| Dokumentenidentifikation |
DE10347909A1 13.05.2004 |
| Titel |
Verfahren zur Herstellung der Wiederverwendbarkeit von Kegeln für den Wettkampf und wiederverwendbarer Kegel |
| Anmelder |
Weller, Peter H., Dipl.-Ing., 01307 Dresden, DE; Pfaff, Heinrich, Dr.-Ing., 01458 Ottendorf-Okrilla, DE |
| Erfinder |
Weller, Peter H., Dipl.-Ing., 01307 Dresden, DE; Pfaff, Heinrich, Dr.-Ing., 01458 Ottendorf-Okrilla, DE |
| DE-Anmeldedatum |
15.10.2003 |
| DE-Aktenzeichen |
10347909 |
| Offenlegungstag |
13.05.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
13.05.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
A63D 9/00
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| Zusammenfassung |
Kegel unterliegen im Bereich des Aufpralls der Kugel einer hohen Beanspruchung. Die der Kugel innewohnende Kraft und deren Wucht führt zur partiellen Zerstörung des Werkstoffgefüges eines Kegels mit der Folge der wettkampfmäßigen Unzulässigkeit desselben. Das erfindungsgemäße Verfahren lehrt die Herstellung der Wiederverwendbarkeit eines Kegels durch dessen partielle werkstoffliche Erneuerung mittels synthetischen Materials im Bereich des Kegelmantels. Ferner gibt die Erfindung einen erfindungsgemäß hergestellten, wiederverwendbaren Kegel an. Mittels wiederverwendbarer Kegel werden Ressourcen nicht erneuerbarer fossiler Rohstoffe im Interesse von Ökonomie und Ökologie in beträchtlichem Umfang geschont.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Wiederherstellung der Verwendbarkeit
von Kegeln, vornehmlich aus Kunststoff, für den Wettkampf sowie einem nach dem erfidungsgemäßen
Verfahren hergestellten, wieder verwendbaren Kegel.
Kegel, im allgemeinen und im besonderen vornehmlich aus Kunststoff
hergestellte für den Wettkampf unterliegen in der Folge des wettkampfgemäßen Gebrauchs
einem hohen mechanischen Verschleiß. Der mechanische Verschleiß führt zur Einbuße
der Verwendbarkeit eines Kegels im sportlichen Wettkampf. Durch die Wucht der aufprallenden
Kugel wird die Oberfläche eines Kegels im Bereich des Aufpralls zerstört.
Zerstört in dem Maß, dass das Werkstoffgefüge, z. B. der Kunststoff,
zerstört und abgetragen wird. In der Folge der mechanischen Beschädigung und Zerstörung
des Kegels durch die Kollision mit der Kugel ist der Kegel nicht mehr für den Wettkampf
geeignet. Er entspricht nicht mehr dem Reglement und ist daher durch einen neuen
zu ersetren.
Im Wettkampfbetrieb müssen alle Kegel eines Wettkampfsatzes in allen
signifikanten Parametern übereinstimmen. Es genügt daher nicht, einen partiell mechanisch
beschädigten, zerschlissenen Kegel gegen einen neuen auszutauschen.
Es entspricht dem Stand der Technik, so nur ein Kegel nicht mehr den
vorgegebenen Parametern gerecht wird, den kompletten Kegelsatz zu erneuern.
Davon ausgehend, dass das Erfordernis nach Austausch des kompletten
Kegelsatres fast ausschließlich in der partiellen mechanischen Zerstörung des Kegels
im Bereich von dessen Kollision mit der Kugel begründet ist und dessen Neuanschaffung
kostenintensiv ist, stellt sich die Aufgabe nach der Findung einer effizienteren
Lösung.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Maßnahmen und
Lösungen aufzuzeigen, die es erübrigen, künftig komplette Kegelsätze neu nur aus
dem Grunde zu investieren, weil eventuell auch nur einzelne Kegel eines Kegelsatres
partiell mechanisch verschlissen sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit dem Verfahren gelöst, dessen
Merkmale in dem Patentanspruch 1 angegeben sind. Ein nach dem Verfahren zur Herstellung
der Wiederverwendbarkeit von Kegeln für den Wettkampf gemäß der Patentansprüche
1–8, wiederverwendbarer Kegel ist Gegenstand der Patentansprüche 9–16.
Gegenstand des erfindungsgemäßen Verfahrens ist die Art und Weise
der Herstellung der Wiederverwendbarkeit eines erfindungsgemäßen Kegels aus Kunststoff.
Durch die erfindungsgemäße partielle werkstoffliche sowie form- und
konturgebende Erneuerung des Kegels erübrigt es sich, den Kegel in seiner Ganzheit
der Verschrottung, die nicht selten der stofflichen Vernichtung von Materialressourcen
gleichkommt, preiszugeben.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein erfindungsgemäßer
wiederverwendbarer Kegel, dessen Wiederverwendbarkeit gemäß der Lehre nach Patentanspruch
1 hergestellt ist.
Zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird der Teil des
Mantels des Kegels partiell abgetragen, der durch ständiges Kollidieren mit der
Kugel mechanisch beschädigt ist.
Dies kann mittels eines spanabhebenden Verfahrens erfolgen. An dem
Kegel führt dies zur Ausbildung einer tailleartigen, den Umfang umfassenden Nut.
Nachfolgend wird der Kegel in einer Kavität einer Formgebungsvorrichtung,
z. B. in einem Spritrgießwerkzeug, in der Art und Weise justiert und arretiert,
dass zwischen dem Kegel im Bereich der tailleartigen, umlaufenden Nut und der Wandung
der Kavität der Formgebungsvorrichtung eine Kavität ausgebildet ist. Die Wandung
der Kavität bzw. die Kavität der Formgebungsvorrichtung selbst entspricht der Kontur
eines Wettkampfkegels.
In die Kavität, die durch die tailleartige umlaufende Nut und die
Wandung der Kavität der Formgebungsvorrichtung definiert ist, wird, die Kavität
ausfüllend, synthetischer Werkstoff, z. B. Kunststoff auf Polyolefinbasis in thermoplastischer
Form eingebracht, z. B. im Spritrgießverfahren.
Der synthetische Werkstoff ist so gewählt, dass er mit dem des Kegels
eine innige Verbindung eingeht. Nach der Entformung aus der Formgebungsvorrichtung
kann es nachfolgend erforderlich sein, einen Grat im Bereich der Anbindung beider
Werkstoffe mit den einem Fachmann dafür bekannten Mitteln zu entfernen.
Die Aus- bzw. Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens beinhaltet
Maßnahmen für die Gewährleistung und Erfüllung höchster qualitativer Anforderungen
an die Stabilität der Verbindung beider Werkstoffe ineinander, wie:
- – Ausbildung der Oberfläche des Kegels im Bereich der tailleartig umlaufenden
Nut für eine optimale Verbindung,
- – Vorwärmen vorgenannter Oberfläche für eine stoffliche, qualitativ einer
Schweißverbindung gleichkommenden Verbindung oder
- – Tempern zum Abbau eventueller Spannungen im Werkstoffgefüge, besonders
im Bereich der An- bzw. Verbindung.
In dem Gebrauchsmuster DE 20216923.5
gibt der Erfinder der vorliegenden Erfindung einen wiederverwendbaren Kegel für
den Wettkampfsport bereits an.
Ein solcher Kegel ist ein Erzeugnis, das in der Folge der Praktizierung
der im Patentanspruch 1 angegebenen Verfahrensschritte zur Herstellung der Wiederverwendbarkeit
von Kegeln herstellbar ist. Die Form bzw. die Ausbildung des erneuerten Mantels
des Kegels gemäß Patentanspruch 9 kann sowohl der eines ringähnlichen Gürtels, als
auch der eines aufgestülpten Bechers ähnlich sein.
Die Entscheidung, welcher Ausbildung des erfindungsgemäß erneuerten
Mantels des Kegels der Vorzug zu geben ist, wird ausschließlich durch den Fachmann
vor Ort nach Abwägung der ihm zur Verfügung stehenden technischen und technologischen
Voraussetzungen zu treffen sein.
In Kausalität zu der Ausbildung des erfindungsgemäß erneuerten Mantels
des Kegels befinden sich sowohl die am Kegel auszuführenden Maßnahmen für die Gewährleistung
einer qualitativ hochwertigen stoff- und/oder formschlüssigen Verbindung des Mantels
mit dem Torso des Kegels als auch die Wahl des synthetischen Werkstoffes, aus dem
er auszubilden, zu formen ist. Letzteres ist besonders dann zutreffend, so der Kegel
aus einem Holzwerkstoff geformt ist.
Als vorteilhafte synthetische Werkstoffe für die Erneuerung haben
sich bislang thermoplastische Kunststoffe auf Polyolefinbasis oder auch Polyamide
empfohlen.
Eine besonders vorteilhafte erfindungsgemäße Ausbildung des Kegels
sieht vor, am nahezu zylindrisch geformten Teil des Kegels eine dessen Umfang umlaufende
Bombage auszubilden. Ein derartig ausgebildeter Kegel vergegenständlicht einen Kegel
mit entscheidend verbesserten, zu Teil vollkommen neuen Qualitätsmerkmalen.
Ein erfindungsgemäß für dessen Wiederverwendbarkeit hergestellter
Kegel wird anhand einer Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
1 einen Längsschnitt durch die Mitte eines
erfindungsgemäß für die Wiederverwendbarkeit hergestellten Kegels (1),
der im Bereich des partiell zerstört gewesenen Mantels (2) mittels eines
synthetischen Werkstoffes (20) erneuert ist.
Dem Fachmann erschließt sich des weiteren ein Vorschlag für die Form-
und Kraftschlüssigkeit der Verbindung zwischen dem Torso des Kegels (1)
mit dem synthetischen Werkstoff (20).
