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Dokumentenidentifikation DE10138415B4 13.05.2004
Titel In-situ-Verfahren zur Mobilisierung einer leichten, nicht wässrigen Flüssigphase und zum Transfer des Mobilisats in die Floatings im Grundwasserspiegelbereich
Anmelder Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, 10178 Berlin, DE
Erfinder Luckner, Ludwig, Prof. Dr., 01217 Dresden, DE;
Tränckner, geb. Grupe, Simone, Dr.-Ing., 01187 Dresden, DE
DE-Anmeldedatum 26.07.2001
DE-Aktenzeichen 10138415
Offenlegungstag 30.10.2003
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 13.05.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 13.05.2004
IPC-Hauptklasse B09C 1/02

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein in-situ-Verfahren zur Mobilisierung einer leichten, nicht wässrigen Flüssigphase und zum Transfer des Mobilisats in die Floatings im Grundwasserspiegelbereich.

Verfahren der vorstehend beschriebenen Gattung dienen zur in-situ-Wäsche eines durch eine leichte, nicht wässrige Flüssigphase (LNAPL) kontaminierten Untergrundes, wobei durch den Einsatz eines Alkohols diese ölige Phase vom Feststoff gelöst wird bzw. durch den Übertritt des Alkohols in die nicht zusammenhängende, immobile, nicht wässrige Phase (Residuals) diese als eigenständige Phase, getrennt vom Grundwasser mobilisiert wird.

Bei den leichten, nicht wässrigen Flüssigphasen handelt es sich um nicht mit Wasser mischbare, ölige Flüssigkeiten, deren Dichte kleiner als die des Wassers ist. Insbesondere sind dies verschiedene, nicht chlorierte flüssige Kohlenwasserstoffe und deren Gemische, die durch Versickerung unerwünscht in den Untergrund gelangen und diesen kontaminieren.

Als Floatings werden leichte, nicht wässrige Flüssigphasen bezeichnet, die als mobile Phase auf dem Wasser aufschwimmen bzw. sich im Wasserspiegelbereich des Grundwassers infolge ihres Auftriebs anreichern. Im Gegensatz dazu kennzeichnen Residuals immobile, nicht wässrige Phasen, die nicht im Untergrund bewegt werden können.

Derartige Verfahren zur Beseitigung dieser Stoffe werden bei der Untergrunddekontamination, z. B. für die Altlastensanierung, Havariebekämpfung und Reinigung von Grundwasserleitern und der Aerationszone eingesetzt.

Zur in-situ- Wäsche eines durch nicht wässrige Flüssigphasen kontaminierten Untergrundes ist bekannt, wässrige Waschmittellösungen mit Tensiden als Grenzflächenentspannungsmittel und Alkoholen als Lösungsvermittler einzusetzen. Die meisten beschriebenen Verfahren sind zur Extraktion von schweren, nicht wässrigen Flüssigphasen (DNAPL) aus dem Untergrund geeignet. So ist beispielweise in der US 6132561 A ein Verfahren zur Extraktion chlorierter Kohlenwasserstoffe (DNAPL) mit einer Waschlösung aus Alkanen unter Zusatz von längerkettigen Alkoholen beschrieben. Dieses Verfahren beruht ebenso wie das gemäß EP 0059020 A1 auf der Erniedrigung der Grenzflächenspannung zwischen der nicht wässrigen Flüssigphase und dem im Wasser gelösten Waschmittel. Dabei ist es notwendig, eine gewisse Kontaktzeit des Waschmittels im Untergrund durch die Errichtung von Strömungsbarrieren (Spundwänden o.ä.) zu gewährleisten. Diese Strömungsbarrieren sowie die verwendeten Waschmittel sind neben den gewaltigen finanziellen Aufwendungen auch in technischer und hydraulischer Sicht ungünstig bei der in-situ-Sanierung von leichten, nicht wässrigen Flüssigphasen einsetzbar. Die wässrigen Waschmittellösungen vermögen die immobilen schweren, nicht wässrigen Flüssigphasen, die an die Feststoffmatrix gebunden sind, zu lösen. Es bildet sich eine wässrige Waschlösung mit den gelösten Schadstoffen, deren Dichte sich jedoch kaum von der des Wassers unterscheidet. Dadurch gleicht die Waschlösung gewöhnlichem kontaminierten Grundwasser. In den beiden oben erwähnten Patentschriften wird nunmehr vorgeschlagen, das mit den Schadstoffen angereicherte Waschwasser durch vollständige Füllung des Porenraumes mit Wasser unter Errichtung eines hydraulisch abgeschlossenen Raumes im Untergrund durch Strömungsbarrieren nach oben bis zur Geländeoberkante aufzustauen und so eine Abförderung des Waschmittels zu gewährleisten. Im US Patent 6132561 wird vorgeschlagen das so erhaltene schadstoffhaltige Waschwasser, welches die chlorierten Verbindungen enthält, zu dehalogenieren. Das Waschmittel ist demnach so auszuwählen, dass die beschriebene Dehalogenierung in der angegebenen Apparatur nicht gestört wird. Diese Notwendigkeit begrenzt die Verwendung von möglichen Waschmitteln.

