| Dokumentenidentifikation |
DE10254198A1 17.06.2004 |
| Titel |
System und Verfahren zum Erkennen der Sitzbelegung in einem Fahrzeug |
| Anmelder |
Siemens AG, 80333 München, DE |
| Erfinder |
Hofbeck, Klaus, Dr., 92318 Neumarkt, DE; Rösel, Birgit, Dr., 93055 Regensburg, DE |
| DE-Anmeldedatum |
20.11.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10254198 |
| Offenlegungstag |
17.06.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
17.06.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
G01S 13/04
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| IPC-Nebenklasse |
B60R 21/01
B60R 21/02
B60R 21/32
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| Zusammenfassung |
Ein System zum Erkennen der Sitzbelegung in einem Fahrzeug umfasst einen Mikrowellensender (10), einen Mikrowellenempfänger (10) und vorzugsweise einen Reflektor (12). Befindet sich zwischen diesen Gegenständen eine Person, so wird die Mikrowellenstrahlung abgeschwächt. Als Reflektor (12) kann eine Backscatter-Vorrichtung verwendet werden, so dass die von dem Empfänger (10) empfangene Strahlung eindeutig dem Reflektor (12) zugeordnet werden kann. Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, eine Laufzeitmessung der Mikrowellenstrahlung durchzuführen und diese zusammen mit einer Auswertung der Sitzposition weiterzuverarbeiten. Es ist möglich, die Beugungseigenschaften der Mikrowellenstrahlung um das Objekt zu nutzen, um weitere Informationen über die Sitzposition zu erhalten. Die Erkennung, ob und gegebenenfalls wie ein Sitz belegt ist, kann in vorteilhafter Weise zum Sperren beziehungsweise zum Freigeben eines Airbags genutzt werden.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein System zum Erkennen der Sitzbelegung in
einem Fahrzeug, mit mindestens einem Mikrowellensender und mindestens einem Mikrowellenempfänger,
wobei der mindestens eine Mikrowellensender und der mindestens eine Mikrowellenempfänger
so angeordnet sind, dass von dem mindestens einen Mikrowellensender ausgesendete
Mikrowellenstrahlung über einen Strahlungsweg den mindestens einen Mikrowellenempfänger
zumindest bei unbelegtem Sitz erreichen kann und dass sich in Abhängigkeit der Sitzbelegung
ein Objekt in dem Strahlungsweg befinden kann, so dass die von dem Mikrowellenempfänger
empfangene Strahlung in Abhängigkeit der Sitzbelegung beeinflusst werden kann.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Erkennen der Sitzbelegung
in einem Fahrzeug, mit den Schritten: Aussenden von Mikrowellenstrahlung und Empfangen
der Mikrowellenstrahlung, wobei sich die ausgesendete Mikrowellenstrahlung über
einen Strahlungsweg ausbreitet und sich in Abhängigkeit der Sitzbelegung ein Objekt
in dem Strahlungsweg befinden kann, so dass die empfangene Strahlung in Abhängigkeit
der Sitzbelegung beeinflusst werden kann.
Derartige Systeme und Verfahren sind bekannt. Sie dienen insbesondere
dazu, das Auslöseverhalten eines Airbags in Abhängigkeit der Sitzbelegung zu beeinflussen.
Ein Beispiel für ein derartiges System und Verfahren ist aus der
US 6,199,904 B1 bekannt. Dabei werden
Mikrowellen von einem Mikrowellensender auf eine reflektierende Struktur in einem
Fahrzeugsitz gesendet. Die reflektierten Mikrowellen werden von einem Mikrowellenempfänger
nachgewiesen. Da die Intensität der reflektierten Mikrowellen davon abhängt, ob
die Mikrowellenstrahlung durch eine Person, die den Sitz belegt, abgeschwächt wird,
kann aus dem Auswertungsergebnis auf die Sitzbelegung geschlossen werden. Nachteilig
an dem System und dem Verfahren ist jedoch, dass der Airbagsteuerung nicht immer
zuverlässige Auswertungen zugrunde gelegt werden. Beispielsweise kann es möglich
sein, dass eine Reflexion an anderen Objekten erfolgt als an den dafür vorgesehenen
Reflexionsobjekten in dem Sitz. Es würde somit vorgetäuscht, dass der Sitz nicht
belegt ist, was ein Sperren des Airbags zur Folge haben könnte. Dies kann lebensgefährliche
Konsequenzen für die Insassen des Fahrzeugs haben. Weiterhin sind die im Rahmen
der Ausführung erforderlichen Kalibrierungen sehr aufwendig, was die Kosten des
Systems in die Höhe treibt. Ferner sind alle zusätzlichen Auswertungen mit Rechenzeit
verbunden, was einer dynamischen Messung, das heißt einer Messung erst im Falle
eines Aufpralls des Fahrzeugs, entgegenstünde.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein System und ein Verfahren
zur Verfügung zu stellen, die die Nachteile des Standes der Technik überwinden und
die insbesondere eine zuverlässige und kostengünstige Sitzbelegungserkennung ermöglichen.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind in
den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Die Erfindung baut auf dem gattungsgemäßen System dadurch auf, dass
die Position des Objekts in dem Strahlungsweg auf der Grundlage der Beugung der
Mikrowellen um das Objekt die von dem Mikrowellensender empfangene Intensität beeinflusst
und dass die von dem Mikrowellensender empfangene Intensität Informationen über
die Position des Objekts liefert. Da Mikrowellenstrahlung, im Gegensatz zu beispielsweise
Infrarotstrahlung, aufgrund ihrer Wellenlänge ausgeprägte Beugungserscheinungen
an einem in dem Strahlungsweg angeordneten Objekt zeigen kann, ist es möglich, die
Intensitätsänderungen aufgrund von Beugungseffekten zu nutzen. Beispielsweise kann
das Vorbeugen einer Person auf einem Sitz erkannt werden, wenn diese dabei einerseits
einen in der Sitzfläche angeordneten Reflektor ausreichend abschirmt, andererseits
aber einen in der Rückenlehne angeordneten Reflektor in der Weise freigibt, dass
um das Objekt gebeugte Mikrowellen den Reflektor erreichen können. Ein leerer Sitz
lässt sich somit von einem mit einem Erwachsenen besetzten Sitz und beispielsweise
auch von einem mit Kind und Kindersitz besetzten Sitz unterscheiden, da im letzten
Fall aufgrund der Erhöhung durch den Kindersitz auch eine Beugung zu einem in der
Sitzfläche angeordneten Reflektor erfolgen kann.
