Die vorliegende Erfindung betrifft eine Elektrolysezelle, die zur
elektrochemischen Herstellung von Alkalimetall aus Alkalimetallamalgam eingesetzt
werden kann. Dabei bezeichnet erfindungsgemäß der Begriff
Alkalimetall" Natrium und Kalium.
Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zur elektrochemischen
Herstellung von Alkalimetall aus Alkalimetallamalgam unter Verwendung dieser Elektrolysezelle.
Natrium ist ein wichtiges anorganisches Grundprodukt, das beispielsweise
für die Herstellung von Natriumamid, Natriumalkoholaten und Natriumborhydrid verwendet
wird. Es wird technisch nach dem Downs-Prozeß durch Elektrolyse von geschmolzenem
Kochsalz gewonnen. Dieser Prozeß weist einen hohen Energieverbrauch von ≥
10 kWh/kg Natrium auf (Büchner et al., Industrielle Anorganische Chemie, 2. Auflage,
Verlag Chemie, S. 228 f). Weiterhin hat das Verfahren den gravierenden Nachteil,
daß die Elektrolysezellen beim Abstellen durch das Erstarren der Salzschmelze
zerstört werden. Ferner hat das nach dem Downs-Prozeß gewonnene Natriummetall
den Nachteil, daß es prozeßbedingt mit Calcium verunreinigt ist, dessen
Restgehalt durch nachträgliche Reinigungsschritte nur vermindert, aber niemals völlig
ausgeschlossen werden kann.
Kalium ist ebenfalls ein wichtiges anorganisches Grundprodukt, das
beispielsweise für die Herstellung von Kaliumalkoholaten, Kaliumamiden und von Kaliumlegierungen
verwendet wird. Heute wird es technisch vor allem durch Reduktion von Kaliumchlorid
mit Natrium gewonnen. Dabei entsteht zunächst NaK, das dann fraktioniert destilliert
wird. Eine gute Ausbeute wird dadurch erreicht, daß ständig Kaliumdampf aus
der Reaktionszone abgezogen wird, wodurch das Gleichgewicht auf die Kaliumseite
verschoben wird (Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry, 6. Auflage 1998,
Electronic Release). Nachteilig ist, daß das Verfahren bei hohen Temperaturen
(870 °C) arbeitet. Außerdem enthält das entstehende Kalium ca. 1 % Natrium
als Verunreinigung und muß daher noch durch eine weitere Rektifikation aufgereinigt
werden. Der größte Nachteil ist, daß das eingesetzte Natrium teuer ist.
Dies liegt auch daran, daß Natrium technisch nach dem Downs-Prozeß durch
Elektrolyse von geschmolzenem Kochsalz gewonnen wird, wobei ein Energieaufwand von
mindestens 10 kWh/kg Natrium nötig ist. Dies entspricht etwa 5,3 kWh/kg Kalium (bei
100 % Ausbeute).
Natriumamalgam und Kaliumamalgam sind Zwischenprodukte, die bei der
Chlor-Alkali-Elektrolyse nach dem Amalgamverfahren in großen Mengen anfallen
und in der Regel unmittelbar nach der Herstellung mit Wasser zu Alkalimetall-Lauge
umgesetzt werden. Das alkalimetall-arme oder alkalimetall-freie Alkalimetallamalgam
wird normalerweise umgehend in die Chlor-Alkali-Elektrolyse zurückgeführt. Um das
Natriumamalgam in flüssiger Form zu halten, muß die Natriumkonzentration dieser
Lösung auf Werten von weniger als 1 Gew.-%, bevorzugt auf Werten im Bereich von
0,2 bis 0,5 Gew.-% gehalten werden. Um ein Kaliumamalgam in flüssiger Form zu halten,
liegt die Kaliumkonzentration der Lösung bei weniger als 1,5 Gew.-%, vorzugsweise
im Bereich von 0,3 bis 0,6 Gew.-%. Die im technischen Maßstab gewonnenen Amalgame
enthalten im wesentlichen metallische Verunreinigungen wie zum Beispiel Kupfer,
Eisen, Kalium (im Natriumamalgam), Natrium (im Kaliumamalgam), Blei und Zink im
Konzentrationsbereich von 1 bis 30 ppm.
Die GB 1,155,927 beschreibt ein Verfahren, nach dem unter Einsatz
eines festen Natriumionenleiters, wie z.B. β-Al2O3, mit
Amalgam als Anode und Natrium als Kathode auf elektrochemischem Wege Natriummetall
aus Natriumamalgam gewonnen werden kann. Die Ausführung des in GB 1,155,927 beschriebenen
Verfahrens führt aber nicht zu den dort beschriebenen Ergebnissen hinsichtlich Natriumumsatz,
Produktreinheit und Stromdichte. Ferner verhält sich das dort beschriebene System
im Verlauf weniger Tage instabil, wenn der beanspruchte Temperaturbereich eingehalten
wird.
Elektrolysezellen, die in einem elektrochemischen Verfahren zur Herstellung
von Alkalimetall aus Alkalimetallamalgam verwendet werden und einen festen Ionenleiter
aufweisen, sind häufig nicht geeignet, über lange Zeit hinweg im Permanentbetrieb
gehalten zu werden. Ein Grund hierfür ist die mechanische Instabilität des festen
Ionenleiters, die nach einer gewissen Betriebsdauer eintritt.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es daher, eine Elektrolysezelle
bereitzustellen, die diese Nachteile nicht aufweist.
