Es sind bereits zahlreiche Biermischgetränke im Handel, die ganz unterschiedlichen
Geschmacksrichtungen entsprechen. Sie zeichnen sich in der Regel durch einen verminderten
Alkoholgehalt aus und sind als Erfrischungsgetränke sehr beliebt. In einigen Fällen
sind auch schon Früchte dem Bier während des Gärvorganges zugesetzt worden, um einen
besonders fruchtigen Geschmack zu erzeugen.
Im Gegensatz dazu wird bei dem erfindungsgemäßen Biermischgetränk
der aus Früchten gewonnene Fruchtsaft erst dem fertig gebrauten Bier zugesetzt.
Dazu wird das Fruchtsaftkonzentrat durch Zugabe von Zucker und Wasser zu einem Sirup
ausgemischt. Dieser wird durch Verschnitt mit kohlensäurehaltigem Wasser zu einem
Fruchtsaftgetränk ausgemischt. Dieses wird in einem Verhältnis von 20 – 80
% mit Bier gemischt, so dass der Bierteil zwischen 80 – 20 % liegt. Bei automatischen
Mischsystemen kann die Mischung der Einzelkomponenten auch in-line erfolgen.
Das Fruchtsaftkonzentrat oder der Fruchtsirup können aus Erdbeersaft,
Kirschsaft, Himbeersaft, Pflaumensaft oder Zwetschgensaft hergestellt sein.
Die Menge des dem Bier zugesetzten Fruchtsaftgetränkes liegt im allgemeinen
bei etwa 50%, kann jedoch auch bis zu 80% und mehr ansteigen, wenn nur eine geringe
Alkoholkonzentration gewünscht wird. Andererseits kann durchaus auch die Menge des
Fruchtsaftgetränkes bis auf 20% und weniger reduziert werden.
Im allgemeinen beträgt der Alkoholgehalt des erfindungsgemäßen Biermischgetränkes
2 bis 3%, jedoch hängt er stark von der Art des verwendeten Bieres ab. Wenn Starkbiere
mit einem Alkoholgehalt von 7 bis 7,5 Volumenprozent eingesetzt werden, liegt der
Alkoholgehalt des Biermischgetränkes naturgemäß höher. Bei alkoholfreien oder Leichtbieren
werden entsprechend niedrigere Alkoholwerte eingestellt. Durch Zusatz von hochprozentigen
Spirituosen kann der Alkoholgehalt im Mischgetränk noch weiter gesteigert werden.
Besondere Geschmacksrichtungen lassen sich durch unterschiedliche
Biersorten einstellen. Ganz besonders beliebt ist die Verwendung von Dunkelbier
zur Herstellung des erfindungsgemäßen Biermischgetränks.
Das Biermischgetränk ist aufgrund seines Zuckergehaltes nicht beliebig
lange haltbar. Falls größere Mengen auf Vorrat hergestellt werden sollen, ist eine
Pasteurisierung des Biermischgetränkes erforderlich. Vorzuziehen ist jedoch, das
Biermischgetränk bei Bedarf frisch aus Bier und dem Fruchtsaft herzustellen.
Das erfindungsgemäße Biermischgetränk wird als Erfrischungsgetränk
im allgemeinen auf eine Temperatur von 4 bis 12°C abgekühlt und wirkt dann sehr
gut durstlöschend. Es wird insbesondere von Erwachsenen sehr gern getrunken.
Das Biermischgetränk kann auch Diabetikern angeboten werden, wenn
anstelle des Zuckerzusatzes ein synthetisches Süßungsmittel eingesetzt wird.