Die vorliegende Erfindung betrifft chelatisierte Pflanzenspurennährstoffe der Natrium-, Kalium-, Natrium/Ammonium- oder Kalium/Ammoniumsalze der N-(1,2-Dicarboxyethyl)-D,L-asparaginsäure oder deren Mischungen mit Metallionen aus der Gruppe der anorganischen oder organischen Zink-, Mangan-, Eisen(II)-, Eisen(III)- oder Kupfer(II)-Verbindungen sowie ein Verfahren zur Herstellung dieser chelatisierten Spurennährstoffdünger.
Beschreibung[de]
Die vorliegende Erfindung betrifft chelatisierte Pflanzenspurennährstoffe
mit dem Reaktionsprodukt aus den Natrium-, Kalium-, Natrium/Ammonium- oder Kalium/-Ammoniumsalzen
der N-(1,2-Dicarboxylethyl)-D,L-asparaginsäure und deren Mischungen mit Metallionen
aus der Gruppe der anorganischen oder organischen Zink-, Mangan-, Eisen(II), Eisen(III)-
oder Kupfer(II)-Verbindungen, sowie ein Verfahren zur Herstellung dieser chelatisierten
Spurennährstoffdünger.
Um ein ordentliches Pflanzenwachstum zu gewährleisten, werden Spurennährstoffe
wie Eisen, Kupfer, Zink und Mangan ausgebracht. Spurennährstoffe werden in chelatisierter
Form besser von den Pflanzen aufgenommen, und ein Mangel, der zu geringerer Ernte
führt, wird ausgeglichen.
Die Anwendung von Metallionen in chelatisierter Form, die mit entsprechenden
Komplexbildnern mit hohen Stabilitätskonstanten hergestellt werden, ist bereits
aus dem Stand der Technik bekannt. Chelatisierte Metallionen gewährleisten die rasche
Aufnahme und Translokation innerhalb der Pflanze unter verschiedenen Wachstumsbedingungen,
wie Boden-pH, Wechselwirkung zwischen Bodenbestandteilen, Klimabedingungen, Bicarbonatgehalt,
Redoxpotenzial und anderen Parametern.
Chelatisierte Eisen(II)-, Eisen(III)-, Mangan-, Kupfer- und Zinkionen
werden in Form einzelner Spurenelemente oder in Form von Mischungen sowie als Zusatzmittel
für NPK-Voll- oder -Mischdünger (NPK = Stickstoff-Phosphor-Kali) verwendet.
Aus dem Patent DE-A 3 517 102
ist zum Beispiel ein Flüssigdünger mit chelatisiertem Eisen(III), Mangan, Kupfer,
Zink oder Kobalt in Form von Nitraten mit einem pH von 4 bis 8 und einer Konzentration
von 40,3 % bis zu 62,7 % der Trockenmasse bekannt. Im genannten Stand der Technik
wurden die Chelatisierungsmittel Nitrilotriessigsäure (NTA), Ethylendiamintetraessigsäure
(EDTA), Diethylentriaminopentaessigsäure (DTPA), N-Hydroxyethyl-ethylendiamintriessigsäure
(HEEDTA), Ethylendiamin-di-(o-hydroxyphenyl-essigsäure) (EDDHA) getrennt oder in
Kombinationen mit ihren Natrium-, Kalium- und Ammoniumsalzen in einem Molverhältnis
von Metall zu Chelatisierungsmittel von mindestens 0,1:1,0 bis 5:1, vorzugsweise
0,8:1 bis 2,5:1,0, verwendet.
Die meisten der im Stand der Technik genannten synthetisch hergestellten
Chelatisierungsmittel sind nicht biologisch abbaubar und reichern sich folglich
in Böden und Wasserläufen an.
In DE-A 1 0219 037
wird ein Verfahren zur Herstellung von Iminodibernsteinsäureammoniummetallsalzen
sowie deren möglicher Einsatz als Spurennährstoffdünger beschrieben. Es finden sich
dort jedoch keine Hinweise, dass die zwei-, drei- oder vierfachen Alkalimetall-
oder Alkalimetallammoniummischsalze der N-(1,2-Dicarboxyethyl)-D,L-asparaginsäure
oder deren Mischungen die Erfordernisse eines biologisch abbaubaren Spurennährstoffdüngers
besonders gut erfüllen.
