Diese Erfindung bezieht sich auf eine Polsterumformungsmaschine und
Heft- und/oder Prägemittel für solche Maschinen.
Während des Versands eines Gegenstandes von einem Ort an einen anderen,
wird häufig schützendes Verpackungsmaterial im Transportbehälter oder in der Transportkiste
platziert, um jegliche Lücken zu füllen und/oder den Gegenstand während des Transports
zu polstern. Einige üblicherweise verwendete schützende Verpackungsmaterialien sind
Kunststoffschaumteilchen und Luftpolsterverpackungen aus Kunststoff. Während diese
herkömmlichen Plastikmaterialien als Polsterprodukte ausreichend zu sein scheinen,
sind sie nicht ohne Nachteile. Der möglicherweise größte Nachteil von Luftpolsterverpackungen
aus Kunststoff und/oder Kunststoffschaumteilchen ist in ihren Auswirkungen auf unsere
Umwelt zu sehen. Einfach ausgedrückt, sind diese Kunststoffverpackungsmaterialien
nicht biologisch abbaubar und können daher nicht verhindern, dass das bereits große
Abfallproblem auf unserer Erde noch zunimmt. Die nicht gegebene biologische Abbaubarkeit
dieser Verpackungsmaterialien ist immer bedeutender geworden angesichts der Tatsache,
dass viele Industriezweige fortschriftliche Strategien im Hinblick auf die Verantwortung
gegenüber der Umwelt angenommen haben.
Diese und andere Nachteile von herkömmlichen Plastikverpackungsmaterialien
haben dazu geführt, dass Schutzverpackungsmaterialien aus Papier eine sehr beliebte
Alternative geworden sind. Papier ist biologisch abbaubar, recyclingfähig und besteht
aus einem erneuerbaren Rohstoff, was es zu einer umwelttechnisch verantwortungsbewussten
Wahl für verantwortliche Industrien macht.
Während Papier in Blattform möglicherweise als schützendes Verpackungsmaterial
verwendet werden könnte, wird normalerweise bevorzugt, die Papierbahnen in polsterartige
Dämpfungs- oder Auskleidungsprodukte relativ geringer Dichte umzuformen. Diese Umformung
kann durch eine Polsterumformungsmaschine/eine Polsterumformungsverfahren in den
US-Patenten mit der Nummer 3,509,798, 3,603,216, 3,655,500 3,779,039, 4,026,198,
4,109,040, 4,717,613 und 4,750,896 und ebenfalls in den US-Patentanmeldungen mit
der Nummer 07/533,755, 07/538,181, 07/592,572, 07/734,512, 07/786,573, 07/840,306
und 07/861,225 offenbart sind.
In den Umformungsmaschinen/-verfahren, die in den oben dargestellten
Patenten und Anmeldungen offenbart sind, wird durch das Umformen von Ausgangsmaterial
aus mehrlagigem Papier in eine gewünschte Geometrie ein Polsterprodukt erzeugt.
Das Polsterprodukt umfasst kissenartige Bereiche, die von den seitlichen Rändern
des Ausgangspapiers gebildet werden, dadurch, dass es in der Form eines Paares von
Zwillingsspiralen nach innen gerollt wird. Die Zentralbereiche dieser Struktur werden
dann komprimiert, verbunden und/oder geprägt, um die überlappenden Kantenbereiche
zu verbinden und dadurch ein Polsterprodukt mit einem komprimierten Zentralbereich
und zwei seitlichen kissenartigen Bereiche zu bilden. Dieses Komprimieren, Verbinden
und/oder Prägen wird durch ein Paar rotierender Glieder durchgeführt, wobei jedes
eine Mehrzahl von radial sich nach außen erstreckenden Vorsprünge (d. h. Stirnzähne)
umfasst, die ineinander greifen.
Um die Unversehrtheit des Polsterproduktes beizubehalten, wird der
Zentralbereich des Polsterproduktes auch "geheftet", um weiterhin das Öffnen oder
Separieren der verbundenen Bereiche des Produktes zu verhindern, was im Allgemein
als "unzippering" (Öffnen des Reisverschlusses) bezeichnet wird. Zum Beispiel werden
in dem US-Patent mit der Nummer 4,937,131 und/oder dem US-Patent mit der Nummer
4,968,291 in dem geprägten Bereich des Polsterproduktes durch einen Überstand, der
sich radial von den Zähnen der Drehglieder nach außen erstreckt, Perforationen gebildet.
Als anderes Beispiel werden in dem US-Patent mit der Nummer 6,035,613 in dem geprägten
Bereich Laschen geformt durch Schneidkanten, welche von den radialen äußeren Enden
der benachbarten Vorsprünge (Stirnzähne) radial nach innen versetzt sind, wobei
die Laschen radial zwischen den benachbarten Vorsprüngen auf einem der Drehglieder
angeordnet sind und welche umfänglich den Raum zwischen benachbarten Vorsprüngen
überspannen.
Obwohl diese Anordnungen, welche in den oben genannten Patenten und
Patentanmeldungen offenbart sind, die Präge-, Verbinde- und/oder Heftfunktionen
adäquat erfüllen, gibt es immer noch Raum für weitere Verbesserungen; im besonderen
Verbesserungen die diesen Funktionen ermöglichen unter weniger Leistung, weniger
Klemmdruck und/oder mehr Kontrolle über die Dichte des Polsterproduktes einzusetzen.
Die vorliegende Erfindung stellt eine Polsterumformungsmaschine, wie
sie in Anspruch 1 beansprucht ist, und eine Heftanordnung wie sie in Anspruch 2
beansprucht ist, bereit. Im Speziellen werden in solchen Maschinen Schneidkanten
verwendet, um geschnittene Laschen in dem geprägten Bereich des Polsterproduktes
zu formen, die eine verkürzte Schneidkante aufweisen. Im speziellen überstrecken
die Schneidkanten nicht die umfängliche Ausdehnung des Tales (d. h. den Raum zwischen
benachbarten Zähnen) in dem sie angeordnet sind. Die Maschinen gemäß der Erfindung
sind weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass jede Schneidkante der zweiten der zwei
im Eingriff stehenden Heftglieder über den Umfang von benachbarten Vorsprüngen der
zweiten Heftglieder durch eine radiale Ausnehmung beabstandet sind. Die Konzentration
der Laschenschneidkraft in einem begrenzten Bereich verringert den Leistungsbedarf
und oder ermöglicht eine Verringerung der Klemmkraft zwischen den Drehgliedern.
