Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Kondensation
von Entspannungsdampf.
Wasserdampf ist einer der wichtigsten Energieträger bei der Prozeßführung
von chemischen und lebensmittel-technologischen Verfahren. Die Kondensationswärme
des Wasserdampfes wird dabei ausgenutzt, um beispielsweise Behälter oder Kolonnen
auf einer Betriebstemperatur zu halten oder um Wärmetauscher zu betreiben.
Das von einem derartigen Dampfverbraucher zurückgeführte Kondensat
wird üblicherweise entspannt und in einen Speisewasserbehälter zurückgeführt. Man
unterscheidet dabei grundsätzlich offene Kondensatsysteme, bei denen durch die Druckabsenkung
vom vergleichsweise hohen Dampfdruck auf den atmosphärischen Druck im Kondensatsystem
Verluste durch Entspannungsdampf entstehen. Dieser Entspannungsdampf strömt bei
offenen Kondensatbehältern über die Be- und Entlüftungsleitung ins Freie ab.
Derartige Verluste lassen sich durch geschlossene, unter Überdruck
stehende Kondensatsysteme minimieren. Da diese Systeme erst in jüngster Zeit durch
die Entwicklungen in der Prozeßleittechnik zuverlässig beherrschbar sind, werden
Neuanlagen häufig mit geschlossenen Kondensatsystemen ausgeführt.
Problematisch bleibt jedoch die Umrüstung bestehender Anlagen mit
offenen Kondensatsystemen. Eine derartige Umrüstung ist äußerst kostspielig, da
das Kondensatleitungsnetz nicht für einen Betrieb unter Überdruck ausgelegt ist
und es darüber hinaus erforderlich ist, alle Kondensatableiter der Anlage auszutauschen.
Der Grundaufbau einer herkömmlichen Anlage mit offenem Kondensatsystem
ist beispielsweise in der DE 197 58 301
C1 des Anmelders beschrieben.
Bei diesem bekannten Verfahren wird das entspannte Kondensat über
eine Kondensatpumpe einem Speisewasserbehälter zugeführt, aus dem dann über eine
Speisepumpe Speisewasser abgezogen und zur Erzeugung von Hochdruckdampf einem Kessel
zugeführt wird. Die bei der offenen Kondensation entstehenden Verluste durch Entspannungsdampf
werden durch Hinzufügen von Zusatzspeisewasser ausgeglichen. Vor dem Eintritt des
Gemisches aus zurückgeführtem Kondensat und Zusatzspeisewasser in den Speisewasserbehälter
erfolgt eine Entgasung in einem Entgaser, in dem die ausgekochten Gase (beispielsweise
Sauerstoff, Kohlendioxid) über ein Fegedampfventil abgeführt werden. Es ist jedoch
auch üblich, Kondensat und Zusatzspeisewasser dem Entgaser über getrennte Leitungen
zuzuführen.
Das an den Dampfverbrauchern anfallende Kondensat wird in einem Kondensatableiter
auf den Gegendruck, zumeist Atmosphärendruck, entspannt und einem offenen Kondensatsammelbehälter
zugeführt. In der Kondensatleitung stromabwärts des Kondensatableiters befindet
sich dann eine Mischung aus Flüssigkeit und Dampf, wobei der Dampfanteil aufgrund
ungenügend isolierter Kondensatleitungen teilweise oder vollständig Kondensiert.
Bei der Einmündung in den Kondensatsammelbehälter trennt sich der noch verbliebene
Dampf von der Flüssigkeit und strömt über die Be- und Entlüftungsleitung ins Freie
ab.
Durch den Einsatz von Kondensatentspannern kann dieser Entspannungsdampfverlust
verringert werden. Dabei wird das Kondensat bei einem höheren als atmosphärischen
Druck entspannt, so dass der nach dem Kondensatentspanner mit Überdruck vorliegende
Entspannungsdampf noch als Heizmedium eingesetzt werden kann. Der Verlustdampf reduziert
sich dann auf die Differenz zwischen dem Entspannungsdruck und dem Gegendruck (Atmosphärendruck).
Weitere Verluste im Kondensatsystem entstehen zusätzlich durch die
Absalzung und Abschlammung am Kessel und bei der vorbeschriebenen thermischen Speisewasserentgasung.
