Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Ende-an-Ende-Zusammenfügen von Papierrollenkernen. Herkömmlicherweise wird eine
Papierbahn während verschiedener Endbearbeitungsoperationen auf einen Kern gewickelt,
der aus mehreren, sich spiralförmig überlappenden Lagen aus schmalen Pappestreifen
hergestellt ist. Vor dem Wickeln zu einem Kern werden die Pappestreifen geklebt,
herkömmlicherweise mit einer Natriumsilikatlösung. Die fertige Kernlänge muß genau
auf die Breite der Papierbahn abgestimmt sein, die aus einer Schlitzmaschine kommt
und auf den Kern aufgewickelt wird. Darüber hinaus muß der Kern einwandfrei sein,
damit Probleme mit den Futtern der Wicklermaschine vermieden werden, die bei der
Endverwendung und/oder der Fertigstellung der Rolle verwendet werden.
Ein verwendeter Kern stellt ein wesentliches Abfallproblem dar, da
sein Material als solches nicht wiederverwendbar ist. Man hat zwar beträchtliche
Anstrengungen unternommen, um Möglichkeiten zum Wiederverwerten von Kernen zu finden,
aber folglich beinhaltet auch dieser Ansatz Probleme. Eines davon liegt in den Beschädigungen,
die die Kernenden während einer normalen Verwendung erleiden. Herkömmlicherweise
wurden Verfahren gesucht, um diesen Nachteil zu überwinden, indem Kernabschnitte
überarbeitet werden. Ein grundlegendes Ziel der Überarbeitung liegt darin, den beschädigten
Teil von dem Kernende zu entfernen und dann das derart überarbeitete Kernende mit
dem Ende eines ähnlich überarbeiteten Kernabschnitts derart zusammenzufügen, daß
ein kontinuierliches Kernoriginal gebildet wird, das zur Wiederverwendung in gewünschte
Längen zertrennt werden kann.
Im Stand der Technik wurden verschiedene Arten von Verfahren und Vorrichtungen
zum Überarbeiten und Zusammenfügen von Kernenden entwickelt. Ein Typ einer Vorrichtung
zum Glätten und zum Ende-an-Ende-Zusammenfügen von Kernenden ist in der SE-Patentveröffentlichung
Nr. 502 067 beschrieben. Entsprechend beschreibt die offengelegte SE-Veröffentlichung
470 442 ein Verfahren und eine Vorrichtung, die zum Bearbeiten der zu überarbeitenden
Enden von Kernen zu komplementär zusammenpassenden äußeren/inneren Endkegeln geeignet
sind, welche dann mit Leim zusammengefügt werden.
Bei dem in der letztgenannten Veröffentlichung beschriebenen Verfahren
werden die Kernenden, die zunächst gerade beschnitten werden, unter Verwendung eines
konischen Fräsgeräts überarbeitet. Die Fräse, die das Kernende zu einem inneren
Kegel bearbeitet, ist mit einem Fräskopf versehen, der nach dem Durchmesser des
gerade zu überarbeitenden Kerns bemessen ist. Der Fräskopf ist koaxial mit der Längsachse
des Kerns ausgerichtet. Entsprechend wird das äußere Kegelende unter Verwendung
eines konischen Fräsgeräts bearbeitet, das eine Drehbewegung um eine Achse senkrecht
zu der Längsachse des Kerns durchführt, wobei die Außenkante des Kernendes zu einem
verjüngten Kegel mit einem Kegelwinkel bearbeitet wird, der von dem Kegelmantelwinkel
der konischen Schneidfläche des Fräskopfs bestimmt wird, wenn das Kernende an dem
Fräskopf vorbeigedreht wird. Bei der genannten Ausführungsform werden die gerade
zu überarbeitenden Kerne an zwei Stützrollen gedreht, die parallel zu der Längsachse
des Kerns angebracht sind, und zwar mittels einer Reibantriebsrolle, die über dem
Kern derart angeordnet ist, daß sie an dessen Oberfläche läuft.
