Die vorliegende Erfindung betrifft eine wiederversiegelbare Verpackung
mit einem selbstklebenden Etikett, das eine entfernbare, selbstklebende Oberfläche
aufweist.
Die Erfindung betrifft insbesondere wiederversiegelbare Verpackungen,
wie sie beispielsweise für Nahrungsmittelprodukte, wie gebackene Produkte, wie Toastscheiben,
Biscuits und dergleichen, verwendet werden, deren Inhalt nicht auf einmal verzehrt
wird. Bis zum Verbrauch des Inhalts muß die Verpackung mit dem gleichen Etikett
verschlossen sein, so daß das Nahrungsmittelprodukt vor Luft, Gerüchen und dergleichen
geschützt ist, um dessen körperliche und geschmackliche Eigenschaften zu bewahren.
Diese Verpackungen sind mit selbstklebenden Etiketten versehen, die
daher vom Verbraucher beim Öffnen der wiederversiegelbaren Verpackung abgenommen
und von dem gleichen Konsumenten zur Versiegelung der Verpackung wiederverwendet
werden. Diesbezüglich muß das Etikett leicht entfernbar sein, ohne daß es reißt
oder dessen Fähigkeit zum erneuten Anhaften an die wiederversiegelbare Verpackung
verliert: Um das vorstehend aufgeführte Erfordernis zu erfüllen, werden selbstklebende
Etikette des Standes der Technik mit einem Greifbereich ausgestattet, der durch
einen Bereich der entfernbaren, selbstklebenden Oberfläche definiert ist, die keinen
Klebstoff aufweist und einen Kantenbereich umfaßt. Siehe beispielsweise die EP-A-0
545 136.
Dieser Bereich steht, da er nicht haftet, von der wiederversiegelbaren
Verpackung etwas ab, so daß der Verbraucher diesen einfach ergreifen und das Etikett
entfernen kann.
Obwohl die Herstellung derartiger selbstklebender Etikette nicht unbedingt
schwierig ist, ist sie dennoch arbeitsintensiv und ist, insbesondere dann, wenn
die industrielle Massenfertigung betroffen ist, die Ursache von nicht zu vernachlässigenden
zusätzlichen Kosten.
Weiterhin ist die Anwesenheit eines Trennstreifens erforderlich, um
den Klebstoff-freien Bereich zu definieren, um diesen von dem Rest der selbstklebenden
Oberfläche, die an der wiederversiegelbaren Verpackung haftet, abzutrennen.
Dieser Trennstreifen kann jedoch leicht für das Etikett sowie auch
für die Papierverpackung der wiederversiegelbaren Verpackung eine Bruchstelle bilden,
die reißen kann und nicht länger zu gebrauchen ist.
Die technische Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
wiederversiegelbare Verpackung mit einem selbstklebenden Etikett bereitzustellen,
das die in Verbindung mit dem Stand der Technik aufgeführten Nachteile nicht mehr
aufweist.
Diese Aufgabe wird durch eine Verpackung mit einem Etikett des in
Anspruch 1 definierten Typs gelöst.
Der Hauptvorteil des erfindungsgemäßen selbstklebenden Etiketts besteht
darin, daß die selbstklebende Oberfläche vollständig mit Klebstoff bedeckt ist,
wobei arbeitsaufwendige und kostenintensive Schritte bei der Herstellung des Etiketts
eliminiert werden, während das Etikett immer noch einfach ergriffen und entfernt
werden kann.
Weitere Merkmale und Vorteile des erfindungsgemäßen Etiketts werden
aus der folgenden Beschreibung einer nachstehend unter Bezug auf die anliegenden
Zeichnungen erläuterten Ausführungsform, die durch ein nicht begrenzendes Beispiel,
in dem auf eine wiederversiegelbare Verpackung für Toastscheiben Bezug genommen
wird, beschrieben wird, offenbar.
In diesen Zeichnungen sind:
1 eine Perspektive einer verschlossenen
wiederversiegelbaren Verpackung mit einem erfindungsgemäßen Etikett;
2 eine Perspektive der Verpackung von
1 im offenen Zustand;
3 eine Ansicht einer Länge einer gerollten
Lage des erfindungsgemäßen Etiketts;
4 eine schematische Erläuterung eines
Verfahrens zur Herstellung der Lage von 3.
Unter Bezugnahme auf die 1 und
2 ist eine wiederversiegelbare Verpackung
generell mit 1 bezeichnet. Diese weist eine quaderförmige Hülle
2 aus einer Lage 3 mit Nahrungsmittelqualität auf, die in geeigneter
Art und Weise geplättet und gefaltet ist, um eine im wesentlichen wie ein Umschlag
ausgebildete Verschlußseite 4 zu erhalten, die eine Klappe 5 aufweist.
Über der Klappe 5 befindet sich ein generell mit
6 bezeichnetes Etikett, das eine entfernbare, selbstklebende Oberfläche
8 und eine Kante 9 aufweist.
Die selbstklebende Oberfläche 8 weist eine entfernbar daran
angebrachte Papierzunge 10 auf, die annähernd scheibenförmig, strukturell
unabhängig und mit einer Kante des Etiketts ausgerichtet ist, so daß sie einen Bereich
dieser Kante 9 umfaßt.
Die Zunge 10 ragt von der Kante 9 nach vorne. Zum
Öffnen der wiederversiegelbaren Verpackung 1 muß man daher lediglich das
selbstklebende Etikett mittels der Zunge 10 ergreifen und ziehen, wobei
sich das Etikett 6 von der Klappe 5 der Verschlußseite
4 löst, die daher geöffnet werden kann.
