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Dokumentenidentifikation DE10252489A1 13.05.2004
Titel Verfahren für die geographische Zuordnung von Frequenzblöcken an terrestrische Gleichwellensendernetze
Anmelder Prosch, Theodor, Dr., 70839 Gerlingen, DE
Erfinder Prosch, Theodor, Dr., 70839 Gerlingen, DE
DE-Anmeldedatum 05.11.2002
DE-Aktenzeichen 10252489
Offenlegungstag 13.05.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 13.05.2004
IPC-Hauptklasse H04H 3/00
Zusammenfassung Nach dem Stand der Technik erfolgt die geographische Zuordnung von Frequenzblöcken für Gleichwellensendernetze auf der Grundlage von Färbungsalgorithmen. Der resultierende Frequenzbedarf und die Zuordnung der Frequenzblöcke zu den geographischen Teilgebieten sind dabei nicht determiniert. Bei dem neuen Verfahren legt der Anwendende fest, wie viele Frequenzblöcke für die Flächendeckung eines Planungsgebietes mit Teilgebieten verwendet werden. Das neue Verfahren ist weiterhin geeignet, die Aufteilung von Frequenzblöcken entlang von geographischen Grenzlinien zu erleichtern.
Überlappenden Teilgebieten (1-7) eines Planungsgebietes werden vermittels eines flächenhaft-periodischen Frequenzblockzuweisungsschemas, das sich über das gesamte Planungsgebiet erstreckt, Frequenzblöcke zugeordnet. Die Ausdehnung k und die Gleichkanalentfernung d der Teilgebiete werden getrennt voneinander eingestellt.
Das Verfahren eignet sich insbesondere für die Erstellung von Frequenzplänen für die digitalen Rundfunkübertragungssysteme T-DAB und DVB-T.

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Zuordnung von Frequenzblöcken des elektromagnetischen Spektrums im Bereich oberhalb 30 MHz an geographische Gebiete für die terrestrische Nutzung durch Rundfunkdienste in Gleichwellentechnik, insbesondere nach dem europäischen DVB-T oder T-DAB Standard [1, 2].

Um das elektromagnetische Spektrum für terrestrische Gleichwellensendernetze verfügbar zu machen, bedarf es eines Planes, der eine störungsfreie Nutzung der Funkdienste ermöglicht. Dieser wird nach dem Stand der Technik dadurch hergestellt, dass für definierte geographische Gebiete der Gebrauch von genau vorgegebenen Teilen des elektromagnetischen Spektrums zugelassen wird und dort die Nutzung anderer Teile des Spektrums ausgeschlossen wird. Dabei teilt man das Spektrum frequenzmäßig in Intervalle ein, die „Funkkanäle", „Frequenzblöcke" oder „Kanäle" genannt werden, und vereinbart für die Überstrahlung der Grenzen der Gebiete nach außen eine maximal zulässige spektrale Leistungsflussdichte für die Summe der Beiträge aller Sender eines Gleichwellensendernetzes. Die Verträglichkeit der Frequenzblocknutzung wird dadurch erreicht, dass man Gebiete, denen die gleichen Frequenzblöcke zugeordnet sind, geographisch soweit auseinander legt, dass die wechselseitige Einstrahlung der elektromagnetischen Wellen aufgrund der Entfernung ausreichend abgeschwächt ist und so der Empfang des in einem Gebiet zur Aussendung bestimmten Signals nicht störend beeinflusst wird.

Bei der Aufstellung des Plans bedient man sich methodischer Vorgehensweisen, um das elektromagnetische Spektrum möglichst intensiv nutzen zu können. Darunter versteht man die Verfügbarkeit von Spektrum für möglichst zahlreiche Gleichwellensendernetze für die Ausstrahlung von Rundfunkdiensten, die sich national, regional und lokal entsprechend den Vorgaben der Medienpolitik unterscheiden sollen. Nach dem Stand der Technik kommen drei unterschiedliche Vorgehensweisen zum Einsatz, (1) die Rautenplanung für die Zuordnung von Frequenzen und Strahlungseigenschaften an Senderstandorte (z.B. Stockholmer Plan 1961, Genfer Plan 1984), (2) die Färbungsmethode unter Einbeziehung von stochastischen Computeralgorithmen (z.B. Wiesbadener Plan 1995) und (3) die Zellenplanung auf der Grundlage regelmäßiger, periodisch fortgesetzter Hexagone. Die Grundlagen dieser Verfahren sind in [3] erläutert.

