Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Zusammensetzungen und Verfahren,
die für die Behandlung aufgeschlossener Nahrungsmittelabfallprodukte von Nutzen
sind.
Obwohl viele Gebäude und andere Einrichtungen von großen Abwasseraufbereitungs
– und Behandlungsanlagen versorgt werden, wie die kommunalen Abwasseraufbereitungsanlagen,
verlassen sich in vielen Fällen Wohn- und Geschäftsgebäude auf die Verwendung eines
Klärtanks oder einer Senkgrube als einziges Abwasseraufbereitungssystem. Solche
Klärsysteme sind auf dem Fachgebiet gut bekannt und bestehen meistens aus einem
großen Tank, in den ein oder mehrere Abfallströme, die von Waschräumen, Toiletten
und Spülbecken solcher Gebäude stammen, gelenkt werden. Der Klärtank oder die Senkgrube
fungieren als ein Rückhalte- und Fermentationsbehälter für die Sammlung und/oder
die biologische Zerlegung von Abfallstromprodukten, besonders von Feststoffen. Dieses
System ist einfach und wurde über einen sehr beträchtlichen Zeitraum verwendet.
In den vergangenen mehrere Jahrzehnten waren Abfallbeseitigungsanlagen,
die typischerweise an den Abfluss eines Küchenspülbeckens oder an einen anderen
Abfluss der Speisezubereitung angeschlossen waren, in vielen Wohn- und Geschäftseinrichtungen
weitverbreitet. So eine Vorrichtung ist effektiv für die Aufnahme von Tischabfällen
und anderen Speiseresten und das Zermahlen, Zermalmen oder eine anderweitige Zerkleinerung
von Speiseresten in kleine Stückchen, die ohne weiteres die Abflussrohre hinunter
und in eine Abwasseraufbereitungsanlage gespült werden. Diese Verwendung war weitverbreitet
und beliebt, wobei eine kommunale oder andere große Abwasseraufbereitungsanlage
schließlich für die Bearbeitung der Abfallflut verwendet wurde, das gleiche kann
jedoch nicht gesagt werden, wo ein Klärtank oder eine Senkgrube die einzige Abwasseraufbereitungsanlage
darstellt. Das ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass im Gegensatz zu Abwasser
im Rohzustand, das nicht nur Verdauungsmaterial (Fäkalien), sondern auch andere
leicht zersetzbare Produkte enthält, Nahrungsmittelabfallprodukte (Speisereste und
ähnliches) nicht vorverdaut sind und es deshalb angenommen wird, dass sie eine wesentlich
längere Zerfallsdauer in einem Fäulnistank erfordern. Man glaubt, dass für eine
zweckdienliche Abfallbeseitigungsanlage mit einem Klärtanksystem eine beträchtliche
Erhöhung des Abbauvolumens des Klärtanks nötig ist, um das angemessene Funktionieren
des Klärtanks zu gewährleisten. Typischerweise wird für diese Volumenerhöhung ein
um mindestens 50% größeres Volumen, als bei einer vergleichbaren Einrichtung, ohne
vorhandene Abfallbeseitigungsanlage, empfohlen. Eine solche Erhöhung des Abbauvolumens
des Klärtanks ist erforderlich, um die längere Zeitspanne zuzulassen, die nötig
ist, den Abbau solcher aufgeschlossener, aber unverdauter Nahrungsmittelabfallprodukte
sicherzustellen. Daher wird die Einrichtung und die Nutzung von Abfallbeseitigungsvorrichtungen
im Allgemeinen in Gebäuden als nicht durchführbar erachtet, ihre Abfallströme werden
durch einen Klärtank oder eine Senkgrube entsorgt, ohne die Entsorgungskapazität
dieser Senkgrube und/oder dieses Klärtanks um mindestens 50% des Volumens zu erhöhen.
Zwar wäre dies bei der Neuinstallation von Klärtanks möglich, die höheren Kosten
für den größeren Klärtank und die höheren Installationskosten machen diesen Ansatz
wirtschaftlich unerwünscht oder nicht durchführbar. Bei bereits vorhandenen installierten
Klärtanks ist die erforderliche Volumenerhöhung, die durch das Hinzukommen so einer
Abfallentsorgungsanlage nötig wird aus wirtschaftlicher Perspektive, sogar noch
schlechter durchführbar, wie die Entfernung des bereits vorhandenen Klärtanks und
die Ersetzung durch einen neuen Tank mit einem beträchtlich größeren Volumen.
Das Fachgebiet hat verschiedene Systeme vorgeschlagen, um den Nutzen
von Abfallentsorgungseinrichtungen zu verbessern und Systeme, in denen ein Klärtank
oder eine Senkgrube das hauptsächliche Abwasseraufbereitungssystem sind, mit einem
Versuch, die Leistungsfähigkeit solcher Abfallbeseitigungseinrichtungen und dieser
Abwasseraufbereitungssysteme zu verbessern.
In US 5,114,081 wird ein Verfahren
offenbart, in dem ein Abfallstrom, der Wasser und Nahrungsmittelabfallprodukte enthält,
durch Mahlen oder anderweitige Zerkleinerung der Produkte bis zu einer reduzierten
Durchschnittsgröße behandelt wird. Danach wird der Abfallstrom in eine flüssige
und eine feste Fraktion getrennt, wobei die letztere Fraktion aus den entwässerten
zerkleinerten Nahrungsmittelabfallprodukten besteht. Diese feste entwässerte Fraktion
wird dann unter Verwendung einer „Schicht wachsender Bazillen" behandelt,
die unter Verwendung eines bearbeiteten pulverisierten Holzsubstrates hergestellt
wurde. Die erstgenannte flüssige Fraktion wird zu einem Abwasserkanal oder einem
anderen Abfallstrom gespült, da sie wenige oder gar keine Nahrungsmittelabfallprodukte
enthält.
In US 3,823,879 wird eine
Vorrichtung erörtert, die an einen Abfallstromauslass eines herkömmlichen Müllbeseitigungssystems
angeschlossen werden kann; diese Vorrichtung umfasst einen „Schleuderkorb"
in einer Wohnung, in dem zerkleinerte oder gemahlene feste Nahrungsmittelreste durch
Aktivierung und schnelles Drehen des Schleuderkorbes entwässert werden können. Nach
US 3,823,879 ist es gewünscht, den Schleuderkorb
und seine entwässerten Feststoffe regelmäßig aus der Vorrichtung zu entfernen und
es wird angemerkt, dass die gesammelten entwässerten Feststoffe auf einem Komposthaufen
gelagert werden können. Dieses Patent führt seine Vorrichtung und sein Verfahren
als eine Lösung zur Überwindung des auf dem Fachgebiet bekannten Problems, das mit
der Verwendung einer herkömmlichen Abfallbeseitigungsvorrichtung mit einem
Klärtank zusammenhängt, an.
In US 4,917,311 wird ebenfalls
eine Abfallbeseitigungsvorrichtung für das Mahlen, die darauf folgende Trennung
der festen von den flüssigen Fraktionen, die Sammlung der festen Fraktion in einem
großen Sammelbehälter und die regelmäßige Beseitigung, angeführt. Nach diesem System
wird die flüssige Fraktion eine Abwasserleitung hinunter oder in ein Abwasseraufbereitungssystem
gespült, da sie im wesentlichen frei von gesammelten zerkleinerten oder zermahlenen
festen Nahrungsmittelabfällen ist.
Auf dem Fachgebiet der Abwasseraufbereitung sind verschiedene Substanzzusammensetzungen
allgemein bekannt, meistens solche, die einen biologisch aktiven Bestandteil beinhalten,
der für einen leichteren Abbau der Abfallprodukte in einem Klärtank und/oder einer
Senkgrube von Nutzen ist. Solche Zusammensetzungen sind im Allgemeinen jedoch darauf
ausgerichtet, nach den Vorschriften in einem Klärtank verwendet zu werden, durch
Bereitstellung einer Menge einer solchen Zusammensetzung entlang eines Abflussrohres,
meistens begleitet von einem Spülschwall von Wasser, um die Zuführung der Zusammensetzung
in den Klärtank zu sichern.
Auf dem Fachgebiet sind auch Substanzzusammensetzungen bekannt, die
darauf ausgerichtet sind, als „Abfluß öffnende" oder „Abfluß erhaltende"
Zusammensetzungen verwendet zu werden, solche Zusammensetzungen schließen auch den
biologisch aktiven Bestandteil mit ein, wie ein oder mehrere Enzyme und/oder Bakterien.
Solche Zusammensetzungen sind darauf ausgerichtet, in den Abflussleitungen bereitgestellt
zu werden, die zwischen einem Spülbecken, einer Toilette oder einem anderen Anfangsspunkt
des Abfallstroms mit der schließlichen Abwasseraufbereitungsanlage verbunden sind,
sei es ein Klärtank oder eine Senkgrube oder eine kommunale Abwasserleitung. Die
Funktion dieser Substanzzusammensetzungen ist es, die Aufbaudauer von organischen
Ablagerungen im Inneren der Rohre und anderer Leitungen, die das Spülbecken, die
Toilette, die Behandlungszusammensetzung und die endgültige Abwasserausbereitungsanlage
verbinden, zu minimieren.
Ein Mangel dieser Substanzzusammensetzungen ist, dass sie für die
Verwendung bei der Behandlung von organischen Ablagerungen und Zusammenstellungen
entweder in den Abflussleitungen oder in vielen Fällen in einem Klärtank oder einer
anderen Abwasserausbereitungsanlage entworfen wurden und darauf abzielen. Es muss
verstanden werden, dass ihre Effektivität zum großen Teil durch ihr Zuführungssystem
begrenzt wird. Genauer gesagt, wird verstanden, dass im Allgemeinen die Anweisungen
des Herstellers bei kleinen Volumen erfordern, ein oder zwei Verschlußkappen (1
bis 3 Unzen) kalten Wassers begleitend nachzuspülen; dieses Verfahren verdünnt sofort
deutlich die biologisch wirksamen Bestandteile noch bevor ihrer Wirksamkeit, den
Abbau einer organischen Ablagerung entweder innerhalb der Röhre oder innerhalb der
Abwasserausbereitungsanlage zu erleichtern, beginnt. Das ist besonders bei einer
kleinen Menge der Fall, z. B. wenn 1 bis 2 volle Kappen eine Abflußleitung mit ausreichend
Wasser hinuntergespült werden, sodass der biologisch aktive Bestandteil schließlich
in einen Klärtank befördert wird. Einmal im Klärtank angekommen, wird der biologisch
aktive Bestandteil sofort durch das verhältnismäßig gewaltige Ausmaß an Wasser dort
weiter verdünnt. Dieser Umstand erfordert wiederholte Dosierungen in genauem, regelmäßigem,
periodischen Abstand, um die vorteilhaften Wirkungen, die mit seiner Anwendung verbunden
sind zu maximieren.
Es kann daher aus dem vorher erwähnten erkannt werden, dass gegenwärtig
ein wirklicher Bedarf an verbesserten Verfahren und Substanzzusammensetzungen im
Fachgebiet existiert, die verwendet werden können, um den Abbau von festen Nahrungsmittelabfällen,
die einem Klärtank oder einer Senkgrube als Abwasserausbereitungssystem zugeführt
werden, zu vereinfachen.
Außerdem besteht im Fachgebiet ein wirklicher und gegenwärtiger Bedarf
an Verfahren und Substanzzusammensetzungen, die verwendet werden können, den Abbau
von festen Nahrungsmittelabfällen zu erleichtern, die einer konventionellen Abwasserleitung,
oder einem anderem Abwasserausbereitungssystem, wie einem Abwasserausbereitungssystem,
das eine Vielzahl von Wohnhäusern oder Gebäuden versorgt, wie eine kommunale Abwasserausbereitungsanlage,
zugeführt werden.
