| Dokumentenidentifikation |
DE10260554A1 01.07.2004 |
| Titel |
Kantenschneider |
| Anmelder |
A. Monforts Textilmaschinen GmbH & Co.KG, 41238 Mönchengladbach, DE |
| Erfinder |
Prinzen, Hans, 41066 Mönchengladbach, DE |
| Vertreter |
von Creytz, D., Dipl.-Phys., Pat.-Anw., 41844 Wegberg |
| DE-Anmeldedatum |
21.12.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10260554 |
| Offenlegungstag |
01.07.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
01.07.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
D06H 7/04
|
| IPC-Nebenklasse |
D06C 3/08
B26D 7/18
|
| Zusammenfassung |
Es wird ein Verfahren zum Überwachen des Abtransports einer am Ausgang eines Spannrahmens von einer textilen Stoffbahn abgetrennten Kantenleiste mit Mitteln zum Absaugen der abgetrennten Leiste und Mitteln zur Überwachung des Abtransports beschrieben. Um zu erreichen, daß die Leiste nicht entgegen der Absaugrichtung in die Maschine zurückgezogen werden kann, wird die Kante über ein leichtgängiges Rad geleitet, derart, daß das Rad durch die transportierte Kante zwangsweise mitgenommen wird. Die Drehrichtung des Rades wird detektiert.
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Überwachen des Abtransports
einer am Ausgang eines Spannrahmens von einer textilen Stoffbahn an deren (Längs-)Rand
abgetrennten Kanten-Leiste mit Mitteln zum Abtransport, insbesondere zum Absaugen,
der abgeschnittenen Leiste und Mitteln zum Überwachen des Abtransports. Sie betrifft
ferner eine Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens.
Spannrahmen werden beschrieben in dem DE-Buch: W. Bernard „Appretur
der Textilien", Springer Verlag 1967, insbesondere 112 ff. Im Spannrahmen wird die
Ware unter Längs- und Querspannung durch einen erhitzten Raum geführt. Gegebenenfalls
können beiderseits der Stoffbahn (am Spannrahmenausgang) Kantenschneider vorgesehen
werden.
In DE 38 34 572 A1
wird ein Kantenschneider zum Abtrennen der Leisten von Stoffbahnen beschrieben.
Im Bekannten wird die Stoffbahn mittels einer mit Nadelleisten, Spannkluppen oder
dergleichen versehenen Spannkette unter Querspannung durch den Spannrahmen geführt.
An einer Ausnadelstelle am Ausgang der Maschine befindet sich der Kantenschneider.
Die jeweils abgeschnittene Stoffbahnleiste wird mit Hilfe eines Absaugrüssels aus
dem Bereich der Schneideinrichtung und zugleich aus dem Bereich der Spannrahmenkette,
herausgezogen und über ein Schlauch- bzw. Rohrsystem aus dem Gefahrenbereich abtransportiert.
Es kann vorkommen, daß die abgetrennte Leiste der jeweiligen Saugdüse
entgleitet, z.B. weil die Leiste nicht vollständig abgetrennt war. Zu berücksichtigen
ist dabei, daß die von der Stoffbahn abzutrennende Leiste in der Regel in sich zusammenhängend
ist, also oft die gleiche Länge wie die ganze Stoffbahn hat. Wenn die Leiste bei
Betrieb der jeweiligen Maschine in irgendeinem Moment nicht von der Absaugdüse erfaßt
wird und/oder nicht in das Abtransportsystem gelangt, kann es passieren, daß die
Leiste in die Spannkette läuft und sich dort verfängt. Um einem solchen Unfall vorzubeugen,
wird in der Praxis in der Absaugdüse eine Lichtschranke oder dergleichen Überwachungsmittel
vorgesehen, die feststellt, ob die abgeschnittene Leiste durch die Absaugdüse und
das anschließende Transportsystem geleitet. Wird dann die Leiste beim Betrieb der
Maschine in irgendeinem Moment nicht ordnungsgemäß abtransportiert, wird dieser
Fehler von der Lichtschranke bemerkt und weitergemeldet, so daß es in der Regel
automatisch zum Maschinenstopp kommt.
Die vorgenannte Lichtschranke kann aber nur feststellen, ob die abgeschnittene
Leiste durch das Absaugsystem transportiert wird oder nicht. Die Transportrichtung
kann die Lichtschranke nicht feststellen.
Wenn das Absaugmittel die Leiste deshalb verliert, weil sie nicht
ordnungsgemäß von der jeweiligen Stoffbahn abgetrennt war, können die bereits vorher
abgesaugten Leistenteile durch die in der Maschine weiterlaufende Bahn aus dem Leistensammelsystem
zurückgezogen werden, ohne daß das Lichtschrankensystem diesen Fehler bemerken könnte;
die Lichtschranke registriert nur, ob eine Leiste vorhanden ist oder nicht, eine
in falscher Richtung gezogene Leiste wird ebenfalls als existierend registriert.
