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Dokumentenidentifikation DE69506457T3 01.07.2004
EP-Veröffentlichungsnummer 0000669204
Titel Selbstklebeetikett für eine versiegelbare Verpackung
Anmelder Barilla Alimentare S.p.A., Parma, IT
Erfinder Pedrini, Maurizio, I-43100 Parma, IT
Vertreter Mitscherlich & Partner, Patent- und Rechtsanwälte, 80331 München
DE-Aktenzeichen 69506457
Vertragsstaaten AT, BE, CH, DE, DK, ES, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 08.02.1995
EP-Aktenzeichen 952003127
EP-Offenlegungsdatum 30.08.1995
EP date of grant 09.12.1998
EPO date of publication of amended patent 08.10.2003
Veröffentlichungstag im Patentblatt 01.07.2004
IPC-Hauptklasse B31D 1/02
IPC-Nebenklasse B65D 75/58   

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft eine wiederversiegelbare Verpackung mit einem selbstklebenden Etikett, das eine entfernbare, selbstklebende Oberfläche aufweist.

Die Erfindung betrifft insbesondere wiederversiegelbare Verpackungen, wie sie beispielsweise für Nahrungsmittelprodukte, wie gebackene Produkte, wie Toastscheiben, Biscuits und dergleichen, verwendet werden, deren Inhalt nicht auf einmal verzehrt wird. Bis zum Verbrauch des Inhalts muß die Verpackung mit dem gleichen Etikett verschlossen sein, so daß das Nahrungsmittelprodukt vor Luft, Gerüchen und dergleichen geschützt ist, um dessen körperliche und geschmackliche Eigenschaften zu bewahren.

Diese Verpackungen sind mit selbstklebenden Etiketten versehen, die daher vom Verbraucher beim Öffnen der wiederversiegelbaren Verpackung abgenommen und von dem gleichen Konsumenten zur Versiegelung der Verpackung wiederverwendet werden. Diesbezüglich muß das Etikett leicht entfernbar sein, ohne daß es reißt oder dessen Fähigkeit zum erneuten Anhaften an die wiederversiegelbare Verpackung verliert: Um das vorstehend aufgeführte Erfordernis zu erfüllen, werden selbstklebende Etikette des Standes der Technik mit einem Greifbereich ausgestattet, der durch einen Bereich der entfernbaren, selbstklebenden Oberfläche definiert ist, die keinen Klebstoff aufweist und einen Kantenbereich umfaßt. Siehe beispielsweise die EP-A-0 545 136.

Dieser Bereich steht, da er nicht haftet, von der wiederversiegelbaren Verpackung etwas ab, so daß der Verbraucher diesen einfach ergreifen und das Etikett entfernen kann.

Obwohl die Herstellung derartiger selbstklebender Etikette nicht unbedingt schwierig ist, ist sie dennoch arbeitsintensiv und ist, insbesondere dann, wenn die industrielle Massenfertigung betroffen ist, die Ursache von nicht zu vernachlässigenden zusätzlichen Kosten.

Weiterhin ist die Anwesenheit eines Trennstreifens erforderlich, um den Klebstoff-freien Bereich zu definieren, um diesen von dem Rest der selbstklebenden Oberfläche, die an der wiederversiegelbaren Verpackung haftet, abzutrennen.

Dieser Trennstreifen kann jedoch leicht für das Etikett sowie auch für die Papierverpackung der wiederversiegelbaren Verpackung eine Bruchstelle bilden, die reißen kann und nicht länger zu gebrauchen ist.

Die technische Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine wiederversiegelbare Verpackung mit einem selbstklebenden Etikett bereitzustellen, das die in Verbindung mit dem Stand der Technik aufgeführten Nachteile nicht mehr aufweist.

Diese Aufgabe wird durch eine Verpackung mit einem Etikett des in Anspruch 1 definierten Typs gelöst.

Der Hauptvorteil des erfindungsgemäßen selbstklebenden Etiketts besteht darin, daß die selbstklebende Oberfläche vollständig mit Klebstoff bedeckt ist, wobei arbeitsaufwendige und kostenintensive Schritte bei der Herstellung des Etiketts eliminiert werden, während das Etikett immer noch einfach ergriffen und entfernt werden kann.

Weitere Merkmale und Vorteile des erfindungsgemäßen Etiketts werden aus der folgenden Beschreibung einer nachstehend unter Bezug auf die anliegenden Zeichnungen erläuterten Ausführungsform, die durch ein nicht begrenzendes Beispiel, in dem auf eine wiederversiegelbare Verpackung für Toastscheiben Bezug genommen wird, beschrieben wird, offenbar.

