Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Kernstruktur
für einen Kernverbund, (def. in DIN 53 290 Feb. 1982), wobei die Kernstruktur aus
einem dünnen faltbaren Ausgangsmaterial mit einer undefinierten Länge, insbesondere
Faserhalbzeugbahnen, vorimprägnierten Faserhalbzeugen, Papierbahnen, Kartonbahnen,
Folienbahnen, Blechbahnen oder dergleichen hergestellt wird, wobei das Ausgangsmaterial
zu einer räumlichen, mehrflächigen, abwickelbaren Struktur gefaltet wird, und wobei
das Ausgangsmaterial eine Kontraktion der Materialbahn in Breiten- und Längsrichtung
und eine Expansion in den Raum gegenüber der Ausdehnung des Ausgangsmaterials erfährt
und zwischen zwei die äußeren Oberflächen des Kernverbundes bildenden Decklagen
angeordnet sowie durch Klebung oder anderweitige Verbindung mit den Decklagen verbunden
wird.
Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens, insbesondere zur Herstellung der Kernstruktur.
Es ist allgemein bekannt, für Kernverbunde der eingangs genannten
Art die unterschiedlichsten Kernstrukturen und Werkstoffe zu verwenden, beispielsweise
die Wellen in der herkömmlichen Wellpappe oder sogenannte Honigwaben. Diese Kernverbunde
werden als leichte Platten oder Schalenelemente für Wände oder Fußböden in Verkehrsflugzeugen,
Autos, Schiffen oder Zügen benötigt; ebenso im Innen- und Außenbau von Gebäuden
oder in der Möbelindustrie als Füllstoff für beispielsweise furnierte Möbel oder
wie im Fall von Wellpappe auch als Verpackungsmaterial.
Des weiteren existieren verschiedene Verfahren zur Herstellung gefalteter
Strukturen, die man in diskontinuierliche Prozesse, die beispielsweise in der
US 5,234,727 und der US
2,901.951 beschrieben sind, und in kontinuierliche Prozesse unterteilen
kann. Die kontinuierlichen Prozesse kann man wiederum Aufteilen in Prozesse mit
gekoppelter Längs- und Querkontraktion bei gleichzeitiger Expansion in Dickenrichtung
der Ausgangsmaterialbahn (einstufige Faltung; vgl. US
5,947,885) und Prozesse, bei denen die Materialbahn zunächst eine Querkontraktion
erfährt und anschließend eine Verformung zur Längsrichtung des Materials erfolgt
(zweistufige Faltung; US 4,012,932).
Da es sich bei der kontinuierlichen Faltung langer Materialbahnen
um eine im mathematisch-geometrischen Sinne nicht exakte Umformung handelt, ist
eine Mechanik, die der kontinuierlichen Faltung exakt folgt, schwer und aufwendig
zu realisieren, zumal eine Verzerrung der Materialbahn, die im Bereich der elastischen
Eigenschaften der Materialbahn liegen kann und schwer zu kontrollieren ist, erfolgt.
In allen erwähnten Druckschriften erfolgt die Faltung durch einen den Faltvorgang
entlang der Kanten oder Kanten und Flächen begleitenden Mechanismus.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung
einer Kernstruktur zu schaffen, bei dem das Ausgangsmaterial nicht gedehnt oder
gestaucht wird, sondern – ohne Einschnitte oder Ausstanzungen anzubringen
– kontinuierlich flächen- und winkeltreu gefaltet wird.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
- – dass die Materialbahn im ungefalteten Zustand in einem kontinuierlichen
Prozess von der Ober- und Unterkante entlang gekrümmter oder mehrerer gerader sich
sternförmig berührender Faltlinien und in sich wiederholenden Mustern verlaufenden
Faltlinien oder innerhalb der Flächen, welche durch die Faltlinien begrenzt werden,
derart vorbehandelt wird, sodass ein Knicken erlaubende Faltkanten entstehen,
- – dass nach erfolgter Vorbehandlung eine Initiierung des Faltvorganges
im Bereich der Faltlinien auf die Oberseite und die Unterseite der Materialbahn
durchgeführt wird,
- – dass die Materialbahn nach der Initiierung verzögert wird, und
- – dass die Materialbahn nach dem Faltvorgang zur Stabilisierung der Faltstruktur
nachbehandelt wird.
