Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Verbrennen von kleinstückeligem
Brennstoff, der auf ein Glutbett auf einem von unten mit Primärluft beaufschlagbaren
Rost abgeworfen wird, wobei mit Hilfe der Abgase nach ihrer Nachverbrennung unter
Sekundärluftzufuhr ein Wärmetauscher erwärmt wird.
Um bei einer Feuerung, bei der kleinstückeliger Brennstoff in einer
vom Wärmebedarf abhängigen Menge dosiert mit Hilfe einer Wurfbeschickung im freien
Flug auf einen Rost aufgebracht wird, vorteilhafte Verbrennungsbedingungen zu erreichen,
ist es bekannt (AT 397 848 B), dem sich auf dem Rost bildenden Glutbett Primärluft
durch den Rost zuzuführen, und zwar unter unterstöchiometrischen Bedingungen, um
die Bildung von Stickoxiden im Glutbett möglichst klein zu halten. Die Nachverbrennung
der Abgase aus dem Glutbett wird über eine Sekundärluftzufuhr gesteuert, die unabhängig
von der Primärluftzufuhr in Abhängigkeit von der Kohlenmonoxidemission geregelt
wird. Mit Hilfe einer solchen Luftführung konnten unter Bedingungen einer Wurfbeschikkung
kleinstückelige Brennstoffe, wie Hackschnitzel vorteilhaft schadstoffarm verbrannt
werden. Werden jedoch biogene Brennstoffe, wie Reststoffe aus der Papierproduktion,
Klärschlamm, stickstoffhältige Brennstoffe, beispielsweise Spanplatten, Altholz,
Reststoffe aus der Landwirtschaft, Nebenprodukte aus der Zucker- und der Tabakindustrie
u. dgl., eingesetzt, so kann die Schadstoffemission bei der Verfeuerung dieser Brennstoffe
trotz der voneinander unabhängigen Regelung der Primär- und Sekundärluftzufuhr erheblich
ansteigen.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum
Verbrennen von kleinstückeligem Brennstoff der eingangs geschilderten Art so weiterzubilden,
daß auch beim Einsatz unterschiedlicher Brennstoffe eine schadstoffarme Verbrennung
sichergestellt werden kann.
Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe dadurch, daß ein Teil
der im Wärmetauscher abgekühlten Abgase dem Glutbett durch den Rost in Abhängigkeit
vom Gehalt der Abgase an Stickoxiden vor der Sekundärluftzufuhr und/oder von der
Gluttemperatur zugeführt und ein weiterer Teil der abgekühlten Abgase den heißen
Abgasen aus dem Glutbett vor der Sekundärluftzufuhr in Abhängigkeit von der vor
der Sekundärluftzufuhr herrschenden Abgastemperatur zugemischt wird.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß über die Steuerung
der Primärluftzufuhr zwar die sich mit dem Wärmebedarf ändernden Brennstoffmengen
berücksichtigt werden können, nicht aber kurzfristige Heizwertschwankungen, die
zu Schwankungen der Temperatur des Glutbettes Anlaß geben. Da erhöhte Temperaturen
im Bereich des Glutbettes zu einer vermehrten Stickoxidbildung führen, wird erfindungsgemäß
ein Teil der in einem Wärmetauscher abgekühlten Abgase rückgeführt und dem Glutbett
durch den Rost zugeleitet, um unabhängig von solchen Heizwertschwankungen eine weitgehend
gleichmäßige Temperatur des Glutbettes als Voraussetzung für eine Verminderung
der Stickoxidemission sicherzustellen, ohne die insbesondere von der Brennstoffmenge
und allenfalls von der gemessenen Feuchtigkeit des Brennstoffes abhängige Primärluftzufuhr
nachteilig beeinflussen zu müssen. Die Abgasrückführung kann dabei in Abhängigkeit
von der Temperatur des Glutbettes geregelt werden. Es ist aber auch möglich, für
die Abgasrückführung zum Glutbett die Stickoxidkonzentration der Abgase aus dem
Glutbett zu messen, weil es ja um die Minimierung der Stickoxidanteile geht.
