Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Leistenstütze für
Vormontagemaschinen, die bei der Herstellung von Schuhwerk verwendet werden.
In der Schuhherstellungsindustrie werden üblicherweise Maschinen –
als Vormontagemaschinen bekannt – verwendet, die aus einer Leiste, auf der
das Obermaterial und die Einlegesohle plaziert werden, Dehnklammern, um das Obermaterial
über der Leiste straff gespannt zu halten, einer Einrichtung zum Aufbringen von
Haftmittel auf die Einlegesohle sowie einer Vorrichtung zum Drücken des Obermaterials
gegen die Einlegesohle, die aktiviert wird, nachdem der Klebstoff aufgebracht wurde,
besteht.
Die Einrichtung zum Aufbringen des Haftmittels auf die Einlegesohle
besteht im wesentlichen aus einer Spenderplatte, deren Form die des Randes der Einlegesohle
repliziert. Diese Platte ist mit einem Haftmittelspender verbunden und weist eine
Mehrzahl von Löchern auf, durch die das Haftmittel entlang des Randes der Einlegesohle
aufgebracht wird. Die Spenderplatte weist ferner eine Heizeinrichtung auf (beispielsweise
ein Heizelement), deren Funktion darin besteht, das Haftmittel flüssig zu halten,
während es auf die Einlegesohle aufgebracht wird.
Ebenfalls in der Spenderplatte angebracht ist eine Leistenstütze,
die mittels eines Schaftes mit einem pneumatischen Betätigungsglied verbunden ist,
das sie in die Lage versetzt, sich entlang der zu der Spenderplatte senkrechten
Achse zu bewegen. Die Funktion der Leistenstütze besteht darin, während mancher
der Produktionsstufen des Schuhs eine Auflage für die Leiste zu liefern, die das
Obermaterial und die Einlegesohle trägt, vor allem während der Klebstoff auf die
Einlegesohle aufgebracht wird, und darin, die Unterseite der Leiste zu stützen,
wobei die Einlegesohle zwischen denselben angeordnet und dort festgehalten wird.
Ein Beispiel derartiger Maschinen findet sich in der US-A-3,271,799.
Ferner umfaßt eine kürzliche Innovation auf diesem Gebiet die Verwendung
von Einlegesohlen, auf die bereits Klebstoff aufgebracht wurde. Tatsächlich sind
derartige vorgeklebte Einlegesohlen ohne weiteres dadurch erhältlich, daß sie aus
vorgeklebten Lagen ausgestanzt werden.
Angesichts dessen, daß das Haftmittel in derartigen Fällen erhitzt
werden muß, um es weich und flüssiger zu machen, so daß die Einlegesohle in Kontakt
mit dem Obermaterial kommen kann und an demselben haften kann, wird die Spenderplatte
durch eine Heizplatte ersetzt, die den Rand der Einlegesohle auf die richtige Temperatur
zum Weichmachen des Klebstoffes erhitzt. Übrigens ist es erwähnenswert, daß diese
Temperatur üblicherweise höher liegt als die, die erforderlich ist, um den Klebstoff
in der Spenderplatte flüssig zu halten.
Vor allem bei der Arbeit mit vorgeklebten Einlegesohlen beobachteten
wir, daß sich in dem Schuh, in der Mitte der Einlegesohle, unansehnliche Flecken
bilden.
Aufgrund einer sorgfältigen Untersuchung dieser Stufe des Prozesses
erkannten wir, daß diese Flecken durch ein unerwünschtes Erhitzen des mittleren
Bereichs der Einlegesohle durch die Leistenstütze verursacht werden.
Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Leistenstütze, um ihre Stützfunktion
zu erfüllen, Druck auf den mittleren Teil der Einlegesohle ausübt. Angesichts der
Tatsache, daß, wie bereits gesagt wurde, die Haftmittelspenderplatte ebenfalls eine
Heizeinrichtung aufweist, um den Klebstoff flüssig zu halten, bedeutet dies, daß
die Leistenstütze ebenfalls überhitzt wird, weshalb sie ihre Wärme an den mittleren
Bereich der Einlegesohle, mit dem sie in Kontakt steht, überträgt.