Die Ausdehmung kann in der Form eines konkaven Kantenprofils ausgebildet sein, das
an jeder Seite der Schneidkante bereitgestellt ist, um die Scherfähigkeit der Schneidkante
durch diesen Ansatz zu verbessern.
Die hierin beschriebenen Polsterumformungsmaschinen umfassen ebenfalls
Prägeglieder, welche Vorsprünge aufweisen, die so geformt sind, dass es einen übertriebenen
Nachlauf zwischen den im Eingriff stehenden Vorsprüngen gibt. Solch eine Anordnung
bildet keinen Teil der beanspruchten Erfindung stellt aber trotzdem ein stärker
betontes Prägen bereit, so wie es in verschiedenen Situation vorteilhaft sein kann,
wie zum Beispiel wenn ein Polsterkissen mit einer höheren Dichte gewünscht wird.
Weiterhin stellen diese Vorsprünge mit "übertriebenem Nachlauf" eine direkte, erkennbare
und vorhersagbare Beziehung zwischen der Dichte des Polsterkissens und der Klemmkraft
zwischen den Prägegliedern bereit, so dass es möglich ist, die Dichte des Polsterproduktes
selektiv durch das Einstellen der Klemmkraft zu verändern.
Nun folgt eine Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform dieser
Erfindung in einem nicht-beschränkenden Beispiel und unter Bezugnahme auf die begleitenden
Zeichnungen in denen:
1 eine Seitenansicht der Polsterumformungsmaschine
ist, wobei eine Seitenwand des Maschinengehäuses, welche sich am nächsten zu dem
Betrachter befindet, entfernt wurde, um den Blick auf die inneren Maschinenkomponenten
zu ermöglichen, wobei die Maschine eine Heftanordnung aufweist, welche ein Zentralband
des Polsterproduktes komprimiert, prägt und/oder verbindet.
2A eine Seitenansicht eines Drehgliedes
der Heftanordnung ist, genauer gesagt ein weibliches Heftglied.
2B eine Ansicht auf die Kanten des weiblichen
Heftgliedes in Explosionsdarstellung ist.
2C eine Ansicht auf die Kanten des weiblichen
Heftgliedes in einem montierten Zustand ist.
3A eine Seitenansicht eines anderen Drehgliedes
der Heftanordnung ist, genauer gesagt ein männliches Heftglied.
3B eine Ansicht auf die Kanten des männliches
Heftglieds in Explosionsdarstellung ist.
3C eine Ansicht auf die Kanten des männliches
Heftgliedes in zusammengebauten Zustand ist.
4A eine Ansicht eines beispielhaften
gezahnten flachen Scheibengliedes ist, das ein Teil der weiblichen Heftanordnung
bildet, dargestellt entlang der Linie 4A-4A von 2B.
4B eine Ansicht auf die Kanten eines
beispielhaften kreisförmigen flachen Scheibengliedes mit kleinem Durchmesser ist,
welches ein Teil der weiblichen Heftanordnung bildet, dargestellt entlang der Linie
4B-4B der 2B.
5 eine Ansicht auf die Kanten eines beispielhaften
gezahnten flachen Scheibengliedes ist, das ein Teil der männliches Heftanordnung
bildet, dargestellt entlang der Linie 5A-5A der 3B.
5B eine Ansicht eines beispielhaften
kreisförmigen flachen Scheibengliedes mit großem Durchmesser ist, welches ein Teil
der männlichen Heftanordnung bildet, dargestellt entlang der Linie 5B-5B der
3B.
5C eine Ansicht eines beispielhaften
flachen Scheibengliedes mit kleinerem Durchmesser ist, welches ein Teil der männliches
Heftanordnung bildet, dargestellt entlang der Linie 5C-5C der 3B.
6 eine schematische Darstellung eines
Polsterproduktes ist, welches ein Zentralband aufweist, das durch die Heftanordnung
verbunden wurde.
7 eine Querschnittsansicht ist, dargestellt
entlang der Linie 7-7 der 6.
8 eine teilweise Aufsicht auf zwei Komponenten
der Heftanordnung ist, wobei diese Komponenten in einer eng im Eingriff stehenden
Art und Weise dargestellt sind.
9 eine teilweise Aufsicht ähnlich zu
8 ist, außer dass diese veränderte Versionen der eng
im Eingriff stehenden Komponenten zeigt.
10 eine schematische Querschnittsansicht
des Zentralbandes des Polsterproduktes ist, wenn die geänderten Komponenten, welche
in 9 dargestellt sind, in der Heftanordnung verwendet
werden.
Unter detaillierter Bezugnahme auf die Zeichnungen und zu Beginn auf
1 wird eine Polsterumformungsmaschine 15 gemäß
der vorliegenden Erfindung dargestellt.
Die Maschine 15 hat an ihrem stromaufwärtigen Ende (in
1 links) einen Halter 16 für eine Bereitstellung,
wie zum Beispiel eine Rolle oder Rollen von bahnförmigem Ausgangsmaterial. Das bahnförmige
Ausgangsmaterial besteht bevorzugt aus drei übereinanderliegenden Lagen oder Schichten
von biologisch abbaubarem, recyclingfähigem und wiederverwendbarem 30 Pfund Kraftpapier,
welches auf eine hohle zylindrische Röhre aufgerollt ist. Alternativ besteht das
Ausgangsmaterial bevorzugt aus zwei übereinander liegenden Lagen von 50 Pfund Kraftpapier
das auf eine hohle zylindrische Röhre aufgerollt ist. Die Polsterumformungsmaschine
15 formt das Ausgangsmaterial in einen Streifen um, welcher seitlichen
kissenartige Bereiche aufweist, die durch ein Zentralband getrennt sind. Dieser
Streifen ist entlang seines Zentralbandes verbunden, um einen geprägten Streifen
des Polsterproduktes zu bilden, welcher zum Beispiel durch Schneiden in Abschnitte
oder Kissen einer gewünschten Länge getrennt werden kann.
