Übliche Blattdüngemittel haben oft keine oder nur unzureichende Pflanzenschutzfunktion;
Übliche Pflanzenschutzmittel erweisen sich als zur Düngung wenig geeignet. Insektizide
und Akarizide lassen sich im Wesentlichen in zwei methodische Wirkprinzipien unterteilen:
- – toxische Insektizide/Akarizide
- – mechanische Insektizide/Akarizide
Toxische Wirkstoffe gefährden unbeabsichtigt andere Lebewesen, im
Speziellen auch Personen, die mit ihnen in Kontakt kommen; Toxizität an sich wird
zunehmend als problematisch betrachtet. Außerdem sind bei Schädlingen Resistenzbildungen
zu befürchten. Mechanische Wirkstoffe müssen meist in hoher Konzentration verwendet
werden, hierdurch entstehen hohe Rohstoff und Transportkosten (eingeschränkte Möglichkeit,
erst vor Ort seitens des Anwenders vor allem durch Wasserzugabe aus besser transportierbaren
Konzentraten gebrauchsfertige Lösungen herzustellen).
Viele Wirkstoffe/Zubereitungen beinträchtigen Pflanzen, oder schwächen
sie sogar. Desweiteren schränken hohe Wartezeiten die Einsatzmöglichkeiten bestimmter
Präparate ein.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde,
ein nicht toxisches Präparat zu schaffen, das grundsätzlich vom Nutzer durch Verdünnung
in nennenswertem Umfang in eine gebrauchsfertige Form gebracht werden kann, und
das sich abgesehen von der Schutzfunktion positiv auf die Pflanze auswirkt, insbesondere
durch Düngung.
Dieses Problem wird mit den in Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen
gelöst. Unter Nutzung eines Synergieeffektes wird die mechanische Wirkung einer
wässrigen Phospholipidlösung kombiniert mit der aziden Wirkung der (dissoziierten)
Säure sowie der osmotischen Wirkung der Anionen und Kationen der gelösten Salze.
Die konkrete Auswahl der Ausgangsstoffe erfolgt unter dem Gesichtspunkt der größtmöglichen
Orthomolekularität (d.h. dem „natürlichen" Vorhandensein der Verbindungen
im Stoffwechsel der Pflanze; im Falle der Phospholipide aufgrund deren unterschiedlicher
anteiliger Zusammensetzung nötigenfalls präziser: „Pseudo-Orthomolekularität").
Dies optimiert die Verträglichkeit und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kutikularpermeabilität
die Düngewirkung, die wie üblich abhängt von der Orientierung am situativen Bedarf.
Mit der Erfindung wird erreicht, dass nunmehr ein giftfreies, zuverlässiges
und verträgliches Mittel zur Verfügung steht, das auf dem Transportweg/im Handel
als Trockensubstanz oder Konzentrat kosteneffizient ist und das vom Anwender schließlich
mit relativ geringem Aufwand in die gebrauchsfertige Verdünnung gebracht werden
kann; diese hat einen Wassergehalt von bis über 99%. Parallel zur Pflanzenschutzfunktion
findet die Blattdüngefunktion wie gewohnt in einer Flüssig- und einer Festphase
statt. Der (regelmäßige) Einsatz als Blattdünger in Situationen ohne relevanten
Befallsdruck stellt eine effiziente Schädlingsprophylaxe dar.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Schutzanspruch
2 angegeben. Im Rahmen der ökologischen Landwirtschaft z.B. können bei Bedarf die
Salze durch „natürliche" (zugelassene) Extrakte ersetzt werden.
Ergänzend können weitere Dünge- und Hilfsstoffe zugesetzt werden,
wie Chelate zur Spurennährstoffversorgung oder Algenextrakte.
Abschließend wird ein Ausführungsbeispiel der Endung erläutert. Für
die Anwendung im Privatbereich wird zum Zwecke der vereinfachten Handhabung ein
Flüssigkonzentrat produziert, das sich wie folgt zusammensetzt:
Feststoffanteil:
- 10 Teile Sojalezithin
- 10 Teile Zitronensäure
- 3 Teile Di-kaliumphosphat
- 2 Teile Ammoniumsulphat sowie zusammen maximal 1 Teil: Ascorbinsäure, Magnesiumcitrat,
Spurennährstoffe als Chelate wie Zink-EDTA.
Mit geeignetem Wasser wird eine homogene Lösung hergestellt, deren
Feststoffanteil z.B. 10% beträgt. Dieses Konzentrat wird vom Nutzer je nach Bedarf
auf ca. 2% verdünnt, und prophylaktisch wie therapeutisch gegen Blattläuse, Thripse
oder Spinnmilben bzw. als reines Blattdüngemittel in der geläufigen Art und Weise
appliziert.
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