Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Umbäumen einer Fadenschar
gemäss dem Oberbegriff von Anspruch 1. Bei einem derartigen Verfahren werden die
vorgängig sektionenweise auf die Schärtrommel aufgewickelten Schärbänder zur Herstellung
der Webkette gemeinsam auf den Kettbaum aufgewickelt. Dies ist bei der Konusschärmaschine
nur mit einer achsparallelen Relativverschiebung zwischen Schärtrommel und Kettbaum
möglich, weil sich die Relativlage des Fadenverbandes mit abnehmendem Wickeldurchmesser
verändert.
Ein gattungsmässig vergleichbares Umbäumverfahren ist beipielsweise
durch die DE 43 04 955 bekannt geworden. Ersichtlicherweise muss beim Umbäumen eine
bestimmte Fadenzugkraft aufrechterhalten werden, um Verwerfungen der Fäden auf dem
Kettbaum zu verhindern. Je nach Materialeigenschaft der zu verarbeitenden Einzelfäden
erreicht diese Zugkraft derart hohe Werte, dass das Eigengewicht der Maschinen nicht
mehr genügt, um diese auf dem Boden zu halten. Das durch die Fadenzugkraft bewirkte
Kippmoment kann dabei ausreichen, um beispielsweise die Konusschärmaschine einseitig
aus der Schienenlagerung herauszuheben. Um dies zu vermeiden wurde bisher das Schärtrommelgestell
mit Gewichten beispielsweise in der Form von Stahlplatten belastet.
Die zusätzliche Gewichtsbelastung verursacht einerseits erhebliche
Materialkosten, und sie erhöht die Massenträgheit der zu verschiebenden Maschine.
Ausserdem wäre es wünschenswert, eine bestimmte Maschine über ein breites Zugkraftspektrum
zu betreiben, ohne dass deswegen zusätzliche Massnahmen erforderlich sind.
Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren der eingangs
genannten Art zu schaffen, mit dessen Hilfe beim Umbäumen hohe Fadenzugkräfte gefahren
werden können, ohne dass die Gefahr eines Kippens der Maschine besteht bzw. ohne
dass diese mit zusätzlichen Gewichten belastet werden muss. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss
mit einem Verfahren gelöst, das die Merkmale im Anspruch 1 aufweist.
Die gegenseitige Abstützung der beiden Maschinen verursacht konstruktiv
nur einen geringen Mehraufwand, erlaubt jedoch bei geeigneter Anordnung den Einsatz
sehr hoher Zugkräfte, ohne dass die Lagerung der Maschinen kraftmässig beeinflusst
wird. In der Regel wird dabei das Schärgestell relativ zum feststehenden Bäumgestell
auf Schienen verschoben, und es ist ausserdem vorteilhaft, wenn die Abstützung vorzugsweise
etwa auf der horizontalen Ebene der Schärtrommelachse oder darüber erfolgt. Selbstverständlich
wäre es in bestimmten Fällen auch denkbar, das Bäumgestell relativ zum Schärgestell
zu verschieben.
Ein zusätzlicher Vorteil kann über die Abstützung erreicht werden,
wenn sie über eine Kraftmesseinrichtung erfolgt, die ein der Zugkraft in der Fadenschar
entsprechendes Messsignal erzeugt und wenn die Bremskraft an der Schärtrommel vorzugsweise
mit Hilfe des Messsignals geregelt wird. Bei konventionellen Vorrichtungen wird
zur Zugkraftmessung eine Messwalze eingesetzt, welche von der Fadenschar teilweise
umschlungen wird. Je nach Laufwinkel der Fadenschar ist der wirksame Umschlingungswinkel
jedoch variabel. Ueber die Kraftmesseinrichtung an der Abstützung wird eine umschlingungsfreie
und wenig massenträgheitsbehaftete Kraftmessung zur Kettzugregelung möglich.
Vorteilhaft erfolgt das Umbäumen von der Scheitellinie der Schärtrommel
zur Scheitellinie des Kettbaums, ohne Umlenkwalze. Diese Art des Umbäumens setzt
allerdings voraus, dass die einzelnen Schärbandsektionen über die Fusslinie der
Schärtrommel aufgewickelt werden. Durch das Weglassen der Umlenkwalze kann eine
weitere Störgrösse beseitigt werden, welche die Qualität des Kettbaums beeinflussen
könnte.