Das erfindungsgemäße Verfahren stellt eine Weiterentwicklung der Zellenplanung für Zwecke des Gleichwellenrundfunks dar. Die ursprünglich für Anwendungen im Bereich des Mobilfunks konzipierte Zellenplanung teilt ein vorgegebenes größeres Planungsgebiet in kleinere geographische Einheiten auf. Dazu wird ein hexagonales Gitter konstruiert und über das Planungsgebiet gelegt. Den dabei entstehenden Zellen werden in periodischer Folge die zu verplanenden Frequenzblöcke zugeordnet, wobei meist 3, 4, 7 oder mehr unterschiedliche Frequenzblöcke oder Frequenzblockgruppen verwendet werden. Grundsätzlich ist diese Methode auch für Rundfunkzwecke anwendbar. Sie weist jedoch folgende Nachteile auf. Erstens bestimmen die Zellengröße und die Zahl der zur Planung kommenden Frequenzblöcke die geographische Wiederholentfernung für den Gleichkanalbetrieb. Zweitens entstehen Schwierigkeiten bei der Frequenzblockvergabe entlang von Grenzverläufen, weil die Zuordnung des Frequenzblocks zur Nutzung durch die eine Seite den Verlust einer flächendeckenden Rundfunkversorgung der anderen Seite bedeutet (vgl. 3).

Um beide Nachteile zu beseitigen, werden erfindungsgemäß die Abmessungen der Zellen und der geographische Wiederholabstand der Zellen separiert. Dadurch wird eine getrennte Dimensionierung beider Größen möglich.

4 zeigt die Vorgehensweise. Ausgehend von einem regelmäßigen hexagonalen Gitter mit zugewiesenen Frequenzblöcken (vgl. 2) werden die Ecken der einzelnen Zellen zentrisch von ihren Schwerpunkten weg nach außen gestreckt. Der Streckungsfaktor kann dabei richtungsabhängig unterschiedlich gewählt werden. Die Frequenzblockzuweisung bleibt unverändert. Im Ergebnis erhält man ein Planungsgitter mit überlappenden Zellen, denen in regelmäßiger Weise Frequenzblöcke zugewiesen sind.

Zum einen besteht der Vorteil darin, dass die Zuweisung der Zellen an Planungsgebiete, die durch eine Grenzlinie getrennt sind, erleichtert wird. Dies ist auf die Überlappung der Teilgebiete zurückzuführen, die durch die Streckung der Zellen entsteht. Die Zuordnung einer Zelle zu einem von zwei angrenzenden Gebiete erzeugt nicht mehr notwendigerweise eine Lücke im anderen Gebiet (vgl. 5), wie dies nachteilig beim Verfahren nach dem Stand der Technik der Fall war. Durch geeignete Wahl der richtungsabhängigen Streckungsfaktoren lässt sich die Problematik der Zuordnung von Frequenzblöcken entlang von Grenzlinien völlig entschärfen.

Zum anderen besteht der Vorteil darin, dass die Anzahl empfangbarer Rundfunkdienste an vielen Orten im Planungsgebiet entsprechend der Überlappung der Zellen vergrößert wird oder – bei geeigneter Dimensionierung von Zellengröße und geographischem Wiederholabstand – auch an allen Orten des Planungsgebiets. Letzteres wird beispielhaft mit 6, 7 und 8 gezeigt. Ausgehend von einem Schema zur Verteilung von 7 Frequenzblöcken und einem periodisch fortgesetzten hexagonalen Gitter (vgl. 6) werden die Zellen in diesem Beispiel um den Faktor 2 zentrisch gestreckt. Dabei entsteht eine periodische Struktur mit weit überlappenden Zellen. Diese Struktur lässt sich in Unterstrukturen zerlegen: Die erste Unterstruktur ist lückenlos flächendeckend und weist den einzelnen Zellen die Frequenzblöcke 1, 2 und 3 zu, die zweite Unterstruktur ist ebenfalls flächendeckend und weist die Frequenzblöcke 4, 5 und 6 zu, die dritte Unterstruktur verteilt den verbleibenden 7. Frequenzblock an isolierte Zellen.

Der wirtschaftliche Nutzen des Verfahrens wird darin gesehen, dass die knappe Ressource Radiospektrum besser ausgenutzt wird. Dadurch kann im Vergleich zu den Ergebnissen auf der Grundlage der bisher verfügbaren Verfahren eine größere Zahl Gleichwellen-Sendernetze für die flächenhafte Übertragung von Fernseh- und Hörfunkdarbietungen geplant, errichtet und betrieben werden.

Im Folgenden wird das Verfahren anhand von Figuren erläutert.

