Die Erfindung betrifft eine Vermessungseinrichtung für Filamentspulen
mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Eine solche Vermessungseinrichtung ist aus der EP-0 026 472 B1 bekannt.
Hier wird der Spulendurchmesser mit einem mechanischen Fühler unter Berührung des
Spulenkörpers abgetastet. Diese Messtechnik ist relativ ungenau und berücksichtigt
außerdem keine eventuellen Verformungen des nicht immer rotationssymmetrischen Spulenkörpers.
Aus dem bloßen Durchmesser lässt sich außerdem nicht das gesamte Spulenvolumen zuverlässig
berechnen, weil an der Ober- und Unterseite bestehende kegelige Filamentanhäufungen
nicht berücksichtigt werden können. Eine mechanische Abtastung ist zudem wegen der
Empfindlichkeit der Filamente unerwünscht.
Die DE-0 618 166 A1 lehrt ebenfalls eine Vermessung von Filamentspulen,
wobei die Konstruktion und Funktion der Vermessungsvorrichtung im einzelnen nicht
angegeben ist. In Verbindung mit einer Gewichtsmessung wird dann das spezifische
Gewicht bzw. die Dichte des Spulenkörpers berechnet. Die Dichte ist ein Indikator
für den Grad der Farbaufnahme in einem nachfolgenden Färbeprozess.
Die EP-0 934 897 B1 und EP-1 041 031 A1 befassen sich mit einer optischen
Inspektion von Filamentspulen. Hierbei findet allerdings keine Vermessung, sondern
nur eine optische Inspektion auf Fadenbruch, unzulässige Knotenzahl und andere Spulenfehler
statt.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine bessere Vermessungstechnik
für Filamentspulen aufzuzeigen.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
Der Einsatz eines optischen Messgeräts hat den Vorteil, dass eine
berührungslose Vermessung der Filamentspule und insbesondere des üblicherweise besonders
relevanten Spulenkörpers möglich ist. Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige
Spulenbeeinträchtigungen können vermieden werden. Die optische Vermessung ist außerdem
genauer als die vorbekannten Messtechniken.
Das vorgesetzte telezentrische Objektiv hat den Vorteil, dass optische
Betrachtungsfehler vermieden werden. Die Filamentspule und insbesondere der Spulenkörper
können mit allen relevanten Abmessungen ohne Parallaxenfehler, Brechungsfehler,
Verzerrungsfehler oder dergleichen lagegenau und exakt vermessbar erfasst werden.
Insbesondere gibt es keine messrelevanten toten Winkel oder sonstige der Messerfassung
verborgene Stellen an der Filamentspule bzw. dem Spulenkörper.
Die beanspruchte Vermessungseinrichtung ermöglicht es überdies, wegen
der Fehlerfreiheit und der hohen Messgenauigkeit mit nur einem optischen Messgerät
auszukommen. Eine Mehrfachvermessung aus unterschiedlichen Blickwinkeln kann unterbleiben.
Das optische Messgerät kann in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein. Vorzugsweise
handelt es sich um eine Messkamera mit einem geeigneten hochauflösenden Bildsensor
und einer Bildauswertung.
Für das telezentrische Objektiv ist es günstig, die Vermessung unter
einer Beleuchtung mit monochromatischen Licht durchzuführen. Farbabhängige Brechungsunterschiede
im Objektiv können hierdurch vermieden werden.
Insbesondere kann das telezentrische Objektiv mit dem optischen Messgerät
auch genau geeicht werden. Zur sicheren Erfassung aller relevanten Spulenabmessungen
ist es günstig, sowohl die spulenseitige Öffnungsweite des telezentrischen Objektivs,
wie auch die Abmessungen der monochromatischen Lichtquelle gegenseitig und an die
Spulengröße anzupassen. Fehlereinflüsse werden hierdurch vermieden.