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| Anspruch[de] |
- Verfahren zur Herstellung der Wiederverwendbarkeit von Kegeln für den
Wettkampf, dadurch gekennzeichnet,
dass der partiell geschädigte Mantel (2) des Kegels (1) abgetragen
wird,
dass der Kegel in einer Kavität einer Formgebungsvorrichtung justiert und arretiert
wird,
dass in der Formgebungsvorrichtung auf den Kegel im Bereich des partiell abgetragenen
Mantels (2) synthetischer Werkstoff (20) in den den Hohlraum ausfüllender
Weise und mit dem Kegel (1) eine stoff- und/oder formschlüssige Verbindung
eingehend, aufgebracht wird,
dass der Kegel entformt wird und dass ein eventueller Grat im Bereich der stoff-
und/oder formschlüssigen Verbindung entfernt wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der partiell
geschädigte Mantel (2) nur auf den Bereich der mechanisch werkstofflich
zerstörten Oberfläche beschränkt abgetragen wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die abzutragende
Oberfläche den partiell zerstörten Bereich des Mantels (2) und den sich
an diesen, bis zum Fuß des Kegels reichenden, anschließenden Bereich umfasst.
- Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der in
der Folge des abgetragenen Mantels (2) einem Torso vergleichbare Kegel
(1) im Bereich des abgetragenen Materials durch das Aufbringen eines synthetischen
Werkstoffes (20) bis zur Wiederherstellung des ursprünglichen Kegelvolumens
erneuert wird.
- Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufbringen
des synthetischen Werkstoffes (20) mittels des Spritzgießverfahrens erfolgt.
- Verfahren nach wenigstens einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Erneuerung, die Wiederherstellung des ursprünglichen Kegelvolumens
im Bereich des abgetragenen Mantels (2), mittels eines vorgeformten Teils
aus synthetischem Werkstoff (20), das mit der Oberfläche des Torsos form-
und/oder kraftschlüssig verbunden ist, erfolgt.
- Verfahren nach wenigstens einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der einem Torso vergleichbare Kegel (1) vor dem Aufbringen
des synthetischen Werkstoffes in dem Maß und Umfang erwärmt wird, dass die form-
und/oder kraftschlüssige Verbindung zwischen beiden Werkstoffkomponenten der Qualität
einer stoffschlüssigen Verbindung nahe kommt.
- Verfahren nach wenigstens einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der entformte, das ursprüngliche Kegelvolumen aufweisende Kegel
ein Finish, eine Endbearbeitung, z. B. durch Tempern, Entgraten und Polieren erhält.
- Wiederverwendbarer Kegel, hergestellt nach Anspruch
1 dadurch gekennzeichnet, dass der Mantel (2) in dem Bereich, der dem Materialverschleiß
durch die Kugel unterliegt, mittels eines synthetischen Werkstoffes (20)
erneuert ist.
- Wiederverwendbarer Kegel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die Verbindung des synthetischen Werkstoffes (20) mit dem Kegel (1)
kraft- und/oder formschlüssig ist.
- Wiederverwendbarer Kegel nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet,
dass die auf den Torso des Kegels (1) aufgebrachte werkstoffliche Erneuerung
mit synthetischem Kunststoff (20) einem eingelassenen Ring ähnlich den
Torso umschließt und so ausgebildet ist, dass der Kegel (1) in seiner ursprünglichen
Dimension wieder hergestellt ist.
- Wiederverwendbarer Kegel nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet,
dass die auf den Torso des Kegels (1) aufgebrachte werkstoffliche Erneuerung
mittels synthetischem Kunststoff (20) der Form eines Bechers, der vom Fuß
des Kegels bis zu dem, dem Materialverschleiß unterliegenden Bereich reicht, ähnelt
und der Kegel mittels dessen in seiner ursprünglichen Dimension wieder hergestellt
ist.
- Wiederverwendbarer Kegel nach wenigstens einem der Ansprüche 9 bis
12, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Torso des Kegels (1) Vorkehrungen,
z. B. Hinterschneidungen, Oberflächenvergrößerung durch Rauhigkeit o. ä., für die
Gewährleistung höchster Stabilität der Verbindung mit dem synthetischen Werkstoff
(20) ausgebildet sind.
- Wiederverwendbarer Kegel nach wenigstens einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Kegel (1) im Bereich des Mantels (2)
mittels eines adaptierten vorgeformten, z. B. spritzgegossenen, Formteils, in seiner
ursprünglichen Dimension wieder hergestellt ist.
- Wiederverwendbarer Kegel nach Anspruch 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
dass der synthetische Werkstoff (20) ein Kunststoff, vornehmlich ein thermoplastischer,
vorzugsweise auf Polyolefin- oder Polyamidbasis, ist.
- Wiederverwendbarer Kegel nach wenigstens einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass am nahezu zylindrisch geformten Teil des Kegels (1)
eine dessen Umfang umlaufende Bombage am Mantel (2) in dem Bereich, der
mittels synthetischen Kunststoffes (20) erneuert ist, ausgebildet ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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