Eine weitere Aufgabe bestand darin, ein Verfahren zur elektrochemischen
Herstellung von Alkalimetall aus einem Alkalimetallamalgam unter Verwendung dieser
Elektrolysezelle bereitzustellen, das eine energetisch günstigere Herstellung von
Natrium als das Downs-Verfahren bzw. eine energetisch günstigere Herstellung von
Kalium als das eingangs diskutierte technische Verfahren erlaubt. Weiter soll das
Verfahren in den bestehenden Verbund einer Chlor-Alkali-Elektrolyse nach dem Amalgamverfahren
integrierbar sein, wobei diejenigen Nachteile vermieden werden sollen, die bei der
Ausführung des Verfahrens gemäß der GB 1,155,927 auftreten. Dazu müssen folgende
wesentliche Forderungen erfüllt werden:
Der Alkalimetallumsatz auf der Anodenseite muß den Bilanzforderungen
des Produktverbundes mit der Chloralkali-Elektrolyse genügen. Das heißt, die
Ablaufkonzentration an Alkalimetall im Amalgam der Chloralkali-Elektrolyse entspricht
der Zulaufkonzentration in der erfindungsgemäßen Alkalimetallelektrolyse.
Ferner müssen die zwischen Chloralkali-Elektrolyse und erfindungsgemäßer Alkalimetallelektrolyse
im Kreis geführten Umlaufmengen an Amalgam in einer technisch und wirtschaftlich
vertretbaren Größenordnung gehalten werden. In der Regel wird dies erreicht,
wenn in der Alkalimetallelektrolyse der Alkalimetallgehalt des zulaufenden Amalgams
zu 50 % umgesetzt wird. Das Natriummetall muß primär in einer solchen Reinheit
anfallen, daß weitere Prozeßschritte zur Quecksilberabtrennung entfallen
können und der beim Downs-Prozeß gegebene Nachteil einer Calciumkontamination
vermieden wird. Das Kaliummetall muß primär in einer solchen Reinheit anfallen,
daß weitere Prozeßschritte zur Quecksilberabtrennung entfallen können
und der Natriumgehalt geringer ist als bei der Reduktion mit Natrium, wo das primär
erzeugte Kalium 1 % Natrium enthält. Das Verfahren soll im industriellen Maßstab
realisierbar sein und muß deshalb ausreichend hohe Stromdichten und Raum-Zeitausbeuten
ermöglichen. Aus Gründen der Statik des Produktionsgebäudes, der Sicherheit, des
Umweltschutzes und der Kapitalbindung ist ein apparatives Konzept gefordert, welches
mit einem relativ kleinen Quecksilberinhalt auskommt. Das Verfahren soll im Dauerbetrieb
stabil zu betreiben sein und die üblichen im technischen Alkalimetallamalgam auftretenden
metallischen Verunreinigungen unbeschadet tolerieren. Der Begriff Alkalimetallamalgam"
bezeichnet eine Lösung von einem Alkalimetall in Quecksilber, die bei der Reaktionstemperatur
flüssig ist.
Die vorliegende Erfindung betrifft daher eine Elektrolysezelle, umfassend
eine bewegte, Alkalimetallamalgam enthaltende Anode, einen Alkalimetallionen leitenden
Festelektrolyten und eine Kathode, die dadurch gekennzeichnet ist, daß der
Festelektrolyt und die Kathode durch einen Flüssigelektrolyten voneinander separiert
sind.
Ebenso betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
eines Alkalimetalls unter Verwendung dieser Elektrolysezelle.
Der Flüssigelektrolyt wird zweckmäßigerweise so gewählt, daß
er gegenüber Alkalimetall stabil ist. Bevorzugt wird ein Flüssigelektrolyt eingesetzt,
der sich bei der Elektrolysereaktion nicht verbraucht. In einer besonders bevorzugten
Ausführungsform wird als Flüssigelektrolyt eine Elektrolytschmelze eingesetzt.
In einer bevorzugten Ausführungsform betrifft die vorliegende Erfindung
daher eine Elektrolysezelle, wie oben beschrieben, die dadurch gekennzeichnet ist,
daß der Flüssigelektrolyt eine Elektrolytschmelze ist.
Je nachdem, welches Alkalimetall unter Verwendung der erfindungsgemäßen
Elektrolysezelle hergestellt wird, werden zweckmäßigerweise unterschiedliche
Elektrolytschmelzen als Flüssigelektrolyt eingesetzt. Bevorzugt werden in den erfindungsgemäßen
Elektrolysezellen bei der Herstellung von Natrium NaOH-Schmelzen, NaNH2-Schmelzen
oder Gemische davon, bei der Herstellung von Kalium KOH-Schmelzen, KNH2-Schmelzen
oder Gemische davon eingesetzt.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung eine Eletrolysezelle,
wie oben beschrieben, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Elektrolytschmelze
eine NaOH-Schmelze, eine NaNH2-Schmelze oder ein Gemisch davon oder eine
KOH-Schmelze, eine KNH2-Schmelze oder ein Gemisch davon ist.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform werden diese Schmelzen
oder Gemische davon in wasserfreier Form eingesetzt. In einer weiter besonders bevorzugten
Ausführungsform werden als Eletrolytschmelzen Gemische und wiederum besonders bevorzugt
wasserfreie Gemische eingesetzt. Darunter sind wiederum eutektische Gemische bevorzugt.
