Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Sanierung
von verschmutztem Boden. Genauer bezieht sich diese Erfindung auf ein Verfahren
zur Sanierung von verschmutztem Boden, in welchem der Schadstoff in dem verschmutzten
Bereich durch mikrobielle Aktivitäten abgebaut wird.
Verwandter Stand der Technik
Die jüngsten raschen Entwicklungen in der Wissenschaft und der Technologie
haben eine große Menge an Chemikalien und chemischen Produkten erzeugt. Diese Substanzen
verschmutzen die Natur, wobei sie langsam in der Umwelt akkumulieren. Umweltverschmutzung
ist ein ernsthaftes Problem, welches sich über die gesamte Welt ausbreitet, da Wasser
und Luft in der Umwelt zirkulieren. Beispiele für bisher bekannte Schadstoffe sind
chlorierte organische Verbindungen (wie etwa Dichlorethylene (DCE), Trichlorethylene
(TCE), Tetrachlorethylen (PCE) und Dioxin), aromatische Verbindungen (wie etwa Toluol,
Xylol und Benzol) und Kraftstoffe, wie etwa Benzin. Chlorierte aliphatische Kohlenwasserstoffverbindungen
(wie etwa Dichlorethylen, Trichlorethylen und Tetrachlorethylen) werden spezifisch
in einer großen Menge als ein Lösungsmittel zur Reinigung von Elementen von Präzisionsmaschinen
und zur Trockenreinigung verwendet, und die Verschmutzung von Boden und Grundwasser
durch diese Lösungsmittel wurde aufgedeckt. Zusätzlich sind diese organischen Verbindungen
so flüchtig, dass sie Luftverschmutzung verursachen können. Es hat sich ebenfalls
herausgestellt, dass diese organischen Verbindungen teratogen und karzinogen sind,
so dass es offensichtlich wird, dass sie ernsthaft Lebewesen beeinträchtigen können.
Demgemäß ist ein eiliges Thema nicht nur die Verschmutzungsquellen zu verschließen,
sondern ebenfalls den mit diesen organischen Verbindungen verschmutzten Boden und
das Grundwasser zu reinigen.
Eines der herkömmlichen Verfahren zur Sanierung des mit chlorierten
organischen Verbindungen verschmutzten Bodens ist zum Beispiel das Ausheben des
verschmutzten Bodens und das Unterziehen davon mit einer Wärmebehandlung. Obwohl
dieses Verfahren die vollständige Entfernung von Schadstoffen aus dem ausgehobenen
Boden ermöglicht, erfordert es große Aufwendungen und eine lange Arbeitsdauer um
den Boden aufzubereiten. Es ist praktisch unmöglich tief unter der Oberfläche befindlichen
Boden herauszunehmen, was den Anwendungsbereich des Verfahrens begrenzt. Zusätzlich
sollten die von dem ausgehobenen verschmutzten Boden abgegebenen, chlorierten organischen
Verbindungen durch Adsorption an ein Adsorbens, wie etwa Aktivkohle, aufgefangen
werden, um eine sekundäre Luftverschmutzung zu vermeiden, und die verwendete Aktivkohle
erfordert weitere Verarbeitung. Falls zum Beispiel die verwendete Aktivkohle mit
adsorbierten chlorierten Verbindungen, wie etwa DCE, TCE und PCE verascht wird,
können giftigere Nebenprodukte, wie etwa Phosgen erzeugt werden.
Demgemäß wird vorhergesagt, dass die Endverarbeitungskosten aufgrund
der notwendigen zusätzlichen Schritte enorm sind, um die aufgefangenen Schadstoffe
unschädlich zu machen.
Die Vakuumextraktion der Schadstoffe aus dem verschmutzten Boden oder
die Verwendung eines Mikroorganismus mit Schadstoffabbaufähigkeit kann eines der
vorher erwähnten Probleme lösen, d. h. die Begrenzungen des Behandlungsbereichs.
Diese Verfahren erfordern das Ausheben des Bodens nicht und können den Boden an
der Stelle wo er ist reinigen (hiernach als „in situ" bezeichnet). Tatsächlich
sind diese Verfahren verglichen mit dem vorhergehenden Aushubverfahren billig und
einfach; nur geringfügige Arbeit ist erforderlich, wie etwa das Bohren eines Loches
zum Einbringen eines Vakuumextraktionsrohres oder von schadstoffabbauenden Mikroorganismen
in den verschmutzten Boden. Das Vakuumextraktionsverfahren hat Probleme, dass es
chlorierte organische Verbindungen in einer geringen Konzentration von einigen ppm
oder weniger nicht wirksam entfernen kann, und das die weitere Behandlung der aufgefangenen
chlorierten Verbindungen wie in dem vorher erwähnten Verfahren erforderlich ist.
Auf der anderen Seite können die Schadstoffe im Boden durch das mikrobielle
Sanierungsverfahren unter Verwendung von vorhandenen oder fremden Mikroorganismen
in dem Boden in harmlose Substanzen abgebaut werden. Folglich macht das mikrobielle
Verfahren die Entgiftungsbehandlung der aufgefangenen Schadstoffe überflüssig, das
in den vorhergehenden zwei Verfahren unentbehrlich ist. Zusätzlich ist dieses Verfahren
hochwirksam beim Abbau von Schadstoffen mit einer relativ niedrigen Konzentration.
Demgemäß zog nun das mikrobielle Sanierungsverfahren die Aufmerksamkeit
auf sich.
Falls die vorhandenen Mikroorganismen (in dem zu sanierenden Bereich
einheimisch lebende) in dem Sanierungsverfahren verwendet werden, ist es notwendig
die zu behandelnde Bodenregion mit Aktivierungsmitteln, wie etwa Induktoren, zu
behandeln, um die Abbauaktivität der vorhandenen Mikroorganismen zu induzieren,
Nährstoffe, um die mikrobielle Abbauaktivität zu verstärken, Sauerstoff und wachstumsstimulierende Mittel.
Falls ein fremder Mikroorganismus mit einer Schadstoffabbaufähigkeit verwendet wird,
ist es notwendig den Mikroorganismus in den Boden einzubringen und falls notwendig,
Aktivierungsmittel für diesen Mikroorganismus.
In beiden Fällen ist es bevorzugt, den Mikroorganismus oder das Aktivierungsmittel
in den Boden so gleichmäßig wie möglich einzubringen. Normalerweise ist die Bodenstruktur
nicht so gleichmäßig, dass eine gleichmäßige Diffusion einer dem Mikroorganismus
enthaltenen Flüssigkeit und des Aktivierungsmittels in den Boden ermöglicht wird.
Für den Zweck der Lösung dieser technischen Probleme haben die Erfinder der vorliegenden
Erfindung eine Technik zur gleichmäßigen Verteilung der eingespritzten, einen Mikroorganismus
und ein mikrobielles Aktivierungsmittel enthaltenen Flüssigkeit in den Boden offenbart.
Die offengelegte japanische Patentanmeldung Nummer 8-224566.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Die Erfinder der vorliegenden Erfindung haben gefunden, dass, falls
eine Flüssigkeit, die einen Mikroorganismus und ein Aktivierungsmittel enthält,
in den Boden eingespritzt wird, ein Anteil des in den Hohlräumen (Poren) des Bodens
vorhandener Schadstoff gemäß dem Einspritzen herausgedrückt wird, und sich entlang
der Diffusion der Flüssigkeit bewegt, so dass die verschmutzte Region durch das
Einspritzen der Flüssigkeit ausgedehnt werden kann. Diese Tendenz ist mit flüchtigen
Schadstoffen, wie etwas DCE, TCE und PCE offenkundiger. Daher sollte eine Vergrößerung
des verschmutzten Bereiches aufgrund des Einspritzens der Flüssigkeit ungeachtet
der Schadstoffkonzentrationen so stark wie möglich verhindert werden, insbesondere
bei der in situ-Sanierung des Bodens. Als eine Konsequenz war eine technische Entwicklung
zur Lösung dieses Problems erforderlich.
