Die vorliegende Erfindung betrifft einen Musikinstrumentenkasten,
insbesondere einen Cellokasten, nach Schutzanspruch 1.
Ein Musikinstrumentenkasten nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches
1 ist aus dem Gebrauchsmuster DE 202 15
202 U1 bekannt. Bei dem bekannten Musikinstrumentenkasten ist für eine
ausreichende Verwindungssteifigkeit des Musikinstrumentkastens eine Wandstärke erforderlich,
die maßgeblich zu einem hohen Gesamtgewicht beiträgt. Das Gesamtgewicht des Musikinstrumentenkastens
sowie dessen Verwindungssteifigkeit nehmen mit zunehmender Wandstärke zu. Bei dem
bekannten Musikinstrumentenkasten ist man bei der Auswahl für die Wandstärke zu
einem Kompromiss zwischen geringem Gewicht und hoher Verwindungssteifigkeit gezwungen.
Um ein geringes Gesamtgewicht zu erreichen wird eine Wandstärke gewählt, mit der
man eine gerade noch akzeptable Verwindungssteifigkeit erzielt. So hat der bekannte
Musikinstrumentkasten eine relativ geringe Verwindungssteifigkeit und eine hervorstehende
Auswölbung des Deckelteils des Musikinstrumentenkastens ist besonders anfällig für
beim Transport auftretende Stöße, was im Extremfall zum Bruch des Deckelteils und
zur Beschädigung des Instruments führt.
Eine weitere Verringerung des Gesamtgewichts ist gerade bei Musikinstrumentenkästen
für große Instrumente wünschenswert.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Musikinstrumentenkasten zu schaffen,
der gegenüber dem bekannten Musikinstrumentenkasten eine verbesserte Verwindungssteifigkeit
bei gleichzeitig geringerer Wandstärke und damit geringerem Gesamtgewicht aufweist
und der weiter weniger bruchanfällig gegenüber Stoßbelastung ist.
Die Aufgabe wird gelöst durch einen Musikinstrumentenkasten gemäß
Anspruch 1. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Der erfindungsgemäße Musikinstrumentenkasten weist insbesondere den
Vorteil auf, dass aufgrund der erhöhten Verwindungssteifigkeit der schonendere Transport
von Instrumenten ermöglicht ist. Ferner wird durch eine geringere Wandstärke Gewicht
eingespart und trägt somit zu einem verbesserten Tragekomfort bei. Die erhöhte Bruchstabilität
führt ferner zu einer erhöhten Lebensdauer des Musikinstrumentenkastens.
Weitere Merkmale und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich aus
der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Figuren. Von den Figuren
zeigen:
1 eine Draufsicht auf einen Musikinstrumentenkasten
gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
2 einen Schnitt entlang der Linie A–A
in 1;
3a einen Schnitt durch das Deckelteil
entlang der Linie B–B in 1;
3b einen Schnitt entlang einer der Linie
B–B von 1 entsprechenden Linie gemäß einer zweiten
Ausführungsform;
3c einen Schnitt entlang einer der Linie
B–B von 1 entsprechenden Linie gemäß einer dritten
Ausführungsform;
3d einen Schnitt entlang einer der Linie
B–B von 1 entsprechenden Linie gemäß einer vierten
Ausführungsform.
Erste Ausführungsform
Im Folgenden wird mit Bezug auf die 1
bis 3a ein Musikinstrumentenkasten gemäß
einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben.
1 ist eine Aufsicht auf einen Musikinstrumentenkasten
für ein Saiteninstrument gemäß einer ersten Ausführungsform.
2 zeigt einen Schnitt entlang der Linie
A–A in 1. Bezug nehmend auf 1
weist ein Musikinstrumentenkasten der vorliegenden Ausführungsform eine im Wesentlichen
an die Form des aufzunehmenden Instruments angepasste Form auf.
Bezug nehmend auf 2 besteht der Musikinstrumentenkasten
aus einem Bodenteil 1 und einem Deckelteil 2. Das Bodenteil
1 besteht aus einem Boden 3 und einer sich von dem Boden
3 ringsum erstreckenden Seitenwand 4 mit einem freien Ende
5. Das freie Ende 5 ist derart ausgebildet, dass es zum Schließen
des Musikinstrumentenkastens mit dem freien Ende 6 des Deckelteils zusammenwirkt.
