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Dokumentenidentifikation DE10153802B4 27.05.2004
Titel Verfahren und Vorrichtung zur Kondensation von Entspannungsdampf
Anmelder ESI GmbH, 85399 Hallbergmoos, DE
Erfinder Schu, Georg F., Dr., 85399 Hallbergmoos, DE
Vertreter WINTER, BRANDL, FÜRNISS, HÜBNER, RÖSS, KAISER, POLTE, Partnerschaft, 85354 Freising
DE-Anmeldedatum 05.11.2001
DE-Aktenzeichen 10153802
Offenlegungstag 28.05.2003
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 27.05.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 27.05.2004
IPC-Hauptklasse F22D 11/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Kondensation von Entspannungsdampf.

Wasserdampf ist einer der wichtigsten Energieträger bei der Prozeßführung von chemischen und lebensmittel-technologischen Verfahren. Die Kondensationswärme des Wasserdampfes wird dabei ausgenutzt, um beispielsweise Behälter oder Kolonnen auf einer Betriebstemperatur zu halten oder um Wärmetauscher zu betreiben.

Das von einem derartigen Dampfverbraucher zurückgeführte Kondensat wird üblicherweise entspannt und in einen Speisewasserbehälter zurückgeführt. Man unterscheidet dabei grundsätzlich offene Kondensatsysteme, bei denen durch die Druckabsenkung vom vergleichsweise hohen Dampfdruck auf den atmosphärischen Druck im Kondensatsystem Verluste durch Entspannungsdampf entstehen. Dieser Entspannungsdampf strömt bei offenen Kondensatbehältern über die Be- und Entlüftungsleitung ins Freie ab.

Derartige Verluste lassen sich durch geschlossene, unter Überdruck stehende Kondensatsysteme minimieren. Da diese Systeme erst in jüngster Zeit durch die Entwicklungen in der Prozeßleittechnik zuverlässig beherrschbar sind, werden Neuanlagen häufig mit geschlossenen Kondensatsystemen ausgeführt.

Problematisch bleibt jedoch die Umrüstung bestehender Anlagen mit offenen Kondensatsystemen. Eine derartige Umrüstung ist äußerst kostspielig, da das Kondensatleitungsnetz nicht für einen Betrieb unter Überdruck ausgelegt ist und es darüber hinaus erforderlich ist, alle Kondensatableiter der Anlage auszutauschen.

Der Grundaufbau einer herkömmlichen Anlage mit offenem Kondensatsystem ist beispielsweise in der DE 197 58 301 C1 des Anmelders beschrieben.

Bei diesem bekannten Verfahren wird das entspannte Kondensat über eine Kondensatpumpe einem Speisewasserbehälter zugeführt, aus dem dann über eine Speisepumpe Speisewasser abgezogen und zur Erzeugung von Hochdruckdampf einem Kessel zugeführt wird. Die bei der offenen Kondensation entstehenden Verluste durch Entspannungsdampf werden durch Hinzufügen von Zusatzspeisewasser ausgeglichen. Vor dem Eintritt des Gemisches aus zurückgeführtem Kondensat und Zusatzspeisewasser in den Speisewasserbehälter erfolgt eine Entgasung in einem Entgaser, in dem die ausgekochten Gase (beispielsweise Sauerstoff, Kohlendioxid) über ein Fegedampfventil abgeführt werden. Es ist jedoch auch üblich, Kondensat und Zusatzspeisewasser dem Entgaser über getrennte Leitungen zuzuführen.

Das an den Dampfverbrauchern anfallende Kondensat wird in einem Kondensatableiter auf den Gegendruck, zumeist Atmosphärendruck, entspannt und einem offenen Kondensatsammelbehälter zugeführt. In der Kondensatleitung stromabwärts des Kondensatableiters befindet sich dann eine Mischung aus Flüssigkeit und Dampf, wobei der Dampfanteil aufgrund ungenügend isolierter Kondensatleitungen teilweise oder vollständig Kondensiert. Bei der Einmündung in den Kondensatsammelbehälter trennt sich der noch verbliebene Dampf von der Flüssigkeit und strömt über die Be- und Entlüftungsleitung ins Freie ab.

