PatentDe  


Dokumentenidentifikation DE202004004360U1 24.06.2004
Titel Musikinstrumentenkasten
Anmelder GEWA Musikinstrumente-, Etui- und Taschenfabrik GmbH, 82481 Mittenwald, DE
Vertreter PRÜFER & PARTNER GbR, 81545 München
DE-Aktenzeichen 202004004360
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 24.06.2004
Registration date 19.05.2004
Application date from patent application 19.03.2004
IPC-Hauptklasse G10G 5/00
IPC-Nebenklasse A45C 11/24   

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Musikinstrumentenkasten, insbesondere einen Cellokasten, nach Schutzanspruch 1.

Ein Musikinstrumentenkasten nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1 ist aus dem Gebrauchsmuster DE 202 15 202 U1 bekannt. Bei dem bekannten Musikinstrumentenkasten ist für eine ausreichende Verwindungssteifigkeit des Musikinstrumentkastens eine Wandstärke erforderlich, die maßgeblich zu einem hohen Gesamtgewicht beiträgt. Das Gesamtgewicht des Musikinstrumentenkastens sowie dessen Verwindungssteifigkeit nehmen mit zunehmender Wandstärke zu. Bei dem bekannten Musikinstrumentenkasten ist man bei der Auswahl für die Wandstärke zu einem Kompromiss zwischen geringem Gewicht und hoher Verwindungssteifigkeit gezwungen. Um ein geringes Gesamtgewicht zu erreichen wird eine Wandstärke gewählt, mit der man eine gerade noch akzeptable Verwindungssteifigkeit erzielt. So hat der bekannte Musikinstrumentkasten eine relativ geringe Verwindungssteifigkeit und eine hervorstehende Auswölbung des Deckelteils des Musikinstrumentenkastens ist besonders anfällig für beim Transport auftretende Stöße, was im Extremfall zum Bruch des Deckelteils und zur Beschädigung des Instruments führt.

Eine weitere Verringerung des Gesamtgewichts ist gerade bei Musikinstrumentenkästen für große Instrumente wünschenswert.

Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Musikinstrumentenkasten zu schaffen, der gegenüber dem bekannten Musikinstrumentenkasten eine verbesserte Verwindungssteifigkeit bei gleichzeitig geringerer Wandstärke und damit geringerem Gesamtgewicht aufweist und der weiter weniger bruchanfällig gegenüber Stoßbelastung ist.

Die Aufgabe wird gelöst durch einen Musikinstrumentenkasten gemäß Anspruch 1. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.

Der erfindungsgemäße Musikinstrumentenkasten weist insbesondere den Vorteil auf, dass aufgrund der erhöhten Verwindungssteifigkeit der schonendere Transport von Instrumenten ermöglicht ist. Ferner wird durch eine geringere Wandstärke Gewicht eingespart und trägt somit zu einem verbesserten Tragekomfort bei. Die erhöhte Bruchstabilität führt ferner zu einer erhöhten Lebensdauer des Musikinstrumentenkastens.

Weitere Merkmale und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Figuren. Von den Figuren zeigen:

1 eine Draufsicht auf einen Musikinstrumentenkasten gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;

2 einen Schnitt entlang der Linie A–A in 1;

3a einen Schnitt durch das Deckelteil entlang der Linie B–B in 1;

3b einen Schnitt entlang einer der Linie B–B von 1 entsprechenden Linie gemäß einer zweiten Ausführungsform;

3c einen Schnitt entlang einer der Linie B–B von 1 entsprechenden Linie gemäß einer dritten Ausführungsform;

3d einen Schnitt entlang einer der Linie B–B von 1 entsprechenden Linie gemäß einer vierten Ausführungsform.

Erste Ausführungsform

Im Folgenden wird mit Bezug auf die 1 bis 3a ein Musikinstrumentenkasten gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben.

1 ist eine Aufsicht auf einen Musikinstrumentenkasten für ein Saiteninstrument gemäß einer ersten Ausführungsform.

