Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine allgemeine Verfahrensweise
und ein Verfahren zum Reinigen von Zuckersäften insbesondere von aus Zuckerrüben
gewonnenen Zuckersäften, das eine wesentliche Verringerung des Kalkverbrauchs erlaubt,
die bis zu 70% des Kalkverbrauchs heutiger Verarbeitungsfabriken erreichen kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist deshalb ein Verfahren zum Reinigen
von Zuckersäften, das einen geringeren Kalkverbrauch gestattet, und außerdem eine
Vorrichtung um dieses Verfahren auszuführen.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann im Übrigen auch in vorhandenen
Reinigungsanlagen mittels einer unbedeutenden Erweiterung der vorhandenen Anlagen
und ohne Abänderungen der Vorrichtungen zur Kalkerzeugung, zum Einpumpen von Kohlensäuregas
und für die erste Karbonatation durchgeführt werden. Die US-A 4,795,494 beschreibt
ein Zuckersaft-Reinigungsverfahren, das eine Vorkalkungsbehandlung enthält, an die
sich eine Abscheidung der Schlämme anschließt. Der Schaum und der zusätzlich von
den Schlämmen abgeschiedene Zuckersaft werden nach der Kalkung des Schaums und vor
der ersten Karbonatation zusammengeführt.
Erfindungsgemäß umfasst das Verfahren zur Reinigung von Zuckersaft,
insbesondere von Rübenzuckersaft, eine Hauptbehandlungsschrittfolge, die aneinander
anschließend eine Vorkalkungsbehandlung des Zuckersafts, eine Kalkungsbehandlung
des vorgekalkten Saftes, wenigstens zwei aufeinanderfolgende Karbonatationbehandlungen
des gekalkten Saftes und ggfs. eine Sulfitierungsbehandlung zwischen den Karbonatationsbehandlungen
umfasst, wobei dieses Reinigungsverfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass es eine
Sekundärbehandlungsschrittfolge umfasst, die besteht aus:
- a) Abzweigen einer Fraktion vorgekalkten Zuckersafts aus der Hauptschrittfolge,
die 10 bis 70 Volumenprozent (vorzugsweise 30 bis 50 Volumenprozent) des gesamten
vorgekalkten Zuckersafts der Hauptschrittfolge ausmacht;
- b) Unterziehen der abgezweigten Fraktion vorgekalkten Zuckersafts einer Koagulationsbehandlung;
- c) Zugeben eines Ausflockmittels zu dem vorgekalkten und koagulierten, aus dem
Schritt b) gewonnenen Zuckersaft und Unterziehen der mit dem Ausflockmittel versetzten
Zuckersaftfraktion einer Dekantierung, um zum Einen einen klaren, sekundären Zuckersaft
und zum Anderen sekundäre Schlämme abzuscheiden; und
- d) Recyclen des in dem Schritt c) gewonnenen, klaren, sekundären Zuckersafts
in die Hauptbehandlungsschrittfolge entweder vor oder nach der ersten Karbonatationsbehandlung,
aber vor der zweiten Karbonatationsbehandlung, oder vor der Sulfitierungsbehandlung
des klaren Saftes und der zweiten Karbonatationsbehandlung.
Im Falle eines Recyclings des klaren, sekundären Saftes vor der ersten
Karbonatation wird die recycelte Saftfraktion vorzugsweise nach der Kalkungsbehandlung
der Hauptschrittfolge rückgeführt, ohne dass eine Notwendigkeit des Zusatzes von
Kalk zu dem recycelten, klaren, sekundären Saft besteht.
Im Falle des Recyclings des sekundären Saftes nach der ersten Karbonatation,
kann eine sehr geringe Kalkmenge in den klaren Sekundärsaft vor der zweiten Karbonatation
oder vor der Sulfitierungsbehandlung bei Zuckerfabriken zugegeben werden, die den
klaren Saft vor der zweiten Karbonatation sulfitieren.
Die bei dem Schritt c) der Dekantierung anfallenden Sekundärschlämme
werden vorzugsweise der bei der Vorkalkung nicht recycelten Fraktion der aus der
ersten Karbonatation hervorgegangenen Schlämme mittels eines Filtrationsschrittes
zugegeben, um ein zusätzliches Filtrat abzuscheiden, das vorzugsweise vor der ersten
Karbonatation oder vor der zweiten Karbonatation (bspw. mit dem klaren Sekundärsaft)
wieder eingeführt werden kann.
