Die vorliegende Erfindung betrifft eine Duschvorrichtung gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Solche Duschvorrichtungen kommen insbesondere in zentral verwalteten
Komplexen zum Einsatz, beispielsweise in Betrieben, Sportstätten, Kasernen, Krankhäusern,
Pflegeheimen oder Hotels, bei denen ein Betreiber für den Betrieb aller einzelnen
Duschvorrichtungen verantwortlich ist. Insofern haftet dieser Betreiber insbesondere
auch für einen Betrieb, der gesundheitliche Gefährdungen ausschließt. Dies schließt
insbesondere die Vorsorge mit ein, die Benutzer der Duschvorrichtungen vor aus dem
Wasserleitungsnetz austretenden Schadstoffen zu schützen.
Diesbezüglich ist als besondere Gefährdung die Entstehung und Verbreitung
von für den Menschen lebensbedrohenden Legionellen zu nennen, wobei zwei Legionellenarten,
nämlich die Legionella Pneumophila, die die sogenannte Legionärskrankheit auslöst,
und die Legionella-Pontiac Fever, die zur Entstehung der sogenannten Legionärsgrippe
führt, zu nennen sind.
Um dieser Verpflichtung zu entsprechen, sind zentrale Filtereinrichtungen
bekannt, die mit der zentralen Wasser-, insbesondere Warmwasserversorgung in Wirkverbindung
stehen. Allerdings sind diese Filteranlagen nur mit einem erheblichen aparativen
und funktionalen Aufwand zu betreiben, der einem optimierten Betrieb entgegensteht.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Duschvorrichtung der gattungsgemäßen Art so weiter zu entwickeln, dass mit geringem
baulichen Aufwand die Betriebskosten insgesamt verringert werden.
Diese Aufgabe wird durch eine Duschvorrichtung gelöst, die die Merkmale
des Anspruchs 1 aufweist.
Die Erfindung bietet zu den bestehenden Filteranlagen im Bereich der
zentralen Wasserversorgung, insbesondere der Warmwassererzeugung, mit denen gesundheitsgefährdende
Schadstoffe aus dem den Duschvorrichtungen zugeführten Brauchwasser herausgefiltert
werden sollen, eine zusätzliche Sicherheit, so dass an der Duschwasser-Entnahmestelle
ein Austritt der genannten Schadstoffe ausgeschlossen werden kann.
Gegenüber diesen, sowohl in der Herstellung und Montage wie auch im
Betrieb sehr kostenintensiven Filteranlagen ist der Einsatz eines Legionellen-Filters
in jeder zu einem Betriebskomplex gehörenden Duschvorrichtung kostengünstiger.
Dabei ist zunächst einmal hervorzuheben, dass solche Duschvorrichtungen
in großen Stückzahlen konfektioniert hergestellt werden können, was naturgemäß eine
Reduzierung der Fertigungskosten zur Folge hat.
Auch die Wirksamkeit des jeder Duschvorrichtung zugeordneten Legionellen-Filters
ist gegenüber der bekannten Filteranlage verbessert. Darüber hinaus ist sowohl die
Reinigung des Legionellen-Filters ungleich einfacher als die einer zentralen Filteranlage,
wobei der Reinigungsvorgang, wie eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vorsieht,
automatisch erfolgen kann und zwar entweder für alle angeschlossenen Legionellen-Filter
gleichzeitig oder individuell.
Ein Auswechseln der Legionellen-Filter ausschließlich zu diesem Zweck
ist nicht mehr erforderlich, im Gegensatz zu den Filtern, wie sie bislang in der
zentralen Filteranlage eingesetzt werden. Aufgrund der je eingesetztem Legionellen-Filter
geringeren Belastung erhöht sich deren Standzeit, wodurch sich in der Summe eine
erhebliche Kostenreduzierung ergibt, die ebenso zu einer Betriebskostenminimierung
beiträgt, wie der genannte automatische Reinigungsablauf, der bei den bekannten
Filteranlagen in dieser Form nicht möglich ist.
Wie erwähnt, wird eine individuelle Reinigungsmöglichkeit angeboten,
bei der der Legionellen-Filter jeder eingesetzten Duschvorrichtung unabhängig von
den anderen gereinigt wird. Dies kann in der Form erfolgen, dass zu Beginn jedes
Duschvorgangs zunächst eine Spülung des Legionellen-Filters erfolgt, wobei das Spülwasser
aus einer vom Duschkopf unabhängigen Leitung in den Fußbereich einer Duschwanne
geführt wird, unter strömendem Ausfluss des Spülwassers, so dass keine Aerosole
entstehen, durch die ausgespülte Schadstoffe wie die genannten Legionellen oder
andere Keime in der Umgebungsluft verwirbelt werden, mit der Gefahr der Inhalierung
durch den Benutzer. Die Wasserabgabe zum Brausekopf ist während der Zeit des Nachspülens
geschlossen. Dabei ist die Spülzeit fest vorgegeben, beispielsweise 3 Sekunden,
so dass nach Ablauf dieser Zeit eine automatische Umschaltung auf den Wasserzulauf
zum Brausekopf erfolgt.