Die Maschine 15 umfasst ein Gehäuse 18, welches
eine Grundplatte oder -wand 20, Seitenplatten oder -wände 21 und
eine Endplatte oder -wand 22 aufweist, welche zusammen eine Rahmenstruktur
bilden. Die Grundwand 20 ist im wesentlichen eben und
hat eine rechteckige Form. Das Gehäuse umfasst weiterhin eine obere Wand
23, welche zusammen mit den Grund-, den Seiten- und den Endwänden eine
Umfassung bildet.
Die Grund- und die Seitenwände 20 und 21 haben an
dem stromaufwärtigen Ende des Gehäuses nach innen gebogene Kantenbereiche, die eine
rechteckige Begrenzung um eine zentral angeordnete und relativ große rechteckige
Einlassöffnung 25 für das Ausgangsmaterial bilden. Diese Begrenzung kann
als eine Endplatte oder -wand angesehen werden, welche rechtwinklig von der stromaufwärtigen
Kante der Grundwand 20 absteht. Es sollte erwähnt werden, dass die Begriffe
"stromaufwärtig" und "stromabwärtig" hierin in Bezug auf die Fließrichtung des Ausgangsmaterials
durch die Maschine 15 verwendet werden. Die Endplatte 22 erstreckt
sich rechtwinklig von einem Ort nahe des stromabwärtigen Endes der Basiswand
20 aber weiter innen davon. Die Endplatte 22 ist im wesentlichen
rechteckig und eben und umfasst eine Auslassöffnung für die Polster.
Das Gehäuse (oder der Rahmen) 18 umfasst weiterhin eine vordere
Abdeckung oder Platte 26 die sich rechtwinklig von der stromabwärtigen
Kante der Basiswand 20 erstreckt. Daher begrenzen die Endplatte
22 und die Frontplatte 26 die stromaufwärtigen und stromabwärtigen
Enden des kistenartigen verlängerten Bereiches des stromabwärtigen Endes des Gehäuses
18. Die Frontplatte 26 kann eine türartige Struktur sein, welche
selektiv geöffnet werden kann, um die Komponenten der Trennanordnung der Polsterumformungsmaschine
15 zu erreichen.
Die Maschine 15 umfasst weiterhin eine Bereitstellungsanordnung
für das Ausgangsmaterial 30, eine Formungsanordnung 31, eine Zuführ/Verbindeanordnung
32, die durch einen Antriebsmotor des Heftglieds angetrieben wird, zum
Beispiel durch einen Elektromotor (nicht dargestellt), eine Trennanordnung
33, die durch einen Trennmotor angetrieben wird, zum Beispiel durch einen
Elektromotor (nicht dargestellt) und eine Nach-Schneide oder Trennungsführungsanordnung
34. Die Bereitstellungsanordnung des Ausgangsmaterials 30, die
eine feststehenden Eingangsrolle 36 und Separatoren 37a–37c
umfasst, ist an der stromaufwärtigen Seite des Gehäuses 18 oder spezieller
an der stromaufwärtigen Endplatte oder Endwand befestigt. Die Formungsanordnung
31 ist stromabwärtig der Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung
30 innerhalb des Gehäuses angeordnet und funktioniert so, dass sie das
Ausgangsmaterial in einen kontinuierlichen dreidimensionalen Polsterstreifen umformt,
welcher Bereiche des Ausgangsmaterials aufweist, die sich entlang des Zentralbereichs
des Streifens überlappen. Die Zuführ/Verbindeanordnung 32 befindet sich
stromabwärtig der Formungsanordnung 31 und ist an einer stromaufwärtigen
Seite der stromabwärtigen Endplatte 22 befestigt. An der gegenüberliegenden
oder stromabwärtigen Seite der stromabwärtigen Endplatte 22 ist die Trenn-
oder Schneideanordnung 32 befestigt. Die Motoren sind bevorzugt an der
Basiswand 20 befestigt, welche mit einer querverlaufenden Montageplatte
38 ausgestattet sein kann, die ein Teil der Basiswand oder -platte
20 bildet. Die Motoren sind an gegenüberliegenden Seiten der Formanordnung
31 verteilt. Die Nach-Schneideanordnung 34 befindet sich stromabwärtig
der Trennanordnung 33 und ist an der vorderen Abdeckung 26 befestigt.
Für eine Trennanordnung, die ähnlich zu der dargestellten ist, kann auf die US-Patentanmeldung
mit der Nummer 08/386,355 Bezug genommen werden oder zu der US-Patentanmeldung mit
der Nummer 08/110,349 für eine andere Art der Trennanordnung.
Die Zuführ/Verbindeanordnung 32 in der dargestellten Maschine
führt zwei Funktionen durch. Die Zuführ/Verbindeanordnung verbindet die überlappenden
Bereiche des Ausgangsmaterials, um die dreidimensionale Form des Polsterstreifens
beizubehalten. Die Zuführ/Verbindeanordnung bewirkt weiterhin das Zuführen des Ausgangsmaterials
durch die Maschine, dadurch, dass sie das Ausgangsmaterial von der Bereitstellungsanordnung
des Ausgangsmaterials durch die Formanordnung 31 zieht. Diese beiden Funktionen
werden durch ein Paar rotierender Heftglieder und spezieller durch getriebeartige
Glieder 40 und 41, die unten detaillierter beschrieben werden,
durchgeführt. In der dargestellten Ausführungsform, durch die die vorliegende Erfindung
exemplarisch dargestellt wird, ist eines der getriebeartigen Glieder 40
auf einer, durch den Zuführmotor rotierend angetriebenen Welle 43 befestigt,
wobei das andere getriebeartige Glied 41 ein Mitläufer ist, das von einer
beweglichen Welle 44 getragen wird. Das angetriebene getriebeartige Glied
40 rotiert um eine Achse, die in Bezug zu der Frontplatte 22 festgelegt
ist, wobei das andere getriebeartige Glied auf der beweglichen Welle getragen wird,
die durch Führungsschlitze in Führungen 45 geführt wird, welche eine parallele
Verschiebebewegung zu und weg von der angetriebenen Welle 43 ermöglicht.