Insbesondere ist es vorteilhaft, dass auf dem Strahlungsweg zwischen
Mikrowellensender und Mikrowellenempfänger mindestens ein Reflektor vorgesehen ist,
der den Strahlungsweg in mindestens einen ersten Strahlungsweg und mindestens einen
zweiten Strahlungsweg aufteilt. Grundsätzlich wäre es beispielsweise möglich, einen
Mikrowellensender beispielsweise im Cockpit oder im Dachbedienbereich eines Fahrzeugs
anzuordnen und Mikrowellenempfänger in den Sitzen. Ebenfalls ist eine umgekehrte
Anordnung möglich. Besonders nützlich kann es aber sein, Mikrowellensender und Mikrowellenempfänger
vorzugsweise an derselben Position anzuordnen und die Sitze mit Reflektoren zu bestücken.
In diesem Zusammenhang ist es besonders nützlich, dass der mindestens
eine Reflektor eine modulierender Backscatter-Vorrichtung ist. Die Modulation der
Mikrowellenstrahlung durch die Backscatter-Vorrichtung bewirkt, dass der Reflektor
ohne weiteres von anderen metallisch leitfähigen Gegenständen unterschieden
werden kann. Findet also beispielsweise eine Reflexion der Mikrowellenstrahlung
am Gehäuse eines Laptops statt, mit dem der Beifahrer in einem PKW arbeitet, so
führt dies nicht dazu, dass das System von einem unbelegten Sitz ausgeht. Ein Airbag
würde daher im Falle eines Aufpralls zünden.
Die Begriffe "Reflektor, reflektieren, etc." werden im Rahmen der
vorliegenden Offenbarung mit sehr allgemeiner Bedeutung benutzt. Es sind nicht nur
Reflexionen im klassischen Sinne gemeint, sondern auch beispielsweise das Zurücksenden
von elektromagnetischer Strahlung mittel eines Backscatter-Prozesses.
Die Erfindung ist in besonders vorteilhafter Weise dadurch weitergebildet,
dass die von der Mikrowellenstrahlung zurückgelegte Wegstrecke zwischen Mikrowellensender
und Mikrowellenempfänger durch Laufzeitmessung ermittelbar ist. Hierdurch ist es
möglich, die Einstellung des Sitzes zu ermitteln. Auf diese Weise liegen weitere
Informationen für eine Airbagsteuerung vor.
In diesem Zusammenhang ist es besonders nützlich, dass die Position
eines Sitzes ermittelbar ist und dass aus dem Ergebnis der Ermittelns der Wegstrecke
und dem Ergebnis des Ermittelns der Position des Sitzes ermittelt werden kann, ob
sich die von dem Mikrowellenempfänger empfangene Strahlung über den Strahlungsweg
zwischen Mikrowellensender und Mikrowellenempfänger ausgebreitet hat. Derartige
Plausibilitätserwägungen sind im Falle der Verwendung einer modulierenden Backscatter-Vorrichtung
als Reflektor grundsätzlich entbehrlich, können gleichwohl aber im Sinne einer Redundanz
zum Einsatz kommen. Besonders nützlich sind die Erwägungen aufgrund der Laufzeit
der Mikrowellensignale aber, wenn der reflektierten Mikrowellenstrahlung kein Muster,
beispielsweise durch einen Backscatter-Prozess, aufmoduliert sind. Dann kann durch
zusätzliche Auswertung der Position des Sitzes festgestellt werden, ob die Reflexion
an einem Reflektor beispielsweise in der Sitzlehne stammen kann oder ob die Reflexion
beispielsweise von einem Laptop auf dem Schoß des Beifahrers herrührt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Backscatter-Vorrichtung eine
modulierende Backscatter-Vorrichtung ist. Über das durch Modulation aufgeprägte
Muster, kann die Reflexion eindeutig einer Backscatter-Vorrichtung zugeordnet werden.
