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Dokumentenidentifikation DE10252389A1 27.05.2004
Titel Heizelement
Anmelder Watlow GmbH, 76709 Kronau, DE
Erfinder Hoffmann, Michael, 76297 Stutensee, DE
Vertreter Lichti + Partner Gbr, 76227 Karlsruhe
DE-Anmeldedatum 12.11.2002
DE-Aktenzeichen 10252389
Offenlegungstag 27.05.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 27.05.2004
IPC-Hauptklasse H05B 3/03
IPC-Nebenklasse H05B 3/34   F16L 53/00   B05B 1/24   H05B 3/58   
Zusammenfassung Ein Heizelement zum Aufsetzen auf eine Rohrleitung oder eine Düse umfasst einen stromdurchflossenen Leiter, der über Anschlussleitungen an eine Stromquelle anschließbar ist. Um das Heizelement in einfacher Weise anschließen und austauschen zu können, ist vorgesehen, dass die Anschlussleitungen jeweils ein endseitiges Kontaktstück aufweisen, das lose auf eine Kontaktfläche des Heizelementes auflegbar ist, und dass eine Spannvorrichtung vorgesehen ist, mittels der das Kontaktstück gegen die Kontaktfläche gespannt werden kann.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Heizelement zum Aufsetzen auf eine Rohrleitung oder eine Düse, mit einem stromdurchflossenen Leiter, der über Anschlussleitungen an eine Stromquelle anschließbar ist.

In vielen Anwendungsgebieten der industriellen Fertigung ist es erwünscht und notwendig, eine Rohrleitung oder eine Düse und somit das darin befindliche Medium auf einer erhöhten Temperatur zu halten. Im folgenden soll beispielhaft von einer Düse z.B. in der Kunststoffverarbeitung ausgegangen werden, jedoch treten gleichartige Probleme auch bei Rohrleitungen auf.

Zum Erwärmen der Düse und des Mediums wird außenseitig auf die Düse ein hülsenförmiges Heizelement aufgeschoben, das in seinem Inneren einen elektrischen Leiter aufweist, der bei Anlegen einer elektrischen Spannung bzw. beim Durchfluss eines elektrischen Stromes Wärme erzeugt. Bei dem Leiter kann es sich entweder um eine aus Widerstandsdraht gebildete Heizwendel handeln, alternativ ist jedoch auch ein sogenanntes Dickschicht-Heizelement bekannt, bei dem die Wärme innerhalb der Dickschicht erzeugt wird, wenn sie stromdurchflossen ist. Im folgenden wird beispielhaft von einem Leiter in Form einer Heizwendel ausgegangen, jedoch ist die Erfindung darauf nicht beschränkt, sondern in gleicher Weise auch bei einem Dickschicht-Heizelement anwendbar.

Die Heizwendel besitzt an ihren Enden jeweils ein fest angeschlossenes Anschlusskabel, das auf der Außenseite des Heizelementes hervorsteht. Über die Enden der Anschlusskabel lässt sich das Heizelement mit einer Verkabelung einer Spannungsquelle verbinden. Um ein in eine Maschine eingebautes Heizelement auszutauschen, müssen die Anschlusskabel des eingebauten Heizelementes von der weiterführenden Verkabelung gelöst und aus ihrer Kabelführung herausgenommen werden, woraufhin das Heizelement abgenommen werden kann. Ein neues Heizelement muss dann auf die Düse aufgesetzt werden und seine Anschlusskabel müssen in die Kabelführung der Maschine eingeführt und mit der weiterführenden Verkabelung verbunden werden. Dieses Vorgehen ist bereits beim Austausch nur eines einzelnen Heizelementes sehr aufwendig, wenn beispielsweise wegen eines Produktwechsels gleichzeitig eine Vielzahl von Heizelementen ausgetauscht werden müssen, ist dafür eine sehr lange Umrüstzeit notwendig, in der die Maschine nicht betriebsbereit ist.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Heizelement der genannten Art zu schaffen, das in einfacher Weise anschließbar und austauschbar ist.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Heizelement der genannten Art dadurch gelöst, dass die Anschlussleitungen jeweils ein endseitiges Kontaktstück aufweisen, das lose auf eine Kontaktfläche des Heizelementes auflegbar ist, und dass eine Spannvorrichtung vorgesehen ist, mittels der das Kontaktstück gegen die Kontaktfläche spannbar ist.

