Die Erfindung betrifft eine gekörnte Küchenhilfe, ein Verfahren zur
ihrer Herstellung und eine Anlage zur Durchführung des Verfahrens.
US-A-4060645 (Risler et al.) beschreibt ein dehydratisiertes Produkt
in Form von in Wasser sofort löslichen Körnern, die eine kontinuierliche poröse
Textur und eine glatte Oberfläche aufweisen, die man erhalten kann, indem man in
einer Kammer, in der ein subatmosphärischer Druck herrscht, ein Nahrungsmittelmaterial
extrudiert, das beispielsweise. Extrakte von Obst, Gemüse oder Körnern, Stärken,
Gummen oder Alginaten, Extrakte von Fleisch, Fisch oder Hefe und/oder Protein-Hydrolysate
umfaßt.
US-A-4946693 (Risler et al.) beschreibt ein Nahrungsmittelprodukt,
das aus einer dehydratisierten Masse beispielsweise in Form von Pulver oder Flocken
aus Milch, Fetten, gelierte Stärke, Fleisch- und Gemüseextrakten oder Protein-Hydrolysaten
und aus einer Beilage von teilweise dehydratisierten Stücken beispielsweise von
Teig, Fleisch oder Gemüse besteht, wobei diese Beilage getrennt verpackt ist.
Ziel der Erfindung ist es, eine Küchenhilfe in einer attraktiven Form
zu schaffen, die in ihrer Masse optisch unterscheidbare Stücke beispielsweise von
Gemüse, Fleisch oder anderen Beilagen, Fett und oder ein Polysaccharid und pulverförmige
Geschmackszutaten aufweist.
Zu diesem Zweck besitzt die erfindungsgemäße gekörnte Küchenhilfe
die Form einer Menge von Agglomeraten und enthält 8 bis 50 Gew.-% sichtbare Element,
15 bis 35% Bindemittel und 20 bis 70 Geschmackszutaten. Diese Küchenhilfe liegt
vorzugsweise in Portionsbeuteln vor.
Das Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen gekörnten Küchenhilfe
umfaßt die aufeinanderfolgenden und/oder gleichzeitigen Schritte des Mischers der
sichtbaren Elemente mit dem Bindemittel und den Geschmackszutaten, gegebenenfalls
des Zerbröselns der erhaltenen Mischung und des Kühlens oder Trocknens der gegebenenfalls
zerbröselten Mischung. Die Schritte des gegebenenfalls vorgenommenen Zerbröselns
und des Kühlens oder Trocknens finden vorzugsweise gleichzeitig statt.
Die Anlage zur Durchführung des Verfahrens zur Herstellung einer erfindungsgemäßen
gekörnten Küchenhilfe umfaßt eine Vorrichtung zum Mischen der sichtbaren Elemente
mit dem Bindemittel und den Geschmackszutaten, eine Vorrichtung zum Zerbröseln der
erhaltenen Mischung und eine Vorrichtung zum Kühlen oder Trocknen.
Die erfindungsgemäße gekörnte Küchenhilfe enthält also in ihrer Masse
in einer attraktiven Form einer Menge von Agglomeraten optisch unterscheidbare Stücke
von Gemüse, Fleisch oder anderen Beilagen neben einem Bindemittel, wie z. B. Fett
und/oder einem Polysaccharid, und pulverförmigen Geschmackszutaten.
Das Verfahren und die Anlage gemäß der Erfindung gestatten die Herstellung
dieser gekörnten Küchenhilfe auf einfache Weise mit einer begrenzten Anzahl von
Schritten.
In der vorliegenden Beschreibung ist der Ausdruck "in Form einer Menge
von Agglomeraten" als Form einer Menge von kleinen Agglomeraten veränderlicher Größe,
insbesondere von 0,5 bis 5 mm, von verschiedenen Farben zu verstehen, die aus sichtbaren
Elementen, Bindemitteln und Geschmackszutaten bestehen.
Der Ausdruck "sichtbare Elemente" ist zu verstehen als Elemente, die
so groß sind und deren Farbe sich von der Gesamtfarbe so abhebt, daß sie mit bloßem
Auge unterschieden werden können.
Der Ausdruck "Bindemittel" bezeichnet ein Mittel, das die Kohäsion
der einzelnen Bestandteile im Inneren der Agglomerate gewährleistet.
In der erfindungsgemäßen gekörnten Küchenhilfe können die sichtbaren
Elemente dehydratisierte Stücke von jedem Nahrungsmittelprodukt sein, das als Beilage
in Betracht kommen kann.
Diese sichtbaren Elemente können beispielsweise insbesondere Stücke
von einem oder mehreren Gemüsearten, Früchten, Gewürzkräutern, Fleisch, Fischen
und/oder Krustentieren, Gewürzen und/oder ganzen oder gemahlenen Körnern sein.