Bei weiterer Untersuchung, wie das bisher beschriebene technische
Problem gelöst werden kann, haben die Erfinder der vorliegenden Erfindung ein Verfahren
zu Sanierung des Bodens gefunden, welches die Sanierung des Bodens in einem geschlossenen
Raum durch Isolation des verschmutzten Bereiches in situ von dem umgebenden Boden
durchführt, oder im Wesentlichen den Boden in einem geschlossenen Raum umfasst.
Wie ebenfalls in der internationalen Anmeldung WO/96/00624 offenbart,
wird hierin ein in situ-Sanierungsverfahren zur Behandlung eines Bereiches zur Verfügung
gestellt, in welchem ein flüchtiger Schadstoff in einem Bodenhohlraum zurückgehalten
wird, mit den Schritten von:
(i) Vorsehen von wenigstens einen (a) einer Flüssigkeit, welche einen Mikroorganismus
mit einer Aktivität zum Abbau des Schadstoffes enthält, oder (b) einer Flüssigkeit,
welche einen Mikroorganismus mit der Fähigkeit zum Abbau des Schadstoffes und ein
Aktivierungsmittel für den Mikroorganismus enthält;
(ii) Isolierung des Bereiches von seiner umgebenden Umwelt mit einer Barriere,
welche verhindert, dass der Schadstoff, der Mikroorganismus, das Aktivierungsmittel
und Wasser dadurch dringt;
(iii) Einspritzen der Flüssigkeit in den in dem Schritt (ii) isolierten Bereich,
so dass der Bodenhohlraum mit der Flüssigkeit gefüllt wird, und der in dem Bodenhohlraum
zurückgehaltene, flüchtige Schadstoff sich vom Boden zu der Oberfläche des Bereiches
hin bewegt,
(iv) Abbau jedes in dem Bodenhohlraum verbleibenden Schadstoffes mit dem Mikroorganismus
in der Flüssigkeit eingespritzt in Schritt (iii);
In dem Fall von WO/96/00624 kann die Flüssigkeit eingespritzt werden,
und Flüssigkeit, Wasser und Schadstoff können mittels einer horizontalen Röhre oder
Röhren entfernt werden. Alternativ dazu können Einlass- und Auslassrohre an niedrigeren
und höheren Bodenniveaus vorgesehen werden. Das Wasser und der Schadstoff können
nachfolgend behandelt werden, um die Entfernung des Schadstoffes aus dem Wasser
unter Verwendung einer Vorrichtung an der Verschmutzungsstelle zu vollziehen. Im
Gegensatz dazu, ist das vorher definierte Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung
dadurch gekennzeichnet, dass:
Der Schritt (iii) des Einspritzens der Flüssigkeit fortgesetzt wird,
so dass der flüssige Schadstoff schließlich von der Oberfläche des Bereiches ausgestoßen
wird; und
ein weiterer Schritt (v) durchgeführt wird von:
v) Einführen des von der (Oberfläche des Bereiches in Schritt (iii) abgegebenen
Schadstoffes in eine Schadstoffabbauvorrichtung und Abbau des Schadstoffes.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Die 1 ist eine schematische Zeichnung
eines Behandlungssystems.
Die 2 ist eine erläuternde Zeichnung
des Verfahrens zur Härtung des Bodens.
Die 3 ist eine erläuternde Zeichnung
der in dem Beispiel 1 verwendeten Testvorrichtung.
Die 4 ist eine schematische Zeichnung,
die ein Beispiel eines Systems zur Durchführung der vorliegenden Erfindung zeigt.
Die 5 ist eine grafische Darstellung,
die den TCE-Abbau in Beispiel 1 und den Vergleichsbeispielen 1 und 2 zeigt.
Die 6 ist eine grafische Darstellung,
die den TCE-Abbau in Beispiel 1 und den Vergleichsbeispielen 1 und 2 zeigt.
Die 7 ist eine grafische Darstellung,
die den TCE-Abbau in Beispiel 1 und Vergleichsbeispielen 1 und 2 zeigt.
Die 8 ist eine grafische Darstellung,
welche die TCE-Konzentrationen in der aus dem Probenloch 34 in Beispiel
2 genommenen Probe zeigt.
Die 9 ist eine grafische Darstellung,
welche die TCE-Konzentrationen in der aus der Probenöffnung 35 in Beispiel
2 genommenen Probe zeigt.
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE[Gliederung des Sanierungssystems]
Mit Bezug auf die schematische Zeichnung der 1
wird ein Sanierungssystem für den verschmutzten Boden erläutert. Das Behandlungsgefäß
8 für den Schadstoffabbau, aufgestellt an einem Ort der Bodenverschmutzung,
besteht aus einer Seitenwand 1, einem Unterteil 7 und einem Deckel
2. Das Behandlungsgefäß 8 enthält den verschmutzten Boden, um
den Boden von dem umgebenden Boden zu isolieren. Der Deckel 2 ist mit zwei
Öffnungen 3 und 4 versehen, und ein Flüssigkeitseinspritzrohr
5 ist in das Gefäß 8 durch die Öffnung 3 eingesetzt,
um einen Mikroorganismus oder eine Flüssigkeit, die einen Mikroorganismus und ein
Aktivierungsmittel enthält, in den Boden zur Bodensanierung einzuspritzen. Ein Ende
des Flüssigkeitseinspritzrohres 5 ist in den Boden 9 in dem Behandlungsgefäß
8 eingesetzt, um die Flüssigkeit darin einzuspritzen. Das andere Ende des
Rohres 5 ist mit einem die Flüssigkeit enthaltenden Behälter
11 verbunden. Die Flüssigkeit wird in den Boden 9 mit einer im
Verlauf des Rohres 5 angeordneten Pumpe 10 eingespritzt.
Ein Auslassrohr 6 wird in den Behandlungsbehälter
8 durch eine Öffnung 4 eingesetzt, um den Schadstoff oder die
überfließende Flüssigkeit in eine Schadstoffabbauvorrichtung 12 zu führen,
wo der in dem Bodenhohlraum vorhandene Schadstoff durch einen angelegten Druck aufgrund
der Flüssigkeitseinspritzung aus dem Einspritzrohr 5 herausgedrückt wird.
Eine Falle 13 wird vorgesehen, um die Abgabe des Schadstoffes aus der Schadstoffabbauvorrichtung
12 in die Luft zu verhindern.
Es ist bevorzugt das Schadstoffabbaubehandlungsgefäß 8 so
aufzubauen, um die Verschmutzungsquelle oder den stark verschmutzten Boden in situ
zu umfassen (wo der zu behandelnde Boden vorhanden ist). Dies ermöglicht nicht nur
die wirkungsvolle Sanierung des Bodens, sondern ebenfalls die Verhinderung der Diffusion
der Verschmutzung. Falls es einen Grundwasserstrom gibt, ist es für die Verhinderung
des Ausbreitens der Verschmutzung wirksam, das Behandlungsgefäß soweit wie möglich
stromabwärts aufzustellen. Die Form und das Konstruktionsverfahren der Seitenwand
1 ist nicht beschränkt, solange die Wand aus einem für Wasser, Mikroorganismen
und Schadstoffe nicht durchgängigen Material hergestellt wird. Zum Beispiel kann
ein Eisenrohr in den verschmutzten Boden getrieben werden, um eine Eisenrohrseitenwand
1 zu bilden, oder die Seitenwand 1 kann durch das Treiben von
vier Eisenplatten in den Boden als die Seitenwände gebildet werden.
[Bildung des Unterteils]
Das Unterteil 7 kann zum Beispiel durch Einspritzen eines
Boden härtenden Mittels zum Härten des Bodens an dem Unterteil gebildet werden.
Um das Unterteil zu bilden, nachdem das Stahlrohr in die Behandlungsstelle getrieben
wird, oder nachdem 4 Stahlplatten in die Stelle getrieben wurden, wird
ein Bodenverhärtungsmittel in das Unterteil der Region in dem Rohr oder umgeben
durch die Stahlplatten eingespritzt. Beispiele für Bodenverhärtungsmittel sind Wasserglas,
schnell härtender Zement, normaler Zement und Spezialzement, welche gemäß den Bedingungen
der Stelle oder dem Zweck geeigneterweise ausgewählt werden können. Beimischungen,
wie etwa Montmorillonit, Kalzium, ein anionisches polymeroberflächenaktives Mittel
und/oder einem die Fluidität verstärkenden Mittel, kann dem Bodenverhärtungsmittel
zugegeben werden. Falls der Schadstoff eine flüchtige Verbindung ist, wie etwa eine
chlorierte aliphatische Kohlenwasserstoffverbindung (zum Beispiel Dichloridethylen,
Trichlorethylen oder Tetrachlorethylen), ist es bevorzugt ein Bodenverhärtungsmittel
vom Wasserglastyp zu verwenden, was für diese Verbindungen nicht durchlässig ist.
