Technisches Gebiet
Die Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der abgasbetriebenen Turbolader.
Sie betrifft eine Abgasturbine, insbesondere ein Lagergehäuse, ein Turbinengehäuse
sowie eine Hitzeschutzwand einer Abgasturbine wobei die Hitzeschutzwand in der Abgasturbine
mit dem Turbinengehäuse einen Anströmkanal auf das Turbinenrad begrenzt, wobei das
Turbinenrad auf einer im Lagergehäuse drehbar gelagerten Welle angeordnet ist.
Stand der Technik
Abgasturbolader werden zur Leistungssteigerung von Verbrennungsmotoren
eingesetzt. Im unteren Leistungsbereich bis zu einigen Megawatt werden vorwiegend
Turbolader mit radial angeströmtem Turbinenrad und Innenlagerung der Welle, auf
der das Turbinenrad aufgebracht ist, eingesetzt.
Bei ungekühlten Abgasturboladern, bei denen die gasführenden Kanäle
nicht gekühlt werden, liegt die Abgastemperatur am Turbineneintritt höher, wodurch
der thermische Wirkungsgrad der Maschine und die an den Luftverdichter per Abgasmenge
abgegebene Leistung steigt.
Das ungekühlte Gaseintritts- oder Turbinengehäuse, welches im Betrieb
eine Temperatur von beispielsweise 650°C aufweist, ist meistens direkt auf dem
mit beispielsweise 150°C wesentlich kühleren Lagergehäuse befestigt. In gewissen
Anwendungsbereichen wird das Lagergehäuse, im Gegensatz zu den gasführenden Kanälen,
auf die genannte Temperatur gekühlt. Zusätzlich kann, wie in der EP
0 856 639 dargestellt, im Bereich eines auf das Turbinenrad führenden Anströmkanals
eine als Hitzeschutz dienende Zwischenwand angeordnet sein, welche das Lagergehäuse
gegen das im Anströmkanal geführte heisse Abgas abschirmt. Die Zwischenwand kann
dabei durch eine entsprechende Luft- oder Kühlflüssigkeitszone vom Lagergehäuse
getrennt angeordnet sein und nur wenige, definierte Kontaktpunkte aufweisen, um
entsprechende Wärmebrücken mit dem Lagergehäuse möglichst zu vermeiden.
Zur Befestigung des Turbinengehäuses auf dem Lagergehäuse werden bei
herkömmlichen Abgasturbinen Laschen oder sogenannte Profilschellen- bzw. V-Band-Verbindungen
eingesetzt. Um einen möglichst hohen Wirkungsgrad zu erzielen, ist der Luftspalt
zwischen den Turbinenschaufeln dem Turbinengehäuse so klein wie möglich zu halten.
Dies bedingt jedoch, dass diese Gehäusewand und das Turbinenrad jederzeit, insbesondere
im Betrieb unter Volllast und bei entsprechender thermischer Belastung aller Teile,
gegeneinander zentriert sind. Da sich infolge des hohen Temperaturunterschiedes
zwischen dem Lagergehäuse und dem Turbinengehäuse der Zentriersitz des Turbinengehäuses
zum Lagergehäuse mitunter radial aufweitet, kann sich das Turbinengehäuse gegenüber
dem Lagergehäuse und insbesondere der darin gelagerten Turbinenwelle desaxieren,
d.h. das Turbinengehäuse ist gegenüber der Welle und dem darauf angeordneten Turbinenrad
in radialer Richtung nicht mehr zentriert. Eine solche Desaxierung, die durch äussere
Krafteinwirkungen zusätzlich unterstützt werden kann, führt zu Berührungen der Turbinenschaufelspitzen
mit der Gehäusewand des Turbinengehäuses, zu entsprechenden Abnutzungen oder Defekten
und damit verbunden zu erheblichen Einbussen im Wirkungsgrad der Abgasturbine.
