Die vorliegende Erfindung betrifft eine gasisolierte Schaltanlage
für Hoch- und Mittelspannungsanwendungen, die verbesserte Funktionen und Eigenschaften
aufweist. Insbesondere ermöglicht es die Anlage gemäß der Erfindung dank ihrer innovativen
Struktur, die Ausführung der notwendigen elektrischen Vorgänge gemäß einer Lösung
zu optimieren, die gleichzeitig einfach, effektiv und kompakt ist.
Vom Stand der Technik ist bekannt, daß bei gasisolierten Schalter-
und Trenneinheiten elektrische Schaltvorgänge sowohl zum Unterbrechen als auch zum
Trennen durch die translatorische Bewegung eines oder mehrerer beweglicher Kontakte
realisiert werden, die mit entsprechenden festen Kontakten koppeln bzw. sich von
diesen trennen können. Ein erheblicher Nachteil dieser bekannten Arten von Anlagen
liegt darin, daß die verschiedenen Schaltvorgänge, zum Beispiel zum Trennen auf
der Eingangsleitung oder auf der Ausgangsleitung, durch spezielle Komponenten ausgeführt
werden, die von der Struktur her separat und voneinander verschieden sind. Daher
ist die Anzahl der Komponenten, die zum Ausführen der verschiedenen Schaltvorgänge
verwendet werden, groß und führt zu einem erhöhten Platzbedarf und größerem Gesamtvolumen
der Anlage, was wiederum eine Kostensteigerung mit sich bringt. Zudem werden die
Kontakte unter Verwendung von Betätigungsvorrichtungen bewegt, die im allgemeinen
Betätiger der mechanischen oder der hydraulischen Art umfassen, welche zum Übertragen
von Bewegung auf den beweglichen Kontakt gewöhnlich komplizierte kinematische Systeme
mit komplizierten Koppelmechanismen und/oder komplizierten Betätigungs- und Steuersystemen
erfordern.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die Leitungserdung die Verwendung
zusätzlicher separater Komponenten erfordert, die im allgemeinen von Hand betätigt
werden und daher das direkte Eingreifen von Bedienpersonen am Installationsort zwingend
erforderlich und eine Fernsteuerung unmöglich machen. Zudem ist der Einsatz spezieller
Vorrichtungen und Zusätze notwendig, die nicht frei von Nachteilen sind, um den
elektrodynamischen Beanspruchungen entgegenzuwirken, die durch Kurzschlußbedingungen
hervorgerufen werden, welche dazu neigen, die Vorrichtung von der Leitung zu trennen
und die Anlagen zu beschädigen.
Angesichts der mechanischen Komplexität der Bewegungselemente und
der großen Zahl der eingesetzten Komponenten, sind Wartungsarbeiten notwendig, um
ein Nennverhalten beizubehalten und so die Wiederholbarkeit des Betriebsverhaltens
zu gewährleisten.
Derartige gasisolierte Schaltanlagen sind aus den Dokumenten US-A-5796060
und EP-A-0196240 bekannt.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine gasisolierte
Schaltanlage anzugeben, bei der die elektrischen Vorgänge, insbesondere zum Erden
einer Leitung, die am Ausgang mit der Anlage selbst verbunden ist, auf einfache
und leicht steuerbare Art und Weise erfolgen.
Im Rahmen dieses Ziels besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung
darin, eine gasisolierte Schaltanlage anzugeben, bei der die Erdung der Ausgangsleitung
der Anlage auch unter elektrodynamischen Beanspruchungen gewährleistet ist, die
beispielsweise durch Kurzschlußbedingungen hervorgerufen werden.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
gasisolierte Schaltanlage anzugeben, die verglichen mit bekannten Anlagen eine geringere
mechanische Komplexität und eine vereinfachte Struktur aufweist.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
gasisolierte Schaltanlage anzugeben, bei der das Schalten zum Erden einer Ausgangsleitung
der Anlage ohne direktes Eingreifen durch Bedienpersonen ausgeführt werden kann.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
gasisolierte Schaltanlage mit kompakten Abmessungen und kompaktem Platzbedarf anzugeben.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
gasisolierte Schaltanlage anzugeben, die hochzuverlässig ist und relativ leicht
und zu wettbewerbsfähigen Kosten hergestellt werden kann.
