PatentDe  


Dokumentenidentifikation DE60002911T2 13.05.2004
EP-Veröffentlichungsnummer 0001228484
Titel DOSENZÄHLER UND SPENDER FÜR FLÜSSIGE MEDIEN DIE EIN SOLCHER ZÄHLER UMFASST
Anmelder Valois S.A.S., Le Neubourg, FR
Erfinder STRADELLA, Giuseppe, I-16032 Camogli, IT
Vertreter Strohschänk und Kollegen, 81667 München
DE-Aktenzeichen 60002911
Vertragsstaaten DE, FR, GB, IT
Sprache des Dokument FR
EP-Anmeldetag 12.10.2000
EP-Aktenzeichen 009680240
WO-Anmeldetag 12.10.2000
PCT-Aktenzeichen PCT/FR00/02845
WO-Veröffentlichungsnummer 0001029765
WO-Veröffentlichungsdatum 26.04.2001
EP-Offenlegungsdatum 07.08.2002
EP date of grant 21.05.2003
Veröffentlichungstag im Patentblatt 13.05.2004
IPC-Hauptklasse G06M 1/24

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zählvorrichtung für Dosen und eine Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges Produkt, die einen solchen Dosenzähler umfasst.

Es sind Dosenzählsysteme für Abgabevorrichtungen für fluidförmige Produkte aus dem Stand der Technik bekannt. Sie umfassen im allgemeinen Zählmittel, die am häufigsten in Form von drehbaren Scheiben ausgebildet sind, die bei jeder Betätigung der Abgabevorrichtung für das fluidförmige Produkt um einen vorbestimmten Winkel gedreht werden. Diese Scheiben umfassen im allgemeinen Zahlen, um die Anzahl der abgegebenen Dosen oder der zum Abgeben noch verbleibenden Dosen anzuzeigen, wobei diese Zahlen am häufigsten auf dem äußeren Umfangsrand der Zählscheiben, d.h. auf dem äußeren Stirnrand vorgesehen sind, der die Dicke der betreffenden Zählscheibe definiert. Somit läuft bei jeder Betätigung der Abgabevorrichtung für das fluidförmige Produkt eine entsprechende Zahl an einem Fenster vorbei, das in geeigneter Weise vorgesehen ist und es ermöglicht, die betreffende Zahl von der Außenseite der Vorrichtung her zu sehen. Zählvorrichtungen dieser Art sind insbesondere in den Dokumenten EP-0 484 188, EP-0 472 915, EP-0 539 469, EP-0 764 312 und WO 98/01822 beschrieben.

Diese Zählvorrichtungen weisen eine gewisse Anzahl von Nachteilen auf. Einerseits hat ihr Vorhandensein in einer Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges Produkt eine Vergrößerung der Abmessungen dieser Vorrichtung zur Folge, wobei der Platz, den ein Zählsystem einnimmt, um so größer ist, je größer die Anzahl der zu zählenden Dosen ist. Damit eine beträchtliche Anzahl von Dosen gezählt werden kann, ist es insbesondere erforderlich, entweder den Durchmesser der Zählscheibe zu vergrößern, damit mehr Zahlen auf ihren Stirnrand geschrieben werden können, oder zwei oder mehr einander überlagerte Zählscheiben vorzusehen, die beispielsweise mit Hilfe eines Nockensystems zusammenwirken, wobei diese Scheiben jeweils die Einer, Zehner, Hunderter usw. darstellen. Die Abmessungen des Zählsystems sind in diesem Fall sehr stark in Richtung der Drehachse dieser Zählscheiben vergrößert. Andererseits können derartige Dosen-Zählsysteme nicht auf einfache Weise an eine Abgabevorrichtung angepasst werden, und es sind im allgemeinen relativ komplexe Betätigungseinrichtungen für den Zähler erforderlich, um die Betätigung des Zählers an die der Abgabevorrichtung für das fluidförmige Produkt zu koppeln. Darüber hinaus ist diese Art von Zählvorrichtung im allgemeinen nicht an Abgabevorrichtungen anpassbar, die veränderliche Betätigungshübe besitzen. So kann z.B. im Fall eines Dosierventils der Betätigungshub des Ventils je nach dem Modell des verwendeten Dosierventils variieren, so dass. spezielle Betätigungsvorrichtungen für jedes Ventilmodell vorgesehen werden müssen. Andererseits kann der Betätigungshub des Ventils eines Dosierventils zwischen zwei aufeinanderfolgenden Betätigungen dieses Ventils variieren, was eine Fehlfunktion beim Zählen der Dosen zur Folge haben kann, so dass eine Dose entweder nicht gezählt oder im Gegensatz hierzu zweimal gezählt wird, weil der veränderliche Betätigungshub zu gering bzw. zu groß ist.

Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, eine Dosen-Zählvorrichtung für eine Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges Produkt zu schaffen, die die oben erwähnten Nachteile nicht mehr aufweist.

Insbesondere hat die vorliegende Erfindung zum Ziel, eine Dosen-Zählvorrichtung zu schaffen, die einfach und mit geringen Kosten herzustellen und zusammenzubauen ist.

Die vorliegende Erfindung hat ebenfalls zum Ziel, eine derartige Dosen-Zählvorrichtung zu schaffen, die die Außenabmessungen der Abgabevorrichtung für das fluidförmige Produkt, an der sie angebracht wird, nicht wesentlich verändert.

Die vorliegende Erfindung hat auch zum Ziel, eine derartige Dosen-Zählvorrichtung zu schaffen, die in der Lage ist, eine beliebige Anzahl von Dosen zu zählen, wozu auch sehr große Zahlen gehören, ohne dass die Abmessungen der Abgabevorrichtung für das fluidförmige Produkt wesentlich verändert werden.

Die vorliegende Erfindung hat weiterhin zum Ziel, eine derartige Dosen-Zählvorrichtung zu schaffen, die mit Betätigungsorganen, insbesondere Ventilen verwendbar ist, die variierende Betätigungshübe besitzen.

Die vorliegende Erfindung hat somit eine Dosen-Zählvorrichtung für eine Fluid-Abgabevorrichtung zum Gegenstand, die Zählmittel umfasst, die durch Betätigungsmittel bei jeder Verwendung der Abgabevorrichtung betätigt werden, und die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Zählmittel wenigstens ein drehbares, flexibles Zählelement umfassen, das an einer gekrümmten Tragoberfläche anliegt und sich auf dieser dreht.

Vorzugsweise verformt sich das flexible Zählelement bei jeder Betätigung, um mit der gekrümmten Tragoberfläche in Berührung zu bleiben.

Vorteilhafterweise besitzt das flexible Zählelement die Form einer Scheibe und weist eine ringförmige Zahnung oder dergleichen an seinem Außenrand auf, die mit besagten Betätigungsmitteln zusammenwirken kann.

Gemäß einer speziellen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfassen die Zählmittel zwei drehbare, flexible, einander überlagerte Zählelemente, wobei die Betätigungsmittel mit dem ersten Zählelement zusammenwirken, und Kopplungsmittel zwischen den beiden Zählelementen vorgesehen sind, um das zweite Zählelement für eine Drehung anzutreiben, wobei die Kopplungsmittel zwischen einer Stellung, in der sie keine Verbindung herstellen, und einer Kopplungsstellung verschiebbar sind.

Vorteilhafterweise drehen sich die Zählelemente um eine gemeinsame Drehachse, wobei die Kopplungsmittel eine elastische Zunge umfassen, die fest mit einem der beiden Zählelemente verbunden ist und mit einem Schlitz zusammenwirkt, der in dem anderen Zählelement vorgesehen ist, wobei diese Zunge bei jeder vollständigen Umdrehung des ersten Zählelementes durch Nockeneinrichtungen in die Kopplungsstellung vorgespannt wird.

Alternativ hierzu drehen sich die beiden Zählelemente um gegeneinander versetzte, zueinander parallele Rotationsachsen, wobei die Kopplungsmittel einen Nocken umfassen, der mit einem der beiden Zählelemente fest verbunden ist und mit einem Vorsprung zusammenwirkt, der mit dem anderen Zählelement fest verbunden ist und bei jeder vollständigen Umdrehung des ersten Zählelementes in eine Kopplungsposition gelangt.

Vorteilhafterweise ist das zweite Zählelement in Form einer flexiblen Scheibe oder eines Winkelsegments einer flexiblen Scheibe ausgebildet.

Vorteilhafterweise umfasst eines der beiden flexiblen, einander überlagerten Zählelemente ein Fenster, um das andere Zählelement teilweise sichtbar zu machen.

Vorteilhafterweise ist eines der beiden flexiblen, einander überlagerten Zählelemente in transparenter Weise ausgeführt, um das andere Zählelement sichtbar zu machen.

Die vorliegende Erfindung hat auch eine Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges Produkt zum Gegenstand, die einen Produktbehälter, ein Abgabeorgan, wie z.B. eine Pumpe oder ein Ventil, und eine Abgabeöffnung umfasst, um wahlweise das Produkt abzugeben, wobei die Abgabevorrichtung eine Scheibe zum Zählen der Dosen umfasst.

Vorzugsweise ist dieses wenigstens eine Zählelement zwischen zwei in etwa zylindrischen, konzentrischen Oberflächen angeordnet, wobei die Rotationsachse des wenigstens einen Zählelementes ungefähr senkrecht zu den in etwa zylindrischen Oberflächen verläuft.