Das erfindungsgemäße System ist insbesondere dadurch in vorteilhafter
Weise weitergebildet, dass der mindestens eine Mikrowellensender und der mindestens
eine Mikrowellenempfänger als mindestens eine Mikrowellensende- und -empfangsvorrichtung
mit einer Sende- und Empfangsantenne realisiert sind. Die Mikrowellenstrahlung gelangt
somit von der Mikrowellensende- und -empfangsvorrichtung über den ersten Strahlungsweg
zu dem Reflektor und von dem Reflektor über den zweiten Strahlungsweg zu der Mikrowellensende-
und -empfangsvorrichtung zurück, wobei somit der mindestens eine erste Strahlungsweg
und der mindestens eine zweite Strahlungsweg zumindest im Wesentlichen identisch
sind. Die Mikrowellensende- und -empfangsvorrichtung kann sich beispielsweise im
Armaturenbrett des Fahrzeugs befinden. Bringt man den Reflektor in der Rückenlehne
des zu überwachenden Sitzes an, so durchläuft der Strahlengang der ausgesendeten
und der reflektierten Mikrowellenstrahlung gegebenenfalls den oberen Rumpfbereich
eines Insassen. Sitzt eine Person ordnungsgemäß auf dem Sitz, so deckt sie den Reflektor
ab, und die Empfangsantenne empfängt einen um circa sechs Größenordnungen kleineren
Pegel als bei Abwesenheit der Person. Bei einer Anordnung der Antenne im Armaturenbrett
beziehungsweise im Cockpit und einer Anordnung des Reflektors in der Rücksitzlehne
kann sogar erkannt werden, wenn sich eine Person nicht in ordnungsgemäßer Sitzposition
befindet. Neigt sich die Person beispielsweise nach vorn, kann durch Beugung um
den Körper jedoch ein Anteil der ausgesendeten Mikrowellenstrahlung an den Reflektor
gelangen. Dieses typische Muster wird der Airbag-Steuereinheit übermittelt, die
dann auswertet, ob der Airbag noch ausgelöst werden kann. Ebenfalls dient die Anordnung
der Antenne im Cockpit und des Reflektors in der Rückenlehne dazu, dass beispielsweise
auf dem Beifahrersitz ein Kindersitz sicher transportiert werden kann. Der Großteil
der Mikrowellenstrahlung wird ungehindert zum Reflektor gelangen und von diesem
zurück zum Empfänger, so dass das Auslösen eines Airbags verhindert werden kann,
da der Kindersitz im Allgemeinen aus Kunststoff besteht und die Strahlung durch
den Körper des Kindes gedämpft wird.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme ist möglich, einen weiteren Reflektor
an dem Kindersitz anzubringen. Auf diese Weise wird auch Mikrowellenstrahlung reflektiert,
die ansonsten im Kindersitz oder in dem im Kindersitz sitzenden Kind absorbiert
worden wäre. Eine Auslösen des Airbags kann somit noch zuverlässiger verhindert
werden. Verwendet man modulierende Backscatter-Vorrichtungen als Reflektoren, so
können die Backscatter-Vorrichtungen in der Sitzlehne beziehungsweise auf dem Kindersitz
die Signale in unterschiedlicher Weise modulieren, so dass in eindeutiger Weise
erkannt werden kann, dass sich ein Kindersitz auf dem Sitz befindet.
Es ist besonders nützlich, dass eine Steuereinheit vorgesehen ist,
die in Abhängigkeit der von dem Mikrowellenempfänger empfangenen Strahlung Funktionen
im Fahrzeug triggert, sperrt oder freigibt. Die Sitzbelegungserkennung kann auch
im Zusammenhang mit anderen Funktionen im Fahrzeug sinnvoll sein, die Freigabe beziehungsweise
Sperrung eines Airbags ist jedoch eine besonders wichtige Errungenschaft der vorliegenden
Erfindung.
Diese kann beispielsweise auch so ausgebildet sein, dass der mindestens
eine Reflektor eine elektrisch leitfähige Folie ist. Eine solche Folie kann in einfacher
Weise in die Lehne eines Sitzes eingearbeitet werden, wobei praktisch
kein zusätzlicher Einbauraum benötigt wird und praktisch kein zusätzliches Gewicht
beigesteuert wird.
Das erfindungsgemäße System kann dadurch weitergebildet sein, dass
die Backscatter-Vorrichtung als passive, semipassive, semiaktive oder aktive Backscatter-Vorrichtung
realisiert ist. Passive Backscatter-Vorrichtungen sind besonders einfach aufgebaut,
sie benötigen keine zusätzliche Energieversorgung, und sie stellen insofern eine
besonders kostengünstige Lösung zur Verfügung. Semipassive Backscatter-Vorrichtungen
werden mit einem zusätzlichen Verstärker betrieben, der eine geringfügige elektrische
Leistung aufnimmt. Sie haben gegenüber passiven Backscatter-Vorrichtungen den Vorteil,
dass mit höherer Intensität reflektiert werden kann. Auf dieser Grundlage kann zuverlässiger
ausgewertet werden. Eine besonders zuverlässige Auswertung würde eine aktive Backscatter-Vorrichtung
bewirken, das heißt eine Backscatter-Vorrichtung mit aktiven elektronischen Bauelementen.
Hierdurch kann aufgrund erhöhter Mikrowellenintensitäten eine besonders zuverlässige
Auswertung ermöglicht werden. Allerdings ist die Belastung der Fahrzeuginsassen
aufgrund der Mikrowellenstrahlung bei dieser Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
höher als bei passiven Backscatter-Vorrichtungen. Der semiaktive Backscatter ist
ähnlich dem semipassiven Backscatter, weist aber eine Verstärkung des zu reflektierenden
Signals auf.
Das erfindungsgemäße System kann in besonders vorteilhafter Weise
dadurch weitergebildet sein, dass der mindestens eine Mikrowellensender und/oder
der mindestens eine Mikrowellenempfänger Bestandteile eines in dem Fahrzeug installierten
Zugangskontroll- und Zündstartsystems sind. Bei mikrowellenbasierten Zugangskontroll-
und Startsystemen befindet sich die Antenne zur Abdeckung des Innenraums im Allgemeinen
in einer solchen Position, dass sie auch in den Fahrzeugsitzen angeordnete Reflektoren
ansprechen kann. Folglich kann durch die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
bei der Komponenten des Zugangskontroll- und Startsystems für die Sitzbelegungserkennung
verwendet werden, eine integrierende und somit kostenreduzierende Maßnahme zur Verfügung
gestellt werden.