Dieses Ziel sowie diese und andere Aufgaben, die im folgenden deutlich
werden, löst eine gasisolierte Schaltanlage mit zumindest einer Eingangsschiene
und einer Ausgangsschiene, die in zwei entsprechenden Buchsen angeordnet sind, einem
Gehäuse, das eine Unterbrechungseinheit und eine Trenneinheit enthält, die miteinander
und mit der Eingangsschiene bzw. mit der Ausgangsschiene elektrisch verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Erdungsvorrichtung zum Erden der Ausgangsschiene
enthält, wobei die Erdungsvorrichtung der Ausgangsschiene zugeordnete elektrische
und mechanische Koppelmittel sowie Kontaktmittel enthält, die zwischen einer ersten
Stellung, in der sie von den Koppelmitteln getrennt sind und die Ausgangsschiene
spannungsführend ist, und einer zweiten Stellung, in der sie mit den Koppelmitteln
verbunden sind und die Ausgangsschiene geerdet ist, bewegbar sind, wobei die Kontaktmittel
wirkungsmäßig durch Betätigungsmittel gesteuert sind, die dazu geeignet sind, die
für die Bewegung notwendige Energie zu liefern.
Die Anlage nach der Erfindung kann phasengetrennt oder phasenvereinigt,
für ein Einfachschienensystem oder ein Mehrfachschienensystem, mit einpoliger oder
mit dreipoliger Betätigung sein.
Bei der Anlage nach der Erfindung erfolgt somit der Vorgang zum Erden
der Ausgangsschiene dadurch, daß eine Vorrichtung verwendet wird, die in der Anlage
selbst integriert ist, und zwar gemäß einer Lösung, die gleichzeitig
einfach, effektiv, kompakt und kostengünstig ist.
Ein weiterer Vorteil der Anlage nach der Erfindung besteht darin,
daß sie dadurch, daß sie eine Trenneinheit, eine Unterbrechungseinheit und eine
Erdungsvorrichtung enthält, praktisch ein komplettes und vorgefertigtes Modul darstellt,
das leicht zum Installationsort transportiert werden kann.
Die Erfindung betrifft ferner eine gasisolierte Schaltanlage mit den
Merkmalen des Anspruchs 15.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung einiger
bevorzugter, jedoch nicht ausschließlicher Ausführungsbeispiele einer Schaltanlage
nach der Erfindung, die als nicht einschränkende Beispiele in den zugehörigen Zeichnungen
dargestellt sind, in denen zeigen:
1 eine Ansicht eines Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen gasisolierten Schaltanlage für ein Einfachschienensystem
und für einpolige Betätigung;
2 eine Ansicht eines Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen gasisolierten Schaltanlage für ein Zweischienensystem und
für einpolige Betätigung;
3 eine Detailansicht einer Erdungsvorrichtung
der Ausgangsschiene, die bei der Anlage nach der Erfindung verwendet werden kann,
in einem Zustand, in dem die Ausgangsschiene spannungsführend ist;
4 eine Detailansicht einer Erdungsvorrichtung
der Ausgangsschiene, die bei der Anlage nach der Erfindung verwendet werden kann,
in einem Zustand, in dem die Ausgangsschiene geerdet ist;
5 eine Detailansicht einer mit einem
Schlitz versehenen Führung, die bei der Erdungsvorrichtung der 3
und 4 verwendet wird;
6 eine Ansicht eines Zapfens, der bei
der Erdungsvorrichtung der 3 und 4
verwendet wird;
7 eine schematische Ansicht eines alternativen
Ausführungsbeispiels einer Erdungsvorrichtung für die Ausgangsschiene, die bei der
erfindungsgemäßen Anlage verwendet werden kann;
8 eine schematische Ansicht eines weiteren
alternativen Ausführungsbeispiels einer Erdungsvorrichtung für die Ausgangsschiene,
die bei der erfindungsgemäßen Anlage verwendet werden kann.