Vorteilhafterweise ist das wenigstens eine Zählelement zwischen dem Außenkörper der Abgabevorrichtung und einem Innenkörper angeordnet, in dessen Inneren der Behälter montiert ist.

Bei einer ersten Ausführungsform gemäß der Erfindung ist der Behälter im Inneren des Innenkörpers gleitend montiert, wobei der Behälter mit den Betätigungsmitteln der Dosen-Zählvorrichtung derart zusammenwirkt, dass eine Verschiebung des Behälters eine Betätigung der Zähleinrichtung bewirkt.

Vorteilhafterweise umfassen die Betätigungsmittel einen Betätigungszapfen, der zusammen mit dem Behälter verschiebbar ist, um mit dem Zählelement zusammenzuwirken, wobei der Zapfen zumindest in der Verschieberichtung des Behälters derart flexibel ist, dass er sich an die variablen Verschiebungshübe des Behälters anpassen kann.

Vorteilhafterweise ist das Abgabeorgan ein Dosierventil, das in der Lage ist, ein Produkt mit einem Treibgas abzugeben, wobei der Verschiebungshub des Behälters dem Betätigungshub des Ventils des Dosierventils entspricht.

Vorteilhafterweise bildet der flexible Zapfen einen Teil eines Betätigungsorgans, das in gleitender Weise zwischen dem Innenkörper der Abgabevorrichtung und dem Behälter montiert ist, wobei der Innenkörper ein Fenster aufweist, durch das hindurch der flexible Zapfen mit dem Zählelement zusammenwirkt, wobei das Fenster einen Anschlag für die axiale Verschiebung des flexiblen Zapfens derart umfasst, dass eine ergänzende axiale Verschiebung eine elastische Verformung des flexiblen Zapfens bewirkt.

Bei einer zweiten Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung ist der Behälter fest im Körper der Abgabevorrichtung montiert, wobei die Abgabevorrichtung ein Abgabeelement umfasst, das dazu dient, das Abgabeorgan zu betätigen, wobei die Betätigungsmittel der Dosen-Zählvorrichtung fest mit dem Abgabeelement verbunden sind.

Vorteilhafterweise ist das Abgabeelement eine Kappe, die zwischen einer Verschlussstellung für die Abgabeöffnung und einer Abgabestellung verschwenkbar ist, wobei das Abgabeorgan eine durch Inhalation auslösbare Pumpe ist.

Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden, detaillierten Beschreibung von zwei speziellen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, die unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung als nicht einschränkend zu verstehende Beispiele beschrieben werden; in der Zeichnung zeigen:

1 eine schematische, teilweise weggeschnittene Schnittansicht einer Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges Produkt, die einen Dosen-Zähler gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst,

2 eine schematische Horizontal-Schnittansicht längs der Linie I-I durch die Vorrichtung, die in 1 wiedergegeben ist,

3 eine schematische, teilweise weggeschnittene Transversal-Schnittansicht einer Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges Produkt, die eine Dosen-Zählvorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst,

4 eine der 3 ähnliche Ansicht in der Betätigungsstellung der Abgabevorrichtung für das fluidförmige Produkt,

5 eine schematische Horizontal-Schnittansicht längs der Linie I-I der Vorrichtung aus 4,

6 und 7 schematische Ansichten einer Dosen-Zählvorrichtung, die zwei einander überlagerte Zählelemente umfasst gemäß einer ersten Ausführungsvariante der vorliegenden Erfindung, und

8 und 9 schematische Darstellungen einer Dosen-Zählvorrichtung, die zwei einander überlagerte Zählelemente umfasst gemäß einer zweiten Ausführungsvariante der vorliegenden Erfindung.

Die Abgabevorrichtung mit einem Dosen-Zähler gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst ein oder mehrere drehbare, flexible Zählelemente. Vorteilhafterweise ist dieses Zählelement in Form einer nachgiebigen oder flexiblen Scheibe 10 ausgebildet, die an einer gekrümmten Tragoberfläche, insbesondere einer ungefähr zylindrischen Oberfläche anliegt. Die flexible Scheibe 10 kann an einer konvexen Oberfläche oder an einer konkaven Oberfläche anliegen, je nachdem, wie sie im Inneren oder auf der Außenseite der betreffenden Tragoberfläche angeordnet ist. Jedenfalls ist in der folgenden Beschreibung und bei den bevorzugten Ausführungsformen die Zählscheibe 10 vorteilhafterweise zwischen zwei konzentrischen Oberflächen angeordnet, die zwischen sich einen kleinen Freiraum umschließen, in dem die nachgiebige Scheibe 10 angeordnet ist. Vorteilhafterweise werden diese beiden Oberflächen von dem Außenkörper 1 der Abgabevorrichtung für das fluidförmige Produkt und einem Innenkörper 2 gebildet, der am Außenkörper 1 befestigt ist.

