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Dokumentenidentifikation DE202004000456U1 06.05.2004
Titel Vorrichtung zum Fördern von stückeligem Brennstoff, insbesondere Pellets
Anmelder Fröling Heizkessel und Behälterbau Ges.m.b.H., Grieskirchen, AT
Vertreter Hiebsch und Kollegen, 78224 Singen
DE-Aktenzeichen 202004000456
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 06.05.2004
Registration date 01.04.2004
Application date from patent application 13.01.2004
IPC-Hauptklasse F23K 3/02

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Fördern von stückeligem . Brennstoff, insbesondere Pellets, mit einer über einen Abscheiden an die Saugseite eines Gebläses angeschlossenen Förderleitung und einer an die Druckseite des Gebläses angeschlossenen Rückluftleitung, die im Bereich des Ansaugendes der Förderleitung mündet, und mit einem das Ansaugende der Förderleitung und das Ausblasende der Rückluftleitung aufnehmenden Gehäuse, das eine oberhalb des Ansaugendes der Förderleitung vorgesehene, mit nach außen abfallenden Dachflächen versehene Überdachung und einen Verteiler für die Rückluft aus der Rückluftleitung bildet.

Zur Förderung von stückeligem Brennstoff, insbesondere Pellets, aus einem Brennstofflager mit Hilfe einer über einen Abscheider an ein Sauggebläse angeschlossenen Förderleitung ist es bekannt (EP 1 052 456 A1), eine mit der Druckseite des Gebläses verbundene Rückluftleitung im Bereich des Ansaugendes der Förderleitung münden zu lassen, so daß über die ausgeblasene Rückluft der durch die Förderleitung anzusaugende, stückelige Brennstoff aufgelockert wird. Zu diesem Zweck ist das Ausblasende der Rückluftleitung über dem Ansaugende der Förderleitung angeordnet, wobei diese Leitungsenden in einem Gehäuse zusammengefaßt sind, das einerseits eine Überdachung des Ansaugbereiches der Förderleitung und anderseits eine dem Ausblasende der Rückluftleitung vorgelagerte Luftleiteinrichtung bildet, durch die die ausgeblasene Rückluft im wesentlichen in zwei seitlich abgelenkte Teilströme unterteilt wird. Da das Gehäuse im Bereich der Leiteinrichtung für die Rückluft außerdem eine der Ansaugöffnung der Förderleitung vorgelagerte Wand aufweist, wird der stückelige Brennstoff im wesentlichen seitlich der Ansaugöffnung der Förderleitung angesaugt, was den Ansaugbereich beschränkt und die Ausbildung von Schüttkegeln unterstützt.

Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Fördern von stückeligem Brennstoff, insbesondere Pellets, mit einfachen konstruktiven Mitteln so auszugestalten, daß bei einem möglichst weiten Ansaugbereich die Neigung zur Ausbildung von Schüttkegeln merklich verringert werden kann.

Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe dadurch, daß das Ansaugende der Förderleitung das Gehäuse durchsetzt und daß das Ausblasende der Rückluftleitung in dem das Ansaugende der Förderleitung mit Abstand umschließenden Gehäuse mündet, das wenigstens eine gegen die Unterseite der Überdachung gerichtete Durchtrittsöffnung als Verteiler für die Rückluft aufweist.

Da zufolge dieser Maßnahmen die Rückluft in das vom Ansaugende der Förderleitung durchsetzte Gehäuse geleitet wird und das Gehäuse durch eine gegen die Unterseite der Überdachung gerichtete Durchtrittsöffnung verläßt, kann in vorteilhafter Weise die Überdachung als Luftleiteinrichtung ausgenützt werden, über die die Rückluft nicht nur seitlich des Ansaugendes der Förderleitung sondern auch in Richtung des Ansaugendes verteilt wird, was einen entsprechend erweiterten Ansaugbereich ermöglicht, und zwar bei einer vergleichsweise geringen Neigung zur Ausbildung eines Schüttkegels. Dies bedeutet, daß der stückelige Brennstoff über einen im Vergleich zum Stand der Technik größeren Umfangsbereich aus einer Vorratsschüttung ausgetragen wird, die außerdem gleichmäßiger abgetragen wird.