Erfindungsgemäße Ausgestaltungen des Verfahrens sind in den Unteransprüchen
2 bis 7 beschrieben. Sie zeichnen sich z.B. dadurch aus, dass
die Faltkanten einen gekrümmten Verlauf aufweisen, dass das dünne Ausgangsmaterial
entlang der Faltkanten oder innerhalb der Flächen und die Faltkanten freilassend
durch Prägen, Perforieren, Anritzen, Beschichten oder Durchtränken, Erwärmen oder
Abkühlen des dünnen Ausgangsmaterials vorbehandelt wird oder dass eine Kernstruktur
mit einer räumlichen Ausdehnung hergestellt wird, deren Faltmuster sich wiederholt.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es auch möglich,
- – dass biegeschlaffe Materialien wie beispielsweise Gewebe, die von sich
aus keinen Faltmechanismus ausbilden würden, geeignet durch beispielsweise Beschichtung
mit Bindern oder durch Durchtränken mit einem Kunstharz, die Faltkanten aussparend
vorbehandelt werden, sodass ein Knicken erlaubende Faltkanten entstehen,
- – dass der Faltvorgang entlang der vorbehandelten Faltlinien durch eine
geeignete Vorrichtung initiiert wird, wobei das Material selbst durch die Vorbehandlung
der Kanten als Faltmechanismus dient,
- – dass das dünne Ausgangsmaterial aus seiner zweidimensionalen Ausgangsform
mit in vorgegebenen Winkeln zueinander oder entlang von Kurven verlaufenden Faltkanten
bei einem Faltprozess eine winkel- und flächentreue Umformung erfährt,
- – dass die Kernstruktur entlang der Faltkanten aus seiner zweidimensionalen
Ausgangsform zu einer sich in die dritte Dimension erstrekkende Kernstruktur gefaltet
wird, wobei die Kernstruktur sowohl eine Längen- aus auch eine Breitenänderung gegenüber
der zweidimensionalen Ausgangsform erfährt, und
- – dass die Kernstruktur in einem kontinuierlichen Durchlaufprozess derart
hergestellt wird, dass das zweidimensionale Ausgangsmaterial kontinuierlich in eine
Faltvorrichtung eingeführt und aus dieser die Kernstruktur kontinuierlich entnommen
wird.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Kernstrukturen
zeichnen sich vorteilhafterweise durch ihre geringe Dichte bei gleichzeitiger, insbesondere
im Zusammenwirken mit aufgebrachten Decklagen, hoher Biege- und Drucksteifigkeit
und Festigkeit sowie aufgrund des Ausgangsmaterials durch eine gute Schallisolation,
die durch eine Perforation der Decklagen noch erhöht werden kann, aus. Ein weiterer
Vorteil der Erfindung liegt in der wesentlich erhöhten und damit zu einer Kostenreduzierung
führenden Herstellungsgeschwindigkeit, die durch die kontinuierliche Fertigung ermöglicht
wird. Die Möglichkeit, die Ausgangsmaterialien auch entlang gekrümmter Faltkanten
zu falten, erweitert die Drucksteifigkeit und somit das Einsatzgebiet der Kernstrukturen
deutlich, weil entlang gekrümmter Faltkanten gefaltete Strukturen im Gegensatz zu
solchen, die nur entlang gerader Faltkanten gefaltet sind, krümmbar sind. Die gekrümmten
Faltkanten liegen, wenn man gekrümmte Decklagen verwendet, entlang ihrer gesamten
Faltkante an der oberen und unteren Decklage an, und können somit vorteilhafterweise
mit den Decklagen mit ihrer gesamten Faltlinie verklebt oder anderweitig verbunden
werden. Eine Zusammenfassung der erfindungsgemäßen Vorteile ergibt, dass aufgrund
des kontinuierlich durchgeführten Prozesses eine überaus schnelle und kostengünstige
Herstellung von steifen Kernstrukturen ein breites Anwendungsspektrum ermöglicht
wird.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens
besteht aus
- – einer Vorrichtung zur Vorbehandlung der vorzugsweise ebenen Ausgangsmaterialbahn
von der Ober- und Unterseite derselben,
- – einer Vorrichtung zur Initiierung des Faltungsvorgangs
- – einer Vorrichtung zur Verzögerung der Materialbahn, und
- – einer Einrichtung zur Nachbehandlung der Materialbahn, und von Ober-
und Unterseite derselben.