Außerdem besteht ein Bedarf an einer Zusammensetzung, die besonders
nützlich ist, den Abbau von festen Nahrungsmittelabfällen, die durch ein Abfallbeseitigungssystem
aufgeschlossen sind, zu erleichtern.
In einem Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren
bereitgestellt für die Behandlung von Nahrungsmittelabfallprodukten , wie festem
Abfall, besonders für feste, durch ein Abfallbeseitigungssystem aufgeschlossene
Nahrungsmittelabfälle, das den Verfahrensschritt umfasst:
Lieferung an eine Menge an frisch aufgeschlossenen Nahrungsmittelabfällen, zum Beispiel
während diese entweder noch im Abfallbeseitigungssystem vorhanden sind, oder an
ein aufgeschlossenes Nahrungsmittelabfallprodukt kurz nach dem Austritt aus der
Abfallbeseitigungsvorrichtung, eine Zusammensetzung, die beinhaltet:
75–99 Gewichtsprozent eines wässrigen Enzymgemisches, das enthält:
mindestens 5 × 103 CDU/Gramm Proteaseenzyme;
mindestens 1,2 × 104 MWU/Gramm Amylaseenzyme;
mindestens 1 × 102 LU/Gramm Lipaseenzyme;
mindestens 1 × 103CU/Gramm Cellulaseenzyme;
0–20 Gewichtsprozent eines Propylenglyols als konservierende Komponente; 0–3 Gewichtsprozent eines oder mehrerer nicht-ionischer oberflächenaktiver
Mittel;
und
0–10 Gewichtsprozent einer oder mehrerer fakultativer Komponenten,
z. B. ausgewählt aus: Färbemitteln einschließlich Farbstoffen und/oder Pigmenten,
Duftzusammensetzungen einschließlich Parfümen, geruchsneutralisierende Zusammensetzungen,
Mikronährstoffen, pH-Wert-einstellenden Agenzien, Verdickungsmitteln und weiteren
Enzymen, ebenso wie andere, hier nicht aufgeführte, aber auf dem Fachgebiet bekannte,
die die Aktivitätsspiegel des Bakteriums oder des Enzyms im Anschluß an die Herstellung
der Behandlungszusammensetzung und vor ihrer Anwendung nicht unerwünscht herabsetzen.
Die vorliegende Erfindung stellt außerdem eine biologisch aktive Behandlungszusammensetzung
zur Behandlung aufgeschlossener Nahrungsmittelabfallzusammensetzungen wie vorstehend
definiert, bereit. Diese Behandlungszusammensetzung liegt in Form eines wässrigen
Präparats vor.
Die Zusammensetzung kann außerdem mindestens 1 Gewichtsprozent eines
wässrigen Bakterienkomplexes mit einer Aktivität von mindestens 1,0 × 106
Bakterien/Gramm enthalten.
Der Bakterienkomplex ist ein Bakterienkomplex, der in der Lage ist,
ein oder mehrere Enzyme herzustellen, oder es handelt sich um einen Bakterien/Enzymkomplex,
der mindestens ein Enzym und/oder mindestens einen Mikroorganismus enthält, der
in der Lage ist, ein hydrolytisches Enzym zu produzieren. Ein solcher Bakterienkomplex
wird in einer wässrigen Präparation geliefert. Exemplarische Enzyme schließen Cellulasen,
Amylasen, Proteasen und Lipasen ein, von denen Cellulasen und Lipasen bevorzugt
werden. Diese Enzyme, wie auch kommerziell erhältliche Enzympräparationen, die diese
umfassen, sind auf dem Fachgebiet bekannt und von einer Reihe von Lieferanten erhältlich.
Besonders nützliche Bakterienkomplexe schließen die ein, die von George A. Jeffreys
Co. verkauft werden und die in den Beispielen verwendet werden.
Einen Teil der erfindungsgemäßen Behandlungszusammensetzungen bilden
Proteasen. In den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können alle Proteasen verwendet
werden, die bei der Zerlegung von Proteinen, insbesondere von tierischen Proteinen
wirksam sind. Nützliche Proteasen können von einer Reihe von Quellen stammen, einschließlich
Mikroorganismen, wie solche der Gattung Aspergillus und Bacillus. Besonders vorteilhaft
in der Verwendung sind Proteasen, die von den Mikroorganismen Aspergillus niger,
Aspergillus oryzae, Bacillus licheniformis und Bacillus subtilis stammen.
Die Proteaseaktivität kann als Proteaseeinheit/Gramm beschrieben werden,
welche durch bekannte Verfahren bestimmt wird. Die Protease als Bestandteil des
Enzymgemischs zeigt eine Aktivität von mindestens 5 × 103 Proteaseeinheiten/Gramm
des Enzymgemischbestandteils; erwünscht ist, wenn der Bestandteil eine Aktivität
von mindestens 1 × 104 Proteaseeinheiten/Gramm zeigt, am wünschenswertesten
ist es, wenn der Bestandteil eine Aktivität von mindestens 5 × 105
Proteaseeinheiten/Gramm aufweist. Auf den Aktivitätsparameter Proteaseeinheiten/Gramm
wird abwechselnd als CDU Einheiten/Gramm oder als Casein Verdauungseinheiten/Gramm
verwiesen, welche auf dem Fachgebiet bekannt sind und durch gut bekannte Techniken
bestimmbar sind. Die Proteasen , zeigen ferner wünschenswerterweise eine Aktivität
im pH-Wertbereich von 3,5 bis 13,0, zeigen aber bevorzugt ihre Aktivität im pH-Wertbereich
von 7,0 bis 10,5.
Typischerweise wird die Aktivität einer solchen Proteaseherstellung
durch die verschiedenen Lieferfirmen bestimmt. Alternativ kann die Proteaseaktivität
durch gut bekannte Verfahren bestimmt werden, einschließlich durch den Verdauungsgrad
einer Caseinlösung durch ein proteolytisches Enzym. Als Beispiel wird ein sehr nützliches
Protokoll zur Bestimmung der Proteaseaktivität im Folgenden beschrieben.
Dieses Verfahren beruht auf dem Grundsatz, dass der Verdauungsgrad
einer Caseinlösung durch ein proteolytisches Enzym, wenn er unter Standardbedingungen
durchgeführt wird, proportional zur proteolytischen Aktivität des Enzyms ist. Die
verdaute Caseinlösung verursacht nach Ansäuerung eine Trübung, die umgekehrt proportional
zum Ausmaß des Verdaus ist. Diese Trübung kann leicht und verlässlich in einem photoelektrischen
Kolorimeter gemessen werden.
Die Messung bakterieller proteolytischer Aktivität nach dem CDU-Verfahren,
beruht auf der Gross-Fuld Methode (Tauber, Chemistry and Technology of Enzymes,
1949, S. 181) und auf den Methoden von Tobey und Yousten (Development in Industrial
Microbiology, 1977, 18; 499).
Eine CD (Casein verdauende) Einheit ist als die Menge an Enzym definiert,
die 1 mg Casein bis zum „Standardtrübungsendpunkt" in einer Stunde bei 40°C,
pH-Wert 7,0, unter den untenstehend beschriebenen Bedingungen verdaut. Zur Bequemlichkeit
wurde der tatsächliche Test bei 30°C für 20 Minuten durchgeführt und die geeigneten
Faktoren wurden in der Berechnung wie untenstehend beschrieben angewendet.
Unter Routinelaborbedingungen erwies sich das Verfahren als auf ±
10% genau und Genauigkeitsgrenzen von ± 5% zu haben. In diesen Spezialfällen,
in denen eine Reihe von Proben, die alle aus der selben Quelle stammen, untersucht
wird, wie Proben, die einem Tank während des Laufs einer einzelnen Enzymprobe entnommen
wurden, können die Vertrauensgrenzen für Genauigkeit und Präzision auf ±
5%, beziehungsweise auf ± 2,5% abgesenkt werden.
II. Verfahren
Die proteolytische Aktivität einer unbekannten Probe wird durch den
Vergleich ihrer Aktivität zu der einer Reihe von Standardproben mit bekannter Aktivität
in CDU pro g im nachstehend beschriebenen Versuch bestimmt.
Eine Standardcaseinlösung (1 mg/ml) wird durch Auflösung von 1 g trockenem
Casein in 200 ml destilliertem Wasser hergestellt. Die Lösung wird durch die Zugabe
von 50 ml 0,1 N NaOH basisch gemacht und 15 Minuten lang erhitzt und gerührt. 200
ml destilliertes Wasser wurden der Lösung zugefügt, diese auf circa 30°C abgekühlt
und dann durch die Zugabe von 200 ml eines 0,1 M KHP2O4/NaHP2O4-Puffers
pH 6,2 neutralisiert. Die Lösung wird dann mit destilliertem Wasser auf ein Endvolumen
von 1 Liter eingestellt.
Eine Arbeitsstandardlösung wird aus einer Masterstandardlösung mit
bekannter Aktivität in CDU pro g hergestellt. Zu je 100 ml Arbeitsstandardlösung,
die bis zu einer Endkonzentration von circa 150 CDU/ml verdünnt wurde, werden 4
ml 0,1 M KHP2O4/NaHP2O4-Puffer, pH 7,0
und 1 ml 2% Thioharnstoff zugegeben.
5,0 ml der Caseinlösung werden in eine Reihe von Teströhrchen gegeben,
die, um sie anzuwärmen, für mehrere Minuten bei 30°C inkubiert werden. Den Röhrchen
werden verschiedene Volumina der Hausstandardlösung und Wasser zugefügt, sodass
sie eine Konzentrationsreihe des Hausstandards enthalten. Das Endvolumen der zugefügten
Standardlösung und Wasser beträgt für alle Röhrchen 1 ml. Es kann z. B. eine Standardreihe
aus 5 Röhrchen hergestellt werden, die 30, 45, 60, 75 und 90 CDU des Arbeitsstandards
und 5 ml der Caseinlösung enthalten. Nach gründlichem Mischen werden die Röhrchen
20 Minuten bei 30°C inkubiert und dann in ein Eiswasserbad gestellt. 4 ml Natriumacetat/Eisessig
(0,6 g pro Liter/2,0 ml pro Liter), pH 3,85 wurde in alle Röhrchen gegeben, die
durch Schwenken gemischt wurden und dann zurück in das 30°C Wasserbad gestellt
wurden. Der saure Puffer reagiert mit dem teilweise verdauten Casein, um einen colloidalen
Schleier zu produzieren, der sich innerhalb von 5 Minuten vollständig entwickelt
und sich während der nächsten 10 Minuten nur wenig verändert. 15 Minuten nach Zugabe
des sauren Puffers werden die Transmissionsmessungen (%) unter Verwendung eines
photoelektrischen Kolorimeters mit einem 540 nm Filter und bei Einstellung des Galvanometers
mit destilliertem Wasser auf 100 % Transmission durchgeführt. Die prozentuale Transmission,
die für jede Probe erhalten wurde, wurde gegen die CDU des Enzyms in der Probe aufgetragen,
um eine Standardkurve zu erhalten. Durch Interpolation der Transmissionswerte, die
von unbekannten, wie die Standards behandelten Proben erhalten wurden und durch
angemessene Korrektur der Verdünnung wird es möglich sein, die proteolytische Aktivität
in CDU pro ml oder g der unbekannten Proben festzustellen.
Es muß verstanden werden, dass das vorstehend beschriebene Versuchsverfahren
geliefert wurde, um zu veranschaulichen und nicht, um einzuschränken und dass andere
im Fachgebiet bekannte und anerkannte Verfahren verwendet werden können.