Durch den Einsatz von Kondensatentspannern kann dieser Entspannungsdampfverlust verringert werden. Dabei wird das Kondensat bei einem höheren als atmosphärischen Druck entspannt, so dass der nach dem Kondensatentspanner mit Überdruck vorliegende Entspannungsdampf noch als Heizmedium eingesetzt werden kann. Der Verlustdampf reduziert sich dann auf die Differenz zwischen dem Entspannungsdruck und dem Gegendruck (Atmosphärendruck).

Weitere Verluste im Kondensatsystem entstehen zusätzlich durch die Absalzung und Abschlammung am Kessel und bei der vorbeschriebenen thermischen Speisewasserentgasung.

Es zeigte sich, dass die Entspannungsdampfverluste auch bei dem Einsatz eines Kondensatentspanners so hoch sind, dass der Energieverlust wesentlich größer ist als die benötigte Energie, die zum Ersatz der Kondensatmengenverluste am Dampfverbraucher rechnerisch erforderlich wären.

Die DE 42 23 392 C2 offenbart einen Kondensator zur Kondensation von Wasserdampfanteilen eines Brüden-Luftgemischs. Der Kondensator besteht aus einem Gegenstromkondensator und einem Gleichstromkondensator, wobei aus dem vorgeschaltetem Gleichstromkondensator eine Teilkondensatmenge abgezweigt und über Kopf gemeinsam mit dem Brüden-Luft-Gemisch zugeführt wird.

Aus der DE 44 32 960 C1 ist ein Kondensator bekannt, über den der aus einer Niederdruckturbine austretende Dampf kondensierbar ist. Dieser Dampf wird dem Kondensator über Kopf zugeführt.

Setzt man derartige Lösungen bei der Kondensation von Entspannungsdampf ein, so dürfte ein nur unzureichender Wirkungsgrad erzielbar sein, da erhebliche Verluste durch Entspannungsdampf zu erwarten sind.

Gegenstand der Erfindung ist es daher, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Kondensation von Entspannungsdampf zu schaffen, bei denen die Kondensatmengenverluste durch Entspannungsdampf mit minimalem verfahrens- und vorrichtungstechnischen Aufwand verringert sind.

Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Verfahrens durch die Merkmalskombination des Patentanspruches 1 und hinsichtlich der Vorrichtung mit der Merkmalskombination des nebengeordneten Patentanspruches 6 gelöst.

Erfindungsgemäß wird das vom Dampfverbraucher zurückgeführte Hochdruckkondensat in einen geschlossenen, atmosphärisch oder dem jeweiligen Gegendruck betriebenen Kondensatsammler unterhalb des Kondensatflüssigkeitsspiegels eingeleitet und entspannt, wobei durch den gegebenenfalls enthaltenen Entspannungsdampf das im Kondensatsammler aufgenommene, sich unterhalb des Siedepunktes befindliche Speisewasser (Kondensat) durch den kondensierenden Entspannungsdampf erwärmt wird.

Erfindungsgemäß wird dabei über eine Umwälzpumpe Kondensat aus dem Kondensatsammler abgezogen und über einen Verteiler im Kopf des Kondensatsammlers wieder zugeführt. Der gesamte Luft-/Dampfraum des Kondensatsammlers wird somit ständig ausgewaschen und Überschußdampf, der nicht im flüssigen Kondensat gebunden ist, wird im Kopfraum mittels einer Mischkondensation gebunden und somit thermisch ausgenutzt.

Durch diese Prozeßführung lassen sich die Kondensatmengenverluste durch Entspannungsdampf minimieren, so dass die Überschußwärme im System praktisch restlos ausgenutzt werden kann. Die erfindungsgemäße Lösung ist somit herkömmlichen Lösungen mit offenen Kondensatsammlern energetisch überlegen. Der Vorteil gegenüber geschlossenen Überdrucksystemen liegt in den wesentlich günstigeren Kosten, da die Umrüstung mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich ist.

