Die Erfindung betrifft eine Übergabeeinrichtung für den untertägigen
Berg- und Tunnelbau, insbesondere zur Übergabe des Fördergutes auf einen in der
Strecke verlegten Band- oder Kettenkratzförderer, mit einer relativ zur Streckensohle
hochgeführten, aus mehreren Rinnenelementen, die mittels Verbindungsmitteln lösbar
verbunden sind, zusammengesetzten, freitragenden Brückenkonstruktion, die die Förderrinne
eines Band- oder Kettenkratzförderers als Übergabeförderer abstützt.
Eine gattungsgemäße Übergabeeinrichtung ist aus der DE
36 41 098 A1 bekannt. Die Brückenkonstruktion umfaßt als Rinnenelemente
eine Bogen- oder Muldenrinne, mit der sich die Übergabeeinrichtung anfänglich von
der Streckensohle abhebt, eine oder mehrere Zwischen- bzw. Übergangsrinnen und hieran
anschließend eine Sattel- bzw. Hohlrinne, von der aus sich die Brückenkonstruktion,
ggf. über eine Anschlußrinne, annähernd horizontal bis zum Übergabekopf für den
im Innern der Brückenkonstruktion abgestützten Band- oder Kettenkratzförderer erstreckt.
Der Übergabekopf mit der Bandumkehre für den Übergabeförderer stützt sich an der
Rahmenkonstruktion eines in der Strecke verlegten Streckenförderers ab. Die von
der Streckensohle hochgeführte Brückenkonstruktion der Übergabeeinrichtung erstreckt
sich freitragend über mehrere Meter und die Verbindungsmittel zwischen den einzelnen
Rinnenelementen unterliegen besonders hohen Belastungen.
Bei den von der Anmelderin eingesetzten, beispielsweise in der
DE 196 19 659 A1 gezeigten Übergabeeinrichtungen
bestehen die Verbindungsmittel für die einzelnen Rinnenelemente der Brückenkonstruktion
aus äußerst kräftigen Schrauben wie beispielsweise Schrauben M72, für deren Anziehen
Spezialwerkzeuge und ein hohes, erforderliches Drehmoment benötigt werden. Der Aufbau
der Brückenkonstruktion, insbesondere die Montage und Demontage einzelner Rinnenelemente
der Brückenkonstruktion zwischen Bogenrinne und Hohlrinne ist daher zeitaufwendig
und kostenträchtig.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Brückenkonstruktion einer Übergabeeinrichtung
zu verbessern und insbesondere die Montage der einzelnen Rinnenelemente der Brückenkonstruktion
zu erleichtern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Verbindungsmittel
wenigstens zwei mit Riegelvorsprüngen versehene Klammerelemente umfassen, die mittels
Schrauben und Muttern an beiderseits der Stoßstelle der Rinnenelemente angeordneten,
Riegelflächen umfassenden Verbindungswangen unter Anlage der Riegelvorsprünge gegen
die Riegelflächen befestigbar sind. Bei der erfindungsgemäßen Brückenkonstruktion
werden mithin an den hochbeanspruchten Stoßstellen zwischen den einzelnen Rinnenelementen
nicht mehr auf Scherung beanspruchte Schraubenbolzen eingesetzt, sondern die Verbindung
wird zuverlässig mittels einer Verklammerung der beiden Rinnenelemente aneinander
und einem formschlüssigen Umgreifen bzw. Einspannen der Rinnenelemente bzw. von
deren Verbindungswangen mittels der Klammerelemente erzielt. Die Klammerelemente
nehmen hierbei sowohl die Vertikalbelastungen als auch die Belastungen in Förderrichtung
auf. Ferner ist von Vorteil, daß die Klammerelemente und die Verbindungswangen an
leicht zugänglichen Stellen der Brückenkonstruktion angeordnet werden können.
In bevorzugter Ausgestaltung werden die beiden Klammerelemente an
den Verbindungswangen übereinander mit einander zugewandten Riegelvorsprüngen angeordnet.
