Die Erfindung betrifft ein hochgefülltes Kunststoffteil, das mit
einem Grundkörper verbunden ist.
Bei hochgefüllten Kunststoffteilen handelt es sich um Teile, bei
denen ein Material in einer Kunststoffmatrix eingebettet ist. Als Einbettungsmaterial
kommen zum Beispiel dauermagnetische Partikel zur Herstellung eines kunststoffgebundenen
Dauermagneten, weichmagnetische Partikel, deren magnetische Eigenschaften sich
durch die umgebenden elektromagnetischen Felder bestimmen, keramische Pulver, z.
B. zur Herstellung von Dichtscheiben, sowie andere pulver- oder partikelförmige
Materialien in Betracht. Derartige hochgefüllte Kunststoffteile werden meist durch
Spritzgießverfahren hergestellt.
Da Klebeverbindungen den Sicherheitsanforderungen an die Befestigung
des Kunststoffteils in vielen Fällen nicht genügen, wird das Kunststoffteil meist
an den Grundkörper angespritzt. Bei wechselnder Wärmebelastung, insbesondere beim
Erkalten des hochgefüllten Kunststoffs nach dem Anspritzen, treten Schrumpfspannungen
auf, die im Verbindungsbereich zu Rissen im Kunststoffteil führen können. Diese
können ein Abreißen des Kunststoffteils vom Grundkörper bewirken.
Dieses Problem tritt zum Beispiel bei kunststoffgebundenen Dauermagneten
auf, die als Motor- oder Sensormagnete auf einer Welle zu befestigen sind. Hierzu
wird der Grundkörper, auf den der kunststoffgebundene Dauermagnet befestigt ist,
mit Presssitz auf der betreffenden Welle angeordnet. Die als Motor- oder Sensormagnete
eingesetzten Dauermagnete sind meist als Ring- oder Scheibenmagnete ausgebildet,
die auf einem ebenfalls ring- oder buchsenförmigen Grundkörper befestigt sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verbindung zwischen
einem hochgefüllten Kunststoffteil, z. B. einem kunststoffgebundenen Dauermagneten,
und einem Grundkörper zu schaffen, die das Entstehen von Rissen im Kunststoffteil
bei wechselnder Wärmebelastung vermeidet.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein hochgefülltes
Kunststoffteil der eingangs genannten Art nicht unmittelbar, sondern über mindestens
ein Zwischenelement aus elastischem Material an dem Grundkörper befestigt ist,
wobei das Zwischenelement mit mindestens einem Vorsprung in eine Nut oder Öffnung
des Kunststoffteils kraft- und/oder formschlüssig eingreift.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Maßnahme nimmt das Zwischenelement
insbesondere im Bereich seines Vorsprungs oder der Vorsprünge Schrumpfspannungen
des hochgefüllten Kunststoffs bei wechselnder Wärmebelastung zum größten Teil auf,
so dass Risse im Kunststoffteil vermieden werden können. Die Anforderungen an
das Zwischenelement zur Vermeidung von Rissen können in Abhängigkeit von der Ausbildung
des hochgefüllten Kunststoffteils und des Grundkörpers durch die Wahl der Geometrie
der Vorsprünge und des elastischen Materials in weiten Bereichen variiert werden.
Das Zwischenelement besteht vorzugsweise aus Kunststoff, dessen Zusammensetzung
und Shore-Härte den physikalischen Eigenschaften des hochgefüllten Kunststoffteils
angepasst sind, so dass Schrumpfspannungen durch den bzw. die Vorsprünge des Zwischenelements
zur Vermeidung von Rissbildungen aufgenommen werden können.
Die Erfindung eignet sich insbesondere für den Fall, dass das hochgefüllte
Kunststoffteil, z. B. als Motormagnet oder Sensormagnet, ring- oder scheibenförmig
ausgebildet ist und das Zwischenelement zumindest teilweise an einer seiner Stirnseiten
angeordnet ist, wobei der Vorsprung in eine Nut oder Öffnung an dieser Stirnseite
eingebettet ist.
Der Grundkörper, der als metallischer Trägerkörper ausgebildet sein
kann, besteht in diesem Fall vorzugsweise aus einem buchsenförmigen Teil zur Befestigung
des Magneten an einer Welle und einem sich nach außen erstreckenden Flanschteil,
an dem das Zwischenelement oder die Zwischenelemente angebracht sind.
