| Dokumentenidentifikation |
DE10137520B4 13.05.2004 |
| Titel |
Rostfeuerung |
| Anmelder |
Martin GmbH für Umwelt- und Energietechnik, 80807 München, DE |
| Erfinder |
Martin, Johannes, 81929 München, DE; Weber, Peter, 80807 München, DE; Familler, Werner, 80797 München, DE |
| Vertreter |
Zmyj, E., Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing., Pat.-Anw., 81669 München |
| DE-Anmeldedatum |
01.08.2001 |
| DE-Aktenzeichen |
10137520 |
| Offenlegungstag |
20.02.2003 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
13.05.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
13.05.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
F23H 7/06
|
| IPC-Nebenklasse |
F23H 11/20
F23H 17/00
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Rostfeuerung mit einem Rost aus
nebeneinander liegenden Rostelementen aufgebauten Roststufen, von denen jeweils
jede zweite Roststufe in Rostlängsrichtung zur Ausführung von Schürbewegungen antreibbar
und die jeweils dazwischen liegenden Roststufen feststehend sind, wobei die Antriebsvorrichtungen
für die bewegbaren Roststufen unterhalb des Rostes angeordnet sind.
Bekannte Roste von Rostfeuerungen mit abwechselnd angeordneten festen
und beweglichen Roststufen wie sie sich aus der US-A-4,111,134
ergeben hatten unterhalb des Rostes einen durchgehenden Balken, mit dem die zu bewegenden
Roststufen verbunden waren und der einen einzigen Antrieb aufwies. Dabei konnte
die Antriebsvorrichtung für diesen Balken außerhalb des Rostes angeordnet sein,
so dass eine Beeinträchtigung dieser Antriebsvorrichtung durch heiße Stoffe, welche
durch den Rost hindurchfallen, nicht gegeben war.
Mit dem Bestreben, den Verbrennungsablauf auf dem Rost in noch besserer
Weise zu beeinflussen, ist man dazu übergegangen, für einzelne oder gruppenweise
zusammengefasste bewegliche Roststufen jeweils gesonderte Antriebsvorrichtung vorzusehen.
Diese lagen dann bei einer ersten Variante entsprechend der AT
377 840 B1 und der DE 41 05 328
C1 seitlich neben dem eigentlichen Rostmodul, was eine mehrbahnige Anordnung
dieser Rostmodule nebeneinander erschwerte oder komplizierte und schwierig abzudichtende
Antriebsgestänge erforderte. Wenn die Antriebsvorrichtungen nach einer zweiten Variante
entsprechend der US-A-6,024,031 unterhalb
des Rostes lagen, ergaben sich nachteilige Beeinträchtigungen immer dann, wenn heiße
Stoffe durch den Rost hindurchtraten. Wenn heiße und gegebenenfalls klebrige Stoffe
in flüssiger Form auf die Kolbenstangen von Zylinder-Kolben-Einheiten auftropfen
und dort erstarren, dann führt dies sehr schnell zu einer Beschädigung der Kolbenstangendichtung
und damit zum Ausfall dieser Antriebsvorrichtung. Der Ausfall einer Antriebsvorrichtung
hat die längerfristige Stillsetzung der Rostfeuerung zur Folge.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Rostfeuerung zu schaffen, die sowohl
eine möglichst einfache und gegen Rostdurchfall geschützte Anordnung der Antriebe
unter dem Rost ermöglicht, als auch ein Auswechseln der Antriebsvorrichtungen während
des laufenden Betriebes gestattet.
Diese Aufgabe wird bei einer Rostfeuerung der eingangs erläuterten
Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Antriebsvorrichtungen durch Gehäusekammern
geschützt unterhalb des Rostes angeordnet sind.
Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung sind die Antriebsvorrichtungen
gegen alles geschützt, was von oben durch den Rost hindurch in die Unterwindkammer
gelangen kann.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist für jede Antriebsvorrichtung
eine gesonderte Gehäusekammer vorgesehen, die eine Montage oder ein Auswechseln
der Antriebsvorrichtung während des laufenden Betriebs ermöglicht.
Ein zusätzlicher Schutz für die Antriebsvorrichtungen wird in weiterer
Ausgestaltung der Erfindung dadurch erzielt, dass jede Gehäusekammer wärmeisoliert
ist. Dies erweist sich insbesondere dann als vorteilhaft, wenn die an der Gehäusekammer
in der Unterwindkammer vorbeistreichende Primärluft sehr stark vorgewärmt wird.
Um die Wirkung, die durch die Wärmeisolierung erzielt wird, noch zu verstärken,
kann in Weiterbildung der Erfindung für jede Gehäusekammer eine Zwangsbelüftung
vorgesehen sein.
Um eine Störung bei der Primärluftzuführung hinsichtlich eines erhöhten
Strömungswiderstandes weitgehend zu vermeiden, ist in vorteilhafter Weise vorgesehen,
dass die Gehäusekammer in Strömungsrichtung der für die Rostfeuerung in mindestens
einer Unterwindkammer zugeführten Primärluft stromlinienförmig ausgebildet ist.
Um einerseits günstige Einbauverhältnisse für die Antriebsvorrichtung
in jeder Gehäusekammer zu schaffen und andererseits eine gute Anpassung an die Rostneigung
bei mehreren hintereinander angeordneten Gehäusekammern zu erzielen, ist in weiterer
vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass aufeinanderfolgende Gehäusekammern
stufenförmig der Rostneigung folgend gegeneinander versetzt sind.
Obwohl grundsätzlich eine Antriebsvorrichtung für eine oder mehrere
zu bewegenden Roststufen vorgesehen sein kann, hat es sich als vorteilhaft erwiesen,
wenn jeweils zwei beweglichen Roststufen eine Antriebsvorrichtung zugeordnet ist.
Zwischen diesen beiden beweglichen Roststufen liegt darin eine feststehende Roststufe,
wodurch die kleinste regelbare Rosteinheit geschaffen ist.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin,
dass jede Antriebsvorrichtung mindestens eine hydraulische Zylinder-Kolben-Einheit
umfasst, deren Kolbenstange mit einer durch die Gehäusewand abgedichtet hindurchgeführten
Schubstange verbunden ist, die an einem Schlitten eingreift, mit dem mindestens
eine zu bewegende Roststufe verbunden ist. Die Verwendung einer Schubstange zwischen
einem an Führungen geführten Schlitten und der Kolbenstange des Antriebszylinders
hat den Vorteil, dass die besonders fein bearbeitete Oberfläche der Kolbenstange
stets in der schützenden Gehäusekammer verbleibt, so dass die Gefahr
einer Beschädigung der Dichtung des Arbeitszylinders durch Beeinträchtigung der
Kolbenstange nicht gegeben ist. Beschädigungen der Dichtung an der Gehäusekammer,
die durch Ablagerungen auf der Schubstange auftreten können, haben dann keine gravierenden
Folgen wie sie bei einer Beschädigung der Dichtung des Arbeitszylinders auftreten
können.
Um Toleranzen in der Verbindung zwischen dem Arbeitszylinder und dem
Schlitten auszugleichen, die sich aufgrund der Herstellung der verschiedenen Teile,
der Montage und auch der Hitzeeinwirkung ergeben können, ist in vorteilhafter Weiterbildung
der Erfindung vorgesehen, dass die Kolbenstange mit der Schubstange durch ein Gelenk
verbunden ist.