Weist das Gehäuse auf der ansaugseitigen Stirnseite oberhalb des Ansaugendes der Förderleitung wenigstens eine weitere Durchtrittsöffnung für die Rückluft auf, wobei dieser stirnseitigen Durchtrittsöffnung eine Prallwand vorgelagert ist, so können die Strömungsbedingungen für die Rückluft im Ansaugbereich der Förderleitung zusätzlich beeinflußt werden. In diesem Fall wird vor allem auf die Seitenverteilung der Rückluft Einfluß genommen. Die der Durchtrittsöffnung in der ansaugseitigen Stirnseite des Gehäuses vorgelagerte Prallwand vermeidet außerdem eine sonst unter Umständen auftretende, bevorzugte Ansaugung des stückeligen Brennstoffes in Richtung des Ansaugendes der Förderleitung.

Obwohl zur Verteilung der Rückluft über die Überdachung unterschiedliche Dachkonstruktionen möglich sind, ergeben sich besonders einfache Konstruktionsverhältnisse, wenn die Überdachung Dachflächen in Form einer quadratischen Pyramide aufweist, weil bei dieser Bauform die Ansaugung des stückeligen Brennstoffes von drei Seiten in vorteilhafter Weise berücksichtigt werden kann.

In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise dargestellt. Es zeigen:

1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Fördern von stückeligem Brennstoff, insbesondere Pellets, ausschnittsweise im Ansaugbereich der Förderleitung in einer zum Teil aufgerissenen Draufsicht,

2 einen Schnitt nach der Linie II–II der 1 und

3 diese Vorrichtung in einer stirnseitigen Ansicht in Richtung des Ansaugendes der Förderleitung.

Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Vorrichtung zum Fördern von stückeligem Brennstoff, insbesondere Pellets, eine über einen Abscheider an die Saugseite eines Gebläses angeschlossene Förderleitung 1 und eine an die Druckseite des Gebläses angeschlossene Rückluftleitung 2 auf, wobei das Ansaugende 3 der Förderleitung 1 und das Ausblasende 4 der Rückluftleitung 2 in einem Gehäuse 5 zusammengefaßt sind. Das Ansaugende 3 der Förderleitung 1 durchsetzt das kastenförmige Gehäuse 5, während das Ausblasende 4 der Rückluftleitung 2 seitlich im Gehäuse 5 mündet, wie dies insbesondere der 1 entnommen werden kann. Das Gehäuse 5 trägt eine den Ansaugbereich der Förderleitung 1 abdeckende Überdachung 6 mit nach außen abfallenden Dachflächen 7, die eine quadratische Pyramide bilden. In der Deckwand 8 des Gehäuses 5, dessen Boden durch eine über das Gehäuse vorstehende Grundplatte 9 gebildet wird, ist im überdachten Bereich eine gegen die Unterseite der Überdachung 6 gerichtete Durchtrittsöffnung 10 für die in das Gehäuse 5 eingeblasene Rückluft vorgesehen. Zusätzlich weist das Gehäuse 5 auf der ansaugseitigen Stirnseite oberhalb des Ansaugendes 3 der Förderleitung 1 eine weitere Durchtrittsöffnung 11 für die Rückluft auf. Dieser Durchtrittsöffnung 11 ist eine Prallwand 12 vorgelagert, die durch einen abgewinkelten Steg 13 gebildet wird, der aus einer über die ansaugseitige Stirnseite des Gehäuses 5 vorstehende Verlängerung der Deckwand 8 besteht und sich mit der abgewinkelten Prallwand 12 auf der Grundplatte 9 abstützt.

