Faktor 20 höher. Daher eignet
sich insbesondere zum Fernnachweis von aus in Leitungssystemen geführtem, daraus
austretendem Erdgas besonders gut Kohlenwasserstoff in Form von Methan.
Eine Vorrichtung zum Nachweis von Kohlenwasserstoffen in der Atmosphäre,
bei dem der Kohlenwasserstoff berührungslos in bezug auf einen Untergrund oder Boden
durch Ermittlung der Absorption oder der Intensität der Raman-Streuung des für den
nachzuweisenden Kohlenwasserstoff typischen Wellenlängenbereiches nachgewiesen wird,
umfassend eine Lichtquelle sowie einen mit einem Spektrometer verbundenen, mit einem
Lichtabtastbereich an seinem freien Ende versehenen Lichtleiter, in den von der
Lichtquelle kommendes Licht nach seiner Extinktion durch den Kohlenwasserstoff einfällt
und auf das Spektrometer zu seiner Analyse leitbar ist, ist dadurch gekennzeichnet,
daß diese nach Art einer flugverlastbaren Einheit ausgebildet ist und wenigstens
der Lichtabtastbereich des Lichtleiters mit einer Lagestabilisierungseinrichtung
versehen ist.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht, siehe auch
oben die vorrichtungsseitig gestellte Aufgabe, darin, daß letztlich mit einem Spektrometer,
einem Lichtleiter und einer Lichtquelle die Grundkomponenten für die Realisierung
einer derartigen Vorrichtung beschrieben sind. Damit sind auch die Forderungen erfüllt,
daß die Vorrichtung mittels an sich in Bezug auf ihre Nachweiseffizienz für Kohlenwasserstoffe
erprobte Elemente realisiert werden kann, wodurch sich die Vorrichtung
letztlich einfach und kostengünstig realisieren läßt. Auch gestattet eine derartige
Vorrichtung eine wiederum verhältnismäßig einfache Ausgestaltung, die für den zu
erwartenden rauhen Überprüfungsalltag bei der Ausführung des Verfahrens zuverlässig
arbeitet.
Die Vorrichtung ist nach Art einer flugverlastbaren Einheit ausgebildet,
d.h. sie ist so gestaltet, daß sie in ein kleines Fluggerät, sei es ein kleines
Flächenflugzeug oder ein Hubschrauber, lösbar einbaubar ist. Da erfindungsgemäß
keine aus dem Fluggerät für die Vorrichtung und die Ausführung des Verfahrens mit
der Vorrichtung heraushängenden Sensoren, die einen Einsatz mittels eines Fluggeräts
in Baumwipfelhöhe oder auch im Bereich von Hochspannungsleitungen unmöglich machen
würden, erforderlich sind, kann die Vorrichtung praktisch als kleine Einheit (<
1 m3) faktisch in jedem Fluggerät der vorbeschriebenen Art Anwendung
finden, wobei es auch leicht (< 100 kg) ausgeführt sein kann.
Um sicherzustellen, daß immer ein vorbestimmter Winkelbereich bei
der Erfassung des vom Boden reflektierten, ggf. beim Vorhandensein von Kohlenwasserstoffen
extinktierten Lichtes relativ zum Lichtabtastbereich der Vorrichtung gewährleistet
ist, ist die Vorrichtung mit einer Lagestabilisierungseinrichtung versehen, die
wenigstens den Lichtabtastbereich fortwährend in seiner bestimmungsgemäßen Lage
auch bei ungleichmäßigen Flugbewegungen des Fluggerätes hält. Diese Lagestabilisierungseinrichtung
kann beispielsweise eine kreiselgesteuerte Einrichtung sein.
Beim aktiven Nachweissystem gemäß der Erfindung wird die Lichtquelle
durch eine Laserdiode gebildet, die beispielsweise im Impulsbetrieb betrieben werden
kann.
Das Spektrometer selbst ist bei einem aktiven Nachweissystem vorteilhafterweise
im wesentlichen durch eine Photodiode ausgebildet. Die pro Messung von der Photodiode
in seiner Funktion als Spektrometer gelieferten Signale werden ohne Zeitverzögerung
gespeichert und ausgewertet und stehen quasi online zur Verfügung.