Zum Ausgleich von Kondensatmengenverlusten wird dem Kondensatsammler Zusatzspeisewasser (Weichwasser) zugeführt, das durch Ausnutzung der thermischen Energie des Entspannungsdampfes auf die Systemtemperatur im Kondensatsammler gebracht wird.

Falls die Kondensatmengenverluste relativ gering sind und der Anfall von Entspannungsdampf im Kondensatbehälter höher ist als der Bedarf zur Erwärmung des Zusatz-Speisewassers, steigt die Temperatur im Speisewasser über einen vorgewählten Grenzwert an. In diesem Fall kann diese erhöhte Temperatur im Kondensatsammler ausgenutzt werden, um Brauchwasser zu erwärmen. Diese Brauchwassererwärmung kann intern oder extern über einen innen liegenden bzw. außen liegenden Wärmetauscher erfolgen, der jeweils mit Kondensat aus dem Kondensatsammler betrieben wird.

Bei sehr niedrigem Brauchwasser- und Zusatzspeisewasserbedarf kann dem Kondensatsammler ein Kondensatentspanner vorgeschaltet werden, in dem das Hochdruckkondensat auf einen Zwischendruck entspannt wird. Der gewonnene Entspannungsdampf kann dann zum Beispiel zur Beheizung des Speisewasserbehälters oder eines dem Speisewasserbehälter zugeordneten Entgasers verwendet werden.

Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Kondensatsammler als Behälter mit Klöpperböden ausgeführt.

Die Abdichtung gegenüber der Umgebung kann über eine geeignete Sicherheitseinrichtung, beispielsweise eine wassergefüllte Schleife oder ein Sicherheitsventil erfolgen.

Sonstige vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Unteransprüche.

Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:

1 ein Verfahrensfließbild eines Verfahrens zur Kondensation von Entspannungsdampf mit einem erfindungsgemäßen Kondensatsammelbehälter und

2 und 3 Varianten des Kondensatsammelbehälters aus 1.

1 zeigt ein Verfahrensfließbild eines Prozesses zur Dampferzeugung einer Anlage in einer beliebigen Branche. Gemäß dem Verfahrensfließbild wird aus einem Speisewasserbehälter 2 Speisewasser 4 über eine Speisepumpe 6 abgezogen und einem bei Hochdruck betriebenen Kessel 8 zugeführt. In diesem wird Hochdruck-Prozessdampf erzeugt und über einen Verteiler 10 zu den Dampfverbrauchern geführt. Ein Teil des erzeugten Hochdruckdampfes wird über den Verteiler 10 in den Speisewasserbehälter zurückgeführt, so dass dieser auf einer vorbestimmten Betriebstemperatur gehalten wird.

Das nach dem Dampfverbraucher vorliegende Gemisch aus Kondensat und Dampf wird über einen Kondensatsammler 12 einem Kondensatsammelbehälter 14 zugeführt. Dieser Kondensatsammelbehälter 14 ist gegenüber der Umgebung (Atmosphäre) abgesperrt und wird bei einem gegenüber der Umgebung leichten Überdruck betrieben. Das Kondensat bzw. das Kondensat-/Dampfgemisch wird über eine fußseitige Verteileinrichtung 16 in den Kondensatsammelbehälter 14 unterhalb des Kondensatflüssigkeitsspiegels 18 eingespeist. Der mit dem Kondensat mitgeführte Entspannungsdampf gelangt durch Bohrungen der Verteileinrichtung 16 in Form kleiner Blasen in das im Kondensatsammelbehälter 14 aufgenommene Kondensat. Falls die Temperatur des Kondensat unterhalb des Siedepunktes liegt, wird der Dampf unter Abgabe der Kondensationswärme kondensiert und erwärmt den Inhalt des Kondensatsammelbehälters 14. Der Kondensatsammelbehälter 14 wird beim dargestellter Ausführungsbeispiel vorzugsweise als Behälter mit Klöpperböden (nicht dargestellt) ausgeführt.