Erfindungsgemäß wird von der Grundüberlegung ausgegangen, die Anschlussleitungen lösbar direkt am Heizelement anzubringen, so dass bei einem Austausch des Heizelementes lediglich die Verbindung zwischen diesem und den Anschlussleitungen gelöst werden muss, ohne dass die Anschlussleitungen aus ihrer Kabelführung ausgebaut werden müssen. Statt die Anschlussleitungen fest mit dem Heizelement zu verbinden, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Anschlussleitungen mit einem endseitigen Kontaktstück lose auf einer Kontaktfläche des Heizelementes aufliegen. Um das Kontaktstück bei Betrieb des Heizelementes in vollflächigem Kontakt mit der Kontaktfläche zu halten, ist eine Spannvorrichtung vorgesehen, die das Kontaktstück gegen die Kontaktfläche spannt. Durch Lösen der Spannvorrichtung kommt das Kontaktstück von der Kontaktfläche frei, wodurch das Heizelement abgenommen und ausgetauscht werden kann.

Die von der Spannvorrichtung erzeugte Spannkraft, mittels der das Kontaktstück gegen die Kontaktfläche gepresst wird, kann beispielsweise von einer Feder erzeugt werden. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Spannvorrichtung eine Spannschraube umfasst. Beim Festziehen der Spannschraube wird auf das Kontaktstück die notwendige Spannkraft ausgeübt, die es gegen die Kontaktfläche spannt.

Ein Heizelement der genannten Art ist üblicherweise von einem gestellfesten Reflektorrohr umgeben, das eine übermäßige Wärmeabstrahlung radial nach außen verhindern soll. Erfindungsgemäß kann dieses Reflektorrohr mit einer Gewindebohrung versehen sein. Die Spannschraube steht dann mit dem Gewinde der Gewindebohrung des Reflektorrohres in Eingriff und lässt sich durch Drehung relativ zu diesem in radialer Richtung verstellen.

Alternativ ist es auch möglich, das Heizelement oder das Reflektorrohr mit einer Spannklammer oder einem Spannbügel zu umgeben, wodurch die notwendige Spannkraft erzeugt wird, um das Kontaktstück in Anlage mit der Kontaktfläche zu halten.

Die Kontaktfläche und das Kontaktstück müssen außenseitig isoliert werden. Zu diesem Zweck kann in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen sein, dass das Kontaktstück von einem Isolierkörper umgeben ist, wobei die Spannkraft vorzugsweise mittelbar über den Isolierkörper auf das Kontaktstück aufgebracht wird. Der Isolierkörper kann starr ausgebildet sein, in Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass der Isolierkörper elastisch und insbesondere federelastisch ist. Infolge der Spannkraft wird der Isolierkörper verformt und erzeugt eine Reaktions-Federkraft, die auf das Kontaktstück wirkt und dieses gleichmäßig beaufschlagt.

Das Heizelement ist in der Regel mit einem isolierenden Mantel umgeben. In einer möglichen Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Kontaktfläche in einer Ausnehmung des Mantels des Heizelementes ausgebildet ist, d.h. nicht radial nach außen vom Heizelement vorsteht. Alternativ kann die Kontaktfläche an einem radial hervorstehenden Anschlussteil des Heizelementes ausgebildet sein, bei dem es sich beispielsweise um einen Anschlussstutzen oder -bolzen handeln kann.

