Hintergrund der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft beschichtete Schleifscheiben und
eine wirtschaftliche Methode zur Herstellung von beschichteten Schleifscheiben,
die zur einfachen Anpassung zur Erfüllung spezieller Anforderungen angepasst sind.
Herkömmliche Schleifscheiben umfassen ein Substrat, das aus einer
Polymerfolie, Papier oder gewirktem, gewebtem oder nähgebundenem Stoff hergestellt
sein kann. Es kann notwendig sein, dass der Träger „gefüllt" ist, um sicherzustellen,
dass ein darauf aufgebrachtes Bindemittel nicht in das Material absorbiert wird.
Dies kann als „Deckschicht" bezeichnet werden und kann auf die Vorderseite,
Hinterseite oder beide Seiten aufgebracht werden. Ein Bindemittel, das als „Grundschicht"
bezeichnet wird, wird auf dem Träger aufgebracht und bevor das Bindemittel gehärtet
wird, werden Schleifkörner auf das Bindemittel aufgebracht, und das Bindemittel
wird dann gehärtet, um die Körner in ihrer Position zu verankern. Eine zweite Bindemittelschicht,
die ebenfalls (vielleicht verwirrend) ebenfalls als „Deckschicht" bezeichnet
wird, wird üblicherweise über den Körnern aufgebracht, um das Verankern der Körner
zu vervollständigen.
Bei der herkömmlichen Herstellung wird das oben beschriebene Verfahren
auf eine kontinuierliche Bahn angewandt und die einzelnen Scheiben werden aus einer
Großrolle der Bahn, die „Jumbo" genannt wird, ausgestanzt. Selbst bei engstmöglicher
Beabstandung der ausgestanzten Formen besteht bezogen auf den Träger, das aufgebrachte
Schleifkorn und das zur Verankerung des Korns verwendeten Bindemittels eine signifikante
Vergeudung. Je größer der Durchmesser der Scheibe ist, umso größer ist die vergeudete
Menge. Zusätzlich erfordert diese Produktionsweise, dass die Scheiben an jedem Punkt
einen einheitlichen Aufbau haben, da die selbe Jumbo-Rolle zur Herstellung von Scheiben
mit unterschiedlichen Durchmessern oder sogar von Bändern verwendet werden kann.
Allerdings wird bei der Art, wie eine Schleifscheibe herkömmlicherweise
verwendet wird, lediglich die äußere Kante der Scheibe tatsächlich verwendet, bevor
die Scheibe, aufgrund des Winkels, mit dem die Scheibe an das Werkstück angesetzt
wird, als verbraucht angesehen wird. Somit sind die üblichen Methoden zur Herstellung
der Scheiben, so wie sie aus Jumbo-Rollen hergestellt und praktisch verwendet werden,
mit Vergeudung verbunden.
DE-A-19733097 beschreibt Schleifscheiben mit mehreren Ringen aus Schleifkörnern.
Die vorliegende Erfindung stellt ein Mittel zur wirtschaftlicheren
Herstellung von Schleifscheiben bereit, und dies führt zu der Möglichkeit neue Schleifscheiben-Strukturen
herzustellen, die so ausgelegt werden können, dass sie signifikante Vorteile gegenüber
dem Stand der Technik bereitstellen.
Übersicht über die Erfindung
Das gesamte Konzept des Entwurfs einer beschichteten Schleifscheibe
wird verändert, wenn verstanden wird, dass Schleifscheiben, anstatt aus einer größeren
Jumbo-Rolle geschnitten zu werden, einzeln hergestellt werden können, und die vorliegende
Erfindung wurde durch die Erkenntnis durch den Erfinder angeregt, dass eine Technik
entwickelt werden könnte, durch die eine Schleifscheibe einzeln hergestellt und
speziell an die beabsichtigte Anwendung angepasst werden kann.