Selbstverständlich ist es denkbar, den Flüssigelektrolyten mit einem
oder mehreren geeigneten Zusätzen zu versetzen. Beispielsweise seien hierbei unter
anderem schmelzpunkterniedrigende Zusätze zu nennen. Prinzipiell sind sämtliche
schmelzpunkterniedrigenden Zusätze geeignet, die den erfindungsgemäßen Einsatz
der Elektrolysezelle und das erfindungsgemäße Verfahren nicht stören. Bevorzugt
werden schmelzpunkterniedrigende Zusätze, die bei der Herstellung von Natrium ausgewählt
werden aus der Gruppe bestehend aus NaI, NaBr, Na2CO3 und
einem Gemisch aus zwei oder mehr davon, bei der Herstellung von Kalium ausgewählt
werden aus der Gruppe bestehend aus KI, KBr, K2CO3 und einem
Gemisch davon.
Der Anoden- und der Kathodenraum der erfindungsgemäßen Elektrolysezelle
sind durch einen heliumdichten Alkalimetallionen leitenden Festelektrolyten voneinander
getrennt. Für diesen Zweck kommen bei der Natriumherstellung keramische Materialien
wie NASICON® in Betracht, deren Zusammensetzung in der EP-A 0 553 400 angegeben
ist. Auch Natriumionen leitende Gläser sowie Zeolithe und Feldspate sind geeignet.
Bei der Herstellung von Kalium kommen ebenfalls eine Vielzahl von Materialien in
Frage. Sowohl die Verwendung von Keramiken als auch die Verwendung von Gläsern sind
möglich. Beispielsweise kommen folgende Materialien in Betracht: KBiO3
(T. N. Nguyen et al., Chem. Mater. 1993, 5, 1273-1276), Galliumoxid-Titandioxid-Kaliumoxid-Systeme
(S. Yoshikado et al.,Solid State Ionics 1992, 53-56, 754-762), Aluminiumoxid-Titandioxid-Kaliumoxid-Systeme
und KASICON®-Gläser (M. Lejeune et al., J. Non-Cryst. Solids 1982,
51, 273-276).
Bevorzugt sind Natrium-β''-Aluminiumoxid, Natrium-β-Aluminiumoxid
und Natrium-β/ β''-Aluminiumoxid bzw. Kalium-β''-Aluminiumoxid, Kalium-β-Aluminiumoxid
und Kalium-β/β''-Aluminiumoxid.
Daher betrifft die vorliegende Erfindung auch eine Elektrolysezelle,
wie oben beschrieben, die dadurch gekennzeichnet ist, daß der Festelektrolyt
ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus Natrium-β-Aluminiumoxid, Natrium-β''-Aluminiumoxid
und Natrium-β/β''-Aluminiumoxid oder aus der Gruppe bestehend aus Kalium-β-Aluminiumoxid,
Kalium-β''-Aluminiumoxid und Kalium-β/β''-Aluminiumoxid.
Kalium-β''-Aluminiumoxid, Kalium-β-Aluminiumoxid bzw. Kalium-β/β''-Aluminiumoxid
können ausgehend von Natrium-β''-Aluminiumoxid, Natrium-β-Aluminiumoxid
bzw. Natrium-β/β''-Aluminiumoxid durch Kationenaustausch hergestellt werden.
Zweckmäßigerweise hat der Festelektrolyt die Form eines dünnwandigen
und dennoch druckfesten, einseitig geschlossenen Rohres (EP-B 0 424 673), an dessen
offenem Ende ein elektrisch isolierender Ring mittels einer heliumdichten, ebenfalls
elektrisch isolierenden Glaslotverbindung aufgebracht ist (GB 2 207 545, EP-B 0
482 785). Die Wandstärke des Alkalimetallionen leitenden Elektrolyten liegt im allgemeinen
im Bereich von 0,3 bis 5 mm, bevorzugt im Bereich von 1 bis 3 mm, besonders bevorzugt
im Bereich von 1 bis 2 mm.
Die Querschnittsform des einseitig geschlossenen Rohres ist in der
bevorzugten Ausführungsform kreisrund. Denkbar sind jedoch auch Querschnittsformen
mit vergrößerter Oberfläche, die beispielsweise aus einem Verbund mehrerer
kreisrunder Flächen abgeleitet werden können.
Die Ausführung des Alkalimetallionen leitenden Festelektrolyten hinsichtlich
seiner Leckagedichtheit hat auf das erfindungsgemäße Verfahren entscheidenden
Einfluß, denn Quecksilber kann nur über Leckstellen im Festelektrolyten oder
Dichtungssystem in den Flüssigelektrolyten und somit auch in das erzeugte Alkalimetall
gelangen, da bei dem erfindungsgemäßen Verfahren die Anodenpotentiale so eingestellt
werden, daß eine Bildung von Quecksilberionen ausgeschlossen wird.
In der Regel kommen Festelektrolyte zum Einsatz, die bei einem Helium-Lecktest
Leckraten von weniger als 10-9 (mbar · 1)/s aufweisen, also im Rahmen
der Nachweisgrenze heliumdicht sind.
Ferner werden die lösbaren Dichtverbindungen bevorzugt so ausgeführt,
daß der Flüssigelektrolyt und Amalgam jeweils zur Umgebungsatmosphäre hin
abgedichtet werden. Lösbare Dichtungen zwischen Flüssigelektrolyt und Amalgam werden
nach Möglichkeit vermieden, da die lösbaren Dichtungen in der Regel zwar flüssigkeitsdicht,
nicht jedoch gasdicht sind.
In einer bevorzugten Ausführungsform kommen als lösbare Dichtverbindungen
Flachdichtungen zum Einsatz, vorzugsweise aus Graphit, zum Beispiel aus unverstärktem
GRAPHIFLEX®. In einer bevorzugten Ausführungsform werden die Dichtungen mit
einem Inertgas wie z.B. Argon oder Stickstoff umspült, um ein Durchdiffundieren
von Sauerstoff zu verhindern. Mit heliumdichten Elektrolyten und der aufgeführten
Dichtungsanordnung werden Alkalimetalle mit einem Quecksilberrestgehalt im Bereich
von 0,05 bis 0,3 ppm erhalten.
