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Dokumentenidentifikation DE10137520B4 13.05.2004
Titel Rostfeuerung
Anmelder Martin GmbH für Umwelt- und Energietechnik, 80807 München, DE
Erfinder Martin, Johannes, 81929 München, DE;
Weber, Peter, 80807 München, DE;
Familler, Werner, 80797 München, DE
Vertreter Zmyj, E., Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing., Pat.-Anw., 81669 München
DE-Anmeldedatum 01.08.2001
DE-Aktenzeichen 10137520
Offenlegungstag 20.02.2003
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 13.05.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 13.05.2004
IPC-Hauptklasse F23H 7/06
IPC-Nebenklasse F23H 11/20   F23H 17/00   

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf eine Rostfeuerung mit einem Rost aus nebeneinander liegenden Rostelementen aufgebauten Roststufen, von denen jeweils jede zweite Roststufe in Rostlängsrichtung zur Ausführung von Schürbewegungen antreibbar und die jeweils dazwischen liegenden Roststufen feststehend sind, wobei die Antriebsvorrichtungen für die bewegbaren Roststufen unterhalb des Rostes angeordnet sind.

Bekannte Roste von Rostfeuerungen mit abwechselnd angeordneten festen und beweglichen Roststufen wie sie sich aus der US-A-4,111,134 ergeben hatten unterhalb des Rostes einen durchgehenden Balken, mit dem die zu bewegenden Roststufen verbunden waren und der einen einzigen Antrieb aufwies. Dabei konnte die Antriebsvorrichtung für diesen Balken außerhalb des Rostes angeordnet sein, so dass eine Beeinträchtigung dieser Antriebsvorrichtung durch heiße Stoffe, welche durch den Rost hindurchfallen, nicht gegeben war.

Mit dem Bestreben, den Verbrennungsablauf auf dem Rost in noch besserer Weise zu beeinflussen, ist man dazu übergegangen, für einzelne oder gruppenweise zusammengefasste bewegliche Roststufen jeweils gesonderte Antriebsvorrichtung vorzusehen. Diese lagen dann bei einer ersten Variante entsprechend der AT 377 840 B1 und der DE 41 05 328 C1 seitlich neben dem eigentlichen Rostmodul, was eine mehrbahnige Anordnung dieser Rostmodule nebeneinander erschwerte oder komplizierte und schwierig abzudichtende Antriebsgestänge erforderte. Wenn die Antriebsvorrichtungen nach einer zweiten Variante entsprechend der US-A-6,024,031 unterhalb des Rostes lagen, ergaben sich nachteilige Beeinträchtigungen immer dann, wenn heiße Stoffe durch den Rost hindurchtraten. Wenn heiße und gegebenenfalls klebrige Stoffe in flüssiger Form auf die Kolbenstangen von Zylinder-Kolben-Einheiten auftropfen und dort erstarren, dann führt dies sehr schnell zu einer Beschädigung der Kolbenstangendichtung und damit zum Ausfall dieser Antriebsvorrichtung. Der Ausfall einer Antriebsvorrichtung hat die längerfristige Stillsetzung der Rostfeuerung zur Folge.

Aufgabe der Erfindung ist es, eine Rostfeuerung zu schaffen, die sowohl eine möglichst einfache und gegen Rostdurchfall geschützte Anordnung der Antriebe unter dem Rost ermöglicht, als auch ein Auswechseln der Antriebsvorrichtungen während des laufenden Betriebes gestattet.

Diese Aufgabe wird bei einer Rostfeuerung der eingangs erläuterten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Antriebsvorrichtungen durch Gehäusekammern geschützt unterhalb des Rostes angeordnet sind.

Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung sind die Antriebsvorrichtungen gegen alles geschützt, was von oben durch den Rost hindurch in die Unterwindkammer gelangen kann.

In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist für jede Antriebsvorrichtung eine gesonderte Gehäusekammer vorgesehen, die eine Montage oder ein Auswechseln der Antriebsvorrichtung während des laufenden Betriebs ermöglicht.

Ein zusätzlicher Schutz für die Antriebsvorrichtungen wird in weiterer Ausgestaltung der Erfindung dadurch erzielt, dass jede Gehäusekammer wärmeisoliert ist. Dies erweist sich insbesondere dann als vorteilhaft, wenn die an der Gehäusekammer in der Unterwindkammer vorbeistreichende Primärluft sehr stark vorgewärmt wird. Um die Wirkung, die durch die Wärmeisolierung erzielt wird, noch zu verstärken, kann in Weiterbildung der Erfindung für jede Gehäusekammer eine Zwangsbelüftung vorgesehen sein.

Um eine Störung bei der Primärluftzuführung hinsichtlich eines erhöhten Strömungswiderstandes weitgehend zu vermeiden, ist in vorteilhafter Weise vorgesehen, dass die Gehäusekammer in Strömungsrichtung der für die Rostfeuerung in mindestens einer Unterwindkammer zugeführten Primärluft stromlinienförmig ausgebildet ist.