Gemäß 1 umfaßt die erfindungsgemäße Schaltanlage
ein Gehäuse 1, das eine in einer ersten Buchse 40 aufgenommene
erste Leiterschiene 2 und eine in einer zweiten Buchse 41 aufgenommene
zweite Leiterschiene 3 enthält. Die Schienen 2 und 3
sind am Eingang/Ausgang der Vorrichtung beispielsweise mit einer Stark-Stromleitung
elektrisch verbunden. Alternativ könnten sie mit anderen elektrischen Anlagen mit
unterschiedlichen Anordnungen und gemäß verschiedenen Anwendungen verbunden sein.
In dem Gehäuse 1, das ein Isoliergas enthält, sind eine Unterbrechungseinheit
4 und eine Trenneinheit 5 aufgenommen, die miteinander und mit
der Eingangsschiene 2 bzw. mit der Ausgangsschiene 3 in der im
folgenden ausführlicher beschriebenen Art und Weise elektrisch verbunden sind.
Vorteilhafterweise ist die erfindungsgemäße Anlage mit einer Erdungsvorrichtung
200 für die Ausgangsschiene 3 versehen. Die Erdungsvorrichtung
200 ist vorteilhafterweise in der Buchse 4 angeordnet, und zwar
an ihrer Basis, und umfaßt mechanische und elektrische Koppelmittel, die der Ausgangsschiene
3 zugeordnet sind, sowie Kontaktmittel, die sich zwischen einer Stellung
zum Trennen von den Koppelmitteln, in der die Ausgangsschiene 3 spannungsführend
ist, und einer Stellung zum Verbinden mit den Koppelmitteln, in der die Ausgangsschiene
3 geerdet ist, bewegen können. Die Vorrichtung 200 umfaßt ferner
Betätigungsmittel, die wirkungsmäßig mit den Kontaktmitteln verbunden sind und die
Energie für deren Bewegung liefern.
Gemäß einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel, das in den
3 und 4 im Detail
dargestellt ist, umfassen die Mittel zum elektrischen und mechanischen Koppeln mit
der Ausgangsschiene 3 einen hohlen Sitz 101 in dem Körper der
Schiene 3, in dem ein Zapfen 102 angeordnet ist. Genauer gesagt
hat der Zapfen 102, der in 6 im Detail dargestellt
ist, einen geformten Kopf 103, der dazu geeignet ist, die Verbindung mit
den Kontaktmitteln in der im folgenden beschriebenen Art und Weise zu ermöglichen.
Die Kontaktmittel umfassen einen Leiterkörper 104, der im
wesentlichen rohrförmig ist und durch Betätigungsmittel wirkungsmäßig gesteuert
wird. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel umfassen die Betätigungsmittel einen
Spindelmechanismus 105, der den rohrförmigen Körper 104 wirkungsmäßig
mit einem Betätiger 106, beispielsweise einem Elektromotor verbindet. Alternativ
können andere Arten von Betätigungsmitteln verwendet werden, sofern sie mit dem
Anwendungszweck kompatibel sind.
Auf der Innenseite des rohrförmigen Körpers 104 ist ein erhabener
Abschnitt 107 vorgesehen, der eine Öffnung ausbildet, die den Durchgang
des geformten Kopfes 103 in den rohrförmigen Körper 104 und sein
nachfolgendes Koppeln mit dem rohrförmigen Körper ermöglicht. Genauer gesagt betätigt
der Elektromotor 106 den Spindelmechanismus 105, der wiederum
die Bewegung auf den Leiterkörper 104 überträgt. Der Leiterkörper
104 bewegt sich ausgehend von der in 3 gezeigten
Stellung und tritt mit seinem Endabschnitt in den Sitz 101 ein, wie in
4 dargestellt. Vorteilhafterweise sind auf der Außenseite
des rohrförmigen Körpers 104 auch mehrere flexible Plättchen bekannter
An vorhanden, die der Einfachheit der Beschreibung halber nicht dargestellt sind.