Aus vergleichbaren Gründen kann es vorteilhaft sein, dass die Auswertung
der von dem Mikrowellenempfänger empfangenen Signale durch Mittel unterstützt beziehungsweise
durchgeführt wird, die im Rahmen eines in dem Fahrzeug installierten Zugangskontroll-
und Startsystems eingesetzt werden.
Weiterhin kann nützlich sein, dass mehrere unterschiedlich modulierende
Backscatter-Vorrichtungen vorgesehen sind. Diese können beispielsweise in unterschiedlichen
Höhen der Rücksitzlehne angebracht sein. Wenn diese Reflektoren unterschiedlich
kodiert sind, kann zusätzlich zur grundsätzlichen Erkennung der Sitzbelegung die
Größe des Fahrzeuginsassen und seine Position auf dem Sitz erkannt werden. Diese
Information kann beispielsweise beim Auslösen eines Airbags beziehungsweise von
mehreren Airbags an unterschiedlichen Positionen berücksichtigt werden.
Das erfindungsgemäße System ist in vorteilhafter Weise so ausgebildet,
dass der Strahlungsweg geradlinig verläuft. Wenn im vorliegenden Zusammenhang von
einem geradlinig verlaufenden Strahlungsweg die Rede ist, so ist dies auf die Ausbreitung
der Strahlung ohne Beugungserscheinungen bezogen. Die vorliegenden Ausführungen
beziehen sich somit auf die geometrische Anordnung der Komponenten. Es besteht also
eine direkte Sichtverbindung zwischen Sender, Reflektor und Empfänger. Auf diese
Weise wird ein besonders einfaches System zur Verfügung gestellt.
Es kann aber auch nützlich sein, dass der Strahlungsweg auf Umwegen
verläuft. Die Mikrowellenstrahlung kann mittels leitfähiger, im Fahrzeug verbauter
Materialien durch das Fahrzeug gelenkt werden, so dass eine gezielte Ausleuchtung
bestimmter Zonen erfolgen kann, ohne dass zusätzliche Mikrowellensende- und -empfangsvorrichtungen
erforderlich wären.
Die Erfindung baut auf dem gattungsgemäßen Verfahren dadurch auf,
dass die Position des Objekts in dem Strahlungsweg auf der Grundlage der Beugung
der Mikrowellen um das Objekt die empfangene Intensität beeinflusst und dass die
empfangene Intensität Informationen über die Position des Objekts liefert.
Auf der Grundlage des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die Vorteile
und Besonderheiten des erfindungsgemäßen Systems umgesetzt. Dies gilt auch für die
nachfolgend angegebenen besonders bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens.
Besonders nützlich ist es, dass auf dem Strahlungsweg mindestens ein
Reflektieren erfolgt, wobei der Strahlungsweg in mindestens einen ersten Strahlungsweg
und mindestens einen zweiten Strahlungsweg aufgeteilt wird.
Weiterhin ist es besonders nützlich, dass das Reflektieren durch einen
modulierenden Backscatter-Prozess erfolgt.
Die Erfindung kann in der Weise besonders vorteilhaft weitergebildet
sein, dass die von der Mikrowellenstrahlung zurückgelegte Wegstrecke durch Laufzeitmessung
ermittelt wird, insbesondere dann, wenn die Strahlung unmoduliert reflektiert wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist in vorteilhafter Weise dadurch
weitergebildet, dass die Position eines Sitzes ermittelt wird und dass aus dem Ergebnis
des Ermittelns der Wegstrecke und dem Ergebnis des Ermittelns der Position des Sitzes
ermittelt wird, ob sich die empfangene Strahlung über den Strahlungsweg ausgebreitet
hat.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Backscatter-Prozess ein modulierender
Backscatter-Prozess ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist insbesondere dadurch in vorteilhafter
Weise weitergebildet, dass der mindestens eine erste Strahlungsweg und der mindestens
eine zweite Strahlungsweg identisch sind.
Es ist besonders nützlich, dass in Abhängigkeit der von dem Mikrowellenempfänger
empfangenen Strahlung Funktionen im Fahrzeug getriggert, gesperrt oder freigegeben
werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann beispielsweise auch so ausgebildet
sein, dass zum Reflektieren eine elektrisch leitfähige Folie verwendet wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann dadurch weitergebildet sein, dass
der Backscatter-Prozess durch eine passive, eine semipassive, semiaktive oder eine
aktive Backscatter-Vorrichtung realisiert wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann in besonders vorteilhafter Weise
dadurch weitergebildet sein, dass das Aussenden und/oder das Empfangen auf der Grundlage
eines in dem Fahrzeug installierten Zugangskontroll- und Startsystems erfolgt.
Aus vergleichbaren Gründen kann es vorteilhaft sein, dass die Auswertung
der empfangenen Signale durch Mittel unterstützt beziehungsweise durchgeführt wird,
die im Rahmen eines in dem Fahrzeug installierten mikrowellenbasierten Zugangskontroll-
und Startsystems eingesetzt werden.
Weiterhin kann nützlich sein, dass der Backscatter-Prozess durch mehrere
unterschiedlich modulierende Backscatter-Vorrichtungen erfolgt.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist in vorteilhafter Weise so ausgebildet,
dass der Strahlungsweg geradlinig verläuft.