Die vorliegende Erfindung stellt daher eine Schleifscheibe mit einer
ersten und zweiten Hauptfläche bereit, wobei die erste Fläche einen primären Schleifbereich
aufweist, der eine Lage aus Schleifpartikeln umfasst, die auf der ersten Hauptfläche
haftend befestigt sind und nur den äußeren peripheren Teil der ersten Fläche bedecken
und die sich von der Peripherie über zumindest 10% und bis zu 50% der radialen Distanz
zum Zentrum der Scheibe erstreckt, und einen zentralen Bereich aufweist, der den
Rest der ersten Fläche bedeckt, aufweist. Der primäre Schleifbereich der Scheibe
ist vorzugsweise mit einer ein hochwertiges Schleifmittel enthaltenden Schleifschicht
ausgestattet. Der Rest der Oberfläche der Scheibe (der zentrale Bereich) kann frei
von Schleifmittel sein oder möglicherweise mit weniger Schleifmittel oder mit einem
anderen, vielleicht brüchigerem Schleifmittel oder mit einer Schleifmittelmischung,
in der ein Schleifmittel von geringerer Qualität dominiert, bedeckt sein. Sehr häufig
ist der Übergang zwischen dem primären Schleifbereich zu dem zentralen Bereich nicht
abrupt, sondern eher graduell, mit einem gewissen Grad an Überlappung zwischen einem
ein Schleifmittel höherer Qualität tragenden Bereich und einem ein Schleifmittel
geringerer Qualität tragenden Bereich, wodurch der Übergang überdeckt wird.
Der zentrale Bereich muss nicht einheitlich sein, und tatsächlich
ist es oftmals wünschenswert, zwei oder mehr Teilbereiche innerhalb des zentralen
Bereichs zu definieren. Somit kann der zentrale Bereich ein oder mehrere ringförmige
Sektionen und eine mittige Sektion umfassen. Äußere ringförmige Sektionen können
einen Übergang zwischen dem primären Schleifbereich und der mittigen Sektion, die
frei von Schleifmittel sein kann, bilden. Die äußeren ringförmigen Sektionen können,
bezogen auf den Abstand von der Peripherie, fortschreitend weniger Schleifmittel
umfassen (sogar das auf der primären Schleifoberfläche verwendete hochwertige Schleifmittel)
oder das Schleifmittel kann eine Mischung aus minderwertigem Schleifmittel mit dem
besseren Schleifmittel sein, wobei der minderwertige Anteil mit dem Abstand von
der Peripherie zunimmt. Im Allgemeinen, nicht aber notwendigerweise, bleibt die
mittige oder innere Sektion vollständig von Schleifmittel frei,
da sie niemals in Berührung mit dem Werkstück kommt. Falls dies gewünscht ist, kann
sie aber mit einem Schleifmittel geringerer Qualität beschichtet werden.
Das Schleifmaterial in dem primären Schleifbereich ist typischerweise
Schmelzaluminiumoxid oder gesintertes Aluminiumoxid, Siliziumcarbid oder Schmelzaluminium-/zirkoniumoxid.
Vorzugsweise ist es aber ein hochwertiges Schleifmittel, in dem Sinne, dass es für
die gewünschte Anwendung wirksamer ist. Darunter ist aber auch zu verstehen, dass
sich die „höherwertige" Qualität auch lediglich durch den Vergleich mit der
Menge und Qualität des Schleifmittels (falls vorliegend) in dem zentralen Bereich
der Scheibe ableitet. Somit kann dort, wo kein Schleifmittel als solches in der
mittigen Sektion der Scheibe ist, dass gewöhnlichste Schmelzaluminiumoxid zum „hochwertigen"
Schleifmittel werden. Ebenso kann natürlich auch Schmelzaluminiumoxid, falls das
Schleifmittel in dem peripheren, primären Schleifbereich ein filamentförmiges, gesintertes
Sol-Gel-Aluminiumoxid-Schleifmittel ist, als ein Schleifmittel „geringerer
Qualität" überall oder nur zum Teil in den zentralen Bereich der Scheibe eingearbeitet
werden. Im Allgemeineren kann aber in den Fällen, in denen der zentrale Bereich
der Scheibe eine Beschichtung mit Schleifmaterial geringerer Qualität aufweist,
dieses sogar Sand, ein zerkleinertes Mineral wie Kalkstein, Mattglas, partikuläre
Asche oder Klinker und Ähnliches sein.