Die weiter oben erläuterte stufenförmige Anordnung der einzelnen Gehäusekammer
bietet die Voraussetzung für eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung,
die darin besteht, dass die Schlitten an Führungsbahnen geführt sind, die parallel
zu den Bewegungsbahnen der beweglichen Roststufen verlaufen und jeweils oberhalb
einer Gehäusekammer einer benachbarten Antriebsanordnung angeordnet sind.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
1: einen Längsschnitt durch eine Rostfeuerung;
2: eine Schnitt nach der Linie II-II
in 1; und
3: einen Teilschnitt nach der Linie III-III
in 1.
Eine Rostfeuerung entsprechend 1 umfasst
einen Aufgabetrichter 1, eine über einem Aufgabetisch 2 hin- und
herbewegbare Aufgabevorrichtung 3, einen Rost 4, eine am Ende
des Rostes angeordnete Staueinrichtung 5 für das Aufstauen der Schlacke
sowie einen Schlackenfallschacht 6, in dem die ausgebrannte Schlacke hineinfällt.
Unterhalb des Rostes 4 befinden sich vier voneinander getrennte
Unterwindkammern 7.1, 7.2, 7.3 und 7.4. Diese
Unterwindkammern weisen jeweils Anschlüsse 8.1 bis 8.4 für die
getrennte Zuführung von Primärluft auf, die von der Unterseite gegen den Rost
4 geblasen wird und durch diesen hindurch in den auf dem Rost liegenden
Brennstoff, beispielsweise Müll, gelangt.
Die Unterwindkammern sind stufenförmig zueinander versetzt dem geneigten
Rost 4 folgend angeordnet. Oberhalb einer jeder Unterwindkammer ist ein
Schlitten 9.1 bis 9.4 angeordnet, der, wie insbesondere in Verbindung
mit 3 ersichtlich, mit jeweils zwei Laufrollenpaaren
10 und 11 versehen ist, die in Führungsbahnen 12 geführt
sind. Auf jedem Schlitten sind Mitnehmer 13 und 14 angeordnet,
von denen jeder Mitnehmer mit jeweils einer beweglichen Roststufe 15 bzw.
16 in Eingriff steht. Der Feuerungsrost ist aus jeweils abwechselnd beweglichen
und feststehenden Roststufen aufgebaut, wobei zwischen jeweils zwei beweglichen
Roststufen 15 und 16 eine feststehende Roststufe 17 vorgesehen
ist. Ein Schlitten 9 ist also für den Bewegungsantrieb von zwei bewegbaren
Roststufen vorgesehen. Die Führungsbahnen 12 sind parallel zu der Bewegungsrichtung
der beweglichen Roststufen 15 und 16 ausgerichtet.
Zum Verschieben eines jeden Schlittens 9 und den damit verbundenen
Roststufen 15 und 16 dient eine insgesamt mit 18 bezeichnete
Antriebsvorrichtung, die einen Arbeitszylinder 19, einen im Arbeitszylinder
beweglichen und in der Zeichnung nicht dargestellten Kolben sowie eine Kolbenstange
20 umfasst. Der Arbeitszylinder 19 ist mittels einer Gelenkanordnung
21 an einem Querträger 22 befestigt, während die Kolbenstange
20 über ein Gelenk 23 mit einer Schubstange 24 verbunden
ist, die durch eine Dichtung 35 einer noch zu beschreibenden Gehäusekammer
hindurchgreift.
Jede Antriebsvorrichtung mit Ausnahme der Antriebsvorrichtung
18.4, die für den Antrieb der letzten beiden beweglichen Roststufen kurz
vor dem Schlackenfallschacht dient, sind in einer im Ausführungsbeispiel zusammenhängenden
Gehäusekammer 25 angeordnet, von denen mehrere vorgesehen sind, die fortlaufend
mit 25.2 bis 25.4 bezeichnet sind. Diese Gehäusekammern
25, die insbesondere aus den 2 und
3 ersichtlich sind, umgeben schützend die
Antriebsvorrichtungen 18.1, 18.2 und 18.3. Die Antriebsanordnung
18.4 befindet sich unterhalb eines Einlauftrichters 26 für den
Schlackenfallschacht 6 und liegt somit außerhalb des Rostbereiches, weshalb
für diesen Antrieb keine Gehäusekammer vorgesehen ist..