Das EP 0 118 051 zeigt, wie
mittels sternförmig angeordneten, in radialer Richtung beweglichen Nut/Kamm-Verbindungen
eine Desaxierung des heisseren Bauteils vermieden werden kann.
Dieser herkömmliche jedoch relativ kostenintensive Lösungsansatz,
bei dem der Fertigungsprozess nebst reinen Drehoperationen auch Fräsoperationen
beinhaltet, ermöglicht aufgrund der diskreten Anzahl Nut/Kamm-Verbindungen nur eine
beschränkte Anzahl unterschiedlicher Gehäusepositionen. Wünschenswert ist jedoch
eine Lösungsansatz bei der die Position des Turbinengehäuses gegenüber dem Lagergehäuse
im wesentlichen stufenlos eingestellt werden kann.
Kurze Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt folglich die Aufgabe zugrunde, eine Abgasturbine
der eingangs genannten Art zu schaffen, welche eine Verbesserung des Turbinenwirkungsgrads
durch Zentrierung des Turbinengehäuses gegenüber der im Lagergehäuse gelagerten
Welle ermöglicht.
Erfindungsgemäss wird diese Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmale
der Patentansprüche 1, 7 und 12 sowie mit dem Patentanspruch 16 gelöst.
Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind darin zu sehen, dass
die Zentrierung des Turbinengehäuses gegenüber der im Lagergehäuse gelagerten Welle
ohne zusätzliche Bauteile gewährleistet werden kann. Lagergehäuse, Turbinengehäuse
und Hitzeschutzwand müssen lediglich geringfügig zusätzlich bearbeitet werden. Dadurch
ergeben sich für die Abgasturbine keine wesentlichen zusätzlichen Kosten.
Die Position des Turbinengehäuses gegenüber dem Lagergehäuse lässt
sich stufenlos einstellen, da erfindungsgemäss zwischen dem Lagergehäuse und dem
Turbinengehäuse keine formschlüssige Verbindung besteht.
Diese Art von Zentrierung eignet sich für alle gängigen Verbindungsarten
zwischen Lagergehäuse und Turbinengehäuse, da erfindungsgemäss die Zentrierung durch
Bauteile im Innern des Turbinengehäuses erfolgt.
Weitere Vorteile ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Im folgenden sind anhand der Figuren Ausführungsbeispiele der erfindungsgemässen
Abgasturbine schematisch dargestellt und näher erläutert. In allen Figuren sind
gleichwirkende Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen. Es zeigt:
1 eine schematische Ansicht eines ersten
Ausführungsbeispiels des erfindungsgemässen Abgasturboladers,
2 eine vergrössert dargestellte Ansicht
des Abgasturboladers nach 1,
3 eine schematische Ansicht auf ein zweites
Ausführungsbeispiel des erfindungsgemässen Abgasturboladers,
4 eine schematische Ansicht IV-IV aus
3,
5 eine schematische Ansicht auf ein drittes
Ausführungsbeispiel des erfindungsgemässen Abgasturboladers, und
6 eine schematische Ansicht VI-VI aus
5.
Weg zur Ausführung der Erfindung
Der Abgasturbolader besteht hauptsächlich aus einem nicht dargestellten
Verdichter und einer in 1 als Radialturbine schematisch
dargestellten Abgasturbine. Die Abgasturbine umfasst hauptsächlich ein Turbinengehäuse
1, mit einem radial aussenliegenden, spiralförmigen Gaseintrittsgehäuse
und einer gasaustrittsseitigen Gehäusewand 12, ein Lagergehäuse
4 mit einer mittels Lagern 31 drehbar gelagerten Welle
3 sowie ein auf der Welle angeordnetes Turbinenrad 5 mit Laufschaufeln
51. Verdichterseitig ist auf der Welle ein ebenfalls nicht dargestelltes
Verdichterrad angeordnet.
