Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
Klimatisierte Sitze sind aus dem Fahrzeug- und aus dem Flugzeugbau
bekannt. Eine übliche Anordnung besteht aus einem, mit wenigstens einer Vorrichtung
zur Luftzufuhr versehenen Sitz, dessen Sitzfläche und Lehnenfläche auf der dem Passagier
zugewandten Seite jeweils mit Luftaustrittsöffnungen bzw. mit einer luftdurchlässigen
Gewebestruktur versehen ist. Die Vorrichtung zur Luftzufuhr umfasst typischerweise
jeweils ein in der Sitzfläche bzw. in der Lehnenfläche angeordnetes Gebläse, das
Luft aus der Umgebung ansaugt und durch Luftführungskanäle im Sitz zu den einer
auf dem Sitz sitzenden Person zugewandten Oberflächen leitet.
In der US-A-6 048 024 ist ein ventilierter Sitz beschrieben, der mit
jeweils einer Gebläsevorrichtung unterhalb einer Sitzfläche sowie in einer Rückenlehne
versehen ist. Die Gebläsevorrichtungen saugen jeweils die Luft durch Öffnungen in
der Sitz- und Lehnenoberfläche aus dem Sitz und geben sie an die Umgebung ab.
Ein ventilierter Fahrzeugsitz ist weiterhin aus der DE
196 34 370 A1 bekannt. Der Fahrzeugsitz umfasst eine Rückenlehne, die ein
Lehnenpolster und eine deren Rückseite kaschierende Lehnenverkleidung aufweist.
Die Rückenlehne umfasst weiterhin eine Belüftungsvorrichtung für das Lehnenpolster,
die einen zwischen dem Lehnenpolster und der Lehnenverkleidung verlaufenden Hohlraum
und ein im Hohlraum angeordnetes Gebläse mit Gebläseeingang und Gebläseausgang aufweist.
Das Gebläse ist im der Unterseite der Rückenlehne näher liegenden unteren Teil des
Hohlraums angeordnet und mit seinem Gebläseeingang an einen Luftschacht angeschlossen,
der an der Lehnenverkleidung bis an die Unterseite der Rückenlehne entlang geführt
ist und dort einen Lufteinlass aufweist.
Ein Ziel der Erfindung besteht darin, einen klimatisierten Sitz bzw.
eine Klimatisierungseinrichtung für einen ventilierten Sitz zur Verfügung zu stellen,
die sich durch eine einfache geräusch- und zugluftarme Luftführung auszeichnet.
Dieses Ziel wird gemäß der vorliegenden Erfindung durch den Gegenstand
des Anspruches 1 erreicht. Die Lehnenverkleidung kann insbesondere als textiles
Gewebe oder Gewirke ausgebildet sein, mit dem ein in der Rückenlehne angeordnetes
Lüftergebläse abgedeckt ist. Mit einer solchen großflächigen textilen Lehnenabdeckung
aus luftdurchlässigem Bezugsmaterial kann eine deutliche Reduzierung von störenden
Ansauggeräuschen erreicht werden, da auf jegliche Art von Luftführungskanälen in
der Sitzlehne verzichtet werden kann, wie sie bei herkömmlichen Lehnenabdeckungen
aus starrem Kunststoff notwendig sind.
Vorzugsweise ist der wenigstens eine Lüfter in einem bodennahen unteren
Bereich der Rückenlehne angeordnet. Dem entsprechend ist zumindest ein bodennaher
unterer Bereich der Lehnenverkleidung luftdurchlässig. Für die Sitzbelüftung wird
normalerweise ungekühlte Luft verwendet, die aus unteren Bereichen des Fahrgastraums
entnommen und angesaugt wird. Diese bodennahen Bereiche weisen bei starker Sonneneinstrahlung
die tiefsten Temperaturen auf. So steigen die Temperaturen von in der prallen Sonne
geparkten Fahrzeugen im Inneren der Rückenlehne auf über 40 °C und im Kopfraum
auf über 65 °C an, während sie im Fußraum kaum über 30 °C ansteigen. Die
vom Lüfter angesaugte Luft ist somit im Regelfall deutlich kühler als die Luft in
Nähe der Ausströmöffnungen an der Rückenlehne. Alternativ hierzu kann auch weitgehend
die gesamte Lehnenverkleidung luftdurchlässig ausgebildet sein, so dass die Luft
auch aus höheren Bereichen des Fahrzeuginnenraums angesaugt wird. Da die Luftströmung
mit steigender Entfernung zum Lüfter normalerweise schwächer wird, wird auch bei
dieser Ausgestaltung der größere Teil der Ansaugluft aus bodennahen, unteren Bereichen
entnommen.