Weiterhin ist durch den Einsatz von tensidhaltigen Waschmitteln (u. a. beschrieben in WO 98/20234 A1, DE 4310776A1, US 603046 keine signifikante Mobilisierung der immobilen, nicht wässrigen Flüssigphase (Residuals) und deren Abtransport in einer eigenständigen Phase, die auf dem Grundwasser aufschwimmt, möglich. Es bilden sich vielmehr die in den Patentschriften beschriebenen Emulsionen aus Waschmittel, Grundwasser und Anteilen der Schadstoffe im Untergrund. Diese Emulsionen sind angereichert mit den im Waschwasser leicht löslichen Stoffen, ohne die gesamte Schadstofffracht aufnehmen zu können. Bei den bekannten Verfahren zur Solubilisierung ist demnach der Einsatz einer großen Menge von Waschmitteln, typischerweise das Fünf- bis Zehnfache des Porenraums der in-situ zu waschenden Sedimente, erforderlich. Beispielsweise benötigt man 1,75 bis 3,0 m3 tensidhaltige Waschmittellösung, um einen Kubikmeter Untergrund zu waschen.

Für den fünf- bis zehnfachen Durchsatz an Waschmittel durch den zu dekontaminierenden Porenraum des Untergrundes werden lange Behandlungszeiträume benötigt. Bei einer in der Praxis üblichen Strömungsgeschwindigkeit der wässrigen Phase von 0,15 m/d dauert die Waschung eines kontaminierten Bereiches von 20 Metern Länge somit zwei bis vier Jahre. Eine wirksame Dekontamination der Primärschadherde als Quelle ständiger Schadstoffnachlieferungen in das strömende Grundwasser ist deshalb in einem überschaubaren Zeitraum nur durch Mobilisierung der immobilen, nicht wässrigen Flüssigphase (Residuals) und durch Abförderung dieser mobilisierten Phase in den Floatings erzielbar.

Weiterhin erfolgt bei den herkömmlichen Verfahren eine unerwünschte Schadstoffverschleppung. Nach dem Einlösen von Anteilen der nicht wässrigen Flüssigphase in das Waschmittel werden die gelösten Schadstoffe längs der sich geohydraulisch ausbildenden Strömungsbahnen mit dem Grundwasser durch den Untergrund zu den technischen Systemen (zumeist Förderbrunnen) hin transportiert, die das kontaminierte Grundwasser mit den Schadstoffen und den eingesetzten Waschmitteln (Tenside, Alkohole) aus dem Untergrund wieder abfördern. Diese geohydraulisch bestimmten Transportbahnen tauchen oftmals in größere, weitgehend unkontaminierte Untergrundbereiche ab. Das ist unerwünscht, weil dadurch diese Bereiche kontaminiert werden, wenn Schadstoffe der wässrigen Waschlösung in diesen Bereichen durch Sorption oder andere Immobilisierungsvorgänge zurückgehalten werden.