Mit Vorzug umfasst außerdem die Hauptbehandlungsschrittfolge des erfindungsgemäßen
Reinigungsverfahren nach der ersten Karbonatationssbehandlung aufeinanderfolgend
eine Abscheidungsbehandlung des nach der ersten Karbonatationsbehandlung angefallenen
schlammhaltigen Zuckersafts, um daraus einen ersten, klaren Hauptsaft und Schlämme
der ersten Karbonatation abzuscheiden, sowie ggfs. eine Sulfitierungsbehandlung
des ersten, klaren Hauptsafts, bevor dieser der zweiten Karbonatationsbehandlung
unterzogen wird. Ein Teil der Schlämme der ersten Karbonatation werden in der Regel
bei dem Vorkalkungsschritt recycelt.
Der schlammhaltige (trübe) Saft der zweiten Karbonatation wird in
der Regel einer Scheidebehandlung unterzogen, um einen zweiten, klaren Saft und
Schlämme der zweiten Entkalkung abzuscheiden. Der zweite, klare Saft kann einer
Karbonatationsbehandlung und ggfs. einer Sulfitierung und einer Zugabe von Natriumbisulfit
unterzogen werden bevor er einer Verdampfungsbehandlung unterworfen wird.
Die Erfindung betrifft auch eine Anlage zur Durchführung des oben
beschriebenen Zuckersaftreinigungsverfahrens mit einer Hauptbehandlungsanordnung,
die in Reihe hintereinander liegend eine Vorkalkungseinheit, eine Kalkungseinheit
und wenigstens eine erste und eine zweite Karbonatationseinheit aufweist, wobei
sie dadurch gekennzeichnet ist, dass sie außerdem eine Sekundärbehandlungsanordnung
aufweist, die enthält:
ein Mittel, um von der Vorkalkungseinheit eine Fraktion vorgekalkten Zuckersafts
abzuzweigen, die 10 bis 70 Volumenprozent (vorzugsweise 30 bis 50 Volumenprozent)
des gesamten vorgekalkten Zuckersafts ausmacht;
ein Koagulationsmittel, dem gleichzeitig die abgezweigte Fraktion
vorgekalkten Zuckersafts und Koagulationsmittel zugeführt werden:
ein Mittel, um gleichzeitig die abgezweigte Fraktion des koagulierten Zuckersafts
und ein Ausflockmittel in ein Dekantiermittel einzuleiten, in dem einerseits ein
klarer, sekundärer Zuckersaft und andererseits Sekundärschlämme abgeschieden werden;
und
ein Mittel, um den klaren sekundären Zuckersaft in die Hauptbehandlungsanordnung
vor der ersten Karbonatationseinheit oder zwischen der ersten und der zweiten Karbonatationseinheit
zurückzuführen.
Die weitere Beschreibung bezieht sich auf die beigefügte Figur, die
schematisch ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Reinigungsanlage veranschaulicht.
In der Figur ist eine erfindungsgemäße Reinigungsanlage dargestellt,
die erfindungsgemäß eine Hauptanordnung A von Behandlungseinheiten und eine Sekundäranordnung
B von Behandlungseinheiten enthält.
Die Hauptanordnung A enthält aufeinanderfolgend eine Vorkalkungseinheit
1, eine Kalkungseinheit 2, eine erste Karbonatationseinheit
3, eine Abscheidungseinheit 4 für einen ersten klaren Hauptsaft
JCI und von Schlämmen der ersten Karbonatation, eine Sulfitierungseinheit
5, eine Einheit für eine zweite Karbonatation 6 und eine Abscheidungseinheit
7 für einen zweiten klaren Hauptsaft JC2 und von Schlämmen der zweiten
Karbonatation.
Die im Vorstehenden beschriebene Hauptanordnung stellt eine klassische
Reinigungsanlage für Zuckersäfte, wie Zuckerrübensäfte, dar.