Die bewegliche Welle, und daher auch das bewegliche getriebeartige Glied, ist durch
eine Feder 46 oder ein anderes geeignetes federndes Vorspannglied gegen
das angetriebene getriebeartige Glied federnd vorgespannt. Die Federkraft kann angepasst
werden, um die Anpresskraft, die durch die getriebeartigen Glieder auf den Ausgangsmaterialstreifen
aufgebracht wird, zu variieren, wobei der Ausgangsmaterialstreifen sich durch die
getriebeartigen Gliedern hindurch von der Formanordnung zu der Schneideanordnung
bewegt.
Im Betrieb der Maschine 15 stellt die Bereitstellungsanordnung
des Ausgangsmaterials 30 Ausgangsmaterial der Formanordnung 31
bereit. Die Formanordnung 31 verursacht ein Nach-innen-rollen und Formen
des Ausgangsmaterials, um seitliche kissenartige Bereiche eines kontinuierlichen
Polsterstreifens zu bilden. Die Zuführ/Verbindeanordnung 32 bewegt das
Ausgangsmaterial durch die Maschine und verbindet ebenfalls das Zentralband, um
einen verbunden Polsterstreifen zu bilden. Da der verbundene Polsterstreifen
sich stromabwärtig von der Zuführ/Verbindeanordnung 32 bewegt, trennt oder
schneidet die Trennanordnung 33 den Polsterstreifen in Bereiche oder Kissen
einer gewünschten Länge. Die getrennten oder geschnittenen Kissen bewegen sich dann
durch die Nach-Schneideeinheit 34.
Die Maschine 15, wie sie bis jetzt beschrieben wurde, ist
im wesentlichen die gleiche wie die Maschine die detaillierter im US-Patent mit
der Nummer 5,123,889 beschrieben wurde, und für weitere Details der allgemeinen
Anordnung und des Betriebes der Maschine kann darauf Bezug genommen werden. Jedoch
wird angemerkt, dass die dargestellte Formeinheit 31 von der gleichen Art
ist, wie sie in der anhängigen US-Patentanmeldung mit der Nummer 08/386,355 beschrieben
ist. Weiterhin ist die Formanordnung mit einer Führungsrampe 47 ausgestattet,
an der ein Formschacht 48 befestigt ist, wobei die Führungsrampe einen
verlängerten Führungsoberflächenbereich 49 aufweist, welcher sich von dem
stromabwärtigen Ende des Formschachts bis nahe an die getriebeartigen Glieder
40 und 41 erstreckt.
Unter zusätzlicher Bezugnahme auf die 2 und
3 werden die Heftglieder 40 und 41
nun detaillierter dargestellt. Wie man in den 2A–2C
sehen kann, weist das weibliche Heftglied 40 an seinem Umfang eine Mehrzahl
sich radial nach außen erstreckender Vorsprünge 220 auf, vorzugsweise in
Form von Zähnen, so wie die dargestellten Stirnradzähne um seinen Umfang herum.
Die Zähne 220 werden durch ringförmige Einschnitte 226 in ein
zentrales Segment 222 und in äußere oder Seitensegmente 224 getrennt.
Die axialen Segmente 220 und 226 und die Einschnitte
224 sind vorzugsweise symmetrisch in Bezug auf die Zentralebene des weiblichen
Gliedes 40 verteilt.
Das andere Heftglied, das männliche Heftglied 41, umfasst
ein zentrales Segment 230, das axial zu den inneren Seitensegmenten
232 benachbart ist und umfasst bzw. ein äußeres Seitensegment
233, das zu den inneren Seitensegmenten 232 nach außen benachbart
ist. Das zentrale Segment 230 und die äußeren Seitensegmente
233 weisen entlang ihres Umfanges eine Mehrzahl von sich radial nach außen
erstreckenden Vorsprünge 234 auf, vorzugsweise Zähne, so wie die dargestellten
Stirnradzähne, die mit den Zähnen 220 des Zentralsegments 222
und den äußeren Seitensegmenten 224 des weiblichen Heftgliedes
40 im Eingriff stehen (2A–2C).
Der Raum zwischen den Zähnen 234 des Zentralsegments 230 und/oder
den äußeren Seitensegmenten 232 kann als Täler 235 angesehen werden.
Wie am besten in 3A zu sehen, hat jedes
der inneren Seitensegmente 232, die auch als Schneideräder bezeichnet werden,
Bereiche 236, die mit den Tälern 235 zwischen den Zähnen
234 des zentralen Segments 230 und/oder den äußeren Seitensegmenten
232 ausgerichtet sind. Jeder der Bereiche 236, der mit den Tälern
ausgerichtet ist, umfasst eine Schneidkante 237 und Ausnehmungen
238 an jeder Seite der Schneidkante 237. Während die Bereiche
236, die mit den Tälern ausgerichtet sind, den umfänglichen Raum zwischen
den Vorsprüngen 234 überspannen, hat die Schneidkante 237 eine
umfängliche Spannweite die geringer ist, als der umfängliche Raum zwischen benachbarten
Vorsprüngen 234. Vorzugsweise und wie dargestellt, hat die Schneidkante
237 eine umfängliche Kante die konzentrisch zu dem Grundkreis der Zähne
234 verläuft. Die Ausnehmungen 238 haben die Form von halbkreisförmigen
Ausschnitten, welche sich von einer radialen Kante der Schneidkante 237
bis zumindest zu dem radialen Ende der Bereiche 236, die mit den Tälern
ausgerichtet sind, erstrecken. Auf diese Art und Weise umgibt ein konkaves Kantenprofil
jede radiale Seite der Schneidkante 237 in jedem Bereich 236,
der mit den Tälern ausgerichtet ist.