Wenn der Körper 104 in den Sitz 101 eintritt, koppeln die flexiblen
Plättchen somit elektrisch mit den Wänden des hohlen Sitzes 101 und ermöglichen
das Erden der Ausgangsschiene 3. Ferner ist es durch die Verwendung des
Motors möglich, den Vorgang zum Erden mittels einer Fernsteuerung
auszuführen, also ohne direktes Eingreifen von Bedienpersonen am Installationsort.
Als weiterer Vorteil können dank der Möglichkeit, die Erfindung fernzusteuern, koordinierte
Eingriffsstrategien mit automatischen Abläufen, beispielsweise zum Trennen, zwischen
den verschiedenen Anlagen vorgesehen werden. In jedem Fall ist es möglich, zusammen
mit der Motorbetätigung auch manuelle Betätigungen vorzusehen, um eine größere Sicherheit
zu gewährleisten.
Beim Einführen in den Sitz 101 tritt der Kopf 103
des Zapfens ferner durch die durch den erhabenen Abschnitt 107 definierte
Öffnung in den rohrförmigen Körper 104 ein. Vorteilhafterweise sind auf
der Außenseite des rohrförmigen Körpers 104 zwei Klinken 108 vorhanden,
von denen jede in einem entsprechenden Schlitz 109 in einer Führung
110 läuft, die zu dem Gehäuse 1 gehört. Genauer gesagt haben die
Schlitze 109, wie in 5 gezeigt, einen ersten
Abschnitt mit einer geradlinigen Achse und einen Endabschnitt mit einer gekrümmten
Achse.
Wenn der Kopf des Zapfens 102 durch die Öffnung getreten
ist, gleiten die Klinken 108 auf diese Weise in dem gekrümmten Abschnitt
der Schlitze 109 und erzeugen eine Drehung des rohrförmigen Körpers
104. Folglich wird der Kopf 103 des Zapfens bezüglich der äußeren
Begrenzung der Öffnung verschoben und kann geometrisch mit den Rückwänden des erhabenen
Abschnitts 107 koppeln. Auf diese Weise erfolgt zwischen dem rohrförmigen
Körper 104 und dem Zapfen 102 eine geometrische Kopplung mit einem
im wesentlichen ineinandergreifenden Kontakt. Dieser Kontakt gewährleistet mit einer
einfachen, kompakten und effektiven konstruktiven Lösung den Widerstand gegenüber
elektrodynamischen Beanspruchungen, die dazu neigen, den Körper 104 von
der Schiene 3 zu trennen.
Gemäß einem, nicht dargestellten, alternativen Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Anlage kann die mechanische Verbindung zwischen den Teilen
hergestellt werden, indem eine hervorstehende Klinke am Kopf des Zapfens
102 ausgebildet wird. In diesem Fall ist auf der Innenseite des rohrförmigen
Körpers 104 ein Schlitz vorhanden, der zumindest einen Abschnitt mit einer
gekrümmten Achse hat, wie oben für die Schlitze 109 beschrieben. Somit
tritt die an dem Kopf des Zapfens ausgebildete Klinke in den Schlitz ein und erzeugt
dadurch, daß sie in dem Abschnitt mit gekrümmter Achse gleitet, eine Drehung des
rohrförmigen Körpers 104 und dessen ineinandergreifendes Koppeln mit dem
Zapfen 102.
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anlage
umfassen die Koppelmittel einen hohlen Sitz 101, der in dem Körper der
Ausgangsschiene 3 ausgebildet ist und in dem ein Zapfen, wie oben beschrieben,
angeordnet ist. In diesem Fall hat der Zapfen einen im wesentlichen zylindrischen
Körper, der mit einem Gewinde versehen ist, und entsprechend ist die Innenseite
des rohrförmigen Körpers 104 zumindest teilweise mit einem Gewinde versehen.