Die Wasserabgabe durch den Brausekopf kann ebenfalls zeitlich begrenzt
sein, so dass eine Wasserverschwendung unterbunden wird. Bei Einrichtungen wie einem
Campingplatz oder dergleichen kann die Wasserabgabe problemlos über eine Bezahl-Funktion
gesteuert werden. In jedem Fall erfolgen die beiden Funktionsschritte nach einem
Betätigen eines entsprechenden Schalters automatisch, nämlich erstens Spülen des
Filters und zweitens Umschalten des Wasserzulaufs zum Austritt am Brauskopf, so
dass die Bedienung für den Benutzer außerordentlich bequem und problemlos ist.
Im Fall der Betätigung dieses Schalters vor Ablauf der erwähnten Dusch-Nutzungszeit,
also während des Duschvorgangs, wird die Wasserabgabe zunächst unterbrochen und
neu gestartet, ohne dass der Spülvorgang erneut eingeleitet wird. Erst nach Ablauf
der Duschzeit erfolgt eine Rückkehr in den Startmodus.
Um eine effektive Filtrierung zu erreichen, weist der Legionellen-Filter
eine Passagegröße von 0,03 &mgr; auf. Da die Legionellen bzw. deren
Wirtes in der Regel eine Körpergröße von 0,3 bis 0,9 &mgr; aufweisen, werden sie
sicher im Filter zurückgehalten. Hierzu zählen auch Bakterien, Abbrüche von Verkeimungen
und sonstige im Wasser eingebundene Schadstoffe, die die genannte Passagegröße nicht
unterschreiten.
Neben der geschilderten, optional einsetzbaren automatischen Filterreinigung
kann als weitere Option vorgesehen sein, die Legionellen-Filter eines Gesamtsystems
durch eine zentrale thermische Desinfektion zu reinigen.
Hierzu sind eine zentrale Mischwasserstation mit einer Einrichtung
zur thermischen Desinfektion sowie eine zentrale elektronische Steuereinheit zur
Überwachung der Einzelsteuerung in den Duschvorrichtungen erforderlich.
Für die Desinfektion der Legionellen-Filter wird über einen Heißwassererzeuger
Wasser auf eine Temperatur von vorzugsweise 70° Celsius erhitzt, unabhängig
von der Anzahl der zu reinigenden Legionellen-Filter und unabhängig von der Größe
des Warmwasserheißlaufs.
Sobald diese Temperatur erreicht ist, wird ein Zirkulationsdurchlauf
über einen Mischer der Mischwasserstation unterbrochen, so dass lediglich das hochgradige
Wasser durch die Heißwasserleitung fließt. Wenn sichergestellt ist, dass ausschließlich
dieses Heißwasser fließt, tritt die zentrale elektronische Steuereinheit in Funktion.
Dabei werden bei allen angeschlossenen Duschvorrichtungen durch einen
Steuerbefehl Magnetventile in den Duschvorrichtungen für eine bestimmte Zeit, beispielsweise
3 Minuten, geöffnet und der Innenkörper des Legionellen-Filters mit dem hochgradigen
Wasser gespült. Nach Ablauf der vorgegebenen Zeit werden die angeschlossenen Magnetventile
geschlossen und zweite Magnetventile geöffnet, so dass das erhitzte Wasser durch
den Legionellen-Filter strömen und am Duschkopf austreten kann. Nach einer vorbestimmten
Zeit schließt die zentrale Steuereinheit diese zweiten Magnetventile, während der
Mischer an der Mischwasserstation auf Kaltwasserfunktion umschaltet und so einen
Abkühlvorgang einleitet. Sobald im Leitungsnetz eine entsprechend abgesenkte Wassertemperatur
erreicht ist, werden von der zentralen Steuereinheit in Folge erst die ersten Magnetventile
und dann die zweiten Magnetventile für eine gewisse Zeit, z. B. 3 Sekunden, geöffnet
und heruntergekühlt. Danach geht die Mischwasserstation in Normalbetrieb über. Über
die zentrale Steuereinheit erfolgt eine Übergabe der Steuerfunktionen an die jeder
Duschvorrichtung zugeordnete separate Steuereinheit, so dass die jeweilige Duschvorrichtung
wieder voll betriebsbereit ist.
Mit Hilfe dieser zentralen thermischen Desinfektion werden die Legionellen
und Bakterien in einem Umfang abgetötet, der eine Gefährdung der Benutzer der Duschvorrichtungen
weitgehend ausschließt.