Das oder die Zählelemente 10 drehen sich vorteilhafterweise um eine Rotationsachse, die ungefähr senkrecht zu der oder den gekrümmten Tragoberflächen verläuft. Wie dies im folgenden im Einzelnen beschrieben ist, können sich dann, wenn zwei oder mehr Scheiben vorgesehen sind, diese um eine gemeinsame Rotationsachse 60 oder um zwei gegeneinander versetzte Rotationsachsen 60, 61 drehen.

Die flexible Zählscheibe 10 wirkt mit Betätigungsmitteln 20 zusammen und die Zählscheibe 10 umfasst vorteilhafterweise auf ihrem äußeren Umfangsrand eine ringförmige Zahnung 15 oder dergleichen. Die Betätigungsmittel 20 kommen bei jeder Betätigung der Abgabevorrichtung für das fluidförmige Produkt nacheinander mit jeweils einem Zahn der ringförmigen Zahnung 15 in Eingriff. Vorteilhafterweise umfassen diese Betätigungseinrichtungen einen Betätigungszapfen 20. Dieser Betätigungszapfen 20 ist vorzugsweise flexibel, wie dies im folgenden noch mehr im Einzelnen beschrieben wird. Man kann auch Anti-Rückbewegungsmittel 40 vorsehen, um eine Drehung der Zählscheibe oder Zählscheiben in einer Richtung zu verhindern, die derjenigen entgegengesetzt ist, die ihr bzw. ihnen durch die Betätigungsmittel 20 aufgeprägt wird. Diese eine Rückbewegung verhindernden Mittel können eine flexible Klaue 40 umfassen, die mit der ringförmigen Zahnung 15 in bekannter Weise zusammenwirkt.

In den 6 bis 9 sind zwei Ausführungsvarianten einer Dosen-Zählvorrichtung wiedergegeben, die zwei einander überlagerte Zählelemente 10 und 11 umfassen. Die erste, in den 6 und 7 dargestellte Ausführungsform zeigt ein erstes Zählelement 10, das in Form einer nachgiebigen Scheibe ausgebildet ist, die an ihrem äußeren Umfangsrand eine ringförmige Zahnung 15 aufweist, die mit Betätigungsmitteln 20 (in diesen Figuren nicht dargestellt) zusammenwirkt. Jeder Zahn der ringförmigen Zahnung 15 entspricht einer Zahl, wobei diese Zahlen bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel von 0 bis 99 gehen, d.h., dass die ringförmige Zahnung 15 100 Zähne umfasst. Die besagte erste nachgiebige Scheibe 10 dreht sich um eine Achse, die zur zentralen Längsachse der gekrümmten Oberfläche senkrecht ist, an der diese nachgiebige Zählscheibe 10 anliegt. Ein zweites, drehbares, nachgiebiges Zählelement 11 ist der ersten Zählscheibe 10 überlagert und bildet bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel einen Scheibensektor. Es könnte jedoch auch in Form einer vollständigen Scheibe in Abhängigkeit des gewünschten Anzeige-Maßstabes sein. Die beiden Zählelemente, d.h. die erste flexible Scheibe 10 und der überlagerte flexible Scheibensektor 11 drehen sich um die gleiche Drehachse 60, und es sind Kopplungsmittel 70, 80 zwischen den beiden Zählelementen 10 und 11 vorgesehen, um diese beiden Zählelemente in vorbestimmter Weise so miteinander zu verbinden, dass eine Drehung der ersten nachgiebigen Zählscheibe 10 die gleichzeitige Drehung des überlagerten, nachgiebigen Scheibensektors 11 antreibt. Diese Koppelelemente können vorteilhafterweise eine flexible Zunge 70 umfassen, die an ihrem Ende mit einem Vorsprung 71 versehen ist, der eine Art Haken bildet. Das zweite Zählelement, d.h. im vorliegenden Fall der Scheibensektor 11 ist seinerseits mit einem oder mehreren Schlitzen 80 versehen, die derart angeordnet sind, dass sie besagten Vorsprung 71 aufnehmen, wenn die beiden Zählscheiben miteinander gekoppelt werden müssen. Nockeneinrichtungen 90 sind vorgesehen, um die flexible Zunge 70 vorzuspannen und sie derart zu verformen, dass der Vorsprung 71 in den Schlitz eintritt, wodurch die beiden Zählelemente 10 und 11 miteinander verbunden werden. Diese Kopplung wird vorzugsweise bei jeder vollständigen Umdrehung der ersten Zählscheibe 10 hergestellt. Besagte Nockeneinrichtungen 90 können insbesondere durch eine Erhebung oder dergleichen gebildet werden, die an der Tragoberfläche vorgesehen ist, an welcher die erste Zählscheibe 10 anliegt. Es sei darauf hingewiesen, dass alle äquivalenten Mittel vorstellbar sind, die es ermöglichen, die flexible Zunge 70 der ersten Zählscheibe 10 in den Schlitz 80 der zweiten Zählscheibe 11 hinein vorzuspannen. Auch können die Koppeleinrichtungen 70 und 80 auf andere Art und Weise realisiert sein. Insbesondere könnten diese Koppeleinrichtungen vertauscht sein, d.h., dass das zweite Zählelement 11 die elastische Koppeleinrichtung 70 trägt und dass in der ersten Zählscheibe 10 der oder die Schlitze 80 ausgebildet sind.