Wie aus 2 ersichtlich, weist die in der
Zeichnung dargestellte Rostfeuerung zwei Rostbahnen nebeneinander auf, die mit
4a und 4b bezeichnet sind. Die jeweiligen Rostbahnen befinden
sich zwischen seitlichen Andrückplatten 27, die durch Federanordnungen
28 belastet sind, um eine seitliche Wärmedehnung der Rostbahnen ausgleichen
zu können. Die Gehäusekammern 25 für die Aufnahme der Antriebsvorrichtungen
18 weisen eine Wärmeisolierung 29 auf und sind zwangsbelüftet,
wobei die entsprechenden Kanäle für die Zwangsbelüftung aus der Zeichnung nicht
hervorgehen. Mittels eines Gelenkes 30 angelenkte Klappen 31 ermöglichen
eine Montage und Wartung der Antriebsvorrichtungen 18.
Die jeweiligen Gehäusekammern 25 sind, wie aus den
2 und 3 ersichtlich,
stromlinienförmig ausgebildet und so gestaltet und angeordnet, dass jeweils zwischen
der Innenwand 33 einer Unterwindkammer 7 und der Außenwand
34 der Gehäusekammer 25 ein im wesentlicher gleichbleibender Strömungsquerschnitt
32 verbleibt.
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| Anspruch[de] |
- Rostfeuerung mit einem Rost aus nebeneinander liegenden Rostelementen
aufgebauten Roststufen, von denen jeweils jede zweite Roststufe in Rostlängsrichtung
zur Ausführung von Schürbewegungen antreibbar und die jeweils dazwischen liegenden
Roststufen feststehend sind, wobei die Antriebsvorrichtungen für die bewegbaren
Roststufen unterhalb des Rostes angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet,
dass die Antriebsvorrichtungen (18) durch Gehäusekammern (25)
geschützt unterhalb des Rostes (4) angeordnet sind.
- Rostfeuerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für jede
Antriebsvorrichtung (18) eine gesonderte Gehäusekammer (25) vorgesehen
ist.
- Rostfeuerung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jede
Gehäusekammer (25) wärmeisoliert ist.
- Rostfeuerung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass für jede Gehäusekammer (25) eine Zwangsbelüftung vorgesehen ist.
- Rostfeuerung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Gehäusekammern (25) in Strömungsrichtung der für die Rostfeuerung
in mindestens einer Unterwindkammer (7) zugeführten Primärluft stromlinienförmig
ausgebildet ist.
- Rostfeuerung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass aufeinanderfolgende Gehäusekammern (25) stufenförmig der Rostneigung
folgend gegeneinander versetzt sind.
- Rostfeuerung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass jeweils zwei beweglichen Roststufen (15, 16) eine Antriebsvorrichtung
(18) zugeordnet ist.
- Rostfeuerung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass jede Antriebsvorrichtung (18) mindestens eine hydraulische Zylinder-Kolben-Einheit
(19, 20) umfasst, deren Kolbenstange (20) mit einer durch
die Gehäusewand abgedichtet hindurchgeführten Schubstange (24) verbunden
ist, die an einem Schlitten (9) angreift, mit dem mindestens eine zu bewegende
Roststufe (15, 16) verbunden ist.
- Rostfeuerung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kolbenstange
(20) mit der Schubstange (24) durch ein Gelenk (23) verbunden
ist.
- Rostfeuerung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass
die Schlitten (9) an Führungsbahnen (12) geführt sind, die parallel
zu den Bewegungsbahnen der beweglichen Roststufen (15, 16) verlaufen
und jeweils oberhalb einer Gehäusekammer (25) einer benachbarten Antriebsvorrichtung
(18) angeordnet sind.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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