Auch kommt es bei den herkömmlichen Verfahren zu unerwünschter Verdünnung der öligen Phasen mit dem Grundwasser. Die Ölmenge, die sich pro Liter in der Waschmittellösung einzulösen vermag, ist relativ klein, so dass die aus dem Untergrund abzupumpende und nachfolgend zu reinigende Waschlösungsmenge mit relativ geringen Schadstoffkonzentrationen beaufschlagt ist. Die abzupumpende und zu reinigende Waschlösungsmenge ist deshalb unerwünscht groß.

Die bekannten in-situ- Waschverfahren für mit nicht wässriger Flüssigphase kontaminierter Grundwasserleiter sind aus den genannten Gründen kosten- und zeitaufwendig und führen oftmals zur Tiefenverschleppung von Schadstoffen in weniger oder unkontaminierte Bereiche des Grundwasserleiters.

Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde ein Verfahren derart weiterzubilden, dass die eingesetzte Menge von Waschmittel verringert und die Waschzeiten verkürzt werden. Ebenso sollen die unerwünschte Schadstoffverschleppung und die -verdünnung vermindert werden.

Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren zur Mobilisierung einer leichten, nicht wässrigen Flüssigphase und zum Transfer des Mobilisats in die Floatings im Grundwasserspiegelbereich gelöst, bei dem ein Alkohol verwendet wird, der nach der Aufnahme von anstehendem Boden- und Grundwasser und leichter, nicht wässriger Flüssigphase in zwei Neuflüssigphasen, eine wässrige und eine nicht wässrige Flüssigphase, die nicht miteinander mischbar sind, zerfällt.

Als Waschmittel wird ein Alkohol eingesetzt, der eine verstärkte Affinität zur organischen Phase aufweist, sich demnach bevorzugt in der nicht wässrigen Flüssigphase löst und so zu einer Volumenvergrößerung derselben führt.

Der Alkoholeinsatz wird dabei bezüglich Menge, Eintragsort und Eintragsverlauf erfindungsgemäß so bemessen, dass er im Hauptakkumulationsbereich der öligen Phase, über und unter dem Grundwasserspiegel, nach einer Aufnahme bzw. Vermischung mit der immobilen leichten, nicht wässrigen Flüssigphase und dem im Untergrund anstehenden Wasser sicher in zwei Flüssigphasen, eine wässrige und eine nicht wässrige Phase zerfällt.

Von der nicht wässrigen Neuflüssigphase wird der überwiegende Teil der durch den eingesetzten Alkohol gelösten Schadstoffe und ein großer Teil des Alkohols aufgenommen bzw. gebunden. Infolge der geringeren Dichte der nicht wässrigen Neuflüssigphase gegenüber der wässrigen bewegt sich die nicht wässrige Neuflüssigphase zu den Floatings. Die Floatings gehen auf kürzestem Wege, dem Gefälle des Grundwasserspiegels folgend, den Fördersystemen zu. Die mobilisierte, nicht wässrige Phase, das sogenannte Mobilisat, muss somit nicht durch tiefere, unkontaminierte oder geringer kontaminierte Untergrundbereiche transportiert werden. Die abförderbaren Floatings enthalten die Schadstoffe der leichten, nicht wässrigen Flüssigphase und den eingesetzten Alkohol in hoher Konzentration, so dass eine kostengünstige Schadstoffentsorgung und Alkoholrückgewinnung durch Abtrennung ermöglicht wird. Die in der wässrigen Flüssigphase gebundenen Alkoholanteile folgen den geohydraulischen Transportbahnen des kontaminierten Grundwassers durch tiefer unter dem Grundwasserspiegel liegende Bereiche des Grundwasserleiters und können dort immobile, insbesondere sorbierte Restschadstoffgehalte abreinigen. Die Untergrundpassage dieses kontaminiertem Wassers folgt den geohydraulischen Strömungsgesetzmäßigkeiten des Grundwassers. Anschließend werden durch Haltungsbrunnen die Floatings und das Grundwasser nach oben gefördert. Während die Floatings (Produktöl) thermisch entsorgt werden, werden die kontaminierten Grundwässer gereinigt und nachfolgend der Vorflut oder einer anderen Nutzung zugeführt.