Die Geometrie des Festelektrolyten ist im wesentlichen beliebig und
kann speziellen Verfahrensbedingungen angepaßt werden. In einer bevorzugten
Ausführungsform weist der Festelektrolyt, wie bereits oben erwähnt, die Form eines
einseitig geschlossenen Rohres auf. In einer weiter bevorzugten Ausführungsform
steht dieses Rohr an seiner Außenseite mit der Anode in Kontakt. Dieser Anodenraum
ist, weiter bevorzugt, an seiner Außenseite durch ein Außenrohr begrenzt,
das aus einem Material gefertigt ist, das sehr dicht und beständig gegenüber heißem
Amalgam ist. Insbesondere kommen als Materialien Edelstahl und Graphit in Frage.
In einer weiter bevorzugten Ausführungsform wird als Material Edelstahl gewählt.
Das Außenrohr kann im wesentlichen einen beliebigen Querschnitt
aufweisen. Bevorzugt wird ein Außenrohr verwendet, das konzentrisch mit dem
Festelektrolyten-Rohr ist.
Der Ringspalt zwischen Außenrohr und Keramikrohr wird im Rahmen
des erfindungsgemäßen Verfahrens in Längsrichtung von der flüssigen Anode
durchströmt.
Dabei weist der Ringspalt, wie bereits erwähnt, eine bevorzugte Spaltweite
von 1 bis 10 mm auf. Weiter bevorzugt hat der Ringspalt eine Weite im Bereich von
2 bis 5 mm, besonders bevorzugt eine Weite im Bereich von 2,5 bis 3 mm.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung eine Elektrolysezelle,
wie oben beschrieben, die dadurch gekennzeichnet ist, daß der Festelektrolyt
als einseitig geschlossenes Rohr ausgebildet ist, das in ein konzentrisches Edelstahlrohr
derart eingebaut ist, daß ein Ringspalt mit einer Spaltweite im Bereich von
1 bis 10 mm entsteht.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird in einer Elektrolysezelle
mit einer bewegten flüssigen Alkalimetallamalgamanode betrieben. Hierbei handelt
es sich um eine bewegte flüssige Anode, die während des Betriebes hinsichtlich ihres
Alkalimetallgehaltes abgereichert wird, so daß sie durch alkalimetallreicheres
Amalgam, das in einer betriebsüblichen Amalgamzelle einer Chlor-Alkaliproduktion
oder durch Elektrolyse von Natrium- oder Kaliumsalzen mit einer Hg- oder Amalgamkathode,
wie z.B. NaOH oder KOH, gewonnen werden kann, ersetzt werden kann.
Dies kann in technisch einfacher Weise geschehen, da das flüssige
Alkalimetallamalgam problemlos zu fördern ist. In der Regel wird der konzentrierte
Amalgamablauf einer betriebsüblichen Amalgamzelle in einem Wärmeaustauscher auf
die Betriebstemperatur des erfindungsgemäßen Verfahrens erhitzt und der heißen,
bewegten flüssigen Anode zugeführt. Zweckmäßigerweise führt man dies in einem
Gegenstrom-Wärmeaustauscher so aus, daß das heiß ablaufende abgereicherte
Amalgam den Zulauf beheizt.
Der Ersatz von abgereichertem Amalgam kann sowohl diskontinuierlich
als auch kontinuierlich erfolgen. Die kontinuierliche Verfahrensweise ist dabei
betrieblich einfacher durchzuführen. Der Nachteil, daß in der Regel das zulaufende
Konzentrat mit im Kreis geführtem, bereits abgereichertem Alkalimetallamalgam verdünnt
wird, kann dadurch ausgeglichen werden, daß das Verfahren mehrstufig ausgeführt
wird.
Die flüssige Anode wird zweckmäßigerweise durch Rühren und/oder
mit einer Pumpe in einem unter Atmosphärendruck oder leichtem Überdruck stehenden
Kreislauf bewegt. Die durch den umsatzbedingten Austausch von Amalgam verursachte
Bewegung und/oder die Thermokonvektion sind im Vergleich zu der im erfindungsgemäßen
Verfahren geforderten Bewegung vernachlässigbar und reichen nicht aus, die bevorzugten
Stromdichten zu erreichen.
Wenn die flüssige Anode, wie in GB 1,155,927 beschrieben, unbewegt
betrieben wird, sind nur Stromdichten von 40 bis 70 A/m2 zu erreichen.
Mit einer Erhöhung der Zellspannung kann die Stromdichte nur unwesentlich gesteigert
werden, weil der Widerstand der Zelle mit zunehmender Stromdichte zunimmt. Überraschenderweise
werden bei moderaten Zellspannungen, d.h. Zellspannungen im Bereich von 0,9 bis
1,6 Volt für Natriumamalgam und von 0,95 bis 2,1 Volt für Kaliumamalgam, Stromdichten
von 250 bis 3000 A/m2 erreicht, wenn die Anode bewegt wird.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren,
wie oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet ist, daß es bei einer Stromdichte
von mehr als 250 A/m2 durchgeführt wird.
Die Bewegung der Anode erfolgt beispielsweise über eine Rührung durch
beispielsweise Einperlen von Gas oder über einen mechanischen Rührer oder mit einer
Pumpe. Bevorzugt ist eine Bewegung in Form einer erzwungenen Strömung, wie sie zum
Beispiel mit einem von einer Pumpe getriebenen Amalgamkreislauf erreicht werden
kann.