Das Zusammenwirken der freien Enden 5, 6 von Bodenteil
1 und Deckelteil 2 kann zum Beispiel durch ein Nut- und Feder-System,
durch z.B. einen ausgewölbten Rand des Deckelteils 2 oder durch beliebige
andere geeignete Verbindungsarten realisiert werden. In der bevorzugten Ausführungsform
sind das Bodenteil 1 und das Deckelteil 2 durch mindestens ein
Scharnier miteinander verbunden und es sind desweiteren Verschlüsse zum Verbinden
von Bodenteil 1 und Deckelteil 2 vorgesehen.
Das Deckelteil 2 und das Bodenteil 1 bilden miteinander
einen Kasten 7 zur Aufnahme des Musikinstruments. Der gebildete Kasten
7 weist einen Korpusbereich 8 mit einem großen Querschnitt zum
Aufnehmen des Korpus des Saiteninstruments und einen Kopfbereich 9 mit
einem geringeren Querschnitt auf. Der Kopfbereich 9 besteht aus dem eigentlichen
Kopf 9a, einem Halsabschnitt 9b und einem Nackenabschnitt
9c. Der Halsabschnitt 9b weist dabei einen geringeren Querschnitt
als der eigentliche Kopf 9a auf und der Nackenabschnitt 9c bildet
den Übergang zu dem Korpusbereich B.
Bezüglich der Schnittebene A–A ist der Instrumentenkasten im
Wesentlichen spiegelsymmetrisch. 3a zeigt einen Schnitt
durch den Deckelteil entlang der Linie B–B in 1.
Wie in den 2 und 3a
zu erkennen ist, ist die Oberseite 10 des Deckelteils 2 zur Aufnahme
des Steges des Instruments derart ausgewölbt, dass der Querschnitt des Instrumentenkastens
7 zu der Schnittebene A–A hin vergrößert ist. Die Auswölbung der
Oberfläche 10 ist dabei dergestalt, dass die Oberfläche an den an die Kanten
11 angrenzenden Seiten konkave Abschnitte 12 aufweist und zu der
Schnittebene A–A hin in einen Abschnitt 13 mit im Wesentlichen konvexer
Wölbung übergeht. Der Abschnitt 13 bildet eine längliche Auswölbung der
Oberfläche 10, die sich entlang der Verbindungsachse von Korpusbereich
8 und Kopfbereich 9 im Wesentlichen über den gesamten Korpusbereich
8 bis zu dem Halsabschnitt 9b erstreckt. In dem Abschnitt
13 bildet der Deckelteil 2 entlang der Verbindungsachse von Korpusbereich
8 und Kopfbereich 9 jeweils den größten Abstand zu dem Boden
3.
Wie in den 1 bis 3a
gezeigt ist, ist in der Oberfläche 10 in dem Abschnitt 13 eine
längliche Vertiefung 14 vorgesehen, die sich über wenigstens die Hälfte
des Korpusbereiches 8 und von dem Korpusbereich 8 bis zu dem Nackenabschnitt
9c des Kopfbereichs 9 erstreckt. Die längliche Vertiefung
14 mit einem kreisabschnittförmigen Querschnitt bildet in der Oberfläche
10 eine Kante 15, die ringsum die längliche Vertiefung
14 verläuft. Bei dem Musikinstrumentenkasten der ersten Ausführungsform
weist die Kante, wie in 3a zu sehen ist, eine abgerundete
Form auf und die Tiefe der länglichen Vertiefung beträgt etwa 3 mm. Desweiteren
nimmt die Breite der länglichen Vertiefung, die im Korpusbereich 8 etwa
ein Viertel von dessen Breite beträgt, von dem Korpusbereich 8 zu dem Kopfbereich
9 ab.
Die Kante 15 führt zu einer Versteifung des Deckelteils
2, da die sonst freitragende Oberfläche 12 des Deckelteils
2 durch diese Kante 15 eine Verstärkung erhält. Aufgrund der länglichen
Erstreckung der Vertiefung 14 von dem Korpusbereich 8 bis zu dem
Nackenabschnitt 9c des Kopfbereiches 9 erhält der Deckelteil
2 über seine gesamte Länge eine verbesserte Stabilisierung. Aufgrund der
verbesserten Stabilisierung kann die Wandstärke und folglich das Gewicht des Musikinstrumentenkastens
verringert werden. Zusätzlich wird die Bruchstabilität durch die Anordnung der stabilisierenden
Vertiefung in dem Bereich, der besonders hoher Stoßbelastung ausgesetzt ist, erhöht.