Das Gaseintrittsgehäuse geht in Pfeilrichtung stromab in einen Anströmkanal
6 für die Abgase einer mit dem Abgasturbolader verbundenen, ebenfalls nicht
dargestellten Verbrennungsmaschine über. Der Anströmkanal ist auf der einen Seite
durch die gasaustrittsseitige Gehäusewand 12 begrenzt, während auf der
anderen Seite eine als Hitzeschutz dienende scheibenförmige Zwischenwand
2 angeordnet ist. Die Hitzeschutzwand, welche den Anströmkanal auf der
Seite des Lagergehäuses zumindest teilweise begrenzt und/oder zumindest teilweise
in axialer Richtung zwischen Turbinenrad und Lagergehäuse angeordnet ist, schirmt
das dahinterliegende Lagergehäuse von den heissen Abgasen ab.
Im Anströmkanal ist ferner zwischen der Hitzeschutzwand und der gasaustrittsseitigen
Gehäusewand 12 ein Düsenring 7 angeordnet.
Das Turbinengehäuse 1 ist in der dargestellten Ausführungsform
mit Laschen 43 am Lagergehäuse 4 befestigt, wobei die mit Schrauben
42 am Turbinengehäuse festgemachten Laschen gewisse Bewegungen des Turbinengehäuses
bezüglich des Lagergehäuses 4 in radialer Richtung erlauben. Wie aus der
Figur ersichtlich ist, wird durch das Festschrauben der Laschen 43 die
Hitzeschutzwand 2 sowie der Düsenring 7 zwischen Turbinengehäuse
1 und Lagergehäuse 4 eingeklemmt und entsprechend in axialer Richtung
befestigt. Im stehenden Zustand der Abgasturbine, wenn Turbinengehäuse und Lagergehäuse
kalt sind, liegt das Turbinengehäuse auf dem Lagergehäuse auf und ist dadurch entsprechend
gegenüber der Welle und dem darauf angeordneten Turbinenrad zentriert.
In der in 2 vergrössert dargestellten
ersten Ausführungsform der erfindungsgemässen Abgasturbine ist an der Hitzeschutzwand
2 im radial inneren Bereich eine als umlaufende Kante ausgebildete Auflage
21 angeordnet, welche auf einer ebenfalls als umlaufenden Kante ausgebildeten
Auflage 41 des Lagergehäuses aufliegt. Im stehenden Zustand der Abgasturbine,
wenn neben dem Lagergehäuse auch die Hitzeschutzwand kalt ist, kann zwischen den
beiden Auflagen jeweils ein geringer Luftspalt von einigen wenigen bis zu einigen
hundert Mikrometern vorhanden sein, was insbesondere die einfache Montage, d.h.
das Aufschieben der Hitzeschutzwand in axialer Richtung auf das Lagergehäuse ermöglicht.
Im radial aussenliegenden Bereich steht die Hitzeschutzwand mit einer radial aussenliegenden
Auflage 22 an einer radial nach innen gerichteten Auflage 11 des
Turbinengehäuses an, wobei im stehenden Zustand der Abgasturbine ebenfalls ein entsprechender,
geringer Luftspalt zwischen den beiden Auflagen vorhanden ist.
Im Betriebszustand der Abgasturbine, wenn die Hitzeschutzwand gegenüber
dem Lagergehäuse eine erheblich höhere Temperatur aufweist, dehnt sich die Hitzeschutzwand
thermisch bedingt insbesondere in radialer Richtung. Die beiden Luftspalte werden
verringert, wobei insbesondere die innere Auflage 21 der Hitzeschutzwand
mit grosser Kraft gegen die entsprechenden Auflagen 41 des kühlen Lagergehäuses
gepresst wird. Der Luftspalt zwischen der äusseren Auflage 22 der Hitzeschutzwand
und der Auflage 11 des Turbinengehäuses kann in der Regel nur verringert,
jedoch nicht ganz geschlossen werden, da sich das Turbinengehäuse der grossen Hitze
wegen ebenfalls dehnt. Durch die radial innere Auflage 21 der Hitzeschutzwand,
welche an der Auflage 41 des Lagergehäuses anliegt ist eine genaue Zentrierung
der Hitzeschutzwand 2 und, dank dem verringerten äusseren Luftspalt, auch
des Turbinengehäuses 1 sichergestellt.