In den 8 und 9 ist eine zweite Ausführungsvariante dargestellt, bei der sich die beiden drehbaren Zählelemente jeweils um unterschiedliche Drehachsen 60 und 61 drehen. Auch bei diesem Beispiel ist das zweite Zählelement 11 in Form eines Scheibensektors ausgebildet, doch könnte es auch gewünschtenfalls in Form einer vollständigen Scheibe ausgebildet sein. Bei diesem Beispiel umfassen die Kopplungsmittel einen Zapfen 70, der fest mit dem ersten Zählelement verbunden und geeignet ist, mit Vorsprüngen 80 zusammenzuwirken, die am zweiten Zählelement 11 vorgesehen sind. Bei jeder vollständigen Umdrehung des ersten Zählelementes treibt der Zapfen 70 einen Vorsprung 80 des zweiten Zählelementes 11 an, wodurch die beiden Zählelemente miteinander gekoppelt werden. Jede andere Variante von Kopplungseinrichtungen ist hier ebenfalls denkbar.

Bei den beiden oben, unter Bezugnahme auf die 6 bis 9 beschriebenen Ausführungsbeispielen ist das zweite Zählelement 11 vorteilhafterweise in der Blickrichtung des Verwenders über dem ersten Zählelement 10 angeordnet, d.h., dass das zweite Zählelement 11 zwischen dem ersten Zählelement 10 und einem Sichtfenster 50 angeordnet ist, das im Außenkörper 1 der Abgabevorrichtung für das fluidförmige Produkt vorgesehen ist. In diesem Fall sind die Zahlen oder Anzeigen auf dem zweiten Zählelement vorteilhafterweise auf eine transparente Oberfläche derart aufgedruckt, dass das zweite Zählelement 11 nicht die Zahlen oder Anzeigen auf dem darunter angeordneten ersten Zählelement 10 verdeckt. Vorteilhafterweise könnte man auch ein Sichtfenster vorsehen, das es ermöglicht, die auf das zweite unterhalb angeordnete Zählelement 10 aufgeschriebenen Zahlen zu sehen.

In vorteilhafter Weise umfasst das zweite Zählelement 11 einen abgedeckten Teil, der sich in das Sichtfenster 50 der Abgabevorrichtung für das fluidförmige Produkt nach der Abgabe der letzten Dosis des Produktes hinein bewegt. Dies ermöglicht es, eine theoretische Anzahl von maximalen Dosen vorzubestimmen, die durch die Vorrichtung für das fluidförmige Produkt abzugeben sind, so dass nach der Abgabe der letzten theoretischen Dosis das Sichtfenster verdeckt wird und der Verwender weiß, dass die Vorrichtung nicht weiterhin benutzt werden soll. Im Gegensatz hierzu ist die Betätigung der Vorrichtung nicht blockiert oder verhindert und es sind zusätzliche Betätigungen der Abgabevorrichtung für das fluidförmige Produkt möglich, ohne dass irgendeine Anzeige im Sichtfenster 50 angezeigt wird.

Die Dosen-Zählvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist für jede Art von Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges Produkt geeignet, und die folgende detaillierte Beschreibung erfolgt unter Bezugnahme auf zwei spezielle Ausführungsformen, bei denen die Dosen-Zählvorrichtung einerseits in Verbindung mit einem Inhalationsgerät verwendet wird, das durch Inhalation betätigt wird (BAI), und andererseits in Verbindung mit einem Inhalatorgerät für ein Aerosol (MDI). Es versteht sich, dass die vorliegende Erfindung nicht auf diesen beiden Beispiele beschränkt ist.