Es kann aber auch nützlich sein, dass der Strahlungsweg auf Umwegen
verläuft.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass eine besonders zuverlässige
und dennoch einfache und kostengünstige Sitzbelegungserkennung zur Verfügung gestellt
werden kann, indem als Reflektor eine Backscatter-Vorrichtung, insbesondere eine
modulierende Backscatter-Vorrichtung eingesetzt wird. Ebenfalls kann die Sicherheit
des Systems dadurch verbessert werden, dass der Reflexionsort der Mikrowellenstrahlung
durch eine separat ermittelte Sitzposition auf der Grundlage von Laufzeitmessungen
überprüft wird. Weiterhin können in vorteilhafter Weise Beugungserscheinungen der
Mikrowellenstrahlung genutzt werden. Aufgrund der starken aber nicht vollständigen
Absorption von Mikrowellenstrahlung im menschlichen Körper bestehen Vorteile bei
der Verwendung von Mikrowellenstrahlung im Vergleich zur Verwendung von anderen
Wellenformen, zum Beispiel Ultraschall, Laserstrahlung beziehungsweise Licht und
Infrarotstrahlung. Die Ausbreitung der Mikrowellenstrahlung erfolgt unabhängig vom
Druck, der Temperatur, der Helligkeit und sonstiger Umgebungsbedingungen. Das Messverfahren
ist aufgrund der Einfachheit der Auswertung sehr schnell, so dass eine dynamische
Messung, beispielsweise erst im Fall eines Aufpralls, möglich ist. Weitere Vorzüge
der Erfindung sind darin zu erkennen, dass eine Erkennung der Sitzbelegung mit sehr
hoher Geschwindigkeit stattfinden kann. Die Zeit für die Erfassung kann beispielsweise
im Millisekundenbereich liegen. Hierdurch ist es möglich, der Airbagsteuerung eine
Dynamik zu vermitteln, die es beispielsweise gestattet, nach bereits erfolgter Zündung
eines Airbags in Abhängigkeit der Sitzbelegung beziehungsweise der Position/Neigung
der Person auf dem Sitz die Füllung des Airbags zu beeinflussen, vorzugsweise durch
Druckverminderung.
Die Erfindung wird nun mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen
anhand besonders bevorzugter Ausführungsformen beispielhaft erläutert.
Es zeigen:
1 eine bevorzugte Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen System;
2 die Ausführungsform gemäß
1 mit einer Person in einer ersten Sitzposition;
3 die Ausführungsform gemäß
1 mit einer Person in einer zweiten Sitzposition;
4 die Ausführungsform gemäß
1 mit einer Sitzbelegung durch einen Babysitz;
5 eine weitere bevorzugte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Systems mit einer ersten Person;
6 die Ausführungsform gemäß
5 mit einer zweiten Person; und
7 eine Schnittansicht von oben auf die
in 6 dargestellte Anordnung.
Bei der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder vergleichbare
Komponenten.
1 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen System. Eine Mikrowellensende- und -empfangsvorrichtung
10 ist im Armaturenbrett beziehungsweise im Cockpit 24 eines Fahrzeugs
angeordnet. In einer Lehne 26 eines Sitzes 20 ist ein Reflektor
12 angeordnet, der je nach Ausführungsform als modulierender Backscatter
oder als einfache elektrisch leitende Folie oder nicht modulierender Backscatter
ausgelegt sein kann. Der Sitz 20 kann in üblicher Weise verschoben werden,
wobei besonders bevorzugt ist, wenn die Position des Sitzes 20 ermittelt
werden kann.
Von der Mikrowellensende- und -empfangsvorrichtung 10 wird
Mikrowellenstrahlung in Richtung auf den Reflektor 12 ausgesendet. Diese
Mikrowellenstrahlung wird von dem Reflektor 12 reflektiert und somit zu
der Mikrowellensende- und -empfangsvorrichtung 10 zurückgesendet. Die Reflexion
durch den Reflektor 12 kann in herkömmlicher Weise erfolgen, beispielsweise
wenn der Reflektor 12 eine einfache elektrisch leitende Folie ist.
Die Reflexion 12 kann aber auch im Rahmen eines modulierenden
Backscatter-Prozesses erfolgen, wobei der reflektierten Strahlung eine Kodierung
beispielsweise durch Modulation aufprägt werden kann. Hierzu kann der Reflektor
12 als passive, semipassive, semiaktive oder aktive Backscatter-Vorrichtung
ausgelegt sein.
In einer Steuereinheit 22 können die vom Reflektor
12 ausgesendeten Signale hinsichtlich Entfernung, Pegel und Güte ausgewertet
werden.
Bei der in 1 dargestellten Situation
befindet sich keine Person auf dem Sitz 20. Daher wird das reflektierte
Signal mit einem hohen Pegel und mit einer hohen Güte empfangen.
Neben der Ausführungsform mit einem Reflektor 12 im Sitz
20 ist es ebenfalls möglich, die vorliegende Erfindung ohne die Verwendung
eines Reflektors umzusetzen. In diesem Fall kann beispielsweise ein Mikrowellenempfänger
im Sitz 20 angeordnet sein, beispielsweise an der Stelle, an der in
1 der Reflektor 12 platziert ist. Diese Positionen
von Empfänger und Reflektor können in einer weiteren Ausführungsform auch ausgetauscht
sein. Diese Prinzipien gelten auch für die nachfolgend dargestellten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung.
2 zeigt die Ausführungsform gemäß
1 mit einer Person in einer ersten Sitzposition. In
dieser Darstellung sitzt eine Person 14 ordnungsgemäß auf dem Sitz
20. Sie deckt den Reflektor 12 ab. Aus diesem Grund empfängt die
Mikrowellensende- und -empfangsvorrichtung 10 ein Signal, das um viele Größenordnungen,
beispielsweise um sechs Größenordnungen, kleiner ist als das Signal ohne Sitzbelegung.
In diesem Fall kann das Auslösen des Airbags freigegeben werden, so dass dieser
im Fall eines Aufpralls auslöst.
