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Dokumentenidentifikation DE10347909A1 13.05.2004
Titel Verfahren zur Herstellung der Wiederverwendbarkeit von Kegeln für den Wettkampf und wiederverwendbarer Kegel
Anmelder Weller, Peter H., Dipl.-Ing., 01307 Dresden, DE;
Pfaff, Heinrich, Dr.-Ing., 01458 Ottendorf-Okrilla, DE
Erfinder Weller, Peter H., Dipl.-Ing., 01307 Dresden, DE;
Pfaff, Heinrich, Dr.-Ing., 01458 Ottendorf-Okrilla, DE
DE-Anmeldedatum 15.10.2003
DE-Aktenzeichen 10347909
Offenlegungstag 13.05.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 13.05.2004
IPC-Hauptklasse A63D 9/00
Zusammenfassung Kegel unterliegen im Bereich des Aufpralls der Kugel einer hohen Beanspruchung. Die der Kugel innewohnende Kraft und deren Wucht führt zur partiellen Zerstörung des Werkstoffgefüges eines Kegels mit der Folge der wettkampfmäßigen Unzulässigkeit desselben.
Das erfindungsgemäße Verfahren lehrt die Herstellung der Wiederverwendbarkeit eines Kegels durch dessen partielle werkstoffliche Erneuerung mittels synthetischen Materials im Bereich des Kegelmantels. Ferner gibt die Erfindung einen erfindungsgemäß hergestellten, wiederverwendbaren Kegel an.
Mittels wiederverwendbarer Kegel werden Ressourcen nicht erneuerbarer fossiler Rohstoffe im Interesse von Ökonomie und Ökologie in beträchtlichem Umfang geschont.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Wiederherstellung der Verwendbarkeit von Kegeln, vornehmlich aus Kunststoff, für den Wettkampf sowie einem nach dem erfidungsgemäßen Verfahren hergestellten, wieder verwendbaren Kegel.

Kegel, im allgemeinen und im besonderen vornehmlich aus Kunststoff hergestellte für den Wettkampf unterliegen in der Folge des wettkampfgemäßen Gebrauchs einem hohen mechanischen Verschleiß. Der mechanische Verschleiß führt zur Einbuße der Verwendbarkeit eines Kegels im sportlichen Wettkampf. Durch die Wucht der aufprallenden Kugel wird die Oberfläche eines Kegels im Bereich des Aufpralls zerstört.

Zerstört in dem Maß, dass das Werkstoffgefüge, z. B. der Kunststoff, zerstört und abgetragen wird. In der Folge der mechanischen Beschädigung und Zerstörung des Kegels durch die Kollision mit der Kugel ist der Kegel nicht mehr für den Wettkampf geeignet. Er entspricht nicht mehr dem Reglement und ist daher durch einen neuen zu ersetren.

Im Wettkampfbetrieb müssen alle Kegel eines Wettkampfsatzes in allen signifikanten Parametern übereinstimmen. Es genügt daher nicht, einen partiell mechanisch beschädigten, zerschlissenen Kegel gegen einen neuen auszutauschen.

Es entspricht dem Stand der Technik, so nur ein Kegel nicht mehr den vorgegebenen Parametern gerecht wird, den kompletten Kegelsatz zu erneuern.

Davon ausgehend, dass das Erfordernis nach Austausch des kompletten Kegelsatres fast ausschließlich in der partiellen mechanischen Zerstörung des Kegels im Bereich von dessen Kollision mit der Kugel begründet ist und dessen Neuanschaffung kostenintensiv ist, stellt sich die Aufgabe nach der Findung einer effizienteren Lösung.

Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Maßnahmen und Lösungen aufzuzeigen, die es erübrigen, künftig komplette Kegelsätze neu nur aus dem Grunde zu investieren, weil eventuell auch nur einzelne Kegel eines Kegelsatres partiell mechanisch verschlissen sind.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit dem Verfahren gelöst, dessen Merkmale in dem Patentanspruch 1 angegeben sind. Ein nach dem Verfahren zur Herstellung der Wiederverwendbarkeit von Kegeln für den Wettkampf gemäß der Patentansprüche 1–8, wiederverwendbarer Kegel ist Gegenstand der Patentansprüche 9–16.

Gegenstand des erfindungsgemäßen Verfahrens ist die Art und Weise der Herstellung der Wiederverwendbarkeit eines erfindungsgemäßen Kegels aus Kunststoff.

Durch die erfindungsgemäße partielle werkstoffliche sowie form- und konturgebende Erneuerung des Kegels erübrigt es sich, den Kegel in seiner Ganzheit der Verschrottung, die nicht selten der stofflichen Vernichtung von Materialressourcen gleichkommt, preiszugeben.

Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein erfindungsgemäßer wiederverwendbarer Kegel, dessen Wiederverwendbarkeit gemäß der Lehre nach Patentanspruch 1 hergestellt ist.

Zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird der Teil des Mantels des Kegels partiell abgetragen, der durch ständiges Kollidieren mit der Kugel mechanisch beschädigt ist.

Dies kann mittels eines spanabhebenden Verfahrens erfolgen. An dem Kegel führt dies zur Ausbildung einer tailleartigen, den Umfang umfassenden Nut.

Nachfolgend wird der Kegel in einer Kavität einer Formgebungsvorrichtung, z. B. in einem Spritrgießwerkzeug, in der Art und Weise justiert und arretiert, dass zwischen dem Kegel im Bereich der tailleartigen, umlaufenden Nut und der Wandung der Kavität der Formgebungsvorrichtung eine Kavität ausgebildet ist. Die Wandung der Kavität bzw. die Kavität der Formgebungsvorrichtung selbst entspricht der Kontur eines Wettkampfkegels.

In die Kavität, die durch die tailleartige umlaufende Nut und die Wandung der Kavität der Formgebungsvorrichtung definiert ist, wird, die Kavität ausfüllend, synthetischer Werkstoff, z. B. Kunststoff auf Polyolefinbasis in thermoplastischer Form eingebracht, z. B. im Spritrgießverfahren.

Der synthetische Werkstoff ist so gewählt, dass er mit dem des Kegels eine innige Verbindung eingeht. Nach der Entformung aus der Formgebungsvorrichtung kann es nachfolgend erforderlich sein, einen Grat im Bereich der Anbindung beider Werkstoffe mit den einem Fachmann dafür bekannten Mitteln zu entfernen.

Die Aus- bzw. Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens beinhaltet Maßnahmen für die Gewährleistung und Erfüllung höchster qualitativer Anforderungen an die Stabilität der Verbindung beider Werkstoffe ineinander, wie:

  • – Ausbildung der Oberfläche des Kegels im Bereich der tailleartig umlaufenden Nut für eine optimale Verbindung,
  • – Vorwärmen vorgenannter Oberfläche für eine stoffliche, qualitativ einer Schweißverbindung gleichkommenden Verbindung oder
  • – Tempern zum Abbau eventueller Spannungen im Werkstoffgefüge, besonders im Bereich der An- bzw. Verbindung.

In dem Gebrauchsmuster DE 20216923.5 gibt der Erfinder der vorliegenden Erfindung einen wiederverwendbaren Kegel für den Wettkampfsport bereits an.

Ein solcher Kegel ist ein Erzeugnis, das in der Folge der Praktizierung der im Patentanspruch 1 angegebenen Verfahrensschritte zur Herstellung der Wiederverwendbarkeit von Kegeln herstellbar ist. Die Form bzw. die Ausbildung des erneuerten Mantels des Kegels gemäß Patentanspruch 9 kann sowohl der eines ringähnlichen Gürtels, als auch der eines aufgestülpten Bechers ähnlich sein.

Die Entscheidung, welcher Ausbildung des erfindungsgemäß erneuerten Mantels des Kegels der Vorzug zu geben ist, wird ausschließlich durch den Fachmann vor Ort nach Abwägung der ihm zur Verfügung stehenden technischen und technologischen Voraussetzungen zu treffen sein.

In Kausalität zu der Ausbildung des erfindungsgemäß erneuerten Mantels des Kegels befinden sich sowohl die am Kegel auszuführenden Maßnahmen für die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen stoff- und/oder formschlüssigen Verbindung des Mantels mit dem Torso des Kegels als auch die Wahl des synthetischen Werkstoffes, aus dem er auszubilden, zu formen ist. Letzteres ist besonders dann zutreffend, so der Kegel aus einem Holzwerkstoff geformt ist.

Als vorteilhafte synthetische Werkstoffe für die Erneuerung haben sich bislang thermoplastische Kunststoffe auf Polyolefinbasis oder auch Polyamide empfohlen.

Eine besonders vorteilhafte erfindungsgemäße Ausbildung des Kegels sieht vor, am nahezu zylindrisch geformten Teil des Kegels eine dessen Umfang umlaufende Bombage auszubilden. Ein derartig ausgebildeter Kegel vergegenständlicht einen Kegel mit entscheidend verbesserten, zu Teil vollkommen neuen Qualitätsmerkmalen.

Ein erfindungsgemäß für dessen Wiederverwendbarkeit hergestellter Kegel wird anhand einer Zeichnung näher erläutert.

Es zeigen:

1 einen Längsschnitt durch die Mitte eines erfindungsgemäß für die Wiederverwendbarkeit hergestellten Kegels (1), der im Bereich des partiell zerstört gewesenen Mantels (2) mittels eines synthetischen Werkstoffes (20) erneuert ist.

Dem Fachmann erschließt sich des weiteren ein Vorschlag für die Form- und Kraftschlüssigkeit der Verbindung zwischen dem Torso des Kegels (1) mit dem synthetischen Werkstoff (20).