Beim passiven Nachweissystem ist, im Gegensatz zur aktiven Verfahrensführung,
da beim passiven Verfahren die Information aus einem größeren Spektralbereich zusammengefaßt
werden muß, um ein detektierbares Signal zu erhalten, das gesamte Absorptionssptektrum
messen und dessen integrale Änderung ist zu bestimmen, um eine ausreichende statistische
Sicherheit zu erreichen. Vorzugweise wird deshalb ein Spektrograph verwendet, der
ein hohes Auflösungsvermögen aufweist, was entweder durch eine große Brennweite
oder ein Gitter mit hoher Liniendichte erreichbar ist. Dabei findet vorteilhafterweise
ein Spektrograph in der sogenannten Czerny-Turner Anordnung Verwendung.
Bei aktiven Nachweissystem ist der Lichtabtastbereich des Lichtleiters
vorteilhafterweise mit einer Teleskopeinrichtung versehen, um ein großes Lichtsammelvermögen
zu gewährleisten. So kann beispielsweise die Teleskopeinrichtung durch eine Plan-Konvex-Linse
gebildet werden, die das vom Boden reflektierte Licht sammelt und auf den Lichtabtastbereich
des Lichtleiters fokussiert, von wo es zum Spektrometer geleitet wird.
Insbesondere beim passiven Nachweissystem ist es vorteilhaft, zwischen
Lichtleiter und Spektrometer eine Verschlußeinrichtung vorzusehen, um das Spektrometer
über eine definierte Zeit mit dem reflektierten Licht beaufschlagen zu können.
Um schließlich die Vorrichtung derart auszugestalten, daß auch Aussagen
über den Ort der jeweiligen Messung fortwährend gemacht werden können, was gleichermaßen
sowohl für den Ort der Detektion von Leckagen gilt als auch für den momentanen Ort
des Fluggeräts, ist die Vorrichtung mit einem Navigationssystem versehen, das der
Vorrichtung Informationen über die jeweiligen Lagekoordinaten liefert, so daß eine
Korrelation zwischen dem momentanen Ort und der Messung an diesem Ort möglich ist
und gemeinsame Daten darüber angezeigt und ggf. gespeichert und ggf. auch per Funk
an eine entsprechend ausgerüstete Empfangsstelle gegeben werden können.
Als Navigationssystem eignen sich letztlich alle bekannten Navigationssysteme,
wie sie im zivilen und militärischen Bereich der Luftfahrt und ggf. auch der Seefahrt
bekannt sind. Ein besonders genaues Navigationssystem, das bis zu 1 m örtlicher
Genauigkeit Aussagen liefert, ist vorteilhafterweise ein an sich bekanntes GPS-System
(Global Positioning System), das, wenn auch gegenwärtig nicht mit der Genauigkeit,
wie sie im militärischen Bereich möglich ist, doch mit hinreichender Genauigkeit
auch für den zivilen Anwendungsfall, wie dem vorliegenden Fall, herangezogen werden
kann.
Um die Vorrichtung und damit auch das mittels der Vorrichtung ausführbare
Verfahren weitgehend unabhängig von Bedienungspersonal betreiben bzw. ablaufen zu
lassen, ist die Vorrichtung vorteilhafterweise mit einem Rechner versehen, der alle
Verfahrensabläufe und auch den Betrieb der Vorrichtung, insbesondere den des Spektrometers
steuert. Der Rechner ist faktisch mit allen Komponenten der Vorrichtung funktionsverbunden,
so daß mittels des Rechners eine Verfahrens- bzw. Prozeßsteuerung der Vorrichtung
vonstatten gehen kann.
Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die nach- folgenden schematischen
Zeichnungen anhand zweier Ausführungsbeispiele im einzelnen beschrieben. Darin zeigen:
1 in einer Prinzipansicht die Beprobungssituation
des Verfahrens, wobei mit S0 die solare Strahlungsdichte, mit &ggr; die
optische Dichte der Atmosphäre bzw. von Methan (&ggr;CH4) und mit Ri
j
die Radien der Austrittsfläche über dem Leck bzw. eines Beobachtungsflecks für das
aktive (i = a) und das passive (i = p) Nachweissystem bezeichnet ist,
2 beispielhaft die optische Dichte der
Atmosphäre durch Methan (schwache Striche) und Wasserdampf (dunkle
Striche) in Abhängigkeit von der Wellenlänge,
3 eine spektral hoch aufgelöste Darstellung
der atmosphärischen Extinktion im Bereich von 1,65 &mgr;m für Methan,
4 das Absorptionsspektrum von Methan (reine Druckverbreiterung
bei 1,6509 &mgr;m), wobei die gestrichelten Linien den elektrischen Abstimmbereich
eines zur Auswahl stehenden Diodenlasers als Lichtquelle für eine aktive Verfahrensführung
zeigen,
5 das Blockschaltbild einer Vorrichtung
zur Ausführung des passiv betriebenen Verfahrens,
6 ein Blockschaltbild wie gemäß
5, allerdings zur Ausführung eines aktiven Verfahrens,
und
7 einen vergrößerten Ausschnitt einer
Strahlteilungseinrichtung zwischen Lichtquelle und Spektrometer in Form einer Photodiode.
In einer Fluggerät, beispielsweise in Form eines Hubschraubers
32, vergleiche 1, der in einem Abstand von
beispielsweise l00 m über einem Boden oder Untergrund 11 fliegt, befindet
sich eine Vorrichtung 10, mit der ein Fernnachweis von Kohlenwasserstoffen
im untergrund- oder bodennahen Bereich der Atmosphäre 12, insbesondere
von aus in Leitungssystemen (Gasleitung 13) geführtem, daraus austretendem
Gas möglich ist. Dabei wird zunächst zum besseren Verständnis, bevor auf die in
den 5 bis 7
dargestellten Vorrichtungen eingegangen wird, auf die 2
bis 4 eingegangen. Das Verfahren kann grundsätzlich
nach zwei un- terschiedlichen Prinzipien ausgeführt werden. Einmal wird bei einem
positiven Verfahren als Lichtquelle 14 die Sonne genutzt, beim aktiven
Verfahren wird als Lichtquelle 14 eine Laserdiode genutzt. Bei Sonnenlicht
als Lichtquelle 14 wird zur Methandetektion zunächst die gesamte Atmosphäre
12E durchlaufen, wobei das Sonnenlicht in Abhängigkeit von der Wellenlänge
(&lgr;) von den natürlich vorkommenden Bestandteilen der Atmosphäre absorbiert wird.
2 zeigt eine gemessene spektrale Strahlungsdichte
des Sonnenlichts an der Oberkante der Atmosphäre (durchgezogene Linie, rechte Skala).
Man sieht aus der Darstellung den durch die Plancksche Strahlungsformel beschriebenen
Abfall der Strahlungsdichte zu längeren Wellenlängen hin. Gleichzeitig zeigt die
Figur den Logarithmus der optischen Dichte (linke Skala) des atmosphärischen Wasserdampfes
(dicke Linien) und des natürlichen (Hintergrund-) Methans (dünne Linien). Deutlich
erkennbar sind drei Vibrationsschwingungsbanden von Methan im Bereich von 1,65 &mgr;m,
2,4 &mgr;m und 3,3 &mgr;m mit zusammen über 5.000 einzelnen, hier nicht spektral
aufgelösten Linien. Für eine passive Verfahrensführung zum Nachweis von Methan muß
möglichst viel Strahlung von der Sonne den Erdboden erreichen.
3 zeigt einen Ausschnitt von
2 in hochaufgelöster Darstellung im Bereich von 1,645
bis 1,655 &mgr;m. Aufgrund der hohen Variabilität von Wasserdampf in der Atmosphäre
muß für eine sichere Detektion von Methan diese sich daraus ergebende Querempfindlichkeit
möglichst ver mieden oder auf einen minimalen Einfluß reduziert werden. Notwendige
Voraussetzung für eine aktive Verfahrensführung ist deshalb eine Lichtquelle mit
einer spektralen Halbwertsbreite von besser als 0,1 cm–1, die sich
im Bereich von mindestens ± 1,0 cm,1– reproduzierbar erzeugen
läßt, wozu sich hervorragend ein Laser als Lichtquelle eignet.