Gemäß einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist für
die Vorbehandlung der ebenen Materialbahn mindestens ein gegenläufig rotierendes
Walzenpaar, Förderband oder Gliederkettenpaar vorgesehen, wobei jeweils mindestens
eines der beiden Elemente eines Paares bzw. das Förderband eine strukturierte Oberfläche
aufweist. Anstelle der strukturierten Oberfläche können auch beheizbare oder kühlbare
Zonen bzw. eine Vorrichtung zur Beschichtung der Materialbahn vorgesehen sein.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Initiierung des Faltvorgangs
besteht aus mindestens einer Reihe von Fluiddüsen, vorzugsweise Druckluftdüsen,
die beweglich angeordnet sind und entgegengesetzt entlang der Faltlinien auf die
Oberseite und die Unterseite der Materialbahn einwirken.
Eine weitere erfindungsgemäße Vorrichtung zur Initiierung des Faltvorgangs
besteht aus einer Mechanik, welche die Materialbahn zu Beginn des Faltvorgangs punktuell
oder entlang einzelner Faltlinien von der Oberseite und Unterseite touchiert.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Initiierung des Faltvorgangs
weist eine Querkontraktionsvorrichtung auf bestehend aus mindestens einem Paar gegenläufig
rotierender Walzen oder aus mindestens einer Vorrichtung mit einem kammartigen Spalt,
in der die Materialbahn zunächst quer zu ihrer Längsrichtung kontrahiert und senkrecht
zu ihrer Dickenrichtung expandiert wird, wobei ein Ausgleich der Lauflängen der
Materialbahn-Mitte und der Materialbahn-Ränder durch eine gezielte Ablenkung der
Materialbahn in deren Mitte und am Rand erfolgt und nach der Querkontraktion der
Materialbahn ein abwechselnder Querversatz mittels einer mit Druckluft arbeitenden
Vorrichtung oder mittels einer geeigneten Mechanik durchgeführt wird.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Verzögerung der Materialbahn
besteht aus mindestens einem Paar gegenläufig rotierender Bürstenwalzen oder Bürstenförderbändern.
Eine weitere erfindungsgemäße Vorrichtung zur Verzögerung besteht
aus Druckluftdüsen, welche die gefaltete Materialbahn entgegengesetzt zur Produktionsrichtung
von der Oberseite und Unterseite anblasen.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Nachbehandlung der Materialbahn
besteht aus mindestens einem Paar gegenläufig rotierender Walzen, Förderbändern
oder Gliederkettenmechanismen, mit einer strukturierten Oberfläche, deren Abwicklung
die gefaltete Struktur darstellt, oder bei der die strukturierte Oberfläche die
gefaltete Materialbahn wenigstens entlang der Faltkanten berührt, wobei die Walzen,
Förderbänder oder Gliederkettenmechanismen eine Vorrichtung zur Beschichtung, Durchtränkung,
Erwärmung oder Abkühlung der Materialbahn enthalten können.
Eine weitere erfindungsgemäße Vorrichtung zur Nachbehandlung besteht
aus einer Vorrichtung zur Applikation mindestens einer Materialbahn auf die gefaltete
Kernstruktur. Hierbei kann die Vorrichtung zur Nachbehandlung eine Schneidvorrichtung
und Abtransportvorrichtung enthalten.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele nach der Erfindung dargestellt,
und zwar zeigen:
1: eine Vorrichtung zur Herstellung einer
Kernstruktur in Seitenansicht;
2: die Vorrichtung gemäß 1
in Draufsicht;
3: eine weitere Vorrichtung zur Herstellung
einer Kernstruktur in Seitenansicht;
4: die Vorrichtung nach 3
in Draufsicht;
5: eine Faltwalze in Seitenansicht;
6: ein aus zwei Faltwalzen bestehendes
Walzenpaar;
7: eine schematische Darstellung eines
Faltwalzenpaares;
8: eine kammartige Einrichtung zur Kontraktion
der Materialbahn;
9: eine Einrichtung zur Querkontraktion
der Materialbahnn;
10: ein Schema zur Bemaßung und Erläuterung
der in nachfolgenden 11 bis 21
gezeigten Faltstrukturen; und die
11 bis 21
unterschiedliche Faltmuster. Es handelt sich um Ausführungsbeispiele von faltbaren
Kernstrukturen mit sich wiederholenden Mustern, wobei eine durchgezogene Linie einen
Faltenberg, d.h. einen Knickwinkel > 180° bezogen auf die Oberseite der ungefalteten
Materialbahn, gestrichelte Linien jeweils ein Faltental, d.h. einen Knickwinkel
< 180° bezogen auf die Oberseite der ungefalteten Materialbahn, sowie gepunktete
Linien Konstruktionshilfslinien darstellen.