In den 1 und 2 ist ein Inhalator, insbesondere ein durch die Inhalation des Patienten auslösbarer Inhalator dargestellt. Die Vorrichtung umfasst einen Außenkörper 1, der mit einem Sichtfenster 50 versehen ist. Das Zählelement 10 liegt im Inneren dieses Außenkörpers 1 an einem Innenkörper 2 an, der eine gekrümmte Tragoberfläche bildet. Wie in 2 dargestellt, ist die gekrümmte Oberfläche nicht notwendiger Weise zylindrisch, wobei die Flexibilität des Zählelementes 10 es diesem ermöglicht, eine Drehung um seine Drehachse 60 auszuführen und dabei permanent mit den beiden es umgebenden, gekrümmten Oberflächen unabhängig von der Form dieser gekrümmten Oberflächen in Berührung zu bleiben, d.h. mit dem Außenkörper 1 und dem Innenkörper 2 der Abgabevorrichtung. Die Betätigungsmittel umfassen einen Betätigungszapfen 20, der in axialer Richtung verschiebbar ist, und dessen Ende mit einer Umfangszahnung des Zählelementes 10 zusammenwirkt. Vorteilhafterweise ist dieser Betätigungszapfen 20 fest mit einem Drücker oder einem anderem Abgabeelement dieser Art verbunden. Insbesondere kann der Betätigungszapfen 20 fest mit einer Kappe verbunden sein, die zwischen einer Verschlussstellung der Abgabeöffnung 5 und einer Abgabestellung bewegbar ist, wobei die Kappe in schwenkbarer Weise am Außenkörper der Abgabevorrichtung montiert ist und das Schwenken dieser Kappe den Axialhub des Betätigungszapfens 20 und somit die Drehung des Zählelementes 10 bewirkt.

In den 3 bis 5 ist eine zweite Ausführungsform dargestellt, die mit einem Aerosol-Inhalator verbunden ist, der allgemein als MDI bezeichnet wird. Diese Art von Vorrichtung umfasst im wesentlichen einen Außenkörper 1, der einen Mundansatz umfasst, welcher die Abgabeöffnung 5 enthält. Der Produktbehälter 4, der das in einem Treibgas dispergierte Produkt enthält, ist in gleitender Weise im Inneren des Außenkörpers 1 montiert und mit einem Dosierventil versehen. Die Verschiebung des Behälters 4 treibt somit eine Verschiebung des Ventils des Dosierventils 3 (nicht im Einzelnen dargestellt) an und durch diese das Ausstoßen einer Dosis des Produktes. Ein Innenkörper 2 ist im Inneren des Außenkörpers 1 montiert, wobei das Zählelement 10 zwischen dem Innenkörper 2 und dem Außenkörper 1 vorgesehen ist. Vorteilhafterweise ist der Behälter 4 ebenso wie der Innenkörper und der Außenkörper zylindrisch, so dass das Zählelement 10 an einer zylindrischen Oberfläche anliegt. Die vorliegende Erfindung ist jedoch in gleicher Weise für gekrümmte, nicht zylindrische Oberflächen geeignet. Ein Betätigungsorgan 7 ist in gleitender Weise zwischen dem Innenkörper 2 und dem Behälter 4 montiert, wobei das Betätigungsorgan 7 einen flexiblen Betätigungszapfen 20 umfasst, dessen Ende dazu bestimmt ist, mit der Umfangszahnung 15 des Zählelementes 10 zusammenzuwirken. Das Betätigungsorgan 7 ist in axialer Richtung gegen ein elastisches Element 8, wie z.B. eine flexible Klaue oder eine Feder verschiebbar, das geeignet ist, das Betätigungsorgan 7 nach einem vollständigen Betätigungszyklus in die Ausgangslage zurück zu bringen. Das Betätigungselement 7 umfasst auch in vorteilhafter Weise eine Steuerschulter 9, die am Hals 4' des Behälters 4 anliegt, der das Produkt enthält. Die Betätigungsvorrichtung 7, die im Inneren des Innenkörpers 2 gleitet, ist vorteilhafterweise auf einem Tragsitz gleitend montiert, der teilweise vom Innenkörper 2 gebildet und durch eine Rippe 1' vervollständigt wird, die im Außenkörper 1 ausgebildet ist. Eine Seitenwand 32 des Sitzes und der Rippe 1' definiert eine Öffnung oder ein Fenster 30, durch das das Ende des flexiblen Zapfens 20 hindurchtreten kann, um mit dem Zählelement 10 zusammenzuwirken. Vorteilhafterweise ist die Rippe 1' mit einer Schulter 31 versehen, die einen Anschlag für die axiale Verschiebung des flexiblen Betätigungszapfens 20 bildet.