Es zeigte sich, dass die Entspannungsdampfverluste auch bei dem Einsatz
eines Kondensatentspanners so hoch sind, dass der Energieverlust wesentlich größer
ist als die benötigte Energie, die zum Ersatz der Kondensatmengenverluste am Dampfverbraucher
rechnerisch erforderlich wären.
Die DE 42 23 392 C2
offenbart einen Kondensator zur Kondensation von Wasserdampfanteilen eines Brüden-Luftgemischs.
Der Kondensator besteht aus einem Gegenstromkondensator und einem Gleichstromkondensator,
wobei aus dem vorgeschaltetem Gleichstromkondensator eine Teilkondensatmenge abgezweigt
und über Kopf gemeinsam mit dem Brüden-Luft-Gemisch zugeführt wird.
Aus der DE 44 32 960 C1
ist ein Kondensator bekannt, über den der aus einer Niederdruckturbine austretende
Dampf kondensierbar ist. Dieser Dampf wird dem Kondensator über Kopf zugeführt.
Setzt man derartige Lösungen bei der Kondensation von Entspannungsdampf
ein, so dürfte ein nur unzureichender Wirkungsgrad erzielbar sein, da erhebliche
Verluste durch Entspannungsdampf zu erwarten sind.
Gegenstand der Erfindung ist es daher, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Kondensation von Entspannungsdampf zu schaffen, bei denen die Kondensatmengenverluste
durch Entspannungsdampf mit minimalem verfahrens- und vorrichtungstechnischen Aufwand
verringert sind.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Verfahrens durch die Merkmalskombination
des Patentanspruches 1 und hinsichtlich der Vorrichtung mit der Merkmalskombination
des nebengeordneten Patentanspruches 6 gelöst.
Erfindungsgemäß wird das vom Dampfverbraucher zurückgeführte Hochdruckkondensat
in einen geschlossenen, atmosphärisch oder dem jeweiligen Gegendruck betriebenen
Kondensatsammler unterhalb des Kondensatflüssigkeitsspiegels eingeleitet und entspannt,
wobei durch den gegebenenfalls enthaltenen Entspannungsdampf das im Kondensatsammler
aufgenommene, sich unterhalb des Siedepunktes befindliche Speisewasser (Kondensat)
durch den kondensierenden Entspannungsdampf erwärmt wird.
Erfindungsgemäß wird dabei über eine Umwälzpumpe Kondensat aus dem
Kondensatsammler abgezogen und über einen Verteiler im Kopf des Kondensatsammlers
wieder zugeführt. Der gesamte Luft-/Dampfraum des Kondensatsammlers wird somit ständig
ausgewaschen und Überschußdampf, der nicht im flüssigen Kondensat gebunden ist,
wird im Kopfraum mittels einer Mischkondensation gebunden und somit thermisch ausgenutzt.
Durch diese Prozeßführung lassen sich die Kondensatmengenverluste
durch Entspannungsdampf minimieren, so dass die Überschußwärme im System praktisch
restlos ausgenutzt werden kann. Die erfindungsgemäße Lösung ist somit herkömmlichen
Lösungen mit offenen Kondensatsammlern energetisch überlegen. Der Vorteil gegenüber
geschlossenen Überdrucksystemen liegt in den wesentlich günstigeren Kosten, da die
Umrüstung mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich ist.
Zum Ausgleich von Kondensatmengenverlusten wird dem Kondensatsammler
Zusatzspeisewasser (Weichwasser) zugeführt, das durch Ausnutzung der thermischen
Energie des Entspannungsdampfes auf die Systemtemperatur im Kondensatsammler gebracht
wird.
Falls die Kondensatmengenverluste relativ gering sind und der Anfall
von Entspannungsdampf im Kondensatbehälter höher ist als der Bedarf zur Erwärmung
des Zusatz-Speisewassers, steigt die Temperatur im Speisewasser über einen vorgewählten
Grenzwert an. In diesem Fall kann diese erhöhte Temperatur im Kondensatsammler ausgenutzt
werden, um Brauchwasser zu erwärmen. Diese Brauchwassererwärmung kann intern oder
extern über einen innen liegenden bzw. außen liegenden Wärmetauscher erfolgen, der
jeweils mit Kondensat aus dem Kondensatsammler betrieben wird.