1 und 2
zeigen beispielhaft eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung einer Kernstruktur
aus beispielsweise Papier oder Karton für einen Kernverbund mit einer einstufigen
Faltung. Die gestrichtelten Linen auf der Materialbahn M stellen dabei ein Faltental
und die durchgezogenen Linien stellen einen Faltenberg dar. Durch die Walze mit
strukturierter Oberfläche (1,1
/ 2,2) die gegen
eine ebene Walze (1,2)
gepresst wird, wird das Muster der Falttäler und entsprechend durch die Walzen (1,3
und 1,4
/ 2,4) das Muster
der Faltenberge auf das ebene Ausgangsmaterial 2,1)
aufgeprägt. Durch die beweglichen Druckluftdüsen (1,5
und 1,6
/ 2,6) wird
das Material entlang der Faltlinien aus der horizontalen Ebene bewegt und gleichzeitig
durch das Bürstenwalzenpaar (1,7
/ 2,8) verzögert.
Dabei wird das Material in Dickenrichtung durch eine geeignete Vorrichtung (1,12
und 1,9)
begrenzt. Zur Stabilisierung wird das Material durch ein Walzenpaar (1,8,
2,11) nachbehandelt.
Die gefaltete Kernstruktur (1, 11
/ 2,10) kann
kontinuierlich entnommen werden.
Die 3 und 4
zeigen beispielhaft eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung einer Kernstruktur
aus beispielsweise Papier oder Karton für einen Kernverbund mit einer einstufigen
Faltung. Durch die Walze mit strukturierter Oberfläche (Die 3,1
/ 4,1),
die gegen eine ebene Walze (Die 3,2)
gepresst wird, wird das Muster der Falttäler und entsprechend durch die Walzen (Die
3,3 und
3,4
/ 4,3)
das Muster der Faltenberge auf das ebene Ausgangsmaterial (4,16)
aufgeprägt. Anschließend wird das Material in Breitenrichtung wellen- oder zickzackförmig
durch beispielsweise ein ineinandergreifendes Walzenpaar (3,6
/ 4,10)
kontrahiert, wobei ein Ausgleich der Strecken durch beispielsweise einen Abstreifbogen,
der quer zur Materialbahn einen Bogen in Materialbahndickenrichtung beschreibt,
in der Materialbahnmitte (3,5)
und an den Materialbahnrändern erfolgen muss, damit eine senkrecht zur Bahnrichtung
verlaufende Linie im Materialzustand (3,6)
im Materialzustand 4,13) auf der gesamten Bahnbreite senkrecht
zur Bahnrichtung bleibt. Nach der Querkontraktion wird die Faltung durch bewegliche
Druckluftdüsen (3,7
/ 4,11)
initiiert und das Material wird durch beispielsweise ein Bürstenwalzenpaar (3,8
/ 4,12)
verzögert. In dem Walzenpaar (3,10
/ 4,14),
welches eine strukturierte Oberfläche besitzt, deren Abwicklung die gefaltete Struktur
ist, wird die Faltstruktur durch beispielsweise Erwärmen oder Nachprägen stabilisiert.
Die gefaltete Struktur kann im Zustand der 4,13
oder 4,15
zusätzlich beispielsweise beschichtet oder erwärmt oder anderweitig behandelt werden.
In 5 ist eine Faltwalze 20 dargestellt,
die auf ihrem äußeren Umfang eine strukturierte Oberfläche 21 aufweist.
Wie der 6 zu entnehmen ist, werden zur Herstellung
einer Kernstruktur zwei derartige Faltwalzen 20a bzw. 20b benötigt,
die zueinander gegenläufig angeordnet sind. Hierbei sind die Walzen mit jeweils
einer geraden Anzahl von Segmenten mit abwechselnd rechts- und linkssteigenden Gewinden
21a bzw. 21b versehen sein. Zur Stabilisierung oder zur Faltungsvorganginitiierung
von Zick-Zack-Strukturen mit besonderen Eigenschaften können die Walzen in jedem
Schnitt senkrecht zur Walzenachse eine auf einer Evolvente basierende Umfangslinie
20c aufweisen und in eine gerade Anzahl von Segmenten unterteilt sein.
Eine Kopplung der Faltwalzen 20a und 20b kann mechanisch durch
Zahnräder bzw. Ketten oder auch elektronisch erfolgen.
Das aus 7 ersichtliche Faltwalzenpaar
besteht aus zugehörigen Faltwalzen 22 und 23, die eine gerade
Anzahl von Segmenten 22a bzw. 23a mit abwechselnden rechtsgängigen
bzw. linksgängigen Gewinden aufweisen, wobei das Faltwalzenpaar mechanisch durch
Zahnräder bzw. Ketten oder auch elektronisch gekoppelt ist.
