Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von Proteinen pflanzlichen
Ursprungs zur Klärung von Getränken, wie etwa Fruchtsäften, Weinen, Mosten, Essigsorten
und Bieren, wie gemäß der Ansprüche 1–16 definiert.
Die Klärung von Getränken aller der hier oben genannten Typen ist
eine seit langer Zeit verwendete Praxis, mit der es möglich ist, kläre Getränke
zu erhalten, mit einer häufigen gleichzeitigen Verbesserung der anderen Eigenschaften,
wie dem Geruch, dem Geschmack, der Konservierung und der Stabilität.
Im allgemeinen verwendet man für das Verfahren eine feste oder flüssige
Substanz, die als Bindemittel (oder Klärmittel) bezeichnet wird, die man zu der
zu behandelnden Flüssigkeit hinzugefügt, damit sie mit denjenigen Bestandteilen
des Getränks interagiert,. deren Gehalt man zu verringern wünscht (Substanzen, die
für eine Trübung oder Adstringenz verantwortlich sind, wie z. B. Polyphenole, Polysaccharide
oder Proteine). Diese Interaktion bewirkt die Ausfällung dieser Bestandteile. Anschließend
wird eine Entfernung des Präzipitats durchgeführt, zum Beispiel durch Filtration,
Zentrifugation oder Dekantieren und Abziehen, und es somit ermöglicht, ein klares
und in seinen organoleptischen Eigenschaften verbessertes Getränk zu erhalten.
Die für die Klärung der Getränke aktuell verwendeten Substanzen sind
entweder tierischen Ursprungs, wie die Gelatinearten, Fischleim, Albumine und Kaseine
oder sind mineralische Ursprungs, wie Bentonite, Kieselerden und Kaoline. Unter
den proteinösen Klärmitteln sind die Gelatinearten aus ökonomischen und/oder Effizienzgründen
die am meisten verwendeten Substanzen.
Mit der kürzlichen Entwicklung der Rinder-spongiformen Encephalopathie
(häufuger bekannt unter dem Namen Rinderwahnsinn) stellt man jedoch ein mehr und
mehr zunehmendes Mißtrauen gegenüber Produkten tierischen Ursprungs fest und daß
mehr und mehr Hersteller Ursprungszertifikate der Gelatinearten verlangen, um sicherzustellen,
daß sie nicht von Rindern stammen.
In diesem Fall ist die geeignetere Alternativlösung die Verwendung
einer Gelatine, die aus dem Schwein stammt. Diese vorgestellte Lösung bringt gleichzeitig
Probleme mit der Akzeptanz mit sich, nicht nur aus organoleptischen Gründen, sondern
auch aus religiösen Gründen in einem nicht zu vernachlässigenden Teil des Weltmarktes.
Man kann weiterhin die Probleme der Erkrankungen mit dem Ursprung Schwein nicht
ausschließen (Schweinepest).
Die Zunahme dieser Probleme haben zu einer Zunahme des Bedarfs an
der Durchführung von Forschung geführt, um Alternativen zu Klärmitteln auf Basis
von tierischer Gelatine zu finden, die bis zum heutigen Tage als nicht ersetzbar
betrachtet wurde.
Die Ergebnisse der aufgrund des Interesses durchgeführten Forschung
erbrachten einen Hinweis auf die außergewöhnliche Möglichkeit der Verwendung von
Proteinen pflanzlichen Ursprungs an Stelle der Gelatinearten zur Klärung von Getränken.
Diese Möglichkeit wurde bis zum heutigen Tage durch die Fachleute
in diesem Bereich nicht. wirklich untersucht, trotz relativ geringer Kosten dieses
Typs an Produkts, möglicherweise weil man dachte, daß diese Proteine auf Grund ihrer
schwachen Löslichkeit nicht die Fähigkeit zur Ausfällung in den Getränken aufweisen.
Es gibt viele Publikationen, wie zum Beispiel SU 943272 und JP-B-92
026710, die die Verwendung von bestimmten Pflanzenproteinen bei der Ausarbeitung
von Getränken beschreiben, die jedoch nur betreffen:
– ganz bestimmte Getränke oder ganz bestimmte Verfahren
– das Klärungsverfahren und keinen vollständigen Klärungsbetrieb.