Während einer Drehung der Heftglieder 40 und 41
nehmen die Täler 235 (zwischen den Zähnen 234 des männlichen Heftglieds
41) Zähne 220 des weiblichen Heftglieds 40 auf (2A–2C).
Folglich werden während einer Drehung der Heftglieder 40 und
41 die Bereiche 236 des Schneiderades 232, die mit den
Tälern ausgerichtet sind, an den sich synchron bewegenden Zähnen des weiblichen
Heftgliedes 40 vorbeibewegen und die Schneidkanten 237 werden
nacheinander von dessen Einschnitten 226 aufgenommen (jedes der Schneidräder
232 weist eine Dicke auf, die leicht geringer ist, als die Breite der entsprechenden
Nut 226 in dem weiblichen Zahnrad 40). Da die Schneidkanten
237 nicht das umfängliche Ausmaß der mit den Tälern ausgerichteten Bereiche
überspannen (so wie es in der US-Patentanmeldung mit der Nr. 08/607/607 offenbart
ist), wird die Schneidkraft in einem begrenzten Bereich konzentriert, wobei die
erforderliche Kraft verringert wird und/oder eine Verringerung der Klemmkraft zwischen
den Heftgliedern 40 und 41 ermöglicht wird. Da die Einschnitte
238 nicht direkt in den Schneidevorgang involviert sind, wird von dem konkaven
Kantenprofil das sie bereitstellen, angenommen, dass es die Scherfähigkeit der Schneidkante
237 während ihres Eintretens in den Einschnitt 226 verbessert.
Das gezahnte Zentralsegment 222 des weiblichen Zahnrads
40 (2A–2C)
und das gezahnte Zentralsegment 230 des männlichen Zahnrads 41
(3A-3C) können
entsprechende ringförmige mittige Nuten 239 und 240 aufweisen,
die miteinander ausgerichtet sind und eine gleiche Breite aufweisen.
Zur Vereinfachung der Herstellung, werden die Zahnräder
40 und 41 vorzugsweise durch einen Stapel von axial nebeneinander
gestellten scheibenförmigen Gliedern gebildet, welche vorzugsweise eine Dicke aufweisen,
die es ermöglicht, dass die scheibenförmigen Glieder ökonomisch hergestellt werden,
zum Beispiel durch Stanzen oder Laserschneiden aus Bahnen oder Platten, typischerweise
aus Stahl, obwohl andere geeignete Materialien (typischerweise Metall) auch verwendet
werden können, wenn dies gewünscht wird. Die bevorzugten Zahnräder,
welche in den 2 und 3 dargestellt sind,
werden aus im wesentlichen fünf unterschiedlichen flachen scheibenförmigen Gliedern
243 bis 247 zusammengestellt, welche alle vorzugsweise ungefähr
die gleiche Dicke aufweisen, mit Ausnahme der leichten Variationen, die notwendig
sind, um zueinander passende Scheibenglieder und Nuten zwischen den Scheibengliedern
aufzunehmen. Jedoch kann auch eine unterschiedliche Anzahl von Scheibengliedern,
welche signifikant unterschiedliche Dicken aufweisen können, verwendet werden. Zum
Beispiel kann ein einzelnes dickeres Scheibenglied anstelle der Mehrzahl an Scheibengliedern
verwendet werden, welche ein einzelnes axiales Segment bilden, wenn dies gewünscht
wird.
Die Scheibenglieder 243 und 244 haben den Querschnitt
eines Stirnzahnrads, wie es in den 4A und
5A dargestellt ist, wobei ihre Zähne
260 und 261 sich radial von entsprechenden Naben 264
und 265 nach außen erstrecken, um umfänglich beabstandete Vorsprünge zu
bilden. Die Scheibenglieder 243 und 244 weisen für Verbindungsstifte
jeweils ein oder mehrere Löcher 267 und 268 auf und jeweils ein
zentrales Loch 269 und 270 zur Befestigung auf einer Welle. Wie
dargestellt, weist das Scheibenglied 243, das verwendet wird, um das weibliche
Zahnrad 40 zu bilden, welches das angetriebene Zahnrad ist, in der Nabe
264 drei umfänglich gleich beabstandete Löcher 267 für Verbindungsstifte
auf und ein zentrales Loch 269 das eine Federnut 273 aufweist,
um eine Feder an einer Antriebswelle aufzunehmen. Das andere Scheibenglied
244 wird verwendet, um das männliche Zahnrad 41 zu bilden und
kann zum Beispiel zwei diametral gegenüberliegende Löcher 268 für Verbindungsstifte
aufweisen und keine Federnut wenn es nicht angetrieben wird, wie in der bevorzugten
Ausführungsform dargestellt. Abgesehen von den Verbindungslöchern und zentralen
Löchern sind die Scheibenglieder sonst vorzugsweise identisch (in Größe und Form).
