Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Rostvorrichtung für
einen Verbrennungsofen, wobei diese Vorrichtung ein Rostelement und eine drehbare
Wellenanordnung umfaßt, die mit diesem verbunden ist.
Derartige Vorrichtungen sind beispielsweise bereits aus US-A-4.981.090
und aus WO 9629544 bekannt. Bei diesen Vorrichtungen werden Schlitze zwischen den
einzelnen Rostelementen verwendet, auf denen ein zu verbrennendes Material angeordnet
ist, um Primärluft für die Verbrennung zuzuführen. Um die Zuleitung der Primärluft
so gleichmäßig wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, daß die Schlitze ihre Größe
nicht ändern, wenn sich die Rostelemente im Bezug zueinander drehen oder sich abnutzen.
Die Abnutzung wird durch Schleifabnutzung durch das Material verursacht, das verbrannt
wird, wobei sich diese Abnutzung verstärkt, wenn sich die Oberflächentemperatur
eines Rostelementes dem Fließpunkt des Rostmaterials infolge der Verbrennungshitze
nähert. Im Hinblick darauf wäre es wünschenswert, eine Rostvorrichtung bereitzustellen,
bei der die Temperatur der Rostelemente fortwährend auf einem derart niedrigen Niveau
gehalten wird, daß das Risiko einer übermäßigen Schleifabnutzung beseitigt wird.
Eine Möglichkeit dies zu erreichen, besteht darin, die Rostelemente
mit Kühlmittelleitungen zu versehen, durch die beispielsweise Wasser geleitete wird,
um die Elemente auf ein zulässiges Temperaturniveau zu kühlen. Das Problem einer
derartigen Kühlung besteht in der tatsächlichen Zuführung des Kühlmittels, was durch
den Umstand erschwert wird, daß die Rostelemente aus Konstruktionsgründen schwenkbar
sein müssen. Eine offensichtliche Lösung könnte darin bestehen, das Kühlmittel durch
flexible Röhren zuzuführen, die direkt mit den Rostelementen verbunden sind und
deren Bewegungen folgen. Wegen der oben erwähnten Schlitze zwischen den einzelnen
Rostelementen ist es jedoch nicht möglich, das Risiko zu beseitigen, daß erhitztes
Verbrennungsmaterial und insbesondere geschmolzenes Metall oder Glas einen derartigen
Schlitz durchdringt, wenn Abfall verbrannt wird, und eine Kühlmittelröhre beschädigt,
die unter dem Rostelement angeschlossen ist. Somit versteht es sich, daß eine Lösung
mit flexiblen Schläuchen, die in einer Verbrennungskammer angebracht sind, nicht
zufriedenstellen ist.
Eine Rostvorrichtung ohne derartige flexible Röhren unter dem Rostelement
ist in US-A-4.596.233 beschrieben. Bei dieser Vorrichtung, die als dem Stand der
Technik am nächsten kommend angesehen wird, sind Teile des Rostelementes, d. h.
eine große Zahl von Roststäben, auf denen die eigentliche Verbrennung stattfindet,
nicht in einer Kühlmittelschlange enthalten. Dies stellt einen Nachteil für die
Lebensdauer des Rostelementes dar, da eine hohe Temperatur eine starke Erosion der
Roststäbe bewirkt. Darüber hinaus impliziert eine hohe Temperatur des Rostes natürlich,
daß das Material, das für das Rostelement gewählt ist, strikte Anforderungen erfüllen
sollte. Aus diesem Grund sind Gußroststäbe, die aus hochwertigem Stahl bestehen,
derzeit vorherrschend.
Im Hinblick darauf besteht ein Ziel der vorliegenden Erfindung darin,
eine neue Lösung für das Zuleiten eines Kühlmittels zu den Rostelementen anzugeben,
die durch ein Kühlmittel gekühlt werden, und die vom Typ sind, der eingangs erwähnt
wurde, wobei sich diese Lösung dadurch auszeichnet, daß sie sehr zuverlässig ist
und zu einer längeren Lebensdauer der Rostelemente beiträgt. Darüber hinaus sollte
die Lösung gemäß der Erfindung leicht anzuwenden sein und geringere Anforderungen
an die Materialauswahl stellen, als die oben erwähnten Roststäbe.