GB-A-2 314 564 beschreibt die Verwendung von Pektin zur Klärung von
fermentierten Getränken.
Die pflanzlichen Proteine stammen bevorzugterweise aus Leguminosen,
Getreidearten und ölhaltigen Pflanzen, und aus Knollen, wie z. B. der Kartoffel.
Die vorliegende Erfindung ist weiterhin besonders an die Klärung von
Wein angepaßt.
Gemäß der vorliegende Erfindung kann man zum Erhalt einer Klärung
der Getränke irgend eines der pflanzlichen Proteine verwenden. Im allgemeinen wählt
man das wirkende Protein aufgrund der Typologie der Getränke, seiner Bestimmung
und der durchzuführenden Modifikation (physikochemisch und/oder organoleptisch)
aus.
Die pflanzlichen Proteine können in fester Form, in Lösung oder in
Subvention angewendet werden, gemäß ihren Eigenschaften und den Bedingungen der
Klärung. Es ist ebenfalls möglich, hydrolysierte oder denaturierte Proteine zu verwenden.
Die Menge und die Bedingungen der Verwendung sind in Abhängigkeit von dem Typ und
den Mengen der Substanzen, die aus dem Getränk zu entfernen sind, variabel. Im allgemeinen
verwendet man 1 bis 100g Protein an Äquivalenten Trockengewicht pro Hektoliter zu
klärendem Getränk. Man arbeitet bei Temperaturen, die zwischen 0 und 50°C (je
einschließlich) umfassen, bevorzugterweise bei Kellertemperaturen (Umgebungstemperaturen),
um das Getränke nicht zu beschädigen, wobei die Kontaktzeiten zwischen einigen Minuten
und 20 Tagen variieren.
Zur Verbesserung der Homogenität der Proteine in den zu klärenden
Getränken ist es bevorzugt, sie unter Schütteln hinzuzufügen (durch Umordnung im
allgemeinen).
Die ausgewählten Beispiele der pflanzlichen Proteine zur Verwendung
gemäß der vorliegenden Erfindung sind Proteine, die aus Leguminosen, Getreidearten
oder ölhaltigen Pflanzen stammen.
Unter den Proteinen der Leguminosen wählt man bevorzugterweise die
Proteine von Soja, grüner Bohne, Lupine, Luzerne, Bohne und Erbse aus. Unter den
Proteinen der Getreide wählt man bevorzugterweise die Proteine von Reis, Mais, Roggen,
Hafer, Weizen und Sorghum aus. Unter den Proteinen der ölhaltigen Pflanzen wählt
man bevorzugterweise die Proteine von Raps, Sonnenblume, Lein und Erdnuß aus.
Die vorliegende Erfindung betrifft auch Proteine, die Extrakte aus
Früchten sind, insbesondere aus Trauben.
Der Wirkungsmechanismus der pflanzlichen Proteine in der Klärung kann
möglicherweise auf die folgende Weise beschrieben werden: das Protein wird unter
Schütteln hinzugefügt; durch den sauren pH Wert der Getränke (2,8 bis 4 für Wein)
wird es positiv geladen. Durch Wirkung seiner Ladung und seiner Hydrophobizität
kann es mit den Polyphenolen und anderen Substanzen der Getränke reagieren, um so
unlösliche Produkte zu ergeben. Es findet in der Konsequenz eine anfängliche Verbesserung
der Trübung der Lösung statt. Im Anschluß daran bewirkt die Aggregation der Koagulate
das sichtbare Ausflocken durch die Bildung eines Präzipitats, das sich am Boden
bildet und den Überstand klar werden läßt.
Die definitive Trennung des Präzipitats vom Getränk findet über Dekantieren,
Zentrifugieren, Filtration oder jedes andere bekannte Verfahren statt.