Durch diese Anordnung können die Verbindungswangen vergleichsweise klein ausgeführt
werden und das obere und das untere Klammerelement kann identisch ausgebildet werden.
Weiter vorzugsweise sind die Verbindungswangen parallel zu den Stoßstellen und/oder
vertikal an den Rinnenelementen angeordnet, insbesondere angeschweißt. Besonders
vorteilhaft ist hierbei, wenn die Verbindungswangen an Aufsatzbracken, die beidseitig
der Rinnenelemente angeordnet sind und den Aufnahmeraum für den Übergabeförderer
seitlich begrenzen, angeschweißt sind.
Zur Erleichterung der Montage und zur Erhöhung der Verbindungskräfte
für die Rinnenelementen der Brückenkonstruktion ist ferner von Vorteil, wenn die
Riegelflächen an den Verbindungswangen und die Riegelvorsprünge der Klammerelemente
einen die Rinnenelemente gegen die Stoßstelle spannenden Spannkeil bilden. Zweckmäßigerweise
sind hierzu die Kontaktflächen der Riegelvorsprünge und die Riegelflächen als Schrägen
ausgebildet. Besonders zweckmäßig ist, wenn die Klammerelemente U-förmig mit Verbindungsschenkel
und freien Schenkeln ausgebildet sind. Dies ermöglicht, daß die Innenflächen der
freien Schenkel der Klammerelemente mit zum Verbindungsschenkel konvergierenden
Schrägen und die Verbindungswangen im Bereich der Riegelflächen mit divergierenden
Schrägen versehen werden können. Zur Vereinfachung der Montage der Klammerelemente
ist besonders günstig, wenn diese an den entgegengesetzten Enden der Verbindungswangen
angeordnet werden und die Verbindungswangen entsprechend Spannköpfe an ihren oberen
und unteren Enden aufweisen. Zum Festlegen der Klammerelemente an den Wagen können
dann die Verbindungsschenkel der Klammerelemente eine Durchgriffsöffnung für den
Schraubenschaft der Befestigungsschraube aufweisen und/oder die Verbindungswangen,
vorzugsweise die Spannköpfe, sind mit randoffenen Ausnehmungen für den Schraubenschaft
versehen. Zur Befestigung der beiden übereinander angeordneten Klammerelemente kann
eine einzelne, beide Klammerelemente gegeneinander ziehende Befestigungsschraube
vorgesehen werden. Zweckmäßigerweise ist jedoch für jedes Klammerelement eine separate
Befestigungsschraube vorgesehen, deren Schraubenkopf jeweils am
Verbindungsschenkel des zugehörigen Klammerelementes anliegt und auf dessen freies
Schraubenschaftende eine Mutter aufschraubbar ist, die an der Unterseite der Spannköpfe
bzw. in einer Aussparung in den Verbindungswangen zur Anlage kommt.
Um die Montage zu erleichtern und die Klammerelemente gegenüber den
vertikal wirkenden Gewichtskräften weiter zu entlasten, können die Verbindungswangen
quer zu den Stoßstellen mit wenigstens einem über die Stoßstelle hinausragenden
und in eine Zentrierausnehmung in der zugehörigen anderen Verbindungswange eingreifenden
Zentrierzapfen versehen sein. Alternativ oder zusätzlich können die Verbindungswangen
quer zu den Stoßstellen mit wenigstens einer Durchgriffsöffnung für Zentrierhülsen,
Zentrierverschraubungen oder für eine von einer Verschraubung durchfaßten Zentrierhülsen
versehen sein. Die Zentrierverzapfung bzw. die Zentrierhülsen können dann während
der Montage eine Vorzentrierung der Rinnenelemente aneinander gewährleisten und
für eine anfängliche, vorläufige Verbindung zweier Rinnenelemtene während der Montage
oder Demontage sorgen, wobei die im Betrieb auftretenden Kräfte im wesentlichen
vollständig von den Klammerverbindungen übernommen werden.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Übergabeeinrichtung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines schematisch in der Zeichnung
gezeigten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Übergabeeinrichtung.
