Verfahren zur Herstellung von Leder und Pelzfellen, dass man unter Verwendung von maximal 2 Gew.-% vegetabilen und/oder synthetischen Gerbstoffen, bezogen auf das Blößengewicht bzw. das Falzgewicht, und unter Einsatz lediglich von Polymeren im Nachgerbungsschritt und gegebenenfalls zusätzlich von reaktiven Carbonylverbindungen im Vor- oder Nachgerbungsschritt arbeitet, dass man maximal 7,5 Gew.-% nicht gerbende Fettungsmittel im Nachgerbungsschritt einsetzt, und dass man im Nachgerbungsschritt einen oder mehrere Einwirkschritte durchführt, wobei man mindestens zwei Einwirkschritte durchführt oder mindestens zwei verschiedene Polymere einsetzt, und wobei man alle Einwirkschritte innerhalb von insgesamt maximal 12 Stunden durchführt.
Beschreibung[de]
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
Leder und Pelzfellen, dadurch gekennzeichnet, dass man
unter Verwendung von maximal je 2 Gew.-% vegetabilen und/oder synthetischen Gerbstoffen,
bezogen auf das Blößengewicht bzw. das Falzgewicht, und unter Einsatz von Polymeren
im Nachgerbungsschritt und gegebenenfalls zusätzlich von reaktiven Carbonylverbindungen
im Vor- oder Nachgerbungsschritt arbeitet,
dass man maximal 7,5 Gew.-% nicht-gerbende Fettungsmittel im Nachgerbungsschritt
einsetzt, und dass man im Nachgerbungsschritt Einwirkschritte durchführt, wobei
man mindestens zwei Einwirkschritte durchführt oder mindestens zwei verschiedene
Polymere einsetzt,
und wobei man alle Einwirkschritte innerhalb von insgesamt maximal 12 Stunden durchführt.
Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung
von Leder und Pelzfellen unter Verwendung von maximal je 2 Gew.-% vegetabilen, mineralischen
und/oder synthetischen Gerbstoffen, bezogen auf das Blößengewicht bzw. das Falzgewicht
und unter Einsatz von Polymeren im Nachgerbungsschritt und gegebenenfalls zusätzlich
von reaktiven Carbonylverbindungen im Vor- oder Nachgerbungsschritt, dadurch gekennzeichnet,
dass man im Nachgerbungsschritt einen oder mehrere Einwirkschritte durchführt und
wobei man alle Einwirkschritte innerhalb von insgesamt maximal 12 Stunden durchführt.
Weltweit werden die meisten Leder und Pelzfelle durch die sogenannte
Mineralgerbung, speziell die Chromgerbung, hergestellt. Außerdem sind Cr-freie Gerbmittel
bekannt, beispielsweise vegetabile Gerbstoffe, synthetische Gerbstoffe (Syntane)
und Polymere.
Allgemein kann es beim Einsatz von Gerbstoffen zu Umweltproblemen
kommen. Vegetabile Gerbstoffe enthalten meistens toxikologisch bedenkliche Phenolderivate,
die einen hohen CSB-Wert aufweisen. Synthetische Gerbstoffe, die sogenannten Syntane,
die meistens aus Kondensationsprodukten von giftigen oder reizenden Ausgangsmaterialien
wie Phenolen oder Formaldehyd bestehen oder aus bestimmten Sulfonsäuren, stehen
in der Kritik. Darüber hinaus sind die Syntane in Kläranlagen nur mäßig abbaubar.
Die Belastung der Gerbflotten mit organischem Material ist aufgrund der im Allgemeinen
nur unbefriedigenden Flottenauszehrung hoch. Außerdem hat sich gezeigt, dass die
so hergestellten Leder in Eigenschaften wie Lichtechtheit und Wärmevergilbungsstabilität
nicht überzeugen.
Aus EP-A 0 792 377
ist ein Verfahren bekannt, bei dem die Gerbung und gegebenenfalls auch die Vorgerbung
durch Aldehyde oder andere reaktive Carbonylverbindungen in Abwesenheit von mineralischen,
vegetabilen oder synthetischen Gerbstoffen durchgeführt wird. Die Umweltverträglichkeit
des Verfahrens ist deutlich günstiger, und die Leder zeigen deutlich bessere Lichtechtheit
und Wärmevergilbungsstabilität. Die Reißfestigkeit der so hergestellten Leder ist
jedoch noch nicht befriedigend.
Es bestand also die Aufgabe, ein umweltverträgliches Verfahren bereit
zu stellen, durch das Leder mit einem sehr guten Anwendungsprofil hergestellt werden
kann.
Dementsprechend wurde das eingangs definierte Verfahren gefunden.
Als reaktive Carbonylverbindungen im Sinne der vorliegenden Erfindung
eignen sich im Vor- und Nachgerbungsschritt insbesondere
(a) aliphatische Dialdehyde mit 2 bis 8 C-Atomen,
(b) aromatische Dialdehyde mit 8 bis 14 C-Atomen,
(c) araliphatische Dialdehyde mit 9 bis 16 C-Atomen,
(d) aliphatische einbasische Aldehydcarbonsäuren mit 2 bis 8 C-Atomen,
(e) aliphatische ein- oder zweibasische Ketocarbonsäuren mit 3 bis 10 C-Atomen
oder
(f) Formaldehyd
oder Mischungen der Carbonylverbindungen (a) bis (f), wobei die genannten Carbonylverbindungen
auch in Form ihrer Acetate bzw. Ketale mit aliphatischen ein- oder zweiwertigen
C1- bis C10-Alkoholen vorliegen können, welche zusätzlich
mit 1 bis 50 mol Ethylenoxid oder Propylenoxid oder einer Mischung hieraus pro Hydroxylgruppe
umgesetzt worden sein können.
Als aliphatische Dialdehyde (a) sind insbesondere gesättigte Verbindungen
ohne weitere reaktive Zentren wie Doppelbindungen oder Dreifachbindungen, geeignet.
Die aliphatische Kette kann jedoch durch ein oder mehrere nicht benachbarte Sauerstoffatome
unterbrochen sein. Insbesondere kommen &agr;,&agr;-Dialdehyde wie Glyoxal, Malondialdehyd,
Succindialdehyd, Glutardialdehyd, 3-Oxaglutardialdehyd, Adipindialdehyd, Pimelindialdehyd
und der von Korksäure abgeleitete Dialdehyd in Betracht.
Als aromatische Dialdehyde (b) sind beispielsweise Terephthaldialdehyd,
Naphthalindialdehyde oder 2,5-Dimethylterephthaldialdehyd zu nennen.
Als araliphatische Dialdehyde (c) kommen z.B. p-Phenylen-diacetaldehyd,
p-Phenylen-di-3-propionaldehyd und p-Phenylen-di-4-butyraldehyd in Betracht. Hier
sind auch Verbindungen mit einer aromatischen und einer aliphatischen Aldehydfunktion
zu nennen, z.B. p-Formylphenylacetaldehyd.
Bei den Aldehydcarbonsäuren (d) eignen sich insbesondere &agr;-Aldehydcarbonsäuren
wie Malonsäuremonoaldehyd, Bernsteinsäuremonoaldehyd, Glutarsäuremonoaldehyd, Adipinsäuremonoaldehyd,
Pimelinsäuremonoaldehyd oder Korksäuremonoaldehyd. Von ganz besonderem Interesse
ist hier Glyoxylsäure.