Ein wesentlicher Nachteil des oben beschriebenen Verfahrens und der
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens besteht darin, daß die mögliche Unrundheit
des Kernquerschnitts während des Überarbeitens des wiederzuverwertenden Kerns durch
keine Mittel korrigiert werden kann. Tatsächlich führen die Arbeitswerkzeuge, die
eine festgelegte Gestalt aufweisen und auf die geschätzte Mittelachse des Kerns
ausgerichtet sind, die Überarbeitung der Kernenden unabhängig von möglichen Unrundheitsabweichungen
des Kernquerschnitts auf starre Weise durch. Offensichtlich werden dadurch unvermeidliche
Versatzprobleme beim Zusammenfügen der Kernenden hervorgerufen, wenn ein Kern mit
einem unrunden Ende überarbeitet werden soll. Darüber hinaus ist die genannte Vorrichtung
dadurch beeinträchtigt, daß die Überarbeitung von Kernenden und ihr Ende-an-Ende-Zusammenfügen
in getrennten Maschineneinheiten stattfinden.
Die vorliegende Erfindung sieht ein Verfahren und eine Vorrichtung
vor, die zur Durchführung des Verfahrens geeignet ist, bei welchen die Enden der
zusammenzufügenden Kerne überarbeitet werden, indem im Vergleich zu den Techniken
aus dem Stand der Technik eine wesentlich reduzierte Anzahl von Schritten verwendet
wird. Darüber hinaus übertrifft das Verfahren den Stand der Technik, da eine genauere
Ende-an-Ende-Verbindung zwischen den Kernenden sowie ein geraderes zusammengefügtes
Kernoriginal mit einem Querschnitt mit guter Rundheit hergestellt werden. Die Hauptmerkmale
des Verfahrens sind in dem beigefügten Anspruch 1 offenbart, und Hauptmerkmale der
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens sind in dem beigefügten Anspruch 10
offenbart.
Im folgenden wird die Erfindung im einzelnen unter Bezug auf die beigefügten
schematischen Zeichnungen veranschaulicht; darin zeigen:
1 schematisch eine Ausführungsform einer
Vorrichtung, die zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung geeignet ist;
2 eine mögliche Ausführungsform des Verfahrens
zum Ende-an-Ende-Zusammenfügen; und
3 ein Detail des Schneidkopfwerkzeugs
der in 1 veranschaulichten Vorrichtung.
Unter Bezug auf 1 weist die Ausführungsform
der darin gezeigten Vorrichtung eine Klemmhülse 1 und ein radiales Kompressionswerkzeug
4 als Basisteile auf. Bei der veranschaulichten Ausführungsform ist die
radiale Kompressionsvorrichtung mit einer Klemmhülsenkonstruktion ausgelegt, die
von einer geeigneten (nicht gezeigten) Rahmenstruktur koaxial zu der Klemmhülse
1 gestützt wird. Der Innendurchmesser der in der Vorrichtung verwendeten
Klemmhülsen ist derart ausgewählt, daß er mit dem Außendurchmesser der gerade bearbeiteten
Kerne kompatibel ist. Hier kann der Durchmesser von Kernen im Bereich von 3 bis
12 Inch variieren. Von den Hülsenelementen wirkt das Hülsenelement 1 als
eine Klemmhülse, die zum Holen eines neuen Kernabschnitts 2 zu der Zusammenfügevorrichtung
zum Zusammenfügen mit dem vorhergehenden Kernabschnitt geeignet ist. Dafür ist die
Klemmhülse durch ihren Innendurchmesser derart ausdehnbar gemacht, daß sie einen
darin eingefügten Kernabschnitt aufnehmen kann, bzw. zusammenziehbar, um den eingefügten
Kernabschnitt zu ergreifen. Alternativ kann die Klemmhülse mit Öffnung/Verschluß
ausgelegt sein, um die gewünschte Funktion zu erfüllen. Vorteilhaft hat der Innendurchmesser
der Klemmhülse in ihrer Greifposition einen Durchmesser, der gleich dem nominellen
Außendurchmesser des Kerns ist, und einen kreisförmigen Umfang, so daß das Richten
eines möglicherweise abgeflachten Kernendes zurück in eine kreisförmige Gestalt
möglich ist. Die Klemmhülse 1 ist zweckmäßigerweise entlang Führungen
3 hin- und herbewegbar.