Auch der Maschinenführer wird einen solchen Fehler oft nicht rechtzeitig bemerken,
weil er der Meldung der fraglichen Lichtschranke, die abgeschnittene Leiste gleite
durch das Absaugsystem, vertraut. In einem solchen Fall kann die aus dem Leistensammler
zurückgezogene Leiste durch die ganze Maschinenlänge, z.B. 30 m, gezogen und in
die Transportkette eingeklemmt werden, bis der Maschinenführer diesen Defekt endlich
merkt. Der Reparaturaufwand wird entsprechend riesig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Überwachung eines Kantenschneiders
für einen Spannrahmen zu schaffen, die nicht nur den Transport der abgeschnittenen
Leiste an sich, sondern auch die Richtung des Leistentransports prüft und den Maschinenführer
bei einer Fehlfunktion informiert bzw. die Maschine stillsetzt.
Die erfindungsgemäße Lösung besteht für das eingangs genannte Verfahren
zum Überwachen eines Kantenschneiders bei einem Spannrahmen mit Absaugung der abgetrennten
Leiste darin, daß die abgeschnittene (zusammenhängende) Leiste über ein leichtgängiges
Rad gleitet, daß das Rad durch die transportierte Kante zwangsweise mitgenommen
wird und daß die Drehrichtung des Rades detektiert wird. Für die Vorrichtung zum
Durchführen des Verfahrens besteht die Lösung darin, daß ein leichtgängiges Rad
innerhalb eines Absaugrohrs so angeordnet und die Leiste so auf die Radperipherie
gelegt ist, daß die abgetrennte Leiste das Rad, insbesondere durch Schwerkraft,
zwangsweise mitnimmt, also dreht. Einige Verbesserungen und weitere Ausgestaltungen
der Erfindung werden in den Unteransprüchen angegeben.
Durch die Erfindung wird eine Überwachung des Abtransports der abgeschnittenen
Leiste geschaffen, die nicht nur – wie die herkömmliche Lichtschranke –
das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Kantenleiste im Überwachungsbereich
sondern auch die Bewegungsrichtung der Kante überprüft. Das durch die transportierte
Leiste mitgenommene Rad – bzw. Detektor-Rad – wird mit einem Detektor
gekoppelt, der die Drehrichtung des Rades ermittelt und Signal gibt, wenn das Rad
sich in „falscher" Richtung – also bei aus dem Leistensammler zurückgezogener
Leiste – Alarm gibt, vorzugsweise die Maschine automatisch stillsetzt. Selbstverständlich
kann das erfindungsgemäße Rad auch dann Alarm geben, sowie vorzugsweise
die Maschine stillsetzen, wenn das Rad überhaupt nicht mitgenommen wird, entweder
weil die Leiste nicht ordentlich über das Rad läuft oder weil überhaupt keine Leiste
abtransportiert wird.
Vorzugsweise soll das detektierende Rad möglichst leichtgängig gelagert
werden, so daß es durch die über das Rad bzw. über dessen Peripherie laufende Leiste
in Bewegung zu setzen ist. Dieser Mitnahmeeffekt kann von der aufgrund der Absaugung
auf die abgeschnittene Leiste wirkende Zugkraft und/oder von der auf die abgeschnittene
Leiste wirkenden Schwerkraft hervorgerufen werden.
Das erfindungsgemäße Detektor-Rad kann allein oder in Zusammenwirkung
mit herkömmlichen Lichtschranken eingesetzt werden. Da das Rad auch die Transportrichtung
der abgeschnittenen Leiste registriert, wird bei Anwendung der Erfindung ausgeschlossen,
daß sich die abgetrennte Leiste in der Spannrahmenkette verfangen könnte.
Anhand der schematischen Darstellung eines Ausführungsbeispiels werden
Einzelheiten der Erfindung erläutert.
In der Zeichnung werden Teile einer Seite des Auslaufbereichs eines
Spannrahmens im Prinzip dargestellt. Die von links nach rechts in Pfeilrichtung
transportierte textile Stoffbahn 1 kommt – am Rande gehaltenen in
Nadelleisten 2 – aus einer (nicht gezeichneten) Spannrahmenkammer,
wird beispielsweise mit Hilfe der Rollen 3 und 4 sowie einer eventuell
dazwischengeschalteten Stange 5 ausgenadelt und läuft über eine Auszugwalze
6 in Pfeilrichtung weiter. Die Nadelleisten 2 werden im Spannrahmen
im Allgemeinen in Ketten geführt, welche sich beiderseits der Stoffbahn
1 in Kettenkästen 7 erstrecken und an den Längsenden über je ein
Umlenkrad 8 laufen, das (wie gezeichnet) eine vertikale Achse
9 haben kann.
Wenn die Leiste der Stoffbahn 1 am Ausgang des Spannrahmens abzutrennen
ist, wird dort eine insgesamt mit 10 bezeichnete Kantenschneideinrichtung vorgesehen.