Es bestand daher die Aufgabe Pflanzennährstoffe in chelatisierter
Form den Pflanzen zur Verfügung zu stellen, die Spurennährstoffe in chelatisierter
Form binden und diese den Pflanzen in ausreichender Menge zur Verfügung stellen,
wobei gleichzeitig die Chelatisierungsmittel möglichst vollständig biologisch abbaubar
sind.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass chelatisierte Spurennährstoffe
mit den zwei-, drei- oder vierfachen Alkalimetall- oder Alkalimetallammoniummischsalzen
der N-(1,2-Dicarboxyethyl)-D,L-asparaginsäure oder deren Mischungen als Verbindung
A und mehrwertige Metallionen aus der Gruppe Fe(III), Fe(II), Mn, Cu oder Zn als
Verbindung B sowie üblicherweise verwendete Zusatzstoffe den zu behandelnden Pflanzen
zur Verfügung gestellt werden.
Die chelatisierten Pflanzennährstoffe sollen dabei zu mindestens 70,0
% in einem Zeitraum von 28 Tagen gemäß OECD-Richtlinien No 301 E biologisch abgebaut
sein. Sie eignen sich deshalb hervorragend zur Düngung von Pflanzen, insbesondere
den Nutzpflanzen.
Die Erfindung betrifft bevorzugt Verbindungen der Formel A
worin
X für Kalium, Natrium, Ammonium oder Wasserstoff steht und der Substitutionsgrad
für Kalium und/oder Natrium im Bereich 2 bis 4, bevorzugt 3,5 bis 4 und der Substitutionsgrad
für Wasserstoff und/oder Ammonium im Bereich 0 bis 2, bevorzugt 0 bis 0,5 liegt.
Beispielsweise ergeben sich daraus folgende Substitutionsmuster:
3 X für Natrium und 1 X für Wasserstoff oder 4 X für Natrium oder 3 X für Natrium
und ein X für Ammonium oder 3 X für Kalium und 1 X für Wasserstoff oder 4 X für
Kalium oder 3 X für Kalium und 1 X für Ammonium oder 2 X für Kalium und 1 X für
Ammonium und 1 X für Wasserstoff.
Bevorzugte Verbindungen B sind erfindungsgemäß Carbonate, Chloride,
Sulfate, Oxide, Hydroxide, Acetate und Nitrate der Metalle Eisen III, Eisen II,
Mangan, Kupfer, Zink.
Erfindungsgemäß bevorzugt wird ein Molverhältnis zwischen dem Chelatisierungsmittel
A und dem Metallion B im Bereich von 1,3–0,8 zu 1,0–0,9 eingestellt.
Die erfindungsgemäßen chelatisierten Spurennährstoffe werden sowohl
in flüssiger als auch fester Form hergestellt und enthalten gegebenenfalls üblicherweise
verwendete Zusatzstoffe.
Die erfindungsgemäßen Flüssigprodukte enthalten 1,0 bis 6,0 Gew.-%
des Spurennährstoffs, wobei das bevorzugte Molverhältnis zu dem Chelatisierungsmittel
0,95 bis 1,0 beträgt.
Die erfindungsgemäßen Festprodukte enthalten 5,0 bis 14,0 Gew.-% des
Spurennährstoffs, wobei das bevorzugte Molverhältnis zu dem Chelatisierungsmittel
0,95 bis 1,0 beträgt.
Weiterhin können die erfindungsgemäßen chelatisierten Spurennährstoffe
andere in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder in der Hydroponik verwendete Spurennährstoffe
wie Calcium, Magnesium, Bor, Molybdän oder Kobalt enthalten.
Es wurde gefunden, dass die erfindungsgemäßen chelatisierten Spurennährstoffe
als einzelne Chelate oder deren Mischung mit anderen bekannten komplexbildenden
Verbindungen der Reihe Aminopolycarboxylverbindungen, Polyaminocarboxylverbindungen,
Poly- und Bicarboxylverbindungen, Hydroxypolycarboxylverbindungen, Hydroxypolyaminocarboxylverbindungen
sowie gegebenenfalls als Bestandteil von NPK-Voll- und -Mischdüngern ausgebracht
werden können, was ihr Anwendungsgebiet und ihre Wirksamkeit erhöht.
Bevorzugte Volldünger sind Stickstoffdünger, Phosphordünger oder Kalidünger.
Erfindungsgemäß bevorzugt kann der chelatisierte Pflanzenspurennährstoff
noch Netzmittel oder Haftmittel enthalten. Erfindungsgemäß bevorzugte Netzmittel
oder Haftmittel sind Cycocel®, Ligninsulfonate oder Gluconate.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung
der Fertigprodukte in fester oder flüssiger Form.