Das andere Hülsenelement ist eine Dornhülse 4, die mehreren
Funktionen dient. Die Dornhülse 4 ist derart angeordnet, daß die Führungen
3 erzwingen, daß sich die Klemmhülse 1 koaxial zu der Mittelachse
der Dornhülse bewegt. Eine Hauptfunktion der Dornhülse 4 besteht darin,
als eine Quelle für einen radialen Druck zu dienen, der eine radiale Druckkraft
den verbundenen Kernen 2 und 12 auferlegt, insbesondere in ihrem
Verbindungsbereich. Die Dornhülse 4 ist derart geformt, daß dieses Hülsenelement
das Richten des kreisförmigen Querschnitts des Kerns über die Länge der Verbindungsnaht
durchführt und gleichzeitig ein zuverlässiges Zusammenpassen der komplementären
Enden der gerade zu verbindenden Kernabschnitte gewährleistet.
Die oben beschriebene Funktion des radial komprimierenden Hülsenelements
4 ist mit mehreren verschiedenen zusammenpassenden Verbindungsformen von
Kernenden kompatibel, die während des Verbindens nicht notwendigerweise eine Selbstzentriereigenschaft
besitzen. Eine weitere Hauptfunktion des radial nach außen wirkenden Hülsenelements
4 liegt darin, als Schub zu wirken, mittels dessen die überarbeiteten Kernabschnitte
gegeneinander gedrückt werden können.
Diese beabsichtigten Funktionen können unter Verwendung unterschiedlicher
Konstruktionen einer radial komprimierenden Einrichtung erfüllt werden. Eine praktikable
Auslegung ist die in 1 gezeigte spannpatronenartige
Hülsenklemme, deren Bohrung derart bemessen ist, daß sie den Durchmesser des gerade
zu bearbeitenden Kerns aufnehmen kann. Die Hülsenklemme kann um die zusammenzufügenden
Kerne angezogen werden, so daß ein geeigneter Grad von Gleitreibung zwischen der
Außenfläche der gerade zusammengefügten Kerne und der Innenfläche der Hülsenklemme
hergestellt wird. Dazu ist die Hülsenklemme entlang ihrer axialen Richtung gespalten
und mit geeigneten Mitteln 11 zum Einstellen des Innendurchmessers der
Hülsenklemme ausgestattet. Solche Mittel können z. B. pneumatische Zylinder sein.
Um ein kontrolliertes Verhalten des Kompressionsschritts zu erreichen, ist die Länge
der Dornhülse vorteilhaft etwas größer als ihr Durchmesser. Die Länge der Dornhülse
kann ein Vielfaches ihres Durchmesser sein, z. B. etwa das Dreifache.
Im wesentlichen die gleichen Funktionen, die in der Vorrichtung erforderlich
sind, können beispielsweise mittels Endlosbändern erreicht werden, die in Längsrichtung
parallel und im Umfang voneinander beabstandet um die Kerne laufen und über Nebenräder
geführt sind, die jeweils in Längsrichtung voneinander beabstandet sind, so daß
eine Seite jeder Bandschleife entlang der Außenfläche der Kernabschnitte läuft.
Dann kann ein von den Nebenrädern radial zu der Mittelachse der Kernabschnitte ausgeübter
Druck gleichzeitig in Kombination mit einer Bremsaktion die gleichen Kompressions-
und Bremsfunktionen wie die in 1 gezeigte Klemmhülsenkonstruktion
vorsehen. Auch andere Typen von Reibungsantriebsradanordnungen, die um den Umfang
der Kernabschnitte angepaßt sind, können vorteilhaft verwendet werden.