Diese soll so konstruiert werden, daß sie zugleich die abgeschnittene Leiste
11 mit Sicherheit – z.B. auch wenn eine Naht vorhanden ist –
aus dem Bereich der weitertransportierten Stoffbahn 1 entfernt. Zu diesem
Zweck wird beispielsweise vorgesehen, die Stoffbahnleiste 11 mit Hilfe
einer Nadelwalze 12 oder dergleichen schon zu erfassen, bevor die Leiste
11 abgetrennt ist.
Nach dem Erfassen der Leiste 11 mit der Nadelwalze
12 gelangt die Stoffbahn 1 – noch fest zusammen mit ihrer
Leiste 11 – an eine Schnittstelle 13 eines z.B. kreisförmigen
Schneidmessers 14. Dieses kann mit einem Teil der Nadelwalze
12 zusammenarbeiten, wenn Letztere ein Gegenmesser aufweist. Die an der
Schnittstelle 13 von der Stoffbahn 1 abgetrennte Leiste
11 gelangt in Absaugrichtung 15 durch ein Absaugrohr
16 zu einer (nicht gezeichneten) Sammelstelle.
Erfindungsgemäß wird die im Wesentlichen als zusammenhängendes Band
ausgebildete Leiste 11 auf dem Wege durch das Absaugrohr 16 über
ein leichtgängiges Rad 17 derart geleitet, daß das Rad 17 durch
die transportierte Leiste 11 in deren Transportrichtung zwangsweise mitgenommen
wird. Dem Rad 17 wird ein Detektor 18 zugeordnet, der die Drehrichtung
des Rades – vorzugsweise auch die Drehung überhaupt – registriert. Der
Detektor 18 kann mit einem Signalgeber 19 gekoppelt sein, der
optischen und/oder akustischen Alarm gibt, wenn sich das Rad 17 entgegen
der Absaugrichtung 15 dreht, vorzugsweise auch, wenn das Rad sich überhaupt
nicht bewegt. Der Signalgeber 19 kann auch mit einem Schalter
20 verbunden sein, der die Maschine bei einem mit Hilfe des Detektors
18 festgestellten Fehlverhalten automatisch stillsetzt.
Zusätzlich zu dem erfindungsgemäßen Detektor-Rad 17 kann
dem Absaugrohr 16 eine herkömmliche Lichtschranke 21 zugeordnet
werden, die registriert, ob sich in dem Absaugrohr 16 eine Kantenleiste
11 befindet oder nicht. Wenn die Lichtschranke 21 eine Leiste
11 nicht feststellt, kann sie über einen optischen oder akustischen Signalgeber
22 Alarm geben und/oder die ganze Maschine über einen Schalter 23 automatisch
stillsetzen.
1 =
- textile Stoffbahn
2 =
- Nadelleiste
3 =
- Rolle
4 =
- Rolle
5 =
- Stange
6 =
- Auszugwalze
7 =
- Kettenkasten
8 =
- Umlenkrad
9 =
- Achse (8)
10 =
- Kantenschneideinrichtung
11 =
- Kantenleiste
12 =
- Nadelwalze
13 =
- Schnittstelle
14 =
- Schneidmesser
15 =
- Absaugrichtung
16 =
- Absaugrohr
17 =
- Rad
18 =
- Detektor
19 =
- Signalgeber
20 =
- Schalter
21 =
- Lichtschranke
22 =
- Signalgeber
23 =
- Schalter
|
| Anspruch[de] |
- Verfahren zum Überwachen des Abtransports einer am Ausgang eines Spannrahmens
von einer textilen Stoffbahn (1) an deren Rand abgetrennten Leiste
(11) mit Mitteln zum Abtransport, insbesondere zum Absaugen, der abgeschnittenen
Leiste (11) und Mitteln zum Überwachen des Abtransports, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leiste (11) über ein leichtgängiges Rad (17) geleitet
wird, daß das Rad (17) durch die transportierte Leiste (11) zwangsweise
mitgenommen wird und daß die Drehrichtung des Rades (17) detektiert wird.
- Vorrichtung zum Überwachen des Abtransports einer am Ausgang eines
Spannrahmens von einer textilen Stoffbahn (1) an deren Rand abgetrennten
Leiste (11) mit Mitteln zum Abtransport, insbesondere zum Absaugen, der
abgeschnittenen Leiste (11) und Mitteln zum Überwachen des Abtransports,
insbesondere zum Durchführen des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß ein leichtgängiges Rad (17) innerhalb eines Absaugrohrs (16)
so angeordnet ist und die Leiste (11) so auf die Radperipherie gelegt ist,
daß die abgetrennte Leiste das Rad zwangsweise mitnimmt, also dreht.
- Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß dem leichtgängigen
Rad (17) ein Detektor (18) zum Registrieren der Drehrichtung des
Rades (17) zugeordnet ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Detektor (18) auf einen optischen oder akustischen Signalgeber (19)
und/oder einen Schalter (20) zum Abschalten des angeschlossenen Spannrahmens
zugeordnet ist.
- Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß dem Absaugrohr (16) zusätzlich zu dem leichtgängigen Rad (17)
eine Lichtschranke (21) zum Registrieren des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins
einer abgetrennten Leiste (11) zugeordnet ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
|
|
|