3 zeigt die Ausführungsform gemäß
1 mit einer Person in einer zweiten Sitzposition. Die
hier dargestellte Person 16 neigt sich nach vorne. Befindet sich der Oberkörper
in einem ausreichenden Maße vor dem Reflektor 12, so kann wieder eine ausreichende
Intensität von der Mikrowellensende- und -empfangsvorrichtung zum Reflektor und
umgekehrt vom Reflektor zu der Mikrowellensende- und -empfangsvorrichtung gesendet
werden. Die Intensität kann zur Erkennung des Neigungswinkels der Person verwendet
werden. Ab einem bestimmten Neigungswinkel ist ein Auslösen des Airbags aufgrund
von Kopfverletzungen nicht sinnvoll; man spricht dann von dem Out-of-Position-Fall.
Wird der Reflektor und damit der Out-of-Position-Fall erkannt, kann ein Auslösen
des Airbags verhindert werden. Je nach Wellenlänge, Pegel beziehungsweise Intensität,
Reflektorfläche, Anbringung von Reflektor und Mikrowellensende- und -empfangsvorrichtung,
Auswertealgorithmus, etc. ist der kritische Neigungswinkel, ab dem der Out-of-Position-Fall
erkannt wird, einstellbar.
4 zeigt die Ausführungsform gemäß
1 mit einer Sitzbelegung durch einen Babysitz. Hier
befindet sich ein Baby in einem Kindersitz, vorliegend in einem sogenannten Reboard-Sitz
18. Dieser ist ordnungsgemäß auf dem Beifahrersitz 20 befestigt.
Aufgrund der relativen Positionen von Mikrowellensende- und -empfangsvorrichtung
10, Reflektor 12 und Reboard-Sitz 18 findet nur eine
geringe Dämpfung der Mikrowellenstrahlung statt. Folglich wird ein Auslösen des
Airbags verhindert. Zusätzlich ist es möglich und unter Umständen sehr sinnvoll,
einen Reflektor an der Rückseite des Reboard-Sitzes 18 zu befestigen.
Damit kann, beispielsweise bei spezieller Modulation der Mikrowellenstrahlung durch
diesen Reflektor oder aufgrund einer Laufzeitmessung, die Situation mit Kindersitz
18 auf dem Sitz 22 von der Situation ohne Objekt auf dem Sitz
20 unterschieden werden.
Wird bei dem erfindungsgemäßen System der Reflektor 12 beispielsweise
mit einem metallischen Gegenstand abgeschirmt, so führt dies zu einer starken Reflexion.
Die Intensität dieser Reflexion kann möglicherweise in derselben Größenordnung liegen
wie die Intensität der Reflexion durch den Reflektor 12. Es gibt nun verschiedene
Möglichkeiten, wie die Steuereinheit 22 die unterschiedlichen Situationen
erkennen kann. Ist der Reflektor eine modulierende Backscatter-Vorrichtung mit einer
eindeutigen Kodierung, so wird auf dieser Grundlage die Reflexion durch den abschattenden
metallischen Gegenstand eindeutig erkannt. Alternativ oder zusätzlich kann die Reflexion
durch einen abschattenden metallischen Gegenstand auf der Grundlage einer Laufzeitmessung
erkannt werden, insbesondere wenn man die Laufzeit mit der tatsächlichen Sitzposition
vergleicht, die durch einen zusätzlichen Sensor ermittelt werden kann.
Ebenfalls ist es vorteilhaft, dass Gegenstände ohne oder mit geringer
elektrischer Leitfähigkeit vor dem Reflektor 12 den Reflektor nur geringfügig
abschirmen. Die von der Steuereinheit empfangenen Signale entsprechen daher der
Situation "leerer Sitz", so dass in richtiger Weise ein Auslösen des Airbags gesperrt
wird.
5 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Systems mit einer ersten Person. In diesem Ausführungsbeispiel
sind zwei Reflektoren 12 im Fahrzeugsitz 20 eingebaut. Ein Reflektor
12 ist in der Rückenlehne 26 angeordnet; ein weiterer Reflektor
12 ist in der Sitzfläche 28 angeordnet. Die Steuereinheit
22 mit Mikrowellensender und- empfänger 10 ist in der Dachbedieneinheit
30 eines Fahrzeugs mpfänger 10 ist in der Dachbedieneinheit
30 eines Fahrzeugs angeordnet.
Sitzt eine erwachsene Person 14 ordnungsgemäß auf dem Sitz,
so deckt sie die Reflektoren 12 ab, und die Steuereinheit 22 empfängt
einen um mehrere Größenordnungen kleineren Pegel als im Falle eines leeren Sitzes
20. Insoweit arbeitet das System gemäß 5 in
vergleichbarer Weise zu den im Zusammenhang mit den 1
bis 4 beschriebenen Systemen.
Da nun jedoch ein zusätzlicher Reflektor 12 in der Sitzfläche
28 angeordnet ist, kann das Vorbeugen der Person 14 mit größerer
Zuverlässigkeit erkannt werden. In dem Fall gibt die Person 14 nämlich
den Reflektor 12 frei, so dass Mikrowellenstrahlung zumindest aufgrund
von Beugungserscheinungen zwischen dem Mikrowellensender/-empfänger 10
und dem Reflektor 12 in der Rückenlehne 26 ihren Weg finden kann.
Der Reflektor 12 in der Sitzfläche 28 ist hingegen nach wie vor
vollständig von der Person 14 bedeckt, so dass dies als zusätzliche Information
dafür verwendet werden kann, dass es sich um eine sich vorbeugende Person
14 und nicht um einen leeren Sitz 20 handelt.