Dieses Ziel wird mit Hilfe einer Rostvorrichtung für einen Verbrennungsofen
erreicht, wobei die Vorrichtung ein Rostelement sowie eine damit verbundene drehbare
Wellenanordnung umfaßt, und das Rostelement ein erstes System von Leitungen zum
Zirkulieren von Kühlmittel durch das Rostelement aufweist, die Wellenanordnung ein
zweites System von Leitungen aufweist, das mit dem ersten System von Leitungen in
Verbindung steht und einen Kühlmitteleinlaß- und auslaß bildet, und das Rostelement
eine Trägereinrichtung umfaßt, die nicht drehbar mit der Wellenanordnung verbunden
ist, wobei die Vorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, daß die Trägereinrichtung
einen Teil des ersten Systems von Leitungen enthält und dieser Teil mit dem zweiten
System von Leitungen in Verbindung steht, und daß das Rostelement eine Platteneinrichtung
umfaßt, die an der Trägereinrichtung angebracht ist und einen Rostbereich bildet,
und durch die sich der restliche Teil des ersten Systems von Leitungen zum Kühlen
des Rostbereiches hindurch erstreckt.
Mit Hilfe der Kühlung durch das Kühlmittel im gesamten Rostelement
gemäß der Erfindung, ist es möglich, die Lebensdauer des Elementes zu verlängern
und den herkömmlichen Aufbau aus Rostelementen zu vermeiden, die mehrere austauschbare
Roststäbe enthalten. Gleichzeitig führt die Verwendung der Platteneinrichtung der
Erfindung, die eine größere Oberfläche bedeckt als ein herkömmlicher Roststab, zu
nur wenigen Verbindungen, die für das erste System von Leitungen zwischen der Trägereinrichtung
und der Platteneinrichtung erforderlich sind. Es versteht sich, daß es durch all
dies zusammen möglich wird, eine Rostvorrichtung gemäß der Erfindung herzustellen,
die sowohl kostengünstiger als auch besser als die Lösungen des Standes der Technik
ist.
Bei der Vorrichtung gemäß der Erfindung ist das zweite System von
Leitungen vorzugsweise eine Zuführ- und Rückführleitung, von denen wenigstens eine
aus einem inneren Rohr besteht, das konzentrisch zur Achse der
Wellenanordnung ist. Der Vorteil dieser Lösung besteht darin, daß sie sehr einfach
auszuführen ist. Bei dieser Lösung besteht die andere der Zuführ- und Rückführleitung
in geeigneter Weise aus einem äußeren Rohr an der Außenseite des inneren Rohres.
Vorzugsweise enthält das äußere Rohr einen Endabschnitt, der nicht
drehbar mit dem Rostelement verbunden ist, und durch den sich Querleitungen hindurch
erstrecken, die mit der Zuführ- und Rückführleitung verbunden sind und die die Verbindung
des zweiten Systems von Leitungen mit dem ersten System von Leitungen bilden. Es
versteht sich, daß ein Endabschnitt, der auf diese Weise ausgebildet ist, die Verbindung
der unterschiedlichen Systeme von Leitungen wie auch die nicht drehbare Verbindung
der Wellenanordnung mit dem Rostelement beträchtlich vereinfacht.
Der Teil des Trägersystems im ersten System von Leitungen kann aus
zwei separaten Kammern in der Trägereinrichtung bestehen, oder aus Rohren, die in
der Trägereinrichtung verlegt oder eingegossen sind. Welche Lösung auch immer gewählt
wird, dieser Teil des Systems von Leitungen ist gut geschützt und gestattet eine
einfache Verbindung mit der Wellenanordnung.