2 zeigt einen Schnitt entlang der Linie A–A in 1. Bezug nehmend auf 1 weist ein Musikinstrumentenkasten der vorliegenden Ausführungsform eine im Wesentlichen an die Form des aufzunehmenden Instruments angepasste Form auf.

Bezug nehmend auf 2 besteht der Musikinstrumentenkasten aus einem Bodenteil 1 und einem Deckelteil 2. Das Bodenteil 1 besteht aus einem Boden 3 und einer sich von dem Boden 3 ringsum erstreckenden Seitenwand 4 mit einem freien Ende 5. Das freie Ende 5 ist derart ausgebildet, dass es zum Schließen des Musikinstrumentenkastens mit dem freien Ende 6 des Deckelteils zusammenwirkt. Das Zusammenwirken der freien Enden 5, 6 von Bodenteil 1 und Deckelteil 2 kann zum Beispiel durch ein Nut- und Feder-System, durch z.B. einen ausgewölbten Rand des Deckelteils 2 oder durch beliebige andere geeignete Verbindungsarten realisiert werden. In der bevorzugten Ausführungsform sind das Bodenteil 1 und das Deckelteil 2 durch mindestens ein Scharnier miteinander verbunden und es sind desweiteren Verschlüsse zum Verbinden von Bodenteil 1 und Deckelteil 2 vorgesehen.

Das Deckelteil 2 und das Bodenteil 1 bilden miteinander einen Kasten 7 zur Aufnahme des Musikinstruments. Der gebildete Kasten 7 weist einen Korpusbereich 8 mit einem großen Querschnitt zum Aufnehmen des Korpus des Saiteninstruments und einen Kopfbereich 9 mit einem geringeren Querschnitt auf. Der Kopfbereich 9 besteht aus dem eigentlichen Kopf 9a, einem Halsabschnitt 9b und einem Nackenabschnitt 9c. Der Halsabschnitt 9b weist dabei einen geringeren Querschnitt als der eigentliche Kopf 9a auf und der Nackenabschnitt 9c bildet den Übergang zu dem Korpusbereich B.

Bezüglich der Schnittebene A–A ist der Instrumentenkasten im Wesentlichen spiegelsymmetrisch. 3a zeigt einen Schnitt durch den Deckelteil entlang der Linie B–B in 1. Wie in den 2 und 3a zu erkennen ist, ist die Oberseite 10 des Deckelteils 2 zur Aufnahme des Steges des Instruments derart ausgewölbt, dass der Querschnitt des Instrumentenkastens 7 zu der Schnittebene A–A hin vergrößert ist. Die Auswölbung der Oberfläche 10 ist dabei dergestalt, dass die Oberfläche an den an die Kanten 11 angrenzenden Seiten konkave Abschnitte 12 aufweist und zu der Schnittebene A–A hin in einen Abschnitt 13 mit im Wesentlichen konvexer Wölbung übergeht. Der Abschnitt 13 bildet eine längliche Auswölbung der Oberfläche 10, die sich entlang der Verbindungsachse von Korpusbereich 8 und Kopfbereich 9 im Wesentlichen über den gesamten Korpusbereich 8 bis zu dem Halsabschnitt 9b erstreckt. In dem Abschnitt 13 bildet der Deckelteil 2 entlang der Verbindungsachse von Korpusbereich 8 und Kopfbereich 9 jeweils den größten Abstand zu dem Boden 3.

Wie in den 1 bis 3a gezeigt ist, ist in der Oberfläche 10 in dem Abschnitt 13 eine längliche Vertiefung 14 vorgesehen, die sich über wenigstens die Hälfte des Korpusbereiches 8 und von dem Korpusbereich 8 bis zu dem Nackenabschnitt 9c des Kopfbereichs 9 erstreckt. Die längliche Vertiefung 14 mit einem kreisabschnittförmigen Querschnitt bildet in der Oberfläche 10 eine Kante 15, die ringsum die längliche Vertiefung 14 verläuft. Bei dem Musikinstrumentenkasten der ersten Ausführungsform weist die Kante, wie in 3a zu sehen ist, eine abgerundete Form auf und die Tiefe der länglichen Vertiefung beträgt etwa 3 mm. Desweiteren nimmt die Breite der länglichen Vertiefung, die im Korpusbereich 8 etwa ein Viertel von dessen Breite beträgt, von dem Korpusbereich 8 zu dem Kopfbereich 9 ab.