Die geometrische Spulenvermessung kann mit einer Gewichtsmessung kombiniert
werden, wobei in einer Auswerteeinrichtung auch das genaue spezifische Gewicht bzw.
die Dichte des Spulenkörpers berechnet werden. Bei Integration der Vermessungseinrichtung
in ein Handhabungssystem für Filamentspulen kann entsprechend der Mess- und Berechnungsergebnisse
eine Klassifizierung der Filamentspulen erfolgen. Hierbei lassen sich insbesondere
Spulen gleicher Dichte und damit gleicher Anfärbeeigenschaft zusammenfassen. Im
Handhabungssystem kann eine entsprechende Selektierung und Lagerung der Filamentspulen
erfolgen. Insbesondere können in der Steuerung des Handhabungssystem die Messdaten
und die berechneten Werte für die Dichte etc. der Filamentspulen zusammen mit den
mitgeführten Positionsdaten gespeichert werden, so dass jederzeit ein gezielter
Zugriff auf Eigenschaften und Position jeder einzelnen Filamentspule möglich ist.
Hierdurch lässt sich die vorerwähnte Klassifizierung bereits bei der Einlagerung
der Filamentspulen durchführen. Auch beim Auslagern und Verpacken ist eine solche
Klassifizierung und eine hieraus sich ergebende Sortenreinheit erreichbar.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
angegeben.
Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch
dargestellt. Im einzelnen zeigen:
1: eine Draufsicht auf komplette Faseranlage
mit einem Handhabungssystem für Filamentspulen,
2: eine vergrößerte Ansicht des Handhabungssystems
mit dem Vermessungs- und Lagebereich von 1,
3: eine Seitenansicht einer Vermessungseinrichtung
mit einem optischen Messgerät und einem vorgesetzten telezentrischen Objektiv,
4: das Blickfeld der optischen Messeinrichtung
durch das telezentrische Objektiv gemäß 3 und
5: eine Variante des Blickfelds der optischen
Messeinrichtung durch das telezentrische Objektiv gemäß 4.
In 3 bis 5
ist eine Vermessungseinrichtung (1) für Filamentspulen (2) dargestellt,
welche ein optisches Messgerät (9) mit einem vorgesetzten telezentrischen
Objektiv (8) besitzt.
Die Filamentspulen (2) werden in einer Spinnerei (15)
an mehreren Spinnmaschinen (23) hergestellt und mittels eines Handhabungssystems
(14) transportiert, überprüft, klassifiziert, selektiert, gelagert und
wieder ausgegeben. Die Vermessungseinrichtung (1) kann in dieses Handhabungssystem
(14) integriert sein. Die Einzelheiten des Handhabungssystems (14)
werden nachfolgend näher erläutert.
Die Filamentspule (2) besteht aus einem vom textilen Filament
bzw. dem Faden gebildeten Spulenkörper (3), der auf einen Spulenträger
(4), z.B. eine zylindrische Hülse, aufgewickelt wird. Der Spulenkörper
(3) hat im Mittelbereich (40) eine im wesentlichen zylindrische
Außenform und besitzt am oberen und unteren Ende kegelförmige Ansätze (41),
die beim Aufwickeln entstehen. Je nach Spinnmaschine sind diese Ansätze (41)
und der Kegelwinkel kleiner oder größer. Die Größen und Proportionen der Filamentspule
(2) können variieren. Die Filamentspule (2) besitzt eine längsgerichtete
zentrale Spulenachse (6), die zugleich üblicherweise die Symmetrieachse
des Spulenkörpers (3) und des Spulenträgers (4) darstellt.
Mit der Vermessungseinrichtung (1) wird die Filamentspule
(2) und insbesondere der Spulenkörper (3) geometrisch vermessen.
Hierfür wird die Filamentspule (2) in eine definierte Messposition gebracht.
Dies geschieht z.B. mittels eines Monotrays (30), der einen üblicherweise
vertikalen Tragdorn (5) aufweist, auf den die Filamentspule (2)
mit dem Spulenträger (4) in einem leichten Klemmsitz aufgesteckt wird.