In der Zeichnung zeigen:
1 in Seitenansicht eine Übergabeeinrichtung
mit einer von der Streckensohle hochgeführten und sich auf einem Streckenförderer
abstützenden Brückenkonstruktion;
2 schematisch die Stoßstelle zwischen
zwei Rinnenelementen der Brückenkonstruktion mit einer erfindungsgemäßen Klammerverbindung;
und
3 schematisch die Anordnung nach
2 in Seitenansicht einschließlich einer Teildarstellung
des mit der Brückenkonstruktion abgestützten Übergabeförderers.
1 zeigt in einer stark vereinfachten
Darstellung eine Übergabeeinrichtung 1, mit der in einem untertägigen Gewinnungsstreb
hereingewonnenes Fördergut wie beispielsweise Kohle auf einen in der Strecke verlegten
Streckenförderer 2 übergeben wird. Die Streckenlängsrichtung bzw. Förderrichtung
für das Fördergut ist in 1 mit Pfeil A angedeutet.
Der Streckenförderer 2 umfaßt, wie an sich bekannt, eine sich auf der Streckensohle
3 abstützende Bandumkehre 4 mit einer darin gelagerten Umlenkrolle
5 für ein endloses Gurtband oder eine endlose Kratzerkette 6 eines
untertägigen Kettenkratzerförderers. Die Übergabeeinrichtung 1 umfaßt einen
beispielsweise mittels eines Rollenfahrwerks 7 an der Oberseite der Bandumkehre
4 abgestützten Übergabekopf 11, eine noch auf der Streckensohle
3 aufliegende Bogen- oder Muldenrinne 12 sowie eine zwischen der
Muldenrinne 12 und dem Übergabekopf 11 angeordnete, freitragende
und aus mehreren Rinnenelementen zusammengesetzte Brückenkonstruktion
13. Die Brückenkonstruktion 13 umfaßt hierbei mehrere Zwischenrinnen
14, 15, die an die auf der Streckensohle aufliegenden Bogenrinne
12 anschließen, eine Sattelrinne 16 sowie eine Anschlußrinne
17, an der sich annähernd horizontal der Übergabekopf 11 der Übergabeeinrichtung
1 anschließt. Mit der Bogenrinne 12, den Zwischenrinnen
14, 15, der Sattelrinne 16, der Anschlußrinne
17 und den Elementen des Übergabekopfes 11 wird ein Übergabeförderer
abgestützt, von dem in 1 schematisch nur das Kratzerkettenband
9 und die Umlenkrolle 8 im Übergabekopf 11 dargestellt
ist und der, wie aus 3 ersichtlich ist, vorzugsweise
von einem aus Rinnenschüssen mit Ober- und Untertrum 51, 52 zusammengesetzten
Kettenkratzerförderer 50 besteht.
Die einzelnen Rinnenelemente 12, 14, 15,
16 und 17 der freitragenden Brückenkonstruktion 13 der
Übergabeeinrichtung 1 sind über geeignete Verbindungsmittel derart miteinander
verbunden, daß ein verschleißbedingter Austausch einzelner Rinnenschüsse des Übergabeförderers
möglich ist und gleichzeitig die freitragende Brückenkonstruktion 13 den
bei der Förderung des hereingewonnenen Fördergutes entstehenden Gewichtsbelastungen
standhalten kann. Die jeweils an den Stoßstellen 18 zwischen benachbarten
Rinnenelementen 12, 14, 15, 16 und
17 der Brückenkonstruktion 13 angeordneten Verbindungsmittel sind
in 1 nicht dargestellt und werden nun unter Bezugnahme
auf die 2 und 3
erläutert. Die in 2 und 3
dargestellten Verbindungsmittel werden vorzugsweise an allen Stoßstellen
18 zwischen benachbarten Rinnenelementen und an beiden Seiten der Brückenkonstruktion
verwendet.