Es sind verschiedene Protease haltige Präparate kommerziell erhältlich,
wie ALKAPRO von der Geo. A. Jeffreys Co., Inc. (Salem, VA), das ein Beispiel für
ein besonders bevorzugtes Proteasepräparat darstellt. Dieses Präparat wird in den
nachstehend beschriebenen Beispielen verwendet. Das Präparat wird als alkalische
Protease vom Serintyp bakteriellen Ursprungs beschrieben, es zeigt einen Enzyrnaktivitätsspiegel
von mindestens 400.000 Proteaseeinheiten/Gramm und ist gut verwendbar in einem pH-Wertbereich
von 3,5 bis 13,0 mit einer optimalen Aktivität in einem pH-Wertbereich von 7,0 bis
10,5.
Es können ebenso Proteasen verwendet werden, die von anderen Quellen
herstammen, als die vorstehend erläuterten.
Die Behandlungszusammensetzungen gemäß der vorliegenden Erfindung
schließen Amylasen ein. Amylasen, die in Bestandteil A verwendet werden, schließen
die ein, die beim Zerlegen von Stärken in Zucker wirksam sind. Solche nützlichen
Amylasen umfassen solche, die als Alpha-Amylasen, Beta-Amylasen, Iso-Amylasen, Pullulanasen,
Maltoseamylasen, Amyloglukosidasen und Glukoamylasen bezeichnet werden, wie auch
andere Amylyseenzyme, die hier nicht besonders erläutert werden. Diese schließen
endoaktive und exoaktive Amylasen ein. Gut verwendbare Amylasen können aus einer
großen Auswahl von Quellen erhalten werden, einschließliche Mikroorganismen der
Gattungen: Aspergillus, Rhizopus und Bazillus. Um uneingeschränkte Beispiele zu
geben, schließen spezifische Mikroorganismen ein: Aspergillus niger, Aspergillus
oryzae, Rhizopus oryzae, Rhizopus niveus, Bacillus subtilis, Bacillus amyloliquefaciens,
Bacillus stearothermophilus, Bacillus licheniformis, insbesondere wenn er ein Bacillus
stearothermophilus-Gen für Alpha-Amylase enthält, Bacillus subtilis, der ein Bacillus
megaterium-Gen für Alpha-Amylase enthält, sowie Bacillus acidopullulyticus. Andere
Quellen schließen z. B. Gerstenmalz und bestimmte tierische Gewebe der Bauchspeicheldrüse,
sowie andere, hier nicht erläuterte, die aber nichtsdestoweniger dem Fachgebiet
bekannt sind, ein.
Die Aktivität der Amylasen kann in Einheiten der bakteriellen Amylase
pro Gramm gemäß bekannter Verfahren, wie die, die im Food Chemicals Codex offenbart
werden, beschrieben werden. Nützliche amylasehaltige Präparate für die Verwendung
im Enzymgemisch der Erfindung zeigen eine Aktivität von mindestens 1,2 × 104
bakterieller Amylaseeinheiten pro Gramm (MWU/g), wünschenswert sind mindestens von
1,2 × 104 MWU/g bis 2 × 104 MWU/g und am wünschenswertesten
mindestens 1,6 × 104 MWU/g. Diese Aktivitäten können durch bekannte
Techniken bestimmt werden.
Typischerweise werden die Amylaseaktivitäten des Präparats durch den
Lieferanten geliefert. Alternativ können die Amylaseaktivitäten eines Präparats
durch eine Vielzahl bekannter Protokolle bestimmt werden. Zur Veranschaulichung
wird ein solches Protokoll nachstehen beschrieben.
BESTIMMUNG VON VERFLÜSSIGENDER AMYLASE (Modifiziertes Verfahren
nach Wohlegmuth)
Dieser Versuch basiert auf der Bestimmung der Zeit, die erforderlich
ist, um Stärke bis zu Dextrin einer definierten Größe zu hydrolysieren, was durch
die Färbung des Dextrin-Jod-Komplexes angezeigt wird. Diese Färbung wird mit einem
Farbstandard verglichen.
FARBSTANDARD:
Als dauerhafter Standard dient ein Glasscheibenfarbstandard Nr. 6205-5,
der von der Hellige Company, New York vertrieben wird. Die Scheibe ist über einer
leicht abgeschirmten 100 Watt „Tageslichtglühbirne", die für die Farbvergleiche
verwendet wird, angebracht.
Eine andere Art von Farbstandard kann durch Auflösung von 25,0 g Kobaltchloridhexahydrat
und 3,84 g Kaliumdichromat in 100 ml 0,01 N Salzsäure hergestellt werden. In einer
zugestöpselten Flasche oder einem vergleichbaren Röhrchen, ist dieser Standard unbegrenzt
haltbar.
REAGENZIENStärkelösung
Man stellt eine Aufschlämmung aus löslicher Stärke (4 g je 100 ml,
basierend auf dem Trockengewicht der Stärke, das durch Dehydrierung für 24 Stunden
bei 100°C bestimmt wurde) her. Man gibt die Aufschlämmung in sprudelnd kochendes
Wasser und spült die Stärke quantitativ in das kochende Wasser. Man läßt die Stärkelösung
erneut auskochen und kocht sie für genau drei (3) Minuten, danach wird gekühlt und
verdünnt.
Jodstocklösung
Man löst 5,5 g Jodkristalle und 11 g Kaliumjodid in Wasser auf und
verdünnt auf 250 ml. Man bewahrt die Lösung im Dunkeln auf und stellt sie jeden
Monat frisch her.
Jodverdünnungen
2 ml der Jodstocklösung und 20 g Kaliumjodid werden mit destilliertem
Wasser auf 500 ml aufgefüllt.
Puffera) bakterielle Amylase
Phosphatpuffer, pH-Wert 6,0, bestehend aus 100 ml 1 N Na2HPO4
und 960 ml 1 N NaH2PO4,
b) Pilzamylase
Acetatpuffer, pH-Wert 5,0, hergestellt durch das Mischen von 200 ml2
N Essigsäure, 130 ml 2 N NaOH und 50 ml Wasser.
c) Pankreasamyl
Phosphatpuffer, pH-Wert 6,9, bestehend aus 900 ml 1 N Na2HOP4,
350 ml 1 N NaH2PO4, 417 ml 1 M NaCl und 417 ml Wasser.
Verfahren
100 ml 4%ige Stärke plus 40 ml Puffer werden mit Wasser in einem 200
ml volumetrischen Kolben verdünnt. In jedes Teströhrchen werden 5 ml dieser gepufferten
Stärkelösung und 4 ml Wasser (bei einer angenommenen Menge an Enzymlösung von 1
ml) pipettiert.
Die Teströhrchen werden in ein durch einen Thermostaten kontrolliertes
Wasserbad bei 40°C ± 0,05°C gestellt und der Lösung erlaubt, diese
Temperatur zu erreichen (mindestens 10 Minuten). Es folgt die Zugabe von
1 ml der geeignet verdünnten Enzymlösung* Wenn
die geschätzte Wirksamkeit 2,000,000 MWU/g beträgt, wird eine Verdünnung von 1 g
Enzym in 1000 cm3 Wasser die geeignete Verdünnung liefern.
und gründliches Mischen. Der genaue Zeitpunkt der Enzymzugabe wird vermerkt und
zu notierten Zeitpunkten danach je 1 ml des Probeverdaus entnommen und zu 5 ml verdünnter
Jodlösung gegeben. Nach Mischen durch Umdrehen der Röhrchen wird die Färbung mit
der Hellige Farbscheibe vor einer leicht abgeschirmten 100 Watt „Taglicht"
Glühbirne verglichen.
Sobald sich die Färbung der der Scheibe nähert, werden öfter Proben
genommen, vorzugsweise in Abständen von 15 Sekunden. Der Endzeitpunkt des Verdaus
ist erreicht, wenn die Probe eine Färbung, die zu der der Standardscheibe paßt,
zeigt.
Für ein Maximum an Genauigkeit sollte der Endzeitpunkt zwischen 5
und 25 Minuten liegen. Wenn er das nicht tut, sollte die Probeenzymlösung entsprechend
angepasst werden.
BERECHNUNG
1 MWU verdaut 1,0 mg löslicher Stärke unter Testbedingungen in 30
Minuten.
Es muß verstanden werden, dass das Protokoll zur Veranschaulichung
und nicht, um zu beschränken, beschrieben wurde und dass andere auf dem Fachgebiet
bekannte Versuchsverfahren ebenso verwendet werden können.
Nützliche amylasehaltige Präparate sind von einer Vielzahl von kommerziellen
Quellen erhältlich, einschließlich z. B. ein Produkt , das als IC 24,000 von der
Geo. A. Jeffreys & Co., Inc. (Salem, VA) vertrieben wird. Dieses Amylasepräparat
wird in den nachstehenden Beispielen verwendet. Dieses Präparat wird als ein Amylase/Carbohydrase-Präparat
bakteriellen Ursprungs beschrieben und zeigt einen Enzymaktivitätsspiegel von mindestens
24000 Einheiten bakterieller Amylase pro Gramm.
Die Lipasen, die in den Behandlungszusammensetzungen der Erfindung
verwendet werden sind jegliche, die als wirksam in der Reduzierung von Fetten und
Ölen befunden wurden. Fette, die der Zersetzung durch Lipasen besonders zugänglich
sind, stammen aus Tieren oder Pflanzen. Solche Fette werden meistens als Essensreste
entsorgt, die in einen Abfluß oder in eine Abflußleitung eingebracht werden, da
angenommen wird, dass sie einen nennenswerten Anteil eines Abfallstromes bilden.
Fette und Öle, besonders die, die in einer nicht flüssigen Form verdichtet sind,
sind außerdem dafür bekannt, dass sie, wegen der hydrohhoben Natur der Fette, die
sie gegen die Auflösung in Wasser Widerstand leisten läßt, eine extrem schwer zu
entfernende Ablagerung darstellen.
In den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen kann jede Lipase, die beim
Abbau von tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen wirksam ist, verwendet werden.
Nützliche Lipasen können aus einer Vielzahl von Quellen erhalten werden, einschließlich
von Mikroorganismen der Gattung Aspergillus, Rhizomucor und Candida. Besonders bevorzugte
Mikroorganismen umfassen die, die Aspergillus niger, Aspergillus oryzae, Rhizomucor
miehei und Candida rugosa einschließen. Ebenso verwendbare Lipasen schließen solche
aus tierischen Quellen stammende ein, wie solche aus tierischem Pankreasgewebe ebenso
wie aus den Vordermägen bestimmter Viehbestände, einschließlich Kälber, Kitze und
Lämmer.
Die Aktivität der Lipasen kann in verschiedenen Einheiten ausgedrückt
werden, einschließlich den Einheiten der Fettsäure (Buttersäure), die aus Tributyrin
bei einem pH-Wert von 7,0 und bei 30°C freigesetzt werden.Solche Einheiten werden
abwechselnd als Lipaseeinheiten oder „LU" bezeichnet. Die Lipasen, die im
Enzymgemisch der Erfindung vorliegen, zeigen Aktivitäten von mindestens 100 LU/Gramm,
wünschenswert sind mindestens 1000 LU/Gramm, oder wünschenswert von 100 bis 1000
LU/Gramm des Enzymgemischs.
Die Aktivität der Amylasen in einer amylasehaltigen Enzympräparation
wird typischerweise vom Hersteller geliefert. Es können jedoch auf dem Fachgebiet
bekannte Verfahren zur Bestimmung der Lipaseaktivität einer Präparation verwendet
werden. Ein Beispiel für ein solches Versuchsverfahren zur Bestimmung der Amylaseaktivität
ist das folgende:
Lipase/Esterase – pH-Stat-Verfahren auf einem Tributyrinsubstrat
Dieses Verfahren basiert auf der Hydrolyse von Tributyrin durch das
Enzym; der Verbrauch an Alkalien wird als eine Funktion der Zeit registriert.