Um einerseits günstige Einbauverhältnisse für die Antriebsvorrichtung in jeder Gehäusekammer zu schaffen und andererseits eine gute Anpassung an die Rostneigung bei mehreren hintereinander angeordneten Gehäusekammern zu erzielen, ist in weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass aufeinanderfolgende Gehäusekammern stufenförmig der Rostneigung folgend gegeneinander versetzt sind.

Obwohl grundsätzlich eine Antriebsvorrichtung für eine oder mehrere zu bewegenden Roststufen vorgesehen sein kann, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn jeweils zwei beweglichen Roststufen eine Antriebsvorrichtung zugeordnet ist. Zwischen diesen beiden beweglichen Roststufen liegt darin eine feststehende Roststufe, wodurch die kleinste regelbare Rosteinheit geschaffen ist.

Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass jede Antriebsvorrichtung mindestens eine hydraulische Zylinder-Kolben-Einheit umfasst, deren Kolbenstange mit einer durch die Gehäusewand abgedichtet hindurchgeführten Schubstange verbunden ist, die an einem Schlitten eingreift, mit dem mindestens eine zu bewegende Roststufe verbunden ist. Die Verwendung einer Schubstange zwischen einem an Führungen geführten Schlitten und der Kolbenstange des Antriebszylinders hat den Vorteil, dass die besonders fein bearbeitete Oberfläche der Kolbenstange stets in der schützenden Gehäusekammer verbleibt, so dass die Gefahr einer Beschädigung der Dichtung des Arbeitszylinders durch Beeinträchtigung der Kolbenstange nicht gegeben ist. Beschädigungen der Dichtung an der Gehäusekammer, die durch Ablagerungen auf der Schubstange auftreten können, haben dann keine gravierenden Folgen wie sie bei einer Beschädigung der Dichtung des Arbeitszylinders auftreten können.

Um Toleranzen in der Verbindung zwischen dem Arbeitszylinder und dem Schlitten auszugleichen, die sich aufgrund der Herstellung der verschiedenen Teile, der Montage und auch der Hitzeeinwirkung ergeben können, ist in vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Kolbenstange mit der Schubstange durch ein Gelenk verbunden ist.

Die weiter oben erläuterte stufenförmige Anordnung der einzelnen Gehäusekammer bietet die Voraussetzung für eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung, die darin besteht, dass die Schlitten an Führungsbahnen geführt sind, die parallel zu den Bewegungsbahnen der beweglichen Roststufen verlaufen und jeweils oberhalb einer Gehäusekammer einer benachbarten Antriebsanordnung angeordnet sind.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:

1: einen Längsschnitt durch eine Rostfeuerung;

2: eine Schnitt nach der Linie II-II in 1; und

3: einen Teilschnitt nach der Linie III-III in 1.

Eine Rostfeuerung entsprechend 1 umfasst einen Aufgabetrichter 1, eine über einem Aufgabetisch 2 hin- und herbewegbare Aufgabevorrichtung 3, einen Rost 4, eine am Ende des Rostes angeordnete Staueinrichtung 5 für das Aufstauen der Schlacke sowie einen Schlackenfallschacht 6, in dem die ausgebrannte Schlacke hineinfällt.

Unterhalb des Rostes 4 befinden sich vier voneinander getrennte Unterwindkammern 7.1, 7.2, 7.3 und 7.4. Diese Unterwindkammern weisen jeweils Anschlüsse 8.1 bis 8.4 für die getrennte Zuführung von Primärluft auf, die von der Unterseite gegen den Rost 4 geblasen wird und durch diesen hindurch in den auf dem Rost liegenden Brennstoff, beispielsweise Müll, gelangt.

Die Unterwindkammern sind stufenförmig zueinander versetzt dem geneigten Rost 4 folgend angeordnet. Oberhalb einer jeder Unterwindkammer ist ein Schlitten 9.1 bis 9.4 angeordnet, der, wie insbesondere in Verbindung mit 3 ersichtlich, mit jeweils zwei Laufrollenpaaren 10 und 11 versehen ist, die in Führungsbahnen 12 geführt sind. Auf jedem Schlitten sind Mitnehmer 13 und 14 angeordnet, von denen jeder Mitnehmer mit jeweils einer beweglichen Roststufe 15 bzw. 16 in Eingriff steht. Der Feuerungsrost ist aus jeweils abwechselnd beweglichen und feststehenden Roststufen aufgebaut, wobei zwischen jeweils zwei beweglichen Roststufen 15 und 16 eine feststehende Roststufe 17 vorgesehen ist. Ein Schlitten 9 ist also für den Bewegungsantrieb von zwei bewegbaren Roststufen vorgesehen. Die Führungsbahnen 12 sind parallel zu der Bewegungsrichtung der beweglichen Roststufen 15 und 16 ausgerichtet.