Folglich schraubt sich, wenn der rohrförmige Körper 104 in den Sitz
101 eintritt, der Zapfen in diesen hinein und sorgt für die mechanische
Kopplung zwischen den beiden Teilen.
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel, das schematisch in
7 dargestellt ist, umfassen die Koppelmittel einen
hohlen Sitz 101, der in dem Körper der Ausgangsschiene 3 ausgebildet
ist, sowie ein rohrförmiges Isolierelement 112, das ein an dem Gehäuse
1 befestigtes erstes Ende und ein zweites Ende hat, das an den Kanten des
Sitzes 101 an der Schiene 3 befestigt ist. In diesem Fall umfassen
die Kontaktmittel einen länglichen Leiterkörper 114, der beispielsweise
in der Form dem vorstehend beschriebenen rohrförmigen Körper 104 im wesentlichen
entspricht. Der Leiterkörper 114 gleitet in dem Isolierelement
112 und tritt in den hohlen Sitz 101 ein, so daß die auf seiner
Außenseite angeordneten flexiblen Plättchen elektrisch mit den Wänden des Sitzes
101 koppeln. In diesem Fall ist das ineinandergreifende mechanische Koppeln
durch die gemeinsame Wirkung des hohlen Sitzes 101 und des Isolierelements
112 gewährleistet.
Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel, das schematisch
in 8 dargestellt ist, umfassen die Koppelmittel einen
hohlen Sitz 120, der in der Ausgangsschiene 3 ausgebildet ist
und eine Seitenwand 121, beispielsweise mit einem gekrümmten Stirnprofil,
sowie eine im wesentlichen ebene Basis 122 hat, an der eine stufenförmige
Aushöhlung 123 ausgebildet ist. Die Kontaktmittel umfassen ihrerseits einen
länglichen Leiterkörper 124, der beispielsweise ein rohrförmiger Körper,
ähnlich dem oben beschriebenen, oder einfach ein geeignet geformter Messerkontakt
sein kann. Der Leiterkörper 124 hat ein erstes Ende, das wirkungsmäßig
mit einem Elektromotor 106 verbunden ist, und ein zweites, freies Ende,
das einen vorstehenden Zahn 125 hat. In diesem Fall erzeugt der Motor
106 eine Drehung des Körpers 124, der in den Sitz 120
eintritt, und der Zahn 125 tritt in die Aushöhlung 123 ein und
sperrt darin. Auch in diesem Fall sind auf der Außenseite des Körpers
124 flexible Plättchen vorhanden, die mit den Wänden des Sitzes
120 elektrisch koppeln. Das Gehäuse 1 kann ferner geeignet konfiguriert
sein, um den Leiterkörper 124 elektrisch abzuschirmen.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Anlage liegt darin, daß
bei all den oben beschriebenen Lösungen in der Position, in der die Ausgangsscheine
3 geerdet ist, d.h. wenn der Leiterkörper (104, 114,
124) mit der Schiene 3 elektrisch verbunden ist, der Winkel zwischen
der Achse 130 des Leiterkörpers und der Achse 140 der Ausgangsschiene
zwischen 45° und 135°, vorzugsweise zwischen 60° und 120°, insbesondere
zwischen 80° und 100° liegt. Insbesondere beträgt der Winkel, wie in
4 gezeigt, ungefähr 90°. Auf diese Weise erhält
man eine optimale Lösung, was den Platzbedarf und die erforderlichen Isolationen
betrifft.
Wie in 1 dargestellt, umfaßt die Trenneinheit
5 einen ersten festen Kontakt 6, der mit der Ausgangsschiene
3 verbunden ist, und einen zweiten, geerdeten festen Kontakt
7. Bei 1 ist der feste Kontakt 7
mit dem Gehäuse 1 verbunden, welches geerdet ist. Die Trenneinheit
5 umfaßt ein Betätigungselement, vorzugsweise eine rotierende Welle
8, die durch Betätigungselemente bewegt wird, welche schematisch durch
die Vorrichtung 9 angedeutet sind und beispielsweise aus einem in geeigneter
Weise gesteuerten Elektromotor bestehen können.