Beispiele für Ketocarbonsäuren (e) sind Brenztraubensäure, Lävulinsäure,
Mesoxalsäure, &agr;-Oxoglutarsäure und Oxalessigsäure. Hierbei werden &agr;-Ketocarbonsäuren
bevorzugt.
Liegen die Dialdehyde (a) bis (c) als Acetate vor, sind meist beide
Aldehydfunktionen acetalisiert. Verbindungen mit nur einer acetalisierten Aldehydfunktion
sind aber gleichwohl im erfindungsgemäßen Verfahren einsetzbar.
Als Alkohole können zur Acetalisierung vor allem C1- bis
C3-Alkanole wie Methanol, Ethanol, n-Propanol oder Isopropanol sowie
Alkandiole, die mit der Aldehydfunktion ein cyclisches Acetal ausbilden, z.B. 1,2-Ethylenglykol
oder 1,3-Propylenglykol, verwendet werden. Weiterhin können die zur Acetalisierung
verwendeten Alkohole mit 1 bis 50 mol, insbesondere 2 bis 30 mol, vor allem 3 bis
15 mol Ethylenoxid oder Propylenoxid oder einer Mischung hieraus pro Hydroxylgruppe
umgesetzt worden sein. Beispiele hierfür sind entsprechend ethoxyliertes oder propoxyliertes
Methanol, Ethanol, n-Propanol, n-Butanol, Ethylenglykol oder Propylenglykole.
Formaldehyd (f) eignet sich hinsichtlich der Stabilisierungswirkung
auf die Blößen ebenfalls, wird jedoch aus ökologischen Gründen vorteilhaft gemieden.
Bevorzugt ist der Einsatz reaktiver Carbonylverbindungen (a) bis (e).
Von den genannten reaktiven Carbonylverbindungen werden aliphatische
Dialdehyde (a) mit 2 bis 5 C-Atomen besonders bevorzugt, insbesondere Glyoxal, Glutardialdehyd
und 3-Oxaglutardialdehyd.
Als Polymere sowohl für den Vorgerbungsschritt als auch für den Nachgerbungsschritt
des erfindungsgemäßen Verfahrens kommen Homopolymere, statistische, alternierende
und Blockcopolymere sowie Pfropfpolymere in Betracht. In aller Regel handelt es
sich um carboxylgruppenhaltige Polymere. Vor allem eignen sich folgende Stoffgruppen:
A) Acrylsäure- und Methacrylsäure-Homo- oder Copolymerisate, insbesondere Homopolymerisate,
einer Molmasse Mw von 1000 bis 200.000 g, insbesondere 2000 bis 100.000
g (entsprechend K-Werten nach Fikentscher von 12 bis 150, insbesondere 15 bis 120);
derartige Polycarboxylate können in der freien Säureform oder als Salze, beispielsweise
Alkalimetall- oder Ammoniumsalze, eingesetzt werden;
B) Copolymerisate von Acryl- und Methacrylsäure mit Acryl- oder Methacrylsäure-C1-
bis C30-alkyl- oder -C2- bis C30-alkenylestern
im Gewichtsverhältnis Säure zu Ester von 90:10 bis 10:90 einer Molmasse Mw
von 1000 bis 100.000 g, z.B. Acryl- oder Methacrylsäure-Copolymerisate mit C1-
bis C20-Alkyl(meth)acrylaten wie Methyl-, Ethyl-, n-Propyl-, Isopropyl-,
n-Butyl-, n-Hexyl-, n-Octyl oder 2-Ethylhexyl(meth)acrylat; solche Copolymerisate
sind beispielsweise in der EP-A 0 498 634
beschrieben;
C) Co- und Terpolymerisate von C2- bis C4-Olefinen (C1)
mit Acryl- oder Methacrylsäure (C2) oder mit Acryl- oder Methacrylsäure-C1-
bis C30-alkyl- oder -C2- bis C30-alkenylestern,
vorzugsweise C1- bis C20-Alkyl(meth)acrylaten, (C3) oder mit
einer Mischung aus (C2) und (C3) im Gewichtsverhältnis Säure zu Ester von 95:5 bis
5:95, insbesondere 95:5 bis 70:30, bei Copolymerisaten bzw. von (C1):[(C2)+(C3)]
= 95:5 bis 5:95, insbesondere 95:5 bis 70:30 bei Terpolymerisaten, wobei hier (C2)
und (C3) im Gewichtsverhältnis von 99,5:0,5 bis 0,5:99,5 stehen können, einer Molmasse
Mw von 2000 bis 100.000 g, z.B. Acryl- oder Methacrylsäure-Ethylen-Copolymerisate,
Acryl- oder Methacrylsäure-Propylen-Copolymerisate, Acryl- oder Methacrylsäure-Isobuten-Copolymerisate,
Acryl- oder Methacrylsäure-Butadien-Copolymerisate, Acryl- oder Methacrylsäure-Ethylen-C1-
bis C8-Alkyl(meth)acrylat-Copolymerisate oder Acryl- oder Methacrylsäure-Propylen-C1-
bis C8-Alkyl(meth)acrylate;
D) Terpolymerisate aus Acryl- oder Methacrylsäure, N-(3-Di-C1-bis-C4-alkylaminopropyl)acrylamid
oder -methacrylamid und Acrylnitril oder Acrylamid mit K-Werten von 15 bis 80, einem
Carboxylgruppengehalt von 6 bis 40 Gew.-% und einem Zahlenverhältnis von tertiären
Amino- zu Carboxylgruppen von 1:20 bis 17:20; solche Polymere sind beispielsweise
in der EP-B 0 084 134 beschrieben;
E) Copolymerisate, die durch radikalische Copolymerisation von C6-
bis C40-Monoolefinen mit ethylenisch ungesättigten C4- bis
C8-Dicarbonsäureanhydriden, z.B. Maleinsäureanhydrid (MSA), nach Art
einer Substanzpolymerisation bei Temperaturen von 80 bis 300°C zu Copolymerisaten
mit Molmassen Mw von 500 bis 20.000 g, anschließende Solvolyse der Anhydridgruppen
der Copolymerisate und zumindest partielle Neutralisation der bei der Solvolyse
entstehenden Carboxylgruppen in wässrigem Medium mit Basen erhältlich sind; solche
Polymere sind beispielsweise in der DE-A 39
26 167 beschrieben;
F) Copolymerisate, die durch radikalische Copolymerisation von C6-
bis C40-Alkylvinylethern oder Mischungen aus C6- bis C40-Alkylvinylethern
und bis zu 50 mol-% C6- bis C40-Monoolefinen mit ethylenisch
ungesättigten C4- bis C8-Dicarbonsäureanhydriden, z.B. Maleinsäureanhydrid
(MSA), zu Copolymerisaten mit Molmassen Mw von 500 bis 20.000 g, anschließende
Solvolyse der Anhydridgruppen der Copolymerisate und zumindest partielle Neutralisation
der bei der Solvolyse entstehenden Carboxylgruppen in wässrigem Medium mit Basen
erhältlich sind; solche Polymere sind beispielsweise in der DE-A
39 26 168 beschrieben;
G) Copolymerisate, die – 50 bis 90 Gew.-% C6- bis C40-Alkylacrylate,
C6- bis C40-Alkylmethacrylate, Vinylester von C8-
bis C40-Carbonsäuren oder Mischungen hieraus und
– 10 bis 50 Gew.-% monoethylenisch ungesättigte C3- bis C12-Carbonsäuren,
monoethylenisch ungesättigte Dicarbonsäureanhydride, Halbester oder Halbamide von
monoethylenisch ungesättigten C4- bis C12-Dicarbonsäuren,
Amide von monoethylenisch ungesättigten C3- bis C12-Monocarbonsäuren
oder deren Mischungen
einpolymerisiert enthalten und die Molmassen Mw von 500 bis 30.000 g