4 zeigt eine hochaufgelöste Absorptionslinie
aus 3 bei 1,6509 &mgr;m.
Aus den voraufgeführten Ausführungen ist ersichtlich, daß ein Verfahren
passiver oder aktiver Art mittels geeigneten Lichtes durchgeführt werden kann, um
einen Fernnachweis von Kohlenwasserstoffen, im vorliegenden Falle Methan, durch
Ermittlung der Absorption des für den nachzuweisenden Kohlenwasserstoff, hier Methan,
typischen Wellenlängenbereichs aus von einer Lichtquelle 14, entweder in
Form der Sonne oder einer Laserdiode, stammenden Lichtes nachweisen zu können.
Es wird deshalb nachfolgenden Bezug genommen auf 5,
in der eine Vorrichtung 10 dargestellt ist, mir der das Verfahren ausgeführt
werden kann. Die Vorrichtung 10 umfaßt ein Spektrometer 15, das
mit einem Lichtleiter 18 verbunden ist, wobei der Lichtleiter
18 an seinem freien Ende 17 einen Lichtabtastbereich
16 aufweist, der hier als Linse ausgebildet sein kann. In den Lichtabtastbereich
16 fällt Licht 19, das bei der passiven Verfahrensführung, siehe
1, in einem großen Kegel akkumuliert wird.
Der Lichtleiter 18 leitet das akkumulierte Licht auf den
Spektrographen 15, der eine Diodenzeile 27 umfaßt. Im Gegensatz
zu einer aktiven Verfahrensführung, bei der als Lichtquelle 14 beispielsweise
eine Lasereinrichtung mit sehr hoher spektraler Dichte zur Verfügung steht, muß
bei einer passiven Verfahrensführung die Information aus einem größeren Spektralbereich
zusammengefaßt werden, um ein detektierbares Signal zu erhalten. Dieses ist jedoch
mit einer entsprechend geringen spektralen Auflösung verbunden. Demzufolge sind
auch die relativen Signaländerungen, hervorgerufen durch die Absorption des aus
dem Leck einer Gasleitung 13, ausströmenden Methans, entsprechend gering.
Um eine ausreichende statistische Sicherheit zu erreichen, muß die Absorption gemessen
und dessen integrale Änderung bestimmt werden. Dazu wird mit dem Spektrometer
15 der interessierende Wellenlängenbereich auf die Diodenzelle
27 abgebildet.
Wenigstens der Lichtabtastbereich 16 des Lichtleiters
18 ist mit einer Lagestabilisierungseinrichtung 21 versehen, um
sicherzustellen, daß wenigstens der Lichtabtastbereich 16 immer in einem
vorgegebenen Winkel relativ zur Oberfläche des Bodens 12 auch während unregelmäßiger
Flugbewegungen eines Hubschraubers 32 oder sonstigen Fluggerätes
ausgerichtet ist. Der Eingang des Lichtleiters 18 zum Spektrographen
19 ist mit einer Verschlußeinrichtung 24 versehen, die beispielsweise
in Form eines elektromechanischem Verschlusses ausgebildet sein kann. Damit kann
in vorbestimmten Abständen bzw. vorbestimmbaren Augenblicken und in einer vorbestimmbaren
Zeit lang durch den Lichtleiter 18 geleitetes Licht auf das Spektrometer
15 gegeben werden.
Die Diodenzeile 27 ist mir einer thermoelektrischen Kühleinrichtung
28 und diese wiederum mit einer Steuerungseinrichtung 29 verbunden,
die eine geeignete Temperierung der Diodenzeile 27 bewirkt. Ein zentraler
Rechner 26 ist mit der Verschlußeinrichtung 24, der Lagestabilisierungseinrichtung
21 sowie der Steuerungseinrichtung 29 verbunden und ggf. mit einem
Navigationssystem 25, das beispielsweise in Form eines GPS-Systems (Globel
Positioning System) ausgebildet sein kann. Der Rechner 26 kann ggf. mit
einer Ausgabeeinheit 30 in Form eines Bildschirms und/oder Druckers und/oder
einer Fernübertragungseinrichtung verbunden sein. Schließlich kann der Rechner
26 mit einer Lagedateneinrichtung 31 verbunden sein, die geeignete
Informationen aus der momentanen Fluglage des Hubschraubers 32 an dem Rechner
26 lielert. Mittels des Rechners 26 kann die gesamte Funktionsweise
der Vorrichtung 10 gesteuert werden und es kann auch der Verfahrensprozeß
als solcher, d. h. die Erfassung und Aufbereitung der Meßwerte, gesteuert werden,
bis diese verwendbar und ggf. weiterverwertbar an der Ausgabeeinheit 30
anliegen.