Die mit den pflanzlichen Proteinen bewirkte Klärung gemäß der vorliegenden
Erfindung stellt zahlreiche Vorteile zur Verfügung, von denen man als die Wesentlichen
aufzählen kann:
1) Zunahme der Klarheit
2) Verbesserung der organoleptischen Eigenschaften
3) Stabilisierung des Getränks
4) Verbesserung der Filtrierbarkeit (nach Abtrennung des Präzipitats)
Die vorliegende Erfindung wird weiter genauer durch die folgenden
experimentellen Beispiele verdeutlicht, die ausschließlich zur Verdeutlichung angegeben
sind und nicht als irgendwie ihren Bereich begrenzend (im Umfang der Anmeldung).
Beispiel 1 (MOST)
Die getesteten Moste stammten aus verschiedenen Regionen der Champagne
und der Region von Luxemburg. Sie sind im allgemeinen bis zu einem Maximum von 50
g/hl geschwefelt, um den Beginn der Fermentierung zu verhindern. Die Klärungstests
wurden in Testgefäßen von 200, 250 oder 500 ml durchgeführt und wurden bei Umgebungstemperatur
durchgeführt.
Jede Serie umfaßte eine Kontrolle (nicht mit einem Protein behandelt)
und eine mit bereits käuflich erhältlicher Gelatine (wie z. B. GELISOL) oder einem
pektinolytischen Enzym (wie z. B. DEPECTIL CLARIFICATION) behandelte Charge. Vor
Hinzufügen des Proteins ist es erforderlich, SILISOL hinzuzufügen, das ein flüssiges
Kieselgel aus 30% Kieselsäure ist. Seine eher mechanische Wirkung erlaubt eine Beschleunigung
der Klärungsprozesse. Es wird in derselben Dosis wie das Proteinen verwendet. Das
Schütteln wird durch dreimal aufeinanderfolgendes Umstürzen des Testgefäßes durchgeführt.
Die verwendeten pflanzlichen Proteine sind Extrakte aus Getreide (Weizen,
Reis, Hafer), aus Leguminosen (Lupine, Erbse, Luzerne, Soja) und ölhaltigen Pflanzen
(Raps, Sonnenblume und Lein).
Die Proteine liegen meistens in der Form eines Pulvers vor. Bestimmte
liegen in der Form von Granulae oder mehr oder weniger großen Partikeln vor. Im
allgemeinen sind sie teilweise löslich und ihr Gehalt an Protein ist variabel (35
bis 95%).
Sie werden alle bei 10 g/l Protein, und nicht des Pulvers, hergestellt
und für etwa 1 Stunde und 30 Minuten auf einen Magnetrührer plaziert. Die Abnahme
wird während des Schüttelns durchgeführt und die Lösung wird mit Hilfe einer Spritze
injiziert, an die eine Nadel angebracht wurde. Die getesteten Dosen variierten zwischen
5 und 100 g/hl. Zur guten Homogenisierung wird das Gefäß 3 Mal umgedreht. Das Gefäß
ist während der Dauer der Klärung abgedeckt.
Die Verfolgung der Klärung wird durch Messen der Trübung bei den folgenden
Zeiten durchgeführt: 4h, 24h und 72h. Bei 72h mißt man in die Höhe des Depots.
Experimentelles Beispiel 1
Dies betrifft die Tests der Klärung von zwei Mosten mit den folgenden
Proteinen:
– Gelisol, Depectil, Gesamt-Erbsenalbumin und Mehl aus der weißen Lupine
für Most Nr. 1,
– Gelisol, Gesamt-Erbsenalbumin und hydrolysiertes Weizenprotein für Most
Nr. 2.
Die Bedingungen der Klärung und die Ergebnisse sind in Tabelle 1 dargestellt.
Beispiel 2 (ROTWEINE)
Die Proteine wurden hauptsächlich mit Vin de presse und Vin de goutte
aus Bordeaux (AOC) getestet. Die Ergebnisse wurden mit weißen und roten Weinen bestätigt,
die von verschiedenen Rebsorten und aus verschiedenen Regionen Frankreichs (Gers,
Anjou....) stammten.
Die Klärung wurde auf dieselbe Weise wie für einen Most durchgeführt,
jedoch in Abwesenheit von Kieselgel. Die Tests der Klärung wurden mit Volumen der
Weine durchgeführt, die von 20 ml bis 1000 ml variierten, in geeigneten taillierten
Testgefäßen oder in Kegeln von 1 Liter für die großen Volumina.