Unterhalb der Verteileinrichtung 16 wird Kondensat mittels einer Umwälzpumpe 20 abgezogen und über Kopf über einen Verteiler, beispielsweise einen Sprühverteiler 22 wieder oberhalb des Flüssigkeitsspiegels 18 in den Dampfraum des Kondensatsammelbehälters 14 zurückgeführt. Das Innere des Kondensatsammelbehälters 14 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel über eine wassergefüllte Schleife 24 von der Umgebung getrennt.

Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Umwälzpumpe 20 eine Rückschlagklappe 26 vorgeschaltet, die ein ungewolltes Rückströmen des Kondensates aus der Umlaufleitung 28 verhindert. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Fördermenge der Pumpe über einen Druckaufnehmer geregelt, über den der Druck im Dampfraum des Kondensatsammelbehälters 14 erfaßt wird.

Im Bereich zwischen der Rückschlagklappe 26 und der Umwälzpumpe 20 mündet eine Zusatzspeisewasserleitung 32 in die Umlaufleitung 28 ein. Über diese können die Kondensatmengenverluste des Systems ausgeglichen werden. Die Steuerung der über die Zusatzspeisewasserleitung 32 zugeführte Menge an Zusatzspeisewasser erfolgt in Abhängigkeit vom Niveau des Flüssigkeitsspiegels 18, wobei über Füllstandsonden 34 (LIC) ein Zusatzspeisewasserregelventil 36 gesteuert wird. Alternativ könnte auch eine Zusatzspeisewasserpumpe angesteuert werden (nicht dargestellt).

Das in den Speisewasserbehälter 2 abzuführende Kondensat wird am Boden des Kondensatsammelbehälters 14 über eine Kondensatpumpe 40 abgezogen und zu einem Entgaser 42 geführt. Die Ansteuerung der Kondensatpumpe 40 erfolgt in Abhängigkeit vom Füllstand des Speisewasserbehälters 4. Das Kondensat wird im Kopfraum des Entgasers 42 aufgegeben und rieselt über eingebaute Rieselbleche 44 nach unten in den Speisewasserbehälter.

Die im Entgaser 42 und im Speisewasserbehälter 4 ausgekochten Gase werden über ein Brüdendampfventil 48 an die Umgebung abgegeben. Zur Minimierung der Verluste wird das Brüdendampfventil über eine Steuerung 50 – vom Anmelder Oxytherm® genannt – angesteuert. Die Regelung des Brüdendampfventils 48 erfolgt dabei in Abhängigkeit von dem dem Entgaser 42 zugeführten Kondensatstrom und der Konzentration der im Kondensat/Zusatzspeisewasser gelösten Gase. Diese Konzentrationen können über geeignete Elektroden erfaßt werden. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten über das Oxythermsystem sei auf das eingangs genannte Patent DE 197 58 301 C1 des Anmelders verwiesen.

Zum besseren Verständnis sei die Funktion der vorbeschriebenen Anlage nochmals erläutert. Das aus dem System zurückkommende Hochdruckkondensat wird über die Verteileinrichtung 16 in den Fuß des Kondensatsammelbehälters 14 eingeleitet. Die Verteileinrichtung 16 ist dabei so konstruiert, dass der mit dem Kondensat mitgeführte Entspannungsdampf in Form kleiner Blasen in das im Kondensatsammelbehälter 14 vorliegende Kondensat gelangen kann. Solange die Temperatur der Flüssigkeit im Kondensatsammelbehälter unterhalb des Siedepunktes liegt, kondensiert der Dampf unter Abgabe der Kondensationswärme und erwärmt den Inhalt des Kondensatsammelbehälters 14. Über die Umwälzpumpe 20 wird der Inhalt des Kondensatsammelbehälters 14 umgepumpt und vorzugsweise über eine Spritzkugel (Sprühwinkel 240° bis 360°) in den Kopf- oder Dampfraum des Kondensatsammlers eingesprüht. Der gesamte Luft-/Dampfraum des Behälters wird somit ständig ausgewaschen und Überschußdampf, der nicht im flüssigen Kondensat gebunden wurde, wird im Kopfraum in Form einer Mischkondensation gebunden. Bei Absinken des Flüssigkeitsspiegels 18 unterhalb eines Minimumniveaus wird Zusatzspeisewasser über die Zusatzspeisewasserleitung 32 in die Umlaufleitung 28 eingespeist.