Die Überwachung der Gluttemperatur bzw. der Stickoxidbildung im Glutbett
reicht jedoch noch nicht für eine schadstoffarme Verbrennung der kleinstückeligen
Brennstoffe aus, weil aufgrund der Wurfbeschickung die Abgastemperatur nicht nur
von der Glutbettemperatur, sondern auch von der Trocknung und teilweisen Verbrennung
des Brennstoffes während des freien Fluges abhängt, so daß auch oberhalb des
Glutbettes mit schwankenden Abgastemperaturen gerechnet werden muß. Durch
eine Abgasrückführung in Strömungsrichtung vor der Sekundärluftzufuhr kann die Abgastemperatur
auf einen für die Unterdrückung der Stickoxidbildung vorteilhaft niedrigen Bereich
gehalten werden, so daß die Sekundärluftzufuhr ausschließlich im Hinblick
auf eine Unterdrückung der Kohlenmonoxidbildung geregelt werden kann. Damit gelingt
eine vollständige, schadstoffarme Verbrennung kleinstückeliger Brennstoffe unterschiedlichen
Heizwertes.
Zur Durchführung des Verbrennungsverfahrens kann von einer Vorrichtung
mit einer Brennkammer, mit einer an die Brennkammer angeschlossenen Einrichtung
zur Wurfbeschickung eines in der Brennkammer angeordneten, ein Glutbett aufnehmenden
Rostes, mit einem von der Brennkammer ausgehenden, an einen Wärmetauscher angeschlossenen
Abgaszug und mit Zuluftleitungen einerseits für durch den Rost strömende Primärluft
und anderseits für den Abgaszug in einer Nachverbrennungsstrecke zugeführte Sekundärluft
ausgegangen werden. Es braucht lediglich die Brennkammer unter- und oberhalb des
Rostes an Abgasrückleitungen angeschlossen zu werden, die über je ein Abgasgebläse
mit dem Abgaszug auf der Austrittseite des Wärmetauschers in Strömungsverbindung
stehen, so daß über das jeweilige Abgasgebläse die Abgasrückführung einerseits
zum Rost und anderseits zur Brennkammer oberhalb des Rostes entsprechend geregelt
werden kann. Die Regelung der Abgasrückleitung zum Glutbett erfolgt dabei in Abhängigkeit
von der Temperatur des Glutbettes und/oder dem Gehalt der Abgase an Stickoxiden
vor der Sekundärluftzufuhr. Das Abgasgebläse für die oberhalb des Rostes in der
Brennkammer mündende Abgasrückleitung erfolgt im Sinne einer weitgehenden Konstanthaltung
der Abgastemperatur vor der Sekundärluftzuführung.
Anhand der Zeichnung wird das erfindungsgemäße Verfahren zum
Verbrennen von kleinstückeligem Brennstoff näher erläutert, und zwar wird eine erfindungsgemäße
Vorrichtung zum Verbrennen von kleinstückeligem Brennstoff in einem schematischen
Längsschnitt gezeigt.
Die dargestellte Vorrichtung zum Verbrennen von kleinstückeligem Brennstoff,
beispielsweise ein Heizkessel, weist ein Gehäuse 1 mit einer feuerfesten Auskleidung
2 auf, das eine Brennkammer 3 mit einem Rost 4 in Form eines für den Aschenaustrag
beweglichen Treppenrostes bildet. An die Brennkammer 3 schließt ein Abgaszug
5 an, der eine Nachverbrennungsstrecke 6 mit einer anschließenden Ausbrandstrecke
7 umfaßt. Oberhalb des Rostes 4 mündet in die Brennkammer 3 eine Einrichtung
8 zur Wurfbeschickung. Diese Beschickungseinrichtung 8 ist mit einem über ein Förderrohr
mit kleinstückeligem Brennstoff beschickbaren Schleuderrad versehen, mit dessen
Hilfe der Brennstoff im freien Flug auf den Rost 4 bzw. auf das sich auf dem Rost
4 ausbildende Glutbett abgeworfen wird. Dabei ist darauf zu achten, daß über
die Einrichtung 8 zur Wurfbeschickung des Rostes 4 keine Falschluft in die Brennkammer
3 gelangt.