Bei sehr niedrigem Brauchwasser- und Zusatzspeisewasserbedarf kann
dem Kondensatsammler ein Kondensatentspanner vorgeschaltet werden, in dem das Hochdruckkondensat
auf einen Zwischendruck entspannt wird. Der gewonnene Entspannungsdampf kann dann
zum Beispiel zur Beheizung des Speisewasserbehälters oder eines dem Speisewasserbehälter
zugeordneten Entgasers verwendet werden.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Kondensatsammler
als Behälter mit Klöpperböden ausgeführt.
Die Abdichtung gegenüber der Umgebung kann über eine geeignete Sicherheitseinrichtung,
beispielsweise eine wassergefüllte Schleife oder ein Sicherheitsventil erfolgen.
Sonstige vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand
der weiteren Unteransprüche.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung
anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
1 ein Verfahrensfließbild eines Verfahrens
zur Kondensation von Entspannungsdampf mit einem erfindungsgemäßen Kondensatsammelbehälter
und
2 und 3
Varianten des Kondensatsammelbehälters aus 1.
1 zeigt ein Verfahrensfließbild eines
Prozesses zur Dampferzeugung einer Anlage in einer beliebigen Branche. Gemäß dem
Verfahrensfließbild wird aus einem Speisewasserbehälter 2 Speisewasser
4 über eine Speisepumpe 6 abgezogen und einem bei Hochdruck betriebenen
Kessel 8 zugeführt. In diesem wird Hochdruck-Prozessdampf erzeugt und über
einen Verteiler 10 zu den Dampfverbrauchern geführt. Ein Teil des erzeugten
Hochdruckdampfes wird über den Verteiler 10 in den Speisewasserbehälter
zurückgeführt, so dass dieser auf einer vorbestimmten Betriebstemperatur gehalten
wird.
Das nach dem Dampfverbraucher vorliegende Gemisch aus Kondensat und
Dampf wird über einen Kondensatsammler 12 einem Kondensatsammelbehälter
14 zugeführt. Dieser Kondensatsammelbehälter 14 ist gegenüber
der Umgebung (Atmosphäre) abgesperrt und wird bei einem gegenüber der Umgebung leichten
Überdruck betrieben. Das Kondensat bzw. das Kondensat-/Dampfgemisch wird über eine
fußseitige Verteileinrichtung 16 in den Kondensatsammelbehälter
14 unterhalb des Kondensatflüssigkeitsspiegels 18 eingespeist.
Der mit dem Kondensat mitgeführte Entspannungsdampf gelangt durch Bohrungen der
Verteileinrichtung 16 in Form kleiner Blasen in das im Kondensatsammelbehälter
14 aufgenommene Kondensat. Falls die Temperatur des Kondensat unterhalb
des Siedepunktes liegt, wird der Dampf unter Abgabe der Kondensationswärme kondensiert
und erwärmt den Inhalt des Kondensatsammelbehälters 14. Der Kondensatsammelbehälter
14 wird beim dargestellter Ausführungsbeispiel vorzugsweise als Behälter
mit Klöpperböden (nicht dargestellt) ausgeführt.
Unterhalb der Verteileinrichtung 16 wird Kondensat
mittels einer Umwälzpumpe 20 abgezogen und über Kopf über einen Verteiler,
beispielsweise einen Sprühverteiler 22 wieder oberhalb des Flüssigkeitsspiegels
18 in den Dampfraum des Kondensatsammelbehälters 14 zurückgeführt.
Das Innere des Kondensatsammelbehälters 14 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
über eine wassergefüllte Schleife 24 von der Umgebung getrennt.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Umwälzpumpe
20 eine Rückschlagklappe 26 vorgeschaltet, die ein ungewolltes
Rückströmen des Kondensates aus der Umlaufleitung 28 verhindert. Bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Fördermenge der Pumpe über einen Druckaufnehmer
geregelt, über den der Druck im Dampfraum des Kondensatsammelbehälters
14 erfaßt wird.