Die Enden der zusammenzufügenden Kernabschnitte werden mit Bearbeitungswerkzeugen
bearbeitet, die bei der veranschaulichten Ausführungsform geeignet von der Klemmhülse
4 gehalten werden. Die Werkzeugbestückung ist an einem Lager
9 angebracht, das zur Durchführung einer kontrollierten Drehbewegung um
das Eintrittsende der Klemmhülse 4 geeignet ist. Die Werkzeugbestückung
umfaßt Stützarme 5 und 6, welche die Schneidköpfe 7 und
8 halten, die mit Antriebsmitteln ausgestattet sind. Die Werkzeugstützarme
5 und 6 umfassen geeignete Zapfengelenke, um welche die Schneidköpfe
in Kontakt mit dem zu überarbeitenden Kern gedreht bzw. aus dem Weg gedreht werden
können, wenn die Enden der überarbeiteten Kernabschnitte zusammengepaßt werden sollen.
Einer der Schneidköpfe ist dazu geeignet, das hintere Ende des vorhergehenden Kernabschnitts
zu bearbeiten, während der andere Schneidkopf das vordere Ende des nächsten Kernabschnitts
bearbeiten kann. Die komplementär zusammenpassenden Kernendflächen werden derart
in eine geeignete Gestalt bearbeitet, daß Material von der Außenkante eines Kernabschnittsendes
entfernt wird, während der andere Kernabschnitt bearbeitet wird,
um Material von der Innenkante seines Endes zu entfernen. Die Kernwanddicke wird
verringert, wobei die Arbeitstiefe der Materialentfernung so gesteuert wird, daß
sie dem peripherischen Umfang des gerade zu bearbeitenden Kernabschnitts folgt.
Eine nützliche komplementäre Verbindungsform von Kernenden ist in 2
gezeigt.
Im Umfang der Erfindung kann an eine alternative Ausführungsform der
Vorrichtungskonstruktion gedacht werden, bei welcher die Enden von zu paarenden
Kernabschnitten unter Verwendung einer im wesentlichen stationären Werkzeugbestückung
bearbeitet werden, welche während des Überarbeitens dem Umfangsumriß eines gedrehten
Kernabschnitts folgt. Der Begriff "im wesentlichen stationäre Werkzeugbestückung"
ist hier als Bezug auf eine Anordnung zu verstehen, bei welcher die Werkzeugbestückung
beispielsweise eine radial lineare Bewegung in der Folge des peripherischen Umfangs
des Kernabschnitts durchführen oder alternativ gegebenenfalls eine neue Arbeitsposition
einnehmen kann.
Offensichtlich kann das Überarbeiten sowohl an der Innenfläche als
auch an der Außenfläche des Kernendes durchgeführt werden. Während die Materialentfernung,
die relativ zu dem Umfangsumriß des Kernabschnittsendes stattfindet, vorteilhaft
unempfindlich gegenüber Unrundheitsvariationen des Kernquerschnitts ist, kann das
Verfahren auch auf einen Kern mit einem bereits gerichteten kreisförmigen Querschnitt
angewandt werden.
Die Arbeitstiefensteuerung der Schneidköpfe wird vorteilhaft mit Hilfe
eines Folgerades 10 implementiert, das dazu geeignet ist, dem Umfangsumriß
des zu überarbeitenden Kernabschnittsendes zu folgen. Diese Anordnung gewährleistet
die korrekte Arbeitstiefe des Schneidkopfes an jedem Umfangspunkt des Kernabschnittsendes
unabhängig von jeglichen Unrundheitsabweichungen. Vorteilhaft umfassen die Schneidköpfe
7 und 8, die als gestaltbearbeitende Köpfe arbeiten, auch eine
Beschneideinrichtung 13, mit welcher das Ende des Kernabschnitts gleichzeitig
mit dem Formen des Kernendes beschnitten wird. Die Klemmhülse 1 ist dazu
geeignet, den nächsten Kernabschnitt 2, der auf das Formen seines Endes
wartet, in einen solchen Arbeitsabstand von den Schneidköpfen zu bewegen, daß die
möglicherweise von dem Kernende zu entfernende Länge richtig eingestellt ist. Die
veranschaulichte Gestalt von Kernabschnittsenden hat während des Paarens eine Selbstzentriereigenschaft.