Das Chelatisieren wird dabei mit dem Komplexbildner A mit einer Iminogruppe
und Polycarboxylgruppen und einer anorganischen Verbindung B eines Chlorids, Nitrats,
Acetats, Sulfats oder Carbonats, Hydroxids oder Oxids der mehrwertigen Metallionen,
des Eisens, Mangans, Kupfers oder Zinks mit Zugabe von anorganischen oder organischen
Säuren durchgeführt. Bevorzugte Säuren im Sinne der vorliegenden Erfindung sind
Salzsäure, Schwefelsäure, Salpetersäure oder Essigsäure.
Um die erhaltenen Produkte in die feste Form zu überführen, werden
die flüssigen Spurennährstoffdünger in einer Sprühtrocknungsanlage getrocknet Hierzu
werden die flüssigen Produkte vorteilhafterweise zunächst filtriert und dann unter
einem Druck von 15 – 60 bar, vorzugsweise 35 – 45 bar, mit entsprechenden
Düsen in einen Sprühturm gesprüht. Die Eingangstemperatur des Sprühturmes beträgt
hierbei 100 – 300°C, bevorzugt 120 – 250°C und die Ausgangstemperatur
liegt bei 50 – 150°C, bevorzugt 70 – 120°C. Man erhält ein annähernd
staubfreies Microgranulat mit einer Korngröße von 50 – 400 &mgr;m, bevorzugt
80 – 300 &mgr;m. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, das anfallende Mircogranulat
auf ca. 30°C zu kühlen und mit einem Antihaftmittel zu konditionieren. Hierzu
können beispielsweise Produkte der' Hostapur®-Produktserie verwendet
werden.
Zu den Ausbringungsmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Flüssigprodukte
oder Festprodukte zählen Blattsprays, Ausbringung auf den Boden, Hydroponik sowie
Bewässerungsdüngung.
BeispieleBeispiel 1
23 ml einer 34 %igen N-(1,2-Dicarboxyethyl)-D,L-asparaginsäure-tetranatriumsalzlösung
wurden bei 40°C unter Rühren mit 20 ml einer 18,0 %igen Zinkchloridlösung versetzt.
Nach 1-stündigem Umsetzen nach Zugabe von 0,3 % Ligninsulfonat als
Haftmittel erhielt man eine durchsichtige Lösung, die lagerstabil war.
Der Zn-Gehalt betrug 3,74 Gew.-%.
Beispiel 2
19,6 ml einer 34 %igen N-(1,2-Dicarboxyethyl)-D,L-asparaginsäure-tetranatriumsalzlösung
wurden tropfenweise bei 60°C unter Rühren mit 20 ml einer 20 %igen Mangan(II)-nitratlösung
versetzt.
Nach 2-stündigem Umsetzen bei 60°C wurde 0,5 % Cycocel®
als Netzmittel zugege ben, wodurch man eine orangefarbene durchsichtige Lösung erhielt,
die lagerstabil war.
Der Mn-Gehalt betrug 2,9 Gew.-% (w/w).
Beispiel 3
12,9 ml einer 47,0 %igen N-(1,2-Dicarboxyethyl)-D,L-asparaginsäure-ammoniumdikaliumsalzlösung
wurden bei 40°C unter Rühren mit 20 ml einer 27,0 %igen Kupfer(II)-nitratlösung
versetzt.
Nach 1-stündigem Umsetzen bei 40°C wurden 0,5 % Cycocel®
als Netzmittel zu der Lösung gegeben, wodurch man zu einer durchsichtigen blauen
Lösung gelangte, die lagerstabil war.
Der Cu-Gehalt betrug 3,8 Gew.-%.
Beispiel 4
20 ml einer 12,0 %igen Eisen(III)-nitratlösung wurden bei 40°C
unter Rühren mit 11,5 ml einer 34,0 %igen N-(1,2-Dicarboxyethyl)-D,L-asparaginsäure-tetranatriumsalzlösung
versetzt.
Nach 2-stündigem Umsetzen unter Lichtausschluss bei 40°C wurden
0,5 % Cycocel® als Netzmittel und 0,5 % Ligninsulfonat als Haftmittel
zugegeben, wodurch man zu einer dunkelgrünen durchsichtigen Lösung gelangte, die
lagerstabil war.
Der Fe(II)-Gehalt betrug 2,22 Gew.-%.
Beispiel 5
20 ml einer 12,0 %igen Eisen(III)-nitratlösung wurden bei 60°C
unter Rühren mit 11,5 ml einer 34,0 %igen N-(1,2-Dicarboxyethyl)-D,L-asparaginsäure-tetranatriumsalzlösung
versetzt.
Nach 1-stündigem Umsetzen wurden 0,5 % Oxidationsmittel, 0,5 % Cycocel®
als Netzmittel und 0,5 % Gluconat als Haftmittel zugegeben, und es wurde noch 1
Stunde lang gerührt.