Das Schleifmittel kann unter Verwendung einer Grundschicht an das
Substrat gebunden werden oder das Substrat kann in einem aushärtbaren Bindungsmaterial
dispergiert werden, das auf ein Trägermaterial aufgebracht und anschließend ausgehärtet
wird. Die zuletzt genannte Technik wird häufiger für feinere Schleifmaterialien
verwendet, die vorrangig zur Entwicklung von feingeschliffenen Oberflächen verwendet
werden.
Das geeignetste Anwendungsfeld der vorliegenden Erfindung liegt in
der Herstellung von Schleifscheiben, in denen ein Schleifscheiben-Trägermaterial
zunächst mit einer Grundschicht aus einer aushärtbaren Harz-Formulierung versehen
wird und das Schleifmittel entweder durch Schwerkraftzuführung oder elektrostatisches
Aufschleudern auf das Trägermaterial aufgebracht wird und die Grundschicht dann
zumindest teilweise ausgehärtet wird, bevor eine Deckschicht aus einem Harz, dass
mit dem die Grundschicht bereitstellenden Harz kompatibel ist, über den Schleifkörnern
abgeschieden wird. Die Aushärtung der Grund- und Deckschichten wird dann typischerweise
gleichzeitig zu Ende geführt. Falls dies erwünscht ist, kann eine Superdeckschicht,
die, dispergiert in einem aushärtbaren Bindemittelharz, ein die Oberflächeneigenschaften
modifizierendes Additiv (wie ein Schmiermittel, antistatisches Additiv oder einen
Schleifzusatzstoff) enthält, über der Deckschicht aufgebracht werden.
Das Trägermaterial, auf dem das Schleifmaterial abgeschieden wird,
kann faser-, papier- oder filmförmig sein. Faserförmige Trägermaterialien werden
am häufigsten in den Anwendungen angetroffen, für welche die vorliegende Erfindung
hauptsächlich nützlich ist, wobei aber nichts der Erfindung innewohnt, was ihren
Umfang darauf beschränken würde. Die faserförmigen Träger können aus gewebten Stoffen,
Vliesstoff-Materialien, wie nähgebundenen Stoffen, genadelten Filzen oder gewirkten
Stoffen sein. Solch ein faserförmiges Trägermaterial wird typischerweise vor dem
Aufbringen der Grundschicht mit einem Füllstoff in einer Rück-Deckschicht oder Front-Deckschicht
vorbeschichtet, um die Poren des Stoffes aufzufüllen, so dass die Grundschicht im
Wesentlichen auf der Oberfläche verbleibt. In einigen Fällen sind die Fasern vollständig
oder fast vollständig in einer Matrix aus einem thermoplastischen oder wärmehärtbaren
Harz eingebettet, in welchem Fall das vorherige Versehen des Substrates mit einer
Deckschicht nicht notwendig ist.
Die vorliegende Erfindung umfasst auch ein Verfahren zur Herstellung
von Schleifscheiben mit einem peripheren, primären Schleifbereich, der sich von
10 bis 50% der Distanz von der Peripherie der Scheibe zum Zentrum erstreckt, wobei
das Verfahren das Zuführen eines Schleifkorns zu einer Kornabscheidungsoberfläche
über die äußere Oberfläche eines Konus umfasst, so dass die Abscheidungsoberfläche
eine ringförmige Kornabscheidung gemäß Anspruch 6 erfährt. Die Abscheidungsoberfläche
ist eine Oberfläche, wie die Oberfläche eines sich bewegenden Bandes, von der aus
das Korn mittels einer UP-Technik auf eine Scheibe aus einem Trägermaterial, die
mit einer Grundschicht beschichtet ist, abgeschieden wird. Die Abscheidungsoberfläche
ist vorzugsweise mit einer kreisförmigen, peripheren Wand ausgestattet, welche den
Bereich, von dem aus das Korn während des UP-Abscheidungsverfahrens aufgeschleudert
wird, definiert. Dies hilft, das Korn auf einen speziellen Bereich der Kornabscheidungsoberfläche
zu konzentrieren und vermeidet jegliche Verluste an die Umgebung.