[Einspritzen des Verhärtungsmittels]
Beispiele des Einspritzverfahrens des Verhärtungsmittels in den Boden
sind das CCP-Verfahren, das Jet-Grout-Verfahren und das Gruben-Jet-Pile-Verfahren.
Obwohl diese Verfahren geeigneterweise in Abhängigkeit von dem Bereich des verschmutzten
Bodens und den Bodenbedingungen ausgewählt werden, ist das CCP-Verfahren
bevorzugt, da dieses Verfahren das Einspritzen des Bodenverhärtungsmittels ohne
Ausfluss des verschmutzten Bodens ermöglicht, folglich die Behandlung des Ausflusses
überflüssig macht.
Das CCP-Verfahren der Bildung des Unterteils des zu behandelnden verschmutzten
Bodens durch Einspritzen des Verhärtungsmittels bei einem hohen Druck wird mit Bezug
auf die 2 beschrieben. Ein Stab 57, an dem
eine spezielle Düsenausstattung an eine Bohrmaschine 56 montiert ist, das
andere Ende der speziellen Düsenausstattung mit einem Umlaufwasserbehälter
60 über eine Überhochdruckimpulspumpe 58 und einem Ventil
59 verbunden ist. Der Grund wird zu einer Tiefe einer Einspritzposition
mit einer für die Bodenbedingungen geeigneten Rotationsgeschwindigkeit und Hubanzahl
gebohrt, während kontinuierlich das Umlaufwasser durch Halten des Pumpenauslassdruckes
bei zum Beispiel 30 Kgf/cm2 oder weniger gesendet wird. Bei
Erreichen einer erwünschten Tiefe, wird der Stab von dem Umlaufwasserbehälter abgehängt
und zu dem Bodenverhärtungsmittelbehälter 61 durch ein Ventilvorgang verbunden,
um das Bodenverhärtungsmittel zum Beispiel bei einer Rotationsgeschwindigkeit von
10 bis 20 U/min und einem Ausstoßdruck von 200 bis 400 Kgf/cm2 einzuspritzen.
Der schadstoffabbauende Mikroorganismus kann zum Beispiel von dem zum dem Mikroorganismus
Speichertank 62 und der Pumpe verbundenen Stab eingespritzt werden, oder
kann durch Betreiben eines getrennten Einspritzrohres in der Behandlungsregion eingespritzt
werden.
Falls die Baustelle eine wasserundurchlässige Schicht wie etwa ein
Felsbett hat, kann diese Schicht selbst als das Unterteil 7 verwendet werden.
[Oberer Aufbau des Behandlungsgefäßes]
Es ist bevorzugt, dass das Oberteil des Behandlungsgefäßes eine durch
Vorsehen eines Deckels, hergestellt aus dem gleichen für den Schadstoff nicht durchgängigen
Material wie die Seitenwand, versiegelte Struktur ist, um den von der Erdoberfläche
aufsteigenden Schadstoff getrieben durch die ansteigende Front der eingespritzten
Flüssigkeit nicht in die Luft entweichen zu lassen. Die Diffusion des Schadstoffes
in die Umgebung aus dem Behandlungsgefäß 8 aufgrund des Einspritzens der
Flüssigkeit, kann nahezu vollständig durch Aufbau eines derartigen Behandlungsgefäßes
an der Verschmutzungsstelle verhindert werden. Es kann ebenfalls verhindert werden,
dass der schadstoffabbauende Mikroorganismus und das Aktivierungsmittel, wie etwa
ein Nährstoff oder ein Induktor für den Mikroorganismus, in die Umwelt diffundiert.
[Schadstoffabbauausrüstung 12]
Beispiele der Abbauvorrichtung 12 zum Abbau des aus dem Boden
9 extrudierten Schadstoffes, sind ein Bioreaktor gefüllt mit einem auf
einem Träger immobilisierten, schadstoffabbauenden Mikroorganismus, ein Bioreaktor,
der eine Flüssigkeit enthält, die einen schadstoffabbauenden Mikroorganismus enthält,
zu welchem verschmutztes Gas oder verschmutztes Bodenwasser eingebracht wird, oder
eine chemische Abbauvorrichtung unter Verwendung von ultraviolettem Licht oder Eisen.
[Sanierungsverfahren]
Die Anwendung des Verfahrens gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung als ein Sanierungsverfahren, in welchem ein Mikroorganismus in den schadstoffhaltigen
Boden eingebracht wird, wird hiernach erläutert.
Der in dem Fermentationsbehälter 11 zusammen mit einem Flüssigmedium
gewachsene schadstoffabbauende Mikroorganismus, wird in das Schadstoffabbaubehandlungsgefäß
8 durch das Einspritzrohr 5 eingebracht. Die Einspritzposition
und das Einspritzverfahren können geeigneterweise in Abhängigkeit von der Bodentextur
und -verfestigung ausgewählt werden. Zum Beispiel kann das flüssige Medium von dem
Unterteil des Behandlungsgefäßes unter Verwendung einer Pumpe gesendet werden, oder
es kann von dem oberen Teil des Behandlungsgefäßes durch hydrostatischen Druck hinunterfließen.
Das in den Boden einzuspritzende flüssige Medium kann ein Aktivierungsmittel für
die Mikroorganismen enthalten. Als das Aktivierungsmittel gibt es ein Wachstumsmedium,
welches Nährstoffe für den Mikroorganismus oder einen Induktor für die mikrobielle
Expression der schadstoffabbauenden Aktivität enthält.
Falls der Schadstoff eine flüchtige Verbindung, wie etwa DCE, TCE
oder PCE ist, ist es bevorzugt, das Behandlungsgefäß mit dem Mikroorganismen enthaltenden,
flüssigen Medium zu füllen, in dem es von dem Unterteil des Behandlungsgefäßes eingespritzt
wird, um so eine wirkungsvollere Bodensanierung zu erzielen. Der in dem Bodenhohlraum
zurückgehaltene flüchtige Schadstoff wird durch die Flüssigkeitsfront hochgedrückt,
und Teile des Schadstoffes bewegen sich zu der Erdoberfläche hin, um schließlich
von der Oberfläche als ein Gas oder mit der Flüssigkeit gemischt durchzusickern.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird jedoch der extrudierte
Schadstoff aus dem Boden durch die eingespritzte Flüssigkeit zu der schadstoffabbauenden
Vorrichtung 12 durch das Rohr 6 geführt, um dort abgebaut zu werden.
Der in dem Bodenhohlraum verbleibende nicht durch die eingespritzte Flüssigkeit
ausgeschlossene Schadstoff wird durch den in den Boden eingespritzten
Mikroorganismus abgebaut. Folglich wird eine viel höhere Sanierung des Bodens gemäß
dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung erreicht. Die Anzahl der Einspritzöffnungen
ist nicht auf eine begrenzt, solange der Mikroorganismus in dem Gefäß so gleichmäßig
wie möglich verteilt werden kann. Falls mehrere Einspritzöffnungen verwendet wird,
es ist jedoch bevorzugt, dass die Öffnungen zum Beispiel aufwärts zu der Erdoberfläche
angeordnet sind, so dass der durch die Einspritzfront getriebene Schadstoff sicher
aufgefangen werden kann. Es ist ebenfalls wünschenswert, dass die Position und die
Form der Abflussöffnung für den Überlauf, in Abhängigkeit von dem Einspritzverfahren
angemessen gestaltet ist.