Die erfindungsgemäße Anordnung des oder der Zwischenelemente zwischen
dem hochgefüllten Kunststoffteil und dem Grundkörper hat weiterhin den Vorteil,
dass Schwingungen, wie sie durch den Grundkörper in das hochgefüllte Kunststoffteil
eingeleitet werden können, reduziert werden, durch Wärmeausdehnung oder nicht
homogen eingeleitete Kräfte erzeugte mechanische Spannungen abgebaut werden können
und eine thermische oder elektrische Isolation zwischen Grundkörper und hochgefülltem
Kunststoffteil hergestellt werden kann.
Der zuletzt genannte Vorteil liegt insbesondere dann vor, wenn das
Zwischenelement ebenfalls ring- oder scheibenförmig ausgebildet und zwischen dem
ringförmigen Flanschteil des Grundkörpers und dem ring- oder scheibenförmigen hochgefüllten
Kunststoffteil angeordnet ist.
In einer besonderen Ausführung der Erfindung ist das Zwischenelement
auf das Flanschteil des Grundkörpers aufgespritzt, wobei es durch Laschen oder
Öffnungen des Flanschteils gehalten ist. Die so hergestellte Einheit wird dann
in ein Werkzeug eingelegt und der hochgefüllte Kunststoff auf das Zwischenelement
aufgespritzt oder aufgepresst.
In einer anderen Ausführung kann auch zunächst der hochgefüllte Kunststoff
auf das Zwischenelement aufgespritzt oder aufgepresst werden. Das Zwischenelement
wird anschließend am Flanschteil des Grundkörpers form- oder kraftschlüssig befestigt.
Dazu kann das Zwischenelement Vorsprünge aufweisen, die durch Öffnungen
im Flanschteil des Grundkörpers hindurchgreifen und eine Nietverbindung herstellen,
indem z. B. die aus dem Flanschteil herausragenden Enden der Vorsprünge mittels
Ultraschall oder Heißprägen zu einem Nietkopf geformt werden.
Auch kann das Zwischenelement an der zum Flanschteil des Grundkörpers
weisenden Stirnseite durch entsprechende Öffnungen im Flanschteil greifende Vorsprünge
aufweisen, die eine Klippverbindung mit dem Grundkörper bilden.
In einer anderen Ausführung kann der Grundkörper in Form einer zylindrischen
Buchse ausgebildet sein, wobei das Zwischenelement ein radial zum Grundkörper angeordnetes
buchsenförmiges Teil und an dessen einer Stirnseite ein sich nach außen erstreckendes
Flanschteil aufweist, an dem das hochgefüllte Kunststoffteil befestigt ist.
Zur Befestigung weist der Grundkörper vorzugsweise radiale Öffnungen
auf, wobei das elastische Material des Zwischenelements beim Aufspritzen desselben
auf den Grundkörper in die Öffnungen eingreift.
Ebenso kann der Grundkörper an der zum buchsenförmigen Teil des Zwischenelements
weisenden Seite eine umlaufende Nut oder Vertiefungen aufweisen, in die das elastische
Material des Zwischenelements beim Aufspritzen auf den Grundkörper eingreift.
Obwohl die Erfindung insbesondere zur Befestigung von ring- oder
scheibenförmigen Kunststoffteilen, wie z. B. kunststoffgebundenen Dauermagneten,
an einem entsprechend buchsenförmig ausgebildeten Grundkörper geeignet ist, kann
sie jedoch für beliebige hochgefüllte Kunststoffteile der eingangs genannten Art,
die an einem Grundkörper befestigt sind, eingesetzt werden.
Bei kunststoffgebundenen Dauermagneten kann es sich dabei um isotrope
oder anisotrope Magnete handeln. Diese können als Binder für die eingebetteten
Dauermagnetpartikel thermoplastische oder auch duroplastische Kunststoffe aufweisen.
Der Grundkörper kann einstückig ausgebildet sein. Er besteht vorzugsweise
aus Metall oder Kunststoff.
Der Grundkörper kann als Stanzbiegeteil, Drehteil oder in Fügetechnik
hergestellt werden.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden
anhand der Zeichnung näher beschrieben.
Die Zeichnungsfiguren 1 bis 14 zeigen jeweils in der Mitte einen
Längsschnitt durch das betreffende Ausführungsbeispiel, links davon eine stirnseitige
Ansicht des in der Mitte dargestellten Ausführungsbeispiels von rechts und rechts
eine stirnseitige Ansicht des in der Mitte dargestellten Ausführungsbeispiels
von links, jeweils zur Hälfte.