Jede Serie umfaßte eine Kontrolle (nicht mit einem Protein behandelt)
und eine oder mehrere bereits käuflich erhältliche Gelatinearten, wie z. B. GELISOL
oder SOLUGEL.
Im Fall der Weine verwendeten wir Getreide (Weizen, Reis) und Leguminosen
(Lupine, Luzerne, Soja).
Die Eigenschaften der Proteine sind mit denen identisch, die für die
Moste angegeben sind. Sie wurden auch alle bei 10 g/l Proteinen hergestellt und
xxx und danach für etwa 1 Stunde und 30 Minuten auf einen Magnetrührer plaziert.
Das Protokoll der Hinzugabe ist mit demjenigen identisch, das bei den Mosten durchgeführt
wurde. Die getesteten Dosen variierten auch zwischen 5 und 100 g/hl. Die Klärung
wurde bei Umgebungstemperatur durchgeführt.
Die Verfolgung der Klärung wurde durch Messung der Trübung zu den
folgenden Zeiten durchgeführt: 4h, 24h, 72h und/oder 96h.
Bei 72h oder 96h wurde die Höhe des Depots und des Aussehen des Weins
notiert. Am Überstand wurde nach dem Filtrieren über einen Zellulosefilter, 0,45
&mgr;m, und der Verdünnung 1/100 die phenolische Zusammensetzung durch Messung der
optischen Dichte (OD) bei 280 nm ermittelt. Die OD bei 420 nm (gelbe Komponente)
und bei 520 nm (rote Komponente) wurde im Anschluß gemessen, um die Farbintensität
(OD 420 + OD 520) und den Farbton (OD 420 / OD 520) zu bestimmen.
Die OD bei 620 nm wurde ebenfalls bestimmt (blaue Farbe). Diese drei
ODs wurden mit dem filtrierten Überstand, jedoch nicht verdünnt, bestimmt.
Nach Abziehen wurden die Weine verkostet. Die ein- oder mehrfach durchgeführten
Verkostungen wurden mittels eines deskriptiven Verfahrens durch den Differenztest
(triangulär) durchgeführt. Die Zahl der Verkoster ist variabel: 5 bis 21. Das Verkostungsprotokoll
erlaubt eine Bewertung der Weine zwischen 1 und 10, basierend auf dem Eindruck der
Tannine (Anklang, Mittelteil, Abgang und Gesamtintensität) und der Qualitäten der
Tannin (rund, krautig, trocken und Gesamtintensität). Bei der triangulären Prüfung
wurden zwei oder drei Serien von drei Gläsern jedes Mal in einer anderen und zufälligen
Anordnung jedem Prüfer präsentiert. In jeder Serie wurden zwei Gläser mit demselben
Wein, verschieden vom dritten Wein, serviert.
Die statistische Analyse (Analyse der Varianz oder unilateraler Tests)
wurde für jede Serie auf eine Schwelle von 5% gesetzt.
Experimentelles Beispiel 2
Dies betrifft die Tests der Klärung von zwei Weinen mit den folgenden
Proteinen:
– Solugel, desamidiertes Gluten aus Weizen, Mehl aus der weißen Lupine
für Vin de presse (Bordeaux, AOC),
– Gelisol, Weizenextrakt, Mehl aus der weißen weichen Lupine für Vin de
goutte (Bordeaux, AOC).
Die Bedingungen der Klärung und die Ergebnisse sind in Tabelle 2 dargestellt.
Beispiel 3 ESSIG)
Die Essigsorten sind vor allem Essig aus Bier, Cidre, Rotweinen und
Weißweinen (Weine der Champagne). Für die Essigsorten aus Bier und Cidre wurde die
Klärung wie für die Weine durchgeführt und für die Essigsorten aus Weißweinen wie
für die Moste, jedoch in Anwesenheit von Kieselgel. Das Volumen des zu klärenden
Essig konnte von 200 bis 1000 ml betragen. Die parallel getesteten Gelatinearten
sind für die Essigsorten aus Wein GELISOL und ALBUMINOCOL und ACETOCOL
C für die Essigsorten aus Cidre.