Ein erster beweglicher Kontakt 10, der mit der Unterbrechungseinheit
4 elektrisch verbunden ist, ist an der Welle 8 befestigt und dreht
sich starr mit ihr. Bei dem Ausführungsbeispiel der 1
besteht der bewegliche Kontakt 10 aus einem Messerkontakt, der ein sektorartiges
Profil hat und auf die Welle 8 gekeilt ist. Der bewegliche Kontakt
10 und die festen Kontakte 6 und 7 sind so angeordnet,
daß die Enden der festen Kontakte in der Ebene liegen, die durch die Drehung des
Endes des beweglichen Kontakts 10 verfolgt wird. In diesem Fall erfolgt
der Trennvorgang durch Drehen der Welle 8. Folglich koppelt der fest an
sie gekoppelte bewegliche Kontakt 10 mit dem festen Kontakt 6
oder 7 und stellt so die Verbindung mit der Leitung bzw. der Erdung her.
In 1 ist der bewegliche Kontakt 10 mit dem
festen Kontakt 7 gekoppelt. Also ist die Erdungsverbindung geschlossen,
während die Ausgangsverbindung offen ist.
Gemäß einem, nicht dargestellten, alternativen Ausführungsbeispiel
können zwei bewegliche Kontakte vorhanden sein, die an der Welle 8 befestigt
sind. Jeder dieser beweglichen Kontakte kann mit einem entsprechenden festen Kontakt
gekoppelt werden. In diesem Fall liegt der feste Kontakt 6 in der Drehebene
eines der _ beiden beweglichen Kontakte, der damit gekoppelt werden kann, während
der bewegliche Kontakt 7 in der Drehebene des anderen beweglichen Kontakts
liegt, der damit gekoppelt werden kann. Ferner sind die beiden beweglichen Kontakte
in einem derartigen Winkel zueinander an der Welle 8 befestigt, daß sie
nicht gleichzeitig mit den festen Kontakten 6 und 7 gekoppelt
werden können. Auf diese Weise wird durch Drehen der Welle 8 beispielsweise
das Entkoppeln zwischen dem festen Kontakt 6 und dem ersten beweglichen
Kontakt und dann das Koppeln zwischen dem festen Kontakt 7 und dem zweiten
beweglichen Kontakt erreicht, wodurch die Erdtrennung erfolgt. Auf ähnliche Weise
kann vorgegangen werden, wenn der Erdungstrennkontakt geöffnet und der Leitungskontakt
geschlossen werden soll.
Die Unterbrechungseinheit 4 hat ihrerseits eine Unterbrechungskammer
80, in der ein fester Kontakt 14 und ein beweglicher Kontakt
15 aufgenommen sind, wobei die Längsachse der Unterbrechungskammer 80 im
wesentlichen mit der Drehachse des Betätigungselements 8 fluchtet. In diesem
Fall erfolgt der Öffnungs/Schließvorgang der Unterbrechungseinheit aufgrund der
translatorischen Bewegung des beweglichen Kontakts der Unterbrechungseinheit entlang
der Längsachse der Anlage, während das Schalten zum Trennen auf der Seite des Ausgangsschiene
dadurch erfolgt, daß die beweglichen Kontakte der Trenneinheit 5 um diese Längsachse
gedreht werden.
Gemäß einem, nicht dargestellten, speziellen Ausführungsbeispiel besteht
das Betätigungselement der Trenneinheit aus dem Gehäuse 80 der Unterbrechungskammer.
In diesem Fall sind die beweglichen Kontakte der zweiten Trenneinheit
5 auf der Außenseite der Unterbrechungskammer befestigt, die sich bezüglich
des Gehäuses 1 der Anlage drehen kann. Die Bewegung wird durch Betätigungselemente
übertragen, beispielsweise durch einen geeignet gesteuerten Elektromotor, vorzugsweise
einen Servomotor. Durch Anwenden dieser technischen Lösung ist die Anlage nach der
Erfindung besonders kompakt, da der von der Trenneinheit 5 eingenommene
Platz in dem Gehäuse 1 entlang der Unterbrechungskammer verteilt ist.