Die Vorrichtung 10 kann in einer fiugverlastbaren Einheit
20 aufgebaut werden bzw. zusammengefaßt werden, so daß ein schneller Aus-
bzw. Einbau aus dem bzw. in das Fluggerät 32 möglich ist. Die nachfolgend
beschriebene Vorrichtung gemäß 6 ist analog als derartige
Einheit aufbaubar.
In 6 ist eine Vorrichtung 10
dargestellt, mit der eine aktive Verfahrensführung möglich ist. Als Lichtquelle
14 dient hier eine Laserdiode, und das eigentliche Spektrometer
15 wird durch eine Photodiode 15 gebildet. Die Vorrichtung
10 zur Ausführung einer aktiven Verfahrensführung gemäß 6
unterscheidet sich von der Vorrichtung 10 zur Ausführung einer passiven
Verfahrensvorrichtung an sich nur dadurch, daß zusätzlich noch vor den Lichtabtastbereich
16 bzw. als Lichtabtastbereich des Lichtleiters 18 eine Teleskopeinrichtung
23 geschaltet ist, die die Akkumulation aus einem schmalen reflektierten
Lichtkegel, vergleiche 1, ermöglicht. Die übrigen Komponenten
der Vorrichtung 10 sind zwischen den Vorrichtungen gleich und werden deshalb
hier nicht noch einmal beschrieben.
Das Spektrometer 15 wird bei der Vorrichtung 10
zur aktiven Verfahrensführung durch eine Anordnung gebildet, wie sie im einzelnen
aus 7 ersichtlich ist. Von einer Laserdiode als Lichtquelle
14 wird horizontal polarisiertes Licht 19 erzeugt und mittels,
einer Linse kollimiert und an einer entsprechend spezifizierten Beschichtung eines
Polarisators reflektiert. Über eine &lgr;/4-Platte wird eine Zirkularpolarisation
des Lichts 19 erzeugt, die dann in den Lichtleiter 18 eingekoppelt
wird. Das reflektierte, ggf. entsprechend dem delektierten Kohlenwasserstoff, beispielsweise
Methan, extinktierte Licht, passiert dann vom Lichtleiter 18 kommend wiederum
die &lgr;/4-Platte und ist wieder linear polarisiert, jedoch senkrecht zu dem ausgehenden
Licht 19 und kann einen in den Strahlengang gelegten Strahlteiler (Polarisator)
passieren, um auf die Photodiode 15 fokussiert zu werden. Ein zwischengeschaltetes
Interferenzfilter dient der Unterdrückung des Sonnenlichts.
Es sind auch Kombinationen von Vorrichtungen 10 gemäß
5 und 6, hier
nicht gesondert dargestellt, möglich. Eine solche Kombination gestattet ggf. auch
gleichzeitig eine aktive und passive Verfahrensführung.
Methan oder ein beliebiger anderer geeigneter Kohlenwasserstoff der
sich'in der Atmosphäre 12 befindet, kann nunmehr von einem Hubschrauber
32 aus, der sich in einen vorbestimmbaren Abstand vom Untergrund oder Boden
befindet. in dem eine Gasleitung liegt, berührungslos ermittelt werden. Dabei wird
durch Ermittlung der Absorption des für Methan oder eines beliebigen anderen nachzuweisenden
Kohlenstoffes typischen Wellenlängenbereichs des aus der Lichtquelle 14,
entweder der Sonne oder einer Lasereinrichtung, stammenden Lichts 19 der
Kohlenwasserstoff nachgewiesen.