Der in das Behandlungsgefäß einzuspritzende Mikroorganismus hat eine
Aktivität zum Abbau des Schadstoffes. Falls zum Beispiel der Schadstoff eine aromatische
Verbindung, wie etwa Phenol oder eine halogenierte Kohlenwasserstoffverbindung,
wie etwa DCE, TCE oder PCE ist, kann ein Bakterienstamm wie etwa Pseudomonas cepacia
Stamm KK01 (FERM BP-4235), Stamm J1 (FERM BP-5102), Stamm JM1 (FERM BP-5352), Stamm
JMC1 (FERM BP-5960), Stamm JM2N (FERM BP-5961), Stamm JM6U (FERM BP-5962) und Stamm
JM7 (FERM BP-5963) verwendet werden. Falls der Schadstoff ein Petroleum-Kraftstoff
ist, kann die vorliegende Erfindung zum Beispiel unter Verwendung einer Alcaligenes-Art,
Stamm SM8-4L (FERM P-13801) durchgeführt werden.
Es ist bevorzugt, dass der Mikroorganismus für die Einspritzungen
in einem Zustand mit hoher schadstoffabbauender Aktivität durch Kultivierung ist.
Da der Mikroorganismus normalerweise die höchste Abbauaktivität gegenüber dem Schadstoff
in seiner logarithmischen Wachstumsphase zeigt, ist es bevorzugt, den Mikroorganismus
in der logarithmischen Wachstumsphase in den schadstoffenthaltenden Boden einzubringen.
Beim Abbau chlorierter aliphatischer Kohlenwasserstoffe wird der Mikroorganismus
oftmals durch die Zwischenprodukte geschädigt. In einem derartigen Fall wird, je
höher die Konzentration des Schadstoffes ist, der Mikroorganismus ernsthafter geschädigt,
begleitet von einem Abfall der Abbauaktivität. Man kann ein derartiges Problem gemäß
dem Verfahren der hervorliegenden Erfindung lösen, dass heißt falls der zu behandelnde
Boden eine hohe Konzentration eines Schadstoffes in einem Behandlungsgefäß enthält,
wird eine überschüssige Menge eines den Schadstoffabbau enthaltenen Mikroorganismus
enthaltenen flüssigen Mediums in das Gefäß durch das Einspritzrohr 5 eingespritzt,
um den gesamten Hohlraum in dem Boden mit dem Medium zu füllen, wodurch das inhärente
Bodenwasser von dem Boden in das Gefäß extrudiert wird. Da das in den Boden eingespritzte
flüssige Medium durch den Boden wandert während es teilweise mit dem inhärenten
Bodenwasser verdünnt wird, falls das flüssige Medium in das Behandlungsgefäß in
einem Volumen größer als das Gesamtbodenhohlraumvolumen in dem Behandlungsgefäß
eingespritzt wird, drückt es das inhärente Hohlraumwasser aus dem Bodenhohlraum
und drückt ferner das mit dem flüssigen Medium verdünnte Hohlraumwasser heraus.
Folglich wird den Schadstoff enthaltenes Wasser in einer hohen Konzentration von
dem zu behandelnden Boden extrudiert werden, was die Konzentration des Schadstoffes
in dem Boden senkt, und folglich die Schädigung der Mikroorganismen vermindert.
Dies ermöglicht ebenfalls die gleichmäßige Verteilung des flüssigen Mediums in den
Boden in dem Behandlungsgefäß.
Die optimale Einspritzmenge des die Mikroorganismen enthaltenen flüssigen
Mediums hängt von den Bodeneigenschaften ab, z. B. Feuchtigkeitsgehalt des Bodens,
es ist bevorzugt dass das Einspritzvolumen das 1,1-fache oder mehr, bevorzugter
das 1,2-fache oder mehr des Gesamtvolumens des Bodenhohlraumes ist. Falls das Einspritzvolumen
wie vorher beschrieben bestimmt wird, wird ein Teil des in einer hohen Konzentration
in dem Boden vorhandenen Schadstoffes zusammen mit dem Überlauf des eingespritzten
Mediums ausgewaschen, wodurch die Schadstoffkonzentration in dem Boden gesenkt wird.
Dieses Verfahren vermindert die Beschädigung der Mikroorganismen aufgrund des Schadstoffes
selbst oder seiner Zwischenprodukte beim Abbau, wobei die Behandlung eines Bereiches
ermöglicht wird, welche den Schadstoff in einer hohen Konzentration enthält.
Das Volumen des Bodenhohlraumes (Vv) in einem gegebenen Bereich kann
durch die folgende Gleichung (1) bestimmt werden:
Vv = V – 100·W/((100 + &ohgr;)·&ggr;s)
(1)
In der Gleichung (1) ist V das Gesamtvolumen des Bodens, W ist das
Gesamtgewicht des Bodens, &ohgr; ist der Feuchtigkeitsgehalt des Bodens und &ggr;s
ist die spezifische Dichte der Bodenpartikel (der Feststoffe). Das Gesamtgewicht
des Bodens kann durch Multiplikation des Gewichts einer Volumeneinheit mit dem Volumen
des Bodens des Bereiches bestimmt werden, wobei das erstere durch ein herkömmliches
Verfahren bestimmt wird (zum Beispiel ein direktes Messverfahren oder ein Austauschmessverfahren).
Der Feuchtigkeitsgehalt des Bodens wird zum Beispiel wie folgt bestimmt.
Eine vorbeschriebene Menge an Boden wird aus dem Boden genommen und in einem Uhrenglas
platziert, um das Gesamtgewicht (Wt) auszuwiegen (die Summe der Gewichte des Uhrenglases
(Wp), der Bodenpartikel (Trockengewicht) (Ws) und in der Bodenprobe enthaltene Feuchtigkeit
(Ww)). Nach Trocknen der Bodenprobe bei etwa 110°C für 24 Stunden wird sie wieder
gewogen, das Gewicht ist Wa = Wp + Ws. Folglich wird der Feuchtigkeitsgehalt der
Bodenprobe (&ohgr;) wie folgt berechnet: &ohgr; = 100 Ww/Ws = 100(Wt – Wa)/(Wa – Wp)
Die spezifische Dichte der Bodenpartikel wird zum Beispiel wie folgt
bestimmt. Ein Pyknometer mit einem inneren Volumen Vp und einem Gewicht Wp wird
mit destilliertem Wasser gefüllt und sein Gewicht (Wc) wird gemessen, wobei Wc =
Wp + &ggr;wYp ist (&ggr;w stellt das Gewicht einer Volumeneinheit
Wasser dar). Dann wird dieses Pyknometer mit einer Bodenprobe und Wasser gefüllt.
Nach gründlicher Entlüftung wird das Gesamtgewicht (Wt) durch die folgende Gleichung
(2) ausgedrückt:
Wt = Wp + (Vp – Vs)&ggr;w + Ws (2),
wobei Vs das Volumen der Bodenpartikel (fest) in der Bodenprobe und Ws das Trockengewicht
der Bodenprobe ist. Die spezifische Dichte (Gs), bestimmt durch Teilen des Gewichtes
der Volumeneinheit der Bodenprobe &ggr;s (= Ws/ Vs) durch das Gewicht der Volumeneinheit
Wasser wird allgemein als die spezifische Dichte des Bodens verwendet. Demgemäß
kann die vorherige Gleichung (2) umgewandelt werden zu:
Folglich kann nachdem die Bodenprobe aus dem Pyknometer genommen und
getrocknet wurde, um das Trockengewicht Ws zu bestimmen, die spezifische Dichte
der Bodenprobe unter Verwendung der folgenden Gleichung (4) bestimmt werden.
Gs = Ws/(Ws + Wc – Wt) (4)
Es ist erwünscht, Bodenproben von mehreren Stellen zur Bestimmung
des Hohlraumvolumens des isolierten Bodenbereiches zu nehmen, da der Aufbau des
durch die Barriere isolierten Bodens nicht immer gleichmäßig ist. Der Durchschnitt
der Bodenhohlraumvolumina der von mehreren Stellen von Plätzen genommenen Proben
kann als das Hohlraumvolumen des isolierten Bodens verwendet werden. Falls der Wert
des Bodenhohlraumvolumens stark zwischen den Proben schwankt, ist es bevorzugt,
die Probennummer zu erhöhen. Falls die Anwesenheit von Bodenschichten, welche Bodenpartikel
verschiedener Art enthält, vorhergesagt wird oder in dem isoliertem Bodenbereich
bekannt ist, kann man den Bodenschichtaufbau vorher untersuchen, um das entsprechende
Bodenhohlraumvolumen zu bestimmen und die Summe der Hohlraumvolumina der Bodenschichten
als das Gesamtbodenhohlraumvolumen zu verwenden.