Damit das Heizelement zuverlässig mit elektrischer Energie versorgt wird, ist es notwendig, dass das Kontaktstück und die Kontaktfläche in vorbestimmter relativer Ausrichtung zueinander stehen. Um zu verhindern, dass diese vorbestimmte Relativposition während des Betriebes des Heizelementes verändert wird, ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass das Heizelement drehsicher auf der Rohrleitung oder der Düse festgelegt werden kann, so dass das Kontaktstück und die Kontaktfläche in vorbestimmter Ausrichtung gehalten sind.

Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich. Es zeigen:

1 einen vertikalen Schnitt durch ein montiertes Heizelement gemäß einer ersten Ausführungsform,

2 einen vertikalen Schnitt durch ein montiertes Heizelement gemäß einer zweiten Ausführungsform und

3 eine Abwandlung der Ausführungsform gemäß 2.

1 zeigt eine Heizvorrichtung 10, mittels der ein in einer nur angedeuteten Düse 13 strömendes Medium erwärmt werden kann. Die Heizvorrichtung 10 umfasst eine gestellfeste Grundplatte 15, auf der ein Reflektorrohr 12 gehalten ist. Innerhalb des Reflektorrohres 12 verläuft mit radialem Abstand die Düse 13. Auf die Düse 13 ist axial ein hülsenförmiges Heizelement 11 aufgeschoben, das zwischen der Düse 13 und dem äußeren Reflektorrohr 12 angeordnet ist und über eine Drehsicherung 16, die an der Grundplatte 15 ausgebildet ist, drehsicher festgelegt ist. Des Weiteren ist das Heizelement 11 mittels einer Sicherung 14 in axialer Richtung auf der Düse 13 festgelegt.

In der Mantelfläche des Heizelementes 11 sind zwei axial beabstandete Ausnehmungen 11a ausgebildet, in denen jeweils eine Kontaktfläche 26 eines innerhalb des Heizelementes 11 angeordneten, nicht dargestellten elektrischen Leiters ausgebildet ist.

In dem Reflektorrohr 12 ist in den Kontaktflächen 26 benachbarten bzw. gegenüberliegenden Bereichen jeweils eine Gewindebohrung 12a mit einem Innengewinde 21 ausgebildet. Eine elektrische Anschlussleitung 17 besitzt ein endseitiges Kontaktstück 18, das durch die Gewindebohrung 12a hindurchgesteckt und lose auf die Kontaktfläche 26 des Heizelementes 11 aufgelegt werden kann. Eine auf die Anschlussleitung 17 verschieblich aufgesetzte Spannschraube 22, die als Überwurfmutter ausgebildet ist, in ihrem Inneren mit einem elastischen Isolierkörper 19 gefüllt, der das Kontaktstück 18 zumindest teilweise umgibt und abschirmt. Die Spannschraube 22 besitzt ein Außengewinde, das mit dem Innengewinde 21 der Gewindebohrung 12a des Reflektorrohres 12 in Eingriff tritt. Beim Einschrauben der Spannschraube 22 in die Gewindebohrung des Reflektorrohres 12 wird die Spannschraube 22 relativ zum Heizelement 11 radial nach innen bewegt, wodurch das auf der Innenseite der Spannschraube 22 hervorstehende Kontaktstück 18 gegen die Kontaktfläche 26 des Heizelementes 11 gespannt wird.

Um das Heizelement 11 auszuwechseln, werden die Spannschrauben 22 soweit aus der jeweiligen Gewindebohrung 12a des Reflektorrohres 12 herausgedreht, dass die Anschlussleitungen 17 mit ihrem jeweiligen Kontaktstück 18 außer Anlage mit der Kontaktfläche 26 des Heizelementes 11 kommen. Nach Lösen der axialen Sicherung 14 kann das Heizelement 11 in axialer Richtung von der Düse 13 abgenommen werden. Anschließend wird ein neues Heizelement auf die Düse aufgeschoben und durch Einschrauben der Spannschrauben 22 elektrisch angeschlossen, indem die Kontaktstücke 18 gegen die Kontaktflächen des neuen Heizelementes gespannt werden.

