Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Schuheinlage
gemäß Anspruch 1.
Schuheinlagen können als flache Einlagen oder als Einlegesohlen hergestellt
werden, die eine an die Fußgeometrie angepasste, dreidimensionale Form haben.
Insbesondere die Herstellung von orthopädischen Schuheinlagen, die
dazu geeignet sind, Fußreflexzonen und/oder Sehnenansätze der Fußsohle gezielt zu
stimulieren oder inhibieren, sind häufig äußerst aufwendig. Denn hierfür muss eine
individuelle Anpassung der Schuheinlage vorgenommen werden, die vor allem einen
hohen Zeitaufwand für die Herstellung erfordert.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum
Herstellen einer Schuheinlage, insbesondere einer orthopädisch anpassbaren Schuheinlage
zu schaffen, mit der Zeit- und Fertigungsaufwand gegenüber bekannten Verfahren erheblich
vermindert werden kann.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruches
1.
Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich vor allem durch das Herstellen
einer Schablone aus, die mit einem standardisierten Muster von Ausnehmungen versehen
ist und die mit einem vorzugsweise standardisierten Träger aus einem Trägermaterial
kombiniert werden kann, das aus thermoplastisch verformbarem Kunststoff besteht.
Durch diese Schablone ist es möglich, beim Verpressen des Trägermaterials mit der
Schablone gezielt Erhebungen oder Noppen auf einer oder auch beiden Seiten des Trägers
zu schaffen, die bei der Benutzung eines Schuhes, in den diese Einlage eingelegt
wird, gezielt ein oder mehrere Gebiete der Fußsohle, wie beispielsweise Sehnenansätze
und/oder Relexzonen, stimulieren können.
Der wesentliche Vorteil dieses Vorgehens besteht darin, dass die Schablone
ein standardisiertes Bauteil darstellt, das nach anatomischen Gegebenheiten vorgefertigt
werden kann, sodass sich die Herstellung einer, insbesondere mit Stimulationspunkten
versehenenen Einlage erheblich vereinfacht und damit sowohl schneller als auch kostengünstiger
wird.
Hierbei ist es natürlich möglich, für besondere Einsatzzwecke die
Ausnehmungen der Schablone in ihrer Anordnung, Größe und Anzahl sowie ihrer Stärke
anzupassen, wodurch sich zwar die Anzahl der vorzufertigenden Schablonen erhöht,
jedoch dennoch die Herstellung einer Einlage aufgrund der Verwendung der Schablone
deutlich einfacher wird.
Durch die Anpassung der Materialstärke der Schablone und damit der
Höhe der Ausnehmung ist es hierbei insbesondere möglich, unterschiedlich hohe Stimulationspunkte,
Noppen oder Anformungen auch großflächer Art zu schaffen, was die Möglichkeiten
zur Ausbildung unterschiedlichster Einlagenarten erheblich erhöht.
Die Schablone besteht erfindungsgemäß aus einem Material, das beim
thermoplastischen Verpressen nicht am Trägermaterial anhaftet, sondern nach dem
Verformungsvorgang ohne weitere Hilfsmittel vom verformten Trägermaterial abgezogen
werden kann, sodass die Schablone ein wiederverwendbares Teil darstellt.
Vom Prinzip her ist es möglich, eine Einlage aus einer einzigen Lage
Trägermaterial herzustellen. Natürlich ist es jedoch auch möglich, neben dem Trägermaterial
weitere Lagen zur Herstellung der Einlage zu verwenden, wie beispielsweise eine
Schicht aus Leder, Stoff oder weiteren thermoplastisch verformbaren Materialien,
je nach dem, welche Art von Einlage je nach den Bedürfnissen des Schuhbenutzers
hergestellt werden soll.
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
zum Inhalt.
Wie zuvor bereits erwähnt, ist es grundsätzlich möglich, auf einer
oder auf beiden Seiten des Trägers Erhebungen oder Noppen herzustellen. Ebenso ist
die Zahl der Noppen, ihre Höhe und Kontur, mit Hilfe der Schablone anpassbar.
Bei der Herstellung ist es ferner möglich, zunächst den Träger in
die gewünschte Kontur vorzuschneiden oder vorzustanzen und dann die Schablone auf
dem Träger aufzulegen. Bei dieser Art der Herstellung ist nach der Verpressung die
Grundform der Einlage bereits vorhanden und muss nach dem Verpressen üblicherweise
lediglich von dem sich immer ergebenden Überstand (üblicherweise durch Abschneiden)
befreit werden. Ferner ist es möglich, nach diesem Herstellungsvorgang die Kanten
zu beschleifen, um einen äußerst dünnen Randbereich zu erreichen.
Zur weiteren Vereinfachung des Verfahrens ist es bei einer besonders
bevorzugten Ausführungsform jedoch möglich, den Träger in einer beliebigen, vorzugsweise
geometrisch sehr einfachen Form und die Schablone in der Einlagenform und Größe
herzustellen. Nach dem Verpressen von Träger und Schablone ist es bei dieser Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens möglich, lediglich den Überstand des Trägermaterials
über die in das Trägermaterial eingepresste Schablone zu entfernen, wodurch sich
der besondere Vorteil ergibt, dass üblicherweise ein Beschleifen des Randes entbehrlich
ist, da dieser bereits durch das Einpressen des Materials der Schablone in das Trägermaterial
sehr flach und glatt ist.
