Diese Erfindung betrifft einen verstellbaren Stempel, und insbesondere
einen Stempel, der ein Stempelgestell, eine Halterung, eine Schutzabdeckung, einen
Griff, einen Regelknopf und einen Fixierring aufweist, wobei eine Stempelplatte
verstellbar an dem Stempelgestell angebracht ist, womit der Benutzer ein klares
Siegel auf eine Urkunde oder ein Papier drücken kann.
Ein Stempel ist ein handbetätigtes Druckgerät mit festen oder auswechselbaren
Buchstaben, Zahlen und Bildzeichen aus Gummi, Kunststoff oder Metall.
Im Allgemeinen umfasst ein herkömmlicher Stempel grundsätzlich ein
hülsenförmig ausgebildetes Gehäuse, eine Halterung, ein Stempelgestell und eine
Schutzabdeckung, wobei das Stempelgestell an der Halterung verschwenkbar angebracht
ist. Ein Farbkissen ist in das Gehäuse eingebaut, womit das Stempelgestell beim
Benutzen selbsttätig eingefärbt werden kann.
Zum Stempeln wird eine geeignete Stempelplatte an dem Stempelgestell
angeordnet. Die Stempelplatte wird gewöhnlich je nach Bedarf in unterschiedlicher
Dicke hergestellt. Wenn die Stempelplatte zu dünn bzw. zu dick ausgebildet ist,
könnte der Benutzer ein unklares Siegel auf eine Urkunde oder ein Papier drücken.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, durch eine neue Konstruktion des
Stempels die obergenannten Probleme des herkömmlichen Stempels zu vermeiden.
Die Erfindung betrifft einen verstellbaren Stempel, der ein Stempelgestell,
eine Halterung, eine Schutzabdeckung, einen Griff, einen Regelknopf und einen Fixierring
aufweist, wobei eine Stempelplatte verstellbar an dem Stempelgestell angebracht
ist, womit der Benutzer ein klares Siegel auf eine Urkunde oder ein Papier drücken
kann.
Die Aufgabe wird durch den in Anspruch 1 angegebenen Stempel gelöst.
Der erfindungsgemäße Stempel läßt sich aufgrund seiner Konstruktion mit Vorteil
leicht benutzen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der
Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
1: eine Explosionsansicht eines erfindungsgemäßen
Stempels;
2: eine aufgeschnittene Seitenansicht
des erfindungsgemäßen Stempels;
3: einen Querschnitt des erfindungsgemäßen
Stempels entlang der Linie 3–3 aus 2;
4: eine aufgeschnittene Seitenansicht
des erfindungsgemäßen Stempels beim Verstellen der Stempelplatte; und
5: eine aufgeschnittene Seitenansicht
des erfindungsgemäßen Stempels beim Benutzen.
Zunächst wird auf die 1 bis
3 Bezug genommen. In den Figuren umfaßt ein
erfindungsgemäßer Stempel ein Stempelgestell 10, eine Halterung
20, eine Schutzabdeckung 30, einen Griff 40 und einen
Regelknopf 50.
Das Stempelgestell 10 weist eine Aufnahmenut 11
auf, wobei ein Farbkissen (nicht gezeigt in den Figuren) in die Aufnahmenut
11 eingebaut ist. Eine Stempelplatte 12 ist verstellbar in der
Aufnahmenut 11 des Stempelgestell 10 angeordnet, wobei die Form
des Stempelgestells 10 der Stempelplatte 12 entsprechend ausgebildet
ist. Das Stempelgestell 10 ist in der Mitte mit einer zur Aufnahmenut
11 führenden Einfüllöffnung 13 versehen, womit der Benutzer die
Tinte ins Farbkissen nachfüllen kann. Das Stempelgestell 10 weist zwei
seitlich gegenüberstehende Fixiernuten 14 auf, wobei jeweils einen knopfartigen
Zäpfchen 15 und eine Feder 16 beweglich in der Fixiernut
14 angeordnet sind. Das Zäpfchen 15 weist eine Fixiernut
151 und einen Kopf 152 auf.
Die Halterung 20 weist eine dem Stempelgestell
10 entsprechend ausgebildete Grundplatte 21 und eine axial nach
oben herausragende Achse 22 auf, wobei zwei zur Fixiernut 151
der beiden Zäpfchen 15 passende Haken 23 gegenüberstehend an der
Grundplatte 21 definiert sind, womit die Halterung 20 am Stempelgestell
10 angebracht werden kann. In diesem Ausführungbeispiel hat die Achse
22 der Halterung 20 die Form einer quadratischen Säule, die an
jeder Seite jeweils einen Flansch 24 aufweist, wobei ein Schraubenschaft
25 oben an der Achse 22 definiert ist, womit der Regelknopf
50 daran geschraubt werden kann.