Im Betrieb wird ein mittels jeden bekannten Extraktionsverfahrens
gewonnener Zuckersaft, bspw. ein Diffusionszuckersaft, in die Vorkalkungseinheit
1 eingeführt, wo er mit mehreren Produkten, nämlich einem unterschiedlichen
Prozentanteil von recycelten Schlämmen der ersten Karbonatation (im Allgemeinen
30 bis 50 Gewichtsprozent), ggfs. mit Schlämmen der zweiten Karbonatation, wie dies
noch dargelegt werden wird, und falls erforderlich mit einer geringen Menge Kalkmilch
vermischt wird. Die Verweildauer in der Vorkalkungseinheit liegt im Allgemeinen
bei etwa 20 Minuten, kann sich aber abhängig von den Vorkalkungsbedingungen insbesondere
der Temperatur der Kalkung, ändern. Der vorgekalkte Saft der Vorkalkungseinheit
1 wird sodann in die Kalkungseinheit 2 eingebracht, wo er mit
einer größeren Menge Kalk (CAO) vermischt wird, die im allgemeinen einen Zusatz
von 15 bis 24g CAO pro Tonne Zuckerrüben ausmacht.
Der mit Kalk versetzte Saft wird in der Regel auf eine Temperatur
in der Größenordnung von 83° bis 85°C erhitzt und dann in eine Einheit der
ersten Karbonatation 3 eingebracht, wo er mit CO2 vermengt wird,
das aus einem Kalkofen kommt. Der trübe, erste Saft JT1, der aus der Einheit der
ersten Karbonatation 3 kommt, wird sodann in eine Abscheideeinheit
4 eingeführt, die bspw. Schlammfilter oder Dekantiervorrichtungen enthält,
um einen ersten, klaren Saft JC1 und Schlämme der ersten Karbonatation abzuscheiden,
wobei diese Schlämme ggfs. teilweise in die Vorkalkungseinheit 1 recycelt
werden.
Die recycelte Fraktion der Schlämme der ersten Karbonatation ist so
bestimmt, dass der Wirkungsgrad der Reinigung optimiert wird. Die nicht recycelten
Schlämme der ersten Karbonatation werden durch (nicht dargestellte) Entzuckerungsfilter,
bspw. Filterpressen durchgeleitet, um entzuckerte Schäume abzuscheiden, die dann
als Kalkdünger für die Pflanzenzucht verwendet werden können.
Der erste klare Saft JC1 kann sodann ggfs. in eine Sulfitierungseinheit
5 eingebracht werden. Der ggfs. sulfitierte klare Saft JC1 wird sodann
auf eine Temperatur in der Größenordnung von 92° bis 95° C erhitzt und in
eine Einheit zur zweiten Karbonatation 6 eingeführt, wo er wiederum mit
Kohlensäuregas behandelt wird und eine zusätzliche Karbonatation bis zu einem PH-Wert
von regelmäßig etwa 9 bis 9,3 erfährt.
Der Trübsaft der zweiten Karbonatation JT2 wird sodann in eine Abscheideeinheit
7 eingebracht, die im Allgemeinen der vorhergehenden entspricht, wo ein
zweiter Klarsaft JC2 von den Schlämmen der zweiten Karbonatation abgeschieden wird.
Die in der Abscheidungseinheit 7 abgeschiedenen Schlämme der zweiten Karbonatation
können ggfs., wenigstens teilweise, strömungsaufwärts von der ersten Karbonatationseinheit
3 in die Vorkalkungseinheit 1 oder in eine (nicht dargestellte)
Reifungseinheit recycelt werden, die im All-gemeinen unmittelbar hinter der Kalkungseinheit
2 angeordnet ist.
Der Klarsaft JC2 kann sodann mehreren bekannten Behandlungsschritten
unterzogen werden, wie einer Sulfitierung (SO2-Behandlung), einer Karbonatation
und einer Zugabe von Natriumbisulfit, bevor er einer (nicht dargestellten) mehrstufigen
Verdampfungseinheit zur Kristallisation zugeführt wird.
Die Sulfitierung der Klarsäfte JC1, JC2 oder die Zugabe von Natiumbisulfit
dienen dazu, eine zusätzliche Entfärbung des fertigen Saftes zu erzielen.
Als Abwandlung können für die Saftentfärbung auch Behandlungen mit
Aktivkohle eingesetzt werden.