Die Strömungsgeschwindigkeit liegt im allgemeinen im Bereich von 0,03
bis 1,0 m/s, bevorzugt im Bereich von 0,05 bis 0,6 m/s und besonders bevorzugt im
Bereich von 0,1 bis 0,3 m/s. Eine höhere Strömungsgeschwindigkeit gestattet in der
Regel höhere Stromdichten. Ein weiterer bauartbedingter Vorteil der Anode in Form
eines Ringspaltes liegt in dem relativ kleinen, auf die Anodenfläche bezogenen Anodenvolumen.
Damit wird es möglich, die Forderung nach moderatem Apparategewicht und akzeptablem
Quecksilberumlaufvermögen zu erfüllen.
Als Kathodenmaterial können in der erfindungsgemäßen Zelle im
wesentlichen alle geeigneten Materialien dienen. Beispiele hierfür sind unter anderem
etwa Stahl, Reinnickel mit beispielsweise der DIN-Werkstoffnummer 2.4066 oder Elektrodengraphit.
In einer bevorzugten Ausgestaltungsform der erfindungsgemäßen Zelle ist die
Kathode aus Stahl gefertigt.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung auch eine Elektrolysezelle,
wie oben beschrieben, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Kathode eine
Stahlkathode ist.
Geeignete Stähle sind unter anderem etwa Edelstahl, austenitischer
Stahl oder unlegierter Stahl. Als bevorzugte austenitische Stähle sind unter anderem
die Stähle mit den DIN-Werkstoffnummern 1.4541 oder 1.4571 zu nennen, als bevorzugte
unlegierte Stähle die Stähle mit den DIN-Werkstoffnummern 1.0305 oder 1.0346. In
einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Elektrolysezelle
werden unlegierte Stähle eingesetzt.
In einer weiter bevorzugten Ausführungsform ist die Kathode als Stab
ausgebildet, der in den als Rohr ausgebildeten Festelektrolyten eingebaut ist. Vorzugsweise
wird der Stab dergestalt eingebaut, daß zwischen dem Festelektrolyten und
dem Stab ein Spalt mit einer Spaltweite im Bereich von 1 bis 6 mm entsteht.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung auch eine Zelle,
wie oben beschrieben, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Stahlkathode
als Stab ausgebildet ist, der in den als Rohr ausgebildeten Festelektrolyten derart
eingebaut ist, daß zwischen der Innenwand des Festelektrolyten und dem Stab
ein Spalt mit einer Spaltweite im Bereich von 1 bis 6 mm entsteht.
Die Kathode kann in der erfindungsgemäßen Zelle selbstverständlich
auch alle anderen geeigneten Geometrien aufweisen. Beispielsweise kann sie als Rohr,
als Drahtnetz oder als Streckmetall ausgebildet sein.
An der festen Kathode entsteht im erfindungsgemäßen Verfahren
das Alkalimetall. Dieses steigt an der gemäß der bevorzugten Ausführungsform
als Stab ausgebildeten Kathode in dem Flüssigelektrolyten auf und kann als reine
metallische Phase abgezogen werden.
Beim Betreiben des erfindungsgemäßen Verfahrens muß die
Einwirkung von Wasserdampf auf die Alkalimetallionen leitenden Keramiken ebenfalls
unbedingt ausgeschlossen werden. In der Regel wird dazu das Wasserspuren führende
Amalgam erhitzt, der Wasserdampf abgeführt und erst dann das wasserfreie Amalgam-Quecksilbergemisch
der flüssigen Anode zugeführt. Die Abfuhr des Wasserdampfes wird zweckmäßigerweise
durch Strippen mit Inertgas oder dem Anlegen von Unterdruck unterstützt.
Weiter betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren, wie
oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet ist, daß es bei einer Temperatur
im Bereich von 260 bis 400 °C durchgeführt wird.
Die Stromdichte liegt im allgemeinen bei 0,5 bis 10 kA/m2,
bevorzugt bei 1,0 bis 3 kA/m2 (Natrium) bzw. 0,3 bis 3 kA/m2,
bevorzugt bei 0,5 bis 1,5 kA/m2 (Kalium). Die Stromdichte wird an der
äußeren Stromquelle, in der Regel einem Netzgleichrichter, gezielt eingestellt.
In einer besonderen Ausführungsform wird die erfindungsgemäße
Elektrolysezelle in die Stromversorgung einer amalgamliefernden Chlorzelle integriert,
so daß ein zusätzlicher Netzgleichrichter entfallen kann.
Beim Ersteinsatz der Alkalimetallionen leitenden Festelektrolyten
wird häufig ein zu hoher Keramikwiderstand beobachtet, der im Laufe des weiteren
Betriebes unverändert hoch bleibt. Der Widerstand des Festelektrolyten kann im Vergleich
zu den erreichbaren Werten bis um den Faktor 30 überhöht sein. Dies ist vermutlich
auf die mangelnde Reaktivität der Oberfläche zurückzuführen. Die Ursache ist in
der Einwirkung von Wasser in Form des Wassergehaltes der Umgebungsluft zu suchen.
Diese Schädigung kann insbesondere bei Lagerung der Keramiken oder während der Montage
erfolgen. Deshalb werden die Keramikrohre zweckmäßigerweise nach dem Sintern
unter Vakuum in diffussionsdichte Aluminium/Kunststoff Verbundfolien verpackt. Zur
Lagerung werden die originalverpackten Keramikrohre in dicht schließende,
mit Argon gefüllte Metallbehälter eingeschlossen.