Die thermische Desinfektion gilt gleichermaßen für das durchströmte
Leitungsnetz, die Anschlussleitungen zu den Duschvorrichtungen, die Legionellen-Filter
in den Duschvorrichtungen, die Leitungen innerhalb der Duschvorrichtung und die
Duschköpfe, also für alle Betriebskomponenten, die potentiell infiziert sein können.
Selbstverständlich muss der Betreiber des Gesamtsystems dafür Sorge
tragen, dass zum Zeitpunkt der zentralen Desinfektion die Duschvorrichtungen nicht
benutzt werden bzw. nicht benutzt werden können.
Anstelle der zentralen Warmwasserbetreitung, die wie beschrieben auch
zur thermischen Desinfektion eingesetzt wird, kann das hierzu benötigte Heißwasser
mit einem in jeder Duschvorrichtung eingebauten Durchlauferhitzer erzeugt werden.
Diese sind insgesamt an das zentrale Steuersystem angeschlossen, über das die Heißwassertemperatur
auf die entsprechende Gradzahl, beispielsweise die genannten 70 ° Celsius gestellt
wird. Danach erfolgt der bezogen auf den Durchlauferhitzer bzw. den Legionellen-Filter
vorstehend beschriebene Desinfektionsablauf.
Hierbei wird die Leitung ausgehend vom Durchlauferhitzer über den
Legionellen-Filter, die Leitung zum Brausekopf und der Brausekopf selbst desinfiziert,
ohne Berührung des zentralen Wasserleitungsnetzes.
Eine weitere Möglichkeit der Pflege und Desinfektion des Legionellen-Filters
ist diesen aus der Duschvorrichtung auszubauen und in einer Reinigungsstation zum
Reinigen und Abtöten der im Innenfilterbereich befindlichen Legionellen, Bakterien
und Verkeimungen beispielsweise 3 Minuten mit 70° Celsius heißem Wasser durchzuspülen.
Danach kann der Legionellen-Filter wieder in die Duschvorrichtung eingebaut werden,
wozu Steckkupplungen vorgesehen sind, die eine einfache Montage bzw. Demontage des
Legionellen-Filters erlauben.
Zum Schutz vor Manipulationen ist die Duschvorrichtung bzw. ist das
die innenliegenden Armaturen und Funktionsteile schützende Gehäuse mit speziellen
Verschlüssen gesichert, die nur durch das dazu bestimmte Fachpersonal geöffnet werden
können.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der
beigefügten Zeichnung beschrieben.
Die einzige Figur zeigt eine erfindungsgemäße Duschvorrichtung in
einer schematischen Darstellung.
In der Figur ist eine zu einer ortsfest montierten Baueinheit zusammengefasste
Duschvorrichtung dargestellt, die ein aufklappbares und mit einer nicht gezeigten
Sicherungsverriegelung versehenes Gehäuse 1 aufweist.
In diesem Gehäuse 1 sind zwei Wasserleitungen
angeordnet, die über Vorabsperrungen 4 mit bauseitigen Wasserzuführungen
3 verbunden sind, wobei eine Wasserzuführung 3 Kaltwasser und
die andere Wasserzuführung 3 Warmwasser führt.
In einem Mischer 5, alternativ einem Thermostat, wird das
Kalt- und Warmwasser gemischt und einem außenliegenden Brausekopf 9 zugeführt,
wobei zwischen diesem und dem Mischer 5 ein Legionellen-Filter
6 angeordnet ist, durch den das aus dem Mischer 5 austretende
Wasser derart gefiltert wird, dass Legionellen, Bakterien oder Keime herausgefiltert
werden.
Ein Magnetventil 8, das dem Legionellen-Filter
6 nachgeordnet und vor dem Brausekopf 9 installiert ist, ist über
einen Taster 7 betätigbar, so dass das Wasser aus dem Brausekopf
9 entweichen kann, wobei der Taster 7 bzw. das Magnetventil
8 den Wasserfluss zeitlich regeln.
Über eine elektronische Steuerung wird eine vorbestimmte Zeit ein
Rückspülventil 10 geöffnet, während das Magnetventil 8 geschlossen
bleibt. Hierdurch erfolgt eine Spülung des Legionellen-Filters 6, wobei
das durchgeführte Wasser über eine an das Rückspülventil 10 angeschlossene
Abflussleitung 11 in den Bereich eines Duschbeckens führbar ist.
Für eine einfache Montage bzw. Demontage des Legionellen-Filters
6, beispielsweise zum Zwecke der Reinigung, ist der Legionellen-Filter
6 mittels Steckkupplungen 12 an den zugeordneten Leitungen angeschlossen.