Zwischen Ansaugöffnung des wenigstens einen Lüfters und der textilen
Lehnenabdeckung kann in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung eine luftdurchlässige
Distanzschicht vorgesehen sein, die bspw. als Abstandsgewirke ausgebildet sein kann.
Auf diese Weise kann verhindert werden, dass die textile Lehnenabdeckung in den
Ventilatorbereich des Lüfters eindringen kann. Zudem kann dieses Abstandsgewirke
für eine radiale Umlenkung der Ansaugluft sorgen und verhindern, dass der vorzugsweise
relativ einfach aufgebaute Axiallüfter die Luft nur durch einen kleinen Bereich
in der Rückenlehne ansaugt.
Die Sitzlehne braucht bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der
Lehnenabdeckung nicht oder nur minimal in ihrem Design sowie in ihrer konstruktiven
Ausgestaltung gegenüber herkömmlichen Fahrzeugsitzen geändert werden. Auch deren
Haptik wird nicht wesentlich verändert bzw. beeinträchtigt. Die rückseitige Lehnenverkleidung
ist vorzugsweise blickdicht ausgebildet, so dass der Lüfter von den Fondpassagieren
nicht bemerkt wird.
Der Verzicht auf eine starre Lehnenabdeckung mit darin integrierten
bzw. von dieser verdeckten Luftführungskanälen ermöglicht einen relativ schlanken
Fahrzeugsitz, der trotz der darin angeordneten Klimatisierungseinrichtungen keinerlei
Einschränkung des Fußraumes für einen hinter dem klimatisierten Fahrzeugsitz platzierten
weiteren Passagier bewirkt.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die textile Lehnenabdeckung
eine Filterwirkung für die angesaugte Luft auf, so dass Partikel und Staub aus dem
Ventilatorbereich ferngehalten werden. Da gröbere Partikel und Staub nicht aus den
Luftaustrittsöffnungen des Fahrzeugsitzes zum Passagier abgegeben werden sollen,
würden sich diese unerwünschten Fremdstoffe nach länger andauerndem
Betrieb in der Rückenlehne des Sitzes ablagern und dort anreichern. Dadurch würden
bei stärkerer Verschmutzung nach längerer Zeit die Strömungsverhältnisse in den
Luftführungskanälen zunehmend beeinträchtigt, wodurch auch die Klimatisierungswirkung
beeinträchtigt wäre. Diese Nachteile können durch eine entsprechend feinmaschige
Gestaltung des textilen Materials der Lehnenabdeckung verhindert werden.
Die erfindungsgemäße Lehnenabdeckung ermöglicht auch bei einem sehr
dünnen Gewebe bereits eine gute Geräuschdämmung für die Fondpassagiere, da keine
Hohlräume von Luftführungskanälen vorhanden sind, die eine Quelle für Resonanzen
bilden könnten. Zudem treten nur relativ niedrige Strömungsgeschwindigkeiten auf,
so dass auch aus diesem Grund nahezu keine störenden Geräuschemissionen auftreten.
Die Geräuschabstrahlung kann weiter dadurch reduziert werden, dass das textile Gewebe
der Lehnenabdeckung eine geräuschdämmende Strukturierung erhält und ggf. etwas dicker
ausgeführt ist. Ggf. kann eine solche geräuschdämmende Strukturierung sogar eine
schallabsorbierende Wirkung aufweisen, wodurch das Geräuschniveau im Fahrzeuginneren
effektiv reduziert werden kann.
Die diffuse Ansaugung zumindest über einen unteren Bereich bzw. über
nahezu die gesamte Lehnenrückseite führt dazu, dass keine lokalen hohen Strömungsgeschwindigkeiten
an einem Lufteinlass entstehen. Auf diese Weise wird auch jeder spürbare Ansaugluftzug
vermieden.
Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung lassen sich
den abhängigen Ansprüchen sowie der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels entnehmen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert. Die einzige Figur
zeigt einen Fahrzeugsitz in schematischer Schnittdarstellung.
Die Figur zeigt einen erfindungsgemäßen klimatisierten Sitz
10 in schematischer Darstellung. Der Sitz 10 umfasst eine ungefähr
waagrecht angeordnete Sitzfläche 12 und eine starr oder schwenkbar daran
befestigte Rückenlehne 16. Zur Gewährleistung des gewünschten Sitzkomforts
weist die Sitzfläche 12 ein nachgiebiges Sitzpolster 14 und die
Rückenlehne 16 ein nachgiebiges Lehnenpolster 18 auf. Sitzpolster
14 und Lehnenpolster 18 können insbesondere aus Schaumstoff o.
dgl. bestehen. Ggf. kann jeweils auch ein Federkern vorgesehen sein. Eine Unterseite
der Sitzfläche 12 ist über ein Sitzgestell (nicht dargestellt) an einem
Boden – vorzugsweise verschiebbar – verankert. Ein derartiger erfindungsgemäßer
Sitz 10 kann bspw. in einem Fahrzeug, insbesondere in einem Kraftfahrzeug
oder auch in einem Flugzeug zum Einsatz kommen.
In einem unteren rückseitigen Bereich der Rückenlehne 16
ist ein Lüfter 22 vorgesehen, der Luft aus der Umgebung ansaugt und die
angesaugte Luft über einen flexiblen Balg 36 zu einer Luftverteilungsstruktur
32 innerhalb des Lehnenpolsters 18 der Rückenlehne 16
fördert. Von dort aus wird die geförderte Luft über Luftführungskanäle
30 zu oberflächennahen Bereichen der Lehne 16 gefördert. Dort
können bspw. weitere Bereiche mit Luftverteilungsstrukturen 32 vorgesehen
sein, durch die die Luft zu Luftaustrittsöffnungen 34 bzw. zu einem luftdurchlässigen
Gewebe 40 gefördert wird. Bei einem Lederbezug kommen insbesondere nur
Luftaustrittsöffnungen 34 in Frage. Bei einem Stoffbezug kommt dagegen
vorzugsweise ein luftdurchlässiges Gewebe 40 an der Oberfläche der Lehne
16 zum Einsatz, durch das die Luft nach außen treten kann.
Der Lüfter 22 kann insbesondere als Axiallüfter ausgebildet
sein, der die Luft durch eine senkrecht zur Rückseite der Rückenlehne
16 gerichtete Luftansaugöffnung 26 ansaugt und in gleicher Richtung
durch eine Luftaustrittsöffnung 28 in Richtung zum flexiblen Balg
36 austreten lässt. Der Balg 36 ist vorzugsweise fest mit einem
Lüftergehäuse 24 verbunden, so dass der Lüfter 22 ggf. allein
durch diese Verbindung in der Rückenlehne 16 ausreichend fixiert sein kann.
Die rückseitige Lehnenverkleidung 20 ist zumindest in einem
bodennahen unteren Bereich der Rückenlehne 16 durchlässig für die vom Lüfter
22 angesaugte Luft. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist weitgehend die
gesamte Lehnenverkleidung 20 luftdurchlässig ausgebildet, was durch die
Vielzahl von parallelen Pfeilen in senkrechter Richtung zur Rückseite der Rückenlehne
16 angedeutet ist. Zwischen der Luftansaugöffnung 26 des Lüfters
22 und der Lehnenverkleidung 22 kann ein Distanztextil
38 angeordnet sein, dass einerseits für eine bessere Luftverteilung auch
in radialer Richtung sorgen und andererseits verhindern kann, dass die Lehnenverkleidung
in rotierende Teile des Lüfters 22 gelangen kann. Dieses Distanztextil
38 kann als netz- oder gewebeartiges Abstandsgewirke ausgebildet sein,
das ggf. darüber hinaus eine zusätzliche Fixierung des Lüftergehäuses
24 in der Rückenlehne 16 bewirken kann.