In einer weiter bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird der Festelektrolyt konditioniert, um so eine Absenkung seines Widerstandes
zu erreichen.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren,
wie oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet ist, daß der Festelektrolyt
vor der Durchführung des Verfahrens konditioniert wird.
Hierbei ist es unter anderem denkbar, zur Konditionierung den Festelektrolyten
vor und/oder nach dem Einbau in die Elektrolysezelle mit einer oder mehreren chemischen
Verbindungen zu behandeln, um so beispielsweise eine oder mehrere ionenleitende
Schichten aufzubringen. Hierfür sind prinzipiell alle geeigneten chemischen Verbindungen
denkbar.
Wird im erfindungsgemäßen Verfahren Natrium hergestellt, ist
es beispielsweise möglich, den Festelektrolyten mit NaOH, NaNH2, NaOR
oder einem Gemisch aus zwei oder mehr davon zu behandeln. Wird im erfindungsgemäßen
Verfahren Kalium hergestellt, ist es beispielsweise möglich, den Festelektrolyten
mit KOH, KNH2, KOR oder einem Gemisch aus zwei oder mehr davon zu behandeln.
Hierbei bezeichnet R einen geradkettigen oder verzweigtkettigen Alkylrest mit 1
bis 5 Kohlenstoffatomen. Ebenso kann R einen geeigneten, gegebenenfalls geeignet
substituierten Aryl- oder Aralkylrest bezeichnen.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren,
wie oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet ist, daß der Festelektrolyt
mit NaOH, NaNH2, NaOR oder einem Gemisch aus zwei oder mehr davon oder
mit KOH, KNH2, KOR oder einem Gemisch aus zwei oder mehr davon konditioniert
wird, wobei R einen geradkettigen oder verzweigtkettigen Alkylrest mit 1 bis 5 Kohlenstoffatomen
bezeichnet.
Denkbar ist hierbei unter anderem, den Festelektrolyten mit einer
Schmelze, mit alkoholischer Lösung und/oder mit wäßriger Lösung der oben genannten
Verbindungen zu behandeln.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren,
wie oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet ist, daß NaOH, NaNH2,
NaOR oder das Gemisch aus zwei oder mehr davon oder KOH, KNH2, KOR oder
das Gemisch aus zwei oder mehr davon als Schmelze oder/und als wäßrige Lösung
oder/und als alkoholische Lösung eingesetzt werden.
Ist der Festelektrolyt in einer bevorzugten Ausführungsform als Rohr
ausgebildet, ist es möglich, eine Seite oder beide Seiten des Rohres durch Behandlung
mit diesen chemischen Verbindungen zu konditionieren. Selbstverständlich ist es
auch möglich, den Festelektrolyten in zwei oder mehr Schritten mehrfach zu konditionieren,
wobei die chemische Verbindung oder das Gemisch aus zwei oder mehr davon in den
einzelnen Konditionierungsschritten gleich oder unterschiedlich sein kann.
Eine weitere Möglichkeit, den Festelektrolyten zu konditionieren und
den Kermaikwiderstand abzusenken, besteht darin, die Zelle zunächst umgepolt zu
betreiben, d.h. die Anode zuerst als Kathode und die Kathode zunächst als Anode
zu betrieben. Die Kathode kann in diesem Fall wie sonst die Anode aus Natriumamalgam
und Quecksilber bestehen. Die Stromdichte wird im umgepolten Zustand über eine Zeit
von 1 bis 44 h, bevorzugt 2 bis 6 h, linear von 50 A/m2 auf 3000 A/m2
(Natrium) bzw. von 30 A/m2 auf 1000 A/m2 (Kalium) gesteigert.
Die geringsten Keramikwiderstände erhält man, wenn beim Anfahren für
1 bis 24 Stunden bei einer Betriebstemperatur von 300 bis 350 °C (Natrium) bzw.
250 bis 350 °C (Kalium) zunächst flüssiges Alkalimetall als Anode eingesetzt wird,
welches danach durch Amalgam ersetzt wird. Diese Ausführungsform der Konditionierung
ist besonders bevorzugt.
Selbstverständlich ist es auch möglich, die oben genannten Arten der
Konditionierung in Kombination miteinander durchzuführen, wobei sämtliche Kombinationen
denkbar sind.
In einer bevorzugten Verfahrensweise wird die Stromrichtung in Zeitintervallen
von 1 bis 24 Stunden für jeweils 1 bis 10 Minuten umgepolt betrieben, indem Anode
und Kathode über einen äußeren Widerstand kurzgeschlossen werden. Der Widerstand
ist so bemessen, daß die Stromstärke beim Umpolen etwa dem 1,5-fachen der
Stromstärke im Betrieb entspricht. Die Ausbeute an gewonnenem Alkalimetall ist bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren vollständig, bezogen auf das anodenseitig
umgesetzte Alkalimetall. Die Stromausbeute an gewonnenem Alkalimetall ist bei normal
gepolter Betriebsweise im Rahmen der Meßgenauigkeit 100%ig. Durch das intervallweise
Umpolen vermindert sich die gemittelte Stromausbeute auf Werte im Bereich von 95
bis 98 %.
Das der Anode zugeführte Amalgam wird in einer bevorzugten Ausführungsform
von 0,4 Gew.-% auf 0,1 Gew.-% Alkalimetall abgereichert. Das nicht umgesetzte Alkalimetall
geht bei Kopplung mit einer Chloralkalielektrolyse nicht verloren, weil es in die
Chloralkalizelle zurückgeführt wird und über den Amalgamkreislauf von dort zurückkommt.