Anspruch[de]
  1. Verfahren zur Herstellung der Wiederverwendbarkeit von Kegeln für den Wettkampf, dadurch gekennzeichnet,

    dass der partiell geschädigte Mantel (2) des Kegels (1) abgetragen wird,

    dass der Kegel in einer Kavität einer Formgebungsvorrichtung justiert und arretiert wird,

    dass in der Formgebungsvorrichtung auf den Kegel im Bereich des partiell abgetragenen Mantels (2) synthetischer Werkstoff (20) in den den Hohlraum ausfüllender Weise und mit dem Kegel (1) eine stoff- und/oder formschlüssige Verbindung eingehend, aufgebracht wird,

    dass der Kegel entformt wird und dass ein eventueller Grat im Bereich der stoff- und/oder formschlüssigen Verbindung entfernt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der partiell geschädigte Mantel (2) nur auf den Bereich der mechanisch werkstofflich zerstörten Oberfläche beschränkt abgetragen wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die abzutragende Oberfläche den partiell zerstörten Bereich des Mantels (2) und den sich an diesen, bis zum Fuß des Kegels reichenden, anschließenden Bereich umfasst.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der in der Folge des abgetragenen Mantels (2) einem Torso vergleichbare Kegel (1) im Bereich des abgetragenen Materials durch das Aufbringen eines synthetischen Werkstoffes (20) bis zur Wiederherstellung des ursprünglichen Kegelvolumens erneuert wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufbringen des synthetischen Werkstoffes (20) mittels des Spritzgießverfahrens erfolgt.
  6. Verfahren nach wenigstens einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erneuerung, die Wiederherstellung des ursprünglichen Kegelvolumens im Bereich des abgetragenen Mantels (2), mittels eines vorgeformten Teils aus synthetischem Werkstoff (20), das mit der Oberfläche des Torsos form- und/oder kraftschlüssig verbunden ist, erfolgt.
  7. Verfahren nach wenigstens einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der einem Torso vergleichbare Kegel (1) vor dem Aufbringen des synthetischen Werkstoffes in dem Maß und Umfang erwärmt wird, dass die form- und/oder kraftschlüssige Verbindung zwischen beiden Werkstoffkomponenten der Qualität einer stoffschlüssigen Verbindung nahe kommt.
  8. Verfahren nach wenigstens einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der entformte, das ursprüngliche Kegelvolumen aufweisende Kegel ein Finish, eine Endbearbeitung, z. B. durch Tempern, Entgraten und Polieren erhält.
  9. Wiederverwendbarer Kegel, hergestellt nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Mantel (2) in dem Bereich, der dem Materialverschleiß durch die Kugel unterliegt, mittels eines synthetischen Werkstoffes (20) erneuert ist.
  10. Wiederverwendbarer Kegel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung des synthetischen Werkstoffes (20) mit dem Kegel (1) kraft- und/oder formschlüssig ist.
  11. Wiederverwendbarer Kegel nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass die auf den Torso des Kegels (1) aufgebrachte werkstoffliche Erneuerung mit synthetischem Kunststoff (20) einem eingelassenen Ring ähnlich den Torso umschließt und so ausgebildet ist, dass der Kegel (1) in seiner ursprünglichen Dimension wieder hergestellt ist.
  12. Wiederverwendbarer Kegel nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass die auf den Torso des Kegels (1) aufgebrachte werkstoffliche Erneuerung mittels synthetischem Kunststoff (20) der Form eines Bechers, der vom Fuß des Kegels bis zu dem, dem Materialverschleiß unterliegenden Bereich reicht, ähnelt und der Kegel mittels dessen in seiner ursprünglichen Dimension wieder hergestellt ist.
  13. Wiederverwendbarer Kegel nach wenigstens einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Torso des Kegels (1) Vorkehrungen, z. B. Hinterschneidungen, Oberflächenvergrößerung durch Rauhigkeit o. ä., für die Gewährleistung höchster Stabilität der Verbindung mit dem synthetischen Werkstoff (20) ausgebildet sind.
  14. Wiederverwendbarer Kegel nach wenigstens einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kegel (1) im Bereich des Mantels (2) mittels eines adaptierten vorgeformten, z. B. spritzgegossenen, Formteils, in seiner ursprünglichen Dimension wieder hergestellt ist.
  15. Wiederverwendbarer Kegel nach Anspruch 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der synthetische Werkstoff (20) ein Kunststoff, vornehmlich ein thermoplastischer, vorzugsweise auf Polyolefin- oder Polyamidbasis, ist.
  16. Wiederverwendbarer Kegel nach wenigstens einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am nahezu zylindrisch geformten Teil des Kegels (1) eine dessen Umfang umlaufende Bombage am Mantel (2) in dem Bereich, der mittels synthetischen Kunststoffes (20) erneuert ist, ausgebildet ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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