Die Arbeitsweise des in den 3 bis 5 dargestellten Systems ist folgende: Bei der Betätigung der Abgabevorrichtung für das fluidförmige Produkt wird der Behälter 4 in Bezug auf die Darstellung in den 3 und 4 vertikal nach unten verschoben. Unter der Wirkung der Steuerschulter 9 gleitet das Betätigungsorgan 7 zusammen mit dem Behälter 4. Somit tritt das Ende des elastischen Betätigungszapfens 20 in das Fenster 30 ein und wirkt mit einem Zahn des flexiblen Zählelementes 10 so zusammen, dass es dieses zu einer Drehung antreibt. Der Drehwinkel des Zählelementes 10 wird durch die Position der Schulter 31 festgelegt und begrenzt, so dass dieser Drehwinkel von der Länge des Betätigungshubs des Behälters 4 unabhängig ist. Tatsächlich wird dann, wenn der Betätigungshub des Behälters 4 größer ist, das Ende des flexiblen Zapfens 20 durch die Anschlagsschulter 31 angehalten, und jede weitere axiale Verschiebung wird durch ein Verbiegen dieses flexiblen Zapfens 20 absorbiert. Vorteilhafterweise ist dieser Zapfen sowohl horizontal als auch vertikal flexibel. In ähnlicher Weise tritt während der Rückbewegung des Betätigungsorgans 7 in seine Ruhelage unter der Wirkung des elastischen Elementes 8 das Ende des Betätigungszapfens 20 aus dem Fenster 30 immer in derselben Stellung aufgrund des Vorhandenseins der Seitenwand 32 aus und jede zusätzliche Vertikalbewegung wird durch eine horizontale Verbiegung des flexiblen Zapfens 20 absorbiert. Da der Betätigungshub des Behälters 4 dem Betätigungshub des Dosierventils 3 entspricht, das auf diesem Behälter montiert ist, ist das Zählsystem der vorliegenden Erfindung somit für verschiedene Ventile geeignet, die unterschiedliche Betätigungshübe besitzen. Es ermöglicht auch in sicherer Weise die durch ein Dosierventil abgegebenen Dosen zu zählen, das zwischen zwei aufeinanderfolgenden Betätigungen unterschiedliche Betätigungshübe aufweist.

Gemäß der Positionierung des Fensters 30, das zwischen der Schulter 31 der Rippe 1' und der Seitenwand 32 des Sitzes des Betätigungsorgans 7 definiert ist, wird die Drehung des Zählelementes 10 am Anfang des Betätigungshubes des Behälters 4, an dessen Ende oder dazwischen ausgeführt.

Es sei darauf hingewiesen, dass verschiedene Abwandlungen denkbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen, dessen Umfang durch die beigefügten Ansprüche definiert wird.