Die über die Rückluftleitung 2 in das Gehäuse 5 eingeleitete Rückluft strömt in einem Hauptluftstrom durch die Durchtrittsöffnung 10 in der Deckenwand 8 des Gehäuses 5 gegen die Unterseite der Überdachung 6, deren nach außen abfallende Dachflächen 7 eine Leiteinrichtung für die Rückluft bilden und für eine vorteilhafte Strömungsverteilung über drei Seiten der durch die Überdachung 6 gebildeten Pyramide sorgen. Der durch die Durchtrittsöffnung 11 in der Stirnseite des Gehäuses 5 austretende Nebenluftstrom wirkt mit der Prallwand 12 zusammen und unterstützt die Strömungskomponente quer zum Ansaugende 3 der Förderleitung 1, ohne die Strömungskomponente des Hauptluftstromes in Richtung des Ansaugendes 3 zu beeinträchtigen, weil der Hauptluftstrom oberhalb des Steges 13 entlang der Dachflächen 7 verteilt wird. Zur besseren Einbindung der Strömungskomponente der Rückluft in Richtung des Ansaugendes 3 in den angesaugten Gutstrom kann die der ansaugseitigen Stirnseite des Gehäuses 5 gegenüberliegende Dachfläche 7 mit einem randseitigen, abwärtsgerichteten Leitsteg 14 versehen werden.

Durch die Rückluftverteilung über die Dachflächen 7 der Überdachung 6 kann eine vorteilhafte Ansaugung des stückeligen Brennstoffes durch das Ansaugende 3 der Förderleitung 1 sichergestellt werden, wobei die Prallwand 12 eine bevorzugte Brennstoffansaugung in Richtung des Ansaugendes 3 vermeidet. Die Prallwand 12 darf aber nur eine beschränkte Erstreckung quer zum Ansaugende 3 aufweisen, um die Brennstoffansaugung in Richtung des Ansaugendes 3 nicht zu verhindern. Mit der Verteilung der Rückluft über die Überdachung 6 kann somit eine gleichmäßige Austragung des Brennstoffes aus einer Vorratsschüttung erreicht werden, ohne die Ausbildung ausgeprägter Schüttkegel befürchten zu müssen, weil die Rückluftführung solche Schüttkegel weitgehend verhindert, und zwar unabhängig davon, ob die Vorratsschüttung des Brennstoffes aus Lagerräumen oder Lagerbehältern ausgetragen werden soll. Das Gehäuse 5 wird vorzugsweise über die Grundplatte 9 im Bodenbereich dieser Lagerräume oder Lagerbehälter befestigt, wobei mehrere Förderleitungen mit zugehörigen Rückluftleitungen vorgesehen werden können, um bei einer entsprechenden Verteilung der die Ansaugenden 3 und die Ausblasenden 4 dieser Leitungen 1, 2 zusammenfassenden Gehäuse 5 über die Bodenfläche des Lagerraumes bzw. des Lagerbehälters die Vorratsschüttung vollständig auszutragen, ohne einen zu den Gehäusen hin abfallenden Lagerboden vorsehen zu müssen.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zum Fördern von stückeligem Brennstoff, insbesondere Pellets, mit einer über einen Abscheider an die Saugseite eines Gebläses angeschlossenen Förderleitung und einer an die Druckseite des Gebläses angeschlossenen Rückluftleitung, die im Bereich des Ansaugendes der Förderleitung mündet, und mit einem das Ansaugende der Förderleitung und das Ausblasende der Rückluftleitung aufnehmenden Gehäuse, das eine oberhalb des Ansaugendes der Förderleitung vorgesehene, mit nach außen abfallenden Dachflächen versehene Überdachung und einen Verteiler für die Rückluft aus der Rückluftleitung bildet, dadurch gekennzeichnet, daß das Ansaugende (3) der Förderleitung (1) das Gehäuse (5) durchsetzt und daß das Ausblasende (4) der Rückluftleitung (2) in dem das Ansaugende (3) der Förderleitung (1) mit Abstand umschließenden Gehäuse (5) mündet, das wenigstens eine gegen die Unterseite der Überdachung (6) gerichtete Durchtrittsöffnung (10) als Verteiler für die Rückluft aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (5) auf der ansaugseitigen Stirnseite oberhalb des Ansaugendes (3) der Förderleitung (1) wenigstens eine Durchtrittsöffnung (11) für die Rückluft aufweist und daß dieser stirnseitigen Durchtrittsöffnung (11) eine Prallwand (12) vorgelagert ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Überdachung (6) Dachflächen (7) in Form einer quadratischen Pyramide aufweist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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