haben, in zumindest partiell neutralisierter Form; solche Polymere sind beispielsweise
in der DE-A 39 31 039 beschrieben;
H) Wässrige Lösungen oder wässrige Dispersionen von Copolymerisaten, die durch
radikalische Copolymerisation von
– 40 bis 60 mol-% C6- bis C40-Monoolefinen oder C6-
bis C40-Alkylvinylethern oder Mischungen aus C6- bis C40-Alkylvinylethern
und bis zu 50 mol-%, bezogen auf die Gesamtmenge dieser Komponente, C6-
bis C40-Monoolefinen mit
– 60 bis 40 mol-% monoethylenisch ungesättigten C4- bis Ca-Dicarbonsäureanhydriden
oder durch radikalische Copolymerisation von
– 50 bis 90 Gew.-% C6- bis C40-Alkylacrylaten oder -methacrylaten
oder Vinylestern von C6- bis C40-Carbonsäuren oder Mischungen
hieraus mit
– 10 bis 50 Gew.-% monoethylenisch ungesättigten C3- bis C12-Carbonsäuren,
monoethylenisch ungesättigten C4- bis C12-Dicarbonsäureanhydriden,
Halbestern oder Halbamiden von monoethylenisch ungesättigten C4- bis
C12-Dicarbonsäuren, Amiden von monoethylenisch ungesättigten C3-
bis C12-Carbonsäuren oder Mischungen hieraus
zu Copolymerisaten mit Molmassen Mw von 500 bis 30.000 g erhältlich sind,
wobei die in wässrigem Medium vorliegenden Carboxylgruppen zumindest partiell neutralisiert
sind und ein Teil der Carboxylgruppen mit Ammoniak oder primären oder sekundären
aliphatischen oder aromatischen Aminen amidiert vorliegen kann, mit einem Gehalt
von 0,5 bis 40 Gew.-%, bezogen auf die Menge an Copolymerisat, an Emulgatoren; solche
Polymeren-Lösungen bzw. -Dispersionen sind beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung
DE-A 44 02 029 beschrieben;
I) Umsetzungsprodukte von
– Homo- oder Copolymerisaten auf Basis monoethylenisch ungesättigter Dicarbonsäureanhydride,
erhältlich durch radikalisch initiierte Polymerisation von
– 30 bis 100 mol-% eines oder mehrerer monoethylenisch ungesättigter Dicarbonsäureanhydride
mit 4 bis 10 C-Atomen,
– 0 bis 70 mol-% eines oder mehrerer Vinylaromaten der allgemeinen Formel
I
in der R1 und R2 unabhängig voneinander jeweils für Wasserstoff,
Methyl oder Ethyl stehen, R3 Methyl oder Ethyl bedeutet und k eine ganze
Zahl von 0 bis 2 bedeutet,
– 0 bis 70 mol-% eines oder mehrerer Vinylester von C1- bis C8-Carbonsäuren,
– 0 bis 50 mol-% eines oder mehrerer C2- bis C6-Olefine
und
– 0 bis 30 mol-% eines oder mehrerer monoethylenisch ungesättigter C3-
bis C5-Carbonsäuren,
wobei der genannten Monomerenmischung noch bis zu 10 Gew.-% weiterer copolymerisierbarer
Monomerer zugesetzt werden können, mit
– Aminen der allgemeinen Formel R4R5NH, in der R4
Wasserstoff, C1- bis C20-Alkyl, C5- bis C8-Cycloalkyl
oder C2- bis C4-Hydroxyalkyl und R5 C6-
bis C30-Alkyl, C6- bis C30-Alkenyl, C6-
bis C8-Cycloalkyl oder C2- bis C4-Hydroxyalkyl
bezeichnet, oder Alkoholen der allgemeinen Formel R6-O-(CmH2mO)p-(CnH2nO)q-H,
in der R6 für C1bis C30-Alkyl, C2- bis
C30-Alkenyl, C5- bis C8-Cycloalkyl oder für den
Fall p + q > 0 für Wasserstoff steht, m und n jeweils eine Zahl von 2 bis 4 bedeuten
und p und q jeweils eine Zahl von 9 bis 50 bezeichnen, oder Mischungen aus derartigen
Aminen und Alkoholen;
solche Umsetzungsprodukte sind beispielsweise in der WO 93/17130 beschrieben;
K) Pfropfpolymere von pflanzlichen und tierischen Ölen, erhältlich durch radikalisch
initiierte Polymerisation
– eines Monomeren oder einer Monomerenmischung aus
– 20 bis 100 Gew.-% monoethylenisch ungesättigter Carbonsäure und/oder monoethylenisch
ungesättigter Sulfonsäuren und/oder monoethylenisch ungesättigter Phosphonsäuren,
deren Anhydriden oder von deren Alkali-, Erdalkali-oder Ammoniumsalzen, – 0 bis 80 Gew.-% anderer monoethylenisch ungesättigter Monomere,
die mit den oben genannten Monomeren copolymerisierbar sind, und
– 0 bis 5 Gew.-% mindestens doppelt ethylenisch nicht konjugiert ungesättigter
Monomerer
in Gegenwart von pflanzlichen und/oder tierischen Ölen
im Gewichtsverhältnis von (80 bis 1): (20 bis 99);
solche Pfropfpolymere sind beispielsweise in der DE-A
42 24 456 beschrieben;
L) Wasserlösliche Pfropfpolymerisate von Monosacchariden, Oligosacchariden,
Polysacchariden und deren Derivaten, erhältlich durch radikalisch initiierte Polymerisation
– eines Monomeren oder einer Monomerenmischung aus
– 20 bis 100 Gew.-% Acrylsäure oder Methacrylsäure oder einer Mischung hieraus,
deren Alkalimetall-, Erdalkalimetall- oder Ammoniumsalzen,
– 0 bis 80 Gew.-% anderen monoethylenisch ungesättigten Monomeren, die mit
den oben genannten Monomeren copolymerisierbar sind und
– 0 bis 5 Gew.-% mindestens 2 ethylenisch ungesättigte, nicht konjugierte
Doppelbindungen im Molekül aufweisenden Monomeren
in Gegenwart von
– Monosacchariden, Oligosacchariden, Polysacchariden, oxidativ, hydrolytisch
oder enzymatisch abgebauten Polysacchariden, oxidierten hydrolytisch oder oxidierten
enzymatisch abgebauten Polysacchariden, chemisch modifizierten Mono-, Oligo- oder
Polysacchariden oder Mischungen der genannten Verbindungen
im Gewichtsverhältnis von (95 bis 20) : (5 bis 80);
solche Pfropfpolymerisate sind beispielsweise in der DE-A
42 02 452 beschrieben;
M) Verwendung von wasserlöslichen oder wasserdispergierbaren Pfropfpolymerisaten
von Proteinen, erhältlich durch radikalisch initiierte Polymerisation
– eines Monomeren oder einer Monomerenmischung aus
– 20 bis 100 Gew.-% Acrylsäure oder Methacrylsäure oder einer Mischung hieraus
oder deren Alkalimetall-, Erdalkalimetall- oder Ammoniumsalzen,
– 0 bis 80 Gew.-% anderen monoethylenisch ungesättigten Monomeren, die mit
den oben genannten Monomeren copolymerisierbar sind, und
– 0 bis 5 Gew.-% mindestens 2 ethylenisch ungesättigte, nicht konjugierte
Doppelbindungen im Molekül aufweisenden Monomeren
in Gegenwart von Proteinen wie beispielsweise Knochenleim
im Gewichtsverhältnis von (95 bis 10) : (5 bis 90);
solche Pfropfpolymerisate sind beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung
DE A 44 16 877 beschrieben;
N) Copolymerisate, erhalten durch Copolymerisation einer ersten Komponente,
ausgewählt aus der Reihe der ethylenisch ungesättigten Dicarbonsäureanhydride, ethylenisch
ungesättigten Dicarbonsäureester und ethylenisch ungesättigten Dicarbonsäureamide
oder Gemischen hiervon, sowie einer zweiten Komponente der allgemeinen Formel II
wobei X = (CH2)r mit r ≥ 2 ist und Y eine Carboxylgruppe
oder einen OCOR7-Rest, einen COOR8-Rest oder einen CONR9R10-Rest
repräsentiert und Z Wasserstoff oder ein C1-C4-Alkylrest ist
wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl;
wobei R7 ein C1-C20-Alkylrest ist, beispielsweise
Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl,
n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl,
iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, iso-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl, n-Dodecyl,
n-Eicosyl; bevorzugt C8-C20-Alkyl wie n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl,
n-Dodecyl, n-Tetradecyl, n-Hexadecyl, n-Octadecyl, n-Eicosyl; wobei R8
ein C1-C30-Alkylrest oder ein C2-C16-&agr;-Hydroxyalkylrest
oder ein Alkoxylierungsprodukt hiervon ist,
wobei R9 und R10 Wasserstoff oder einen Alkylrest (C1-C20)
repräsentieren und gegebenenfalls verschieden sind;
derartige Copolymerisate weisen vorzugsweise eine Molmasse Mw von 800
bis 30.000 g auf;
typische Beispiele für die erste Komponente sind Maleinsäureanhydrid und Dibutylmaleinat,
typische Beispiele für die zweite Komponente sind ein Undecensäurederivat
oder ein Undecenolderivat sowie Alkylvinylether mit 8 bis 20 C-Atomen, Carbonsäurevinylester
mit 8 bis 20 C-Atomen und 1-Alkene mit 8 bis 30 C-Atomen einzeln oder im Gemisch;
die genannten Copolymerisate sind beispielsweise in der EP-A
0 567 842 beschrieben;
N) Hydroxylgruppenhaltige Polymerisate, aufgebaut aus – 95 bis 0 Gew.-% an Monomeren der Formel III
worin
R11 für Wasserstoff, Methyl oder eine Gruppe -CH2COOH
R12 für Wasserstoff, Methyl, Phenyl oder eine Gruppe -COOH
stehen, mit der Maßgabe, dass sich nicht mehr als zwei Carboxylgruppen im Molekül
befinden, oder an Monomeren der Formel III-A
worin A1 für einen Rest HC=CH oder einen Rest H2C=C-CH2
steht und
– 0 bis 90 Gew.-% an hydroxylgruppenhaltigen Monomeren der Formel IV
worin
R13 für Wasserstoff oder Methyl und
R14 für einen mit mindestens einer Hydroxygruppe substituierten Alkylrest
oder Cycloalkylrest mit 1 bis 12 C-Atomen, beispielsweise 2-Hydroxyethyl, 3-Hydroxy-n-propyl,
&ohgr;-Hydroxy-n-butyl, &ohgr;-Hydroxy-n-pentyl,w-Hydroxy-n-hexyl, &ohgr;-Hydroxy-n-heptyl,
3-Hydroxy-n-hexyl, 3-Hydroxy-n-butyl, 3,5-Dihydroxy-n-hexyl, para-Hydroxycyclohexyl
(beide Isomere), 2,6-dihydroxycyclohexyl (alle Isomeren), 3-Hydroxycyclopentyl;
und
– 0 bis 100 Gew.-% an Monomeren der Formel V
worin
R15 für Methyl oder Ethyl steht und
– 0 bis 80 Gew.-% an Monomeren der Formel VI
worin
R13 für Wasserstoff oder Methyl und R16 für einen gegebenenfalls
cyclischen Alkylrest mit 1 bis 12 C-Atomen steht, beispielsweise Methyl, Ethyl,
n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl,
sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl,
n-Heptyl, iso-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl, und n-Dodecyl; an cyclischen Resten
seien genannt Cyclopropyl, Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl, Cycloheptyl, Cyclooctyl,
Cyclononyl, Cyclodecyl, Cycloundecyl und Cyclododecyl
solche hydroxylgruppenhaltige Polymerisate sind beispielsweise in der
DE-A 42 42 076 beschrieben;
P) Copolymerisate aus 90 bis 20 Gew.-% Acrylsäure oder Methacrylsäure und 10
bis 80 Gew.-% einer Verbindung der Formel VII
worin
R17 Wasserstoff oder den Methylrest, R18 und R19 unabhängig voneinander den Methyl-
oder Ethylrest bedeuten,
T für einen gegebenenfalls verzweigten Alkylenrest mit 1 bis 5 C-Atomen steht, beispielsweise
Methylen, Ethylen, 1,3-Propylen, 1,2-Propylen, 2,2'-Propyliden, 1,4-Butylen, 1,2-Butylen,
1,3-Butylen, 2,3-Butylen, 1,5-Pentylen; der Aminstickstoff gegebenenfalls neutralisiert
oder quaterniert ist, mit einem Molekulargewicht der Copolymerisate, gemessen bei
einem pH-Wert von 8,0, von kleiner als 100.000 g;
solche Polymerisate sind beispielsweise in der EP-B
0 278 267 beschrieben;
Q) Polymerisate, hergestellt durch Polymerisation von
– 1 bis 99 Gew.-%, vorzugsweise 30 bis 95 Gew.-%, wasserlöslichen, ethylenisch
ungesättigten, säuregruppenenthaltenden Monomeren und/oder ungesättigten Dicarbonsäureanhydriden,
– 1 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise 5 bis 35 Gew.-% eines ethylenisch ungesättigten,
ein- oder mehrfach alkoxylierten Monomeren der allgemeinen Formel VIII
mit R20 ist N oder Methyl
R21 ist COOR23, CH2OR23, CH2N(R23)2
R22 ist H, COOH, CONHR24
und R23 ist [-CHR25-CHR26-O-]s-CHR25-CHR26-U-R27
R24 ist H oder C1-C4-Alkyl, wobei C1-C4-Alkyl
wie oben stehend gewählt wird;
R25 R26 ist H oder Methyl
s ist eine ganze Zahl von 1 bis 50
U ist O, NR26, S
R27 ist gewählt aus
H,
C1-C24-Alkyl, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl,
iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl,
1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, iso-Heptyl,
n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl, n-Dodecyl, n-Hexadecyl, n-Eicosyl;
C6-C14-Aryl wie Phenyl, 1-Naphthyl, 2-Naphthyl, 1-Anthryl,
2-Anthryl, 9-Anthryl, 1-Phenanthryl, 2-Phenanthryl, 3-Phenanthryl, 4-Phenanthryl
und 9-Phenanthryl, unsubstituiert oder substituiert durch eine oder mehrere
C1-C12-Alkylgruppen, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl,
n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl,
neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl,
iso-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl, und n-Dodecyl; bevorzugt C1-C6-Alkyl
wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl,