Die für die Verbrennung des Brennstoffes auf dem Rost 4 erforderliche
Verbrennungsluft wird als Primärluft in bekannter Weise über eine Zuluftleitung
9 der Brennkammer 3 unterhalb des Rostes 4 zugeführt, und zwar über ein Gebläse
10, das in Abhängigkeit von der über die Beschickungseinrichtung 8 zugeführten Brennstoffmenge
unter Berücksichtigung des rechnerisch ermittelten Heizwertes des Brennstoffes so
angesteuert wird, daß sich im Bereich des Glutbettes 4 eine zur Unterdrückung
von Stickoxiden vorteilhafte unterstöchiometrische Verbrennung einstellt. Die heißen
Abgase werden mit Hilfe eines Saugzuggebläses 11 aus der Brennkammer 3 durch den
Abgaszug 5 abgezogen, um einer Nachverbrennung zugeführt zu werden. Zu diesem Zweck
wird im Bereich der Nachverbrennungsstrecke 6 des Abgaszuges 5 den Abgasen über
eine Zuluftleitung 12 Sekundärluft zugemischt, die unabhängig von der Primärluftzufuhr
über ein gesondertes Gebläse 13 geregelt wird, und zwar in Abhängigkeit von der
Kohlenmonoxidemission, die in herkömmlicher Art beispielsweise durch ein Lambdasonde
überwacht wird. Am Ende der Ausbrandstrecke 7 ist die Verbrennung abgeschlossen.
Die heißen, im wesentlichen sauerstofffreien Abgase strömen durch den angeschlossenen,
strichpunktiert angedeuteten Wärmetauscher 14, um einen Wärmeträger im Wärmeaustausch
zu erwärmen. Die im Wärmetauscher 14 abgekühlten Abgase werden dann nach einer Entstaubung
über das Saugzuggebläse 11 durch einen Kamin ins Freie geblasen. Zum Unterschied
zu herkömmlichen Vorrichtungen dieser Art wird jedoch ein Teil der abgekühlten Abgase
über Abgasgebläse 15 und 16 in die Brennkammer 3 rückgeführt. Die Abgasrückleitung
17 des Abgasgebläses 15 führt unterhalb des Rostes 4 in die Brennkammer 3, während
die an das Abgasgebläse 16 angeschlossene Abgasrückleitung 18 oberhalb des Rostes
4 in die Brennkammer 3 mündet, und zwar in Strömungsrichtung vor der Sekundärluftzufuhr.
Mit Hilfe der rückgeführten, abgekühlten Abgase kann Einfluß auf die Temperatur
des Glutbettes auf dem Rost 4 bzw. auf die dem Abgaszug 5 zuströmenden Abgase genommen
werden, ohne das Sauerstoffangebot für die Verbrennung zu ändern, weil ja die Abgase
am Ende der Ausbrandstrecke 7 im wesentlichen sauerstofffrei sind.
Zur Steuerung der Abgasgebläse 15 und 16 dient eine Steuereinrichtung
19, die einerseits an wenigstens einen Temperaturfühler 20 oberhalb des Rostes 4
zur Temperaturerfassung der aus dem Glutbett aufsteigenden Abgase und anderseits
an wenigstens einen Meßfühler 21 angeschlossen ist, der die Temperatur des
Glutbettes und/oder die Stickoxidemission aus dem Glutbett überwacht. Mit Hilfe
des Meßfühlers 21 kann somit das Abgasgebläse 15 über die Steuereinrichtung
19 so angesteuert werden, daß die in die Brennkammer 3 unterhalb des Rostes
4 rückgeführten, abgekühlten Abgase für einen Ausgleich allfälliger Temperaturanstiege
innerhalb des Glutbettes zufolge eines schwankenden Heizwertes des eingebrachten
Brennstoffes mit der Wirkung sorgen, daß die Stickoxidemission klein gehalten
werden kann. Die Rückführung kühler Abgase in die Brennkammer 3 oberhalb des Rostes
4 erlaubt eine gleichmäßige Abgastemperatur vor der Sekundärluftzufuhr, weil
ja Temperaturschwankungen über den Temperaturfühler 20 erfaßt und über die
Steuereinrichtung 19 zur Ansteuerung des Abgasgebläses 16 im Sinne einer Konstanthaltung
der Abgastemperatur ausgeregelt werden können. Damit gelingt es, gleichbleibende
Parameter für die Nachverbrennung unabhängig vom jeweiligen Heizwert des in die
Brennkammer 3 eingebrachten Brennstoffes sicherzustellen, so daß die Sekundärluftzufuhr
über das Gebläse 13 vorteilhaft im Sinne einer Unterdrückung von Kohlenmonoxid geregelt
werden kann. Die Regelung der Gebläse 10 und 13 über entsprechende Meßfühler
kann durch die Steuereinrichtung 19 in bekannter Weise vorgenommen werden, was jedoch
aus Übersichtlichkeitsgründen nicht dargestellt ist.