Wird für die Hitzeschutzwand ein Material mit einem grösseren Wärmeausdehnungskoeffizienten
als dem des Materials des Turbinengehäuses gewählt, dehnt sich die Hitzeschutzwand
stärker als das Turbinengehäuse und drückt dieses in radialer Richtung nach aussen.
Dadurch verbessert sich die Zentrierung des Turbinengehäuses bezüglich der Hitzeschutzwand
zusätzlich.
3 und 4
zeigen eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemässen Abgasturbine. Im radial
inneren Bereich ist wiederum eine als umlaufende Kante ausgebildete Auflage
21 angeordnet, welche wiederum auf einer ebenfalls als umlaufenden Kante
ausgebildeten Auflage 41 des Lagergehäuses aufliegt. Zusätzlich oder alternativ
zur einfachen Auflage 22 im radial aussenliegenden Bereich der Hitzeschutzwand
2, sind Zentrierungsnocken 23 vorgesehen, welche entlang des Umfangs
der Hitzeschutzwand verteilt angeordnet sind. Diese greifen in entsprechende Nuten
15 in dem Turbinengehäuse ein, wodurch sich eine radiale Führung des Turbinengehäuses
1 bezüglich der Hitzeschutzwand 2 ergibt. Im stehenden Zustand
der Abgasturbine sind insbesondere im Bereich der inneren Auflagen entsprechende
Luftspalte vorhanden, was wiederum die einfache Montage der Hitzeschutzwand ermöglicht.
Dabei wird die aufgrund der Zentriernocken 23 entsprechend ausgerichtete
Hitzeschutzwand 2 in axialer Richtung in das Turbinengehäuse
1 geschoben. Im Betriebszustand dehnt sich wiederum die Hitzeschutzwand
in radialer Richtung. Der Luftspalt wird geschlossen und die Auflage 21
der Hitzeschutzwand wird gegen die entsprechende Auflage 41 des Lagergehäuses
gepresst und entsprechend zentriert. Im radial äusseren Bereich wird die Zentrierung
des Turbinengehäuses 1 durch die in den Nuten 15 geführten Zentrierungsnocken
23 gewährleistet.
Alternativ können die Zentrierungsnocken auf der Seite des Turbinengehäuses
angeordnet und die entsprechenden Nuten in die Hitzeschutzwand eingelassen sein.
Oder es können sowohl in das Turbinengehäuse wie in die Hitzeschutzwand Nuten eingelassen
sein, in die in axialer Richtung Verbindungskeile oder -pfropfen eingeschoben werden.
Diese zweite Ausführungsform eignet sich insbesondere bei sehr hohen
Temperaturen des Turbinengehäuses, da dank den radialen gerichteten Nuten und den
darin geführten Zentrierungsnocken eine Zentrierung des Turbinengehäuses bezüglich
der Hitzeschutzwand unabhängig von der thermisch bedingten Ausdehnung des Turbinengehäuses
gewährleistet ist.
Trotz dieser formschlüssigen Verbindung zwischen Turbinengehäuse und
Hitzeschutzwand lässt sich die Position des Turbinengehäuses gegenüber dem Lagergehäuse
stufenlos einstellen, da zwischen der Hitzeschutzwand und dem Lagergehäuse und somit
auch zwischen dem Turbinengehäuse und dem Lagergehäuse keine formschlüssige Verbindung
vorhanden ist.