Alternativ zu dieser diskontinuierlichen Steuerung des Zusatzspeisewassers kann dieses auch kontinuierlich analog zur Zufuhr von Hochdruckkondensat in den Kondensatsammelbehälter gesteuert werden, so dass die Kondensationswärme des Entspannungsdampfes jederzeit im Kopfraum des Kondensatsammelbehälter 14 aufgenommen werden kann.

Das entspannte Kondensat wird in der vorbeschriebenen weise über die Kondensatpumpe 40 zum Entgaser 42 und von dort in den Speisewasserbehälter 4 zurückgefördert und entgast.

Für den Fall, dass mehr Entspannungsdampf anfällt als zur. Erwärmung des Zusatzspeisewassers im Kondensatsammler 14 erforderlich ist, steigt die Temperatur im Kondensatsammler an, so dass Maßnahmen zur Temperaturabsenkung getroffen werden müssen.

Bei einem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel wird der Kondensatsammelbehälter 14 auch zur Erwärmung von Brauchwasser verwendet. Dazu ist eine Brauchwasserleitung 50 vorgesehen, die über ein Regelventil 52 absperrbar ist. Die Brauchwasserleitung 50 führt zu einem im Inneren des Kondensatsammlers 14 angeordneten Wärmetauscher, der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Rohrwendel 54 ausgebildet ist. Bei Ansteigen der Kondensattemperatur im Kondensatsammelbehälter 14 wird das Regelventil 52 geöffnet, so dass die Rohrwendel 54 vom Brauchwasser durchströmt und im Wärmeaustausch mit dem Kondensat erwärmt wird. Der Durchsatz wird thermostatisch auf die gewünschte Brauchwasseraustrittstemperatur gedrosselt (nicht dargestellt). Die Übertragungsleistung ist dabei so gewählt, dass auch ohne gleichzeitige Zusatzspeisewasserzufuhr der gesamte anfallende Entspannungsdampf thermisch genutzt werden kann, sofern ein ausreichend hoher Bedarf an warmem Brauchwasser besteht. Die übrigen Elemente der in 2 dargestellten Variante entsprechen derjenigen aus 1, so dass weitere Erläuterungen entbehrlich sind.

Bei der in 3 dargestellten Variante wird das Brauchwasser nicht über die innen liegenden Rohrwendel 54 sondern über einen externen Wärmetauscher 56 erwärmt. Dieser ist einerseits an die Umlaufleitung 28 und andererseits an die Brauchwasserleitung 50 mit dem Regelventil 52 angeschlossen, so dass der in der Umlaufleitung geführte Kondensatstrom zur Erwärmung des Brauchwassers ausgenutzt wird. Das im externen Wärmetauscher 56 abgekühlte Kondensat wird dann über die Umlaufleitung 28 und den Sprühverteiler 22 in den Kondensatsammelbehälter 14 zurückgeführt, so dass die Mischkondensation gewährleistet ist. Dabei wird durch die Brauchwassererwärmung die Kondensattemperatur auf einem Niveau gehalten, das für eine vollständige Mischkondensation des Entspannungsdampfes erforderlich ist.

Die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren ermöglichen es, den Kondensatmengenverlust bei offenen Kondensatsystemen auf ein Minimum zu reduzieren, wobei die thermische Energie des Entspannungsdampfes zum Erwärmen von Zusatzspeisewasser und/oder Brauchwasser ausgenutzt werden kann.

Offenbart sind. ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Kondensation von Entspannungsdampf, wobei das mit Entspannungsdampf versetzte Kondensat in einen bei geringem Überdruck betriebenen Kondensatsammelbehälter eingespeist wird. Aus dem Fußraum des Kondensatsammelbehälters wird Kondensat über eine Umlaufpumpe abgezogen und über einen Verteiler in den Dampfraum des Kondensatsammelbehälers zurückgeführt, so dass im Dampfraum eine Mischkondensation erfolgt.