Falls ein Mikroorganismus, der die höchste Aktivität zeigt und in
seiner logarithmischen Wachstumsphase verwendet wird, verbrauchen die Zellen in
dem Boden des Behandlungsgefäßes eine große Menge an Sauerstoff. Demgemäß kann die
Sauerstoffkonzentration in dem Boden unmittelbar nach dem Einbringen des Mikroorganismus
rasch abnehmen. Eine derartige Abnahme der Sauerstoffkonzentration kann eine Abnahme
in der Schadstoffabbauaktivität des Mikroorganismus verursachen. Daher ist es zur
wirkungsvollen Sanierung des Bodens bevorzugt, das in das Behandlungsgefäß einzuspritzende
flüssige Medium mit dem Mikroorganismus mit einer ausreichenden Menge an Sauerstoff
oder Luft zu begasen. Andererseits, falls das in den Boden einzuspritzende flüssige
Medium einige Nährstoffe als ein Aktivierungsmittel für das Wachstum des Mikroorganismus
enthält, ist es bei der Bodensanierung wirkungsvoll, die Nährstoffkonzentration
zu senken, um das mikrobielle Wachstum in dem Boden zu unterdrücken, oder die Kohlenstoffquelle
des Mikroorganismus zu entfernen, um das Wachstum des Mikroorganismus in dem Boden
im Wesentlichen anzuhalten.
Wie bisher beschrieben, kann gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung eine Umwelt verschmutzt mit einer hohen Konzentration eines Schadstoffes
wirkungsvoll unter Verwendung eines Mikroorganismus saniert werden. Es kann ebenfalls
der Ausfluss des Schadstoffes, des Mikroorganismus und des Aktivierungsmittels für
den Mikroorganismus außerhalb der zu sanierenden Umwelt unterdrückt werden. Gemäß
dem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird eine verbesserte
Sanierung der verschmutzten Umwelt zusätzlich zu den vorhergehenden Vorteilen möglich.
Obwohl die vorliegende Erfindung ausführlich mit Bezugnahme auf die
Beispiele beschrieben wird, ist sie keineswegs darauf begrenzt.
Beispiel 1
Eine wie in der 3 gezeigte Experimentalvorrichtung
wurde für dieses Beispiel zusammengebaut. Ein 2-Liter-Gefäß 14 aus rostfreiem
Stahl mit einem Deckel wurde vorbereitet. Die Kontaktflächen des Gefäßes
14 und des Deckels 15 wurden spiegelglatt poliert und ein Teflon
O-Ring 20 wurde zur Versiegelung des Gefäßes verwendet. Eine Einspritzöffnung
16 für das Einbringen des Mikroorganismus, eine Auslassöffnung
17 und eine Öffnung 18 zur Probenahme wurden in dem Deckel
15 vorgesehen, und eine Teflonröhre wurde an der Auslassöffnung
17 angebracht und mittels eines Teflon Siegels fixiert. Teflon beschichteter
Gummi wurde an der Probenahmeöffnung angebracht.
Kies mit einem mittleren Durchmesser von 1 cm wurde in das rostfreie
Gefäß in einer Dicke von etwa 4 cm getan. Die Kiesschicht 22 wurde so ausgebildet,
dass ihr Feuchtigkeitsgehalt und die Porosität (Hohlraumverhältnis) null bzw. 53%
waren. Dann wurde das Mikroorganismuseinspritzrohr 19 in die Kiesschicht
22 getrieben. Als Nächstes wurden 2932 g feiner Sand mit einer spezifischen
Dichte von 2,7 eingefüllt, so dass der Feuchtigkeitsgehalt und das Hohlraumverhältnis
der Sandschicht 14% bzw. 40% waren. Eine Kiesschicht mit einem mittleren Durchmesser
von 1 cm wurde weiterhin auf der Sandschicht bis zu der oberen Fläche des rostfreien
Stahlgefäß gebildet. Die Kiesschicht hatte ebenfalls einen Feuchtigkeitsgehalt von
null und ein Hohlraumverhältnis von 53%. Das Hohlraumvolumen des Bodens in dem rostfreiem
Stahlgefäß wurde wie folgt bestimmt
Für die Sandschicht 21 kann die folgende Gleichung angewendet
werden, worin ihr Feuchtigkeitsgehalt von 14% und 2932 g Sand mit einer spezifischen
Dichte von 2,7 verwendet wurden.
Gewicht des feinen Sandes (Ws) + Gewicht der Feuchtigkeit in der feinen
Sandschicht (Ww) = 2932 g
Feuchtigkeitsgehalt (&ohgr; = 100 Ww/Ws) = 14
Spezifische Dichte (Ws/Vs) = 2,7
Aus dem Vorherigen wird das Volumen (Vs) der feinen Sandpartikel in
der feinen Sandschicht berechnet:
Vs = 2932 × 100/(2,7(100 + 14)) = 952, 57 (cm3)
Das Hohlraumverhältnis wird ausgedrückt durch: Gesamtvolumen der feinen
Sandschicht (V – Vs)/ Gesamtvolumen der feinen Sandschicht und (V –
Vs)/V = 0,4, dann:
V = Vs/0,6 = 952,57/0,6 = 1587,6 (cm3) und
Das Hohlraumvolumen (Vv) der Sandschicht = 0,4 V = 0,4 × 1587,6
= 635 (cm3)
Da das Volumen der Kiesschicht durch den Unterschied zwischen dem
Volumen des rostfreien Stahlgefäßes und dem Volumen der feinen Sandschicht ausgedrückt
wird, wird das Volumen berechnet als: 2000 – 1587,6 = 412,4 (cm3).
Da das Hohlraumverhältnis der Kiesschicht 53% ist, wird das Hohlraumvolumen
berechnet als: 412,4 × 0,53 = 218,5 (cm3). Folglich ist das gesamte
Hohlraumvolumen in dem Boden in dem rostfreien Stahlgefäß: 635 + 218,5 = 853,5 (cm3).
Der Deckel 15 wurde dann auf das rostfreie Stahlgefäß
14 gesetzt. Das Mikroorganismuseinspritzrohr 19 wurde durch die
Mikroorganismuseinspritzöffnung 16 in dem Deckel 15 geführt, und
das Verbindungsstück wurde mit einem Teflonsiegel versiegelt. Der Deckel wurde mit
Schraubstöcken fixiert, um die Versiegelung des Gefäßes sicher zu stellen.
Ein Reservoir 25 mit 500 ml einer wässrigen Lösung mit 50
ppm TCE 26 und eine Pumpe 24 wurden vorbereitet. Nach Verbindung
einer sich von der Auslassöffnung 17 durch das Reservoir 25 zu
der Mikroorganismuseinspritzöffnung 17 erstreckenden Teflonröhre mittels
einer Rohrverbindung 27, wie in der 3 gezeigt,
wurde der feine Sand in dem Gefäß 14 mit einem TCE-Dampf von dem Reservoir
mittels der Pumpe 24 gesendet in einer Rate von ein Liter/min. für 25 Stunden
verunreinigt. Nach Abklemmen des TCE-Reservoirs wurde ein Kultivierungsbehälter
(nicht gezeigt) eines schadstoffabbauenden Stamms JM1 (FERM BP-5352) mit dem Mikroorganismuseinspritzrohr
19 verbunden und die Flüssigkultur des Stammes JM1 wurde langsam mittels
komprimierter Luft eingespritzt. Das Einspritzvolumen (938,9 ml) wurde so eingestellt,
dass es 1,1-fach soviel wie das Gesamthohlraumvolumen des Sandes ist, und das Einspritzen
wurde bis zu einem Überlauf von 445,4 ml fortgesetzt (das vermutete inhärente Bodenwasser
vorhanden in dem Hohlraum des Sandes: Ww = 0,14 Ws = 0,14 × 2,7 Vs = 360 ml)
+ der überflüssigen Menge des flüssigen Kulturmediums (0,1 Vv = 85,3 ml) aus der
Auslassöffnung 18 floss. Der JM1 Kultivierungsbehälter wurde nach dem Einspritzen
entfernt, und die Einspritzöffnung und die Auslassöffnung wurden versiegelt. Der
gesamte Überlauf wurde gesammelt.