Es zeigen:

1 zeigt Zentraleuropa und die Grenzverläufe der Staaten in einer Lambert'schen Zylinderprojektion. Eingezeichnet ist die Hexagon-Struktur (1), die das Gebiet von Zentraleuropa in flächengleiche Teilgebiete (2) aufteilt. Das periodische Hexagon-Gitter bildet den Ausgangspunkt für die Anwendung des Verfahrens, bei dem den einzelnen Teilgebieten Frequenzblöcke nach einem festen Frequenzblockzuweisungsschema zugeordnet werden.

2 zeigt die Vorgehensweise bei der Frequenzblockzuweisung nach dem Stand der Technik.

2a zeigt ein 3er-Frequenzblock-Verteilschema. Dabei handelt es sich um das einfachste Schema, mit dem allen benachbarten Teilflächen, hier den Hexagonen, unterschiedliche Frequenzblöcke zugeordnet werden können. Die Kantenlänge (2) der Hexagone und die Abstände von Zellen mit gleichem zugewiesenen Frequenzblock (3) sind dabei gleich groß. Um die Gleichkanalabstände (3) zu verkleinern, sind bei dieser Vorgehensweise die Zellgrößen entsprechend zu verkleinern, was eine feinere Aufteilung des Planungsgebiets in kleinere Teilgebiete nach sich zieht.

2b zeigt ein 4er-Frequenzblockschema, mit dem den Hexagonen vier unterschiedliche Frequenzblöcke zugeordnet werden, ohne dass benachbarten Hexagone der gleiche Frequenzblock zugewiesen wird. Der Gleichkanalabstand (3) beträgt das √3-fache der Kantenlänge (2) der Hexagone. Eine Verkleinerung des Gleichkanalabstands (3) geht, wie bei 2a gezeigt, auch bei diesem Frequenzblockverteilschema mit einer Verkleinerung der Teilflächengröße einher.

3 illustriert ein typisches Problem der Zellenplanung nach dem Stand der Technik, das bei der Zuordnung von Frequenzblöcken entlang von Grenzverläufen (1) auftritt. Die mit (2) und (3) bezeichneten Zellen liegen vollständig in Planungsgebieten 1 und 2. Die Zuordnung von Frequenzblöcken und die geographische Zuordnung zu den beiden Planungsgebieten ist trivial. Die Zellen (4), mit den Großbuchstaben A bis F gekennzeichnet, fallen sowohl in das Planungsgebiet 1 als auch in das Planungsgebiet 2. Würde z.B. der Teilfläche D ein Frequenzblock gemäß einem vereinbarten Frequenzblockzuweisungsschema zugeordnet und die Teilfläche dem Planungsgebiet 1 zugeschlagen werden, entstünde im Planungsgebiet 2 eine Lücke, in der kein auf das Planungsgebiet bezogener Rundfunkdienst verfügbar gemacht werden könnte. 3 verdeutlicht insofern, dass die Zellenplanung nach dem Stand der Technik kein befriedigendes Verfahren für die Zuordnung von Frequenzblöcken entlang von Grenzlinien darstellt.

Fi ur 4 zeigt, wie ausgehend von einer Zellenplanung (linke Bildhälfte) durch geometrische Verformung der Teilflächen (rechte Bildhälfte) die Ausdehnung der Teilflächen bei festgehaltener Gitterkonstante d des zugrunde liegenden Planungsgitters (1) verändert werden. In 4 ist als geometrische Abbildung eine zentrische Streckung der Hexagon-Ecken von ihren Mittelpunkten zugrunde gelegt. Die so entstandenen Hexagon-Flächen überlappen sich. Der Gleichkanalabstand (4) der ursprünglichen Struktur wird durch die geometrische Abbildung auf (5) verringert. Die Kantenlänge der entstandenen Hexagone hat sich vergrößert.

5 illustriert, dass sich überlappende Teilflächen sehr gut eignen, um die Problematik der geographischen Zuordnung von Frequenzblöcken und Zellen entlang von Grenzlinien zu entschärfen. Abweichend von 3 sind die Zellen links und rechts entlang der Grenzlinie (1) zentrisch gestreckt und überlappen sich wechselseitig. Die Mittelpunkte aller Hexagone und der Grenzlinienverlauf sind im Vergleich zu 3 unverändert. Man erkennt, dass die Zellen mit den Bezeichnungen A bis F mit wesentlich geringeren Folgen in Bezug auf das Entstehen von Lücken den Planungsgebieten 1 oder 2 zugeordnet werden können. Die Zuordnung der Zelle A an Planungsgebiet 1 schließt die dortige Lücke und reißt in Planungsgebiet 2 keine Lücke. Wechselseitig gilt dies für die Zuordnung der Zelle B an Planungsgebiet 2. Minimale Restlücken, die bei der Zuordnung der Zellen C bis F an eines der Planungsgebiete entstehen, lassen sich durch eine Feinplanung, insbesondere durch minimale Verzerrung der überlappenden Hexagonflächen (5), beseitigen.