6 zeigt die Ausführungsform gemäß
5 mit einer zweiten Person. Die hier dargestellte Situation
kann auf der Grundlage des erfindungsgemäßen Systems auch von einer sich vorbeugenden
erwachsenen Person unterschieden werden, wie sie anhand von 5
erläutert wurde. Ein Kind 32 sitzt auf einem Kindersitz 34, der
auf dem Sitz 20 angeordnet ist. In dem Sitz 20 sind wiederum zwei
Reflektoren 12 angeordnet, einer in der Rückenlehne 26 und einer
in der Sitzfläche 28. Aufgrund des Kindersitzes 34, der im Allgemeinen
die Mikrowellen sehr viel weniger absorbiert als der Körper des Kindes
32, können, insbesondere aufgrund von Beugungseigenschaften, Mikrowellen
ihren Weg zwischen Mikrowellensender/-empfänger 10 und den Reflektoren
12 in der Rückenlehne 26 und der Sitzfläche 28 finden.
Der Reflektor 12 in der Sitzfläche 28 empfängt daher eine höhere
Intensität als er empfangen könnte, wenn eine erwachsene Person direkt auf der Sitzfläche
28 säße.
Somit lassen sich durch geeignete Anordnung von mehreren Reflektoren
12 und dementsprechende geeignete Anordnung des Mikrowellensender/-empfängers
10 unterschiedliche Situationen im Hinblick auf die Sitzbelegung im Fahrzeug
erkennen.
7 zeigt eine Schnittansicht von oben
auf die in 6 dargestellte Anordnung. Der Schnitt in
7 erfolgt entlang der in 6
durch A gekennzeichneten Ebene. Es sind verschiedene Wege dargestellt, wie Mikrowellenstrahlung
den Reflektor 12 in der Rückenlehne 26 erreichen kann, wobei von
der Situation eines Kindes 32 auf einem Kindersitz 34 ausgegangen
wird. Zum einen gibt es den direkten Weg 36 zwischen Mikrowellensender/-empfänger
10 und dem Reflektor 12, der in der vorliegenden Situation durch
das Kind 32 abgeschirmt ist. Aufgrund des Abstandes zwischen dem Kind
32 und dem Reflektor 12, der durch den Kindersitz 34
in jedem Fall aufrechterhalten wird, können jedoch Mikrowellen zum Beispiel durch
Beugung um den Körper und durch Reflexion beziehungsweise Streuung auch oft auf
indirekten Wegen 38 vom Mikrowellensender/-empfänger 10 zum Reflektor
12 und in umgekehrte Richtung gelangen. Dies wird durch den Kindersitz
34 nur unwesentlich behindert, da er im Vergleich zum menschlichen Körper
ein sehr viel geringeres Absorptionsvermögen aufweist.
Die Erfindung lässt sich folgendermaßen zusammenfassen. Ein System
zum Erkennen der Sitzbelegung in einem Fahrzeug umfasst einen Mikrowellensender
10, einen Mikrowellenempfänger 10 und vorzugsweise einen Reflektor
12. Befindet sich zwischen diesen Gegenständen eine Person, so wird die
Mikrowellenstrahlung abgeschwächt. Als Reflektor 12 kann eine modulierende
Backscatter-Vorrichtung verwendet werden, so dass die von dem Empfänger
10 empfangene Strahlung eindeutig dem Reflektor 12 zugeordnet
werden kann. Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, eine Laufzeitmessung
der Mikrowellenstrahlung durchzuführen und diese zusammen mit einer Auswertung der
Sitzposition weiterzuverarbeiten, insbesondere wird dann eine Laufzeitmessung und
damit eine Abstandsmessung vorgenommen, wenn die Strahlung durch den Reflektor nicht
moduliert wird.
Es ist möglich, die Beugungseigenschaften der Mikrowellenstrahlung
um das Objekt zu nutzen, um weitere Informationen über die Sitzposition zu erhalten.
Die Erkennung, ob und gegebenenfalls wie ein Sitz belegt ist, kann in vorteilhafter
Weise zum Sperren beziehungsweise zum Freigeben eines Airbags genutzt werden.
Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in
den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch
in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.
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| Anspruch[de] |
- System zum Erkennen der Sitzbelegung in einem Fahrzeug, mit
– mindestens einem Mikrowellensender (10) und
– mindestens einem Mikrowellenempfänger (10),
– wobei der mindestens eine Mikrowellensender (10) und der mindestens
eine Mikrowellenempfänger (10) so angeordnet sind,
– dass die von dem mindestens einen Mikrowellensender (10) ausgesendete
Mikrowellenstrahlung über einen Strahlungsweg den mindestens einen Mikrowellenempfänger
(10) zumindest bei unbelegtem Sitz erreichen kann und
– dass sich in Abhängigkeit der Sitzbelegung ein Objekt (14,
16, 18) in dem Strahlungsweg befinden kann, so dass die von dem
Mikrowellenempfänger (10) empfangene Strahlung in Abhängigkeit der Sitzbelegung
beeinflusst werden kann, dadurch gekennzeichnet,
– dass die Position des Objekts in dem Strahlungsweg auf der Grundlage der
Beugung der Mikrowellen um das Objekt die von dem Mikrowellenempfänger (10)
empfangene Intensität beeinflusst und
– dass die von dem Mikrowellenempfänger (10) empfangene Intensität
Informationen über die Position des Objekts liefert.
- System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Strahlungsweg
zwischen Mikrowellensender (10) und Mikrowellenempfänger (10)
mindestens ein Reflektor (12) vorgesehen ist, der den Strahlungsweg in
mindestens einen ersten Strahlungsweg und mindestens einen zweiten Strahlungsweg
aufteilt.
- System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens
eine Reflektor (12) eine modulierende Backscatter-Vorrichtung ist.