Die pflanzlichen Proteine stammten von Getreidearten (Erbse, Weizen),
Leguminosen (Lupine, Luzerne, Soja) und ölhaltigen Pflanzen (Raps, Sonnenblume).
Die Technik der Klärung wurde bereits bei den Fällen der Weine und
Moste beschrieben. Der einzige Unterschied ist, daß der Essig vor der Klärung in
einer Dosis von 10 oder 20 g/hl geschwefelt wird und gelegentlich eine Vorbehandlung
mit Bentonit durchgeführt wird. Die Dosen der Proteine variierten von 5 bis 50 g/hl.
Die Verfolgung der Klärung betrifft lediglich eine Verfolgung der
Klärung durch Messung der Trübung zu den Zeiten 4h, 24h und 48h.
Experimentelles Beispiel 3
Mit Rotweinessig und Weißweinessig mit Soja und Erbse.
Die Bedingungen der Klärung und die Ergebnisse sind in Tabelle 3 dargestellt.
Beispiel 4 WEISSWEINE (Komplement der Klärung: Tannin)
Die Weißwein-Tafelweine stammen aus der Region des Veneto (Italien).
Die Lösungen und/oder Suspensionen der Klärmittel wurden zum Teil aus Proteinen
von Getreidearten: Reis, Mais, Weizen und Leguminosen: Lupine Luzerne, Soja hergestellt.
Die Charakteristika und die Protokolle der Herstellung und der Zugabe sind bereits
im Beispiel 1 angegeben. Die Dosen konnten von 5 bis 100 g/hl variieren. Die Proteine
wurden mit einem Komplement der Klärung verwendet, das ein Tannin ist. Das Tannin,
das in Dosen umfassend zwischen 1 und 40 g/hl hinzugefügt wurde, wurde in Wasser
in einem Verhältnis von 10 g/l gelöst.
Die Lösungen wurden gemäß der folgenden Reihenfolge hinzugefügt:
– Hinzugabe von Tannin (Volumen an die gewünschte Dosis angepaßt),
– Homogenisierung durch dreimal aufeinander folgendes Umstürzen des Testgefäßes,
– Hinzugabe des Proteins (Volumen an die gewünschte Dosis angepaßt),
– Homogenisierung durch dreimal aufeinander folgendes Umstürzen des Testgefäßes.
Die Temperaturen der Klärung umfaßten zwischen 5 und 25°C und
die Zeiten der Klärung konnten 48 Stunden erreichen. Unter diesen Bedingungen fand
eine Bildung eines Präzipitats und eine Verbesserung der Klarheit des Weins statt.
Eine Kontrolle (Wein nicht behandelt) wurde der Reihe hinzugefügt.
Die Klärung wird durch die Messung der Höhe des Depots zu den Zeiten
1-2-4-6-8-28-48 h sowie durch die Messung der Trübung zu den Zeiten 2-4-6-8-28-48
h verfolgt. Bei 48 Stunden wurden die Ergebnisse als Prozent der Abnahme der Trübung
gegenüber dem Wert der Trübung der Kontrolle und als Prozent des Volumens des erhaltenen
Depots gegenüber dem Wert des Volumens des behandelten Weins angegeben.
Die geklärte Wein wird anschließend abgezogen und einer sensorischen
Prüfung unterzogen, um eventuelle Fehler und/oder die geschmacklichen Verbesserungen
zu belegen.
Experimentelles Beispiel 4
Ein Tafelwein wurde der in Beispiel 4 beschriebenen Behandlung unterzogen.
Die anfängliche Trübung des Weins betrug 70 Einheiten NTU. Die verwendeten Klärmittel
waren Proteine von Weizen, Soja, Lupine und Mais. Das Tannin war ein Tannin der
Kastanie. Die verwendeten Dosen waren 10 g/hl Protein und 7 g/hl Tannin. Die Temperatur
der Klärung lag bei 22°C und die Klärung wurde in Testgefäßen von 250 ml durchgeführt.
Die Ergebnisse werden in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.