Gemäß einer Ausführungsform kann der Einlaß- und/oder Auslaß der Wellenanordnung
mit einer äußeren Kühlschlange mittels einer Drehverbindung verbunden sein. Vorzugsweise
ist/sind der Einlaß und/oder Auslaß der Wellenanordnung mit der äußeren Kühlschlange
vorzugsweise mittels einer flexiblen Röhre verbunden. Da die Drehverbindung oder
die Röhre Dank der Erfindung nicht direkt unter der Verbrennungskammer angeordnet
sein müssen, wodurch eine hohe Temperatur in denselben verhindert wird, versteht
es sich, daß auch derartig einfache Konstruktionselemente, wie etwa flexible Röhren
sehr gut verwendet werden können, wenn die Wellenanordnung lediglich eine begrenzte
Drehbewegung ausführen muß, um das zugehörige Rostelement zu schwenken.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung detaillierter
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben. In diesen ist:
1 eine Querschnittsansicht in Längsrichtung,
die einen Teil der Rostvorrichtung der Erfindung von der Seite zeigt;
2 eine Querschnittsansicht in Längsrichtung,
die eine alternative Verbindungseinrichtung von der Seite darstellt;
3 eine Stirnansicht entlang der Linie
A-A in 1, die einige Details mit Strichlinien zeigt;
4 eine Querschnittsansicht der Trägereinrichtung
entlang der Linie E-E aus 1 im Schnitt;
5 eine Querschnittansicht der Trägereinrichtung
entlang der Linie B-B, die schematisch ein Rostplattenelement darstellt, das an
derselben angebracht ist;
6 eine Ansicht entsprechend
1, die eine alternative Ausführungsform darstellt;
7 eine Stirnansicht entlang der Linie
A-A aus 6, die einige Details mit Strichlinien zeigt;
8 eine Ansicht entsprechend
5 entlang der Linie B-B aus 6;
9 eine Ansicht entsprechend
1, die eine dritte Ausführungsform der Erfindung zeigt;
10 eine Stirnansicht entlang der Linie
A-A aus 9, die einige verdeckte Details mit Strichlinien
darstellt;
11 eine Ansicht entsprechend
5 entlang der Linie B-B aus 9;
12 eine Querschnittansicht mehrerer zusammenwirkender
Rostelemente gemäß 11; und
13 eine Stirnansicht, die zeigt, wie
eine äußere Kühlschlange mit der Rostvorrichtung der Erfindung verbunden sein kann.
Die Rostvorrichtung 1 in 1 enthält
ein Rostelement 2 und eine damit verbundene drehbare Wellenanordnung
3 und bildet einen Teil eines Verbrennungsofens, der eine Verbrennungskammer
4 hat. In dieser Kammer 4 kann beispielsweise Abfall durch Zuleiten
von Verbrennungsluft sowohl von der Unterseite (Primärluft) aus auch von oben (Sekundärluft)
verbrannt werden.
Um bessere Bedingungen für das Rostelement 2 während der
Verbrennung zu schaffen, enthält es gemäß der Erfindung wenigstens ein Plattenelement
5, das schwenkbar von einer Trägereinrichtung 6 gehalten ist.
Natürlich können mehrere Plattenelemente 5 an der Trägereinrichtung
6 angebracht sein. In diesem Plattenelement 5 befindet sich eine
Röhrenschlange 7, die mit einer Kammer 10 in der Trägereinrichtung
6 mittels Verbindungsrohren verbunden ist, von denen lediglich das Rohr
8 in 1 dargestellt ist, und eine Öffnung
9, die mit dem Rohr 8 verbunden ist. Schließlich hat am Ende,
das der Wellenanordnung 3 zugewandt ist, die Trägereinrichtung
6 eine Öffnung 11, die mit der Kammer 10 in Verbindung
steht.