Während bei der Ausgestaltung gemäß 1 die Spannkraft, mittels der das Kontaktstück 18 gegen die Kontaktfläche 26 gespannt wird, durch eine mit dem Reflektorrohr 12 in Eingriff stehende Spannschraube 22 erzeugt wird, zeigt 2 eine alternative Ausgestaltung, bei der auf der Außenseite des Reflektorrohres 12 ein Federbügel 23 angeordnet ist, die über einen Stift 25 am Reflektorrohr 12 festgelegt ist. In einer Bohrung 12b des Reflektorrohres 12 sitzt ein becherförmiges Druckstück 24, das der vorgenannten Spannschraube mit Ausnahme des Gewindes entspricht und den Isolierkörper 19 aufnimmt, der seinerseits in genannter Weise das Kontaktstück 18 umgibt. Das Druckstück 24 sitzt radial verschieblich in der Bohrung 12b und wird mittels der Federbügels 23 mit einer radial nach innen gerichteten Spannkraft beaufschlagt, wodurch das Kontaktstück 18 gegen die Kontaktfläche 26 des Heizelementes 11 gespannt wird. Zum Auswechseln des Heizelementes 11 wird entweder der Federbügel 23 gelöst oder die Kontaktstücke 18 werden zusammen mit den Isolierkörpern 19 und den Druckstücken 24 entgegen der Federkraft des Federbügels 23 soweit radial nach außen gezogen, dass das Heizelement 11 freikommt und von der Düse 13 abgezogen werden kann.

Während bei den beiden vorgenannten Ausführungsbeispielen die Kontaktfläche 26 jeweils in einer Ausnehmung 11a des Mantels des Heizelementes 11 ausgebildet ist, zeigt 3 eine Abwandlung, indem das Heizelement 11 zwei radial nach außen hervorstehende Anschlussteile 27 besitzt, die jeweils mit einem Kontaktstück 18 in Anlage gebracht werden können. Bei den Anschlussteilen 27 kann es sich um Anschlussstutzen oder Anschlussbolzen handeln. Bezüglich des weiteren Aufbaus entspricht die in 3 dargestellte Heizvorrichtung 10 der Heizvorrichtung gemäß 2.


Anspruch[de]
  1. Heizelement zum Aufsetzen auf eine Rohrleitung oder eine Düse (13), mit einem stromdurchflossenen Leiter, der über Anschlussleitungen (17) an eine Stromquelle anschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussleitungen (17) jeweils ein endseitiges Kontaktstück (18) aufweisen, das lose auf eine Kontaktfläche (26) des Heizelementes (11) auflegbar ist, und dass eine Spannvorrichtung (20) vorgesehen ist, mittels der das Kontaktstück (18) gegen die Kontaktfläche (26) spannbar ist.
  2. Heizelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannvorrichtung (20) eine Spannschraube (22) umfasst.
  3. Heizelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannschraube (22) mit einem Gewinde (21) eines das Heizelement (11) umgebenden Reflektorrohres (12) in Eingriff steht.
  4. Heizelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannvorrichtung (20) einen das Heizelement (11) zumindest teilweise umgreifenden Spannbügel (23) umfasst.
  5. Heizelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktstück (18) von einem Isolierkörper (19) umgeben ist.
  6. Heizelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannkraft über den Isolierkörper (19) auf das Kontaktstück (18) aufbringbar ist.
  7. Heizelement nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Isolierkörper (19) elastisch und insbesondere federelastisch ist.
  8. Heizelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktfläche (26) in einer Ausnehmung (11a) eines Mantels des Heizelement (11) ausgebildet ist.
  9. Heizelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktfläche (26) an einem radial hervorstehenden Anschlussteil (27) des Heizelementes (11) ausgebildet ist.
  10. Heizelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Heizelement (11) auf der Rohrleitung oder der Düse (13) drehsicher festlegbar ist.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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