Der Monotray (30) ist ein Einzelträger, der jeweils nur eine Filamentspule
(2) aufnimmt und der auf einem Förderer (7) mit exakter Führung
transportiert wird. Vorzugsweise nimmt die Filamentspule (2) bei der Vermessung
die in 3 bis 5
gezeigte vertikale Position ein. Alternativ kann sie auch horizontal oder mit einer
Schrägstellung liegend transportiert werden. Anstelle eines Monotrays (30)
oder Einzelträgers kann auch ein Reihenträger oder Mehrfachträger zur Aufnahme mehrerer
Filamentspulen bei der Vermessung eingesetzt werden.
Wie eingangs erwähnt, beinhaltet die Vermessungseinrichtung (1)
ein optisches Messgerät (9) mit einem vorgesetzten telezentrischen Objektiv
(8). Vorzugsweise wird hierbei nur ein einziges Messgerät (9)
mit einem Objektiv (8) eingesetzt. Alternativ können auch mehrere dieser
Teile vorhanden sein. Das telezentrische Objektiv, welches z.B. entsprechend der
US-A-5,625,495 oder der DE-A-100 12 091 ausgebildet sein kann, sorgt für ein verzerrungsfreien
Blick des optischen Messgerätes (9) auf die komplette Filamentspule (2)
und zumindest den Spulenkörper (3). Das Spulenbild wird verzerrungsfrei
verkleinert und zum optischen Messgerät (9) projiziert.
Das optische Messgerät (9) kann in beliebig geeigneter Weise
ausgebildet sein. In der bevorzugten Ausführungsform handelt es sich um eine Messkamera
mit einem hochauflösenden Bildsensor und einer geeigneten Steuerung nebst Software
zur Bildauswertung und Vermessung der erfassten und abgebildeten Spulenkontur. Mit
dem telezentrischen Objektiv (8) können hierbei sowohl die Länge, wie auch
die Breite bzw. der Durchmesser des Spulenkörpers (3) als auch die Höhe
und die Oberflächenneigung der kegeligen Ansätze (41) an der Ober- und
Unterseite des Spulenkörpers (3) genau vermessen werden.
Um mit einem optischen Messgerät (9) die gesamte Spule auf
einmal vermessen zu können, hat das telezentrische Objektiv (8) auf der
der Filamentspule (2) zugewandten Seite ein Blickfeld bzw. eine Öffnungsweite,
die mindestens so groß wie die messrelevante größte Erstreckung oder Kontur der
Filamentspule (2) ist. Die größte messrelevante Erstreckung bzw. Kontur
ist abhängig von der Spulengeometrie.
Das ist z.B. wie in 3 und 4
die gesamte Höhe bzw. Länge oder die Breite bzw. der Durchmesser des Spulenkörpers
(3). Bei dieser Variante liegt der Spulenkörper (3) vollständig
im entsprechend großen Blickfeld des Objektivs (8). In der gezeigten Ausführungsform
ist die spulenseitige Öffnungsweite, d.h. der Durchmesser der üblicherweise kreisrunden
Vorderlinse mindestens so groß wie die Höhe bzw. Länge des Spulenköpers (3).
Im gezeigten Beispiel einer schlanken Spulenform ist die Spulenlänge nämlich größer
als der Spulendurchmesser und bestimmt deshalb die Öffnungsweite. Bei kurzen und
dicken Filamentspulen (2) kann der Spulendurchmesser bestimmend sein. Falls
außer dem Spulenkörper (3) auch der Spulenträger (4) vermessen
werden soll, der üblicherweise an beiden Enden ein Stück über den Spulenkörper (3)
axial vorsteht, kann die Spulenträgerlänge maßgeblich sein.