n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl,
iso-Hexyl, sec.-Hexyl, besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie
Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl;
C2-C24-gesättigter Mono- oder Dicarbonsäurereste
R26 ist C1-C12-Alkyl, wobei C1-C12-Alkyl
wie oben stehend gewählt wird; sowie
– 0 bis 60 Gew.-%, vorzugsweise 0 bis 40 Gew.-% weiteren mit den oben genannten
Monomeren copolymerisierbaren wasserlöslichen Monomeren;
solche Polymerisate sind beispielsweise in der DE-A
42 27 974 beschrieben;
R) wasserdispergierbare und/oder wasseremulgierbare Urethan-Oligomere mit Fettcharakter
(UR-Fettoligomere), enthaltend bei wenigstens überwiegend nichtvernetzter Grundstruktur
des Oligomermoleküls Kohlenwasserstoff-Fettreste zusammen mit zur Salzbildung befähigten
Säuregruppen, wie sie in der DE-A 42 23 110
beschrieben sind;
S) modifizierte Polysiloxane, die in der Hauptkette wiederkehrende Si-O-Si-Einheiten
aufweisen und in Seitenketten im statistischen Mittel eine bis 50 Carboxylgruppen
aufweisen. Bevorzugt sind beispielsweise modifizierte Polysiloxane, enthaltend ein
oder mehrere Strukturelemente der Formel IX
in denen die Variablen wie folgt definiert sind:
R29 gewählt aus
Wasserstoff, Hydroxyl, Phenyl, Amino, Fluor, Chlor;
C1-C12-Alkyl, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl,
iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl,
neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl,
iso-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl, und n-Dodecyl; bevorzugt C1-C6-Alkyl
wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl,
n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl,
iso-Hexyl, sec.-Hexyl, besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie
Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl;
C1-C6-Alkoxy wie Methoxy, Ethoxy, n-Propoxy, iso-Propoxy,
n-Butoxy, iso-Butoxy, sec.-Butoxy, tert.-Butoxy, n-Pentoxy, iso-Pentoxy, n-Hexoxy
und iso-Hexoxy;
Mono- oder Di-C1-C4-Alkylamino, wobei C1-C4-Alkyl
aus Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl
gewählt wird;
oder eine Gruppe Z1-A2-COOH;
Z1 eine divalente Einheit ist, beispielsweise eine direkte Bindung, ein
Sauerstoffatom oder eine Gruppe der Formel -N(C1-C4-Alkyl)-;
A2 ist eine lineare oder verzweigte Alkylengruppe mit 5 bis 25 C-Atomen.
Die bevorzugten modifizierten Polysiloxane können weiterhin Einheiten der Formel
Si(R29)2 aufweisen, die statistisch über das Molekül verteilt
sind, und an den Enden mit Si(R29)3-Gruppen abgesättigt sein, wobei die
Reste R29 jeweils gleich oder verschieden sind und wie oben definiert.
Bevorzugte modifizierte Polysiloxane haben ein Molekulargewicht Mw von
5000 bis 150000 g/mol, gemessen nach mindestens einer in der Polysiloxanchemie üblichen
Methoden.
Beispielhafte Vertreter für modifizierte Polysiloxane, enthaltend Strukturelemente
der Formel IX, sind in der EP 0 745 141
beschrieben.
Andere bevorzugte modifizierte Polysiloxane sind in der WO/21369 beschrieben.
Die genannten Polymere werden üblicherweise in Form von wässrigen
Lösungen oder wässrigen Dispersionen in Mengen von 3 bis 100 Gew.-%, vorzugsweise
10 bis 50 Gew.-% Feststoff, bezogen auf das Falzgewicht, beim Nachgerbungsschritt
und in Mengen von 0 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise 0 bis 30 Gew.-% Feststoff, bezogen
auf das Blößengewicht, beim Vorgerbungsschritte eingesetzt.
Die im Nachgerbungsschritt eingesetzten reaktiven Carbonylverbindungen
werden normalerweise in Mengen von 0,1 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 7 Gew.-%,
bezogen auf das Blößengewicht, eingesetzt. Verwendet man im Vorgerbungsschritt eine
Mischung aus Polymeren und reaktiven Carbonylverbindungen, reduziert sich üblicherweise
die Menge der reaktiven Carbonylverbindungen je nach Anteil an Polymeren in der
im Nachgerbungsschritt eingesetzten Mischung. Das Gewichtsverhältnis von Polymeren
zu Aldehyden bzw. reaktiven Carbonylverbindungen beträgt hierbei insbesondere 99:1
bis 1:99, vor allem 90:10 bis 10:90.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens setzt man als Polymere bzw. Mischung aus Polymeren und Fettungsmitteln
im Nachgerbungsschritt die folgenden ein:
(i) Copolymerisate von C6- bis C40-Monoolefinen mit ethylenisch
ungesättigten C4- bis C8-Dicarbonsäureanhydriden (gemäß Gruppe
E);
(ii) Mischungen aus einem oder mehreren Copolymerisaten von C6- bis
C40-Monoolefinen mit ethylenisch ungesättigten C4- bis C8-Dicarbonsäureanhydriden
(gemäß Gruppe E) und einem Acrylsäure- oder Methacrylsäure-Homopolymerisat (gemäß
Gruppe A) oder einem Pfropfpolymer eines pflanzlichen und/oder tierischen Öles auf
ein Polymer auf der Basis von monoethylenisch ungesättigten Carbon-, Sulfon- oder
Phosphonsäuren, deren Anhydriden oder deren Salzen (gemäß Gruppe K) im Gewichtsverhältnis
von 99:1 bis 10:90, insbesondere 90:10 bis 30:70;
(iii) Mischungen aus einem oder mehreren Copolymerisaten von C6-
bis C4o-Monoolefinen mit ethylenisch ungesättigten C4- bis
C8-Dicarbonsäureanhydriden (gemäß Gruppe E) und einem nicht-gerbenden
Fettungsmittel auf Kohlenwasserstoff- oder Polyalkylenoxid-Basis im Gewichtsverhältnis
von 99:1 bis 20:80, insbesondere 95:5 bis 35:65;
(iv) Mischungen aus einem oder mehreren Copolymerisaten von Acryl- oder Methacrylsäure
mit Acryl- oder Methacrylsäure-C1- bis C30-alkyl- oder -C2-
bis C30-alkenylestern (gemäß Gruppe B) und einem Co- oder Terpolymerisat
von C2- bis C4-Olefinen mit Acryl- oder Methacrylsäure und/oder
Acryl- oder Methacrylsäure-C1- bis C30-alkyl- oder -C2-
bis C30-alkenylestern (gemäß Gruppe C) oder einem Terpolymerisat aus
Acryl- oder Methacrylsäure, N-(3-Di-C1- bis C4-alkylaminopropyl)acrylamid
oder -methacrylamid und Acrylnitril oder Acrylamid (gemäß Gruppe D) im Gewichtsverhältnis
von 99:1 bis 1:99, insbesondere 90:10 bis 10:90.