Um die Verpackung 1 zu verschließen, muß lediglich das Etikett
erneut angewendet werden, wobei dieses noch von der Zunge gehalten wird.
Eine Zweckmäßige Hanhabung der Zunge 10 ermöglicht ein Öffnen
der Verpackung 1 bereits dann, nachdem das Etikett teilweise gelöst wurde,
so daß sich nur der Klebstoff der selbstklebenden Oberfläche 8, die direkt
an der Nahrungsmittelhülle 3 und nicht an der Klappe 5 haftet,
verschlechtert, mit dem Ergebnis, daß dann, wenn der Klebstoff seine Wirksamkeit
verliert, lediglich die Zunge 10 von dem Etikett 6 abgenommen
werden muß, um einen Bereich der selbstklebenden Oberfläche
8 mit einem vollkommen wirksamen Klebstoff freizulegen. Auf diese Art und
Weise ist es möglich die Verpackung 1 mittels dieses neuen Bereichs wieder
zu verschließen, wobei die Nutzungsdauer der des selbstklebenden Etiketts
6 der Erfindung verlängert wird.
Das so erstellte selbstklebende Etikett 6 liefert nicht nur
hinsichtlich dessen Verwendung bei wiederversiegelbaren Verpackungen, sondern auch
im Hinblick auf dessen Massenproduktion erhebliche Vorteile.
Gegenwärtig werden Etikette auf einem Fließband auf einem Trägerstreifen
hergestellt, der im allgemeinen aus einem kalandriertem, silikonisierten Papier
besteht, das gewöhnlich als Glassin bekannt ist und das bestimmte Eigenschaften
hinsichtlich Festigkeit und fehlender Haftung aufweist, und auf dem der Klebstoff
am Anfang ausgebracht wird, wobei dieser Klebstoff anschließend auf die selbstklebende
Oberfläche 8 der Etikette 6 übertragen wird. Der Klebstoff wird
auf dem Trägerstreifen in einem oder mehreren Längsstreifen abgelagert, wobei Klebstoff-freie
Bänder verbleiben, die die bekannten Greifbereich darstellen.
Das erfindungsgemäße selbstklebende Etikett, das keinen Klebstoff-freien
Bereich auf dessen Oberfläche aufweist, benötigt keine separaten Streifen von Klebstoff
auf dem Trägerstreifen, sondern lediglich gleichmäßig auf den Trägerstreifen aufgebrachten
Klebstoff, was einfacher sowie billiger ist.
Darüber hinaus ist die Bildung der Zunge ebenfalls einfach, wie aus
der Beschreibung eines Verfahrens zur Herstellung eines selbstklebenden Etiketts
6 gemäß der Erfindung , die nachstehend unter Bezug auf die 3
und 4 gegeben wird, klar wird.
In 3 ist eine gerollte Lage mit Etiketten
mit 11 angegeben. Diese beinhaltet einen Trägerstreifen 15 aus
dem wie vorstehend beschriebenen, papierähnlichen Material Glassin, mit einer Oberfläche
12, auf der die Etikette 6 in einer einzigen Reihe angebracht
sind, und eine gegenüberliegende Oberfläche 13.
Unter Bezug andererseits auf die 4 ist
eine Rolle 14 mit einer noch nicht verarbeiteten, gerollten Lage
11' zur Herstellung von Etiketten 6 gezeigt, die aus einer oberen
Lage 16 des Etikettpapiers besteht, die auf der Oberfläche 12
des Trägerstreifens haftet.
Bei einer ersten Schneidestation 17 werden die Kanten
9 der Etiketten 6 in der oberen Lage 16 geschnitten und
anschließend werden bei einer zweiten Schneidestation 18 die Kanten
20, die die Zungen 10 definieren, geschnitten, wobei der Schneidevorgang
von der gegenüberliegenden Oberfläche 13 des Trägerstreifens
15 durchgeführt wird.
An diesem Punkt wird die überschüssige obere Lage 16 entfernt,
wobei die gerollte Lage 11 der 3 mit den selbstklebenden
Etiketten 6 und deren Zungen zur nachfolgenden Anwendung auf der wiederversiegelbaren
Verpackung 1 fertig sind.
Die Zunge wird daher direkt aus dem Glassin-Trägerstreifen
15 gebildet und dessen Stärke ist somit ausgezeichnet.
In einer bevorzugten Ausführungsform besteht die obere Etikett-Papierlage
16 des nicht verarbeiteten Streifens 15 zur Herstellung der Etikette
6 ebenfalls aus Glassin, d. h. des Papiertyps, das generell für gerollte
Trägerlagen für Etikette verwendet wird.
Aufgrund der Widerstandsfähigkeit von Glassin gegenüber Reißen ist
es möglich anstelle eines auf Lösungsmittel basierenden Klebstoffes, der auf das
in den wiederversiegelbaren Verpackungen 1 enthaltenden Nahrungsmittel
einen schädlichen Einfluß haben könnte, einen Klebstoff in wäßriger Lösung zu verwenden,
der im allgemeinen äußerst stark ist.
Es ist klar, daß ein Experte in diesem Gebiet zahlreiche Variationen
hinsichtlich der Struktur eines erfindungsgemäßen Etiketts für wiederversiegelbare
Verpackungen vornehmen kann, um bestimmte Bedürfnisse zu erfüllen, ohne vom Bereich
der Erfindung , wie durch die folgenden Anspruch definiert, abzuweichen.