In 8 ist eine Einrichtung zur Querkontraktion
mit einem kammartigen Spalt für einen Prozess mit einer Zweistufenfaltung dargestellt,
wie dieses beispielsweise im Prozess gemäß 3,6
und 4,10
beschrieben ist. Die Einrichtung 24, die einer Vorrichtung zur Herstellung
einer Kernstruktur vorgeschaltet ist, besteht aus zwei plattenförmigen Bauelementen
25 und 26. Diese Bauelemente sind an den einander gegenüberliegenden
Stirnflächen 25a bzw. 26a mit jeweils einer wellenförmigen Struktur
versehen. Durch einen vorgegebenen Abstand der wellenförmigen Strukturen zueinander
wird der einstellbare Spalt 27 gebildet.
9 zeigt eine weitere mögliche Einrichtung
zur Querkontraktion, wie sie beispielsweise im Prozess gemäß der 3,6
bzw. 4,10
verwendet wird. Diese Einrichtung weist im wesentlichen zwei gegenläufige Faltwalzen
28 und 29 auf, deren Umfangsflächen profiliert ausgebildet sind.
Mit Hilfe dieser Einrichtung erfährt vorzugsweise ein dünnes Ausgangsmaterial eine
Kontraktion quer zur Produktionsrichtung und eine Expansion in Dickenrichtung.
Das aus 10 ersichtliche Schema für eine
Bemaßung dient zur Erläuterung der nachfolgend beschriebenen Faltmuster. Hierbei
handelt es sich um Faltmuster, die in einem kontinuierlichen Verfahren gefaltet
werden können. Eine gestrichtelt gezeichnete Linie bedeutet hierbei einen Faltwinkel
> 180°, eine durchgezogene Linie bedeutet einen Faltwinkel < 180° und gepunktet
gezeichnete Linien sind konstruktive Hilfslinien mit einem Faltwinkel = 180°.
11 zeigt eine einfache Zickzackfaltung
mit der Eigenschaft V1 = V2 =.....Vn und S1 = S2 =....Sn und L1 = L2 =.....Ln.
In 12 ist eine Zickzackfaltung dargestellt
mit der Eigenschaft V1 = V2 =.....Vn und S1 = S2 =....Sn und L1 ≠ L2 ≠.....Ln.
13 zeigt eine Zickzackfaltung mit der
Eigenschaft V1 = V2 =.....Vn und S1 ≠ S2 ≠....Sn und L1 ≠ L2 ≠.....Ln.
6 beschreibt eine Zickzackfaltung mit
der Eigenschaft V1 ≠ V2 ≠.....Vn und S1 = S2 =....Sn und L1 ≠ L2 ≠.....Ln.
7 ist eine Zickzackfaltung mit der Eigenschaft
V1 = V2 =.....Vn und S1 = S2 =....Sn und L1 = L2 =.....Ln und einem Zwischensteg.
In 8 ist eine einfache gegensinnige Faltung
entlang runder Konturen mit der Eigenschaft V1 = V2 =.....Vn und S1 = S2 =....Sn
und L1 = L2 =.....Ln dargestellt, wobei die Kurven kreisförmig, elliptisch, hyperbolisch
oder auch mit beliebig anderen Verläufe ausgebildet sein können.
9 ist eine gegensinnige Faltung entlang
runder Konturen mit der Eigenschaft V1 ≠ V2 ≠.....Vn und S1 = S2 =....Sn und
L1 = L2 =.....Ln, wobei die Kurven einen kreisförmigen, elliptischen, hyperbolischen
oder auch beliebigen anderen Verlauf aufweisen können.
10 zeigt eine einfache gleichsinnige
Faltung entlang runder Konturen mit der Eigenschaft V1 = V2 =.....Vn und S1 = S2
=....Sn und L1 = L2 =.....Ln, wobei die Kurven kreisförmig, elliptisch, hyperbolisch
ausgebildet sein oder auch beliebige andere Verläufe aufweisen können.
In 11 ist eine einfache gleichsinnige
Faltung entlang runder Konturen mit der Eigenschaft V1 ≠ V2 ≠.....Vn und S1
= S2 =....Sn und L1 ≠ L2 ≠.....Ln, wobei kreisförmige, elliptische, hyperbolische
oder auch beliebige andere Verläufe verwendet werden können.
Die 20 und 21
stellen Beispiele für Faltmuster dar, bei denen sich die Faltung in einer Richtung
derart krümmen lässt, dass Kanäle, die beim Falten entstehen, in Umfangsrichtung
offen sind.