Anspruch[de]
  1. Dosen-Zählvorrichtung für eine Fluid-Abgabevorrichtung, die Zählmittel (10, 11) umfaßt, die durch Betätigungsmittel (20) bei jeder Verwendung der Abgabevorrichtung betätigt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Zählmittel wenigstens ein drehbares, flexibles Zählelement (10) umfassen, das an einer gekrümmten Tragoberfläche (1, 2) anliegt und sich auf dieser dreht.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das flexible Zählelement (10) sich bei jeder Betätigung verformt, um mit der gekrümmten Tragoberfläche (1, 2) in Berührung zu bleiben.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der das flexible Zählelement (10) die Form einer Scheibe besitzt und eine ringförmige Zahnung (15) oder dergleichen an seinem Außenrand aufweist, die mit besagten Betätigungsmitteln (20) zusammenwirken kann.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Zählmittel zwei drehbare, flexible, einander überlagerte Zählelemente (10, 11) umfassen, wobei die Betätigungsmittel (20) mit dem ersten Zählelement (10) zusammenwirken und Kopplungsmittel (70, 80) zwischen den beiden Zählelementen (10, 11) vorgesehen sind, um das zweite Zählelement (11) für eine Drehung anzutreiben, wobei die Kopplungsmittel (70, 80) zwischen einer Stellung, in der sie keine Verbindung herstellen, und einer Kopplungsstellung verschiebbar sind.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, bei der die Zählelemente (10, 11) sich um eine gemeinsame Drehachse (60) drehen, wobei die Kopplungsmittel eine elastische Zunge (70) umfassen, die fest mit einem der beiden Zählelemente (10, 11) verbunden ist und mit einem Schlitz (80) zusammenwirkt, der in dem anderen Zählelement (11, 10) vorgesehen ist, wobei diese Zunge (70) bei jeder vervollständigten Umdrehung des ersten Zählelementes (10) durch Nockeneinrichtungen (90) in die Kopplungsstellung vorgespannt wird.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4, bei der die Zählelemente (10, 11) sich um gegeneinander versetzte, zueinander parallele Rotationsachsen (60, 61) drehen, wobei die Kopplungsmittel einen Nocken (70) umfassen, der mit einem der beiden Zählelemente (10, 11) fest verbunden ist und mit einem Vorsprung (80) zusammenwirkt, der mit dem anderen Zählelement (11, 10) fest verbunden ist und bei jeder vervollständigten Umdrehung des ersten Zählelementes (10) in eine Kopplungsposition gelangt.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, bei der das zweite Zählelement (11) in Form einer flexiblen Scheibe oder eines Winkelsegments einer flexiblen Scheibe ausgeführt ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, bei der eines der beiden flexiblen, einander überlagerten Zählelemente (10, 11) ein Fenster (100) umfaßt, um das andere Zählelement (11, 10) teilweise sichtbar zu machen.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, bei der eines der beiden flexiblen, einander überlagerten Zählelemente (10, 11) in transparenter Weise ausgeführt ist, um das andere Zählelement (11, 10) sichtbar zu machen.
  10. Abgabevorrichtung für ein Fluid, die einen Produktbehälter, ein Abgabeorgan (3), wie zum Beispiel eine Pumpe oder ein Ventil, und eine Abgabeöffnung (5) umfaßt, um wahlweise das Produkt abzugeben, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgabevorrichtung eine Dosen-Zählvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9 umfaßt.
  11. Abgabevorrichtung nach Anspruch 10, bei der das wenigstens eine Zählelement (10) zwischen zwei in etwa zylindrischen, konzentrischen Oberflächen (1, 2) angeordnet ist, wobei die Rotationsachse (60) des wenigstens einen Zählelementes (10) ungefähr senkrecht zu den in etwa zylindrischen Oberflächen (1, 2) verläuft.
  12. Abgabevorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, bei der das wenigstens eine Zählelement (10) zwischen dem Außenkörper (1) der Abgabevorrichtung und einem Innenkörper (2) angeordnet ist, in dessen Inneren der Behälter (4) montiert ist.
  13. Abgabevorrichtung nach Anspruch 12, bei der der Behälter (4) im Inneren des Innenkörpers (2) gleitend montiert ist, wobei der Behälter (4) mit den Betätigungsmitteln (20) der Dosen-Zählvorrichtung derart zusammenwirkt, daß eine Verschiebung des Behälters (4) eine Betätigung der Zähleinrichtung bewirkt.
  14. Abgabevorrichtung nach Anspruch 13, bei der die Betätigungsmittel (20) einen Betätigungszapfen (20) umfassen, der zusammen mit dem Behälter (4) verschiebbar ist, um mit dem Zählelement (10) zusammenzuwirken, wobei der Zapfen (20) zumindest in der Verschieberichtung des Behälters (4) derart flexibel ist, daß er sich an die variablen Verschiebungshübe des Behälters anpassen kann.
  15. Abgabevorrichtung nach Anspruch 14 bei der das Abgabeorgan (3) ein Dosierventil ist, das in der Lage ist, ein Produkt mit einem Treibgas abzugeben, wobei der Verschiebungshub des Behälters (4) dem Betätigungshub des Ventils des Dosierventils (3) entspricht.
  16. Abgabevorrichtung nach Anspruch 15, bei der der flexible Zapfen (20) Teil eines Betätigungsorgans (7) bildet, das in gleitender Weise zwischen dem Innenkörper (2) der Abgabevorrichtung und dem Behälter (4) montiert ist, wobei der Innenkörper (2) ein Fenster (30) aufweist, durch das hindurch der flexible Zapfen (20) mit dem Zählelement (10) zusammenwirkt, wobei das Fenster (30) einen axialen Verschiebungsanschlag (31) für den flexiblen Zapfen (20) derart umfaßt, daß eine ergänzende axiale Verschiebung eine elastische Verformung des flexiblen Zapfens (20) bewirkt.
  17. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, bei der der Behälter (4) fest im Körper (1) der Abgabevorrichtung montiert ist, wobei die Abgabevorrichtung ein Abgabeelement umfaßt, das dazu dient, das Abgabeorgan zu betätigen, wobei die Betätigungsmittel (20) der Dosen-Zählvorrichtung fest mit dem Abgabeelement verbunden sind.
  18. Abgabevorrichtung nach Anspruch 17, bei der das Abgabeelement eine Kappe ist, die zwischen einer Verschlußstellung für die Abgabeöffnung (5) und einer Abgabestellung verschwenkbar ist, wobei das Abgabeorgan (3) eine durch Inhalation auslösbare Pumpe ist.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






IPC
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textilien; Papier
E Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik

Anmelder
Datum

Patentrecherche


Copyright © 2008 Patent-De Alle Rechte vorbehalten. eMail: info@patent-de.com