Tabelle 4:Tabelle 5:Tabelle 6:
Die Verkostung ergab die folgenden Ergebnisse:
– keine der behandelten Proben zeigte geschmackliche oder geruchliche
Beeinträchtigungen, die den fraglichen Proteinen zuzuordnen waren,
– für alle behandelten Weine konnte eine erhöhte Feinheit und eine verbesserte
Adstringenz gegenüber den Kontrollweinen gezeigt werden.
Experimentelles Beispiel 5:
Ein Tafelwein wurde der in Beispiel 4 beschriebenen Behandlung unterzogen.
Die anfängliche Trübung des Weins betrug 70 Einheiten NTU. Die verwendeten Klärmittel
waren Proteine von Weizen, Soja, Lupine und Mais. Das Tannin war ein Tannin der
Kastanie. Die verwendeten Dosen waren 20 g/hl Protein und 14 g/hl Tannin. Die Temperatur
der Klärung lag bei 22°C und die Klärung wurde in Testgefäßen von 500 ml durchgeführt.
Die Aufnahme der Höhe des Depots wurde bei 1h, 2h, 24h und 24h und
diejenige der Trübung bei 2h, 24h und 48h durchgeführt. Die Ergebnisse werden in
den nachfolgenden Tabellen dargestellt.
Tabelle 7:Tabelle 8:Tabelle 9:
Die Verkostung ergab die folgenden Ergebnisse:
– keine der behandelten Proben zeigte geschmackliche oder geruchliche
Beeinträchtigungen, die den fraglichen Proteinen zuzuordnen waren.
– für alle behandelten Weine konnte eine erhöhte Feinheit und eine verbesserte
Adstringenz gegenüber der Kontrolle gezeigt werden.
Beispiel 5 WEISSWEINE (Komplement der Klärung: Bentonit)
Die Weißwein-Tafelweine stammen aus der Region des, Veneto (Italien).
Die Lösungen und/oder Suspensionen der Klärmittel wurden zum Teil aus Proteinen
von Getreidearten: Reis, Mais, Weizen und Leguminosen: Lupine, Luzerne, Soja hergestellt.
Die Charakteristika und die Protokolle der Herstellung und der Zugabe sind bereits
im Beispiel 1 angegeben, Die Dosen konnten von 5 bis 100 g/hl variieren. Die Proteine
wurden mit einem Komplement der Klärung verwendet, das ein Bentonit ist. Das Bentonit,
das in den Dosen umfassend zwischen 5 und 100 g/hl hinzugefügt wurde, wurde für
etwa 2 Stunden in Wasser gequollen.
Die Lösungen wurden gemäß der folgenden Reihenfolge hinzugefügt:
– Hinzugabe des Proteins (Volumen an die gewünschte Dosis angepaßt),
– Homogenisierung durch dreimal aufeinander folgendes Umstürzen des Testgefäßes,
– Warten für 10 Minuten,
– Hinzugabe von Bentonit (Volumen an die gewünschte Dosis angepaßt),
– Homogenisierung durch dreimal aufeinander folgendes Umstürzen des Testgefäßes,
Die Temperaturen der Klärung umfaßten zwischen 5 und 25°C und
die Zeiten der Klärung konnten 48 Stunden erreichen. Unter diesen Bedingungen fand
eine Bildung eines Präzipitats und eine Verbesserung der Klarheit des Weins statt.
Eine Kontrolle (Wein nicht behandelt) wurde der Reihe hinzugefügt.
Die Klärung wird durch die Messung der Höhe des Depots zu den Zeiten
1-2-4-8-28-48 h sowie durch die Messung der Trübung zu den Zeiten 2-4-8-28-48 h
verfolgt. Bei 48 Stunden werden die Ergebnisse als Prozent der Abnahme der Trübung
gegenüber dem Wert der Trübung der Kontrolle und als Prozent des Volumens des erhaltenen
Depots gegenüber dem Wert des Volumens des behandelten Weins angegeben.
Der geklärte Wein wird anschließend abgezogen und einer sensorischen
Prüfung unterzogen, um eventuelle Fehler und/oder die geschmacklichen Verbesserungen
zu belegen.
Experimentelles Beispiel 6:
Ein Tafelwein wurde der in Beispiel 4 beschriebenen Behandlung unterzogen.