Die luftverteilende und -lenkende Funktion des Distanztextils
38 ist durch einen senkrecht nach unten gerichteten Pfeil charakterisiert,
der eine Luftführung innerhalb der Rückenlehne 16 in radialer Richtung
zum Lüfter 22 hin verdeutlicht. Weiterhin sind zwei senkrecht zu einer
Mittelachse des Lüftergehäuses 24 gerichtete Pfeile erkennbar, welche die
radiale Ansaugung von Luft durch das Distanztextil 38 in Richtung zur Luftansaugöffnung
26 des Lüfters 22 verdeutlichen. Mittels des Distanztextils
38 bzw, des Abstandsgewirkes kann erreicht werden, dass die vom Lüfter
22 in die Luftverteilungsstrukturen 32 geförderte Luft auch von
höheren Bereichen und ggf. über die gesamte Fläche des rückseitigen Bereichs der
Rückenlehne 16 angesaugt wird.
Die Lehnenverkleidung 20 kann insbesondere als textiles Gewebe
oder Gewirke ausgebildet sein, das luftdurchlässig und blickdicht
ist. Durch die großflächige Luftansaugung durch große Bereiche der rückseitigen
Lehnenverkleidung 20 ist ein Ansauggeräusch des Lüfters 22 weitgehend
gedämpft, da keinerlei resonanzbildende Luftführungskanäle im Ansaugbereich notwendig
sind. Zudem sorgt die großflächige Verteilung der Luftansaugung dafür, dass keinerlei
für die Fondpassagiere störender Luftzug bemerkbar wird.
Neben den erwähnten Funktionen kann das Gewebe oder Gewirke der Lehnenverkleidung
zusätzliche Aufgaben erfüllen, bspw. eine Filterfunktion zur Abschirmung der Innenräume
des Sitzes 10 gegen Partikeln und Staub. Diese könnten sich ansonsten im
Sitz 10 anreichern und nach längerer Betriebsdauer zu Störungen führen.
Weiterhin kann die Lehnenverkleidung 20 als geräuschdämmende Abdeckung
ausgebildet sein, die einerseits die vom Lüfter 22 emittierten Geräusche
abschirmt und andererseits für eine Absorption von im Fahrzeug auftretenden Fahrgeräuschen
sorgen kann.
Eine ähnliche Luftverteilungsstruktur ist in der Sitzfläche
12 vorgesehen. Auch hier sind mehrere Luftführungskanäle 30 innerhalb
eines Sitzpolsters 14 angeordnet, durch die von einer Vorrichtung zur Luftzufuhr
– insbesondere von einem Lüfter 22 – angesaugte Luft zur Oberfläche
gefördert wird, auf der eine Person sitzen kann. In oberflächennahen Bereichen der
Sitzfläche 12 sind Luftverteilungsstrukturen 32 vorgesehen, die
jeweils mit einem Luftführungskanal 30 in Verbindung stehen. Auch hier
kann die Luft wiederum durch Luftaustrittsöffnungen 34 bzw. durch ein luftdurchlässiges
Gewebe 40 nach außen treten. Eine Luftverteilungsstruktur 32 an
der Unterseite der Sitzfläche 12 steht nach oben hin mit den Luftführungskanälen
30 in Verbindung. Nach unten hin mündet sie in eine Luftaustrittsöffnung
des Lüfters 22, der die Luft axial von unten ansaugt.
Die Klimatisierungseinrichtung ist vorzugsweise auf Blasen von Umgebungsluft
zur Sitzoberfläche eingerichtet. Sie ist jedoch auch in umgekehrter Luftströmungsrichtung
betreibbar.
10
- Sitz
12
- Sitzfläche
14
- Sitzpolster
16
- Rückenlehne
18
- Lehnenpolster
20
- Lehnenverkleidung
22
- Lüfter
23
- Luft-Fördereinrichtung
24
- Lüftergehäuse
26
- Luftansaugöffnung
27
- Durchtrittsöffnung
28
- Luftaustrittsöffnung
30
- Luftführungskanal
32
- Luftverteilungsstruktur
34
- Luftaustrittsöffnung
36
- Balg
38
- Distanztextil
40
- Luftdurchlässiges Gewebe