In der Variante von 5 ist die Öffnungsweite
wesentlich kleiner, wobei nur ein Teil der Filamentspule (2) im Blickfeld
liegt. Die zu messende größte Erstreckung oder Kontur hängt in diesem Fall von den
vorhandenen Symmetrien der Filamentspule (2) ab. Bei dieser zum Beispiel
relativ dicken und niedrigen Filamentspule (2) wird davon ausgegangen,
dass der Spulenkörper (3) mit dem Mittelbereich (40) und den beiden
kegelförmigen Ansätzen (41) symmetrisch zur zentralen Spulenachse (6)
ausgebildet ist. Ferner wird angenommen, dass die oberen und unteren kegelförmigen
Ansätze (41) eine gleiche Kegelform und gleiche Höhe haben. Das Blickfeld
bzw. die Öffnungsweite des Objektivs (8) können dann so groß gewählt und
positioniert werden, dass ein vorstehendes Ende des Spulenträgers (4) im
Blickfeld liegt. Aus dessen Proportionen können die Lage und der
Verlauf der zentralen Spulenlage (6) ermittelt werden. Ferner liegen eine
Flanke eines kegelförmigen Ansatzes (41) und eine Außenseite des zylindrischen
Mittelbereichs (40) im Blickfeld. Über die eine Kegelflanke kann an Hand
deren Größe und Lage gegenüber der berechneten Spulenachse (6) die gesamte
Geometrie und das Gesamtvolumen beider kegelförmiger Ansätze (41) berechnet
werden. Das Volumen des Mittelbereichs (40) ergibt sich aus der gemessenen
Höhe der einen Außenseite und ihres Abstands zur berechneten Spulenachse (6).
Auch bei anderen Spulenformen ist es möglich, nur einige wenige relevante Konturen
zu messen und aus deren Lage und Größe unter Ermittlung von ein oder mehreren Symmetrieachsen
die komplette symmetrische Kontur und/oder das Volumen der Filamentspule (2)
und ihre Teile zu ermitteln.
Falls unterschiedliche Spulenformate mit unterschiedlichen Durchmessern
der Spulenträgern (4) in der Anlage verarbeitet und vermessen werden, kommen
üblicherweise pyramidenförmig abgestufte Tragdorne (5) zum Einsatz. Je
nach Hülsendurchmesser kann hierdurch die Position der Filamentspule (2)
in der Höhe gegenüber dem Monotray (30) variieren. Um hierbei nicht aus
dem Blickfeld des optischen Messgeräts (9) und des telezentrischen Objektivs
(8) zu kommen, sind entweder diese Teile in der Höhe verstellbar oder die
Öffnungsweite des telezentrischen Objektivs (8) wird entsprechend groß
gewählt.
Um eine verzerrungs- und brechungsfreie Abbildung und Vermessung der
Filamentspule (2) durchzuführen, empfiehlt es sich, das optische Messgerät
(9) und das telezentrische Objektiv (8) quer zur hier vertikalen
Spulenachse (6) auszurichten. Auf diese Weise ist der durch horizontale
Pfeile in der Zeichnung repräsentierte Strahlengang oder Messblick genau senkrecht
auf die Spulenachse (6) und die Filamentspule (2) gerichtet. Parallaxenfehler
werden hierdurch ausgeschlossen. Zudem ist es günstig, das optische Messgerät (9)
und das telezentrische Objektiv (8) mittig oder zentrisch zur Spulenlänge
oder bei unterschiedlichen Spulenformaten zentrisch zur Länge des Tragdorns (5)
auszurichten. Dies gewährleistet ebenfalls die optische Erfassung aller relevanten
Spulenkonturen.
Um die Messgenauigkeit zu erhöhen, ist es vorteilhaft, bei der Vermessung
für eine Beleuchtung der Filamentspule (2) mit monochromatischem Licht,
vorzugsweise Rotlicht, zu sorgen. Hierfür wird eine geeignete Lichtquelle (10)
mit passenden Abmessungen und an geeigneter Stelle aufgestellt. Für eine scharfe
Konturendarstellung der Filamentspule (2) und einer entsprechend genauer
Vermessung ist es vorteilhaft, mit einer Hintergrundbeleuchtung zu arbeiten. Hierfür
wird die Lichtquelle (10) auf der gegenüberliegenden Seite des telezentrischen
Objektivs (8) und der Filamentspule (2) mit vertikaler Ausrichtung
und parallel zur Spulenachse (6) angeordnet. Sie hat hierbei eine Abstrahlfläche,
die mindestens so groß wie die spulenseitige Öffnungsfläche des telezentrischen
Objektivs (8) ist. Fremdlichteinfall wird hierdurch verhindert.