Mit sehr hohen Bandzugkräften kann gearbeitet werden, wenn das Bremsen
der Schärtrommel mit wenigstens zwei, vorzugsweise mit wenigstens vier Bremsscheiben
erfolgt, von denen jede mit wenigstens zwei Bremszangen bestückt ist und wenn die
Bremszangen in Abhängigkeit von der erforderlichen Bremsleistung nacheinander sequentiell
aktiviert oder deaktiviert werden. Im hohen Lastbereich verteilen sich dabei die
Bremskräfte auf alle aktiven Bremsscheiben, womit ausserdem die Lebensdauer der
Scheiben verlängert wird.
Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zum Umbäumen einer Fadenschar,
welche die Merkmale im Anspruch 6 aufweist. Die Abstützung erfolgt dabei vorteilhaft
an wenigstens zwei vorzugsweise mit Wälzlagern versehenen Abstützlagern. Auf diese
Weise wird die Reibung so gering wie möglich gehalten. In bestimmten Anwendungsfällen
wäre allerdings auch der Einsatz von Gleitlagern denkbar.
Eine besonders vorteilhafte Abstützung ergibt sich, wenn die Distanz
zwischen den wenigstens zwei Abstützlagern gleich gross oder grösser ist als die
maximale Nutzbreite (zylindrischer plus konischer Abschnitt) der Schärtrommel. Auf
diese Weise werden unerwünschte Zusatzkräfte zuverlässig vermieden.
Die Abstützlager können mit einer Kraftmesseinrichtung zum Messen
der einer bestimmten Druckkraft entsprechenden Zugkraft in der Fadenschar versehen
sein. Auf Druck reagierende Kraftmesssensoren stehen für unterschiedliche Messbereiche
standardmässig zur Verfügung. Die Kraftmesseinrichtung steht vorzugsweise in Wirkverbindung
mit der Bremsvorrichtung an der Schärtrommel, um die Zugkraft in der Fadenschar
zu regeln. Denkbar wäre aber auch eine blosse Messung und Aufzeichnung der Zugkräfte,
um für jeden Kettbaum ein Protokoll über seinen Zustand erstellen zu können.
Die Abstützung an dem auf Schienen gelagerten Schärtrommelgestell
erfolgt vorteilhaft etwa auf der horizontalen Ebene der Schärtrommelachse oder darüber.
Dabei entsteht ein besonders vorteilhaftes Kräfteparallelogramm.
Die Abstützung kann ausserdem mit einer Notstoppvorrichtung zum Unterbrechen
der Relativverschiebung zwischen Schärgestell und Bäumgestell beim Ueberschreiten
eines vorbestimmten Widerstandes versehen sein.
Eine weitere Sicherheitsmassnahme besteht darin, dass die Abstützung
an wenigstens zwei Abstützlagern erfolgt, welche als Schranken zum Absperren des
Zwischenraums zwischen Bäumgestell und Schärgestell ausgebildet sind. Die Abstützlager
verhindern auf diese Weise den Zutritt zum Zwischenraum.
Damit überhaupt überdurchschnittlich hohe Fadenzugkräfte bzw. Wikkelleistungen
gefahren werden können, ist es zweckmässig, wenn die Bremsvorrichtung an der Schärtrommel
wenigstens vier Bremsscheiben aufweist, von denen jede mit wenigstens zwei Bremszangen
versehen ist. Zwar könnte eine höhere Bremskraft auch über eine Durchmesservergrösserung
der bestehenden Bremsscheiben erreicht werden. Eine derartige Vergrösserung ist
aus Platzgründen aber nicht beliebig möglich. Die Anordnung zusätzlicher Bremsscheiben
könnte je nach Anwendungsfall auch an konventionellen Vorrichtungen zum Umbäumen
einer Fadenschar vorteilhaft sein.
Besonders zweckmässig ist es, wenn auf jeder Seite der Schärtrommel
je zwei Bremsscheiben angeordnet sind und wenn jeweils die äusseren Bremsscheiben
von der Aussenseite her lösbar auf der Schärtrommelachse befestigt sind. Diese Konstruktion
erlaubt es, eine bestehende Schärmaschine nachträglich für den Einsatz mit höheren
Kettzugkräften aufzurüsten.