Die Schutzabdeckung 30 weist ein Deckteil 31, mit
dem das Stempelgestell 10 und die Halterung 20 übergedeckt werden,
und ein der Achse 22 der Halterung 20 entsprechend ausgebildetes
Halsteil 32 auf, wobei die Innenwand des Halsteils 32 mindestens
mit einem Paar den Flanschen 24 entsprechend ausgebildeter Führungsnuten
321 versehen ist. Die Schutzabdeckung 30 ist seitlich an dem Deckteil
31 mit zwei für die beiden Zäpfchen 15 vorgesehenen Ausnehmungen
33 versehen, wobei die Breite der Ausnehmung 33 etwas größer als
der Kopf des Zäpfchens 15 ist.
Der Griff 40 umfasst ein Basisteil 41 und ein Deckteil
42. Das Basisteil 41 weist eine röhrenförmige Stütze
411 und ein hohles Aufnahmeteil 412 auf, das oben an der Stütze
411 definiert ist, wobei eine Fixierplatte 413, die ein Durchgangsloch
414 aufweist, in dem Aufnahmeteil 412 definiert ist. Beim Zusammenfügen
wird die Achse 22 der Halterung 20 durch das Durchgangsloch
414 geführt, wobei eine Feder 43 zwischen der Fixierplatte
413 und dem Halsteil 32 angebracht ist. Das Durchgangsloch
414 ist der Achse 22 entsprechend ausgebildet, womit die Halterung
20 nur auf und ab bewegt werden kann. Der Griff 40 ist seitlich
an dem Basisteil 41 oder dem Deckteil 42 mit einer zum Aufmerken
vorgesehenen Markierfläche 44 oder einer Markierung versehen.
Der Regelknopf 50 ist in das Aufnahmeteil 412 des
Basisteils 41 eingesetzt und mit der Halterung
20 verbunden. Der Regelknopf 50 weist einen Stellkopf
51, einen am Boden gebildeten Ringflansch 52, mehrere über dem
Ringflansch 52 definierte Fixierflansche 53 und ein zu dem Schraubenschaft
25 der Halterung 20 passendes Schraubenloch 54 auf. Der
Stellkopf 51 ist entweder mit einem I-Schlitz, Kreuzschlitz, einer hexagonalen
Nut bzw. mehreren Flanschen versehen, oder als ein mehrkantiges Ende ausgebildet.
Mit einem der Fixierplatte 413 entsprechenden Fixierring
60 kann der Regelknopf 50 im Griff 40 befestigt werden,
wobei der Fixierring 60 und die Fixierplatte 413 durch Schrauben
zusammen verbunden werden. Der Fixierring 60 weist an der Innenfläche mindestens
zwei den Fixierflanschen 53 entsprechend ausgebildete Gegenflansche
61 auf.
Vor dem Benutzen wird die Stempelplatte 12, deren Drukfläche
nach unten gestell ist, in die Aufnahmenut 11 des Stempelgestells
10 eingesetzt, wobei die Stempelplatte 12 dicht an dem Farbkissen
angebracht ist. Dann wird das Farbkissen mit Tinte gefüllt. Danach wird das Stempelgestell
10 mit der in die Schutzabdeckung 30 eingebauten Halterung
20 verbunden, wodurch der Stempel zum Stempeln bereitgestellt werden kann.
Beim Abnehmen des Deckteils 42 kann der Regelknopf
50 durch Hand gedreht werden. Bezugnehmend auf die 4
kann die Stellung der an dem Stempelgestell 10 angebrachten Stempelplatte
12 durch das Zusammenwirken des an der Halterung angebrachten Schraubenschafts
25 und des im Regelknopf 50 vorgesehenen Schraubenlochs
54 nach oben oder nach unten verstellt werden, womit der Benutzer ein klares
Siegel auf eine Urkunde oder ein Papier drücken kann.
Bezugnehmend auf 5 wird die Markierfläche
44 zur richtigen Position gestellt, dann drückt der Benutzer an den Griff
40, wodurch die Halterung 20 zusammen mit dem Stempelgestell
10 und der Stempelplatte 12 durch die mechanische Wirkung der
Feder 43 automatisch nach unten geschoben wird, womit der Benutzer ein
Siegel auf eine Urkunde oder ein Papier stempeln kann. Beim Loslassen des Griffs
40 werden das Stempelgestell 10 und die Halterung 20
aufgrund der Feder 43 wieder in die Schutzabdeckung 30 zurückgezogen.
Gemäß der obenerwähnte Beschreibung weist der erfindungsgemäße Stempel
eine verstellbare Konstruktion auf, womit der Benutzer ein klares Siegel auf eine
Urkunde oder ein Papier drücken kann. Beim Benutzen des Stempels werden die Hände
des Benutzers sauber gehalten, weil der Benutzer das Farbkissen 40 nicht
anfassen muß.