Aus 2 ist ersichtlich, daß am Verbindungsstoß
18 zwischen zwei benachbarten Rinnenelementen, von denen in 2
rein beispielhaft nur ausschnittsweise die Aufsatzbracke 21 eines der beiden
Rinnenelemente dargestellt ist, jeweils an den Aufsatzbracken 21 Verbindungswangen
22 angeschweißt sind, die aus einem kräftigen Vollprofil mit hier rechteckförmigem
Querschnitt bestehen. Jede Verbindungswange 22 weist an ihrem oberen Ende
und an ihrem unteren Ende einen Spannkopf 23 auf, dessen Außenflächen mit
einer sich zum Ende hin verjüngenden Schräge 24 versehen ist. Beiden Spannköpfe
23 ist, jeweils im Abstand von den Enden und den Schrägen 24,
eine im Querschnitt rechteckförmige Vertiefung 25 zugeordnet. An beiden
Spannköpfen 23 ist jeweils ein U-förmiges Klammerelement mittels Befestigungsschrauben
38, von denen in 2 nur die Schraubenschäfte
35 und in 3 nur die Schraubenköpfe
36 erkennbar sind, befestigt. Auf die Schraubenschäfte 35 ist
hierzu eine Muttern 37 aufgeschraubt, die jeweils innerhalb der Vertiefung
25 an der Gegenfläche 26 der Spannköpfe 23
anliegt, um die Klammerelemente 30 an die Spannköpfe 23 heranzuziehen.
Die U-förmigen Klammerelemente 30 umfassen jeweils einen Verbindungsschenkel
33 und Riegelvorsprünge 31 an den freien Enden, deren Innenseiten
mit Schrägen 32 versehen sind, die relativ zum Verbindungsschenkel
33 der Klammerelemente 30 divergierend ausgebildet sind. Die Schrägen
32 an den Riegelvorsprüngen 31 der Klammerelemente 30
wirken mit den Schrägen 24 an den Spannköpfen 23 als Spannkeil
zusammen, um beim Anziehen der Muttern 37 über das Klammerelement
30 ein Aneinanderpressen der Verbindungswangen 22 zu bewirken
und zwei benachbarte Rinnenelementen der freitragenden Brückenkonstruktion zusammenzuspannen.
Die Klammerelemente 30 sind kräftig ausgeführt und können alle in Horizontalrichtung
wirkenden Kräfte aufnehmen. Ferner ziehen die an beiden Enden der Verbindungswangen
22 angeordneten Klammerelemente 30 die Verbindungswangen
22 und mithin auch die Rinnenelemente, an denen die Verbindungswangen
22 angeschweißt sind, gegen die Stoßstelle 18.
Um die Vormontage einzelner Rinnenelemente miteinander und das Ansetzen
der Klammerelemente 30 an den Spannköpfen 23 zu vereinfachen,
können die Verbindungswangen 22 quer zu den Stoßstellen 18 von
Zentrierzapfen oder, wie hier gezeigt, von Zentrierhülsen mit einer Horizontalverschraubung
40 durchgriffen sein, wobei vorzugsweise die Kopfschrauben 41
und die Muttern 42 identisch wie die Befestigungsschrauben 38
und die Muttern 37 ausgebildet sind. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind
drei Zentrierverschraubungen für die Vormontage dargestellt. In einer insbesondere
bevorzugten Ausgestaltung ist nur eine einzige, vorzugsweise die mittlere, mittig
zwischen den beiden Spannköpfen 23 angeordnete Zentrierverschraubung
40 vorgesehen, um den Arbeitsaufwand zum Lösen benachbarter Rinnenelemente
zu minimieren.
Für den Fachmann sind aus der vorhergehenden Beschreibung eine Reihe
von Abweichungen ersichtlich, die in den Schutzbereich der anhängenden Ansprüche
fallen sollen. Wie bereits erwähnt kann eine einzige Zentrierverschraubung ausreichen.
Die Klammerelemente an einer Seite der Rinnenelemente können auch mittels einer
einzigen, beide übereinander angeordneten Klammerelemente durchgreifenden Befestigungsschraube
an den Verbindungswangen befestigt sein. Die Verbindungswangen können mit weiteren
Zentrierverzapfungen versehen sein.