Ferner ist es möglich, die Erhebungen oder Noppen nach der Herstellung
in ihrer Form und Höhe nachzubearbeiten, insbesondere zu erniedrigen, was üblicherweise
durch Beschleifen erfolgt, oder auch zu erhöhen, wozu es grundsätzlich möglich ist,
auf die Noppen Erhöhungen aufzukleben oder aufzuschweißen.
Ferner ist es möglich, bei durchsichtigen Trägermaterialien Logos,
Firmenaufschriften, Beschreibungen oder Ähnliches auf das Trägermaterial
aufzubringen, die nach der Herstellung der Einlage sichtbar sind.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus nachfolgender Beschreibung der Erfindung anhand der Zeichnung. Es zeigt:
1 eine schematisch stark vereinfachte
Darstellung eines Trägers und einer Schablone zur Erläuterung der Prinzipien des
erfindungsgemäßen Verfahrens,
2 eine der 1
entsprechende Darstellung einer auf eine beliebig aufgebrachte Trägerschicht aufgebrachte
Schablone, und
3 eine der 2
entsprechende Darstellung mit einer alternativen Ausführungsform der Schablone.
In 1 ist auf der linken Seite ein Träger
1 aus einem Trägermaterial aus thermoplastisch verformbarem Kunststoff
dargestellt, das bereits in die gewünschte Form vorgestanzt ist.
Auf der rechten Seite der 1 ist eine Schablone
2 dargestellt, die beispielshaft ein Ausnehmungsmuster 3 aus Ausnehmungen
unterschiedlicher Dimensionierung und Konturierung aufweist.
Die Schablone 2 wird zum Herstellen der Einlage auf den gemäß
der dargestellten Ausführungsform identisch konturierte Träger 1 aufgelegt
und danach in einer üblichen Presse unter Aufbringung von Wärme verpresst. Durch
diesen Pressvorgang wird das thermoplastisch verformbare Material des Trägers
1 in die Ausnehmungen des Ausnehmungsmusters 3 hineingedrückt,
sodass nach Entfernen der Schablone 2 vom Träger 1 eine Einlage
entsteht, die mit einem Muster von Erhebungen oder Noppen versehen ist, das dem
Ausnehmungsmuster 3 entspricht.
In 2 ist eine Anordnung gezeigt, die wiederum
aus einem Träger 1 besteht, der allerdings eine nicht an die Einlage angepasste
Grundform aufweist, die vorzugsweise geometrisch einfach ist. Die Schablone
2 entspricht der Schablone gemäß 1 mit einem
entsprechenden Ausnehmungsmuster 3. Die Schablone 2 ist bereits
auf das Trägermaterial des Trägers 1 aufgelegt. Nach dem Verpressen muss
bei dieser Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens lediglich der Überstand
4 durch Schneiden oder Stanzen entfernt werden, sodass sich zunächst der
Vorteil ergibt, dass die Kante 5 der dann der Form der Schablone
2 entsprechenden Einlage bereits sehr dünn ist, sodass üblicherweise ein
Beschleifen entbehrlich ist.
Diese Art der Herstellung eignet sich vor allem für flache Einlagen,
die nach dem Verpressen nicht mehr thermoplastisch verformt werden müssen.
In 3 ist eine weitere Alternative des
erfindungsgemäßen Verfahrens dargestellt, bei der zunächst ein Träger
1 in beliebiger Form (wie dargestellt) oder auch bereits in vorgestanzter
Form hergestellt wird. Ferner sind zwei Beispiele von Schablonen 2' und
2'' dargestellt, die auf ein Zusatzträgermaterial 1' bzw.
1'' aufgebracht werden. Diese Anordnungen werden verpresst, sodass Auflagen
20' bzw. 20'' entstehen, die mit Erhebungen entsprechend dem jeweiligen
Lochmuster der Schablone 2' bzw. 2'' versehen sind. Diese Auflagen
20' bzw. 20'' können dann auf das Material des Trägers
1 aufgebracht werden, wozu sich insbesondere Verschweißungen oder Verklebungen
eignen.
In die Ausnehmungen der Schablone können ferner auch vor dem Verpressen
an auszuwählenden Stellen ausgestanzte Noppen oder Pads in verschiedenen Materialhärten,
Formen, Materialzusammenstellungen, Stärken und Dimensionen eingelegt werden. Diese
Einlagen verhindern beim Verpressen das Eindringen von Material des Trägers, sodass
es möglich ist, Erhebungsmuster herzustellen. Diese Erhebungsmuster sind bei dieser
Ausführungsform mit Erhebungen unterschiedlicher Härte, Form und Höhe versehen,
je nach dem, welche Ausnehmungen der Schablone durch die Noppen vor dem Verpressen
verschlossen wurden bzw. je nach dem, welche Ausnehmung der Schablone offen waren,
sodass das Material des Trägers eindringen konnte. Wie gesagt, können die Pads auch
aus Zusammenstellungen unterschiedlicher Materialien aufgebaut sein.