Wo es gewünscht ist, kreisförmige Ringe mit unterschiedlichen Schleifkörnern
innerhalb des zentralen Bereich der Schleifscheibe bereitzustellen, kann dies in
einfacher Weise durch das Bereitstellen einer Serie von Konen, die unterschiedliche
größte Durchmesser aber eine innerhalb des Konus untergebrachte, gemeinsame Achse
aufweisen, über die das Schleifkorn zur Abscheidung auf dem primären Schleifbereich
verteilt wird, erreicht werden. Im jeweiligen Fall wird das Korn vorzugsweise durch
Verteilungskanäle über die Oberfläche des Konus verteilt, die nur diese spezielle
Oberfläche speisen. Die Gleichmäßigkeit der Verteilung innerhalb der Verteilungskanäle
kann durch das Anbringen von einem oder mehreren horizontalen Sieben zwischen dem
Punkt, an dem das Korn in den Verteilungskanal eintritt, und dem Punkt, an dem das
auf die Verteilungsoberfläche ausgestoßen wird, gefördert werden. Solche
Siebe werden vorzugsweise während des Durchlaufs des Korns durch die Siebe geschüttelt,
um die gleichmäßige Verteilung innerhalb des Kanals zu fördern.
Beschreibung der Zeichnungen
1 ist ein Verfahrensablauf-Diagramm eines
Apparates zur UP-Kornabscheidung von einer Kornabscheidungsoberfläche gemäß dem
Verfahren der Erfindung.
Die 2(a), (b)
und (c) sind Skizzen von Kornabscheidungssystemen, die
in einem Verfahren zur Herstellung von erfindungsgemäßen Schleifscheiben verwendet
werden können.
Die 3(a) und (b)
zeigen unterschiedliche Kornverteilungsmuster, die unter Verwendung des erfindungsgemäßen
Verfahrens erreicht werden können.
Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
Die Erfindung wird nun mit Bezug auf die in den Zeichnungen beschriebenen
Ausführungsformen beschrieben, die zum Zwecke der Verdeutlichung enthalten sind
und durch die nicht beabsichtigt ist, eine notwendige Beschränkung des wesentlichen
Umfangs der Erfindung anzudeuten.
In 1 ist ein zylindrischer Kornverteilungsturm
1 gezeigt, der einen axial zentralen Verteilungskonus 2 aufweist,
der auf einem aus einer Vielzahl von horizontal an verschiedenen Höhen innerhalb
des Stroms angeordneten Sieben 3 aufsitzt. Der Boden des Turms ist durch
ein Dosierungssieb 4 geschlossen, das geöffnet werden kann, um Korn auf
ein Kornzuführungsband 5 abzuscheiden, das intervallartig entlang des Bandes
mit einer Vielzahl Kornabscheidungsstationen 6 versehen ist, die durch
kreisförmige, periphere Wände 7 definiert sind, in Intervallen entlang
des Bandes versehen ist, abzuscheiden. Jede Abscheidungsstation läuft nacheinander
unterhalb des Kornabscheidungsturmes durch, so dass Korn von dem Turm direkt in
eine Kornabscheidungsstation in dem gewünschten Muster 8 abgeschieden werden
kann. Das abgeschiedene Korn in der Kornabscheidungsstation läuft über eine geladene
Platte 9, die unterhalb des Kornzuführungsbandes 5 und gegenüber
einer geerdeten Platte 10 angeordnet ist. Zusammen stellen die geladene
Platte und die geerdete Platte eine UP-Abscheidestation dar.