Somit betrifft die vorliegende Erfindung auch ein integriertes Verfahren
zur Herstellung von Chlor und Alkalimetall ausgehend von Alkalimetallchlorid, das
die folgenden Stufen (i) und (ii) umfaßt:
(i) Durchführung einer Chloralkali-Elektrolyse unter Erhalt von elementarem
Chlor und Alkalimetallamalgam;
(ii) Durchführung eines Verfahrens, wie oben beschrieben, unter Erhalt von Alkalimetall.
Die vorliegende Erfindung wird im folgenden Beispiel näher erläutert.
In diesem Beispiel wird Bezug genommen auf die beiden dieser Anmeldung beiliegenden
Figuren 1 und 2. Hierbei zeigt
Fig.1:
Schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Eletrolysezelle, umfassend
einen einseitig geschlossenen rohrförmigen Festelektrolyten, der in ein konzentrisches
Edelstahlrohr eingebaut ist, wobei in den rohrförmigen Festelektrolyten selbst wiederum
eine stabförmige Edelstahlelektrode eingebaut ist.
Fig.2:
Schematische Darstellung einer für den Dauerbetrieb konzipierten Apparatur,
in der die erfindungsgemäße Elektrolysezelle eingebaut ist.
Beispiel:Apparatur (Figur 1)
Die Zelle nach Figur 1 bestand in ihrem Kern aus einem einseitig geschlossenen
Rohr (1) aus β''-Aluminiumoxid (32 mm Außendurchmesser, 210 mm Länge,
Wandstärke 1,7 mm). Am offenen Ende war ein Ring aus α-Aluminiumoxid (2) mittels
einer Glaslotverbindung heliumdicht angebracht. Mittels dieses Ringes (2) war das
bzgl. Natriumionen leitfähige Rohr aus β''-Aluminiumoxid mit der Öffnung nach
oben in ein konzentrisches Edelstahlrohr (3) (mit einem Innendurchmesser von 37
mm und einer Länge von ca. 215 mm) eingebaut. Der Innendurchmesser des Stahlrohres
war auf den Außendurchmesser des Keramikrohres abgestimmt, so daß ein
Ringspalt mit einer Spaltweite von 2,5 mm entstand. Der über den Ringspalt und die
Rohrlänge definierte Anodenraum erfüllte zum einen die Forderung nach einem apparativen
Konzept, welches mit relativ kleinem Quecksilberinhalt auskam. Zum anderen gestattete
der Ringquerschnitt eine hinsichtlich der Stromdichte sehr effektive Durchströmung
des Anodenraumes in axialer Richtung. Zur Abdichtung wurde der Ring aus α-Aluminiumoxid
(2) mit je einer Flachdichtung unten (4) und oben (5) über den Gehäuse- (6) und
den Deckelflansch (7) mit vier Spannschrauben (8) verpreßt.
An den Edelstahlbehälter war eine Anodenstromzuführung (9) angebracht.
Für die Zufuhr von Amalgam war seitlich unten ein Rohrstutzen (10), für den Ablauf
seitlich oben ein Rohrstutzen (11) angeschweißt. Vom Deckelflansch aus ragte
ein Stab aus Edelstahl (18) als Kathode in die Öffnung des Rohres aus β''-Aluminiumoxid.
In den Deckelflansch war ein Abscheideraum eingelassen, in den sich
unter Einfluß der Schwerkraft das schmelzflüssige Natrium von der schwereren
Elektrolytschmelze trennte.
Ein Rohr (13) war durch den Deckelflansch geführt und diente zur freien
Abfuhr von flüssigem Natrium. Die Zelle konnte mit elektrischen Heizbändern (14)
umwickelt und isoliert werden oder zusammen mit mehreren Zellen in eine beheizte
Kammer eingebaut werden.
Das gebildete flüssige Natrium wurde mit reaktionsbedingt erzeugtem
Druck über das beheizte Ablaufrohr (13) in ein inertisiertes, teilweise mit Paraffinöl
gefülltes Gefäß ausgetragen und erstarrte im Paraffinöl in Form kleiner Kugeln.
Die Elektrolysezelle wurde in eine für den Dauerbetrieb konzipierte
Apparatur mit folgenden Funktionen integriert (Figur 2).
Dauerversorgung (19) mit trockenem vorgeheiztem Na-reichem Amalgam.
Beheizung (20), ausgestaltet für Beheizung im Bereich von 310 °C bis 360 °C.
Gleichstromversorgung (21).
Definierte Strömungsgeschwindigkeit in der Anode durch einen internen, mit einer
Pumpe (23) getriebenen Amalgamkreislauf (22), stufenlos einstellbar im Bereich von
0,02 bis 0,8 m/s.
Ableitung von flüssigem Natrium (24).
Dauerentsorgung von Na-armem Amalgam (25).
Abgasbehandlung (26).
Sicherheitsüberwachung besonders hinsichtlich Hg-Emission (27).
Versuch:
Der Einbau des handelsüblichen Rohres aus Natrium-β''-Aluminiumoxid
erfolgte umgehend im Laufe einer Stunde in der Laboratmosphäre, nachdem es einer
Vakuumverpackung entnommen wurde. Danach wurden beide Kammern der Zelle mit Argon
geflutet und die Zelle verschlossen. Der Einbau in die Apparatur erfolgte 2 bis
5 Tage später.
Die Apparatur wurde mit einer Temperatursteigerung von 20 °C/h auf
330 °C aufgeheizt. Danach wurde der Kathodenraum innerhalb des einseitig geschlossenen
Keramikrohres über eine Zufuhrleitung mit einer extern aufgeschmolzenen Schmelze
aus 60 Gew.-% NaNH2 und 40 Gew.-% NaOH gefüllt. Der Anodenraum außerhalb
des Keramikrohres wurde mit flüssigem Natrium gefüllt. Über eine Zeit von 35 Minuten
wurde einmalig die Stromstärke von 5 A auf 40 A in Schrittstufen von jeweils 5 A
gesteigert und dann über 4 Stunden bei 40 A gehalten.