Die Scheibenglieder 245 und 246 haben eine kreisrunde
Form und die Scheibenglieder 247 eine im wesentlichen kreisförmige Form
mit einer eingeschnittenen Kante um die Schneidkanten 237 und die Einkerbungen
238 zu bilden. Die Scheibenglieder 245 und 246 haben
vorzugsweise den gleichen Durchmesser und vorzugsweise einen Durchmesser, der gleich
ist mit dem Durchmesser der Nabe 264 und 265, von der die Vorsprünge
oder Zähne 260/261 der Scheibenglieder 243/244
radial nach außen abstehen. Das Scheibenglied 247 hat vorzugsweise einen
Durchmesser, welcher größer ist als der Durchmesser der Scheibenglieder
245 und 246. Das Scheibenglied 245, das verwendet wird,
um das weibliche Zahnrad 202 zu bilden, weist Verbindungslöcher
278 und ein zentrales Loch 279 mit einer Nut auf, genauso wie
die gezahnten Scheibenglieder 243. Dazu ähnlich haben die Scheibenglieder
246/247, die verwendet werden, um das männliche Zahnrad zu bilden,
Verbindungslöcher 282/283 und ein zentrales Loch 286/287
wie in dem gezahnten Scheibenglied 244. Acht gezahnte Scheibenglieder
243 und vier kreisförmige Scheibenglieder 245 mit geringem Durchmesser
werden zusammen montiert, um ein weibliches Zahnrad 40, wie in den
2B und 2C dargestellt,
zu bilden. Drei gezahnte Scheibenglieder 243 (4A)
werden aufeinander gestapelt, wobei ihre Zähne miteinander ausgerichtet werden,
um jedes äußere Seitensegment 224 zu bilden. Das zentrale Segment
222 wird aus zwei kleineren kreisförmigen Scheibengliedern 245
gebildet, die zwischen zwei gezahnten Scheibengliedern 243 eingesetzt werden,
wobei ihre Zähne miteinander und mit den Zähnen der äußeren Scheibensegmente
224 ausgerichtet sind. Die kleineren kreisförmigen Scheibenglieder
245 beabstanden die gezahnten Getriebeglieder 245 voneinander
und bilden somit die ringförmige Zentralnut 240 zwischen ihnen. Jedes Seitensegment
224 ist von dem Zentralsegment 222 durch ein kleines Scheibenglied
243 beabstandet, das somit die rinförmige Nut oder das Nutsegment
246 zwischen dem Zentralsegment und den äußeren Segmenten bildet. Die Scheibenglieder
werden durch Verbindungsglieder 290 zusammengehalten, wie zum Beispiel
Nieten oder Stifte, die sich durch die Löcher 267/278 in den Scheibengliedern
243/245 erstrecken, wobei die Löcher axial ausgerichtet sind,
um die Verbindungsnieten aufzunehmen. Andere geeignete Mittel können verwendet werden,
um die Scheibenglieder zusammen zu fixieren. Zum Beispiel können die Scheibenglieder
zusammen und/oder an die Lagerwelle geschweißt werden.
Acht gezahnte Scheibenglieder 244, zwei kreisrunde Scheibenglieder
246 mit einem kleinen Durchmesser und zwei Scheibenglieder 247
mit großem Durchmesser werden zusammen montiert, um das männliche Zahnrad
41, das in 5 dargestellt ist, zu bilden. Drei gezahnte
Scheibenglieder 244 werden aufeinander gestapelt, wobei ihre Zähne miteinander
ausgerichtet sind, um jedes der äußeren Seitensegmente 233 zu bilden. Das
zentrale Segment 230 wird durch zwei kreisförmige Scheibenglieder
246 mit kleinerem Durchmesser gebildet, die zwischen zwei gezahnten Scheibengliedern
244 angeordnet sind, welche ihre Zähne miteinander und mit den Zähnen der
äußeren Scheibensegmente 233 ausgerichtet haben. Die kleineren kreisförmigen
Scheibenglieder 246 beabstanden die gezahnten Scheibenglieder
244 voneinander und formen somit die ringförmige Zentralnut 239
zwischen ihnen. Jedes Seitensegment 233 wird von dem Zentralsegment
230 durch ein Scheibenglied 247 mit großem Durchmesser beabstandet,
das somit das Stanzsegment 232 zwischen dem Zentralsegment und den äußeren
Segmenten bildet. Die Scheibenglieder werden durch Verbindungsglieder
293 zusammengehalten wie zum Beispiel Nieten oder Stifte, welche sich durch
die Löcher in den Scheibengliedern erstrecken, wobei die Löcher ausgerichtet sind,
um die Verbindungsnieten aufzunehmen. Wiederum können andere geeignete
Mittel verwendet werden, um die Scheibenglieder zusammen zu fixieren, zum Beispiel
Schweißen. Eine Hülse 294 kann sich wie dargestellt durch die Zentrallöcher
270/286/287 der Scheibenglieder erstrecken.
Wie nun offensichtlich sein sollte, rotieren die Zahnräder
40 und 41 aufgrund der im Eingriff stehenden zentralen und äußeren
Segmente der Zahnräder synchron. Die im Eingriff stehenden Zahnräder ziehen die
überlappenden seitlichen Kantenbereiche des Ausgangsmaterials zwischen sich, und
während dies geschieht, werden Ausbuchtungen oder Einschnitte in das Ausgangsmaterial
geformt und prägen dadurch das Ausgangsmaterial (es wird mechanisch dauerhaft verformt).
Zur gleichen Zeit bewegen sich die Schneidkanten 237, die die Zähne
234 überspannen (3A), der benachbarten gezahnten
Bereiche an den Zähnen 220 (2A) des weiblichen
Zahnrades 40 vorbei. An dem Spalt der Zahnräder veranlassen dann die nebeneinander
gestellten Schneidkanten und weiblichen Getriebezähne benachbarte Bereiche des Ausgangsmaterials
dazu, sich in gegenüberliegende Richtungen zu bewegen, während die Schneidkanten
zusammenarbeiten, um einen Abschervorgang zu erzeugen, der einen Schlitz durch jeden
der überlappenden Lagen an jeder Seite bildet und dabei abgerundete Laschenbereiche
durch Stanzen mittels des Stanzsegments 237 bildet, wobei das "Stanzen"
ein Schneiden der Schlitze umfasst, um die Laschen zu bilden.
Unter Bezugnahme auf die 6 und
7 ist ein Polsterprodukt gemäß der Erfindung
schematisch durch das Bezugszeichen 375 dargestellt. Das Polsterprodukt
umfasst zumindest zwei und vorzugsweise drei oder mehr Schichten (Lagen)
377-379 aus bahnförmigen Material, wobei diese Schichten vorzugsweise
biologisch abbaubares recyclingfähiges und wiederverwendbares Kraftpapier umfassen.