Definition der Einheit
1 LU (Lipase Unit) ist die Enzymmenge, die 1 &mgr;mol titrierbare
Buttersäure pro Minute unter den angegebenen Standardbedingungen freisetzt.
Standardbedingungen
Temperatur 30°CpH-Wert 7,0Emulgator GummiarabicumSubstrat Tributyrin
Gerät
pH-Stat einschließlich: Autobürette 0,25 ml
pH-Meter
Titrator
Registrator
Titrationsaufbau mit Rührfunktion
Mischer
Wasserbad mit Thermostat eingestellt auf 30°C
Reagenzien0,05 N NaOH-Reagenz
Man leert eine 0,1 N NaOH-Ampulle (Merck, Titrisol, Nr. 9959) quantitativ
in einen 2000 ml volumetrischen Kolben. Man füllt mit Wasser auf 2000 ml auf und
rührt abgedeckt.
Die maximale zu empfehlende Lagerungsdauer hängt vom Luftkontakt ab.
Emulgierendes Reagenz
Man wiegt 17,9 g NaCl und 0,41 g KHP2O4 in ein
1000 ml Becherglas ein, fügt 400 ml demineralisiertes Wasser und 540 ml Glyzerin
dazu und gibt unter kräftigem Rühren 6,0 g Gummiarabicum (Merck Artikelnr. 4282)
zu. Man rührt, bis sich alles gelöst hat. Man überträgt die Lösung in einen 1000
ml Messkolben und füllt mit demineralisiertem Wasser bis zur Markierung auf. Die
maximale zu empfehlende Lagerungsdauer beträgt bei Raumtemperatur 1 Monat.
Benzoesäure-Reagenz
Man wiegt 0,240 g Benzoesäure in einen 200 ml volumetrischen Kolben
ein. Man fügt destilliertes oder demineralisiertes Wasser zu und löst durch Rühren
bei 30 bis 40°C auf.
Substratemulsion
15 ml Tribuyrat wird in einen Waring Mixer pipettiert und 50,0 ml
Gummiarabicum-Reagenz und 235 ml demineralisiertes oder destilliertes Wasser zugefügt.
Diese Präparation wird täglich frisch hergestellt.
Enzymlösungen
Die Enzympräparationen werden mit destilliertem/demineralisiertem
Wasser (siehe auch das Behandlungsverfahren für die Auflösung des Glycinpuffers
im Nachtrag) bis zu einer ungefähren Konzentration von 1,0 LU/ml verdünnt. Eine
annehmbare Verdünnung enthält 0,50 bis 2,0 LU/ml.
Verfahren
1. Nach Mischen des Substrats durch Schwenken pipettiert man 20,0 ml Substrat
in einen Reaktionskolben.
2. Nach Vorwärmen des Substrats für mindestens 3 Minuten in einem 30 °C-Wasserbad
wird der Reaktionskolben in den Titrationsbecher gestellt.
3. Man fügt 1,0 ml Enzymverdünnung (bei niedriger Enzymaktivität werden bis
zu 3,0 ml verwendet) zu der Substratlösung und stellt das Reaktionsgefäß in den
Titrationsaufbau.
4. Der pH-Wert wird mit 0,1 NaOH auf 6,8 bis 6,9 (oder manuell auf einer Autobürette
mit 0,05 N NaOH) eingestellt und startet die pH-Stat Titration. Das Rühren sollte
kräftig sein, ohne Luft im Substrat einzuschließen.
5. Nach 5 Minuten wird die Titration mit einer konstanten (linearen) Alkalizugabe
gestoppt, doch wird die Titrationskurve für mindestens 8 Minuten aufgezeichnet.
Enzymkontrolle
Man analysiert als erste Probe eine bekannte Lipaseprobe, um das Substrat
zu prüfen.
pH-Stat Kontrolle
1. Um die Elektrode vor Analysebeginn zu äquilibrieren, wird sie in dem Substrat
aufliewahrt.
2. 20 ml Substrat, die an die Temperatur angeglichen wurden, werden auf einen
pH-Wert von 6,90 bis 6,95 eingestellt und die Bürette neu gefüllt.
3. Man titriert für 1 bis 3 Minuten, um eine gleichmäßige Basislinie zu erhalten
und stellt Zähler der Bürette auf 0.
4. Man gibt 1 ml Benzoesäure zu und beginnt mit der Aufzeichnung. 5. Man liest
die Menge ab und fügt nach 3 Minuten den Titranten zu.
6. Man berechnet die theoretische Menge, die benötigt wird, die Benzoesäure
zu titrieren:
wobei: 122,1 das Molekulargewicht von Benzoesäure ist
200 das Volumen ist, in dem die Benzoesäure gelöst wird
0,05 die Normalität der NaOH ist
Es muß verstanden werden, dass das vorstehend beschriebene Versuchsverfahren
zur Veranschaulichung geliefert wird und nicht, um einzuschränken. Jegliches andere
auf dem Fachgebiet anerkannte Verfahren kann verwendet werden.
Der pH-Wert-Bereich, in dem die Lipasen eine nützliche Aktivität zeigen,
liegt bei 5,0 bis 13,5, wünschenswerter aber bei 7,0 bis 12,0.
Verschiedene Lipase-haltige Präparationen sind kommerziell erhältlich,
wie LIPIDASE von der Geo. A. Jeffreys Co. Inc. (Salem, VA). Dieses Präparat wird
in nachstehenden Beispielen verwendet. Dieses Präparat wird als aus Pilzen stammende
Lipase beschrieben, die eine Enzymaktivität von mindestens 10.000 Buttersäureeinheiten,
die aus Tributyrin bei einem pH-Wert von 7,0 und bei 30°C freigesetzt werden,
aufweist und die im pH-Bereich von 5,0 bis 13,5 nützlich ist.
Lipasen können auch aus bestimmten Pilzen, für die bekannt ist, dass
sie Lipasen produzieren, hergestellt werden und solche aus Pilzen gewonnene Lipasen
können auch in den Zusammensetzungen der Erfindung verwendet werden.
Wie beschrieben, gehören zu den erfindungsgemäßen Behandlungszusammensetzungen
eine oder mehrere Cellulasen. Der Begriff Cellulase wird im Allgemeinen verwendet,
um die Gruppe von Enzymen zu beschreiben, die Cellulose hydrolysiert. Es ist bekannt,
dass Cellulose ein Hauptbestandteil von Papierprodukten ist und die Verwendung von
Cellulose als ein Zusatz zu bestimmten Nahrungsmitteln wird immer bekannter. Deshalb
wird erwartet, dass Papierprodukte einen nennensweren Anteil eines Abfallstromes
bilden.
Cellulasen schließen eine oder mehrere Enzymuntergruppen ein, die
Unterkategorien von Cellulose hydrolysieren, einschließlich Endocellulasen, Exocellulasen,
Beta-1.3-Glukanasen und Beta-Glukosidasen. In den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
und Verfahren, kann jede dieser Cellulasen einzeln oder in Kombination
verwendet werden, vorzugsweise werden sie aber kombiniert verwendet. Bevorzugt werden
Cellulasen verwendet, zu denen die gehören, die aus Mikroorganismen der Gattungen
Trichoderma, Chrysosporium, Aspergillus, Penicillium, Fusarium, Thielavia, Sporotrichium,
Cellulominas, Ruminococcus und Clostridium stammen. Cellulasen sind auch dafür bekannt,
von gentechnisch veränderten Mikroorganismen der Gattung Bacillus hergestellt zu
werden. Zu besonders bevorzugten Mikroorganismen, die als Quelle des Cellulasebestandteils
nützlich sind, gehören: Aspergillus niger, Aspergillus aculeatus, Bacillus subtilis,
Trichoderma longibrachiatum und Bacillus lentus. Kommerzielle Quellen für diese
Cellulasen sind gut bekannt. Beispiele schließen die ein, die unter den Handelsbezeichnungen
MAXICEL von der Geo. A. Jeffreys Co., Inc. (Salem, VA), sowie CELLUCLAST 250 1 und
CELLUCLAST 100 1 von Novo Nordisk, Inc. (New York, New York) erhältlich sind. Das
Cellulasepräparat MAXICEL wird in den nachstehenden Beispielen verwendet.
Die Aktivität der Cellulaseenzyme kann in Einheiten der Cellulaseeinheiten
pro Gramm ausgedrückt werden. Der Cellulasebestandteil, der einen Teil des Enymgemisches
der Erfindung bildet zeigt eine Aktivität von mindestens 1000 CU Einheiten/Gramm
der Enzymmischung und zeigt wünschenwerterweise eine Aktivität von 1000 bis 5000
CU Einheiten/Gramm bei einem pH-Wert von 7,0. Diese CU Einheiten/Gramm können auch
austauschbar als CMC Einheiten ausgedrückt werden, die durch bekannte Techniken
der Viskositätsmessung bestimmt werden; diese Techniken sind auf dem Fachgebiet
bekannt und anerkannt. Ferner ist es wünschenswert, wenn die Cellulasen eine Aktivität
in einem pH-Wertbereich von 4,0 bis 9,5 zeigen, vorzugsweise aber in einem pH-Wertbereich
von 5,5 bis 7,5.
Cellulasen können auch aus bestimmten Pilzen hergestellt werden, die
für ihre Produktion von Cellulasen bekannt sind. Solche, aus Pilzen gewonnene Cellulasen,
können ebenso in den Zusammensetzungen der Erfindung verwendet werden.
Obwohl es gewürdigt wird, dass die Aktivität der Cellulasepräparate
vom Lieferanten geliefert werden kann, kann die Aktivität eines Cellulasepräparats
durch bekannte und anerkannte Verfahren bestimmt werden.
Um das Beispiel nicht einzuschränken, wird ein solches beispielhaftes
Versuchsverfahren im folgenden Versuchsprotokoll für die Bestimmung von aus Aspergillus
niger, var., und Trichoderma reestei stammenden Cellulasen beschrieben. Der Versuch
basiert auf der Zeit, die benötigt wird, um die Viskosität löslicher Cellulose von
400 Zentipoise auf 300 Zentipoise bei einem pH-Wert von 5,0 herabzusetzen.
Apparatur und ProtokollViskosimeter:
Man verwendet ein Brookfield Modell LVF oder ein typgleiches Viskosimeter
mit einer Spindel Nr. 1, die in der Lage ist, sich bei 12 UpM zu drehen und die
in Zentipoise, abgelesen wird. Ein geeignetes Viskosimeter ist von Brookfield Engineering
Laboratories, Inc., 240 Cushing Street, Stoughton, Massachusetts 02072 erhältlich.
Probenbehälter:
Man verwendet ein 250 ml Becherglas, oder ein entsprechendes Gefäß,
das auf die Verwendung mit dem Brookfield Viskosimeter zugeschnitten ist; Berzelius
Bechergläser, die als Corning Katalog Nr. 1140 erhältlich sind, sind für diesen
Zweck geeignet.
Rührbesen:
Man verwendet einen Drahtquirl, wie den Eko Presto-Rührbesen mit einem
spiralförmigen Konus (erhältlich in Eisenwarenläden).
Reagenzien und Lösungen:
Natriumacetatpuffer, pH 5,0: Man löst 34 g Natriumacetat NaC2H3O2·3H2O
in circa 800 ml Wasser und stellt den pH-Wert mit Eisessig auf 5,0 ein. Man überführ
die Lösung quantitativ in einen 1000 ml voumetrischen Kolben, verdünnt auf das Endvolumen
mit Wasser und mischt.