Die zum Schluss erhaltene Lösung war eine durchsichtige dunkelrote
Flüssigkeit, die lagerstabil war.
Der Fe(III)-Gehalt betrug 2,2 Gew.-%.
Beispiel 6
393,5 ml einer 34,0 %igen N-(1,2-Dicarboxyethyl)-D,L-asparaginsäure-tetranatriumsalzlösung
wurden bei 60°C unter Rühren mit 45 ml einer 20,0 %igen Zinknitratlösung, 33,7
ml einer 27,0 %igen Kupfer(II)-nitratlösung, 310,5 ml einer 12,0 %igen Eisen(III)-nitratlösung,
133,8 ml einer 20,0 %igen Mangannitratlösung, 13,7 g Borsäure und 60,8 g Magnesiumnitrat
versetzt.
Nach 2-stündigem Umsetzen bei 60°C erhielt man eine durchsichtige
dunkelgrüne Lösung, die lagerstabil war.
Chelatisierte Pflanzenspurennährstoffe dadurch gekennzeichnet,
dass diese aus dem Reaktionsprodukt der Natrium-, Kalium-, Natrium/Ammonium- oder
Kalium/Ammoniumsalzen der N-(1,2-Dicarboxyethyl)-D,L-asparaginsäure oder deren Mischungen
mit Metallionen aus der Gruppe der anorganischen oder organischen Zink-, Mangan-,
Eisen(II)-, Eisen(III)- oder Kupfer(II)-Verbindungen bestehen.
Chelatisierter Pflanzenspurennährstoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Molverhältnis zwischen dem Komplexbildner und dem Metallion im Bereich
von 1,0:0,8 bis 1,0:0,98 liegt.
Chelatisierter Pflanzenspurennährstoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Reaktionsprodukt in flüssiger Form vorliegt und 1,0 bis 6,0 Gew.-% der
Metallionen enthält.
Chelatisierter Pflanzenspurennährstoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Reaktionsprodukt in fester Form vorliegt und 5,0 bis 14,0 Gew.-% der Metallionen
enthält.
Chelatisierte Pflanzenspurennährstoffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Reaktionsprodukte in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Hydroponik
und in der Bewässerungsdüngung ausgebracht werden.
Chelatisierte Pflanzenspurennährstoffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Reaktionsprodukte gemäß OECD-Richtlinien biologisch abbaubar sind.
Chelatisierter Pflanzenspurennährstoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Reaktionsprodukte zusätzlich weitere Spurennährstoffe oder deren Mischungen,
die in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Hydroponik und in der Bewässerungsdüngung
verwendet werden, enthalten.
Chelatisierter Pflanzenspurennährstoff nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
dass es sich bei dem zusätzlichen Spurennährstoff um Magnesium, Bor, Molybdän, Calcium
oder Kobalt handelt.
Chelatisierter Pflanzenspurennährstoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass er weiterhin einen oder mehrere andere Komplexbildner der Reihe Aminopolycarboxylverbindungen,
Polyaminocarboxylverbindungen, Polycarboxyl-, Hydroxypolyaminocarboxyl- oder Hydroxypolycarboxylverbindungen
enthält.
Chelatisierter Pflanzenspurennährstoff nach Anspruch 1, der weiterhin
NPK-Dünger enthält.
Chelatisierter Pflanzenspurennährstoff nach Anspruch 10, wobei es
sich bei dem zusätzlichen Dünger um Stickstoffdünger, Phosphordünger oder Kalidünger
handelt.
Chelatisierter Pflanzenspurennährstoff nach Anspruch 1, der weiterhin
üblicherweise verwendete Netzmittel oder Haftmittel enthält.
Verfahren zur Herstellung chelatisierender Pflanzenspurennährstoffdünger,
dadurch gekennzeichnet, dass man den Komplexbildner A mit einer Iminogruppe und
Polycarboxylgruppen und einer anorganischen Verbindung B eines Chlorids, Nitrats,
Acetats, Sulfats, Carbonats, Hydroxids oder Oxids der mehrwertigen Metallionen des
Eisens, Mangans, Kupfer oder Zinks mit Zugabe von anorganischen oder organischen
Säuren chelatisiert.
Verfahren zur Herstellung fester chelatisierender Pflanzenspurennährstoffdünger,
dadurch gekennzeichnet dass man die flüssigen Spurennährstoffdünger, hergestellt
nach Anspruch 13, in einer Sprühtrocknungsanlage trocknet.
Verwendung der chelatisierten Pflanzenspurennährstoffe gemäß Anspruch
1 zur Düngung von Pflanzen, bevorzugt Nutzpflanzen.