Es ist zudem zweckmässig, wenn die Bremszangen an der Bremsscheibe
einander vorzugsweise diametral gegenüberliegen und wenn die Bremszangenpaare benachbarter
Bremsscheiben winkelmässig versetzt zueinander angeordnet sind. Dies ergibt eine
sehr geringe Baubreite und eine gute Zugänglichkeit der Bremszangen.
Weitere Vorteile und Einzelmerkmale der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels und aus den Zeichnungen.
Es zeigen:
- Figur 1
- eine Draufsicht auf eine erfindungsgemässe Vorrichtung in stark schematisierter
Darstellung,
- Figur 2
- eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäss Figur 1,
- Figur 3
- eine Seitenansicht eines Abstützlagers zwischen Schärgestell und Bäumgestell,
- Figur 4
- eine Draufsicht auf das Abstützlager gemäss Figur 3,
- Figur 5
- eine Ansicht der Bremsvorrichtung in Richtung der Schär trommelachse gesehen,
und
- Figur 6
- eine Draufsicht auf eine Bremsvorrichtung auf einer Seite der Schärtrommel.
Wie aus den Figuren 1 und 2 ersichtlich ist, besteht die Vorrichtung
zum Umbäumen im wesentlichen aus einer Konusschärmaschine 1 und einer Bäummaschine
2. Die Konusschärmaschine verfügt über eine Schärtrommel 5, die einen Konusabschnitt
19 aufweist und die in einem Schärgestell 4 drehbar gelagert ist. Das Schärgestell
4 ist auf dem Fundament 30 auf Schienen 8 gelagert und kann in Richtung B der Schärtrommelachse
9 verschoben werden.
Ueber den Schärsupport 18 wurden vorgängig auf bekannte Weise einzelne
Schärbandsektionen 36 der Konusschräge folgend auf die Schärtromel 5 aufgewickelt,
bis ein Schärwickel 37 fertiggestellt ist.
Dieser Schärwickel wird anschliessend insgesamt als Fadenschar 3 auf
den Kettbaum 7 der Bäummaschine 2 umgewickelt. Dabei wird ersichtlicherweise der
Kettbaum 7 angetrieben, während die Schärtrommel 5 zur Aufrechterhaltung einer Zugkraft
mit Hilfe einer Bremsvorrichtung 13 abgebremst wird. Die Bremsvorrichtung besteht
vorzugsweise aus insgesamt vier Bremsscheiben 15a, 15b, 15a', 15b', von denen jede
wenigstens zwei Bremszangen aufweist.
Der Kettbaum 7 ist in einem Bäumgestell 6 gelagert, der jedoch im
Gegensatz zum Schärgestell fest auf dem Fundament 30 verankert ist. Die Bäumscheiben
20, 20' können der jeweiligen Nutzbreite der Fadenschar 3 angepasst werden, wobei
eine maximale Nutzbreite D2 möglich ist.
Beim Umbäumen wird das Schärgestell zur Kompensation der Konusschräge
bei abnehmendem Wickelumfang in Pfeilrichtung B auf den Schienen 8 verschoben. Während
dieser Verschiebung ist das Schärgestell 4 mit Hilfe von zwei Abstützlagern 14,
14' am Bäumgestell abgestützt. Die Distanz D1 zwischen den beiden Abstützlagern
ist dabei grösser als die maximale Nutzbreite D2.
Wie insbesondere aus Figur 2 ersichtlich ist, liegen die Abstützlager
14 etwa auf der horizontalen Ebene der Schärtrommelachse 9 bzw. leicht darüber.
Das Umbäumen erfolgt von der Scheitellinie 34 der Schärtrommel 5 auf die Scheitellinie
35 des Kettbaums 7. Dabei kann wahlweise auch noch eine Umlenkwalze 12 eingesetzt
werden. Ersichtlicherweise ist bei dieser Gesamtanordnung ein Kippen des Schärgestells
4 auch ohne zusätzliche Gewichtsbelastung nicht mehr möglich, weil das Kippmoment
an den Abstützlagern aufgenommen wird. Selbstverständlich müssen die Kettbaumachse
10 und die Schärtrommelachse 9 exakt parallel aufeinander ausgerichtet werden.
