Die vorliegende Erfindung betrifft eine Klimatisierungsvorrichtung
für Komponenten eines Fahrzeuginnenraums mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
Klimatisierungsvorrichtungen für Fahrzeuginnenräume sind in unterschiedlichen
Ausführungsformen bekannt. Neben herkömmlichen Vorrichtungen zur Zufuhr von klimatisierter
Luft in den Fahrzeuginnenraum gibt es eine Reihe von Klimatisierungsvorrichtungen
für Fahrzeugsitze, bei denen klimatisierte Luft aus den Polsteroberflächen ausströmt
bzw. bei denen erwärmte Luft von den Polstern abgeführt wird. Darüber hinaus kann
es wünschenswert sein, weitere Stellen im Fahrzeuginnenraum zu klimatisieren.
Ein Kühl- und Warmhaltefach zur Verwendung in einer Armlehne eines
Kraftfahrzeugs ist aus der DE 299 22 694
U1 bekannt. Innerhalb eines wärmeisolierenden Schalenkörpers befindet sich
eine Kühl- und Wärmeeinrichtung, die zwecks Kühlung oder Erwärmung des Behälters
durch eine Seitenöffnung des Schalenkörpers mit dem Behälter in thermischem Kontakt
steht. Das Kühl- und Warmhaltefach kann insbesondere ein Temperaturleitelement,
einen Radiator und ein Kälteelement aufweisen, das thermisch einerseits mit dem
Temperaturleitelement und andererseits mit dem Radiator verbunden ist. Mit dieser
Vorrichtung soll nicht der Fahrzeuginnenraum, sondern der gegen den Fahrzeuginnenraum
isolierte Inhalt des Kühl- und Warmhaltefachs klimatisiert werden.
Ein Absaugventilator zur Weiterleitung von Kaltluft für ein Fahrzeug
ist weiterhin aus der DE 200 02 882 U1
bekannt. Der Absaugventilator ist in einer Armlehne zwischen einem Fahrersitz und
einem Beifahrersitz angeordnet und dient zur Weiterleitung von Kaltluft aus den
Luftauslassdüsen in die Fahrgastzelle. Der Absaugventilator besteht aus einem Gehäuse,
einem Ventilator, mehreren Luftleiteinrichtungen und einer Abdeckung. Der Ventilator
ist dafür ausgelegt, die Kaltluft des vorderen Innenraums des Fahrzeugs in den hinteren
Innenraum zu leiten.
Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Klimatisierungsvorrichtung
für Komponenten eines Fahrzeuginnenraums zur Verfügung zu stellen, die gegenüber
bekannten Klimatisierungssystemen bzw. -anlagen zu einer Komforterhöhung für die
Fahrzeuginsassen führen kann.
Dieses Ziel der Erfindung wird mit dem Gegenstand des unabhängigen
Anspruchs erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen ergeben sich aus den
abhängigen Ansprüchen.
Die erfindungsgemäße Klimatisierungsvorrichtung umfasst eine Ventilationseinrichtung
zur Zufuhr von gekühlter bzw. zur Abfuhr von erwärmter Luft durch eine luftdurchlässige
Schicht einer Auflagefläche. Die Auflagefläche kann bspw. eine Mittelarmlehne oder
Armauflage im Fahrzeuginnenraum sein. Auf diese Weise wird den Passagieren des Fahrzeugs
ein erhöhter Komfort geboten, da die normalerweise bei starker Sonneneinstrahlung
stark erwärmten Armauflagen bzw. Mittelarmlehnen effektiv temperiert und gekühlt
werden können. Bei Bedarf kann die Wärme schnell abgeführt werden bzw. durch Zufuhr
gekühlter Luft abtransportiert werden.
Vorzugsweise befindet sich zwischen einer Ventilationseinrichtung,
bspw. einem Lüfter oder Ventilator und einer luftdurchlässigen Schicht der Armauflage
ein Abstandsgewirke, das zudem mit einer Schaumstoffschicht oder dergleichen ausgepolstert
sein kann. Die luftdurchlässige Schicht kann insbesondere eine perforierte Leder-
oder Kunststoffschicht sein, durch welche die klimatisierte Luft austreten kann.
Zusätzlich kann der Ventilationseinrichtung eine Kühleinrichtung und/oder
eine Heizeinrichtung, bspw. ein NTC- oder PTC-Element o. dgl. zugeordnet sein, so
dass eine Verbindung mit Luftführungskanälen der Fahrzeugklimaanlage nicht unbedingt
notwendig ist. Die erfindungsgemäße Klimatisierungsvorrichtung für die Armauflagen
kann auf diese Weise bei Bedarf völlig autark arbeiten. Es ist lediglich eine elektrische
Leitungsverbindung zur Energieversorgung des Ventilators sowie ggf. ein Temperatursensor
erforderlich.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert. Die einzige Figur
zeigt eine schematische Schnittdarstellung einer schwenkbaren Mittelarmlehne, die
in einem Kraftfahrzeug zwischen einem Fahrersitz und einem Beifahrersitz angeordnet
sein kann.
Die längliche und flache Mittelarmlehne 10 weist eine Ventilationseinrichtung
in Form eines in die Lehne integrierten Ventilators 12 auf, der Luft von
unterhalb der Mittelarmlehne 10 ansaugt und durch eine luftdurchlässige
Schicht 14 ausströmen lässt, mit der die Mittelarmlehne 10 zumindest
an ihrer Auflagefläche bespannt ist. Die luftdurchlässige Schicht 14 kann
insbesondere eine perforierte Leder- oder Kunststoffschicht oder dergleichen sein.
Zwischen der luftdurchlässigen Schicht 14 und dem Ventilator
12 ist eine dikkere Schicht mit Abstandsgewirke 16 angeordnet,
die zur Verteilung der Luft aus dem relativ kleinen Ventilator 12 auf eine
größere Fläche an der Oberfläche der Mittelarmlehne 10 sorgt. Zusätzlich
kann zwischen Abstandsgewirke 16 und luftdurchlässiger Schicht
14 eine Schaumstoftpolsterung (nicht dargestellt) vorgesehen sein, um der
Mittelarmlehne 10 die gewünschten Elastizitäts- bzw. Polstereigenschaften
zu verleihen.
Dem Ventilator 12 kann zusätzlich ein Kälte- bzw. ein Wärmeelement,
beispielsweise ein NTC- oder PTC-Element zugeordnet sein, wodurch eine Beheizung
oder Kühlung der angesaugten Luft ermöglicht ist, ohne dass eine Verbindung zu einer
Fahrzeugklimaanlage bestehen muss. Auf diese weise kann die erfindungsgemäße
Klimatisierungsvorrichtung völlig autark arbeiten und braucht hierzu lediglich einen
Anschluss zur elektrischen Bordnetzversorgung sowie ggf. einen Temperatursensor.
Die erfindungsgemäße Klimatisierungsvorrichtung eignet sich in gleicher
Weise für eine Armauflage einer Fahrzeugtür oder für seitliche Armlehnen, bspw.
bei Fahrzeugen, die mit Einzelsitzen und daran angeordneten Armlehnen ausgestattet
sind.
10
- Mittelarmlehne
12
- Ventilator
14
- luftdurchlässige Schicht
16
- Abstandsgewirke