Bei den in Figuren 1 bis 13 dargestellten Ausführungsbeispielen handelt
es sich bei den hochgefüllten Kunststoffteilen 1, 2, 3 und 4 um kunststoffgebundene
Dauermagnete, die mit einem metallischen Grundkörper 5, 6, 7, 8, 9, 10 bzw. 11,
der auf eine in der Zeichnung nicht dargestellte Welle aufgepresst wird, verbunden
sind.
Wie weiterhin aus der Zeichnung hervorgeht, sind die hochgefüllten
Kunststoffteile 1, 2, 3 und 4 über mindestens ein Zwischenelement 12, 13, 14,
15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 bzw. 23 aus elastischem Kunststoffmaterial an dem
Grundkörper 5, 6, 7, 8, 9, 10 bzw. 11 befestigt, wobei das Zwischenelement mit
mindestens einem Vorsprung 24, 25 bzw. 26 in eine Nut 27 oder Öffnung 28 bzw. 29
des hochgefüllten Kunststoffteils 1, 2, 3 bzw. 4 kraft- und/oder formschlüssig
eingebettet ist. Die Zwischenelemente, insbesondere ihre Vorsprünge, sind geometrisch
so gestaltet und das elastische Kunststoffmaterial so gewählt, dass bei wechselnder
Wärmebelastung keine Risse im hochgefüllten Kunststoffteil entstehen.
Bei der in Fig. 1 gezeigten Einheit ist der Grundkörper 5 als metallisches
Stanzbiegeteil mit einem buchsenförmigen Teil 30 zur Befestigung an einer in der
Zeichnung nicht dargestellten Welle und einem sich nach außen erstreckenden Flanschteil
31 ausgebildet, an dessen vom buchsenförmigen Teil 30 abgewandten Stirnseite ein
scheibenförmiges Zwischenelement 12 angespritzt ist. Das Flanschteil 31 weist etwa
in seinem mittleren Bereich um den Umfang verteilte Laschen 32 auf, die zu der
vom buchsenförmigen Teil 30 abgewandten Seite gebogen sind. Das scheibenförmige
Zwischenelement 12 ist über die Laschen 32 mit dem Grundkörper 5 verbunden.
An der vom Grundkörper 5 abgewandten Stirnseite des scheibenförmigen
Zwischenelements 12 sind über dessen Umfang verteilte Vorsprünge 24 angeformt,
die zu ihrem freien Ende hin eine Verbreiterung aufweisen.
Das aus dem Grundkörper 5 und dem Zwischenelement 12 bestehende Teil
wird zur Herstellung der gesamten Einheit in ein Werkzeug gelegt und der Magnetwerkstoff
auf die die Vorsprünge 24 aufweisende Stirnseite des scheibenförmigen Zwischenelements
12 aufgespritzt oder aufgepresst. Durch die sich in den Magnetwerkstoff des Kunststoffteils
1 erstreckenden verbreiterten Vorsprünge 24 wird das Kunststoffteil 1 über das
Zwischenelement 12 mit dem Grundkörper 5 fest verbunden.
Das Zwischenelement 12 bildet mit dem Kunststoffteil 1 ein hohlzylindrisches
Teil, dessen Innendurchmesser größer als der Innendurchmesser des buchsenförmigen
Teils 30 des Grundkörpers 5 ist. Der Außenradius dieses Teils schließt fluchtend
mit dem Außenradius des Flanschteils 31 des Grundkörpers 5 ab.
Fig. 2 zeigt einen gegenüber der in Fig. 1 dargestellten Einheit
etwas abgeänderten Grundkörper 6, dessen Flanschteil 31 sich radial nur über einen
Teil des Zwischenelements 12 und des Kunststoffteils 1 erstreckt. Das Flanschteil
31 weist an seinem Außenrand zu der vom buchsenförmigen Teil 30 abgewandten Seite
gebogene Laschen 32 auf, über die das Zwischenelement 12 mit dem Grundkörper 6
verbunden ist.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführung wurde zunächst der Magnetwerkstoff
des Kunststoffteils 1 auf ein scheibenförmiges Zwischenelement 13 aufgespritzt.
Die formschlüssige Verbindung zwischen dem Kunststoffteil 1 und dem Zwischenelement
13 wird wie bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen durch Vorsprünge
24 gebildet, die mit dem Magnetwerkstoff umspritzt werden, so dass sie in sich
nach innen verbreiternde Öffnungen 28 im Kunststoffteil 1 greifen.