Mit der Anwendung des Verfahrens zur Mobilisierung einer leichten, nicht wässrigen Flüssigphase und zum Transfer des Mobilisats in die Floatings im Grundwasserspiegelbereich sind folgende Vorteile verbunden:

  • – relativ kurze Waschzeiten
  • – geringer Einsatz von Waschmittellösungen
  • – keine unerwünschte Schadstoffverschleppung in tiefere Bereiche des Grundwasserleiters
  • – keine unerwünschte Verdünnung der Schadstoffe und damit geringerer Aufwand bei der Rückgewinnung oder Entsorgung des Waschmittels

Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen exemplarisch beschrieben. Es zeigen:

1: Darstellung eines kombinierten Grundwasserhaltungs- und Ölabschöpfbrunnens 2: Verfahrensablauf zur Bestimmung des Waschmittels und des Zielpunktes und der Behandlung kontaminierten Untergrundes

Nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel gemäß 1 wird das erfindungsgemäße Verfahren zur kontrollierten Mobilisierung einer leichten Produktölphase zur in-situ-Sanierung eines Altstandortes der Braunkohleveredlung angewandt.

Am beispielhaften Standort besteht eine Untergrundkontamination, die durch Versickerung verschiedener flüssiger, nicht chlorierter Kohlenwasserstoffe gebildet wird. Die Untergrundkontamination setzt sich aus

  • – mobiler aufschwimmender Produktölphase (Floatings),
  • – immobiler residualer Produktölphase (Residuals) und
  • – im Grundwasser gelösten Stoffen der Produktölphase (Solutes) zusammen.

Für die Sanierung des kontaminierten Untergrundes 4 wird ein Haltungsbrunnen bzw. Ölabschöpfbrunnen 1 eingesetzt. Der Alkohol wird in den Untergrund 4 eingebracht und mobilisiert die immobile, leichte, nicht wässrige Flüssigphase aus den Residuals 5. Die mobilisierte Phase bildet Floatings 7 und geht entlang dem Grundwasserspiegel 8 auf dem kürzesten Wege dem Haltungsbrunnen 1 zu. Eine Verfrachtung der Schadstoffe in tiefere, geringer kontaminierte Bereiche des Grundwasserleiters wird somit vermieden. Als Waschmittel wird nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel insbesondere 1-Propanol verwendet.

Die effektive Entfernung der immobilen, leichten, nicht wässrigen Flüssigphase-Residuals aus dem Grundwasserschwankungsbereich durch das erfindungsgemäße insitu- Waschverfahren setzt voraus, dass sich der in der Aerationszone zu infiltrierende Alkohol, auf seiner vorwiegend vertikal zur Grundwasseroberfläche ausbildenden Untergrundpassage bis hinunter in die Hauptakkumulationszone der Residuals 5 mit Wasser und leichter, nicht wässriger Flüssigphase so weit angereichert hat, dass das Gemisch der drei Flüssigkeiten (Alkohol – Wasser- leichte, nicht wässrige Flüssigphase) beim Auftreffen auf den Grundwasserspiegel 8 in zwei sich neu bildende Flüssigkeiten zerfällt, nämlich eine wässrige Flüssigphase und eine nicht wässrige Flüssigphase. Die nicht wässrige Flüssigphase geht den mobilen Floatings zu und die wässrige Flüssigphase geht mit dem Grundwasser 6 dem Haltungsbrunnen 1 zu. Im Haltungsbrunnen 1 werden in verschiedenen Bereichen die sich ansammelnden Flüssigkeiten getrennt abgefördert. Aus der Floatingzone 10 werden die öligen Floatings 3 abgefördert. Diese enthalten die mobilisierten Schadstoffe und den eingesetzten Alkohol in hoher Konzentration. Besonders vorteilhaft ist es somit, den Alkohol aus den öligen Floatings 3 zurückzugewinnen und dem Waschmittelkreislauf erneut zur Verfügung zu stellen. Die Schadstoffe können kostengünstig hoch konzentriert entsorgt werden. Aus der Grundwasserzone 9 wird das kontaminierte Grundwasser 2 abgefördert und gleichfalls einer Aufbereitung zugeführt.

Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird nach erfolgter Untergrundwäsche mit Alkohol kontrolliert mit Wasser nachgespült. Dafür lässt sich beispielsweise das abgepumpte alkoholhaltige Grundwasser 2 verwenden.

Nach der Konzeption der Erfindung separiert sich eine ölige aufschwimmende Phase von der wässrigen Mischung: Dieser Effekt wird insbesondere dadurch erreicht, dass ein Alkohol verwendet wird; der zu einer Volumenvergrößerung der immobilen, leichten, nicht wässrigen Flüssigphase führt.

Bei der Wahl des Alkohols muss beachtet werden, dass der Transfer der Schadstoffe und des Waschmittels in die Floatings 7 möglichst gut erreicht wird. Der Zielpunkt für das volumenbezogene Mischungsverhältnis liegt bei vorliegendem Ausführungsbeispiel somit bei einem Verhältnis von 0,1 Produktöl : 0,4 1-Propanol : 0,5 Wasser. Das Ziel einer in-situ- Alkoholwaschung residualer leichter, nicht wässriger Flüssigphasen im Grundwasserschwankungsbereich kann am erfolgreichsten verwirklicht werden, wenn sich ein hoher Volumenanteil der nicht wässrigen Flüssigphase und 1-Propanol in der Flüssigkeitsmischung der Waschzone ausbildet.

Die wasserlöslichen Schadstoffe werden erfindungsgemäß nicht überwiegend in die wässrige Flüssigphase transferiert. Das trifft um so mehr zu, je weniger wasserlöslich die organischen Schadstoffe sind. Aber selbst für die sehr gut wasserlöslichen Phenole liegen die Schadstoffanteile in der sich bildenden wässrigen Flüssigphase unter 20 bis 35 Masseprozent, solange der Anteil an 1-Propanol unter 0.,5 bleibt. Dieser Effekt existiert nicht beim Einsatz von Alkoholen, die nicht zur Volumenvergrößerung der nicht wässrigen Flüssigphase führen.

Die Bemessung der erforderlichen Menge an 1-Propanol erfolgt zunächst unter Berücksichtigung des Schadstoffinventars der Floatings und Residuals, die sich primär im Bereich von 1 Meter über bis 1 Meter unter dem Grundwasserspiegel befinden. Die Schätzung des Schadstoffinventars erfolgt teufenintegral in dem betrachteten Ausführungsbeispiel und liegt bei ca. 20 Liter leichte, nicht wässrige Flüssigphase/m3 Weiterhin ist abzuschätzen, wie sich der Alkohol auf seiner Vertikalpassage vom Infiltrationspunkt bis zum Erreichen der Kapillarzone mit Wasser und Schadstoffen anreichert. Wird nun angenommen, dass sich das Einlösen von Produktöl bei dieser Passage vernachlässigen lässt, so ist zu ermitteln, wie viel Wasser das 1-Propanol bei dieser Passage aufnimmt, sowie welcher Anteil 1-Propanol bei der Vertikalpassage in der feuchten Aerationszone zurükgehalten (immobilisiert) wird und damit die Schadstoffakkumulationszone nicht erreicht. m Ausführungsbeispiel werden zügig und punktuell 100 Liter 1-Propanol/m2 in die erdfeuchte Aerationszone infiltriert. Ein Waschmittelverlust ist für die angestrebte Waschung der Hauptakkumulationszone der Residuals minimierbar, wenn nach der Alkoholinfiltration eine Wasserinfiltration erfolgt.