In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens setzt man als reaktive Carbonylverbindungen im Vor- oder Nachgerbungsschritt
die oben genannten bevorzugten reaktiven Carbonylverbindungen allein oder in Mischung
mit Acryl- oder Methacrylsäure-Homo- oder Copolymerisaten (gemäß Gruppe A) ein.
Weiterhin setzt man in einer anderen besonders bevorzugten Ausführungsform im Nachgerbungsschritt
Acryl- oder Methacrylsäure-Homo- oder Copolymerisate (gemäß Gruppe A) allein ohne
reaktive Carbonylverbindungen ein.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird unter Verwendung von maximal 2
Gew.-%, bevorzugt maximal 1 Gew.-% vegetabilen und/oder synthetischen
Gerbstoffen durchgeführt. Ganz besonders bevorzugt setzt man weder vegetabile noch
synthetische Gerbstoffe ein.
Dabei beziehen sich die Angaben in Gew.-% auf das Blößengewicht, wenn
man vegetabile und/oder synthetische Gerbstoffe im Vorgerbungsschritt einzusetzen
wünscht, und die Angaben in Gew.-% beziehen sich auf das Falzgewicht, wenn man vegetabile
und/oder synthetische Gerbstoffe im Nachgerbungsschritt einzusetzen wünscht.
In einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird das erfindungsgemäße
Verfahren unter Verwendung von maximal 2 Gew.-%, bevorzugt maximal 1 Gew.-% von
vegetabilen, mineralischen und/oder synthetischen Gerbstoffen durchgeführt. Ganz
besonders bevorzugt setzt man weder vegetabile noch mineralische noch synthetische
Gerbstoffe ein.
Dabei beziehen sich die Angaben in Gew.-% auf das Blößengewicht, wenn
man vegetabile, mineralische und/oder synthetische Gerbstoffe im Vorgerbungsschritt
einzusetzen wünscht, und die Angaben in Gew.-% beziehen sich auf das Falzgewicht,
wenn man vegetabile, mineralische und/oder synthetische Gerbstoffe im Nachgerbungsschritt
einzusetzen wünscht.
Unter vegetabilen Gerbstoffen werden die dem Fachmann bekannten natürlichen
gerbwirksamen Verbindungen verstanden.
Unter synthetischen Gerbstoffen werden die dem Fachmann auch als Syntane
bekannten Sulfonsäuregruppen-haltigen organischen synthetischen Gerbmittel verstanden.
Unter mineralischen Gerbstoffen werden die dem Fachmann bekannten
Übergangsmetallverbindungen wie beispielsweise Zr- oder Cr-Verbindungen, Al- oder
Ti- oder auch Fe-Verbindungen verstanden.
Es können weiterhin nicht gerbend wirkende Stoffe im Nachgerbungsschritt
eingesetzt werden, beispielsweise Farbstoffe, Fettungsmittel, Fette, Ameisensäure
oder Wasser oder Kombinationen der vorgenannten Stoffe.
Die Vorbehandlung der Blößen vor der Gerbung, d.h. insbesondere Weiche,
Äscher, Entkälkung und Pickel, erfolgt wie gerbereiüblich.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist weiterhin dadurch charakterisiert,
dass man im Nachgerbungsschritt Einwirkschritte durchführt, wobei man alle Einwirkschritte
insgesamt innerhalb von maximal 12 Sunden, bevorzugt maximal 10 Stunden und besonders
bevorzugt innerhalb von maximal 8 Stunden durchführt.
Wünscht man das erfindungsgemäße Verfahren unter Verwendung von mineralischen
Gerbstoffen im Vor- oder Nachgerbschritt durchzuführen, so ist das erfindungsgemäße
Verfahren weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass man mindestens zwei Einwirkschritte
durchführt oder dass man mindestens zwei Polymere einsetzt. Dabei ist unter dem
Einsatz von zwei verschiedenen Polymeren auch der Einsatz von zwei beispielhaften
Vertretern aus den vorgenannten Gruppen A) bis S) zu verstehen. Es ist ein weiterer
Aspekt der vorliegenden Erfindung, mindestens zwei Einwirkschritte durchzuführen
und mindestens zwei Polymere einzusetzen.
Die Einwirkschritte unterscheiden sich dadurch, dass sie bei unterschiedlicher
Temperatur durchgeführt werden können oder dass zu Beginn eines neuen Einwirkschritts
jeweils ein weiteres Reagenz zugegeben wird, wobei es sich bei dem Reagenz um
– ein oder mehrere Polymere,
– ein oder mehrere nicht-gerbende Fettungsmittel,
– Base oder
– Säure
handeln kann.
Die Einwirkschritte werden üblicherweise bei Atmosphärendruck durchgeführt,
obwohl man auch bei erhöhtem oder abgesenktem Druck arbeiten kann. Die Temperatur
bei den einzelnen Einwirkschritten beträgt jeweils von 5 bis 60°C, bevorzugt
20 bis 45°C.
Zwischen zwei Einwirkschritten kann man die Flotte ablassen und eine
neue Flotte mit gegenüber dem vorigen Einwirkschritt geänderter Zusammensetzung
zusetzen. Auch kann man zwischen zwei Einwirkschritten noch Waschschritte durchführen.
Man kann zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens im Nachgerbschritt
nicht-gerbende Fettungsmittel einsetzen, wobei der Einsatz der üblichen nicht-gerbenden
Fettungsmittel sinnvoll ist.
Als übliche nicht gerbende Fettungsmittel können vor allem solche
aus den folgenden Stoffgruppen eingesetzt werden:
– natürliche Fettungsmittel tierischen Ursprungs, z.B. Fischöl, wie z.B.
Heringsöl, Dorschleberöl und Sardinenöl, Hammeltalg, Schweinefett, insbesondere
das unter dem englischen Begriff „lard oil" vermarktete Produkt, Rinderklauenöl
und das in den USA im Handel erhältliche „chicken oil";
– natürliche Fettungsmittel pflanzlichen Ursprungs, z.B. Baumwollsamenöl,
Rizinusöl, Sonnenblumenöl, Erdnussöl, Rapsöl oder Olivenöl;
– Kohlenwasserstoffe, z.B. Paraffinöl, niedermolekulares Mineralöl sowie
niedermolekulares Polyethylen oder Polypropylen als wässrige Dispersionen;
– funktionalisierte Paraffin-Derivate wie chlorierte oder sulfochlorierte
Paraffine;
– Polyalkylenoxide wie Polyethylenoxid, Polypropylenoxid oder Ethylenoxid-Propylenoxid-Blockcopolymerisate
als wässrige Dispersionen.
Die genannten nicht-gerbenden Fettungsmittel sind meist in wässrigen
Systemen voremulgiert und enthalten in der Regel Emulgatoren. Weiterhin können solche
Emulsionen oder Dispersionen organische Lösungsmittel enthalten, um ein tieferes
Eindringen und ein gleichmäßiges Verteilen in der gesamten Lederoberfläche zu begünstigen.
Bei Mitverwendung von nicht-gerbenden Fettungsmitteln im Nachgerbungsschritt
können diese in Mengen von bis zu 7,5 Gew.-%, vorzugsweise bis zu 5 Gew.-% bezogen
auf das Falzgewicht, eingesetzt werden. Das Gewichtsverhältnis von Polymeren zu
nicht-gerbenden Fettungsmitteln beträgt dabei 99:1 bis 20:80, vor allem 95:5 bis
35:65.
