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Dokumentenidentifikation DE202004002303U1 17.06.2004
Titel Kombi-Sicherheitsschaber
Anmelder Heinz, Florian, 56322 Spay, DE;
Mohr, Kevin, 56814 Landkern, DE;
Knauer, Gerhard, 56566 Neuwied, DE
DE-Aktenzeichen 202004002303
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 17.06.2004
Registration date 13.05.2004
Application date from patent application 14.02.2004
IPC-Hauptklasse B44D 3/16

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Werkzeug, mit dem Aufkleber und Verschmutzungen entfernt werden können. Der Benutzer ist während des Schabevorganges weitestgehend vor Schnittverletzungen geschützt. Desweiteren ermöglicht die symmetrische Konstruktion des Werkzeuges die Aufnahme einer zweiten einsatzbereiten Klinge. Der Benutzer kann daher über zwei aus verschiedenen Werkstoffen bestehende Klingen verfügen, wobei jede Klinge mehrere Schneiden aufweisen kann.

Bekannt aus dem Stand der Technik sind Schaber mit einer feststehenden Klinge, mit verstellbarem Klingenschutz, einer rückziehbaren Klinge oder einer Sicherungsplatte als auch solche, die nach dem Schabevorgang mit einer Schutzkappe versehen werden können. Die im Stand der Technik bekannten Schaber besitzen nur eine einzige einsatzfähige Klinge. Üblicherweise besitzt eine solche Klinge nur eine Schneide.

Mit diesen bekannten Schabern können Aufkleber und Verschmutzungen entfernt werden. Jedoch ist eine Gefahr von Schnittverletzungen durch offene, feststehende Klingen gegeben.

Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Werkzeug zu schaffen, mit dem man einen optimalen Schutz des Benutzers erreicht. Des weiteren soll es bezüglich der unterschiedlichen Untergründe ein hohes Maß an Flexibilität aufweisen und ausreichende Ersatzschneiden enthalten. Die Handhabung des Werkzeuges soll einfach sein.

Die Erfindung löst diese Aufgabe mit einem Werkzeug mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den weiteren Ansprüchen zu finden.

Das erfindungsgemäße Werkzeug bietet durch unterschiedliche Klingen die Möglichkeit, Aufkleber und Verschmutzungen vom Untergrund zu entfernen, ohne dass der Untergrund beschädigt wird.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. Diese zeigen:

1 Den Klingenhalter mit eingesetzten Klingen in vergrößerter, perspektivischer Ansicht,

1a den Klingenhalter mit eingesetzten Klingen, deren Schneiden verdeckt eingezeichnet sind, in vergrößerter, perspektivischer Ansicht,

2 die Klinge in Draufsicht,

2a die Klinge in perspektivischer Ansicht,

3 den Klingenhalter im Halbschnitt zur Längsachse (20) gemäß 1a,

3a den Klingenhalter in perspektivischer Unteransicht, in vergrößerter Darstellung,

4 Darstellen des Entfernens des Aufklebers (22) über die Schneide (15), durch die Freimachung (13) von dem Untergrund (21) in vergrößerter Schnittdarstellung.

Das erfindungsgemäße Werkzeug umfasst einen Klingenhalter (1), der zur Querachse (19) gemäß 1a eine symmetrische Konstruktion aufweist, und die Klinge (2) und (3), wie in 1 dargestellt, aufnimmt. Die mittig zur Querachse (19) außen angeordneten Einfräsungen bilden jeweils eine Griffmulde (4,5) gemäß 1. Die Lasche (6) ist mit einer kugeligen Durchprägung (12) die zur Klingenseite ragt, versehen. Diese kugelige Durchprägung (12) dient dazu, die Klinge (2) verliersicher in Position zu halten. Die kugelige Durchprägung ragt in die Mittelbohrung (16) oder in eine auf dem Teilkreis liegenden Bohrung (17) der Klinge. Die Auflageflächen (8) und (9) wie in 3a dargestellt dienen der beabsichtigten Schrägstellung des Werkzeuges zum Untergrund (21), auf dem das zu entfernende Material aufgebracht ist. Die Klingenführung (10,11) und der Klingenanschlag (7) verhindern ein Auslenken der Klinge (2). Die Freimachung (13) 3 dient der Abfuhr des abzuschabenden Materials. Darüber befindet sich die Schneidenabdeckung (18) 3a, wobei die Oberseite eine Abrundung (14) und die Enden der Schneidenabdeckung (18) abgerundet ist. Die Klinge (2) wie in 2a dargestellt ist, quadratisch und weist auf den Umfang verteilt 4 Schneiden (15) auf, deren Enden abgerundet sind und einseitig angeschliffen sind.