6 zeigt auf der linken Seite ein 7er-Frequenzblockverteilschema mit den unterschiedlichen Frequenzblöcken (1) bis (7), das rechts (8) periodisch fortgesetzt ist. Die einzelnen Frequenzblöcken sind notiert.

7 zeigt wie 6 (links) ein 7er-Frequenzblockverteilschema sowie (rechts) das durch periodische Fortsetzung entstehende Gitter (8), im Unterschied zu 6 jedoch mit zentrisch gestreckten Hexagonen der doppelten Kantenlänge. Das Schema auf der linken Bildseite zeigt die Frequenzblocknummerierung. Die Frequenzblöcke sind gruppiert. Zur Verdeutlichung sind die Hexagone mit den Frequenzblöcken 1, 2 und 3 (Gruppe 1) weiß belassen, die Hexagone mit den Frequenzblocknummern 4, 5 und 6 (Gruppe 2) grau getönt und das Hexagon mit dem Frequenzblock 7 (Gruppe 3) dunkelgrau gefärbt. Das durch periodische Fortsetzung erzeugte Gitter (8) in der rechten Bildhälfte zeigt anhand der Tönung, zu welcher Gruppe der geographisch zugeordnete Frequenzblock gehört.

8 zeigt ein periodisch fortgesetztes Gitter (1) mit überlappenden Hexagonen, 7er-Frequenzblockschema und Kennzeichnung der Frequenzblockgruppe mittels Grautönung. Das Gitter (1) hat die gleichen Eigenschaften wie das Gitter (8) aus 7. In der rechten Bildhälfte ist die gruppenweise Zerlegung des Gitters (8) in die Teilgitter (2), (3) und (4) gezeigt. Zu erkennen ist, dass dem Gitter (8) zwei lückenlose Bedeckungen mit überlappenden Einzelgebieten und eine Rumpfbedeckung zugrunde liegen. Damit ist gezeigt, dass sich das Verfahren auch für die Planung von unabhängigen, strukturierten Mehrfachüberdeckungen eines Planungsgebietes eignet.


Anspruch[de]
  1. Verfahren für die geographische Zuordnung von Frequenzblöcken des elektromagnetischen Spektrums im Bereich oberhalb 30 MHz an geographische Teilgebiete eines Planungsgebietes für die terrestrische Nutzung durch Rundfunkdienste in Gleichwellentechnik nach dem europäischen DVB-T oder T-DAB Standard, dadurch gekennzeichnet, dass ein Planungsgebiet in gleichförmige, sich wechselseitig überlappende Teilgebiete aufgeteilt wird, die durch geometrische Abbildung der Zellen einer flächenhaft-periodischen Frequenzblockverteil-Struktur hervorgegangen sind, und dass den einzelnen überlappenden Teilgebieten diejenigen Frequenzblöcke zugewiesen werden, die dem Frequenzblockverteilschema der flächenhaft-periodischen Struktur entsprechen.
  2. Verfahren für die Zuordnung von Frequenzblöcken des elektromagnetischen Spektrums im Bereich oberhalb 30 MHz an geographische Teilgebiete eines Planungsgebietes für die terrestrische Nutzung durch Rundfunkdienste in Gleichwellentechnik nach dem europäischen DVB-T oder T-DAB Standard, dadurch gekennzeichnet, dass ein Planungsgebiet in wechselseitig überlappende Teilgebiete aufgeteilt wird, die durch eine geometrische Abbildung aus den Zellen einer flächenhaft-periodischen Frequenzblockverteil-Struktur erzeugt werden, dass ein oder mehrere der überlappenden Teilgebiete geometrisch zum Zwecke der Anpassung an Grenzlinien verformt werden, und dass den einzelnen überlappenden Teilgebieten diejenigen Frequenzblöcke zugewiesen werden, die dem Frequenzblockverteilschema der flächenhaft-periodischen Struktur entsprechen.
  3. Verfahren nach Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die sich überlappenden Teilgebiete in zwei oder mehrere flächendeckende Bedeckungen des Plangebietes gruppiert werden, denen vermittels einer flächenhaft-periodischen Frequenzblockverteil-Struktur jeweils ein Satz unterschiedlicher Frequenzblöcke zugeteilt wird.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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