Besonders bevorzugt arbeitet man ohne Zugabe nicht-gerbender Fettungsmittel
im Nachgerbschritt.
In einer bevorzugten Ausführungsform setzt man im Nachgerbungsschritt
als Reagenz zusätzlich eine oder mehrere hydrophobierende Polymere auf Si-Basis,
insbesondere Polysiloxanverbindungen ein, wie sie beispielsweise in DE-A
100 12 722, Seite 9, Zeile 7 bis Seite 10, Zeile 14 beschrieben sind, und
zwar in Mengen von 1 bis 20 Gewichtsprozent, bezogen auf das Falzgewicht.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
führt man maximal 3 Einwirkschritte, besonders bevorzugt maximal zwei Einwirkschritte
durch.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens dauern die Einwirkschritte maximal je 90 Minuten. In einer anderen bevorzugten
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens dauert der abschließende Einwirkschritt
maximal 9 Stunden, bevorzugt maximal 8 Stunden.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist geeignet zur Herstellung aller
Leder- und Pelzfellarten unterschiedlichster Provenienz. Es lässt sich einfach und
problemlos durchführen. Die Abwasserbelastung durch die bessere Auszehrung der Gerbflotten
liegt bei deutlich niedrigeren Werten.
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung
von Polymeren zur Herstellung von Leder und Pelzfellen nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren.
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung sind Leder und Pelzfelle,
hergestellt nach dem erfindungsgemäßen Verfahren. Sie enthalten bis zu 15 Gew.-%,
bevorzugt bis zu 10 Gew.-% der eingesetzten Polymere besonders günstig über den
Querschnitt des Leders verteilt.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Leder und Pelzfelle
weisen hohe Qualitäten hinsichtlich ihrer physikalischer Echtheiten, insbesondere
der Lichtechtheit und der Wärmevergilbungsstabilität, auf. Die Leder sind in der
Regel sehr weich, wobei der Weichheitsgrad durch die Menge und die Art der Polymere
gesteuert werden kann. Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Leder
und Pelzfelle zeichnen sich außerdem durch sehr gute Reißfestigkeiten, runderen
Griff, verbesserte Weichheit und verbesserte Festnarbigkeit aus.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren gegerbten Leder und Pelzfelle
können wie üblich gefärbt, nachbehandelt und fertiggestellt werden.
ArbeitsbeispieleAllgemeine Vorbemerkungen
Wenn nichts anderes angegeben ist, beziehen sich bei der Vorgerbung
alle Gewichtsprozentangaben der Reagenzien auf das Blößengewicht und bei der Nachgerbung
auf das Falzgewicht.
Wenn Reagenzien als Dispersionen oder Lösungen eingesetzt werden,
so beziehen sich die Mengenangaben stets auf die Dispersion bzw. Lösung mit Löse-
bzw. Dispersionsmittel.
Die Molmassen der Polymeren wurden durch Gelpermeationschromatographie
(GPC) bestimmt. Unter Molmassen Mn bzw. Mw sind stets Mittlere
Molmassen Mn bzw. Mw zu verstehen.
Es wurden die folgenden Polymere verwendet:
Polymer 1a: alternierendes Copolymer aus (C20-C24-&agr;-Olefin)-Maleinsäureanhydrid;
molarer Comonomeranteil der (Summe der &agr;-Olefine) : Maleinsäureanhydrid 1:1,
Mw 8900 g, Herstellung beschrieben in EP
0 412 389 B1 als Dispersion I. Einsatzform: 30,2 Gew.-% Dispersion.
Polymer 1b: alternierendes Terpolymer aus (C12-&agr;-Olefin)-(C20-C24-&agr;-Olefin)-Maleinsäureanhydrid;
molarer Comonomeranteil der (Summe der &agr;-Olefine): Maleinsäureanhydrid 1:1,
Mw 8900 g, Herstellung analog zu EP
0 412 389 B1, Dispersion I, jedoch wurden 2 mol-% des C20-C24-&agr;-Olefingemischs
durch 1-Dodecen ersetzt. Einsatzform: 30,2 Gew.-% Dispersion.
Polymer 2: 30 Gew.-%ige wässrige, mit NaOH teilneutralisierte Polymerlösung; Homopolymer
der Methacryläure, Mn 10.000 g; K-Wert nach Fikentscher: 12, Viskosität
der 30 Gew.-% Lösung: 65 mPa·s (DIN EN ISO 3219, 23°C),
pH 5,1.
Polymer 3: Wässrige 20 Gew.-% Emulsion von Polydimethylsiloxan mit Aminoalkylgruppen,
derivatisiert mit Alkylbernsteinsäureanhydrid, Herstellung beschrieben in WO 98/21369,
Beispiel 1).
Polymer 4: Mischung aus je 50 Gew.-% Polymer 1 b und Polymer 3, Gewichtsprozente
bezogen auf Feststoffgehalt.
Polymer 5: emulgiertes Carboxylgruppen-haltiges Silikonöl: Mischung aus je 50 Gew.-%
Emulsion 1 und Emulsion 2 aus EP-B 0 745 141.
Beispiele 1 und V1Vorgerbung
Süddeutsche Rindshaut wurde wie üblich geweicht, geäschert und entkälkt
und mit 200 Gew.-% Wasser bei 25°C 10 Minuten gewaschen. Nach Ablassen der Flotte
wurde durch Zugabe von 40 Gew.-% Wasser von 25°C und 6 Gew.-% NaCl, nach 10
Minuten von 2 Gew.-% wässriger Ameisensäure (17 Gew.-%) und nach weiteren 30 Minuten
von 8 Gew.-% verdünnter wässriger Schwefelsäure (10 Gew.-%) gepickelt; der pH-Wert
betrug danach 3,0.
Nach 90-minütiger Einwirkzeit des Pickels wurde durch Zugabe von 3
Gew.-% Glutardialdehyd als 24-Gew.-% wässrige Lösung die Vorgerbung durchgeführt.
Nach 90 Minuten wurden 20 Gew.-% einer wässrigen Lösung von Natriumhydrogencarbonat
(5 Gew.-%) in 5 Portionen zugegeben, und es wurde über Nacht langsam bewegt. Der
pH-Wert betrug hiernach 4,0. Danach wurde abgewelkt und auf die gewünschte Endstärke
gefalzt.
Nachgerbung (Beispiel 1, Vergleichsbeispiel V1)
Die auf eine Falzstärke von 1,0 mm eingestellte vorgegerbte Rindshaut
wurde bei einer Flottenlänge von 100 Gew.-% Wasser von 30°C mit 15 Gew.-% einer
30 Gew.-% wässrigen Dispersion von Polymer 2 und 15 Gew.-% Polymer 1 als 30,2 Gew.-%
wässrigen Dispersion behandelt (Einwirkschritt (a), s. Tabelle 1). Danach wurde
dem Leder der handelsübliche Farbstoff Luganil® Black AS fl. zugesetzt.
Danach wurde nochmals 10 Gew.-% Polymer 1 in Form der 30,2 Gew.-%-igen wässrigen
Dispersion und 2 Gew.-% Polymer 2 als 20 Gew.-% Dispersion zugesetzt. In der so
entstandenen Flotte verblieb die Rindshaut für die in Tabelle 1 angegebene Zeit
(Einwirkschritt (b).