Die gezeigte Messeinrichtung (1) kann außerdem von einem
geeigneten abschirmenden Gehäuse (nicht dargestellt) umgeben sein, dass vorzugsweise
zumindest weitgehend lichtdicht ist und Fremdlichteinfall vermeidet.
Um eine über das gesamte Blickfeld und Messfeld genaue Spulenvermessung
gewährleisten zu können, können das telezentrische Objektiv (8) und der
optische Messgerät (9) kalibriert werden. Hierfür ist der in
3 gestrichelt dargestellte Kalibrierkörper (38)
vorgesehen, der zwischen der Lichtquelle (10) und dem telezentrischen Objektiv
(8) bei entfernter Spule und freiem Blickfeld in einer definierten Lage
und vertikaler Ausrichtung platziert wird. Der Kalibrierkörper (38) hat
eine Vielzahl von Kalibriermarken (39) an genau definierten Positionen,
die z.B. als Durchgangslöcher bestimmter Größe und Anordnung ausgebildet sind. Wenn
der Kalibrierkörper (38) in einer genau definierten Position zum telezentrischen
Objektiv (8) platziert wird, ist zu jeder Kalibriermarke (39)
deren genaue Position bekannt. Mit dem optischen Messgerät (9) kann nun
jede Kalibriermarke (39) einzeln in ihre Lage vermessen werden, wobei die
gemessene Position mit der bekannten Ist-Lage verglichen wird. Bei einer Abweichung
kann für jeden Messpunkt und jede Kalibriermarke (39) ein Korrekturfaktor
ermittelt und gespeichert werden, der bei der Spulenvermessung zur Korrektur der
gleichgelagerten Konturenpunkte oder -bereiche herangezogen wird. Die Kalibriermarken
(39) sind hierbei vorzugsweise über die gesamte Fläche des Kalibrierkörpers
(38) und das gesamte Blickfeld des telezentrischen Objektivs (8)
gleichmäßig verteilt, so dass ein Korrekturwert-Feld ermittelt und gespeichert wird.
Die optische Messeinrichtung (9) ist über eine geeignete
Signalverbindung per Leitung oder drahtlos mit einer Auswerteeinheit (13)
verbunden, die ihrerseits mit einer Steuerung (12) des Handhabungssystems
(14) verbunden oder in diese Steuerung (12) integriert ist. Die
Auswertung der optisch erfassten Konturen- und Messdaten der Filamentspule (2)
kann in der eigenen Bildauswertung des Messgeräts (9) oder alternativ in
der Auswerteeinheit (13) erfolgen. Aus den gemessenen Konturdaten wird
ferner auch das Volumen der relevanten und vermessenen Spulenteile und insbesondere
des Spulenkörpers (3) unter Abzug des höchsten Volumens berechnet. Zumindest
der Durchmesser der Hülse (4) wird hierzu bei der Vermessung mit erfasst.
Die optische Vermessungseinrichtung (1) kann außer zur Spulenvermessung
auch zur Inspektion der Filamentspulen (2) eingesetzt werden. Hierbei können
die Spulenkörper (3) auf Fadenbruch, Verfärbungen, Knotenzahl und andere
Qualitätsfaktoren durch das optische Messgerät (9) in Verbindung mit einer
entsprechenden Bildauswertung überprüft werden. Diese Inspektion
kann ähnlich wie im Stand der Technik, insbesondere der EP-0 934 897 B1 oder der
EP-1 041 031 A1 erfolgen, wobei auch hier das telezentrische Objektiv (8)
Vorteile hinsichtlich der Vereinfachung und der Prüfsicherheit mit sich bringt.
Zur Inspektion aller Spulenbereiche kann eine Relativbewegung zwischen Filamentspule
(2) und Vermessungseinrichtung (1) stattfinden, indem z.B. die
Filamentspule (2) auf dem Tragdorn (5) oder mit diesem um die
Spulenachse (6) gedreht wird.