Die Tatsache, daß das Haftmittel im Fall von vorgeklebten Einlegesohlen
über den gesamten Oberflächenbereich der Einlegesohle und nicht nur um die Ränder
derselben vorhanden ist, verschlimmert zudem das Problem, das oben in Bezug auf
ein Erhitzen des mittleren Bereichs der Einlegesohle beschrieben wurde. Der weichgemachte
Klebstoff tendiert dazu, durchzusickern, wobei er einen sehr großen Flecken auf
der oberen Oberfläche der Einlegesohle auf der Innenseite des Schuhs bildet. Ein
Weichmachen des Klebstoffs auf dem mittleren Bereich der Einlegesohle während dieser
Stufe kann während der Herstellung ebenfalls zu Problemen führen.
Das Problem, die die Grundlage der vorliegenden Erfindung bildet,
besteht somit darin, die Bildung von Flecken in dem Schuh zu verhindern.
Dieses Problem wird dadurch gelöst, daß eine Leistenstütze für Vormontagemaschinen
geschaffen wird, die eine Leistenträgerplatte aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine Einrichtung zum Kühlen der Platte aufweist.
Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Leistenstütze
für Vormontagemaschinen, die eine Leistenträgerplatte aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine Kühlmittelzufuhrrohrleitung aufweist, die entworfen ist, um das Kühlmittel
in einen Kontakt mit der Platte zu befördern.
Die Merkmale und Vorteile der Leistenstütze für Vormontagemaschinen,
die den Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildet, ergeben sich aus der Beschreibung
mancher bevorzugter Ausführungsbeispiele, die unten anhand eines nichteinschränkenden
Beispiels bereitgestellt wird. Nun sei auf die beigefügten Figuren Bezug genommen:
1 zeigt eine auseinandergezogene Schnittansicht
eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Leistenstütze, die den Gegenstand der
vorliegenden Erfindung bildet,
2 zeigt eine Schnittansicht in der Richtung
A1 der 1 der Einzelheit der Leistenträgerplatte,
3 zeigt eine Teilschnittansicht in der Richtung
A2 der 1 der Einzelheit der Basis der Leistenträgerplatte.
Unter Bezugnahme auf 1, 2
und 3 weist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Leistenstütze, die den Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildet, einen Schaft
1, dessen eines Ende an einer Basis 2 befestigt ist und dessen
anderes Ende mit einem (nicht gezeigten) pneumatischen Betätigungsglied verbunden
ist, und ein Leistenträgerelement 3, das an der Basis 2 entfernbar
befestigt ist, auf.
In der Basis 2 sind zwei Durchgangslöcher 4 gebildet,
die zusammen mit den entsprechenden Sitzen 5 in dem Schaft 1 entworfen
sind, um eine geeignete Befestigungseinrichtung, beispielsweise für Schrauben, zum
Befestigen der Basis 2 an dem Schaft 1 zu beherbergen.
Die Basis 2 weist eine längliche Form auf und weist ferner
entlang der Ränder ihrer längeren Seiten ein Paar von Seitenblenden 6 auf,
die sich senkrecht zu der Oberfläche der Basis 2 und parallel zueinander
erstrecken. Diese Blenden 6 weisen eine geeignete Befestigungseinrichtung,
beispielsweise einen Stift 14 einer im wesentlichen zylindrischen Form,
auf, die die Blenden 6 miteinander verbindet, wodurch das Trägerelement
3 befähigt wird, entfernbar an der Basis 2 befestigt zu werden.
Das Trägerelement 3 weist eine Trägerplatte 7 auf,
von der sich ein Befestigungselement 8 senkrecht zu derselben erstreckt,
das entworfen ist, um entfernbar an der Befestigungseinrichtung auf der Basis
2 befestigt zu sein.
Die Trägerplatte 7 kann eine von vielen verschiedenen Formen
aufweisen, je nach dem Typ des Schuhwerks, das hergestellt werden soll, weist jedoch
allgemein eine längliche Form mit zwei im wesentlichen konvergenten Seiten auf,
wie in 2 gezeigt ist.
Der Schaft 1 weist eine Rohrleitung 9 für das Kühlmittel
auf. Diese Rohrleitung 9 kann in dem Schaft 1 gebildet sein, wobei
das Kühlmittel über die Einlaßöffnung 10 mit der äußeren Umwelt kommuniziert.
Diese Öffnung 10 weist ein Verbindungsstück oder, allgemeiner, eine beliebige
Einrichtung zum Verbinden derselben mit einer Vorrichtung zum Spenden des Kühlmittels,
beispielsweise komprimierter Luft, auf.
Die Rohrleitung 9 endet an jenem Ende des Schaftes
1, das entworfen ist, um an der Basis 2 befestigt zu sein, in
einer Auslaßöffnung 11, die wiederum mit zwei Durchgangslöchern
12 verbunden ist, die in der Basis 2 gebildet sind, um dem Kühlmittel
zu ermöglichen, von der Rohrleitung 9 zu dem Trägerelement 3 zu
fließen.