Danach wurde die Reaktionstemperatur erhöht, indem man 100% Wasser
von 45°C zugab. Man stellte mit Ameisensäure auf einen pH-Wert von 3,5 ein,
gab im Falle des Vergleichsbeispiels V1 nochmals 10 Gew.-% Polymer 1 in Form der
30,2 gew.-%-igen wässrigen Dispersion und 2 Gew.-% Polymer 2 als 20 Gew.-% Dispersion
zu. In der so entstandenen Flotte verblieb die Rindshaut für die in Tabelle 1 angegebene
Zeit (Einwirkschritt (c).
Schließlich wurde das Leder mit einer Lösung von 1,5 Gew.-% Luganil®
Black AS fl. in 100 Gew.-% Wasser und 0,7 Gew.-% Ameisensäure über einen Zeitraum
von 45 Minuten gefärbt, anschließend wie üblich gewaschen, fixiert und fertiggestellt.
Die Verfahrensparameter gehen aus Tabelle 1 hervor. Tabelle 1 Verfahrensparameter der Einwirkschritte in der Nachgerbung,
Beispiele 1 und V1
Beispiele 2 bis 5
Es wurde von konventionell mit Chrom gegerbten Wet-Blue Ledern ausgegangen.
Die Nachgerbung erfolgte in einem drehbaren Fass mit Einbauten nach
der unten stehenden Vorschrift und den Angaben in Tabelle 2. Nach jedem Waschschritt
und Neutralisationsschritt wurde die Flüssigkeit abgelassen.
Das Leder wurde mit 200 Gew.-% Wasser gewaschen, dem im Falle von
Beispiel 2 noch 0,1 Gew.-% konzentrierter Ameisensäure zugefügt worden war.
Im Falle von Beispiel 2 wurde mit 1 Gew.-% Natriumformiat (NaHCO),
1,5 Gew.-% NaHCO3 und 0,5 Gew.-% MgO, gelöst in 100 Gew.-% Wasser, neutralisiert,
mit 200 Gew.-% Wasser gewaschen und die Flüssigkeit abgelassen.
Im Falle von Beispiel 3 wurde mit 1 Gew.-% NaHCO3, 1 Gew.-%
Tamol®ONA, kommerziell erhältlich von BASF Aktiengesellschaft, und
1 Gew.-% Polymer 1 b, gelöst in 100 Gew.-% Wasser, neutralisiert. Anschließend wurde
mit 200 Gew.-% Wasser gewaschen und die Flüssigkeit abgelassen.
Im Fall der Beispiel 4 und 5 unterblieb der Neutralisationsschritt
sowie der zweite Waschschritt.
Zur Nachgerbung wurde wie folgt vorgegangen:
Im Einwirkschritt (a) wurden 50 Gew.-% Wasser zusammen mit den in Tabelle 2 angegebenen
Polymere zugesetzt und über die angegebene Zeit bei der angegebenen Temperatur behandelt.
Anschließend wurden die in der Tabelle 2 angegebenen Farbstoffe sowie
gegebenenfalls weitere Hilfsstoffe zugesetzt und 20 Minuten bei der Temperatur des
Einwirkschritts (a) weiter behandelt.
Anschließend wurden im Einwirkschritt (b) die in der Tabelle angegebenen
Polymere zugesetzt und über die angegebene Zeit bei der angegebenen Temperatur behandelt.
Danach wurde jeweils mit 100 Gew.-% Wasser der Temperatur 50°C
versetzt, mit Ameisensäure ein pH-Wert von 3,6 eingestellt und 20 min die Behandlung
fortgesetzt. Die Flotten wurden abgelassen. Das Leder aus Beispiel 2 wurde erneut
mit Farbstoffen behandelt (0,5 Gew.-% Luganil® Brown, 0,1 Gew.-%
Luganil® Red Brown, 0,15 Gew.-% Luganil Black CN). Schließlich wurden
die so erhaltenen Leder nach gängigen Methoden gewaschen.
An den Ledern der Beispiele 2 und 3 wurden die Formaldehyd-Werte nach
Dr. Lange (DIN 53315 bestimmt, außerdem wurden die CSB-Werte der
abgelassenen Flotte aus den Nachgerbungsschritten der Beispiele 2, 3 und 5 nach
DIN 38409, Teil 43 bestimmt.
Weiterhin wurden die Leder der Beispiele 3 und 5 für jeweils 2 Stunden
bei 15% an einem Bally Penchometer nach DIN 53338/IUP 10 getestet und ein Maeser-Test
in Anlehnung an ASTMD 2099-70 durchgeführt. Tabelle 2: Nachgerbung der Leder gemäß der erfindungsgemäßen Beispiele
2 bis 5
Die erfindungsgemäßen Leder gemäß den Beispielen 2 bis 5 zeigten außerdem
eine sehr gute Lichtechtheit und Wasserdampfdurchlässigkeit. Auch die Eigenschaften
bezüglich Heißlagerung waren gut.
Luganil® und Lubrazol® sind eingetragene
Marken der BASF Aktiengesellschaft.
Anspruch[de]
Verfahren zur Herstellung von Leder und Pelzfellen, dadurch gekennzeichnet,
dass man unter Verwendung von maximal je 2 Gew.-% vegetabilen und/oder synthetischen
Gerbstoffen, bezogen auf das Blößengewicht bzw. das Falzgewicht, und unter Einsatz
von Polymeren im Nachgerbungsschritt und gegebenenfalls zusätzlich von reaktiven
Carbonylverbindungen im Vor- oder Nachgerbungsschritt arbeitet,
dass man maximal 7,5 Gew.-% nicht gerbende Fettungsmittel im Nachgerbungsschritt
einsetzt,
und dass man im Nachgerbungsschritt Einwirkschritte durchführt, wobei man mindestens
zwei Einwirkschritte durchführt oder mindestens zwei verschiedene Polymere einsetzt,
und wobei man alle Einwirkschritte innerhalb von insgesamt maximal 12 Stunden durchführt.
Verfahren zur Herstellung von Leder und Pelzfellen unter Verwendung
von maximal je 2 Gew.-% vegetabilen, mineralischen und/oder synthetischen Gerbstoffen,
bezogen auf das Blößengewicht bzw. das Falzgewicht und unter Einsatz von Polymeren
im Nachgerbungsschritt und gegebenenfalls zusätzlich von reaktiven Carbonylverbindungen
im Vor- oder Nachgerbungsschritt, dadurch gekennzeichnet, dass man im Nachgerbungsschritt
einen oder mehrere Einwirkschritte durchführt und wobei man alle Einwirkschritte
innerhalb von insgesamt maximal 12 Stunden durchführt.
Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass man
alle Einwirkschritte innerhalb von maximal 10 Stunden durchführt.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass man im Nachgerbungsschritt mindestens ein Polymer aus der Gruppe der Acrylsäure-
und Methacrylsäure-Homopolymerisate wählt.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass man im Nachgerbschritt in mindestens einem Einwirkschritt eine oder mehrere
hydrophobierende Polymere auf Si-Basis zusetzt.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass man maximal 3 Einwirkschritte im Nachgerbungsschritt durchführt.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass man im Nachgerbungsschritt maximal zweimal Polymer zusetzt.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einwirkschritte maximal je 90 Minuten dauern.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass der abschließende Einwirkschritt maximal 8 Stunden dauert.
Verwendung von Polymeren zur Herstellung von Leder und Pelzfellen
nach einem der Ansprüche 1 bis 9.
Leder und Pelzfelle, hergestellt nach einem der Ansprüche 1 bis 9.