2 Speisewasserbehälter 4 Speisewasser 6 Speisepumpe 8 Kessel 10 Verteiler 12 Ventileinrichtung 14 Kondensatsammler 16 Verteileinrichtung 18 Flüssigkeitsspiegel 20 Umwälzpumpe 22 Sprühverteiler 24 Schleife 26 Rückschlagklappe 28 Umlaufleitung 30 PIC-Regler 32 Zusatzspeisewasserleitung 34 Füllstandsregler 36 Zusatzspeisewasserleitungsventil 38 Regelventil 40 Kondensatpumpe 42 Entgaser 44 Rieselblech 48 Fegedampfventil 50 Brauchwasserleitung 52 Magnetventil 54 Rohrwendel 56 externer Wärmetauscher

Anspruch[de]
  1. Verfahren zur Kondensation von Entspannungsdampf, wobei in einem von einem Speisewasserbehälter (4) gespeisten Kessel (8) Speisewasser verdampft und als Hochdruckdampf an einen Dampfverbraucher, beispielsweise einen Wärmetauscher oder einen Verdampfer abgegeben wird und das beim Wärmetausch entstehende Hochdruckkondensat entspannt und in den Speisewasserbehälter (4) zurückgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Hochdruckondensat in einen geschlossenen mit Überdruck betriebenen, dem Speisewasserbehälter (4) vorgeschalteten Kondensatsammelbehälter (14) unterhalb des Kondensatflüssigkeitsspiegels (18) eingeleitet und entspannt wird, aus dem Kondensat abgezogen und über einen Verteiler (22) über Kopf wieder zurückgeführt wird.
  2. Verfahren nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, wobei das Kondensat vor dem Eintritt in den Kondensatsammelbehälter (14) vorentspannt wird.
  3. Vorrichtung zur Kondensation von Entspannungsdampf, mit einem Speisewasserbehälter (4), einem von diesem gespeisten Kessel (8) zur Erzeugung von Hochdruckdampf für einen Dampfverbraucher, gekennzeichnet durch einen mit Überdruck betriebenen geschlossenen Kondensatsammelbehälter (14), in den das Kondensat unterhalb des Kondensatflüssigkeitsspiegels (18) einspeisbar ist und dem Kondensat über eine Umlaufleitung (28) abziehbar und über Kopf wieder zuführbar ist.
  4. Verfahren nach Patentanspruch 1, wobei dem aus dem Kondensatsammelbehälter (14) abgezogenen Kondensat Zusatzspeisewasser zugeführt wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, wobei über das Kondensat Brauchwasser erwärmt wird.
  6. Verfahren nach Patentanspruch 4, wobei das Brauchwasser direkt im Kondensatsammelbehälter (14) oder über einen externen Wärmetauscher (56) erwärmt wird, der mit aus dem Kondensatsammelbehälter (14) abgezogenem Kondensat betrieben wird.
  7. Vorrichtung nach Patentanspruch 6, wobei der Kondensatsammelbehälter (14) im Kopf einen Verteiler, vorzugsweise einen Sprühverteiler (22) hat.
  8. Vorrichtung nach Patentanspruch 6 oder 7, wobei in der Umlaufleitung (28) eine Umwälzpumpe (20) vorgesehen ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 6 bis 8, wobei in der Umlaufleitung ein externer Wärmetauscher (56) zur Brauchwassererwärmung vorgesehen ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 6 bis 8, wobei im Kondensatsammelbehälter (14) ein Wärmetauscher (54) zur Brauchwassererwärmung vorgesehen ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 6 bis 10, wobei dem Kondensatsammelbehälter (14) ein Kondensatentspanner vorgeschaltet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 6 bis 11, wobei der Kondensatsammler (14) über eine Sicherheitseinrichtung, beispielsweise ein Ventil oder eine wassergefüllte Schleife (24) zur Umgebung hin abgedichtet ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Patentansprüche 6 bis 12, wobei der Kondensatsammler (14) ein Behälter mit Klöpperböden ist.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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