Die Erfindung betrifft ein Werkzeug, mit dem Aufkleber und Verschmutzungen
entfernt werden können. Der Benutzer ist während des Schabevorganges weitestgehend
vor Schnittverletzungen geschützt. Desweiteren ermöglicht die symmetrische Konstruktion
des Werkzeuges die Aufnahme einer zweiten einsatzbereiten Klinge. Der Benutzer kann
daher über zwei aus verschiedenen Werkstoffen bestehende Klingen verfügen, wobei
jede Klinge mehrere Schneiden aufweisen kann.
Bekannt aus dem Stand der Technik sind Schaber mit einer feststehenden
Klinge, mit verstellbarem Klingenschutz, einer rückziehbaren Klinge oder einer Sicherungsplatte
als auch solche, die nach dem Schabevorgang mit einer Schutzkappe versehen werden
können. Die im Stand der Technik bekannten Schaber besitzen nur eine einzige einsatzfähige
Klinge. Üblicherweise besitzt eine solche Klinge nur eine Schneide.
Mit diesen bekannten Schabern können Aufkleber und Verschmutzungen
entfernt werden. Jedoch ist eine Gefahr von Schnittverletzungen durch offene, feststehende
Klingen gegeben.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Werkzeug zu schaffen, mit
dem man einen optimalen Schutz des Benutzers erreicht. Des weiteren soll es bezüglich
der unterschiedlichen Untergründe ein hohes Maß an Flexibilität aufweisen und ausreichende
Ersatzschneiden enthalten. Die Handhabung des Werkzeuges soll einfach sein.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit einem Werkzeug mit den im Anspruch
1 angegebenen Merkmalen. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den weiteren Ansprüchen
zu finden.
Das erfindungsgemäße Werkzeug bietet durch unterschiedliche Klingen
die Möglichkeit, Aufkleber und Verschmutzungen vom Untergrund zu entfernen, ohne
dass der Untergrund beschädigt wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. Diese
zeigen:
1 Den Klingenhalter mit eingesetzten Klingen
in vergrößerter, perspektivischer Ansicht,
1a den Klingenhalter mit eingesetzten
Klingen, deren Schneiden verdeckt eingezeichnet sind, in vergrößerter, perspektivischer
Ansicht,
2 die Klinge in Draufsicht,
2a die Klinge in perspektivischer Ansicht,
3 den Klingenhalter im Halbschnitt zur
Längsachse (20) gemäß 1a,
3a den Klingenhalter in perspektivischer
Unteransicht, in vergrößerter Darstellung,
4 Darstellen des Entfernens des Aufklebers
(22) über die Schneide (15), durch die Freimachung (13)
von dem Untergrund (21) in vergrößerter Schnittdarstellung.
Das erfindungsgemäße Werkzeug umfasst einen Klingenhalter (1),
der zur Querachse (19) gemäß 1a eine symmetrische
Konstruktion aufweist, und die Klinge (2) und (3), wie in
1 dargestellt, aufnimmt. Die mittig zur Querachse (19)
außen angeordneten Einfräsungen bilden jeweils eine Griffmulde (4,5)
gemäß 1. Die Lasche (6) ist mit einer kugeligen
Durchprägung (12) die zur Klingenseite ragt, versehen. Diese kugelige Durchprägung
(12) dient dazu, die Klinge (2) verliersicher in Position zu halten.
Die kugelige Durchprägung ragt in die Mittelbohrung (16) oder in eine auf
dem Teilkreis liegenden Bohrung (17) der Klinge. Die Auflageflächen (8)
und (9) wie in 3a dargestellt dienen der beabsichtigten
Schrägstellung des Werkzeuges zum Untergrund (21), auf dem das zu entfernende
Material aufgebracht ist. Die Klingenführung (10,11) und der Klingenanschlag
(7) verhindern ein Auslenken der Klinge (2). Die Freimachung (13)
3 dient der Abfuhr des abzuschabenden Materials. Darüber
befindet sich die Schneidenabdeckung (18) 3a,
wobei die Oberseite eine Abrundung (14) und die Enden der Schneidenabdeckung
(18) abgerundet ist. Die Klinge (2) wie in 2a
dargestellt ist, quadratisch und weist auf den Umfang verteilt 4 Schneiden (15)
auf, deren Enden abgerundet sind und einseitig angeschliffen sind.
Die Funktion des erfindungsgemäßen Werkzeuges ist wie folgt
Der Klingenhalter (1) ist bestückt mit der Klinge (2)
und der Klinge (3). Das Werkzeug wird vor dem zu entfernenden Aufkleber
(22) bzw. der Verschmutzung flächig auf den Auflageflächen (8)
und (9) aufgesetzt. Somit liegt die Schneide (15) auf dem Untergrund
(21) auf. Man beginnt mit dem Arbeitsvorgang, wobei das abzuschabende Material
über die Schneide (15), durch die Freimachung (13) abgeführt wird,
gemäß 4.
Vor dem Schneidenwechsel wird der Klingenhalter (1) zur Unterseite
gedreht. Durch das Hervorschieben der Klinge (2) wird die kugelige Durchprägung
(12) der Lasche (6) aus der Mittelbohrung (16) und anschließend
aus der Teilkreisbohrung (17) herausgedrückt. Die Klinge (2) wird
flächig gefasst und aus dem Klingenhalter (1) entnommen. Die Klinge (2)
wird um 90 Grad im oder entgegengesetzt dem Uhrzeigersinn gedreht, so dass eine
neue Schneide (15) der Klinge (2) zur Verfügung steht. Die Klinge
(2) wird dann in den Klingenhalter (1) bis auf den Klingenanschlag
(7) eingeschoben.
Um auch in einer Ecke beispielsweise Schmutz oder Lackreste abschaben
zu können, sieht die Erfindung des weiteren vor, dass die Klinge (2) aus
dem Klingenhalter (1) soweit herausgeschoben werden kann, dass die Schneide
(15) über die Schneidenabdeckung (18) hinausragt. Dabei rastet
die kugelige Durchprägung (12) in einer der Teilkreisbohrungen (17)
ein. Um die Verletzungsgefahr zu vermindern, ist vorgesehen, dass bei einer Gegenkraft
auf die Schneide (15) von etwa 2N die kugelige Durchprägung (12)
aus der Klinge (2) herausgedrückt wird. Die Klinge verschiebt sich dann
wieder unter die Schneidenabdeckung (18).
Bei hartnäckigen Verschmutzungen kann man mit dem Finger einen Druck
auf die Lasche (6) ausüben, um zu verhindern, dass die Klinge (2)
in die Ausgangsstellung zurück geschoben wird.
1
- Klingenhalter
2
- Klinge
3
- Klinge
4
- Griffmulde
5
- Griffmulde
6
- Lasche
7
- Klingenanschlag
8
- Auflagefläche
9
- Auflagefläche
10
- Klingenführung
11
- Klingenführung
12
- Kugelige Durchprägung
13
- Freimachung
14
- Abrundung
15
- Schneide
16
- Mittelbohrung
17
- Teilkreisbohrung
18
- Schneidenabdeckung
19
- Querachse
20
- Längsachse
21
- Untergrund
22
- Aufkleber