Im Bereich zwischen der Rückschlagklappe 26 und der Umwälzpumpe
20 mündet eine Zusatzspeisewasserleitung 32 in die Umlaufleitung
28 ein. Über diese können die Kondensatmengenverluste des Systems ausgeglichen
werden. Die Steuerung der über die Zusatzspeisewasserleitung 32 zugeführte
Menge an Zusatzspeisewasser erfolgt in Abhängigkeit vom Niveau des Flüssigkeitsspiegels
18, wobei über Füllstandsonden 34 (LIC) ein Zusatzspeisewasserregelventil
36 gesteuert wird. Alternativ könnte auch eine Zusatzspeisewasserpumpe
angesteuert werden (nicht dargestellt).
Das in den Speisewasserbehälter 2 abzuführende Kondensat
wird am Boden des Kondensatsammelbehälters 14 über eine Kondensatpumpe
40 abgezogen und zu einem Entgaser 42 geführt. Die Ansteuerung
der Kondensatpumpe 40 erfolgt in Abhängigkeit vom Füllstand des Speisewasserbehälters
4. Das Kondensat wird im Kopfraum des Entgasers 42 aufgegeben
und rieselt über eingebaute Rieselbleche 44 nach unten in den Speisewasserbehälter.
Die im Entgaser 42 und im Speisewasserbehälter
4 ausgekochten Gase werden über ein Brüdendampfventil 48 an die
Umgebung abgegeben. Zur Minimierung der Verluste wird das Brüdendampfventil über
eine Steuerung 50 – vom Anmelder Oxytherm® genannt
– angesteuert. Die Regelung des Brüdendampfventils 48 erfolgt dabei
in Abhängigkeit von dem dem Entgaser 42 zugeführten Kondensatstrom und
der Konzentration der im Kondensat/Zusatzspeisewasser gelösten Gase. Diese Konzentrationen
können über geeignete Elektroden erfaßt werden. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten
über das Oxythermsystem sei auf das eingangs genannte Patent DE
197 58 301 C1 des Anmelders verwiesen.
Zum besseren Verständnis sei die Funktion der vorbeschriebenen Anlage
nochmals erläutert. Das aus dem System zurückkommende Hochdruckkondensat wird über
die Verteileinrichtung 16 in den Fuß des Kondensatsammelbehälters
14 eingeleitet. Die Verteileinrichtung 16 ist dabei so konstruiert,
dass der mit dem Kondensat mitgeführte Entspannungsdampf in Form kleiner Blasen
in das im Kondensatsammelbehälter 14 vorliegende Kondensat gelangen kann.
Solange die Temperatur der Flüssigkeit im Kondensatsammelbehälter unterhalb des
Siedepunktes liegt, kondensiert der Dampf unter Abgabe der Kondensationswärme und
erwärmt den Inhalt des Kondensatsammelbehälters 14. Über die Umwälzpumpe
20 wird der Inhalt des Kondensatsammelbehälters 14 umgepumpt und
vorzugsweise über eine Spritzkugel (Sprühwinkel 240° bis 360°) in den Kopf-
oder Dampfraum des Kondensatsammlers eingesprüht. Der gesamte Luft-/Dampfraum des
Behälters wird somit ständig ausgewaschen und Überschußdampf, der nicht im flüssigen
Kondensat gebunden wurde, wird im Kopfraum in Form einer Mischkondensation gebunden.
Bei Absinken des Flüssigkeitsspiegels 18 unterhalb eines Minimumniveaus
wird Zusatzspeisewasser über die Zusatzspeisewasserleitung 32 in die Umlaufleitung
28 eingespeist.
Alternativ zu dieser diskontinuierlichen Steuerung des Zusatzspeisewassers
kann dieses auch kontinuierlich analog zur Zufuhr von Hochdruckkondensat in den
Kondensatsammelbehälter gesteuert werden, so dass die Kondensationswärme des Entspannungsdampfes
jederzeit im Kopfraum des Kondensatsammelbehälter 14 aufgenommen werden
kann.
Das entspannte Kondensat wird in der vorbeschriebenen weise über die
Kondensatpumpe 40 zum Entgaser 42 und von dort in den Speisewasserbehälter
4 zurückgefördert und entgast.