Standardlösung:
Man wiegt exakt 1 g einer Standardcellulasepräparation (als Cellase
1000 Referenzstandard von G. B. Fermentation Industries, Inc., North Broadway, Des
Plaines, Illinois 60016 erhältlich) ab und löst sie in 100 ml Wasser auf. Man überführt
die Lösung quantitativ in einen 1000 ml volumetrischen Kolben, verdünnt bis zum
Endvolumen mit Wasser und mischt. Jeder ml dieser Lösung enthält 2,6 Cellulasenaktivitätseinheiten
(CA).
Substratlösung:
Man siebt 132 g Natriumcarboxymethylcellulose (Cellulosegummi, Herculese
Typ 7-LF) durch ein haushaltsübliches Teesieb der Maschengröße 40 und fügt unter
kontinuierlichem Rühren ungefähr 2125 ml Wasser dazu. Man gibt 375 ml Natriumacetatpuffer
dazu und setzt mit dem Rühren fort, bis das meiste des Gummis in Lösung gegangen
ist. Man läßt das Gemisch für 2 bis 3 Stunden unter häufigem Rühren bei Raumtemperatur
stehen, um die gleichförmige und vollständige Verteilung des Gummis zu sichern (Anmerkung:
um das Polymer nicht mechanisch zu scheren, mischt man nur leicht.).
Da das Substrat von Charge zu Charge variieren kann, sollte jede Charge,
bevor sie zu Untersuchung des unbekannten Enzyms verwendet wird, durch nachstehendes
Verfahren überprüft werden. Die Viskosität der Substratlösung sollte von 400 cps
auf 300 cps in 277 + 10 Sek. durch 5,0 ml Standardlösung reduziert werden. Fällt
die Zeit für die Viskositätsreduzierung nicht in diesen Bereich, sollten geeignete
Verdünnungen der Substratlösungen hergestellt werden.
Probenvorbereitung:
Man stellt eine Lösung der Enzympräparation in Wasser her, sodass
je 5 ml der Endverdünnung zwischen 2 und 10 Cellulaseaktivitätseinheiten (CA) enthalten.
Verfahren:
Man überführt 200 g der Substratlösung in ein Probengefäß und equilibriert
für 15 Minuten in einem Wasserbad bei einer konstanten Temperatur von 35 + 0,1°C.
Zum Zeitpunkt 0 pipettiert man rasch 5,0 ml der Probenpräparation in das equilibrierte
Substrat, mischt sofort für 15 Sekunden mit dem Rührbesen, und senkt dann die Viskosimeterspindel
so schnell wie möglich in das Gemisch. Man entfernt das Probengefäß zu keinem Zeitpunkt
der Bestimmung aus dem Wasserbad. Man beginnt bei 12 UpM zu Rühren und startet die
Zeit mit einer Stoppuhr, wenn das Ablesen eine Viskosität von 400 cps anzeigt. Die
Zeit läuft, bis die Viskosität auf 300 cps reduziert ist und man verzeichnet die
abgelaufene Zeit (Tu) in Sekunden (Anmerkung: die vergangene Zeit sollte zwischen
150 und 600 Sek. betragen, wenn ein längere Zeiten benötigt werden, verwendet man
eine höhere Enzymkonzentration in der Probenpräparation.).
In der gleichen Weise behandelt man 200 g der Substratlösung mit 5,0
ml der Standardlösung und verzeichnet die vergangene Zeit.
Berechnung:
Eine Cellulaseaktivitäts (CA)-Einheit wird als die Menge definiert,
die benötigt wird, um die Viskosität von 200 g einer 5%igen Lösung des spezifizierten
Natriumcarboxymethylcellulosesubstrates von 400 cps auf 300 cps bei 35°C + 0,1°C
und einem pH-Wert von 5,0 in einer Stunde zu reduzieren.
Die Aktivität der Enzympräparation wird aus der Formel berechnet:
CA-Einheiten/g = 1000 × 60 × 60/(W × Tu)
wobei: W das Gewicht der Cellulase, die in dem 5 ml Aliquot der verwendeten Probenpräparation
enhalten ist, in mg darstellt.
Es muss verstanden werden, dass das vorstehend beschriebene Versuchsverfahren
zur Veanschaulichung geliefert wird und nicht, um beschränken; andere auf dem Fachgebiet
bekannte und anerkannte Verfahren können ebenso verwendet werden.
Die Zusammensetzungen der Erfindung schließen wünschenswerterweise
einen oder mehrere Bestandteile ein, die als Konservierungsmittel fungieren. Besonders
nützlich sind organische Lösungsmittel, die diesen Effekt liefern, einschließlich
C1–5-Alkohole, C1–5-Polyole und Glykole, Polyethylenglykol
und Polypropylenglykol. Jedes dieser Lösungsmittel kann ein Sauerstoffatom inkorporieren,
um den entsprechenden Äther zu bilden, wie Sorbit. Diese organischen Lösungsmittel
können einzeln oder in Gemischen aus zwei oder mehreren verwendet, wünschenwert
ist, sie einzeln zu verwenden.
Solche organischen Lösungsmittel liegen bei Raumtemperatur als Flüssigkeiten
vor (annähernd 68°F, 20°C), weisen eine gute Wasserlöslichkeit auf und,
wichtig, wurden als wirksam befunden, biologisch aktive Bestandteile der flüssigen
Zusammensetzungen zu stabilisieren. Bevorzugt unter diesen organischen Lösungsmitteln
sind Propylenglykol und Glyzerin; für beide wurde von den Erfindern gefunden, dass
sie die vorstehen erwähnten, vorteilhaften Effekte liefern und die billig und ohne
weiteres verfügbar sind. Am wünschenswertesten sind Propylenglykol, Glyzerin oder
Sorbit, die in die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ohne die Anwesenheit anderer
Flüssigkeiten, mit Ausnahme von Wasser natürlich, eingeschlossen sind. Es wurde vom
Erfinder beobachtet, dass die Verwendung nur einer, oder Mischungen von zwei oder
mehrerer dieser drei Stoffe einen überraschend wirksamen Effekt liefert, dadurch
dass die Bakterien im Stadium reduzierter Aktivität oder einem „schlafenden"
Zustand gehalten werden, ohne andere Stoffe zu benötigen. Werden die Bakterien jedoch
einer geringeren Konzentration von Propylenglykol, Glyzerin oder Sorbit ausgesetzt,
werden sie deutlich aktiver.
Die bevorzugtesten Stoffe, Propylenglykol, Glyzerin oder Sorbit, die
als Konservierungsmittel für die Bakterien wirken, die in den Erfindungszusammensetzungen
geliefert werden, sollen nicht mit kommerziell erhältlichen Konservierungspräparaten,
wie die, die unter verschiedenen Handelsbezeichnungen, einschließlich DOWICIL, BUSAN,
PROXEL etc. erhältlich sind, verwechselt werden. Dies sind Konservierungspräparate,
die darauf ausgerichtet sind, das Wachstum von Sporen oder anderen Bakterien, die
unabsichtlich in die Zusammensetzungen eingeführt worden sein können, wie durch
Luftsporen etc., zu verhindern. Solche kommerziell erhältlichen Konservierungspräparate
basieren daher nicht auf oder bestehen nicht ausschließlich aus den am meisten bevorzugten,
angeführten Konservierungsstoffen, nämlich Propylenglykol und wahlweise Glyzerin
oder Sorbit.
Die Behandlungszusammensetzungen der Erfindung können eine oder mehrere
fakultative Bestandteile beinhalten, wie Färbemittel, einschließlich die Fließeigenschaften
modifizierende Agenzien, einschließlich Verdickungsmittel, Färbemittel, wie Pigmente
oder Farbstoffe, opazitätserhöhende Mittel, natürliche oder synthetisch hergestellte
Duftstoffe, Füllstoffe, geruchsneutralisierende Agenzien, pH-Wert anpassende Stoffe,
Puffer, oberflächenaktive Mittel für die Solubilisierung von Fetten und Ölen, besonders
ein oder mehrere nichtionische oberflächenaktive Mittel, Mikronährstoffe, ebenso
wie andere konventionelle Zusätze, die obwohl hier nicht aufgeführt, auf dem Fachgebiet
bekannt sind und die den Aktivitätsspiegel der Bakterien oder der Enzymbestandteile,
nach der Herstellung der Berhandlungszusammensetzung oder vor ihrer Verwendung,
nicht unerwünscht reduzieren. Weitere Enzyme, die auch zu den Erfindungszusammensetzungen
gehören können, aber nicht darauf beschränkt sind, sind: Pektinase, Carbohydrase,
Betaglukanase, Hemicellulase und Xylanase. Die Beifügung solcher weiteren Enzyme
wie Pektinase hilft beim Abbau von Abfällen, die Früchte enthalten. Carbohydrasen
sind bei der Zerlegung von Polysacchariden vom nicht Stärke Typ wirksam, Betaglukanase
fördert die Zerlegung von pflanzlichen Gummis und Xylanase unterstützt die Zersetzung
verschiedener Typen von polymeren Gummis und natürlichen Polymeren.
Weitere fakultative Bestandteile, die zu den flüssigen Zusammensetzungen
gehören können und die die als Nahrungsquelle für die Bakterien in Betracht kommen
sind die Mikronährstoffe. Solche sind auf dem Fachgebiet für ihre Nützlichkeit bekannt,
die Lebensfähigkeit der Bakterien in Zusammensetzungen für ausgedehnte Zeiträume,
d. h. für mehrere Monate aufrecht zu erhalten. Solche Mikronährstoffe sind auf dem
Fachgebiet bekannt und schließen Präparate, zu denen Calziumsalze, Magnesiumsalze,
sowie andere Salze gehören, ein.
Diese weiteren fakultativen Bestandteile umfassen, basierend auf dem
Gesamtgewicht solch einer Zusammensetzung, nicht mehr als 5 Gewichtsanteile der
flüssigen Zusammensetzungen der Erfindung.
In den flüssigen erfindungsgemäßen Zusammensetzungen kann es erwünscht
sein, eine wirksame Menge eines Puffereagenz einzuschließen, die dazu führt, den
pH-Wert der flüssigen Zusammensetzungen innerhalb akzeptabler Grenzen zu halten,
d. h. innerhalb von Grenzen, die keinen nachteiligen Effekt auf die Aktivität der
biologisch wirksamen Bestandteile in den hier gezeigten flüssigen Präparationen
haben. Beispiele für Puffer schließen alkalische Metallphosphate, Polyphosphate,
Pyrophosphate, Triphosphate, Tetraphosphate, Silikate, Metasilikate, Polysilikate,
Carbonate, Hydroxide und Gemische aus selbigen ein. Bestimmte Salze, wie die alkalischen
Erdphosphate, Carbonate und Hydroxide können auch als Puffer fungieren. Geeignete
verwendete Puffer können auch Stoffe wie Borate, Aluminate und bestimmte organische
Stoffe wie Glukonate, Sukzinate, Maleate und ihre alkalischen Metallsalze sein.
Diese Puffer sind im Allgemeinen nur in kleinen Mengen nötig, meistens in Mengen
von nicht mehr als 5 Gewichtsanteilen, basierend auf dem Gesamtgewicht einer flüssigen
Zusammensetzung, es ist wünschenswert, wenn sie aber in wesentlich geringeren Mengen
vorliegen, wie in Mengen von nicht mehr als 1 Gewichtsanteil, ausgehend vom Gesamtgewicht
einer flüssigen Zusammensetzung. Es ist wünschenswert, wenn der ausgewählte Puffer
den pH-Wert der flüssigen Zusammensetzung der Erfindung innerhalb des aktiven Bereichs
für die ausgewählten Enzyme und Mikroorganismen, die vorhanden sind, aufrecht erhält,
er aber nicht mit anderen Stabilisierungsbestandteilen vermengt wird, die darauf
ausgerichtet sind, die Denaturierung und Aktivität der biologisch wirksamen Bestandteile
der Erfindung zu reduzieren oder zu minimieren.