Zwei semizylindrische Rillen 13, die den Durchgangslöchern
12 in der Basis 2 zugewandt positioniert sind, sind auf beiden
Seiten des Befestigungselements 8 gebildet. Der Zweck dieser Rillen
13 besteht darin, das Kühlmittel direkt weiter zu der Trägerplatte
7 zu befördern.
Die Art und Weise, wie die Leistenstütze, die den Gegenstand der vorliegenden
Erfindung bildet, arbeitet, wird nun wiederum unter Bezugnahme auf 1,
2 und 3
beschrieben.
Die Basis 2 ist an dem Schaft 1 befestigt, und das
Trägerelement 3 ist dann an der Basis 2 befestigt.
Die Öffnung 10 ist mit einer Quelle des verwendeten Kühlmittels
verbunden. Gase, die bei den Betriebsbedingungen inert sind, werden als Kühlmittel
bevorzugt. Ein Gas, das besonders bevorzugt ist, ist Luft. Die Öffnung
10 ist dann mit einer Quelle komprimierter Luft verbunden. Die Luft kann
bei Umgebungstemperatur verwendet werden oder kann, falls gewünscht, vorgekühlt
werden, um den Kühleffekt der Platte 7 zu erhöhen.
Es ist trotzdem ebenfalls möglich, Flüssigkeiten als Kühlmittel zu
verwenden, beispielsweise Wasser, das die der Temperatur der Hauptwasserleitung
aufweist oder vorgekühlt ist.
Wie bereits gesagt wurde, tendiert die Platte 7 dazu, sich
während des Betriebs der Maschine zu überhitzen. Das Kühlmittel (beispielsweise
komprimierte Luft) wird deshalb durch die Rohrleitung 9 befördert, von
der es dann durch die Löcher 12 in der Basis 2 und durch die Rillen
13 in dem Befestigungselement 8 fließt, bis es in Kontakt mit
der Oberfläche der Leistenträgerplatte 7 kommt, wodurch die Temperatur
desselben verringert wird. Die Temperatur, auf die die Platte 7 gekühlt
wird, hängt von der Temperatur des Kühlmittels und seiner Flußrate ab, wobei beide
diese Parameter nach Wunsch eingestellt werden können.
Auf diese Weise ist es möglich, ein Überhitzen des mittleren Bereichs
der Einlegesohle zu verhindern, wodurch das Problem unansehnlicher Flecken, die
sich in dem Schuh bilden, eliminiert wird.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung beinhaltet
ein Verzichten auf die Rillen 13 und ein Bilden eines Zwischenraums zwischen
den Wänden des Befestigungselements 8 und den beiden Blenden
6 auf der Basis 2. Auf diese Weise kann das Kühlmittel durch diesen
Zwischenraum fließen, bis es in Kontakt mit der Oberfläche der Leistenträgerplatte
7 kommt.
Natürlich ist das beschriebene Ausführungsbeispiel lediglich eine
bestimmte Art von Ausführungsbeispiel der Leistenstütze für Vormontagemaschinen,
die den Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildet, und Fachleute sind in der
Lage, jegliche Modifikationen, die nötig sein können, um dieselbe an spezifische
Anwendungen anzupassen, durchzuführen, ohne dadurch von dem Schutzbereich der vorliegenden
Erfindung abzuweichen.
Beispielsweise könnte die Rohrleitung 9 für das Kühlmittel
auf der Außenseite des Schaftes 1 gebildet werden, beispielsweise indem
das Rohr mit komprimierter Luft nahe an der Oberfläche der Platte 7 gelegt
wird. Dieses Ausführungsbeispiel ist bevorzugt, wenn vorhandene Maschinen an die
neuen Techniken angepaßt werden, die beim Verwenden von vorgeklebten
Einlegesohlen erforderlich sind.
Bei einem anderen Ausführungsbeispiel verläuft die Rohrleitung
9 für das Kühlmittel innerhalb des Körpers der Platte 7, wodurch
das Kühlmittel rückgeführt wird und anschließend nach außen abgegeben wird. In diesem
Fall sollte die Platte 7 dick genug sein, um diese Rohrleitung zu beherbergen.
Dieses Ausführungsbeispiel ist in Fällen, in denen eine Flüssigkeit als Kühlmittel
verwendet wird, besonders vorteilhaft.