Unmittelbar nach dem Einspritzen und alle 3 Stunden danach wurden
0,5 ml flüssige Probe von jeder der drei Probenahmeöffnungen durch Einführen einer
Spritze genommen. Die Probepunkte waren das Unterteil (1 cm über der unteren Kiesschicht)
die Mitte (5 cm über dem Grundteilprobenpunkt) und der obere Teil (5 cm über dem
mittleren Probenpunkt) der Sandschicht. Jede flüssige Probe wurde unmittelbar in
einer Probe mit 5 ml n-Hexan gebracht und nach Rühren für 3 Minuten wurde die n-Hexan-Schicht
gesammelt, um die TCE-Konzentration durch ECD Gaschromatographie zu bestimmen. Die
Ergebnisse werden in den 5 bis 7
(5: oberer Teil, 6: mittlerer
Teil, 7: unterer Teil der Sandschicht) gezeigt. Die
Kulturbedingungen des schadstoffabbauenden Mikroorganismus waren wie folgt: Eine
3-Tage-Kultur des Stammes JM1 (4,8 × 108 Zellen/ml) wurde zweifach
mit M9-Medium verdünnt und für das Einspritzen verwendet. M9-Medium
Die TCE-Konzentration des aufgefangenen Überlaufes, gemessen durch
das gleiche Verfahren wie vorher beschrieben, war 20 ppm, was anzeigt, dass der
Überlauf TCE enthielt.
Vergleichsbeispiel 1
Ein rostfreies Stahlgefäß mit dem TCE verschmutzten Boden wurde wie
in Beispiel 1 vorbereitet. Das Experiment wurde in der gleichen Art und Weise wie
in Beispiel 1 durchgeführt, außer das M9-Medium anstelle der JM1-Kultur verwendet
wurde. Die Ergebnisse sind ebenfalls in den 5 bis
7 gezeigt.
Vergleichsbeispiel 2
Ein rostfreies Stahlgefäß mit dem TCE verschmutzten Boden wurde wie
in Beispiel 1 gezeigt vorbereitet, und das Experiment wurde in der gleichen Art
und Weise wie in Beispiel 1 durchgeführt, außer dass das Einspritzen der JM1-Kulturflüssigkeit
gestoppt wurde wenn die Flüssigkeit gerade aus der Auslassöffnung herauskam, um
Überlauf zu verhindern, das heißt, die eingespritzte Menge der Kultur war 493 ml
(das Bodenhohlraumvolumen (853,5 cm2) subtrahiert mit dem Hohlraumwasser
(360 ml)). Die TCE-Konzentrationen in der Sandschicht in dem rostfreien Stahlgefäß
wurden ebenfalls durch das gleiche Verfahren wie in Beispiel 1 gemessen. Die Ergebnisse
sind in den 5 bis 7
gezeigt.
Beispiel 2
Bildung eines schadstoffabbauenden Systems in einem simulierten verschmutzten
Boden – Abbau von TCE
Ein Vorlaufexperiment wurde durchgeführt, um das Hohlraumvolumen des
zu verwendenden Bodens in dem in der 4 gezeigten experimentellen
System zu bestimmen. Ein 36,6 Liter rostfreies Stahlgefäß
28 mit einem Deckel wurde vorbereitet. Die Kontaktflächen des Gefäßes
28 und des Deckels 29 wurden spiegelglatt poliert und ein Teflon
O-Ring 30 wurde zur Versiegelung des Gefäßes verwendet. Eine Bodenverhärtungsmitteleinspritzöffnung
31, eine Mikroorganismuseinspritzöffnung 32 und eine TCE-Einbringöffnung
33 und zwei Auslassöffnungen 34 und 35 wurden auf dem
Deckel 29 vorgesehen. Eine Teflonröhre wurde an jeder Auslassöffnung mit
einem Teflonsiegel fixiert. Ein rostfreies Stahlrohr mit 13 mm Durchmesser, zugespitzt
und mit vielen Löchern von 1 mm Durchmesser an seinem unteren Ende versehen, wurde
als das Bodenverhärtungsmitteleinspritzrohr 36 verwendet. Ein L-förmiges
rostfreies Stahlrohr mit 14 mm Durchmesser, an dem Ende zugespitzt, wurde als das
TCE-Einbringrohr 37 verwendet, wobei einige Löcher mit etwa 1 mm Durchmesser
in dem unteren Teil vorgesehen waren, um so TCE von dem Boden des rostfreien Stahlgefäßes
einzuspritzen. Ein rostfreies Stahlrohr mit einem Durchmesser von 13 mm wurde ebenfalls
als das Mikroorganismuseinbringrohr 38 vorgesehen.
Kies wurde auf dem Boden des rostfreien Stahlgefäßes in einer Höhe
von etwa 4 cm ausgebreitet, um eine Kiesschicht 39 zu bilden. Nach Einsetzen
des TCE-Einbringrohres 37 in die Schicht, wurde feiner Sand 40
in das rostfreie Stahlgefäß 28 bis zu 200 mm von dem oberen Teil des rostfreien
Stahlgefäßes 28 getan, und ein Eisenrohr 41 mit 112 mm Durchmesser
und 200 mm Länge wurde in die Sandschicht getrieben. In die gleiche Tiefe wie das
Eisenrohr 41 wurde ein Bodenverhärtungsmitteleinspritzrohr 36
in die Sandschicht getrieben. Nach einer weiteren Befüllung des Gefäßes mit Sand
zu einer Höhe von 180 mm von dem Oberteil des rostfreien Stahlgefäßes
28, wurde ein Mikroorganismuseinbringrohr 38 in die Sandschicht
parallel zu dem Bodenverhärtungsmitteleinspritzrohr 26 getrieben. Schließlich
wurde das Gefäß mit Sand bis zum Rand gefüllt. Gips 43 wurde um das Bodenverhärtungsmitteleinspritzrohr
36, das Mikroorganismuseinbringrohr 38 und das TCE-Einbringrohr
37 herum eingespritzt, um sie zu fixieren und keinen Raum zwischen dem
Sand und den Rohren zurückzulassen. Ein Eisendeckel 42 wurde auf das Eisenrohr
41 gesetzt, so dass das Bodenverhärtungsmitteleinspritzrohr 36
und das Mikroorganismuseinspritzrohr 38 durch den Deckel kamen, und die
Verbindungen wurden mit Gips fixiert. Jedes Rohr wurde durch die auf dem Deckel
29 des rostfreien Stahlgefäßes vorgesehenen Öffnungen eingebracht und mit
einem Teflonsiegel versiegelt. Der Deckel wurde mit Schraubzwingen fixiert und die
Dichtigkeit der Versiegelung wurde überprüft. Das Bodenverhärtungsmitteleinspritzrohr
36 wurde dann mit dem Bodenverhärtungsmittelbehälter 50 über ein
Ventil 47 und eine Zwischenpumpe 46verbunden.
Ein Bodenverhärtungsmittel vom Wasserglas-Typ (hergestellt von Nitto Kagaku Co.)
wurde als ein Bodenverhärtungsmittel verwendet. Nach Einspritzen von 400 ml des
Bodenverhärtungsmittels von dem Bodenverhärtungsmittelbehälter 50 betrieben
durch die Zwischenpumpe 46 bei einem Druck von 5 kg/cm2, wurde
das Ventil geschlossen und das rostfreie Stahlgefäß für 24 Stunden stehen gelassen.
Dann wurde der Deckel 29 entfernt und das Eisenrohr 41 herausgezogen,
um zu finden, dass der Boden des Eisenrohres mit einem verhärteten Produkt des Verhärtungsmittels
vom Wasserglas-Typ versiegelt war. Es wurde ebenfalls bestätigt, dass weder gasförmiges
TCE, das den Mikroorganismus enthaltene in diesem Beispiel zu verwendende flüssige
Medium, noch Wasser aus dem Eisenrohr 41 lecken würde.