Die erfindungsgemäßen Behandlungszusammensetzungen schließen wünschenswerterweise
ein oder mehrere oberflächenaktive Mittel ein, vorzugsweise ein oder mehrere nichtionische
oberflächenaktive Mittel. So gut wie jede hydrophobe Verbindung, die eine Carboxy-,
Hydroxy-, Amido- oder Aminogruppe mit einem, an den Stickstoff angehängten freien
Wasserstoff enthält, kann mit Ethylenoxid oder mit dem Polyhydrationsprodukt davon,
Polyethylenglykol kondensiert werden, um eine wasserlösliche nichtionische oberflächenaktive
Verbindung zu erzeugen. Weiterhin kann die Länge der hydrophoben und hydrophilen
Polyethylenoxidelemente variieren. Beisielhafte nichtionische Verbindungen schließen
Polyoxyethylenphenole, Polyoxyethylenäther der langkettigen aliphatischen
Alkohole, die Polyoxyethylenäther der hydrophoben Propylenoxidpolymere und die höheren
Alkylaminoxide ein.
Als besonders nützlich zu erwähnende nichtionische oberflächenaktive
Mittel sind alkoxylierte geradkettige primäre und sekundäre Alkohole, wie die unter
der Handelsbezeichnung PolyTergent®SI-Reihe (Olin Chemical Co. Stamford CT),
Neodol®-Reihe (Shell Chemical Co. Houston TX) kommerziell erhältlich sind; sowie
die alkoxylierten Alkylphenole, einschließlich der kommerziell unter der Handelbezeichnung
Triton® X Reihe (Union Carbide Chem. Co., Danbury, CT) erhältlichen.
Besonders nützliche pH-Wertbereiche der flüssigen erfindungsgemäßen
Behandlungszusammensetzungen sind jede, bei denen ein oder mehrere Enzyme des vorher
beschriebenen Enzymgemischs wünschenswerte Aktivitätsspiegel zeigen. Ein besonders
gut verwendbarer pH-Wertbereich reicht jedoch von 3,5 bis 13,5, wünschenswerter
von 4 bis 10,5, noch wünschenswerter von 4 bis 9,5 und am wünschenswertesten ungefähr
bei 7.
Wie von erfahrenen Praktikern auf dem Fachgebiet geschätzt werden
wird, sind die Dosierung, die Häufigkeit der Anwendung, sowie die Konzentration
der aktiven Bestandteile in den Zusammensetzungen der Erfindung unabhängige Variablen.
Die Optimierumg dieser Variablen wird weiter durch die Umgebung, in der die Zusammensetzungen
verwendet werden sollen, sowie die Arbeitsparameter des Abwasseraufbereitungsgefäßes
(Größe, Konfiguration, durchschnittliche Aufenthaltsdauer des Abwassers, Aktivität
der Mikroorganismen, die bereits im Abwasseraufbereitungsgefäß vorhanden sind, etc.)
beeinflusst. Die Bestimmung dieser Variablen kann durch Routineverfahren erreicht
werden, die dem erfahrenen Praktiker gebräuchlich sind und die Dosierung, Häufigkeit
der Anwendung und Konzentration der aktiven Bestandteile in den Zusammensetzungen
können entsprechend festgesetzt werden. Jedoch zum Zwecke der Veranschaulichung:
für die Behandlungszusammensetzungen, hauptsächlich für die gemäß den bevorzugten
Ausführungsformen wurde festgestellt, dass sie besonders effektiv waren, wenn Dosismengen
von 10 bis 100 Gramm verwendet wurden wenn sie 1 bis 5 mal pro Tag in der Behandlung
eines durchschnittlichen 4 Personen-Haushaltes eingesetzt wurden. Natürlich kann
die Dosismenge ein wenig reduziert sein, da die Häufigkeit der Dosierung pro Zeiteinheit,
wie pro Tag, zunimmt. Am wünschenswertesten ist es, wenn eine Gesamtmenge zwischen
10 und 80 Gramm der Behandlungszusammensetzung pro Tag an die aufgeschlossenen Nahrungsmittelabfallprodukte,
basierend auf dem besagten durchschnittlichen Haushalt, geliefert wird.
Bezüglich der in dieser Beschreibung geschilderten Abfallbeseitigungsanlage,
wird meistens verstanden, dass im Grunde genommen jegliche auf dem Fachgebiet bekannte
Müllbeseitigungsanlage zufriedenstellend verwendet werden kann. Besonders nützliche
Vorrichtungen schließen Abfallbeseitigungsvorrichtungen ein, einschließlich solcher,
die gegenwärtig unter der Handelsbezeichnung „In-Sink-Erator" (Emerson Electric
Co., Chicago, LL) kommerziell erhältlich sind, sowie ähnliche Vorrichtungen. Diese
Vorrichtungen werden manchmal auch austauschbar als Müllbeseitigungsvorrichtungen
vom Typ „im Spülbecken" bezeichnet, da sie darauf ausgelegt sind, am Abflußanschluss
eines Spülbeckens angebracht zu werden, oder nahe des Abflußanschlusses eies Spülbeckens,
so dass Abfallwasser und einige Nahrungsmittelabfallprodukte oder andere organische
Stoffe, von denen gewünscht wird, dass sie heruntergespült und beseitigt werden,
durch einen Einlass in die Vorrichtung eintreten und in die innere(n) Arbeitskammer(n)
der Abfallbeseitigungsvorrichtung hineinfließen. Darin werden die Nahrungsmittelabfallprodukte
durch mechanische Einwirkung aufgeschlossen oder anderweitig in kleinere Teilchen
zerstückelt und werden deshalb zugänglicher, durch einen Auslass aus der Abfallbeseitigungsvorrichtung
hinaus und in die Abflussleitungen gespült zu werden, die schließlich zum Abwasseraufbereitungssystem
führen. Solche Abfallbeseitigungsvorrichtungen können mit einer Reihe von Kraftarten
betrieben werden, einschließlich elektrische, elektrisch/mechanische, pneumatische,
hydraulische oder andere. Im Allgemeinen jedoch, wegen der Einfachheit der Bedienung
und wegen der verhältnismäßigen Kompaktheit, wird die Abfallbeseitigungsvorrichtung
typischerweise unter Verwendung eines Elektromotors betrieben, der Schaufeln, Messer
oder andere Geräte antreibt, die die Nahrungsmittelabfallprodukte in einer Mahl-
oder Schneidekammer im Inneren des Gerätes zerteilen und zerkleinern. In einem solchen
System wird die Anwendung einer solchen Kraft üblicherweise durch einen elektrisch
oder mechanisch bedienten Schalter kontrolliert. Dieser ist typischerweise in der
Nähe des Spülbeckens, das die Abfallbeseitigungsvorrichtug in einem Wandeinbau besitzt,
installiert, wobei der menschliche Bediener den Kontakt eines solchen Schalters
schließen kann, um den Motor der Vorrichtung anzutreiben.
Gemäß des Verfahrens der Erfindung, werden die Behandlungszusammensetzungen
zur Abfallbeseitigungsanlage geliefert, während sich aufgeschlossene Nahrungsabfälle
noch in der Abfalbeseitigungsvorrichtung befinden, oder während die aufgeschlossenen
Essensabfälle in der Abflußleitung, die nahe des Auslasses der Vorrichtung liegt,
sind. In solch einem Verfahren werden die Behandlungszusammensetzungen direkt auf
die aufgeschlossenen Nahrungsmittelabfällen geliefert.
Die Behandlungszusammensetzungen können entweder direkt oder unter
Verwendung einer Vorrichtung zur Abfallbeseitigungsanlage geliefert werden. Ein
direktes Lieferverfahren, das bei einer flüssigen Behandlungszusammensetzung angewendet
werden kann, ist die Verwendung eines Vorratsbehälters und/oder eines Flüssigkeitsgefäßes,
der/das eine Stoffzusammensetzung enthält und der mit der Abfallbeseitigungsvorrichtung
über eine bewegliche Leitung, wie einer Röhre oder einem Schlauch und einem Ventil
verbunden ist, das in Stromrichtung dieser beweglichen Leitung plaziert ist. Solch
ein Ventil erlaubt oder stoppt den Fluss der Stoffzusammensetzung, vom Vorratsbehälter
oder Flüssigkeitsgefäß zum Einlassende der Abfallbeseitigungsvorrichtung. Ein solches
Ventil kann mechanisch betätigt werden, wie durch jedes einer bekannten Anzahl beweglicher
Ventile, besonders ein manuell zu bedienendes Ventil. In einer beispielhaften Ausführungsform,
ist das Ventil eine konventionelle, normalerweise geschlossene Kneifklammer, die
angebracht ist, um einen Verlängerungsschlauch zwischen dem die erfindungsgemäße
Zusammensetzung enthaltenden Vorratsbehälter und/oder Flüssigkeitsgefäß und dem
Einlassende der Abfallbeseitigungsanlage abzuklemmen. Ein Benutzer kann einfach
zeitweilig die Klemmklammer lösen, um einer Menge der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
zu erlauben, vom Verratsbehälter und/oder Flüssigkeitsgefäß zu fließen und dabei
zum Erlassende der Abfallbeseitigungsanlage verteilt zu werden. In einer alternativen
Anordnung kann das Ventil elektrisch betrieben werden, d. h. wie ein Magnetspulen
betriebenes Ventil, das das Ventil in eine offene Position setzt, wenn es erregt
wird, andererseits aber in einer normalerweise geschlossenen Position vorliegt.
Es können entweder diese Vorrichtungen oder andere konventionelle Geräte in dem
hier eingebrachten Verfahren verwendet werden.
In einerem besonders bevorzugten Verfahren, die erfindungsgemäßen,
in flüssiger Form vorliegenden Behandlungszusammensetzungen, zuzuführen, wird ein
Gefäß mit einer manuell betriebenen Pumpe ausgestattet, die jedes Mal, wenn sie
bedient wird, eine ziemlich gleichmäßige Menge der Behandlungszusammensetzung liefert.
Gemäß einer solchen bevorzugten Ausführungsform, werden die Größe und die Konfiguration
der Pumpe wohlüberlegt ausgewählt, sodass eine im Wesentlichen gleichbleibende Dosis
der Behandlungszusammensetzung, die in dem Kolben vorhanden ist jedes Mal, wenn
die Pumpe vom Verbraucher bedient wird, praktisch geliefert wird. Auf diesem Wege
kann eine zufriedenstellende Dosis direkt durch die Einlassöffnung der Abfallbeseitigungsanlage
und auf die aufgeschlossenen Nahrungsmittelabfälle geliefert werden.
Ein besonderer Vorteil dieser hier eingebrachten Verfahren liegt in
der gezielten Zuführung der biologisch aktiven Bestandteile zu den aufgeschlossenen
Nahrungsmittelabfallprodukten. Gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
wird eine Menge einer Substanzzusammensetzung, die biologisch aktive Bestandteile
beinhaltet, über die Abfallbeseitigungsvorrichtung bereitgestellt, einschließlich
der damit assoziierten Mittel der Flüssigkeitszuführung direkt zu den aufgeschlossenen
Nahrungsmittelabfallpeodukten, wie vorstehend ausgedehnt beschrieben. Dieses Verfahren
garantiert, dass die Behandlungszusammensetzungen, besonders die biologisch aktiven
Bestandteile darin bei der raschen oder beschleunigten Zersetzung von Nahrungsmittelabfallprodukten
helfen. Auf diese Weise ist die direkte Produktzuführung des biologisch aktiven
Bestandteils, der meist ein oder mehrere Enzyme einschließt und/oder Bakterien an
die Oberfläche der Feststoffe, welche eine schnelle Zersetzung erfordern, gesichert.