Die Lagen 377–379 weisen seitliche Kantenbereiche auf, welche
über die Zentralbereiche gefaltet sind und verschachtelt und/oder überlappend sind,
wie bei dem Bezugszeichen 382 zu sehen. Die überlappenden und verschachtelten
Bereiche 382 werden entlang eines Zentralsaums oder Bandes 383
zusammengeheftet. Das Heftmuster, das durch die Heftzahnräder erzeugt wird, umfasst
eine Zentralreihe 387 von nach außen gerichteten Ausbuchtungen
388, die sich mit nach innen gerichteten Ausbuchtungen 389 abwechseln.
Das Zentralband der Ausbuchtungen ist an jeder Seite durch eine Reihe
390 von Laschen 391 begrenzt. Die Laschen, welche durch seitlich
beabstandete Schlitze 393 definiert sind, sind aus den Lagen des Ausgangsmaterials
verzahnt oder gestanzt, in einer Richtung, die der relativ benachbarten Ausbuchtung
des Zentralbereichs gegenüber liegt.
Die Scheibenglieder, die die Zahnräder 40 und 41
bilden, können in unterschiedlichen Mustern zusammengebaut werden, so wie es für
eine bestimmte Anwendung gewünscht wird. Die äußeren Seitensegmente der Hefträder
können aus einem einzelnen gezahnten Scheibenglied bestehen, so wie es zum Bilden
einer Heftung mit kleinerer Breite gewünscht wäre. Umgekehrt kann die Anzahl der
gezahnten Scheibenglieder erhöht werden, um ein breiteres Segment oder breitere
Segmente bereitzustellen. Ähnlich kann die Anzahl der Abstandsscheibenglieder und
Stanzscheibenglieder variiert werden, um dem resultierenden Polsterstreifen unterschiedliche
Eigenschaften zu verleihen. Im Zuge eines speziell bevorzugten Beispiels könnten
zwei der gezahnten Scheibenglieder 244 zusammengestapelt werden, wobei
ihre Zähne miteinander ausgerichtet sind, um jedes äußere Seitensegment
233 zu bilden, und das Zentralsegment 230 könnte aus zwei kleineren
kreisförmigen Scheibenglieder 246 gebildet werden, die zwischen zwei Paaren
von gezahnten Scheibenglieder 244 angeordnet werden, welche ihre Zähne
miteinander und mit den Zähnen den äußeren Scheibensegmente 233 ausgerichtet
haben.
Zusätzlich oder alternativ könnte die Anordnung der Heftglieder
40 und 41 in Bezug auf das Polsterprodukt modifiziert werden,
wenn dies notwendig oder gewünscht ist. In der dargestellten Ausführungsform berührt
das weibliche Heftglied 40 direkt die überlappenden seitlichen Kanten
382 der Ausgangsmateriallagen 377 bis 379, wodurch die
Laschen 391 von dieser Seite (der Oberseite in 6)
des Polsterproduktes nach außen abstehen. Jedoch könnten im Zuge eines speziell
bevorzugten Beispiels die Heftglieder 40 und 41 umgedreht sein
(mit endsprechenden Modifikationen, um die Antriebs/Mitläuferanordnung der Wellen
43 und 44 aufzunehmen) oder die Ausrichtung der Formanordnung
31 könnte invertiert sein. Mit solch einer Umkehrung oder Inversion würde
das männliche Heftglied 41 direkt die überlappenden Kanten der Ausgangsmaterialslagen
berühren und die Laschen 391 würden von der gegenüberliegenden Seite (die
Unterseite in 6) des Polsterproduktes nach außen abstehen.
Zusätzlich oder alternativ könnte die Form und/oder die Größe der
Scheibenglieder, die die Heftglieder 40 und 41 bilden, modifiziert
werden. Mit spezieller Bezugnahme auf die Schneidescheibe 247 des männlichen
Heftglieds 41 (oder das Schneiderad 232, wenn das Heftglied
41 in einer unterschiedlichen Art und Weise gebildet ist), könnte ihr Durchmesser
so gewählt werden, um die Tiefe der Laschenschlitze zu modifizieren und/oder den
Klemmdruck zwischen den Heftgliedern 40 und 41 zu verändern. Ebenfalls
könnte die umfängliche Spannweite der Schneidkanten 237 verändert werden
und/oder die Form der Ausnehmungen 238 könnte verändert werden.
Unter spezieller Bezugnahme auf die gezahnten Scheibenglieder
243 und 244 (oder die Segmente, die die Vorsprünge 220
und 234 beinhalten, wenn die Heftglieder 40 und 41 in
einer unterschiedlichen Art und Weise gebildet werden), könnte die Anzahl der Vorsprünge
220/234 vergrößert/verkleinert werden. Die dargestellten Heftglieder
40/41 umfassen jeweils 11 Vorsprünge
220/234, wodurch die Scheiben 243/244jeweils
elf Zähne 260/261 umfassen. Im Zuge eines speziell bevorzugten
Beispiels könnten Modifikationen durchgeführt werden, so dass die Heftglieder
40/41 jeweils 10 Vorsprünge 220/234 umfassen.
Diese Modifikationen in dem Muster der Vorsprünge würde natürlich ähnliche Modifikationen
in dem Schneiderad 232 und/oder den Schneidescheiben 247 erfordern.
Zusätzlich oder alternativ könnte die Form der Vorsprünge
220 und 234 verändert werden. Im Zuge eines speziell bevorzugten
Beispiels könnte die Form der Vorsprünge 220 und 234 verändert
werden, um "eine größere Steigung" oder "einen übertriebenen Nachlauf" zwischen
den im Eingriff stehenden Vorsprüngen bereitzustellen. In den meisten, gewöhnlichen
Getriebeanordnungen würde dies nicht bevorzugt werden. So eine Anordnung stellt
ein stärker betontes Prägen bereit, das in bestimmten Situationen vorteilhaft sein
kann, beispielsweise wenn ein Kissen mit höherer Dichte gewünscht wird.