5 und 6
zeigen eine gegenüber der zweiten Ausführungsform leicht abgeänderten dritte Ausführungsform
der erfindungsgemässen Abgasturbine. Die Zentrierungsnocken 23 sind im
radial inneren Bereich der Hitzeschutzwand vorgesehen. Dabei können die Nocken
23 auf der Hitzeschutzwand angeordnet sein und in entsprechende Nuten
45 im Lagergehäuse eingreifen, oder es können Nocken auf dem Lagergehäuse
angeordnet sein, welche in entsprechende Nuten in der Hitzeschutzwand eingreifen.
In letzterem Fall können die Nuten als durchgehende Löcher oder nur als oberflächliche
Vertiefungen in der Hitzeschutzwand ausgebildet sein. Es ergibt sich eine radiale
Führung der Hitzeschutzwand 2 bezüglich des Lagergehäuses 4. Im
radial aussenliegenden Bereich steht die Hitzeschutzwand entsprechend der ersten
Ausführungsform mit der radial aussenliegenden Auflage 22 an der radial
nach innen gerichteten Auflage 11 des Turbinengehäuses an, wobei im stehenden
Zustand der Abgasturbine wiederum ein entsprechender Luftspalt vorhanden ist, was
die Montage der Hitzeschutzwand ermöglicht. Dabei wird die aufgrund der Zentriernocken
entsprechend ausgerichtete Hitzeschutzwand 2 in axialer Richtung auf das
Lagergehäuse 4 geschoben. Im Betriebszustand dehnt sich wiederum die Hitzeschutzwand
in radialer Richtung. Wie oben beschrieben, verringert sich der Luftspalt im aussenliegenden
Bereich und führt somit zur entsprechenden Zentrierung des Turbinengehäuses bezüglich
der Hitzeschutzwand. Wiederum kann durch die Wahl eines Materials mit entsprechend
grösserem Wärmeausdehnungskoeffizienten die Ausdehnung der Hitzeschutzwand verstärkt
werden, um die Zentrierung des Turbinengehäuses bezüglich der Hitzeschutzwand zusätzlich
zu verbessern. Dank der temperaturunabhängigen Zentrierung der Hitzeschutzwand bezüglich
des Lagergehäuses durch die im inneren Bereich angeordneten Zentrierungsnocken eignet
sich diese Ausführungsform insbesondere für den transienten Betrieb oder bei tiefen
Gaseintritts-Temperaturen.
Trotz der formschlüssigen Verbindung zwischen Hitzeschutzwand und
Lagergehäuse lässt sich die Position des Turbinengehäuses gegenüber dem Lagergehäuse
wie schon bei den ersten beiden Ausführungsformen in jedem beliebigen Winkel einstellen,
da zwischen der Hitzeschutzwand und dem Turbinengehäuse und somit auch zwischen
dem Lagergehäuse und dem Turbinengehäuse keine formschlüssige Verbindung vorhanden
ist.
Ein geeignetes Material für die Hitzeschutzwand aller drei Ausführungsformen
wäre beispielsweise Ni-Resist, mit einem gegenüber Gusseisen rund 30 Prozent grösseren
Wärmeausdehnungskoeffizienten.
Im radial aussenliegenden Bereich der Hitzeschutzwand kann die Auflage
zum Turbinengehäuse auch über ein zwischen Hitzeschutzwand und Turbinengehäuse angeordnetes
Zwischenstück, insbesondere über Teile des im Anströmkanal angeordneten Düsenrings,
erfolgen. Dabei können der Düsenring und die Hitzeschutzwand, oder Teile des Düsenrings
und die Hitzeschutzwand einteilig gefertigt sein.
1
- Turbinengehäuse
11
- Auflage
12
- Gasaustrittsseitige Gehäusewand
15
- Zentrierungsnuten
2
- Hitzeschutzwand
21
- Auflage, Kante
22
- Auflage
23
- Zentrierungsnocken
3
- Welle
31
- Innenlager
4
- Lagergehäuse
41
- Auflage, Kante
42
- Befestigung, Schraube
43
- Lasche
45
- Zentrierungsnuten
5
- Turbinenrad
51
- Schaufeln
6
- Anströmkanal
7
- Düsenring