Ein solches Produktzuführungssystem garantiert auch, dass über den Kontakt des biologisch
aktiven Bestandteils der Substanzzusammensetzung mit den aufgeschlossenen Nahrungsmittelabfallprodukten,
dieser biologisch aktive Bestandteil die Abbautätigkeit der Zerlegung der aufgeschlossenen
Nahrungsmittelabfallprodukten beginnen kann. Dies geschieht sogar vor der schließlichen
Zuführung der Nahrungsmittelabfallprodukte zum primären Abwasseraufbereitungssystem,
d. h. Abwasseraufbereitung über eine Senkgrube oder einen Klärtank. Ein begleitender
Vorteil dieses Verfahrens liegt in den überraschend schnellen und hohen Abbauraten
der aufgeschlossenen Nahrungsmittelabfallprodukte, die der Erfinder festgestellt
hat. Diese Raten waren signifikant höher, als von auf dem Fachgebiet bekannten Behandlungszusammensetzungen
erwartet wurde. Ein weiterer Vorteil des zielgerichteten Zuführungssystems liegt
darin, dass der biologisch aktive Bestandteil in Verbindung zu den frisch aufgeschlossenen
Nahrungsmittelabfallprodukten gebracht wird und somit ein sehr großer Anteil der
biologisch aktiven Bestandteile pro Masseneinheit der Nahrungsmittelabfallprodukte
geliefert wird. Ein solcher Anteil ist wesentlich höher, als der, der durch Verfahren
nach dem Stand der Technik möglich ist, bei denen der Klärtank mit der Substabzzusammensetzung
einschließlich des biologisch aktiven Anteils dosiert wird. Das ist besonders vorteilhaft,
da die biologisch aktiven Bestandteile (Enzyme, Bakterien) in direkter Verbindung
mit einer geeigneten Nahrungsquelle stehen und fast unmittelbar und vor dem schließlichen
Erreichen des Klärtanks oder der Senkgrube mit dem Verbrauch der Nahrungsmittelabfallprodukte
beginnen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die aufgeschlossenen Nahrungsmittel eine
viel größere Oberfläche pro Masseneinheit der Nahrungsmittel bieten, im Gegensatz
zur gleichen Masseneinheit von Nahrungsmitteln, die jedoch nicht aufgeschlossen
oder zerkleinert sind.
Es muss verstanden werden, dass obgleich in den bevorzugten Ausführungsformen,
die Zuführung von flüssigen Mitteln direkt mit der Abfallbeseitigungsvorrichtung
verbunden ist, es nichtsdestoweniger möglich ist, die gewünschten Vorteile des erfindungsgemäßen
Verfahrens zu erhalten, indem man ein Flüssigkeitszuführungsmittel einbezieht, um
die Behandlungszusammensetzungen zwischen dem Spülbeckenabfluss und der Abwasseraufbereitungsanlage
zuzuführen.
Es ist wünschenswert, wenn sich solche Mittel der Flüssigkeitszuführung
innerhalb von ein paar Fuß des Abflußrohres nach dem Auslass der Abfallbeseitigungsvorrichtung
befinden. Am wünschenswertesten wäre eine alternative Lokalisation zwischen oder
unmittelbar angrenzend zur Auslassöffnung der Abfallbeseitigungsvorrichtung und
vor der „J" oder „P"-Auffangvorrichtung, die mit einem Spülbecken
verbunden ist. Diese wird typischerweise innerhalb weniger geraderliniger
Fuß über dem Abflussauslass des Spülbeckens, an das die Abfallbeseitigungsvorrichtung
angebracht ist, gefunden. Eine nachgerüstete Ausstattung oder ein ergänztes System,
das solche Mittel der Flüssigkeitszuführung angrenzend an die Auslassöffnung der
Abfallbeseitigungsvorrichtung und vor der mit einem Spülbecken verbundenen „J"
oder „P"-Auffangvorrichtung, liefert, kann in Verbindung mit auf dem Fachgebiet
bekannten Abfallbeseitigungsvorrichtungen gebrauchsfertig hergestellt werden. Solche
Mittel für die Flüssigkeitszuführung können jegliche wirksame Wege nutzen, die Behandlungszusammensetzung
ins Innere der Abflussleitung zu leiten und können z. B. eine manuelle oder elektrisch
betriebene Pumpe sein.
Gemäß einem anderen Gesichtspunkt der Erfindung, wird ein Verfahren
für die Behandlung von Nahrungsmittelabfallprodukten bereitgestellt. Im weiten Sinn
umfasst dieses Verfahren die Schritte: Anwendung der Substanzzusammensetzung, die
biologisch aktive Bestandteile enthält, die bei der Behandlung von Nahrungsmittelabfallprodukten
wirksam sind, an aufgeschlossenen Nahrungsmittelabfallprodukten entweder zur Zeit
des Aufschlusses oder kurz danach.
Ein bevorzugtes Verfahren der Erfindung umfasst die Schritte: Bereitstellung
eines Mittels für die Zuführung einer Menge flüssiger Substanzzusammensetzung und
die Zuführung der Menge der Substanzzusammensetzung gleichzeitig mit der in Betrieb
befindlichen Abfallbeseitigungsvorrichtung, oder kurz danach.
In einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens,
wird ein Verfahren geliefert, das die Schritte einschließt: Bereitstellung eines
Mittels zur Zuführung einer flüssigen, einen biologisch aktiven Bestandteil enthaltenden
Substanzzusammensetzung, Verbindung dieses Mittels mit der Abflussleitung zwischen
einem Spülbeckenauslass und einem Abwasseraufbereitungssystem, Zuführung einer Menge
einer Substanzzusammensetzung, die den biologisch aktiven Bestandteil enthält zur
Abflussleitung, am wünschenswertesten zum Nutzen der in der Abflussleitung vorhandenen
aufgeschlossenen Nahrungsmittelabfallprodukte.
Als ein weiteres erfindungsgemäßes Verfahren, wird ein Verfahren geliefert,
die Arbeitsleistung eines Klärtanks und/oder einer Senkgrube zu steigern; es umfasst
die folgenden Verfahrensschritte: Bereitstellung eines Mittels für die Zuführung
einer flüssigen, einen biologisch aktiven Bestandteil enthaltenden Substanzzusammensetzung,
die Verbindung dieses Mittels mit der Abflussleitung zwischen dem Auslass eines
Spülbeckens und einer Abwasseraufbereitungsanlage und, durch die Inbetriebnahme
einer Abfallbeseitigungsvorrichtung, die ebenfalls mit der Abflussleitung zwischen
dem Spülbeckenauslass und einem Abwasseraufbereitungssystem verbunden ist, die Zuführung
einer Menge der die biologisch aktiven Betandteile umfassenden Substanzzusammensetzung
zur Abflussleitung, am wünschenswertesten zur Oberfläche der aufgeschlossenen Nahrungsmittelabfallprodukte,
die in der Abflussleitung vorliegen.
Die Vorteile einer oder mehrerer vorstehend beschriebener Verfahren
sind folgende: Die Zuführung einer Menge des biologisch aktiven Anteils einer flüssigen
Substanzzusammensetzung zu den aufgeschlossenene Nahrungsmittelabfallprodukten sichert
eine zielgerichtete Lieferung zu diesen Teilchen, die einen raschen Abbau erfordern
und die sich sehr wünschenswert diesem Abbau unterziehen . Ein solches Verfahren
garantiert, dass der Abbauprozess meist schon vor der Zuführung dieser Nahrungsmittelteilchen
zum Arbeitsmilieu des Klärtanks begonnen hat. Die Vorteile einer solchen gezielten
Zulieferung, einschließlich des Beginns des Abbauprozesses und wünschenswert die
Entwicklung von Bakterienkolonien, die in bestimmte Ausführungsformen der Zusammensetzung
von Bedeutung eingeschlossen werden können, sichert, dass der rasche Abbau und die
Auflösung der Nahrungspartikel durch die Abfallbeseitigungseinheit begonnen wird.
Das ist ein bedeutender Vorteil, da der Abbau solcher Nahrungsmittelteilchen bereits
begonnen hat, wenn sie das größere Volumen des Klärtankes erreichen. Auf diesem
Wege sind die Nahrungsmittelteilchen nicht von der Koloniebildung andere Bakterienquellen
abhängig oder von der Auflösung durch Enzyme, die im Klärtank vorhanden sein können.
Das ist ein wichtiges Merkmal, indem ein solcher rascher Abbau, besonders zu Beginn
der Abfallbeseitigungseinheit, oder kurz danach, nicht nur die schnelle Auflösung
dieser Nahrungsresteteilchen sichert, sondern er auch eine Quelle zur Auffüllung
jeder beliebigen Enzyme und/oder Bakterien im Klärtank liefert. Der sich ergebende
und untergeordnete Vorteil der Verfahren, die hier aufgezeigt werden durch die Verwendung
der Vorrichtung und/oder die vorstehend beschriebene Verfahrenspraxis, liegt in
der regelmäßigen Auffüllung der biologisch aktiven Bestandteile im Arbeitsvolumen
des Klärtanks. Dies ist ein weiteres nützliches Merkmal, besonders gemäß einer Konstruktion,
wo die Dosierung einer biologisch aktive Bestandteile einschließende Behandlungszusammensetzung
für Klärtanks nicht in regelmäßigen Abständen praktiziert wird. Gemäß dem Verfahren
der Erfindung wird diese Unzulänglichkeit mit jeder Aktivierung des Nahrungs- und/oder
festen Zuführungssystems überwunden, da die Menge der biologisch aktive Bestandteile
enthaltende Substanzzusammensetzung den Nahrungsmittelabfallprodukten zugeleitet
wird, die dann in Berührung mit den Enzymen und/oder Bakterien dieser Zusammensetzung
kommen. Diese Enzyme können mit der Auflösung der Nahrungsmittelabfallprodukte beginnen
und die Bakterien können anfangen, Kolonien zu bilden. Ein solches frisch aufgeschlossenes
Nahrungsmittelabfallprodukt liefert außerdem eine reiche Nahrungsquelle für die
Baktreien, die sich sehr schnell ansiedeln können.
Dies stellt einen bedeutenden Vorteil dar, da das aufgeschlossene
Nahrungsmittelabfallprodukt auch als physikalisches Trägermedium
für das Enzym und/oder die Bakterien wirkt, da es die Abflussleitungen heruntergespült
wird und schließlich in das Abwasseraufbereitungssystem eintritt. Im Gegesatz dazu,
wurde gemäß den Verfahren nach dem Stand der Technik eine Menge eines biologisch
aktiven Bestandteils die Abflussleitung meist mit einer großen Menge Wasser hinuntergespült
und das Wasser lieferte ein Trägermedium für den biologisch aktiven Bestandteil.
Wasser liefert jedoch meistens keine effektive Nahrungsquelle und wenn es einmal
in das Arbeitsmilieu des Klärtanks eingetreten war, wurde es hier sofort mit einem
größeren Volumen Wasser verdünnt. Danach hängt das effektive Arbeiten des biologisch
aktiven Bestandteils zum großen Teil von der Möglichkeit ab, eine geeignete Nahrungsquelle
im beträchtlich großen Arbeitsvolumen des Klärtanks herzustellen. Ein besonderer
Vorteil, der durch die erfindungsgemäßen Verfahren geliefert wird, liegt darin,
dass die unvermeidlichen Nahrungsmittelabfallprodukte als physikalisches Trägermedium
und als Nahrungsquelle dienen. Nach dem Eintritt in das Milieu des Arbeitsvolumens
des Klärtanks, werden die Bakterien der vorliegenden Erfindung wahrscheinlicher
gedeihen und das verbleibende Volumen der Abfallprodukte im Klärtank wirksam behandeln.