Ein Beförderungsband 11, das Scheiben 12 aus einem
auf einer Oberfläche mit einer Grundschicht beschichteten Trägermaterial trägt,
tritt zeitlich so bemessen in die Abscheidungsstation ein, dass eine Scheibe
12 in genauer Deckung mit einer Korn 8 tragenden Abscheidungsstation
6 ist, wenn beide in die UP-Abscheidestation eintreten, so dass das Korn
nach oben geschleudert wird und an der Grundschicht auf der Scheibe haftet, wobei
das Korn im Wesentlichen das Muster wiedergibt, in dem es in der Kornabscheidungsstation
abgeschieden wurde. Von der UP-Abscheidestation geht die Scheibe weiter zu einer
Aushärtungsstation (nicht gezeigt), in der sie zumindest teilweise ausgehärtet wird,
bevor sie eine Deckschicht und eine letzte Aushärtung erhält.
Der Kornabscheidungsturm kann eine Vielzahl unterschiedlicher Bauarten
aufweisen, von denen drei in den 2(a), (b)
und (c) gezeigt sind, wobei in jeder ein äußerer zylindrischer
Turm 20 einen inneren Verteilungskonus 21 und eine Vielzahl von
Sieben 22 einschließt, wobei das unterste dieser Siebe 23 ein
Dosierungssieb ist. Eine obere, co-axiale Verlängerung des zylindrischen Turms
24 mit einem verringerten Durchmesser wird als Kornzuführungsvorrichtung
bereitgestellt.
Dort, wo zwei Durchlässe zur Abscheidung zur Verfügung gestellt werden,
wird, wie in 2(c) gezeigt, eine zweite co-axiale Verlängerung
24a bereitgestellt, durch die Korn zu dem ringförmigen Durchlass, der durch
den inneren Verteilungskonus und den äußeren Verteilungskonus 25 definiert
wird, zugeführt werden kann.
Der innere Konus kann mit einer zylinderförmigen Verlängerung
26 bereitgestellt werden, die co-axial mit dem zylinderförmigen Turm ist
und die sich unter das offene Ende des Konus erstreckt. Dadurch wird eine sehr viel
schärfere Unterscheidung zwischen dem primären Schleifbereich und dem zentralen
Bereich erreicht.
Jede Zeichnungen der 2 ist eine schematische
Querschnittdarstellung einer speziellen Bauart. 2(a)
würde eine primären Schleifoberfläche in der Form eines Umfangsrings, wie er in
der 3(a) dargestellt ist, ergeben. Der in
2(b) gezeigte Turm würde der primären Schleifoberfläche
eine weniger klare innere Kante verleihen, wie dies in 3(b)
gezeigt ist. Die Bauart gemäß 2(c) würde verwendet
werden, um einen kreisförmigen Ring aus einem sekundären Schleifmittel dadurch in
den zentralen Bereich und innerhalb des primären Schleifbereichs einzubringen, dass
das sekundäre Korn in den Raum zwischen dem inneren Verteilungskonus 21
und dem äußeren Verteilungskonus 25 zugeführt wird, während das primäre
Korn über die äußere Oberfläche des äußeren Verteilungskonus zugeführt wird.
Wenn das unterste Sieb (das Dosierungssieb) an Boden des zylindrischen
Turms angeordnet ist, wird das Korn in einem recht engen Verteilungsmuster abgeschieden.
Wenn das unterste Sieb höher innerhalb des Turms ist, sind die Kanten des Verteilungsmusters,
insbesondere die innere Kante, sehr viel weniger klar.
Es ist leicht ersichtlich, dass es durch Variation der Anordnung und
der relativen Abmessungen der Verteilungskonen möglich ist, eine Auswahl ringförmiger
Abscheidungsmuster zu erzeugen.