Die anfängliche Trübung des Weins betrug 55 Einheiten NTU. Die verwendeten Klärmittel
waren Proteine von Weizen, Soja, Lupine und Mais. Das Bentonit war ein Natrium-Bentonit
von oenologischer Qualität. Die verwendeten Dosen waren 10 g/hl Protein und 20 g/hl
Bentonit. Die Temperatur der Klärung lag bei 22°C und die Klärung wurde in Testgefäßen
von 250 ml durchgeführt.
Die Ergebnisse werden in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.
Tabelle 10:Tabelle 11:Tabelle 12:
Die Verkostung ergab die folgenden Ergebnisse:
– keine der behandelten Proben zeigte geschmackliche oder geruchliche
Beeinträchtigungen, die den fraglichen Proteinen zuzuordnen waren.
– für alle behandelten Weine konnte eine erhöhte Feinheit und eine verbesserte
Adstringenz gegenüber der Kontrolle gezeigt werden.
Anspruch[de]
Verwendung von Proteinen pflanzlichen Ursprungs zur Klärung von Getränken
pflanzlichen Ursprungs und ihren entsprechenden fermentierten Derivaten,
dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Proteine Extrakte von Leguminosen
sind.
Verwendung von Proteinen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die genannten Leguminosen ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus Soja, grüne
Bohne, Bohne, Lupine, Luzerne und Erbse.
Verwendung von Proteinen pflanzlichen Ursprungs zur Klärung von Getränken
pflanzlichen Ursprungs und ihren entsprechenden fermentierten Derivaten, dadurch
gekennzeichnet, daß die genannten Proteine Extrakte von Pflanzen sind, die ausgewählt
sind aus der Gruppe bestehend aus Raps, Sonnenblume und Lein.
Verwendung von Proteinen pflanzlichen Ursprungs zur Klärung von Getränken
pflanzlichen Ursprungs und ihren entsprechenden fermentierten Derivaten, dadurch
gekennzeichnet, daß die genannten Proteine Extrakte von Knollen sind.
Verwendung von Proteinen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die genannten Knollen Kartoffeln sind.
Verwendung von Proteinen pflanzlichen Ursprungs zur Klärung von Getränken
pflanzlichen Ursprungs und ihren entsprechenden fermentierten Derivaten, dadurch
gekennzeichnet, daß die genannten Proteine Extrakte von Früchten sind.
Verwendung von Protein nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die genannten Früchte ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus Trauben.
Verwendung von Proteinen pflanzlichen Ursprungs nach einem der Ansprüche
1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Proteine vorher hydrolysiert
oder denaturiert sein können.
Verwendung von Proteinen pflanzlichen Ursprungs nach einem der Ansprüche
1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Proteine als eine Mischung von
zwei oder mehr Proteinen derselben Sorte verwendet werden.
Verwendung von Proteinen pflanzlichen Ursprungs nach einem der voranstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klärung bei einer Temperatur von zwischen
0 und 50°C (je einschließlich) durchgeführt wird.
Verwendung von Proteinen pflanzlichen Ursprungs nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klärung bei einer Temperatur von zwischen 10 und
35°C (je einschließlich) durchgeführt wird.
Verwendung von Proteinen pflanzlichen Ursprungs nach den Ansprüchen
10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Klärung bei natürlichen
Kellertemperaturen (Raumtemperatur) durchgeführt wird.
Verwendung von Proteinen pflanzlichen Ursprungs nach einem der Ansprüche
1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Proteine als eine Lösung oder wäßrige
Suspension hinzugefügt werden.
Verwendung von Proteinen pflanzlichen Ursprungs zur Klärung von Getränken
pflanzlichen Ursprungs und ihren entsprechenden fermentierten Derivaten, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Gemisch von Proteinen, die Extrakte von Getreiden sind,
verwendet wird.
Verwendung von Proteinen pflanzlichen Ursprungs nach einem der voranstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das bezeichnete Getränk ausgewählt ist aus
der Gruppe bestehend aus Most, Wein, Essig, Fruchtsaft und Bier.
Verwendung von Proteinen pflanzlichen Ursprungs nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß das bezeichnete Getränk ein Wein ist.