Nach 4 Stunden war das Spannungs- / Stromverhältnis auf 0,18 V / 40
A eingelaufen. Danach wurden der Anodenraum entleert und der Amalgamkreislauf mit
39 kg Amalgam gefüllt. Der Inhalt des Amalgamkreislaufes wurde bei ausgeschalteter
Pumpe auf 330 °C erwärmt. Anschließend wurde der Kreislauf in Betrieb gesetzt.
Dabei wurde das noch im Anodenraum befindliche Natrium ausgespült und im Amalgam
selbst verteilt.
Diese erste Füllung wurde verworfen und der Kreislauf mit frischem,
auf 330 °C erwärmtem Amalgam mit 0,4 Gew.-% Natriumanteil aufgefüllt. Es wurde eine
mittlere Strömungsgeschwindigkeit von 0,3 m/s eingestellt, was einem Umlaufvolumenstrom
von 0,29 m3/h entsprach.
Im stromlosen Zustand stellte sich eine Zellspannung von 0,82 V ein.
Die Ausgangsspannung eines Gleichstromnetzgerätes wurde auf 2 Volt begrenzt und
der Stromkreis mit der Zelle geschlossen. Dabei wurde im Zeitrahmen von 3 Stunden
der Strom von 0 A auf 40 A linear gesteigert. Danach wurden im Zeitintvervall von
30 min jeweils 7,8 kg Amalgam aus dem Kreislaufinhalt abgelassen und durch frisches
Amalgam ersetzt. Dabei wurde beobachtet, daß die Zellspannung zwischen Werten
im Bereich von 1,5 bis 1,7 Volt pendelte.
Aus einem Strom von 40 A bei einer Anodenfläche von 200 cm2
errechnete sich eine Stromdichte von 2000 A/m2. Diese war doppelt so
hoch im Vergleich zu derjenigen, die für eine industrielle Nutzung des Verfahrens
erforderlich ist.
Es kam zum stetigen Austrag von Natrium. Der Natriumaustrag und die
Abreicherung des Amalgams entsprachen dem Faradayschen Gesetz. Der Versuch blieb
über mindestens 4000 Betriebsstunden hinweg stabil.
Anspruch[de]
Elektrolysezelle, umfassend eine bewegte, Alkalimetallamalgam enthaltende Anode,
einen Alkalimetallionen leitenden Festelektrolyten und eine Kathode, dadurch gekennzeichnet,
daß der Festelektrolyt und die Kathode durch einen Flüssigelektrolyten voneinander
separiert sind.
Elektrolysezelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Flüssigelektrolyt
eine Elektrolytschmelze ist.
Elektrolysezelle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektrolytschmelze
eine NaOH-Schmelze, eine NaNH2-Schmelze oder ein Gemisch davon oder eine
KOH-Schmelze, eine KNH2-Schmelze oder ein Gemisch davon ist.
Elektrolysezelle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Festelektrolyt ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus Natrium-β-Aluminiumoxid,
Natrium-β''-Aluminiumoxid und Natrium-β/β''-Aluminiumoxid oder aus
der Gruppe bestehend aus Kalium-β-Aluminiumoxid, Kalium-β''-Aluminiumoxid
und Kalium-β/β''-Aluminiumoxid.
Elektrolysezelle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Festelektrolyt als einseitig geschlossenes Rohr ausgebildet ist, das in ein
konzentrisches Edelstahlrohr derart eingebaut ist, daß ein Ringspalt mit einer
Spaltweite im Bereich von 1 bis 10 mm entsteht.
Elektrolysezelle nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kathode eine Stahlkathode ist.
Elektrolysezelle nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stahlkathode
als Stab ausgebildet ist, der in den Festelektrolyten nach Anspruch 5 derart eingebaut
ist, daß zwischen der Innenwand des Festelektrolyten und dem Stab ein Spalt
mit einer Spaltweite im Bereich von 1 bis 6 mm entsteht.
Verfahren zur Herstellung eines Alkalimetalls unter Verwendung einer Elektrolysezelle
gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7.
Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß es bei einer Stromdichte
von mehr als 250 A/m2 durchgeführt wird.
Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß es bei einer
Temperatur im Bereich von 260 bis 400 °C durchgeführt wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
der Festelektrolyt konditioniert wird.
Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Festelektrolyt
mit NaOH, NaNH2, NaOR oder einem Gemisch aus zwei oder mehr davon oder
mit KOH, KNH2, KOR oder einem Gemisch aus zwei oder mehr davon konditioniert
wird, wobei R einen geradkettigen oder verzweigtkettigen Alkylrest mit 1 bis 5 Kohlenstoffatomen
bezeichnet.
Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß NaOH, NaNH2,
NaOR oder das Gemisch aus zwei oder mehr davon oder KOH, KNH2, KOR oder
das Gemisch aus zwei oder mehr davon als Schmelze oder/und als wäßrige Lösung
oder/und als alkoholische Lösung eingesetzt werden.
Integriertes Verfahren zur Herstellung von Chlor und Alkalimetall, ausgehend
von Alkalimetallchlorid, das die folgenden Stufen (i) und (ii) umfaßt:
(i) Durchführung einer Chlor-Alkali-Elektrolyse unter Erhalt von elementarem
Chlor und Alkalimetallamalgam;
(ii) Durchführung eines Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 8 bis 13
unter Erhalt von Alkalimetall.