Die optische Vermessung und ggf. auch Inspektion kann mit einer Gewichtsmessung
der Filamentspule (2) kombiniert werden. Hierfür ist an geeigneter Stelle
vor oder hinter der Vermessungseinrichtung (1) eine Wiegeeinrichtung (11)
angeordnet, in der die Filamentspule (2) und insbesondere der Spulenkörper
(3) gewogen wird. Unter Abzug des bekannten Spulenträgergewichts kann hierbei
das Nettogewicht der Spulenkörpers (3) berechnet werden. Die Wiegeeinrichtung
(11) kann hierfür von beliebig geeigneter Art und Ausgestaltung sein. Sie
kann ihrerseits mit der Auswerteeinheit (13) und/oder der Steuerung (12)
verbunden sein. In der Auswerteeinheit (13) lässt sich hierbei aus den
Volumen- und Gewichtsdaten das spezifische Gewicht bzw. die Dichte des Spulenkörpers
(3) berechnen.
In der Steuerung (12) ist für jede Filamentspule (2)
ein eigener Datensatz vorhanden und gespeichert, der außer den von der Vermessungseinrichtung
(1) gemessenen bzw. berechneten Kontur- und Volumendaten sowie den ebenfalls
gemessenen bzw. berechneten Gewichtsdaten und dem errechneten Dichtewert auch die
aktuelle Position der jeweiligen Filamentspule (2) nebst anderen relevanten
Daten beinhaltet. Diese anderen Daten können z.B. Ort und Datum der Herstellung,
des verwendeten Ausgangsmaterials, der Spinnmaschine (23) beinhalten.
Das eingangs erwähnte und in 1 und
2 dargestellte Handhabungssystem (14)
gliedert sich in einen Fertigungsbereich (15) oder sogenannten Spinnbereich,
in dem mehrere Spinnmaschinen (23) angeordnet sind. Innerhalb des Spinnbereichs
(15) bewegen sich ein oder mehrere Fördermittel (27), z.B. flurgebundene
und induktiv gesteuerte Fahrzeuge, welche die von den Spinnmaschinen (23)
gefertigten und in sogenannten Doffs (25) zusammengestellten Filamentspulen
(2) aufnehmen und zu einer Vereinzelungsvorrichtung (16) bringen.
Hier werden die Filamentspulen aus den Doffs (25) vereinzelt und auf die
Monotrays (30) umgeladen, die dann auf dem Förderer (7) weiter
transportiert werden. Die Vereinzelung und Umladung kann mittels eines Kranroboters
(28) erfolgen, wobei ggf. auch eine Entnahmestation, z.B. ein Gatterwagen
für die Durchführung von Laborproben mit einzelnen ausgewählten Filamentspulen (2)
bestückt wird.
Die Monotrays (30) mit den vereinzelten Filamentspulen (2)
wandern dann auf dem Förderer (7) weiter zu einer ggf. vorhandenen manuellen
Inspektion (34). Von hier aus gelangen sie zu einer automatischen Vermessungsstation
mit der eingangs beschriebenen Vermessungseinrichtung (1). Wenn hier eine
automatische optische Spuleninspektion durchgeführt wird, kann die vorerwähnte manuelle
Inspektion (34) entfallen. Der Vermessungsstation (1) ist eine
Wiegestation (33) mit der Wiegeeinrichtung (11) nachgeschaltet.
Auf diese kann wiederum eine Etikettierstation (32) folgen, in der die
Monotrays (30) und/oder die Filamentspulen (2) vollautomatisch
mit einem Etikett versehen werden, welches die spulenrelevanten Daten beinhaltet.
In 2 ist auch die eingangs erwähnte Steuerung (12)
nebst Auswerteeinheit (13) schematisch dargestellt. Die Etikettierstation
(32) ist ebenfalls mit der Steuerung (12) verbunden. Gleiches
gilt auch für die anderen automatisierten Komponenten des Handhabungssystems (14),
was der Übersichtlichkeit halber aber nicht dargestellt ist.