Für den Fall, dass mehr Entspannungsdampf anfällt als zur. Erwärmung
des Zusatzspeisewassers im Kondensatsammler 14 erforderlich ist, steigt
die Temperatur im Kondensatsammler an, so dass Maßnahmen zur Temperaturabsenkung
getroffen werden müssen.
Bei einem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
wird der Kondensatsammelbehälter 14 auch zur Erwärmung von Brauchwasser
verwendet. Dazu ist eine Brauchwasserleitung 50 vorgesehen, die über ein
Regelventil 52 absperrbar ist. Die Brauchwasserleitung 50 führt
zu einem im Inneren des Kondensatsammlers 14 angeordneten Wärmetauscher,
der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Rohrwendel 54 ausgebildet
ist. Bei Ansteigen der Kondensattemperatur im Kondensatsammelbehälter
14 wird das Regelventil 52 geöffnet, so dass die Rohrwendel
54 vom Brauchwasser durchströmt und im Wärmeaustausch mit dem Kondensat
erwärmt wird. Der Durchsatz wird thermostatisch auf die gewünschte Brauchwasseraustrittstemperatur
gedrosselt (nicht dargestellt). Die Übertragungsleistung ist dabei so gewählt, dass
auch ohne gleichzeitige Zusatzspeisewasserzufuhr der gesamte anfallende Entspannungsdampf
thermisch genutzt werden kann, sofern ein ausreichend hoher Bedarf an warmem Brauchwasser
besteht. Die übrigen Elemente der in 2 dargestellten
Variante entsprechen derjenigen aus 1, so dass weitere
Erläuterungen entbehrlich sind.
Bei der in 3 dargestellten Variante wird
das Brauchwasser nicht über die innen liegenden Rohrwendel 54 sondern über
einen externen Wärmetauscher 56 erwärmt. Dieser ist einerseits an die Umlaufleitung
28 und andererseits an die Brauchwasserleitung 50 mit dem Regelventil
52 angeschlossen, so dass der in der Umlaufleitung geführte Kondensatstrom
zur Erwärmung des Brauchwassers ausgenutzt wird. Das im externen Wärmetauscher
56 abgekühlte Kondensat wird dann über die Umlaufleitung 28 und
den Sprühverteiler 22 in den Kondensatsammelbehälter 14 zurückgeführt,
so dass die Mischkondensation gewährleistet ist. Dabei wird durch die Brauchwassererwärmung
die Kondensattemperatur auf einem Niveau gehalten, das für eine vollständige Mischkondensation
des Entspannungsdampfes erforderlich ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren
ermöglichen es, den Kondensatmengenverlust bei offenen Kondensatsystemen auf ein
Minimum zu reduzieren, wobei die thermische Energie des Entspannungsdampfes zum
Erwärmen von Zusatzspeisewasser und/oder Brauchwasser ausgenutzt werden kann.
Offenbart sind. ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Kondensation
von Entspannungsdampf, wobei das mit Entspannungsdampf versetzte Kondensat in einen
bei geringem Überdruck betriebenen Kondensatsammelbehälter eingespeist wird. Aus
dem Fußraum des Kondensatsammelbehälters wird Kondensat über eine Umlaufpumpe abgezogen
und über einen Verteiler in den Dampfraum des Kondensatsammelbehälers zurückgeführt,
so dass im Dampfraum eine Mischkondensation erfolgt.
2
- Speisewasserbehälter
4
- Speisewasser
6
- Speisepumpe
8
- Kessel
10
- Verteiler
12
- Ventileinrichtung
14
- Kondensatsammler
16
- Verteileinrichtung
18
- Flüssigkeitsspiegel
20
- Umwälzpumpe
22
- Sprühverteiler
24
- Schleife
26
- Rückschlagklappe
28
- Umlaufleitung
30
- PIC-Regler
32
- Zusatzspeisewasserleitung
34
- Füllstandsregler
36
- Zusatzspeisewasserleitungsventil
38
- Regelventil
40
- Kondensatpumpe
42
- Entgaser
44
- Rieselblech
48
- Fegedampfventil
50
- Brauchwasserleitung
52
- Magnetventil
54
- Rohrwendel
56
- externer Wärmetauscher