Die Kante 15 führt zu einer Versteifung des Deckelteils 2, da die sonst freitragende Oberfläche 12 des Deckelteils 2 durch diese Kante 15 eine Verstärkung erhält. Aufgrund der länglichen Erstreckung der Vertiefung 14 von dem Korpusbereich 8 bis zu dem Nackenabschnitt 9c des Kopfbereiches 9 erhält der Deckelteil 2 über seine gesamte Länge eine verbesserte Stabilisierung. Aufgrund der verbesserten Stabilisierung kann die Wandstärke und folglich das Gewicht des Musikinstrumentenkastens verringert werden. Zusätzlich wird die Bruchstabilität durch die Anordnung der stabilisierenden Vertiefung in dem Bereich, der besonders hoher Stoßbelastung ausgesetzt ist, erhöht.

Zweite Ausführungsform

Der grundsätzliche Aufbau eines Musikinstrumentenkastens der zweiten Ausführungsform entspricht dem Aufbau der ersten Ausführungsform, weshalb für dieselben Komponenten dieselben Bezugszeichen verwendet werden und weiterhin auf die 1 und 2 Bezug genommen wird.

3b stellt einen Schnitt eines Deckelteils 2 eines Musikinstrumentenkastens gemäß einer zweiten Ausführungsform dar. Bezug nehmend auf 3b unterscheidet sich der Musikinstrumentenkasten der zweiten Ausführungsform darin von dem Musikinstrumentenkasten der ersten Ausführungsform, dass die durch die längliche Vertiefung 14 gebildete Kante 115 keine abgerundete Form aufweist, sondern sich von dem Abschnitt 13 aus parallel zu der Schnittebene A–A in Richtung des Bodenteils 1 erstreckt und somit die Vertiefung 14 einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweist.

Diese Ausführungsform weist den Vorteil auf, das die Kante 115 durch den mit dem Abschnitt 13 gebildeten spitzen Winkel eine besonders effektive Verstärkung des Deckelteils 2 bietet.

Dritte und vierte Ausführungsform

In den 3c und 3d ist ein Schnitt gemäß einer dritten und einer vierten Ausführungsform entlang einer Linie gezeigt, die der Linie B–B in 1 der ersten Ausführüngsform entspricht. Wie in 3c bzw. 3d gezeigt ist, unterscheidet sich der Musikinstrumentenkasten der dritten bzw. vierten Ausführungsform von einem Musikinstrumentenkasten der ersten bzw. der zweiten Ausführungsform darin, dass in der Vertiefung 14 ein Dämpfungselement 20 bzw. 120 vorgesehen ist.

Das Dämpfungselement 20 bzw. 120 erstreckt sich über die gesamte Länge der Vertiefung 14 und ist in diese derart eingesetzt, dass die Oberseite 21, 121 des Dämpfungselementes 20, 120 den Bereich des Deckelteils 2 bildet, der entlang der Verbindungsachse von Korpusbereich 8 und Kopfbereich 9 jeweils den größten Abstand zu dem Boden 3 aufweist. Die Oberseite 21, 121 steht aus der Oberfläche 10 des Deckelteils 2 hervor und weist vorzugsweise eine konvexe Form auf, es ist jedoch auch z.B. eine im Wesentlichen glatte Oberfläche möglich. Das Dämpfungselement 20, 120 ist aus einem Kunststoff, wie z.B. einem Kunstleder oder einem Gummi, gefertigt und dient dazu, auf die Oberfläche 10 des Deckelteils 2 einwirkende Stöße abzudämpfen.