Weiterhin stellen die Vorsprünge mit "übertriebenem Nachlauf" eine
direkte, erkennbare und vorhersagbare Beziehung zwischen dem Prägeprofil und der
Klemmkraft zwischen den Heftgliedern 40 und 41 bereit. Da das
Prägeprofil des Polsterproduktes zu seiner Dichte korrespondiert, kann die Dichte
des Polsterproduktes selektiv durch Einstellen der Klemmkraft zwischen den Heftgliedern
40 und 41 verändert werden. Zum Beispiel kann die Polsterumformungsmaschine
15 so verändert werden, dass sie einen Steuermechanismus umfasst, der mit
den Prägezahnrädern operativ verbunden ist, um es dem Bediener zu ermöglichen, selektiv
die Dichte des Polsterproduktes nach Bedarf zu variieren. Der Steuermechanismus
könnte zum Beispiel ein zugängliches Glied außerhalb des Gehäuses aufweisen, um
es dem Bediener einfach zu ermöglichen, die Dichte des Polsterproduktes einzustellen,
so wie es in der Internationalen Patentanmeldung mit der Nr. PCT/LJS96/10800 dargelegt
ist. Zusätzlich oder alternativ kann die Klemmkraft der Heftglieder 40
und 41 durch einen Mikroprozessor gesteuert werden. In jedem Fall kann
es vorteilhaft sein, die Anordnung mit der beweglichen Welle, wie sie in
1 dargestellt ist, mit der Anordnung, wie sie in der
US-Patentanmeldung mit der Nummer 08/487,197 dargestellt ist, zu ersetzen, um eine
einfachere Einstellung der Klemmkraft zwischen den Gliedern 40 und
41 zu ermöglichen.
Die bevorzugte mögliche Modifikation der Form der Vorsprünge
220 und 234 wird mit Bezug auf den Austausch der Getriebescheiben
243 und 244 (6) durch die Getriebescheiben
1243 und 1244 wie sie in 7 dargestellt
sind, erklärt. Jedoch kann die Aufnahme von modifizierten Vorsprüngen in die Heftglieder
40 und 41 in einer anderen Art und Weise möglich sein. Ferner
könnten modifizierte Vorsprünge für nur präge Verbindungen und/oder Perforations-/Prägeverbindungen
vorteilhaft sein.
In den dargestellten Heftgliedern 40/41 sind die
Zähne 260 und 261 der Getriebescheiben 243 und
244 in einer konventionellen Getriebeart geformt, so dass wenn sie eng
im Eingriff stehen, sie wie in 8 gezeigt, erscheinen.
Im Kontext der vorliegenden Erfindung bedeutet "eng im Eingriff stehen", dass die
obere Fläche des Vorsprungs 260 die untere Fläche zwischen den Vorsprüngen
261 berührt. Während des tatsächlichen Betriebs der Polsterumformungsmaschine
15 würden sich die Schichten des Ausgangsmaterials zwischen den Vorsprüngen
220 und 234 die von den Zähnen 260 und 261 gebildet
sind, befinden, wodurch diese so eng im Eingriff stehen würden. Ferner sind sogar
konventionelle trockene Zahnräder nicht dazu ausgelegt, so eng miteinander im Eingriff
zu stehen. Dementsprechend versteht es sich, dass die Darstellung der
8 und auch der 9 zur Verdeutlichung
bereitgestellt werden und nicht zum Zwecke, eine beabsichtigte funktionierende Anordnung
zu zeigen.
In 8 sind die Scheiben 243 und
244 eng im Eingriff stehend dargestellt, wobei die Tiefenrichtung der Zähne
260 senkrecht zu dem Grundkreis der Scheibe 244 angeordnet ist.
In diesem eng im Eingriff stehenden Zustand berührt der Zahn 260 die Seitenbereiche
von zwei benachbarten Zähnen 261, wodurch der Raum zwischen den Zähnen
261 geschlossen wird. Diese Berührung findet aufgrund der Geometrie der
Zähne 260/261 statt, im Speziellen durch die flachen unteren Flächen,
die flachen oberen Flächen und den abrupten Radius der Hohlkehle.
In 9 werden die Scheiben 1243
und 1244 eng im Eingriff stehend gezeigt, wobei die Tiefendimension der
Zähne 1260 senkrecht zu dem Grundkreis der Scheibe 1244 angeordnet
ist. Sogar in diesem eng in Eingriff stehenden Zustand berührt der Zahn
1260 nicht die Seitenbereiche der zwei benachbarten Zähne 1261.
Dieses "Beabstanden" oder "Abschrägen" ergibt sich aus der veränderten Geometrie
der Zähne 1260/1261, im Speziellen durch die halbkreisförmigen
unteren Flächen, den fast-spitzen oberen Flächen und dem allmählichen Radius der
Hohlkehle, die ein parabolisches Tal zwischen benachbarten Zähnen bildet.
Wenn die Heftglieder 40 und 41 so modifiziert wurden,
um die Vorsprünge mit übertriebenen Nachlauf zu beinhalten, ist das damit erzeugte
Heftmuster in 10 dargestellt. Wie dargestellt, wird
das Heftmuster weiterhin eine Zentralreihe 387 von nach außen/innen gerichteten
Ausbuchtungen 388/389 und eine Reihe von Laschen 391
aufweisen, die sich longitudinal zwischen benachbarten nach außen gerichteten Ausbuchtungen
388 erstrecken (wenn dies in 10 von oben betrachtet
wird). Die Höhe der Laschen 391 wird geringer sein, als die Höhe der Ausbuchtungen
388/389 aufgrund des ausgeprägteren Profils der Ausbuchtungen
388/389.
Obwohl diese Erfindung in Bezug auf bestimmte bevorzugte Ausführungsformen
gezeigt und beschrieben wurde, ist es offensichtlich, dass äquivalente
Änderungen und Modifikationen anderen Fachleuten während des Lesens und Verstehens
dieser Beschreibung in den Sinn kommen werden. Beispielsweise könnten die Heftzahnräder
in anderen Arten von Maschinen und Verfahren zum Heften von überlappenden Bereichen,
einer oder mehrerer Lagen von Ausgangsmaterial, eingesetzt werden. Die vorliegende
Erfindung umfasst all solche äquivalenten Änderungen und Modifikationen.