Erfindungsgemäß ist eine sekundäre Anordnung B von Behandlungseinheiten
vorgesehen, die eine Koagulationseinheit 8 und eine Dekantiereinheit
9 enthält.
Erfindungsgemäß gestattet es ein Abzweigmittel, wie etwa ein Ventil,
eine Fraktion des vorgekalkten Safts, die 10 bis 70 Volumenprozent des gesamten
vorgekalkten Safts der Hauptbehandlungsschrittfolge ausmacht, zu einer Koagulationseinheit
8 abzuleiten, wo die abgezweigte Fraktion des vorgekalkten Saftes mit einem
Koagulationsmittel vermischt wird. Die normalerweise verwendete Menge des Koagulationsmittels
liegt bei 2 bis 5 ppm. Die abgezweigte Fraktion des vorgekalkten Saftes wird vorzugsweise
auf eine Temperatur von 80°C oder mehr (in der Regel etwa 80°
bis 83°) vor der Koagulation aufgeheizt, wobei die Koagulationszeit im Allgemeinen
zwischen 15 und 30 Min. beträgt.
Der in der Koagulationseinheit 8 koagulierte Saft wird sodann
mit einem üblicherweise in einer Menge von 2 bis 5 ppm zugegebenen Flockungsmittel
zu einer Dekantiereinheit 9 geleitet, wo ein klarer Sekundärsaft JCs und
sekundäre Schlämme abgeschieden werden. Die Verweildauer in der Dekantiereinheit
liegt generell in der Größenordnung von 20 bis 30 Min. Der klare Sekundärsaft wird
sodann in die Hauptbehandlungsschrittfolge recycelt und zwar bei der dargestellten
Ausführungsform strömungsaufwärts von der zweiten Karbonatationseinheit
6 und vorzugsweise unmittelbar vor der Sulfitierungseinheit 5.
Wie bereits erwähnt, könnte der klare Sekundärsaft JCs offensichtlich auch strömungsaufwärts
von der ersten Karbonatationseinheit 3 und der weggelassenen Sulfitierungseinheit
5 recycelt werden.
Andererseits werden die ggfs. einer nicht recycelten Fraktion von
Schlämmen der ersten Karbonatation zugemischten sekundären Schlämme von der Dekantiereinheit
9 in eine Abscheideeinheit 10, bspw. eine Filterpresse zur Filtrierung
und Entzuckerung, eingebracht werden, wobei einerseits entzuckerter Schaum und andererseits
ein Filtrat gewonnen werden, das in der Regel mit dem von der Dekantiereinheit
9 abgegebenen klaren Sekundärsaft Jcs entweder strömungsaufwärts von der
ersten Karbonatationseinheit 3 oder zwischen der ersten und der zweiten
Karbonatationseinheit recycelt wird.
Gegebenenfalls kann, wenn erforderlich, mit dem Koagulationsmittel
in der Koagulationseinheit 8 eine kleine Menge Kalk, im Allgemeinen 1 g/Liter
oder weniger zugegeben werden.
Ein wesentliches Ziel des Verfahrens und der Vorrichtung gemäß der
Erfindung liegt in einer beträchtlichen Verringerung des Kalkverbrauchs, die dem
Prozentanteil des in der Sekundäranordnung B behandelten Safts proportional ist.
Im Rahmen einer Anlagenerweiterung kann die Sekundäranordnung von
Behandlungseinheiten ohne Änderungen der Anlagen zur Erzeugung von Kalk, zum Einpumpen
von CO2-Gas und der ersten Karbonatationseinheit verwirklicht werden.
Außerdem erlaubt es das Verfahren, den gleichen Gesamtwirkungsgrad
für die Reinigungsbehandlung wie das bekannte Verfahren zu erzielen (Reinheit und
Färbung des Klarsaftes der zweiten Karbonatation).
Schließlich vermindert das erfindungsgemäße Verfahren die anfallenden
Abfallprodukte wie Schaum bei der ersten Karbonatation (wenigstens 10 bis 20 Kg/t
verarbeiteter Zuckerrüben) und damit des in die Atmosphäre abgegebenen CO2.
Der Zuckerverlust in dem Schaum wird in gleichem Maße wie die Schaummenge
vermindert.