Einzelheiten der Abstützlager ergeben sich aus den Figuren 3 und 4.
Jedes Lager wird mit Hilfe einer Anschlussplatte 24 am Schärgestell 4 angeschraubt.
Die eigentliche Abstützung erfolgt an einem Wälzlager, beispielsweise an einem Nadellager
21, dessen äusserer Laufring an einer Stützleiste 22 abrollt, die am Bäumgestell
4 befestigt ist. Die Zustellung des Wälzlagers erfolgt dabei einstellbar über eine
Einstellvorrichtung 23. Die am Abstützlager 14 wirkende Druckkraft kann über eine
Kraftmesseinrichtung 11 auf bekannte Art und Weise ermittelt werden. Bei der bekannten
Geometrie zwischen den Abstützlagern und der Fadenschar lässt sich über dieses Messsignal
die effektive Zugspannung in der Fadenschar permanent messen.
Im Bereich des Wälzlagers 21 kann ausserdem eine Notstoppvorrichtung
17 vorgesehen sein, die auf eine Widerstandskraft quer zur Vorschubrichtung des
Schärgestells 4 reagiert und die den Vorschub bzw. den Umbäumprozess unterbricht.
Zu diesem Zweck ist das Abstützlager 14 von einem Gehäuse 25 umgeben, das relativ
zur Anschlussplatte 24 um eine Schwenkachse 16 in Pfeilrichtung C schwenkbar ist.
Das Gehäuse wird dabei durch beidseitigt angeordnete Federn 40 in einer neutralen
Lage gehalten. In dieser Mittellage liegt ein der Anschlussplatte 24 zugeordneter
Schaltnocken 38 in der Vertiefung einer Schaltkulisse 39, welche dem Gehäuse 25
zugeordnet ist.
Das Gehäuse 25 dient auch dem Schutz der Abstützlager vor Verschmutzung.
Ausserdem bildet das Gehäuse zusammen mit der Anschlussplatte 24 eine Art Abschrankung,
welche den theoretisch möglichen Zutritt zum Zwischenraum versperrt.
Trifft nun beispielsweise das Gehäuse 25 bei der Relativverschiebung
des Schärgestells auf ein Hindernis, erfolgt ein Ausschwenken in die in Figur 4
strichpunktierte Stellung. Dabei fährt der Schaltnocken 38 die Schaltkulisse 39
ab, womit ein Schaltvorgang ausgelöst wird, der die Maschine abschaltet.
Die Figuren 5 und 6 zeigen Einzelheiten der Bremsvorrichtungen 13
auf den Seiten der Schärtrommel 5. Diese ist an beiden Enden an den Schärtrommellagern
26 gelagert. Neben je einer ersten inneren Bremsscheibe 15a ist je eine zweite äussere
Bremsscheibe 15b angeordnet. Letztere kann nachträglich auf einen Lagerzapfen 27
aufmontiert werden, und zwar mit Hilfe einer Spannbüchse 28.
Jeder Bremsscheibe ist ein Bremszangenlager 31a bzw. 31b zugeordnet,
welches zwei einander vorzugsweise diametral gegenüberliegende Bremszangen 32 aufnehmen
kann. Wie insbesondere aus Figur 5 ersichtlich ist, sind die Bremszangenlager benachbarter
Bremsscheiben winkelmässig versetzt zueinander angeordnet, um eine möglichst geringe
Baubreite zu ermöglichen.
In Figur 5 sind auch noch die Laufräder 29 sichtbar, welche auf den
Schienen 8 abrollen. Der Vorschub erfolgt über einen Antriebsmotor 33.
Mit einer erfindungsgemässen Anordnung können je nach Garnqualität
Kettbaumzüge bis ca. 30'000 N gefahren werden. Für kleinere Kettbaumzüge genügen
zwei Bremsscheiben mit je zwei Bremszangen. Für höhere Züge können wie oben beschrieben
die zusätzlichen Scheiben aufmontiert werden. Für die angegebenen maximalen Kettzüge
sind Motorleistungen bis ca. 60 kW erforderlich.