Das Bindemittel kann beispielsweise aus Fetten und/oder Polysacchariden
ausgewählt sein.
Wenn das Bindemittel ein Fett ist, kann dieses mindestens ein pflanzliches
Fett und/oder ein tierisches Fett sein, das vorzugsweise hydriert ist, mit einem
Antioxidationsmittel versetzt ist oder nicht versetzt ist und so ausgewählt ist,
daß es sich bei Raumtemperatur nicht fettig anfühlt, sondern bei einer Temperatur
beispielsweise über 100°C leicht schmilzt.
Wenn das Bindemittel ein Polysaccharid ist, so kann dieses beispielsweise
aus Stärken, Maltodextrinen, Gummen oder Alginaten ausgewählt sein.
Die Geschmackszutaten können beispielsweise Nahrungsmittelstoffe in
feinzerkleinerter Form umfassen, die in Abhängigkeit von ihrer Fähigkeit, der gekörnten
Küchenhilfe einen geeigneten Geschmack zu verleihen, ausgewählt sind. Diese Nahrungsmittelstoffe
sind vorzugsweise nicht oder nur wenig fett und besitzen beispielsweise einen Fettgehalt
unter etwa 20% und im allgemeinen sogar unter oder gleich einigen Prozent.
Diese Geschmackszutaten können insbesondere beispielsweise Aromamittel,
wie Zucker, Salz, Gewürze, Extrakte von Obst, Gemüse oder Fleisch, Protein-Hydrolysate,
Hefeautolysate, Produkte der Maillard-Reaktion oder aromatische Moleküle, Geschmacksverstärker,
wie 5'-Nukleotide und/oder Glutamat, umfassen.
Das Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen gekörnten Küchenhilfe
umfaßt also die aufeinanderfolgenden und/oder gleichzeitigen Schritte des Mischens
der sichtbaren Elemente mit dem Bindemittel und den Geschmackszutaten,
gegebenenfalls des Zerbröselns der erhaltenen Mischung und des Kühlens oder Trocknens
der gegebenenfalls zerbröselten Mischung.
Wenn das Bindemittel ein Fett ist (hydrophobes Bindemittel) und wenn
der Schritt des Mischens gestattet, die gewünschte Agglomeratmenge direkt ohne Zerbröseln
zu erhalten, kann man ein vereinfachtes Verfahren verwenden, wie es beispielsweise
in 1 der beiliegenden Zeichnung dargestellt ist.
Bei diesem vereinfachten Verfahren kann man die sichtbaren Elemente
(1), das geschmolzene Bindemittel (2) und die Geschmackszutaten
(3) in einer Mischvorrichtung (4), wie einem Bandmischer, mischen
und, indem weiter gemischt wird, insbesondere beispielsweise durch Einspritzen von
flüssigem Stickstoff (5) kühlen.
Die auf diese Weise erhaltene Agglomeratmenge kann mit Hilfe einer
vertikalen Beutelabfüllmaschine (8) in Portionsbeuteln abgepackt werden,
und zwar gegebenenfalls nach einer Warteperiode in einem thermostatgesteuerten Speicherbunker
(7) unter Rühren, in dem der Mischer durch Kippen (6) entladen
werden kann.
Wenn die Natur der zu mischenden Bestandteile so beschaffen ist, daß
der Schritt des Mischens nicht gestattet, die gewünschte Agglomeratmenge zu erhalten,
sieht man einen Schritt des Zerbröselns vor, der auf das Mischen folgt.
Zur Durchführung eines nicht-vereinfachten Verfahrens, wie es beispielsweise
in 2 der beiliegenden Zeichnung dargestellt ist, kann
man die sichtbaren Elemente (1), das Bindemittel (2) und die Geschmackszutaten
(3) beispielsweise in einer Mischvorrichtung (4), wie einem Bandmischer,
mischen.
Dann kann man die Mischung insbesondere nach Entladen des Bandmischers,
indem man ihn kippt (6), mit Hilfe einer Zerbröselvorrichtung zerbröseln, die beispielsweise
eine rotierende Egge aufweist.
Dann kann man die Mischung mit Hilfe eines Förderbandes (10)
durch eine Kühlvorrichtung (11) führen, wie z. B. einen Kühltunnel mit
Luft oder Stickstoff, wenn das Bindemittel ein Fett ist (hydrophobes Bindemittel),
oder durch eine Trocknungsvorrichtung (12), wie z. B. einen Trockentunnel
mit Luft oder Infrarotstrahlung, wenn das Bindemittel ein Polysaccharid (hydrophiles
Bindemittel) ist.
Gegebenenfalls kann man vorsehen, das Zerbröseln am Ausgang aus diesen
Tunneln, beispielsweise mit Hilfe einer rotierenden Egge weiter durchzuführen.