Aufgrund seiner besonderen Anordnung in der Vertiefung 14 mit daraus herausragender Oberfläche 21, 121 verhindert das Dämpfungselement 20, 120, dass auftretende Stoßbelastungen direkt auf die Oberfläche 10 des Deckelteils einwirken und erhöht somit zusätzlich die Bruchstabilität und die Lebensdauer des Musikinstrumentenkastens.

Weitere Ausführungsformen

Gemäß weiteren Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung muss die Breite der länglichen Vertiefung nicht in Richtung des Kopfbereichs abnehmen und insbesondere kann der Umriss der Vertiefung in einer Draufsicht wie in 1 auch z.B. rechteckig ausgebildet sein und muss keine abgerundeten Ecken aufweisen. Das Dämpfungselement kann aus anderen Materialien bestehen. Auch Materialkombinationen, wie z.B. Kombinationen von verschiedenen Kunststoffen, wie z.B. Moosgummi und Kunstleder können eingesetzt werden, wenn die gewählten Materialien die geforderte Dämpfungseigenschaft erfüllen. Die Form des Dämpfungselements kann natürlich anders ausgeprägt sein, ohne die Funktionalität dieses Elements stören.

Wesentlich für die Funktion des Versteifens des Deckelteils 2 ist, dass sich die Vertiefung über einen großen Teil der Länge des Musikinstrumentenkastens erstreckt. Desweiteren ist die Erfindung selbstverständlich nicht auf Musikinstrumentenkästen für Saiteninstrumente beschränkt.


Anspruch[de]
  1. Musikinstrumentenkasten (7), insbesondere Cellokasten, mit einem das Instrument aufnehmenden Bodenteil (1) mit einem Boden (3) und einer sich von diesem ringsum erstreckenden Seitenwand (4) und mit einem Deckelteil (2) zum Verschließen des Kastens (7), bei dem der Deckelteil (2) und der Bodenteil (1) jeweils einen Korpusbereich (8) und einen relativ dazu verjüngten Kopfbereich (9) aufweisen dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (2) eine in der dem Bodenteil (1) abgewandten Oberseite (10) ausgebildete, in Richtung der Verbindungsachse von Korpusbereich (8) und Kopfbereich (9) verlaufende längliche Vertiefung (14) aufweist, die sich von dem Korpusbereich (8) bis zu dem Kopfbereich (9) erstreckt und deren Seitenränder in der Oberfläche (10) eine Kante (15) zum Erhöhen der Stabilität des Deckelteils (2) bilden.
  2. Musikinstrumentenkasten nach Anspruch 1, bei dem die Länge der länglichen Vertiefung (14) wenigstens der Hälfte der Länge des Korpusbereiches (8) in Richtung der Verbindungsachse von Korpusbereich (8) und Kopfbereich (9) entspricht.
  3. Musikinstrumentenkasten nach Anspruch 1, oder 2, bei dem die Breite der länglichen Vertiefung (14) von dem Korpusbereich ( 8) zu dem Kopfbereich (9) abnimmt .
  4. Musikinstrumentenkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem ein Dämpfungselement (20, 120) in der Vertiefung (14) vorgesehen ist.
  5. Musikinstrumentenkasten nach Anspruch 4, bei dem das Dämpfungselement (20, 120) aus einem Schaumstoff oder einem Gummi besteht.
  6. Musikinstrumentenkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Oberfläche (10) des Deckelteils (2) eine sich von dem Korpusbereich (8) bis zu dem Kopfbereich (9) erstreckende längliche Auswölbung (13) aufweist und auf deren am weitesten ausgewölbten Abschnitt die längliche Vertiefung (14) vorgesehen ist.
  7. Musikinstrumentenkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei der Musikinstrumentenkasten (7) aus GFK-Material besteht.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






IPC
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textilien; Papier
E Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik

Anmelder
Datum

Patentrecherche


Copyright © 2008 Patent-De Alle Rechte vorbehalten. eMail: info@patent-de.com