Ferner kann im Umfang der Erfindung auch an das Überarbeiten der Kernabschnittsenden
durch Verwendung eines im wesentlichen radial wirkenden Schneideffekts gedacht werden,
der durch Sägen oder Schneiden mit einem Abrasivstrahlmedium hoher Aufprallstärke
wie Schneiden mit einem Hochdruckwasserstrahl erreicht werden kann. Eine nützliche
komplementäre Gestalt der zusammenpassenden Flächen ist die Zahnung, z. B. mit einer
gezackten oder wellenförmigen Gestalt von Zähnen. Bei dieser Fügetechnik werden
die komplementären Formen von zusammenpassenden Kernenden hergestellt, indem gezahnte
Flächenformen verwendet werden, die radial orthogonal zu der Kernmittelachse ausgerichtet
sind, was bedeutet, daß die zusammenpassenden Flächen keine Flächenelemente enthalten,
die in der Lage sind, die Enden von zusammenzufügenden Kernabschnitten selbst zu
zentrieren. Dies ist allerdings wegen des hauptsächlichen kennzeichnenden Merkmals
der Erfindung unbedeutend, das angibt, daß eine solche Richtkompression über den
Bereich der Verbindung auferlegt wird, die eine axiale Ausrichtung der komplementär
zusammenpassenden Oberflächen der Kernendverbindung erreichen kann. Ein Vorteil
der letztgenannten Kernendfügetechnik liegt in der leichten Bearbeitbarkeit der
Kernenden. In der Praxis hat man nämlich herausgefunden, daß das Material von Kernen
extrem schwer zu schneiden ist.
Zum Zusammenfügen werden die angrenzenden Kernendflächen, die nach
dem oben beschriebenen Verfahren überarbeitet wurden, oder wenigstens eine von ihnen,
auf herkömmliche Weise mit einem Kleber einer geeigneten Klasse wie einem Latexdispersionskleber
behandelt. Die mit Kleber behandelten Abschnittsenden werden dann mittels der Klemmhülse
in angrenzender Weise gegeneinandergedrückt, wobei die radial ausdehnbare Dornhülse
4 einen Amboß bildet, der eine ausreichende Gegenkraft erzeugt. Der so
zusammengefügte Kernabschnitt wird als nächstes so tief über die Dornhülse gedrückt,
daß das hintere Ende des zusammengefügten Kernabschnitts sich über das Ende der
Dornhülse um die Länge des Arbeitsbereichs hinaus erstreckt, der zum Herstellen
der nächsten Verbindung erforderlich ist. Während der nächsten Zusammenfügungsoperation
bleibt die vorhergehende Verbindung starr innerhalb der Klemmhülsenstruktur eingeklemmt,
wodurch der Kleber in der Verbindung genügend Zeit zum Aushärten erhält, während
die Verbindung sowohl einer axial aufgebrachten Anlagekraft als auch einer radial
aufgebrachten Kompression unterworfen wird, die ein Richten der Verbindungsfläche
durchführt. Diese Anordnung gewährleistet eine starke Ende-an-Ende-Verbindung zwischen
den Kernabschnitten sowie eine hervorragende gerade Gestaltung der Verbindung. Falls
erforderlich, kann das Aushärten des Klebers in der Verbindung beschleunigt werden,
indem der Mantel der Klemmhülsenanordnung erwärmt wird.
Das Verfahren nach der Erfindung und die Vorrichtung zur Implementierung
der Erfindung ermöglichen wegen der hohen Geschwindigkeit, mit welcher die Bearbeitung
und das Verkleben der Kernabschnittsenden durchgeführt werden können, eine im wesentliche
kontinuierliche Operation.
Die Vorrichtung ist auch durch eine herkömmliche Abtrenneinrichtung
14 zum Abtrennen eines Kernoriginals ergänzt, das durch das Zusammenfügen
von überarbeiteten Kernabschnitten zu Wickelkernen mit vorbestimmten
Längen hergestellt ist, die zur Wiederverwendung bereit sind.