Die Wellenanordnung 3 ist außerhalb der Verbrennungskammer
4 angeordnet und somit nicht der hohen Temperatur ausgesetzt, die darin
herrschen kann. Die Wellenanordnung enthält ein inneres Rohr 12, das von
einem äußeren Rohr 13 umschlossen ist. An seinem Ende, das der Trägereinrichtung
abgewandt ist, bildet das Innenrohr 12 einen Einlaß 14 für Kühlwasser
aus, wobei ein Zwischenraum 15 zwischen dem inneren Rohr 12 und
dem äußeren Rohr 13 einen Auslaß 16 für Kühlwasser bildet. Der
Einlaß 14 und der Auslaß 16 sind mit der Trägeranordnung
6 durch separate Querleitungen 18, 19 verbunden, die
in 1 durch Strichlinien dargestellt sind und die in
einem Endabschnitt 20 der Wellenanordnung 3 ausgebildet sind.
In 1 ist die Wellenanordnung
3 mit einer Drehverbindung 21 verbunden, die das Koppeln des Einlasses
14 und des Auslasses 16 an eine äußere Kühlschlange ermöglicht,
die allgemein mit 22 gekennzeichnet ist. Alternativ dazu ist es jedoch
ebenfalls möglich, eine Röhrenkupplung 23 des Typs, der in 2
dargestellt ist, anstelle der Drehverbindung zu verwenden.
3 zeigt den Endabschnitt 20
der Wellenanordnung 3, von der Verbrennungskammer 4 aus betrachtet,
wobei einige verdeckte Details mit Strichlinien gekennzeichnet sind. In
3 ist es möglich, das innere Rohr 12, das
äußere Rohr 13, den Zwischenraum 15 zwischen den Rohren und die
Querleitungen 18, 19 deutlich zu unterscheiden.
4 zeigt die Trägereinrichtung
6 mit der darin ausgebildeten Leitung 10 und der Öffnung
11, die mit der Querleitung 18 der Wellenanordnung 3
verbunden ist. Darüber hinaus zeigt diese Zeichnung die zweite Kammer
24 der Trägeranordnung 6 und deren Öffnung 25, die mit
der Querleitung 19 der Wellenanordnung 3 in Verbindung steht.
5 stellt das Rostelement 2,
die Trägereinrichtung 6 im Querschnitt und das Plattenelement
5, das von derselben gehalten ist, schematisch dar. Es geht aus der Zeichnung
klar hervor, daß die Kammern 10, 24 der Trägereinrichtung
6 mit der Röhrenschlange 7 im Plattenelement 5 mittels
Rohrbögen 26, 27 und Verbindungsrohren 8, 28
verbunden sind.
Es wird aus der obigen Beschreibung deutlich, daß es mit Hilfe des
Aufbaus, der in der Zeichnung dargestellt ist, möglich ist, die Rohrschlange
7, die im ersten System von Leitungen 17.1 enthalten ist, mit
Kühlwasser von einer äußeren Quelle, wie etwa der äußeren Kühlschlange
22, mit Hilfe eines zweiten Systems von Leitungen 17.2, das aus
der Wellenanordnung 3 ausgebildet ist und einen Kühlwassereinlaß
14 sowie einen Kühlwasserauslaß 16 enthält, und einem ersten System
von Leitungen 17.1 zu versorgen, das aus dem Rostelement 2 ausgebildet
ist, wodurch die Temperatur des Rostelementes 2 auf ein Niveau abgesenkt
wird, das sich für einen Langzeitbetrieb eignet.
6, 7
und 8 zeigen eine Rostvorrichtung
1, die zum Großteil jener aus 1,
3, 4
und 5 entspricht. Aus diesem Grund werden
dieselben Bezugszeichen verwendet und lediglich die Unterschiede im Bezug auf die
obige Ausführungsform beschrieben. Bei der Rostvorrichtung in 6–8
enthält die Trägereinrichtung 6 anstelle der Kammern 10,
24 Rohre 29, 30, die in Bohrungen 31,
32 im oberen Abschnitt 33 der Trägereinrichtung 6 eingelegt
sind, die jedoch ebensogut in denselben gegossen sein können. Die Rohre
29, 30 werden direkt für den Übergang zu den Querleitungen
18, 19 der Wellenanordnung 6 verwendet, die gemäß
7 ebenfalls in einem etwas größeren Abstand voneinander
als in 3 aufgrund der Tatsache enden, daß die Rohre
29, 30 in einem größeren Abstand zueinander angeordnet sind als
die Öffnungen 11, 25 der Kammern 10, 24.