Das scheibenförmige Zwischenelement 13 weist an der vom Kunststoffteil
1 abgewandten Stirnseite um den Umfang verteilte zylinderförmige Erhebungen auf,
die durch Öffnungen 33 im Flanschteil 31 des Grundkörpers 7 hindurchgreifen und
die nach dem Zusammenfügen mit dem Grundkörper 7 mittels Ultraschall oder Heißprägen
zu einem Nietkopf 34 umgeformt werden. Über diese Nietverbindungen ist das Kunststoffteil
1 am Grundkörper 7 über das Zwischenelement 13 befestigt.
Fig. 4 zeigt an Stelle der Nietverbindung eine andere Befestigungsmöglichkeit.
Hier wurde wie in den Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 1 und 2 ein scheibenförmiges
Zwischenelement 14 auf den Grundkörper 7 aufgespritzt. Durch über den Umfang verteilte
Öffnungen 33 im Flanschteil 31 des Grundkörpers 7 tritt die Kunststoffmasse des
Zwischenelements 14 auf der Rückseite des Flanschteils 31 aus und bildet dort eine
umlaufende ringförmige Befestigung 35. Danach wurde der Magnetwerkstoff des Kunststoffteils
1 auf das scheibenförmige Zwischenelement 14 aufgespritzt oder aufgepresst.
Bei den in den Figuren 5 bis 8 gezeigten Ausführungsbeispielen sind
die Grundkörper 8, 9, 10 und 11 in Form einer zylindrischen Buchse ausgebildet.
Die Zwischenelemente 15, 16, 17 bzw. 18 weisen ein radial zum Grundkörper angeordnetes
buchsenförmiges Teil 36 und an dessen einer Stirnseite ein sich nach außen erstreckendes
Flanschteil 37 auf, an den das Kunststoffteil 1 wie bei den vorstehend beschriebenen
Ausführungsbeispielen befestigt ist.
Die in den Figuren 5 und 7 gezeigten Einheiten können vorteilhaft
auf eine in der Zeichnung nicht dargestellte Welle aufgepresst werden, wohingegen
die in den Figuren 6 und 8 gezeigten Einheiten sich für eine Befestigung in einer
in der Zeichnung nicht dargestellten Bohrung eignen.
Für die sichere Verbindung zwischen den Kunststoffteilen 1 und den
in den Figuren 5 und 6 gezeigten Grundkörpern 8 und 9 sind in den Grundkörpern
8 und 9 radiale Öffnungen 38 vorgesehen, in die beim Anspritzen der Zwischenelemente
15 und 16 Kunststoffmaterial eindringt.
Bei den in den Figuren 7 und 8 gezeigten Ausführungsbeispielen sind
an Stelle der Öffnungen umlaufende Nuten 39 an den zu den Zwischenelementen 17
und 18 weisenden Seiten der buchsenförmigen Grundkörper 10 bzw. 11 ausgebildet.
Die in den Figuren 9 und 10 dargestellten Auführungsbeispiele weisen
als Grundkörper 7 wiederum metallische Stanzbiegeteile auf. Diese wurden mit den
hochgefüllten Kunststoffteilen 2 bzw. 3 in ein Werkzeug eingelegt und in einem
Arbeitsgang mit Kunststoff umspritzt, der die Zwischenelemente 19 bzw. 20 bildet.
Die Befestigung der Zwischenelemente 19 und 20 an den Grundkörpern
7 erfolgt wie bei dem in Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiel. Die Zwischenelemente
19 und 20 umgreifen das hochgefüllte Kunststoffteil 2 bzw. 3 an der radial innenliegenden
Seite mit einem ringförmigen Bereich 40, der an seinem vom Grundkörper 7 abgewandten
Ende einen nach außen weisenden umlaufenden Vorsprung 25 aufweist. Der Vorsprung
25 hält das hochgefüllte Kunststoffteil 2 bzw. 3 am Grundkörper 7.
Zur Abstützung des hochgefüllten Kunststoffteils 2 am Grundkörper
7 ist bei dem in Fig. 9 dargestellten Ausführungsbeispiel ein umlaufender Bund
41 an der radialen Außenseite des Kunststoffteils 2 vorgesehen.
Bei dem in Fig. 10 gezeigten Ausführungsbeispiel dienen zur Abstützung
des hochgefüllten Kunststoffteils 3 am Grundkörper 7 einige über den Umfang verteilte
Erhebungen 42.
Die in den Figuren 9 und 10 gezeigte Einheit aus hochgefüllten Kunststoffteilen
2 und 3 und Zwischenelementen 19 bzw. 20 ist ebenfalls als Ring mit rechteckigem
Radialschnitt ausgebildet, dessen Innendurchmesser größer ist als der Innendurchmesser
des Grundkörpers 7.