Das Hohlraumvolumen der von der umgebenden Umwelt durch das Eisenrohr
51 isolierten Bodenregion wurde zunächst bestimmt. Das Bodenvolumen wurde
wie folgt berechnet: (11,2/2)2 × 3,14 × 20 = 1969 cm3.
Die spezifische Dichte, der Feuchtigkeitsgehalt und das Gewicht der Volumeneinheit
des Bodens wurden ebenfalls unter Verwendung von zufällig gesammelten Proben an
drei Stellen im dem isolierten Bodenbereich bestimmt. Die Ergebnisse waren eine
spezifische Dichte von 2,7, ein Feuchtigkeitsgehalt von 14% und ein Gewicht der
Volumeneinheit von 1,86 g/cm3. Es gab keinen signifikanten Unterschied
zwischen diesen Werten aufgrund des Unterschiedes der Probenpunkte. Daher wurde
das gesamte Bodenhohlraumvolumen des isolierten Bodenbereiches als 779,1 cm3
mit der vorhergehenden Gleichung (1) berechnet.
Das in der 4 gezeigte Testsystem wurde
durch dasselbe Verfahren wie vorher beschrieben zusammengebaut. 500 ml einer wässrigen
Lösung mit 400 ppm TCE wurden in ein Reservoir 44 gegeben, und dieses Reservoir
44 wurde zu der TCE-Einbringöffnung 33 über eine Pumpe
45 unter Verwendung einer Teflonröhre verbunden. Das Reservoir
44 wurde ebenfalls zu den Auslassöffnungen 34 und 35
unter Verwendung von Teflonröhren verbunden. Dann wurde die Pumpe 45 betrieben,
um gasförmiges TCE in einer Rate von ein Liter/min für 24 Stunden zu zirkulieren,
um den Sand in dem Gefäß zu verunreinigen. Danach wurden die mit den zwei Auslassöffnungen
verbundenen Teflonröhren entfernt, und eine Luftprobe wurde durch Einführen einer
Spritze durch jede Auslassöffnung in die Sandschicht in einer Tiefe von 100 mm genommen.
Die TCE-Gaskonzentration wurde durch FID-Gaschromatographie (Handelsname: GC-14B,
hergestellt durch Schimadzu Co.) analysiert. Das Ergebnis zeigte, dass die Gaskonzentrationen
985 ppm bzw. 950 ppm an den Auslassöffnungen 34 bzw. 35 waren.
Nach Schließen der Ventile 48 und 49 an der TCE-Einbringöffnung
33 und der Mikroorganismuseinbringöffnung 32, wurde das Bodenverhärtungsmitteleinspritzrohr
36 mit dem Bodenverhärtungsmittelbehälter 50 über das Ventil
47 und die Zwischenpumpe 46 verbunden. Ein Bodenverhärtungsmittel
vom Wasserglas-Typ (hergestellt von Nitto Kagaku Co.) wurde als das Bodenverhärtungsmittel
verwendet. Nachdem 400 ml des Bodenverhärtungsmittels von dem Bodenverhärtungsmittelbehälter
50 mit einer Zwischenpumpe 46 bei 5 kg/cm2 geschickt
wurden, wurde das Ventil geschlossen. Das Gefäß wurde für 24 Stunden stehen gelassen.
Dann wurden die Teflonröhren, welche die Auslassöffnungen 34 und
35 und das Reservoir 44 verbinden, von dem Reservoirbehälter
44 durch umschalten des Ventils 56 und 57 getrennt. Die
sich von der Auslassöffnung 34 erstreckende Teflonröhre wurde mit einer
Abbauvorrichtung 53 mit 500 ml der flüssigen Kultur des Stammes JM1 (FERM
BP-5352) verbunden. Der in der Abbauvorrichtung verwendete Stamm JM1 wurde durch
dasselbe Verfahren, wie für das Bodeneinspritzen verwendet, wachsen gelassen. Die
mit der Auslassöffnung 35 verbundene Teflonröhre wurde mit der Aktivkohlesäule
52 verbunden.
Dann wurde die Flüssigkultur des Stammes JM1 (FERM BP-5352) in dem
Tank 51, in der gleichen Art und Weise gewachsen wie in Beispiel
1, in der von dem Rohr 38 isolierten Region eingespritzt. Das
Einspritzvolumen war 934,9 ml was das 1,2-fache des Bodenhohlraumvolumens ist. Bei
Erblicken des Überlaufes der Flüssigkeit von der Auslassöffnung 34, wurde
das Einspritzen der Flüssigkeit beendet. Das von der Abbauvorrichtung während des
Einspritzens abgegebene Gas wurde von der Probeöffnung 55 gesammelt; und
die TCE-Konzentration in dem Gas wurde unter Verwendung eines FID-Gaschromatographen
(Handelsname: GC 14B, hergestellt von Shimadzu Co.) analysiert, welche eine Konzentration
unterhalb der Nachweisgrenze zeigt. Nach Beenden des Einspritzens der Kulturflüssigkeit
wurde das Ventil 48 des Mikroorganismuseinspritzrohres geschlossen, und
die zu der Aktivkohlesäule verbundene Teflonröhre wurde entfernt und Teflon-Gummistopfen
wurden an die Öffnungen 34 und 35 befestigt, um aus ihnen Probenahmeöffnungen
zu machen.
Ein Aliquot von 0,5 ml des Bodenwassers wurde alle 3 Stunden nach
dem Kultureinspritzen durch Einführen einer Spritze aus der Probenöffnung
34 in einer Tiefe von 100 mm genommen, und die TCE-Konzentration wurde
durch dasselbe Verfahren wie in Beispiel 1 analysiert. Gasförmige Proben wurden
ebenfalls aus der Probenöffnung 34 alle 3 Stunden für die TCE-Analyse durch
FID-Gaschromatographie genommen. Die Ergebnisse sind in den 8
und 9 gezeigt.
Am Ende des Experimentes wurde ein Aliquot von 0,5 ml der Flüssigkultur
54 in der Abbauvorrichtung 53 genommen und nach Extraktion mit
n-Hexan wurde die TCE-Konzentration durch Gaschromatographie bestimmt. Die TCE-Konzentration
war 0,01 ppm.
Beispiel 3
Zwei Sätze von simulierten, mit TCE-verschmutztem Boden wurden in
der gleichen Art und Weise wie in Beispiel 1 vorbereitet.
Eine Kolonie des Stammes JM1 (FERM BP-5352) gewachsen auf M9-Agarmedium
mit 1 Gew.-% Äpfelsäure wurde in M9-Flüssigmedium mit 1 Gew.-% Natriumglutamat überführt
und unter Schütteln bei 15°C für zwei Tage kultiviert. Die Zellkonzentration
der Flüssigkultur nach zwei Tagen Schüttelkultur war 6 × 108 KWE/ml.
Diese Kultur wurde 2- und 4-fach mit M9-Medium ohne Kohlenstoffquelle verdünnt,
und die Verdünnungen wurden mit Sauerstoffgas für 10 Minuten begast. Die Verdünnungen
wurden in den Boden in den vorher vorbereiteten zwei Gefäßen entsprechend eingespritzt,
durch das gleiche Verfahren wie in Beispiel 1 beschrieben.
Nach dem Einspritzen wurden die Einspxitz- und Auslassöffnungen versiegelt,
und das Gefäß für 48 Stunden bei 20°C stehen gelassen. Unter Verwendung einer
Spritze wurden 0,5 ml Bodenwasser von drei Probepunkten genommen, jeder 1 cm über
der unteren Kiesschicht, 5 cm über dem Bodenprobenpunkt und 5 cm über dem mittleren
Probenpunkt vorgesehen. Jede dieser Proben wurde unmittelbar in Gefäßen mit 5 ml
n-Hexan getan und für 3 Minuten gerührt. Dann wurde die Hexanschicht gesammelt,
um den TCE-Gehalt durch ECD Gaschromatographie (Handelsname: GC 14B, hergestellt
von Shimadzu Co.) zu bestimmen. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 1 und der Tabelle
2 gezeigt.