Die Vorteile dieses Verfahrens und seiner Egebnisse sind besonders nützlich, wenn
man sich bewußt macht, dass eine Abfallbeseitigungseinheit im Allgemeinen mindestens
einmal am Tag verwendet wird, meist aber mehrmals pro Tag. Auf diesem Wege werden
eine oder mehrere Dosierungen pro Tag erwartet und außer einer freibleibenden Umgebung
einer Abwasseraufbereitungsanlage muß verstanden werden, dass ein verhältnismäßig
einheitliches und regelmäßiges Dosierungsintervall des stromabwärts gelegenenen
Abwasseraufbereitungssystems, besonders im Falle der Klärtanks und Senkgruben als
Ergebnis der erfindungsgemäßen Verfahren, die hier gezeigt werden, erreicht wird.
Ein eindrucksvoller und sehr nützlicher Vorteil der Verfahren, wie
auch der Verwendung der hier gezeigten Vorrichtung, liegt darin, dass die Nettogesamtverbesserung
der Arbeitseffektivität des Klärtanks und/oder der Senkgrube realisiert wird. Eine
solche ist im Allgemeinen sehr beträchtlich, was auf die gezielte Zuführung der
biologisch aktiven Bestandteile in einer Substanzzusammensetzung zu den frisch aufgeschlossenen
Nahrungsmittelabfallprodukten und die Wirkung dieser Nahrungsmittelabfallprodukte
sowohl als physikalisches Trägermedium und als Nahrungsquelle für die biologisch
aktiven Bestandteile durch die Abflussleitungen hindurch und in den Klärtank oder
die Senkgrube zurückzuführen ist. Man glaubt, dass in vielen, wenn nicht den meisten
Fällen, ein allgemein beschriebener Anstieg des Klärtankvolumens, der in der Vergangenheit
als notwendig erachtet wurde, nun nicht länger erforderlich ist. Deshalb glaubt
man durch die Verwendung der Verfahren und den erfindungsgemäßen Substanzzusammensetzungen,
dass Konstruktionen, die einen Klärtank und/oder eine Senkgrube als ihr primäres
Abwasseraufbereitungssystem nutzen, nun die Vorteile einer Abfallbeseitigungsvorrichtung
vom „im Spülbecken-Typ" genießen können, ohne die Notwendigkeit, diesen Klärtank
oder diese Senkgrube durch einen /eine mit gesteigerter Arbeitskapazität zu ersetzen.
Dies wird durch die Verwendung der in dieser Beschreibung geschilderten Vorrichtung
und/oder Verfahrens erreicht. Dies ist ein wichtiger Vorteil, besonders, wenn man
sich klar macht, dass sich ein bedeutsamer Anteil der Wohngebäude auf einen Klärtank
als ihr primäres Abwasseraufbereitungssystem verläßt.
Wie durchweg in dieser Beschreibung und den untenstehenden begleitenden
Beispielen verwendet, werden die Begriffe „Gewichtsanteile" oder „prozentuales
Gewicht" austauschbar in der Beschreibung und in den folgenden Beispielen benutzt,
wobei die Gewichtsprozente jedes einzelnen Bestandteiles als prozentuales Gewicht
angegeben werden, basierend auf dem Gesamtgewicht der besonderen Zusammensetzung,
deren Teil sie bilden, außer, es wird anders bezeichnet.
Wie durchweg in dieser Beschreibung und Ansprüchen verwendet, muß
der Begriff „aufgeschlossen" als austauschbar mit Begriffen, einschließlich
zerkleinert, gemahlen und pulverisiert, verstanden werden. Er beabsichtigt, den
Zustand von Feststoffen zu beschreiben, die durch eine in der Beschreibung geschilderten
Abfallbeseitigungsvorrichtung behandelt wurden.
Verschiedene Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden in
den begleitenden Beispielen beschrieben.
BEISPIELE:
Mehrere beispielhafte und bevorzugte Formulierungen der erfindungsgemäßen
flüssigen Zusammensetzungen, von denen jede durch einfaches Mischen der angegebenen
Bestandteile in abgemessenen Mengen zu dem Wasservolumen unter Verwendung von manuellem
oder mechanischem Rühren hergestellt wurden, werden nachstehend beschrieben. Alle
Anteile sind in Gewichtsanteilen aufgelistet, basierend auf dem Gesamtgewicht der
speziellen Formulierung.
Eine vergleichbare beispielhafte Zusammensetzung, die typisch ist
für gegenwärtig kommerziell erhältliche Behandlungsprodukte für Klärtanks, enthält
die folgenden Bestandteile:
Eine Zusammensetzung gemäß vorliegender Erfindung mit einem Gesamtgewicht
von 100 Gramm wurde mit folgenden enthaltenen Bestandteilen hergestellt:
Eine weitere beispielhafte Zusammensetzung gemäß vorliegender Erfindung
mit einem Gesamtgewicht von 100 Gramm wird mit folgenden enthaltenenen Bestandteilen
hergestellt:
Eine 100 Gramm Probe einer weiteren beispielhaften erfindungsgemäßen
Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung wird mit folgenden enthaltenden Bestandteilen
hergestellt:
Noch eine weitere 100 Gramm Probe einer beispielhaften erfindungsgemäßen
Zusammensetzung wird mit folgenden enthaltenen Bestandteilen hergestellt:
Bestimmte dieser Formulierungen wurden auf ihre Wirksamkeit, frisch
aufgeschlossene feste Nahrungsmittelreste aufzulösen, nach dem folgenden allgemeinen
Protokoll überprüft.
Die Zusammensetzungen gemäß C1 bei E1–E3 basierten auf den Materialien,
die von der Geo. A. Jeffreys Co. geliefert wurden, wie vorstehend in der Beschreibung
erläutert.
Für jede getestete Formulierung, wurde ein Satz von fünf 250 ml Kolben
verwendet. Das Ausgangsgewicht jeden leeren Kolbens wurde aufgezeichnet. In jeden
Kolben wurden als Testmaterial 80 ml eines frisch aufgeschlossenen festen Nahrungsmittelrestes
und eine Pufferlösung gegeben. Dieser frisch aufgeschlossenen feste Nahrungsmittelrest
war die Leistung einer „im Spülbecken" Abfallbeseitigungsvorrichtung, der
Gemüse, Fleisch Getreideprodukte, Molkereiprodukte, Früchte, Fette und Öle aus mineralischen
und pflanzlichen Quellen und Wasser zugeführt wurde. Jeder nun das Testmaterial
enthaltende Kolben wird erneut gewogen. Zu jedem Kolben wurden 0,25 Gramm einer
der vorstehend beschriebenen Formulierungen gegeben und die Kolben wurden dann bei
Raumtemperatur (etwa 75°F; 24°C) für 3 Tage inkubiert. Danach wurden die
Feststoffe von jedem Kolben auf #1 Whatman Filterpapier gefiltert, das zuvor gewogen
und dessen Gewicht festgehalten worden war. Danach wurde jedes Filterpapier und
ihre filtrierten Feststoffe in einem Wärmeschrank (105°F) getrocknet, bis keine
Änderung der Masse jedes Filters und der gefilterten Festoffe beobachtet wurde.
Die Änderung im Feststoffprozent jeden Kolbens wurde in Übereinstimmung mit fogender
Gleichung bestimmt:
Die Ergebnisse dieser Auswertungen werden in nachstehender Tabelle
1 vorgelegt. In Tabelle 1 ist auch eine „Kontrolle" angegeben, wobei das
vorstehend beschriebene Testprotokoll durchgeführt wurde, jedoch ohne die Zugabe
des Testmaterials zu den Kolben.
Wie aus den Ergebnissen von Tabelle 1 entnommen werden kann, weisen
alle Kolben in der unbehandelten „Kontrolle"-Reihe die geringste Änderung
in den Feststoffprozenten auf. Die mit der Zusammensetzung „C1" behandelten
Kolben zeigten eine leichte Verbesserung im Feststoffverdau, verglichen sowohl mit
dem Ausgangsgewicht und der „Kontroll"-Reihe. Die mit der beispielhaften
Zusammensetzung „E1" behandelte Kolbenreihe zeigte eine, verglichen mit jeder
anderen ausgewertete Kolben- und Pobenreihe, beträchtlich höhere Verdauungsrate
der Feststoffe und war signifikant besser, als die Ergebnisse der C1-Kolbenreihe.
Die Verbesserung der Verdaumenge an aufgeschlossenen Nahrungsmittelabfallprodukten
ist erstaunlich, besonders im Hinblick auf die relativ kurze Testdauer (3 Tage).
Da die Erfindung zugänglich ist für verschiedenen Modifikationen und
alternative Modelle, muss verstanden werden, dass spezifische Ausführungsformen
davon beispielhaft in den Zeichnungen gezeigt worden sind, die nicht beabsichtigen,
die Erfindung auf die besonderen offenbarten Modelle zu beschränken; im Gegenteil,
die Erfindung soll alle Modifikationen, Entsprechungen und Alternativen abdecken,
die in den Anwendungsbereich fallen, der in den angehängten Ansprüchen bekundet
wird.
Anspruch[de]
Verfahren zur Behandlung von Nahrungsmittelabfallprodukten, umfassend
die Verfahrensschritte:
Zugeben einer Zusammensetzung zu einer Menge frisch aufgeschlossener Nahrungsmittelreste,
wobei die Zusammensetzung umfasst:
75–99,99 Gewichtsprozent eines wässrigen Enzymgemisches enthaltend:
mindestens 5 × 103 CDU/Gramm Proteaseenzyme;
mindestens 1,2 × 104 MWU/Gramm Amylaseenzyme;
mindestens 1 × 102 LU/Gramm Lipaseenzyme;
mindestens 1 × 103 CU/Gramm Cellulaseenzyme;
0–20 Gewichtsprozent eines Propylenglykols als konservierende Komponente;
0–3 Gewichtsprozent eines oder mehrerer nicht-ionischer grenzflächenaktiver
Mittel; und
0–10 Gewichtsprozent einer oder mehrerer fakultativer Komponenten, z. B. ausgewählt
aus: Färbemitteln, Duftzusammensetzungen, geruchsneutralisierenden Zusammensetzungen,
Mikronährstoffen, pH-regulierenden Agenzien, weiteren Enzymen und Verdickungsmitteln.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Zusammensetzung auch mindestens
1 Gewichtsprozent eines wässrigen Bakterienkomplexes mit einer Aktivität von mindestens
1 × 106 Bakterien/Gramm umfasst.
Biologisch aktive Zusammensetzung zur Behandlung von aufgeschlossenen
Nahrungsmittelzusammensetzungen, umfassend:
75–99,99 Gewichtsprozent eines wässrigen Enzymgemisches enthaltend:
mindestens 5 × 103 CDU/Gramm Proteaseenzyme;
mindestens 1,2 × 104 MWU/Gramm Amylaseenzyme;
mindestens 1 × 102 LU/Gramm Lipaseenzyme;
mindestens 1 × 103 CU/Gramm Cellulaseenzyme;
0–20 Gewichtsprozent eines Propylenglykols als konservierende Komponente;
0–3 Gewichtsprozent eines oder mehrerer nicht-ionischer grenzflächenaktiver
Mittel; und
0–10 Gewichtsprozent einer oder mehrerer fakultativer Komponenten, z. B. ausgewählt
aus: Färbemitteln, Duftzusammensetzungen, geruchsneutralisierenden Zusammensetzungen,
Mikronährstoffen, pH-regulierenden Agenzien, weiteren Enzymen und Verdickungsmitteln.
Zusammensetzung nach Anspruch 3, die auch mindestens 1 Gewichtsprozent
eines wässrigen Bakterienkomplexes mit mindestens 1 × 106 Bakterien/Gramm
umfasst.