Zweite Ausführungsform
Der grundsätzliche Aufbau eines Musikinstrumentenkastens der zweiten
Ausführungsform entspricht dem Aufbau der ersten Ausführungsform, weshalb für dieselben
Komponenten dieselben Bezugszeichen verwendet werden und weiterhin auf die
1 und 2 Bezug
genommen wird.
3b stellt einen Schnitt eines Deckelteils
2 eines Musikinstrumentenkastens gemäß einer zweiten Ausführungsform dar.
Bezug nehmend auf 3b unterscheidet sich der Musikinstrumentenkasten
der zweiten Ausführungsform darin von dem Musikinstrumentenkasten der ersten Ausführungsform,
dass die durch die längliche Vertiefung 14 gebildete Kante 115
keine abgerundete Form aufweist, sondern sich von dem Abschnitt 13 aus
parallel zu der Schnittebene A–A in Richtung des Bodenteils 1 erstreckt
und somit die Vertiefung 14 einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt
aufweist.
Diese Ausführungsform weist den Vorteil auf, das die Kante
115 durch den mit dem Abschnitt 13 gebildeten spitzen Winkel eine
besonders effektive Verstärkung des Deckelteils 2 bietet.
Dritte und vierte Ausführungsform
In den 3c und 3d
ist ein Schnitt gemäß einer dritten und einer vierten Ausführungsform entlang einer
Linie gezeigt, die der Linie B–B in 1 der ersten
Ausführüngsform entspricht. Wie in 3c bzw.
3d gezeigt ist, unterscheidet sich der Musikinstrumentenkasten
der dritten bzw. vierten Ausführungsform von einem Musikinstrumentenkasten der ersten
bzw. der zweiten Ausführungsform darin, dass in der Vertiefung 14 ein Dämpfungselement
20 bzw. 120 vorgesehen ist.
Das Dämpfungselement 20 bzw. 120 erstreckt sich
über die gesamte Länge der Vertiefung 14 und ist in diese derart eingesetzt,
dass die Oberseite 21, 121 des Dämpfungselementes 20,
120 den Bereich des Deckelteils 2 bildet, der entlang der Verbindungsachse
von Korpusbereich 8 und Kopfbereich 9 jeweils den größten Abstand
zu dem Boden 3 aufweist. Die Oberseite 21, 121 steht
aus der Oberfläche 10 des Deckelteils 2 hervor und weist vorzugsweise
eine konvexe Form auf, es ist jedoch auch z.B. eine im Wesentlichen glatte Oberfläche
möglich. Das Dämpfungselement 20, 120 ist aus einem Kunststoff,
wie z.B. einem Kunstleder oder einem Gummi, gefertigt und dient dazu, auf die Oberfläche
10 des Deckelteils 2 einwirkende Stöße abzudämpfen.
Aufgrund seiner besonderen Anordnung in der Vertiefung 14
mit daraus herausragender Oberfläche 21, 121 verhindert das Dämpfungselement
20, 120, dass auftretende Stoßbelastungen direkt auf die Oberfläche
10 des Deckelteils einwirken und erhöht somit zusätzlich die Bruchstabilität
und die Lebensdauer des Musikinstrumentenkastens.
Weitere Ausführungsformen
Gemäß weiteren Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung muss die
Breite der länglichen Vertiefung nicht in Richtung des Kopfbereichs abnehmen und
insbesondere kann der Umriss der Vertiefung in einer Draufsicht wie in
1 auch z.B. rechteckig ausgebildet sein und muss keine
abgerundeten Ecken aufweisen. Das Dämpfungselement kann aus anderen Materialien
bestehen. Auch Materialkombinationen, wie z.B. Kombinationen von verschiedenen Kunststoffen,
wie z.B. Moosgummi und Kunstleder können eingesetzt werden, wenn
die gewählten Materialien die geforderte Dämpfungseigenschaft erfüllen. Die Form
des Dämpfungselements kann natürlich anders ausgeprägt sein, ohne die Funktionalität
dieses Elements stören.
Wesentlich für die Funktion des Versteifens des Deckelteils
2 ist, dass sich die Vertiefung über einen großen Teil der Länge des Musikinstrumentenkastens
erstreckt. Desweiteren ist die Erfindung selbstverständlich nicht auf Musikinstrumentenkästen
für Saiteninstrumente beschränkt.