In diesen Zeichnungen sind:

1 eine Perspektive einer verschlossenen wiederversiegelbaren Verpackung mit einem erfindungsgemäßen Etikett;

2 eine Perspektive der Verpackung von 1 im offenen Zustand;

3 eine Ansicht einer Länge einer gerollten Lage des erfindungsgemäßen Etiketts;

4 eine schematische Erläuterung eines Verfahrens zur Herstellung der Lage von 3.

Unter Bezugnahme auf die 1 und 2 ist eine wiederversiegelbare Verpackung generell mit 1 bezeichnet. Diese weist eine quaderförmige Hülle 2 aus einer Lage 3 mit Nahrungsmittelqualität auf, die in geeigneter Art und Weise geplättet und gefaltet ist, um eine im wesentlichen wie ein Umschlag ausgebildete Verschlußseite 4 zu erhalten, die eine Klappe 5 aufweist.

Über der Klappe 5 befindet sich ein generell mit 6 bezeichnetes Etikett, das eine entfernbare, selbstklebende Oberfläche 8 und eine Kante 9 aufweist.

Die selbstklebende Oberfläche 8 weist eine entfernbar daran angebrachte Papierzunge 10 auf, die annähernd scheibenförmig, strukturell unabhängig und mit einer Kante des Etiketts ausgerichtet ist, so daß sie einen Bereich dieser Kante 9 umfaßt.

Die Zunge 10 ragt von der Kante 9 nach vorne. Zum Öffnen der wiederversiegelbaren Verpackung 1 muß man daher lediglich das selbstklebende Etikett mittels der Zunge 10 ergreifen und ziehen, wobei sich das Etikett 6 von der Klappe 5 der Verschlußseite 4 löst, die daher geöffnet werden kann.

Um die Verpackung 1 zu verschließen, muß lediglich das Etikett erneut angewendet werden, wobei dieses noch von der Zunge gehalten wird.

Eine Zweckmäßige Hanhabung der Zunge 10 ermöglicht ein Öffnen der Verpackung 1 bereits dann, nachdem das Etikett teilweise gelöst wurde, so daß sich nur der Klebstoff der selbstklebenden Oberfläche 8, die direkt an der Nahrungsmittelhülle 3 und nicht an der Klappe 5 haftet, verschlechtert, mit dem Ergebnis, daß dann, wenn der Klebstoff seine Wirksamkeit verliert, lediglich die Zunge 10 von dem Etikett 6 abgenommen werden muß, um einen Bereich der selbstklebenden Oberfläche 8 mit einem vollkommen wirksamen Klebstoff freizulegen. Auf diese Art und Weise ist es möglich die Verpackung 1 mittels dieses neuen Bereichs wieder zu verschließen, wobei die Nutzungsdauer der des selbstklebenden Etiketts 6 der Erfindung verlängert wird.

Das so erstellte selbstklebende Etikett 6 liefert nicht nur hinsichtlich dessen Verwendung bei wiederversiegelbaren Verpackungen, sondern auch im Hinblick auf dessen Massenproduktion erhebliche Vorteile.

Gegenwärtig werden Etikette auf einem Fließband auf einem Trägerstreifen hergestellt, der im allgemeinen aus einem kalandriertem, silikonisierten Papier besteht, das gewöhnlich als Glassin bekannt ist und das bestimmte Eigenschaften hinsichtlich Festigkeit und fehlender Haftung aufweist, und auf dem der Klebstoff am Anfang ausgebracht wird, wobei dieser Klebstoff anschließend auf die selbstklebende Oberfläche 8 der Etikette 6 übertragen wird. Der Klebstoff wird auf dem Trägerstreifen in einem oder mehreren Längsstreifen abgelagert, wobei Klebstoff-freie Bänder verbleiben, die die bekannten Greifbereich darstellen.

Das erfindungsgemäße selbstklebende Etikett, das keinen Klebstoff-freien Bereich auf dessen Oberfläche aufweist, benötigt keine separaten Streifen von Klebstoff auf dem Trägerstreifen, sondern lediglich gleichmäßig auf den Trägerstreifen aufgebrachten Klebstoff, was einfacher sowie billiger ist.

Darüber hinaus ist die Bildung der Zunge ebenfalls einfach, wie aus der Beschreibung eines Verfahrens zur Herstellung eines selbstklebenden Etiketts 6 gemäß der Erfindung , die nachstehend unter Bezug auf die 3 und 4 gegeben wird, klar wird.