Im Handhabungssystem (14) kann an Hand der Messung bzw. Ermittlung
der spulenrelevanten Daten eine Klassifizierung und Selektierung der Filamentspulen
(2) durchgeführt werden. Hierbei lassen sich hinsichtlich der Dichte, der
Qualität, der Herkunft und anderer relevanter Merkmale gleichartige Filamentspulen
(2) zusammenstellen. Dies ist zum einen mittels eines Zwischenlagers (17)
möglich, welches in zwei oder mehr getrennte Lagerbereiche (18,19)
unterteilt ist, wobei die auf dem Förderer (7) zugeführten Filamentspulen
(2) nach eventuellem Durchlaufen einer weiteren manuellen Prüfstelle (37)
über Vorsortierer oder Weichen (20) in die jeweiligen Lagerbereiche (18,19)
geleitet werden. Zuvor oder anschließend können die Filamentspulen (2)
auch eine Verpackungseinrichtung durchlaufen, in der jede Filamentspule (2)
einzeln mit einer Folienverpackung versehen wird (nicht dargestellt). Bei der Vorsortierung
ausgeklammerter Filamentspulen (2) können in einem anlagenübergreifenden
Kreislauf wieder zurück zur Vereinzelung (16) gebracht oder alternativ
aussortiert werden.
Für die Filamentspulen (2) kann außerdem ein Endlager (21)
vorhanden sein, in dem die Filamentspulen (2) in sortenreiner Zusammenstellung
auf Multitrays (36) eingelagert werden. In einem vorgeschalteten Umsetzer
(35) werden hierbei die vorzugsweise aus den Lagerbereichen (18,19)
zugeführten Filamentspulen (2) von ihren Monotrays (30) auf die
mehrständigen Multitrays (36) umgeladen und dann in das in geeigneter Form
z.B. als Hochregallager ausgebildete Endlager (21) verfrachtet. Zum Versand
werden die Multitrays (36) wieder ausgelagert, wobei die Filamentspulen
(2) in einer Verpackungseinrichtung (22) entladen, in geeignete
Gebinde, z.B. Paletten, zusammengestellt, mit einer Palettenverpackung versehen
und verschickt werden. Eine Klassifizierung, Selektierung und Zusammenstellung gleichartiger
Filamentspulen (2) kann alternativ auch in der Verpackungsvorrichtung (22)
und beim Entladen der Multitrays (36) geschehen. In diesem Fall kann das
Zwischenlager (17) entfallen, wobei die Filamentspulen (2) zunächst
unsortiert in das Endlager (21) gebracht werden.
Abwandlungen der gezeigten Ausführungsformen sind in verschiedener
Weise möglich. Dies betrifft sowohl die konstruktive Ausgestaltung und Zusammenstellung
des Handhabungssystems (14) und der gesamten Spinnereianlage. Auch die
Vermessungseinrichtung (1) kann konstruktiv abgewandelt werden, indem z.B.
ein Hängeförderer mit entsprechender Umorientierung der Filamentspulen (2),
z.B. liegende Horizontallage, eingesetzt wird. Die Beleuchtung kann variieren und
alternativ entfallen. Auch die Wiegeeinrichtung (11) unterliegt konstruktiven
Abwandlungsmöglichkeiten.
1
- Vermessungseinrichtung
2
- Filamentspule
3
- Spulenkörper
4
- Spulenträger, Hülse
5
- Tragdorn
6
- Spulenachse
7
- Förderer
8
- telezentrisches Objektiv
9
- Messgerät, Messkamera
10
- Lichtquelle
11
- Wiegeeinrichtung
12
- Steuerung
13
- Auswerteeinheit
14
- Handhabungssystem
15
- Fertigungsbereich, Spinnbereich
16
- Vereinzelungsvorrichtung
17
- Lager, Zwischenlager
18
- A-Bereich
19
- B-Bereich
20
- Vorsortierer, Weiche
21
- Lager, Endlager
22
- Verpackungseinrichtung
23
- Spinnmaschine
24
- Filamentspule
25
- Doff
26
- Transporteinrichtung
27
- Fördermittel, Fahrzeug
28
- Kranroboter
29
- Entnahmestation, Gatterwagen
30
- Monotray
31
- Förderer
32
- Etikettierstation
33
- Wiegestation
34
- Inspektion
35
- Umsetzer
36
- Multitray
37
- Prüfstelle
38
- Kalibrierkörper
39
- Kalibriermarke
40
- Mittelbereich Spulenkörper
41
- kegelförmiger Ansatz