Die 2 zeigt eine gasisolierte Schaltanlage
für ein Zweischienensystem. Wie oben beschrieben, umfaßt die Anlage der
2 ein Gehäuse 1, in dem eine Unterbrechungseinheit
4 und eine Trenneinheit 5 aufgenommen sind und das ein Isoliergas,
eine erste Buchse 40, in der eine Eingangsschiene 2 aufgenommen
ist, eine zweite Buchse 41, in der eine erste Ausgangsschiene
11 aufgenommen ist, und eine dritte Buchse 43, in der eine zweite
Ausgangsschiene 13 aufgenommen ist, enthält. In diesem Fall wird für jede
der Ausgangsschienen 11, 13 eine Erdungsvorrichtung
200 verwendet.
Wie dargestellt, umfaßt die Trenneinheit 5 einen ersten festen
Kontakt 21, der mit der Ausgangsschiene 11 verbunden ist, einen
zweiten, geerdeten festen Kontakt 22 und einen dritten festen Kontakt
23, der mit der Ausgangsschiene 13 verbunden ist. Wie in
1 ist der feste Kontakt 22 mit dem Gehäuse
1 verbunden, welches geerdet ist. Die Trenneinheit 5 umfaßt ferner
einen ersten beweglichen Kontakt 31, einen zweiten beweglichen Kontakt
32 und einen dritten beweglichen Kontakt 33, die mit der Unterbrechungseinheit
4 elektrisch verbunden sind, auf der Welle 8 befestigt sind und
sich starr mit ihr drehen. Auch in diesem Fall wird die rotierende Welle
8 durch Betätigungselemente betätigt, die schematisch durch die Einheit
9 dargestellt sind, die zum Beispiel ein geeignet gesteuerter Elektromotor
sein kann.
Bei dem Ausführungsbeispiel der 2 bestehen
die beweglichen Kontakte 31, 32 und 33 aus Messerkontakten,
die ein sektorartiges Profil haben und auf die Welle 8 gekeilt sind. Die
beweglichen Kontakte 31, 32, 33 und die festen Kontakte
21, 22, 23 sind so angeordnet, daß bei jedem Kontaktpaar
21 und 31, 22 und 32, 23 und
33 der feste Kontakt in der Drehebene des entsprechenden beweglichen Kontakts
liegt. Ferner sind die beweglichen Kontakte 31, 32 und
33 in einem Winkel zueinander auf der Welle
8 befestigt, der dafür sorgt, daß der bewegliche Kontakt 32 nicht
mit dem festen Kontakt 22 gekoppelt werden kann, wenn der bewegliche Kontakt
31 und/oder der bewegliche Kontakt 33 mit dem entsprechenden festen
Kontakt 21 bzw. 23 gekoppelt ist. Der Trennvorgang auf der Seite
des Ausgangsanschlusses erfolgt, indem die Welle 8 gedreht wird. Folglich
koppeln die starr an sie gekoppelten beweglichen Kontakte 31,
32 und 33 mit den entsprechenden festen Kontakten 21,
22 und 23. In 2 ist der bewegliche
Kontakt 32 mit dem festen Kontakt 22 gekoppelt, während die beweglichen
Kontakte 31 und 33 von den entsprechenden festen Kontakten
21 und 23 entkoppelt sind. Die Erdungsverbindung ist also geschossen,
während die Ausgangsverbindungen offen sind.
Das Funktionsprinzip der Trenneinheit 5, die verschiedenen
Schaltvorgänge, die mit ihr ausführbar sind, sowie ihre alternativen Ausführungsbeispiele
sind in der internationalen Patentanmeldung Nr. PCT/EP99/07915 beschrieben, deren
Beschreibung als durch Bezugnahme hier eingeschlossen anzusehen ist.
Die so konzipierte gasioslierte Schaltanlage kann im Rahmen der anliegenden
Ansprüche modifiziert und verändert werden.