- System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die von der Mikrowellenstrahlung zurückgelegte Wegstrecke zwischen Mikrowellensender
(10) und Mikrowellenempfänger (10) durch Laufzeitmessung ermittelt
wird.
- System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
– dass die Position eines Sitzes (20) ermittelt wird und
– dass aus dem Ergebnis des Ermittelns der Wegstrecke und dem Ergebnis des
Ermittelns der Position des Sitzes (20) ermittelt werden kann, ob sich
die von dem Mikrowellenempfänger (10) empfangene Strahlung über den Strahlungsweg
zwischen Mikrowellensender (10) und Mikrowellenempfänger (10)
ausgebreitet hat.
- System nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass
die Backscatter-Vorrichtung eine modulierende Backscatter-Vorrichtung ist oder eine
nicht modulierende Backscatter-Vorrichtung ist, wobei in letzterem Fall im Empfänger
die Signallaufzeit ermittelt wird.
- System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
– dass der mindestens eine Mikrowellensender und der mindestens eine Mikrowellenempfänger
als mindestens eine Mikrowellensende- und -empfangsvorrichtung (10) mit
einer Sende- und Empfangsantenne realisiert sind und
– dass der mindestens eine erste Strahlungsweg und der mindestens eine zweite
Strahlungsweg identisch sind.
- System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass eine Steuereinheit (22) vorgesehen ist, die in Abhängigkeit der von
dem Mikrowellenempfänger empfangenen Strahlung Funktionen im Fahrzeug triggert,
sperrt oder freigibt.
- System nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass
der mindestens eine Reflektor eine elektrisch leitfähige Folie (12) ist.
- System nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass
die Backscatter-Vorrichtung (12) als passive, semipassive, semiaktive oder
aktive Backscatter-Vorrichtung realisiert ist.
- System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der mindestens eine Mikrowellensender (10) und/oder der mindestens
eine Mikrowellenempfänger (10) Bestandteile eines in dem Fahrzeug installierten
Zugangskontroll- und Startsystems sind.
- System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Auswertung der von dem Mikrowellenempfänger (10) empfangenen Signale
durch Mittel unterstützt beziehungsweise durchgeführt wird, die im Rahmen eines
in dem Fahrzeug installierten Zugangskontroll- und Startsystems eingesetzt werden.
- System nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
dass mehrere unterschiedlich modulierende Backscatter-Vorrichtungen vorgesehen sind.
- System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Strahlungsweg geradlinig verläuft.
- System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Strahlungsweg auf Umwegen verläuft.
- Verfahren zum Erkennen der Sitzbelegung in einem Fahrzeug, mit den
Schritten
– Aussenden von Mikrowellenstrahlung und
– Empfangen der Mikrowellenstrahlung,
– wobei
– sich die ausgesendete Mikrowellenstrahlung über einen Strahlungsweg ausbreitet
und
– sich in Abhängigkeit der Sitzbelegung ein Objekt in dem Strahlungsweg befinden
kann, so dass die empfangene Strahlung in Abhängigkeit der Sitzbelegung beeinflusst
werden kann, dadurch gekennzeichnet,
– dass die Position des Objekts in dem Strahlungsweg auf der Grundlage der
Beugung der Mikrowellen um das Objekt die empfangene Intensität beeinflusst und
– dass die empfangene Intensität Informationen über die Position des Objekts
liefert.
- Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Strahlungsweg
mindestens ein Reflektieren erfolgt, wobei der Strahlungsweg in mindestens einen
ersten Strahlungsweg und mindestens einen zweiten Strahlungsweg aufgeteilt wird.
- Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Reflektieren
durch einen Backscatter-Prozess erfolgt.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
dass die von der Mikrowellenstrahlung zurückgelegte Wegstrecke durch Laufzeitmessung
ermittelt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
– dass die Position eines Sitzes (20) ermittelt wird und
– dass aus dem Ergebnis des Ermittelns der Wegstrecke und dem Ergebnis des
Ermittelns der Position des Sitzes (20) ermittelt wird, ob sich die empfangene
Strahlung über den Strahlungsweg ausgebreitet hat.
- Verfahren nach Anspruch 17 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass der
Backscatter-Prozess ein modulierender Backscatter-Prozess ist oder ein nicht modulierender
Backscatter-Prozess, wobei bei diesem eine Signal-Laufzeitmessung im Empfänger vorgenommen
wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 21, dadurch gekennzeichnet,
dass der mindestens eine erste Strahlungsweg und der mindestens eine zweite Strahlungsweg
identisch sind.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
dass in Abhängigkeit der empfangenen Strahlung Funktionen im Fahrzeug getriggert,
gesperrt oder freigegeben werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet,
dass zum Reflektieren eine elektrisch leitfähige Folie verwendet wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
dass der Backscatter-Prozess durch eine passive, eine semipassive, semiaktive oder
einen aktive Backscatter-Vorrichtung realisiert wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 25, dadurch gekennzeichnet,
dass das Aussenden und/oder das Empfangen auf der Grundlage eines in dem Fahrzeug
installierten Zugangskontroll- und Startsystems erfolgt.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 26, dadurch gekennzeichnet,
dass die Auswertung der empfangenen Signale durch Mittel unterstützt beziehungsweise
durchgeführt wird, die im Rahmen eines in dem Fahrzeug installierten mikrowellenbasierten
Zugangskontroll- und Startsystems eingesetzt werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 27, dadurch gekennzeichnet,
dass der Backscatter-Prozess durch mehrere unterschiedlich modulierende Backscatter-Vorrichtungen
erfolgt.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 28, dadurch gekennzeichnet,
dass der Strahlungsweg geradlinig verläuft.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 29, dadurch gekennzeichnet,
dass der Strahlungsweg auf Umwegen verläuft.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen
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