Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Fördern von stückeligem
. Brennstoff, insbesondere Pellets, mit einer über einen Abscheiden an die Saugseite
eines Gebläses angeschlossenen Förderleitung und einer an die Druckseite des Gebläses
angeschlossenen Rückluftleitung, die im Bereich des Ansaugendes der Förderleitung
mündet, und mit einem das Ansaugende der Förderleitung und das Ausblasende der Rückluftleitung
aufnehmenden Gehäuse, das eine oberhalb des Ansaugendes der Förderleitung vorgesehene,
mit nach außen abfallenden Dachflächen versehene Überdachung und einen Verteiler
für die Rückluft aus der Rückluftleitung bildet.
Zur Förderung von stückeligem Brennstoff, insbesondere Pellets, aus
einem Brennstofflager mit Hilfe einer über einen Abscheider an ein Sauggebläse angeschlossenen
Förderleitung ist es bekannt (EP 1 052 456
A1), eine mit der Druckseite des Gebläses verbundene Rückluftleitung im
Bereich des Ansaugendes der Förderleitung münden zu lassen, so daß über die ausgeblasene
Rückluft der durch die Förderleitung anzusaugende, stückelige Brennstoff aufgelockert
wird. Zu diesem Zweck ist das Ausblasende der Rückluftleitung über dem Ansaugende
der Förderleitung angeordnet, wobei diese Leitungsenden in einem Gehäuse zusammengefaßt
sind, das einerseits eine Überdachung des Ansaugbereiches der Förderleitung und
anderseits eine dem Ausblasende der Rückluftleitung vorgelagerte Luftleiteinrichtung
bildet, durch die die ausgeblasene Rückluft im wesentlichen in zwei seitlich abgelenkte
Teilströme unterteilt wird. Da das Gehäuse im Bereich der Leiteinrichtung für die
Rückluft außerdem eine der Ansaugöffnung der Förderleitung vorgelagerte Wand aufweist,
wird der stückelige Brennstoff im wesentlichen seitlich der Ansaugöffnung der Förderleitung
angesaugt, was den Ansaugbereich beschränkt und die Ausbildung von Schüttkegeln
unterstützt.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum
Fördern von stückeligem Brennstoff, insbesondere Pellets, mit einfachen konstruktiven
Mitteln so auszugestalten, daß bei einem möglichst weiten Ansaugbereich die Neigung
zur Ausbildung von Schüttkegeln merklich verringert werden kann.
Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe dadurch, daß das Ansaugende
der Förderleitung das Gehäuse durchsetzt und daß das Ausblasende der Rückluftleitung
in dem das Ansaugende der Förderleitung mit Abstand umschließenden Gehäuse mündet,
das wenigstens eine gegen die Unterseite der Überdachung gerichtete Durchtrittsöffnung
als Verteiler für die Rückluft aufweist.
Da zufolge dieser Maßnahmen die Rückluft in das vom Ansaugende der
Förderleitung durchsetzte Gehäuse geleitet wird und das Gehäuse durch eine gegen
die Unterseite der Überdachung gerichtete Durchtrittsöffnung verläßt, kann in vorteilhafter
Weise die Überdachung als Luftleiteinrichtung ausgenützt werden, über die die Rückluft
nicht nur seitlich des Ansaugendes der Förderleitung sondern auch in Richtung des
Ansaugendes verteilt wird, was einen entsprechend erweiterten Ansaugbereich ermöglicht,
und zwar bei einer vergleichsweise geringen Neigung zur Ausbildung eines Schüttkegels.
Dies bedeutet, daß der stückelige Brennstoff über einen im Vergleich zum Stand der
Technik größeren Umfangsbereich aus einer Vorratsschüttung ausgetragen wird, die
außerdem gleichmäßiger abgetragen wird.
Weist das Gehäuse auf der ansaugseitigen Stirnseite oberhalb des Ansaugendes
der Förderleitung wenigstens eine weitere Durchtrittsöffnung für die Rückluft auf,
wobei dieser stirnseitigen Durchtrittsöffnung eine Prallwand vorgelagert ist, so
können die Strömungsbedingungen für die Rückluft im Ansaugbereich der Förderleitung
zusätzlich beeinflußt werden. In diesem Fall wird vor allem auf die Seitenverteilung
der Rückluft Einfluß genommen. Die der Durchtrittsöffnung in der ansaugseitigen
Stirnseite des Gehäuses vorgelagerte Prallwand vermeidet außerdem eine sonst unter
Umständen auftretende, bevorzugte Ansaugung des stückeligen Brennstoffes in Richtung
des Ansaugendes der Förderleitung.
Obwohl zur Verteilung der Rückluft über die Überdachung unterschiedliche
Dachkonstruktionen möglich sind, ergeben sich besonders einfache Konstruktionsverhältnisse,
wenn die Überdachung Dachflächen in Form einer quadratischen Pyramide aufweist,
weil bei dieser Bauform die Ansaugung des stückeligen Brennstoffes von drei Seiten
in vorteilhafter Weise berücksichtigt werden kann.
In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise dargestellt.