9, 10
und 11 zeigen eine weitere Rostvorrichtung
1, die zum Großteil jener aus 1,
3, 4
und 5 entspricht. Daher wird auch in diesem
Fall Gebrauch von entsprechenden Bezugszeichen gemacht und lediglich die Unterschiede
im Bezug auf die Ausführungsform, die als erstes beschrieben wurde, erläutert. Bei
der Rostvorrichtung in 9–11
enthält die Trägereinrichtung 6 anstelle der Kammern 10,
24 Rohre 34, 35, die in Rillen 36,
37 im oberen Abschnitt 38 der Trägereinrichtung 6 eingelegt
sind. Die Rohre 34, 35 werden direkt für den Übergang zu den Querleitungen
18, 19 der Wellenanordnung 3 verwendet, die ebenfalls
gemäß 10 in einem etwas größeren Abstand zueinander
als in 3 aufgrund der Tatsache enden, daß die Rohre
34, 35 in einem größeren Abstand voneinander als die Öffnungen
11, 25 der Kammern 10, 24 angeordnet sind.
12 stellt mit Hilfe mehrerer Rostelemente
2 gemäß 9 bis 11
dar, wie die Rostelemente 2 zusammenwirken sollen. Es geht aus der Zeichnung
hervor, daß die Rostelemente 2 begrenzt in entgegengesetzte Richtungen
schwenkbar sind, wodurch das Material (nicht gezeigt), das sich auf den Rostelementen
2 befindet und für die Verbrennung bestimmt ist, verschoben werden kann.
Es versteht sich, daß ein derartiges begrenztes Schwenken nicht der Verwendung einer
relativ teuren und empfindlichen Drehverbindung bedarf, weshalb sich eine Röhrenkupplung
23 des Typs, der in 2 dargestellt ist, perfekt
eignet.
13 zeigt eine mögliche Anordnung mit
einer Röhrenkupplung 23 gemäß 2, betrachtet
vom Einlaß- und Auslaßende der Wellenanordnung 3. Es geht aus dieser Zeichnung
deutlich hervor, wie die Röhren 39, die mit mehreren Rostvorrichtungen
der Erfindung verbunden sind, unterschiedliche Stellungen gemäß der Schwenkstellung
der zugehörigen Rostvorrichtung (siehe 12) einnehmen.
Es ist ebenfalls in der Zeichnung deutlich zu erkennen, wie die Verbindung zur oben
erwähnten Kühlschlange 22 ausgebildet sein kann.
Es versteht sich, daß die Erfindung auf unterschiedliche Weise innerhalb
des Geltungsbereiches der Ansprüche verändert werden kann. Somit ist sie auch auf
andere Rostelemente eines anderen Typs als jener, der hier dargestellt ist, anwendbar,
d. h. beispielsweise auf unterschiedliche Arten von plattenförmigen Rostelementen,
wie etwa gegossene oder geschweißte Rostelemente, die in mehrere Einheiten unterteilt
und seriell oder parallel verbunden sind. Weiterhin versteht es sich, daß der Einlaß
und der Auslaß der Wellenanordnung auf jeder Seite eines Rostelementes, in axialer
Richtung betrachtet, angeordnet sein kann, wobei der Einlaß in geeigneter Weise
aus einem inneren Rohr in der Wellenanordnung auf einer Seite des Rostelementes
ausgebildet ist und der Auslaß in geeigneter Weise aus einem inneren Rohr in der
Wellenanordnung auf der anderen Seite des Rostelementes ausgebildet ist. Schließlich
versteht es sich, daß normalerweise eine große Zahl von Rostvorrichtungen der Erfindung,
die zusammenwirken können, wie etwa die Rostvorrichtungen gemäß
der erwähnten US A-4.981.090, zusammen in einem Verbrennungsofen angebracht sind.