Das hat aber zur Folge, dass das Alkohol-Wasser-Gemisch bei Erreichen der Kapillarzone geringere Waschmittelgehalte aufweist.

Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich durch die Verwendung anderer geeigneter Alkohole, wie z.B. 2-Propanol, 1-Butanol und 1-Pentanol als Waschmittel. So wird nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung der Alkohol 1-Butanol zur Dekontaminierung eines Untergrundes eingesetzt. Dabei wird ein volumetrisches Mischungsverhältnis von 0,7 1-Butanol : 0,1 leichte, nicht wässrige Flüssigphase : 0,2 Wasser optimal angewendet.

In gleicher Weise erfindungsgemäß ist die Verwendung des Alkohols 2-Propanol. Eine optimale in-situ- Alkoholwaschung eines kontaminierten Untergrundes ergab sich bei einem volumetrischen Mischungsverhältnis von 0,5 2-Propanol : 0,1 leichte, nicht wässrige Flüssigphase : 0,4 Wasser als Zielpunkt.

In 2 wird der Verfahrensablauf zur Bestimmung des Waschmittels, des Zielpunktes und der Behandlung des kontaminierten Untergrundes dargestellt. Danach ist zunächst die Mischbarkeit der öligen Phase, des Alkohols und des Wassers zu testen und anschließend ein ternäres Diagramm zu erstellen. Mit den vorliegenden Daten kann dann der geeignete Alkohol bestimmt werden. Es schließen sich Untersuchungen zum Transport des Alkohols zur Kontaminationsquelle, zur Phasentrennung in Mobilisat und Solubilisat unter in-situ- Bedingungen sowie zum Transport des Mobilisats unter variierten Alkoholvolumenanteilen an. Aus den vorangegangenen Untersuchungen wird der Zielpunkt, also das optimale Mischungsverhältnis, abgeleitet. Hernach wird die Waschmittellösung infiltriert und anschließend werden die Floatings aus dem Haltungsbrunnen 1 abgefördert und beispielsweise entsorgt oder verwertet. Ebenso wird das kontaminierte Grundwasser aus dem Haltungsbrunnen 1 abgefördert und von den hydrophoben Schadstoffen gereinigt. Das gereinigte Grundwasser wird danach entweder entsorgt oder mit dem enthaltenen Alkohol reinfiltriert.

1 Haltungsbrunnen, Ölabschöpfbrunnen 2 kontaminiertes Grundwasser 3 ölige Floatings 4 kontaminierter Untergrund 5 Residuals 6 Grundwasser 7 Floatings 8 Grundwasserspiegel 9 Grundwasserzone 10 Floatingzone

Anspruch[de]
  1. Verfahren zur in-situ-Sanierung von mit leichten nicht wässrigen Flüssigphasen kontaminiertem Untergrund im Bereich der mit Wasser gesättigten und ungesättigten Zone, wobei im Bereich des ungesättigten Bodenbereiches (Aerationszone) ein Alkohol infiltriert wird, der sich auf seiner vorwiegend vertikal zur Grundwasseroberfläche ausbildenden Untergrundpassage mit Wasser und der leichten, nicht wässrigen Flüssigphase anreichern kann, beim Auftreffen auf den Grundwasserspiegel jedoch in eine wässrige und eine nicht wässrige Flüssigphase zerfällt, und die sich gebildete, auf der Grundwasseroberfläche schwimmende, nicht wässrige Flüssigphase (Floatings) aus einem Haltungsbrunnen abgefördert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass als Alkohol 1-Propanol, 2-Propanol, 1-Butanol oder 1-Pentanol eingesetzt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass neben den Floatings das kontaminierte Grundwasser aus dem Haltungsbrunnen abgefördert wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass nach der Infiltration des Alkohols kontrolliert mit Wasser nachgespült wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4 dadurch gekennzeichnet, dass nach der Infiltration des Alkohols mit abgepumptem Grundwasser nachgespült wird.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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