Es zeigen:
1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum
Fördern von stückeligem Brennstoff, insbesondere Pellets, ausschnittsweise im Ansaugbereich
der Förderleitung in einer zum Teil aufgerissenen Draufsicht,
2 einen Schnitt nach der Linie II–II
der 1 und
3 diese Vorrichtung in einer stirnseitigen
Ansicht in Richtung des Ansaugendes der Förderleitung.
Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Vorrichtung
zum Fördern von stückeligem Brennstoff, insbesondere Pellets, eine über einen Abscheider
an die Saugseite eines Gebläses angeschlossene Förderleitung 1 und eine
an die Druckseite des Gebläses angeschlossene Rückluftleitung 2 auf, wobei
das Ansaugende 3 der Förderleitung 1 und das Ausblasende
4 der Rückluftleitung 2 in einem Gehäuse 5 zusammengefaßt
sind. Das Ansaugende 3 der Förderleitung 1 durchsetzt das kastenförmige
Gehäuse 5, während das Ausblasende 4 der Rückluftleitung
2 seitlich im Gehäuse 5 mündet, wie dies insbesondere der
1 entnommen werden kann. Das Gehäuse 5 trägt
eine den Ansaugbereich der Förderleitung 1 abdeckende
Überdachung 6 mit nach außen abfallenden Dachflächen 7, die eine
quadratische Pyramide bilden. In der Deckwand 8 des Gehäuses
5, dessen Boden durch eine über das Gehäuse vorstehende Grundplatte
9 gebildet wird, ist im überdachten Bereich eine gegen die Unterseite der
Überdachung 6 gerichtete Durchtrittsöffnung 10 für die in das
Gehäuse 5 eingeblasene Rückluft vorgesehen. Zusätzlich weist das Gehäuse
5 auf der ansaugseitigen Stirnseite oberhalb des Ansaugendes
3 der Förderleitung 1 eine weitere Durchtrittsöffnung
11 für die Rückluft auf. Dieser Durchtrittsöffnung 11 ist eine
Prallwand 12 vorgelagert, die durch einen abgewinkelten Steg
13 gebildet wird, der aus einer über die ansaugseitige Stirnseite des Gehäuses
5 vorstehende Verlängerung der Deckwand 8 besteht und sich mit
der abgewinkelten Prallwand 12 auf der Grundplatte 9 abstützt.
Die über die Rückluftleitung 2 in das Gehäuse 5
eingeleitete Rückluft strömt in einem Hauptluftstrom durch die Durchtrittsöffnung
10 in der Deckenwand 8 des Gehäuses 5 gegen die Unterseite
der Überdachung 6, deren nach außen abfallende Dachflächen 7 eine
Leiteinrichtung für die Rückluft bilden und für eine vorteilhafte Strömungsverteilung
über drei Seiten der durch die Überdachung 6 gebildeten Pyramide sorgen.
Der durch die Durchtrittsöffnung 11 in der Stirnseite des Gehäuses
5 austretende Nebenluftstrom wirkt mit der Prallwand 12 zusammen
und unterstützt die Strömungskomponente quer zum Ansaugende 3 der Förderleitung
1, ohne die Strömungskomponente des Hauptluftstromes in Richtung des Ansaugendes
3 zu beeinträchtigen, weil der Hauptluftstrom oberhalb des Steges
13 entlang der Dachflächen 7 verteilt wird. Zur besseren Einbindung
der Strömungskomponente der Rückluft in Richtung des Ansaugendes 3 in den
angesaugten Gutstrom kann die der ansaugseitigen Stirnseite des Gehäuses
5 gegenüberliegende Dachfläche 7 mit einem randseitigen, abwärtsgerichteten
Leitsteg 14 versehen werden.
Durch die Rückluftverteilung über die Dachflächen 7 der Überdachung
6 kann eine vorteilhafte Ansaugung des stückeligen Brennstoffes durch das
Ansaugende 3 der Förderleitung 1 sichergestellt werden, wobei
die Prallwand 12 eine bevorzugte Brennstoffansaugung in Richtung des Ansaugendes
3 vermeidet. Die Prallwand 12 darf aber nur eine beschränkte Erstreckung
quer zum Ansaugende 3 aufweisen, um die Brennstoffansaugung in Richtung
des Ansaugendes 3 nicht zu verhindern. Mit der Verteilung der Rückluft
über die Überdachung 6 kann somit eine gleichmäßige Austragung des Brennstoffes
aus einer Vorratsschüttung erreicht werden, ohne die Ausbildung ausgeprägter Schüttkegel
befürchten zu müssen, weil die Rückluftführung solche Schüttkegel weitgehend verhindert,
und zwar unabhängig davon, ob die Vorratsschüttung des Brennstoffes aus Lagerräumen
oder Lagerbehältern ausgetragen werden soll. Das Gehäuse 5 wird vorzugsweise
über die Grundplatte 9 im Bodenbereich dieser Lagerräume oder Lagerbehälter
befestigt, wobei mehrere Förderleitungen mit zugehörigen Rückluftleitungen vorgesehen
werden können, um bei einer entsprechenden Verteilung der die Ansaugenden
3 und die Ausblasenden 4 dieser Leitungen 1,
2 zusammenfassenden Gehäuse 5 über die Bodenfläche des Lagerraumes
bzw. des Lagerbehälters die Vorratsschüttung vollständig auszutragen, ohne einen
zu den Gehäusen hin abfallenden Lagerboden vorsehen zu müssen.