Figur 11 zeigt die Verbindung eines als Stanzbiegeteil ausgebildeten
Grundkörpers 8 mit einem hochgefüllten Kunststoffteil 4 mit Hilfe mehrerer in
Form von Stiften ausgebildeter Zwischenelementen 21. Die stiftförmigen Zwischenelemente
21 werden von der zum buchsenförmigen Teil des Grundkörpers 8 weisenden Seite
in Öffnungen, die über den Umfang des Flanschteils des Grundkörpers 8 verteilt
sind, eingesteckt. Sie liegen an der zum buchsenförmigen Teil weisenden Stirnseite
des Flanschteils mit einem kalottenförmigen Kopf 43 an. An ihrem dem Kopf 43 gegenüberliegenden
Ende weisen die stiftförmigen Zwischenelemente 21 sich zur Seite spreizende Teile
44 auf, die als Vorsprünge 26 zur Befestigung am Kunststoffteil 4 wirken. Die
als Kunststoffklipse ausgebildeten Zwischenelemente 21 wurden vor dem Einlegen
des Grundkörpers 8 in eine Spritz- oder Pressform in die Bohrungen am Flanschteil
des Grundkörpers 8 eingesetzt. In einem nachfolgenden Arbeitsgang wurde der Magnetwerkstoff
des Kunststoffteils 4 an die vom buchsenförmigen Teil abgewandte Stirnseite des
Flanschteils des Grundkörpers 8 um die Vorsprünge 26 der stiftförmigen Zwischenelemente
21 herum angespritzt oder angepresst.
Figur 12 zeigt ein Ausführungsbeispiel mit einem scheibenförmigen
Zwischenelement 22, an dessen mit den Vorsprüngen 28 versehenen Stirnseite der
Magnetwerkstoff des Kunststoffteils 1 angespritzt oder aufgepresst wurde. An der
gegenüberliegenden Stirnseite weist das Zwischenelement 22 über den Umfang verteilte
als Klip-Verbindung dienende Vorsprünge 45 auf, die ähnlich zu den Vorsprüngen
26 der in Fig. 11 gezeigten Zwischenelemente 21 ausgebildet sind. Diese Vorsprünge
45 durchgreifen entsprechend über den Umfang verteilte Bohrungen im Flanschteil
des Grundkörpers 9.
Bei dem in Fig. 13 gezeigten Ausführungsbeispiel wurde zunächst auf
die zum buchsenförmigen Teil 30 des Grundkörpers 7 weisenden Stirnseite des Flanschteils
31 ein scheibenförmiges Zwischenelement 23 so aufgespritzt, dass durch über den
Umfang des Flanschteils 31 verteilte Öffnungen 28 sich im Durchmesser erweiternde
zylindrische Vorsprünge 24 entstehen. Auf die gegenüberliegende Stirnseite des
Flanschteils 31 wurde dann in einem weiteren Arbeitsschritt der Magnetwerkstoff
des Kunststoffteils 1 aufgespritzt oder aufgepresst.
Aus Fig. 14 geht ein weiteres Ausführungsbeispiel hervor, bei dem
der flanschartige Bereich des Grundkörpers 47 von außen ringförmig mit dem Kunststoff
des Zwischenelements umspritzt wird. Die so entstandene Einheit wird in ein Werkzeug
eingelegt, und der Magnetwerkstoff des Kunststoffteils 46 aufgespritzt oder aufgepresst.
Die halbrunden Aussparungen 48 am äußeren Rand des flanschartigen Teils des Grundkörpers
47 dienen als radialer Verdrehschutz für das Kunststoffteil auf dem Grundkörper
47.
Bezugszeichenliste
- 1 - 4
- hochgefülltes Kunststoffteil
- 5 - 11
- Grundkörper
- 12 - 23
- Zwischenelement
- 24 - 26
- Vorsprung
- 27
- Nut
- 28 - 29
- Öffnung
- 30
- buchsenförmiges Teil
- 31
- Flanschteil
- 32
- Lasche
- 33
- Öffnung
- 34
- Nietkopf
- 35
- Befestigung
- 36
- buchsenförmiges Teil
- 37
- Flanschteil
- 38
- Öffnung
- 39
- Nut
- 40
- ringförmiger Bereich
- 41
- Bund
- 42
- Erhebung
- 43
- Kopf
- 44
- gespreizte Teile
- 45
- Vorsprünge
- 46
- hochgefülltes Kunststoffteil
- 47
- Grundkörper
- 48
- Ausnehmungen