Die Funktion des erfindungsgemäßen Werkzeuges ist wie folgt

Der Klingenhalter (1) ist bestückt mit der Klinge (2) und der Klinge (3). Das Werkzeug wird vor dem zu entfernenden Aufkleber (22) bzw. der Verschmutzung flächig auf den Auflageflächen (8) und (9) aufgesetzt. Somit liegt die Schneide (15) auf dem Untergrund (21) auf. Man beginnt mit dem Arbeitsvorgang, wobei das abzuschabende Material über die Schneide (15), durch die Freimachung (13) abgeführt wird, gemäß 4.

Vor dem Schneidenwechsel wird der Klingenhalter (1) zur Unterseite gedreht. Durch das Hervorschieben der Klinge (2) wird die kugelige Durchprägung (12) der Lasche (6) aus der Mittelbohrung (16) und anschließend aus der Teilkreisbohrung (17) herausgedrückt. Die Klinge (2) wird flächig gefasst und aus dem Klingenhalter (1) entnommen. Die Klinge (2) wird um 90 Grad im oder entgegengesetzt dem Uhrzeigersinn gedreht, so dass eine neue Schneide (15) der Klinge (2) zur Verfügung steht. Die Klinge (2) wird dann in den Klingenhalter (1) bis auf den Klingenanschlag (7) eingeschoben.

Um auch in einer Ecke beispielsweise Schmutz oder Lackreste abschaben zu können, sieht die Erfindung des weiteren vor, dass die Klinge (2) aus dem Klingenhalter (1) soweit herausgeschoben werden kann, dass die Schneide (15) über die Schneidenabdeckung (18) hinausragt. Dabei rastet die kugelige Durchprägung (12) in einer der Teilkreisbohrungen (17) ein. Um die Verletzungsgefahr zu vermindern, ist vorgesehen, dass bei einer Gegenkraft auf die Schneide (15) von etwa 2N die kugelige Durchprägung (12) aus der Klinge (2) herausgedrückt wird. Die Klinge verschiebt sich dann wieder unter die Schneidenabdeckung (18).

Bei hartnäckigen Verschmutzungen kann man mit dem Finger einen Druck auf die Lasche (6) ausüben, um zu verhindern, dass die Klinge (2) in die Ausgangsstellung zurück geschoben wird.

1 Klingenhalter 2 Klinge 3 Klinge 4 Griffmulde 5 Griffmulde 6 Lasche 7 Klingenanschlag 8 Auflagefläche 9 Auflagefläche 10 Klingenführung 11 Klingenführung 12 Kugelige Durchprägung 13 Freimachung 14 Abrundung 15 Schneide 16 Mittelbohrung 17 Teilkreisbohrung 18 Schneidenabdeckung 19 Querachse 20 Längsachse 21 Untergrund 22 Aufkleber

Anspruch[de]
  1. Werkzeug zum Entfernen von Aufklebern (22) und Verschmutzungen bestehend aus einem Klingenhalter (1), einer Klinge (2) mit einer Schneide (15) und einer Schneidenabdeckung (18), dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidenabdeckung (18) die Schneide (15) überragt.
  2. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Klingenhalter (1) zwei zueinander parallele Klingenführungen (10,11) zur Aufnahme der Klinge (2) aufweist.
  3. Werkzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Klingenhalter (1) senkrecht zu den Klingenführungen (10,11) einen Klingenanschlag (7) aufweist.
  4. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Schneidenabdeckung (18) und der Schneide (15) eine Freimachung (13) ist.
  5. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Klingenhalter (1) eine Lasche (6) mit einer kugeligen Durchprägung (12) aufweist.
  6. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klinge (2) eine Mittelbohrung (16) aufweist.
  7. Werkzeug nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die kugelige Durchprägung (12) in die Mittelbohrung (16) einrastet.
  8. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageflächen (8,9) einen Winkel &agr; von vorzugsweise 30° zur Ebene der Klinge (2) bilden.
  9. Werkzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Klinge (2) mindestens eine, vorzugsweise vier, Teilkreisbohrungen (17) aufweist.
  10. Werkzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Teilkreisbohrung (17) zur Mittelbohrung (16) derart bemessen ist, dass bei Einrasten der kugeligen Durchprägung (12) in die Teilkreisbohrung (17) die Schneide (15) nicht mehr von der Schneidenabdeckung (18) überragt wird.
  11. Werkzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die kugelige Durchprägung (12) bei einer Schubkraft von etwa 2N auf die Schneide (15) aus der Teilkreisbohrung (17) ausrastet.
  12. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Griffmulden (4,5) beiderseits der Längsachse (20) angebracht sind.
  13. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klinge (2) eine quadratische Grundform aufweist und vorzugsweise an jeder Seite eine Schneide (15) aufweist.
  14. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass symmetrisch zur Querachse (19) eine weitere Klinge (3) angeordnet ist.
  15. Werkzeug nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Klingen (2,3) aus unterschiedlichen Werkstoffen bestehen, vorzugsweise aus nichtrostendem Stahl beziehungsweise aus Kunststoff.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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