Beispiel 4
Zwei Sätze von simulierten mit TCE-Verschmutzten Boden wurden wie
in Beispiel 3 vorbereitet. Das flüssige Kulturmedium des Stamms JM1, kultiviert
unter der gleichen Bedingung wie in Beispiel 3, wurde 2- und 4-fach mit M9-Kulturmedium
ohne Kohlenstoffquelle verdünnt, und mit Luft für zehn Minuten begast. Diese Verdünnungen
wurde in die Gefäße mit dem TCE verschmutzten Boden eingespritzt und die TCE-Konzentration
wurde in dem Boden durch das gleiche Verfahren wie in Beispiel 3 beschrieben gemessen.
Die Ergebnisse sind in der Tabelle 1 und der Tabelle 2 gezeigt.
Beispiel 5
Ein Experiment wurde durch das gleiche Verfahren wie in Beispiel 4
durchgeführt, außer das die einzuspritzenden Kulturverdünnungen nicht begast wurden.
Die Ergebnisse sind in der Tabelle 1 und der Tabelle 2 gezeigt.
Beispiel 6
Ein Experiment wurde durch dasselbe Verfahren wie in Beispiel 4 durchgeführt,
außer das die eingespritzten Kulturverdünnungen von JM1 nicht aus der Auslassöffnung
überliefen, und das Einspritzen an dem Punkt unterbrochen wurde, wenn die eingespritzte
Flüssigkeit an der Auslassöffnung erschien. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 1
und in der Tabelle 2 gezeigt.
Tabelle 1
JM1-Kultur (2-fach Verdünnung)Tabelle 2
JM1-Kultur (4-fach Verdünnung)
Es wurde mit den Ergebnissen in der Tabelle 1 und in der Tabelle 2
bestätigt, dass ein hoher Grad an Bodensanierung durch vorheriges Begasen der in
den Boden einzuspritzenden Bakteriensuspension mit Sauerstoff oder Luft erzielt
werden kann. Überdies kann, durch vorheriges Begasen der Kulturflüssigkeit mit Sauerstoff
oder Luft und Einspritzen der Kulturflüssigkeit in einem 1,2-fachen Volumen des
Hohlraumvolumens des zu sanierenden Bodens, wobei die Oberschicht davon oftmals
schwer zu sanieren ist, wirkungsvoller gereinigt werden.
Anspruch[de]
In situ-Sanierungsverfahren zur Behandlung eines Bereichs (9),
in welchem ein flüchtiger Schadstoff in einen Bodenhohlraum zurückgehalten wird,
mit den Schritten:
(i) Vorsehen von wenigstens einem von (a) einer Flüssigkeit, welche einen Mikroorganismus
mit einer Aktivität zum Abbau des Schadstoffs enthält, oder (b) einer Flüssigkeit,
welche einen Mikroorganismus mit der Fähigkeit zum Abbau des Schadstoffs und ein
Aktivierungsmittel für den Mikroorganismus enthält;
(ii) Isolierung des Bereichs (9) von seiner umgebenden Umwelt mit einer
Barriere (1, 7), welche verhindert, dass der Schadstoff, der Mikroorganismus,
das Aktivierungsmittel und Wasser dadurch dringt;
(iii) Einspritzen der Flüssigkeit in den Bereich (9), isoliert in dem Schritt
(ii), so dass der Bodenhohlraum mit der Flüssigkeit gefüllt wird, und der in dem
Bodenhohlraum zurück gehaltene flüchtige Schadstoff vom Boden zu der Oberfläche
des Bereichs sich hin bewegt, und
(iv) Abbau jedes in dem Bodenhohlraum verbleibenden Schadstoffs mit dem Mikroorganismus
in der Flüssigkeit eingespritzt in Schritt (iii);
dadurch gekennzeichnet, dass:
der Schritt (iii) des Einspritzens der Flüssigkeit fortgesetzt wird, so dass der
flüchtige Schadstoff schließlich von der Oberfläche des Bereichs (9) ausgestoßen
wird; und
ein weiterer Schritt (v) durchgeführt wird, mit
(v) Einführen des von der Oberfläche des Bereichs in Schritt (iii) abgegebenen Schadstoffs
in eine Schadstoffabbauvorrichtung (12) und Abbau des Schadstoffs.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei Schritt (iii) durch Einspritzen der
Flüssigkeit in den Bereich in einer 1,1-fachen Menge oder mehr eines Hohlraumvolumens
des isolierten Bereichs (9) durchgeführt wird.
Verfahren nach Anspruch 2, wobei die Flüssigkeit in einer 1,2-fachen
Menge oder mehr des Hohlraumvolumens des isolierten Bereichs (9) eingespritzt
wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3 einschließlich Schritt (i)(b),
und wobei das Aktivierungsmittel wenigstens einen Nährstoff und einen Induktor für
den Mikroorganismus enthält.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3 einschließlich Schritt (i)(b),
und wobei das Aktivierungsmittel ein Kulturmedium ist, welches keine Kohlenstoffquelle
für den Mikroorganismus enthält.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das Verfahren ferner
einen Schritt des Aussetzens der Flüssigkeit mit Sauerstoff oder Luft vor dem Einspritzen
der Flüssigkeit in den Bereich (9) in Schritt (iii) umfasst.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei der Mikroorganismus
in einem Zustand einer höchsten Abbauaktivität für den Schadstoff in den Bereich
eingespritzt wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei Schritt (ii) durch
Bau eines Behandlungsgefäßes (8) in dem Grund durchgeführt wird, so dass
der Bereich (9) von der umgebenden Umwelt isoliert wird, wobei das Gefäß
verhindert, dass der Schadstoff, der Mikroorganismus, das Aktivierungsmittel und
Wasser dadurch dringt.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in Schritt
(i) eine Flüssigkeit vorgesehen wird, welche einen Mikroorganismus enthält mit (a)
einer Aktivität zum Abbau, oder (b) einer Fähigkeit zum Abbau eines Kohlenwasserstoffschadstoffs.
Verfahren nach Anspruch 9, wobei der Mikroorganismus (a) eine Aktivität
oder (b) eine Fähigkeit zum Abbau wenigstens eine einer aliphatischen chlorierten
Kohlenwasserstoffverbindung oder einer aromatischen Kohlenwasserstoffverbindung
hat.
Verfahren nach Anspruch 10, wobei der Mikroorganismus (a) eine Aktivität,
oder (b) eine Fähigkeit zum Abbau wenigstens einen von Dichlorethylen, Trichlorethylen
und Tetrachlorethylen hat.
Vorrichtung für eine in situ-Sanierungsbehandlung von belastetem Boden,
wobei die Vorrichtung umfasst:
Einspritzeinrichtung (10, 11, 5) zum Einspritzen von
entweder (a) einer Flüssigkeit, welche einen Mikroorganismus enthält, der eine Aktivität
zum Abbau eines Bodenschadstoffs hat, oder (b) eine Flüssigkeit, welche einen Mikroorganismus,
der die Fähigkeit zum Abbau eines Bodenschadstoffs hat, und ein Aktivierungsmittel
für den Mikroorganismus enthält, in den Boden;
einer Barriereneinrichtung (1, 7) oder einem Behandlungsgefäß
(8) aus einem Material, um zu verhindern, dass der Schadstoff, der Mikroorganismus,
das Aktivierungsmittel, wenn vorhanden, oder Wasser dadurch dringt, zur Isolierung
eines Schadstoff belasteten Bereichs (9) des Bodens von dem umgebenden
Boden; und
einer Entfernungseinrichtung (10, 6) zur Entfernung von Hohlraumwasser
aus dem Schadstoff-belasteten Bereich des Bodens;
wobei die Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet
ist, dass:
die Entfernungseinrichtung (10, 6) wirksam zur Entfernung von
Hohlraumwasser durch Bewegung der Flüssigkeit zu der Bodenoberfläche hin, und schließlich
Abgabe des Hohlraumwassers und jedes enthaltenen Schadstoffs von der Oberfläche
ist; und ebenfalls eine Schadstoffabbauvorrichtung (12) zur Verfügung gestellt
wird, verbunden mit der Entfernungseinrichtung (10, 6) zum Abbau
von mit dem Hohlraumwasser entfernten Schadstoff, abgegeben von der Oberfläche des
isolierten Bereichs (9) des Bodens.
Vorrichtung nach Anspruch 12, welches ebenfalls eine Zufuhrquelle
der Flüssigkeit (a) oder (b) enthält.