In 3 ist eine gerollte Lage mit Etiketten mit 11 angegeben. Diese beinhaltet einen Trägerstreifen 15 aus dem wie vorstehend beschriebenen, papierähnlichen Material Glassin, mit einer Oberfläche 12, auf der die Etikette 6 in einer einzigen Reihe angebracht sind, und eine gegenüberliegende Oberfläche 13.

Unter Bezug andererseits auf die 4 ist eine Rolle 14 mit einer noch nicht verarbeiteten, gerollten Lage 11' zur Herstellung von Etiketten 6 gezeigt, die aus einer oberen Lage 16 des Etikettpapiers besteht, die auf der Oberfläche 12 des Trägerstreifens haftet.

Bei einer ersten Schneidestation 17 werden die Kanten 9 der Etiketten 6 in der oberen Lage 16 geschnitten und anschließend werden bei einer zweiten Schneidestation 18 die Kanten 20, die die Zungen 10 definieren, geschnitten, wobei der Schneidevorgang von der gegenüberliegenden Oberfläche 13 des Trägerstreifens 15 durchgeführt wird.

An diesem Punkt wird die überschüssige obere Lage 16 entfernt, wobei die gerollte Lage 11 der 3 mit den selbstklebenden Etiketten 6 und deren Zungen zur nachfolgenden Anwendung auf der wiederversiegelbaren Verpackung 1 fertig sind.

Die Zunge wird daher direkt aus dem Glassin-Trägerstreifen 15 gebildet und dessen Stärke ist somit ausgezeichnet.

In einer bevorzugten Ausführungsform besteht die obere Etikett-Papierlage 16 des nicht verarbeiteten Streifens 15 zur Herstellung der Etikette 6 ebenfalls aus Glassin, d. h. des Papiertyps, das generell für gerollte Trägerlagen für Etikette verwendet wird.

Aufgrund der Widerstandsfähigkeit von Glassin gegenüber Reißen ist es möglich anstelle eines auf Lösungsmittel basierenden Klebstoffes, der auf das in den wiederversiegelbaren Verpackungen 1 enthaltenden Nahrungsmittel einen schädlichen Einfluß haben könnte, einen Klebstoff in wäßriger Lösung zu verwenden, der im allgemeinen äußerst stark ist.

Es ist klar, daß ein Experte in diesem Gebiet zahlreiche Variationen hinsichtlich der Struktur eines erfindungsgemäßen Etiketts für wiederversiegelbare Verpackungen vornehmen kann, um bestimmte Bedürfnisse zu erfüllen, ohne vom Bereich der Erfindung , wie durch die folgenden Anspruch definiert, abzuweichen.


Anspruch[de]
  1. Wiederverschließbare Verpackung (1), welche eine aus einer Lage (3) bestehende Hülle (2) mit einer Verschlussseite (4) umfasst, die eine Verschlussklappe (5) und ein die Verschlussklappe (5) überlagerndes, selbstklebendes Etikett (6) mit einer entfernbaren, selbstklebenden Oberfläche (8) und einer Kante (9) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass

    das selbstklebende Etikett (6) eine konstruktiv unabhängige Zunge (10) enthält, die an einen einen Teil der Kante (9) umfassenden Bereich der selbstklebenden Oberfläche (8) angebracht ist, wobei die selbstklebende Oberfläche (8) vollständig mit Klebstoff beschichtet ist, und dass

    die Zunge (10), die von der Kante (9) wegragt, wenn der Klebstoff der selbstklebenden Oberfläche seine Wirksamkeit verliert, von dem selbstklebenden Etikett (6) abgenommen werden kann, um den besagten Bereich mit einem vollkommen wirksamen Klebstoff freizulegen, sodass es möglich ist, die Verpackung (1) mittels dieses Bereichs wieder zu verschließen.
  2. Wiederverschließbare Verpackung (1) nach Anspruch 1, wobei die Zunge (10) aus einem als Glassin bekannten Papiermaterial besteht.
  3. Wiederverschließbare Verpackung (1) nach Anspruch 1, wobei das selbstklebende Etikett (6) aus einem als Glassin bekannten Papiermaterial besteht.
  4. Wiederverschließbare Verpackung (1) nach Anspruch 3, wobei der Klebstoff ein Klebstoff in wässriger Lösung ist.
  5. Wiederverschließbare Verpackung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Zunge (10) con einem Trägerstreifen (15) abgeschnitten wird, auf dem die selbstklebenden Etiketten (6) nacheinander zur nachfolgenden Anwendung auf der wiederverschließbaren Verpackung (1) angeordnet sind.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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