Die auf diese Weise erhaltene Agglomeratmenge kann mit Hilfe einer
vertikalen Beutelfüllmaschine in Portionsbeutel abgefüllt werden, und zwar gegebenenfalls
nach einer Warteperiode in einem thermostatgesteuerten Speicherbunker
7 unter Rühren, indem die Agglomeratmenge beispielsweise mit Hilfe eines
Förderbandes 13 transportiert werden kann.
Wenn bei diesem nicht-vereinfachten Verfahren das Bindemittel ein
Fett ist, führt man den Schritt des Mischens vorzugsweise in einem Bandmischer mit
einem doppelten Mantel in zwei Phasen aus, und zwar insbesondere nach der folgenden
Vorgehensweise:
- – Herstellung eines Zements, indem in das flüssige Fett, das insbesondere
auf eine Temperatur von 60 bis 75°C gebracht wurde, die Gesamtheit oder ein
Teil der Geschmackszutaten eingeführt wird, so daß man einen Zement mit einer angepaßten
Viskosität erhält (es müssen die gesamten pulverförmigen Stoffe und ein Teil der
kristallinen Stoffe eingearbeitet werden, wobei die letzteren für eine gute Dispersion
der ersteren im Fett erforderlich sind),
- – Einführung der sichtbaren Elemente und der restlichen kristallinen Stoffe
in diesen Zement während einer Zeit, die ausreicht, um eine homogene Mischung zu
erhalten, und zwar insbesondere indem während 20 min gemischt wird, wobei der Prozentsatz
der Fette und die Endtemperatur der Mischung so eingestellt werden, daß man eine
sandige Textur und Strömungseigenschaften erhält, die mit den folgenden Schritten
des Herstellungsverfahrens kompatibel sind, wobei die Temperatur der doppelten Hülle
in entsprechender Weise geregelt wird.
Das Zerbröseln der Masse am Austritt aus dem Mischer kann mit Hilfe
einer Zerbröselvorrichtung stattfinden, die eine doppelwandige quaderförmige Wanne
mit beweglichem Boden aufweist, die auf einer der Seiten offen ist. Der bewegliche
Boden kann aus einem Teppich bestehen, der auf einer Sohle mit doppeltem Mantel
aufliegt. Eine Egge kann das Zerbröseln der Mischung gewährleisten, die in den Behälter
eingebracht wird und von dem Teppich allmählich bewegt wird.
Die auf diese Weise zerbröselte Mischung kann homogen auf ein Förderband
verteilt werden, das das Produkt zu einem Kühltunnel bringt. In diesem Tunnel erstarrt
das Fett und fixiert auf diese Weise die Struktur der Agglomerate. Zu diesem Zweck
kann man beispielsweise eine entfeuchtete und auf eine Temperatur von etwa 5°C
gekühlte Luft verwenden.
In dem vereinfachten Verfahren dagegen, wenn das Bindemittel ein Polysaccharid
ist, führt man den Schritt des Mischens vorzugsweise in zwei oder drei Phasen insbesondere
nach der folgenden Vorgehensweise aus:
- – Dispersion des oder der Bindemittel in Wasser mit Hilfe einer angepaßten
Turbine,
- – Einführung der anderen pulverförmigen Zutaten und der Gesamtheit oder
eines Teils der kristallinen Stoffe, so daß man wie oben einen ziemlich fließfähigen
Zement erhält, wobei die Mischung in einem Bandmischer durchgeführt wird,
- – Einführung der sichtbaren Elemente und der restlichen
kristallinen Stoffe in diesen Zement während einer Zeit, die ausreicht, um eine
homogene Mischung zu erhalten, und zwar indem insbesondere etwa 20 min gemischt
wird, wobei der Prozentsatz an Bindemitteln so eingestellt wird, daß man eine sandige
Textur und Strömungseigenschaften erhält, die mit den folgenden Schritten des Herstellungsverfahrens
kompatibel sind, wobei die Temperatur in diesem Fall kein entscheidender Parameter
ist.
Die beiden ersten Phasen können zusammengefaßt werden, wenn die Dispersion
der Bindemittel nicht problematisch ist.
Das Zerbröseln der Mischung kann in einer ähnlichen Vorrichtung durchgeführt
werden, wie sie oben beschrieben wurden, in diesem Fall ist es jedoch nicht mehr
unbedingt erforderlich, über einen Behälter mit doppeltem Mantel zu verfügen.
Die zerbröselte Mischung wird dann zu einem Heißlufttrockner mit Band
oder rotierender Trommel befördert. Die Temperatur der Luft kann in Abhängigkeit
von der Wasseraktivität des Produkts insbesondere zwischen 50°C und 100°C
moduliert werden.