Zum Verschieben eines jeden Schlittens 9 und den damit verbundenen Roststufen 15 und 16 dient eine insgesamt mit 18 bezeichnete Antriebsvorrichtung, die einen Arbeitszylinder 19, einen im Arbeitszylinder beweglichen und in der Zeichnung nicht dargestellten Kolben sowie eine Kolbenstange 20 umfasst. Der Arbeitszylinder 19 ist mittels einer Gelenkanordnung 21 an einem Querträger 22 befestigt, während die Kolbenstange 20 über ein Gelenk 23 mit einer Schubstange 24 verbunden ist, die durch eine Dichtung 35 einer noch zu beschreibenden Gehäusekammer hindurchgreift.

Jede Antriebsvorrichtung mit Ausnahme der Antriebsvorrichtung 18.4, die für den Antrieb der letzten beiden beweglichen Roststufen kurz vor dem Schlackenfallschacht dient, sind in einer im Ausführungsbeispiel zusammenhängenden Gehäusekammer 25 angeordnet, von denen mehrere vorgesehen sind, die fortlaufend mit 25.2 bis 25.4 bezeichnet sind. Diese Gehäusekammern 25, die insbesondere aus den 2 und 3 ersichtlich sind, umgeben schützend die Antriebsvorrichtungen 18.1, 18.2 und 18.3. Die Antriebsanordnung 18.4 befindet sich unterhalb eines Einlauftrichters 26 für den Schlackenfallschacht 6 und liegt somit außerhalb des Rostbereiches, weshalb für diesen Antrieb keine Gehäusekammer vorgesehen ist..

Wie aus 2 ersichtlich, weist die in der Zeichnung dargestellte Rostfeuerung zwei Rostbahnen nebeneinander auf, die mit 4a und 4b bezeichnet sind. Die jeweiligen Rostbahnen befinden sich zwischen seitlichen Andrückplatten 27, die durch Federanordnungen 28 belastet sind, um eine seitliche Wärmedehnung der Rostbahnen ausgleichen zu können. Die Gehäusekammern 25 für die Aufnahme der Antriebsvorrichtungen 18 weisen eine Wärmeisolierung 29 auf und sind zwangsbelüftet, wobei die entsprechenden Kanäle für die Zwangsbelüftung aus der Zeichnung nicht hervorgehen. Mittels eines Gelenkes 30 angelenkte Klappen 31 ermöglichen eine Montage und Wartung der Antriebsvorrichtungen 18.

Die jeweiligen Gehäusekammern 25 sind, wie aus den 2 und 3 ersichtlich, stromlinienförmig ausgebildet und so gestaltet und angeordnet, dass jeweils zwischen der Innenwand 33 einer Unterwindkammer 7 und der Außenwand 34 der Gehäusekammer 25 ein im wesentlicher gleichbleibender Strömungsquerschnitt 32 verbleibt.


Anspruch[de]
  1. Rostfeuerung mit einem Rost aus nebeneinander liegenden Rostelementen aufgebauten Roststufen, von denen jeweils jede zweite Roststufe in Rostlängsrichtung zur Ausführung von Schürbewegungen antreibbar und die jeweils dazwischen liegenden Roststufen feststehend sind, wobei die Antriebsvorrichtungen für die bewegbaren Roststufen unterhalb des Rostes angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsvorrichtungen (18) durch Gehäusekammern (25) geschützt unterhalb des Rostes (4) angeordnet sind.
  2. Rostfeuerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für jede Antriebsvorrichtung (18) eine gesonderte Gehäusekammer (25) vorgesehen ist.
  3. Rostfeuerung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jede Gehäusekammer (25) wärmeisoliert ist.
  4. Rostfeuerung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass für jede Gehäusekammer (25) eine Zwangsbelüftung vorgesehen ist.
  5. Rostfeuerung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäusekammern (25) in Strömungsrichtung der für die Rostfeuerung in mindestens einer Unterwindkammer (7) zugeführten Primärluft stromlinienförmig ausgebildet ist.
  6. Rostfeuerung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass aufeinanderfolgende Gehäusekammern (25) stufenförmig der Rostneigung folgend gegeneinander versetzt sind.
  7. Rostfeuerung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zwei beweglichen Roststufen (15, 16) eine Antriebsvorrichtung (18) zugeordnet ist.
  8. Rostfeuerung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass jede Antriebsvorrichtung (18) mindestens eine hydraulische Zylinder-Kolben-Einheit (19, 20) umfasst, deren Kolbenstange (20) mit einer durch die Gehäusewand abgedichtet hindurchgeführten Schubstange (24) verbunden ist, die an einem Schlitten (9) angreift, mit dem mindestens eine zu bewegende Roststufe (15, 16) verbunden ist.
  9. Rostfeuerung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kolbenstange (20) mit der Schubstange (24) durch ein Gelenk (23) verbunden ist.
  10. Rostfeuerung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitten (9) an Führungsbahnen (12) geführt sind, die parallel zu den Bewegungsbahnen der beweglichen Roststufen (15, 16) verlaufen und jeweils oberhalb einer Gehäusekammer (25) einer benachbarten Antriebsvorrichtung (18) angeordnet sind.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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