PatentDe  


Dokumentenidentifikation DE69532132T2 01.07.2004
EP-Veröffentlichungsnummer 0000783617
Titel TÜRMECHANISMUS EINES UMSCHLAGSPENDERS FÜR EINEN GELDAUSGABEAUTOMATEN
Anmelder Diebold SST Holding Co. Inc., North Canton, Ohio, US;
Diebold Holding Co. Inc., North Canton, Ohio, US
Erfinder RAMACHANDRAN, Natarajan, Uniontown, US;
LEWIS, Raymond, Kim, Stow, US;
LUTE, Calvin, Richard, Mogadore, US
Vertreter Dr. Weber, Dipl.-Phys. Seiffert, Dr. Lieke, 65183 Wiesbaden
DE-Aktenzeichen 69532132
Vertragsstaaten DE, ES, FR, GB, IT
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 15.09.1995
EP-Aktenzeichen 959325382
WO-Anmeldetag 15.09.1995
PCT-Aktenzeichen PCT/US95/11809
WO-Veröffentlichungsnummer 0096010682
WO-Veröffentlichungsdatum 11.04.1996
EP-Offenlegungsdatum 16.07.1997
EP date of grant 12.11.2003
Veröffentlichungstag im Patentblatt 01.07.2004
IPC-Hauptklasse E05G 1/04
IPC-Nebenklasse G07D 11/00   E05B 47/02   E05B 65/08   

Beschreibung[de]
Technisches Gebiet

Die vorliegende Erfindung im allgemeinen Zugangstüren und insbesondere ein in einem Bankautomaten verwendetes Umschlagausgabegerät, welches über eine Verriegelungsgleittür ausgewählten Zugang zu Umschlägen bietet.

Stand der Technik

In den vergangenen Jahren hat es einen bedeutenden Anstieg bei der Verwendung von Bankautomaten (ATMs) gegeben. Diese Maschinen werden dafür verwendet, sowohl Geld auszugeben als auch Einlagen anzunehmen. Die Einlagen können aus Schecks verschiedener Größe, Zahlungsanweisungen, Banknoten und ähnlichem bestehen. Um die verschieden großen Papiere anzunehmen, wird der ATM-Kunde häufig aufgefordert, einen Umschlag zum Halten der Einlage zu benutzen. Die Maschine hält oft Umschläge zu diesem Zweck bereit, welche man in ein Fach in der Maschine einlagern kann. Wenn dieses Fach frei zugänglich ist, können die Umschläge in solchen Fächern manchmal gestohlen oder zerstört werden.

In der Vergangenheit sind manche ATMs mit einer Verriegelungstür ausgestattet worden, die den Zugang zu dem Umschlagfach beschränkt. Diese Türen nach dem Stand der Technik entsprachen typischerweise zwei Typen. Die erste Tür ist von der Klappsorte und die zweite ist eine Gleittür. Die Klapptür ist häufig bogenförmig und mit Gegengewicht versehen, und benutzt direkt verbundene Betätigungseinrichtungen, um die Tür sowohl zu öffnen als auch zu schließen. Alternativ dazu können Klapptüren auch manuell betätigt werden. Die Klapptür kann voluminös sein und beträchtlichen Raum innerhalb der Maschine in Anspruch nehmen. Einige dieser Türen können aufgrund der direkten Verbindung oder wegen Kunden, die sich an der Betätigungseinrichtung zu schaffen machen oder ihr Kraft entgegensetzen, dazu neigen zu blockieren.

Die Gleittürsorte wird ebenfalls durch direkt verbundene Betätigungseinrichtungen verschlossen und durch einen Mechanismus oder Reibungskräfte zwischen der Gleittür und dem Rahmen der Tür an Ort und Stelle gehalten. Die Gleittür ist weniger voluminös als die Klapptür, kann aber auch dazu neigen, wegen der direkten Verbindung zu verkanten. Zusätzlich sind manche Gleittüren aufgrund der Reibung zwischen der Tür und dem Rahmen schwierig zu bedienen.

Daraus folgt, daß es einen Bedarf nach einer Zugangstür zur Verwendung im Zusammenhang mit einem Briefumschlagausgabegerät für einen Bankautomaten, die kompakt ist, leicht zu bedienen ist, welche nicht durch Fehler der Kunden verkantet werden kann und welche in eine geschlossene Position verschlossen werden kann.

Die EP 0 420 163 beschreibt eine Vorrichtung für die Ausgabe von Banknoten und das Drucken von Quittungen.

Beschreibung der Erfindung

Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Ausgabegerät für Umschläge in einem Bankautomaten bereitzustellen.

Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Tür für ein Ausgabegerät für Umschläge bereitzustellen, welche selektiv verriegelbar ist.

Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Tür für ein Ausgabegerät für Umschläge bereitzustellen, welche ausklinkbar in einer offenen Stellung gehalten werden kann.

Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Ausgabegerät für Umschläge bereitzustellen, welches nicht leicht verkantet werden kann oder durch Fehler oder Herumhantieren unbrauchbar gemacht werden kann.

Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Tür für ein Ausgabegerät für Umschläge bereitzustellen, welche aus der offenen Stellung jederzeit ohne Schaden verschlossen werden kann.

Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Ausgabegerät für Umschläge bereitzustellen, welches kompakt und einfach zu bedienen ist.

Weitere Ziele der vorliegenden Erfindung werden in den folgenden besten Formen der Ausführung der Erfindung und den beigefügten Ansprüchen ersichtlich.

Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Zugangstürvorrichtung für einen Bankautomaten mit

einem Rahmen,

einer an dem Rahmen befestigten beweglichen Tür, wobei die Tür in einer Längsrichtung zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position beweglich ist, die eine erste Fläche hat, wobei die erste Fläche einen Schlitz darin enthält, wobei der Schlitz einen ersten Kerbabschnitt, der sich in einer Richtung quer zu der Längsrichtung erstreckt, und einen zweiten Kerbabschnitt einschließt, der sich in der Querrichtung erstreckt, wobei der zweite Kerbabschnitt längs von dem ersten Kerbabschnitt angeordnet ist, und wobei der Schlitz einen Mittelabschnitt zwischen dem ersten und dem zweiten Kerbabschnitt umfaßt,

einem ersten in den Schlitz eingreifenden Teil,

einer Betätigungseinrichtung in Betriebsverbindung mit dem ersten Teil, die das erste Teil in dem Schlitz selektiv in der Querrichtung bewegt,

wobei in der ersten Position der Tür das erste Teil in dem ersten Kerbabschnitt in Eingriff bringbar ist und in der zweiten Position der Tür das Teil in dem zweiten Kerbabschnitt in Eingriff bringbar ist, bereitgestellt.

Die Erfindung stellt ebenfalls ein Verfahren zum Geschlossenhalten einer Zugangstür eines Bankautomaten und zum selektiven Ermöglichen des Öffnens der Tür mit den Schritten des Ineingriffbringens eines ersten bewegbaren Teiles in einem ersten Kerbabschnitt eines Schlitzes in Betriebsverbindung mit der Tür, wobei sich der erste Kerbabschnitt in einer Querrichtung erstreckt, wobei die Bewegung der Tür in einer Längsrichtung verhindert wird, wenn sich das erste Teil in dem ersten Kerbabschnitt in Eingriff befindet,

Bewegens des ersten bewegbaren Teils in der Querrichtung aus dem ersten Kerbabschnitt und Eingreifens des ersten Teiles in einem sich längs erstreckenden Mittelabschnitt des Schlitzes,

Bewegens der Tür in einer Längsrichtung zu einer offenen Position, wobei das erste Teil in dem Mittelabschnitt in Eingriff ist, wenn die Tür bewegt wird,

und des Bewegens des ersten Teiles weiterhin in der Querrichtung, um mit einem zweiten Kerbabschnitt des Schlitzes in Eingriff zu kommen, wodurch die Tür in der offenen Position gehalten wird.

Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird ein Umschlagausgabegerät in dem Bankautomaten verwendet. Das Ausgabegerät schließt einen Umschlaghalter ein, welcher einen Vorrat an Umschlägen hält. Das Umschlagausgabegerät ist in der Maschine angebracht. Das Ausgabegerät schließt den Rahmen ein, welcher im allgemeinen eben und rechteckig ist. Der Rahmen hat eine Öffnung, welche eine größere Dimension als die Breite eines Umschlags hat, so daß ein Umschlag leicht von einem Kunden durch die Öffnung gezogen werden kann.

Das Ausgabegerät schließt ferner die Tür ein, welche so dimensioniert ist, daß sie über die Öffnung in dem Rahmen paßt. Die Tür hat eine erste Seite, welche nach innen in die Öffnung weist und eine zweite Seite, welche zu dem Kunden hin gerichtet ist. Die Tür ist an dem Rahmen befestigt, so daß sie längs zwischen einer geschlossenen ersten Position, in welcher die Tür die Öffnung vollständig abdeckt, und einer offenen zweiten Position gleiten kann. Die Tür schließt weiterhin einen Handgriff auf ihrer zweiten Seite ein, welcher von dem Benutzer des ATM manuell ergriffen werden kann. Der Schlitz kann in der Tür ausgespart und in diese integriert sein.

Das Ausgabegerät kann auch ein zweites Teil einschließen, welches gleitbar an dem Rahmen angebracht sein kann. Das zweite Teil ist an dem Rahmen in Querrichtung zwischen vorderen, hinteren und mittleren Positionen bewegbar. Das zweite Teil schließt einen daran befestigten Stift ein. Das erste Teil kann drehbar an dem Stift des zweiten Teils angebracht sein.

Wenn die Tür in der ersten Position ist, befindet sich das erste Teil in dem ersten Kerbabschnitt des Schlitzes. Wenn die Tür in der zweiten Position ist, greift das erste Teil in den zweiten Kerbabschnitt ein. Wenn die Tür sich zwischen der ersten und der zweiten Position befindet, greift das erste Teil in den Mittelabschnitt des Schlitzes ein.

Das Ausgabegerät kann weiterhin eine Feder einschließen, welche das zweite Teil zu der rückwärtigen Position hin vorspannt. Eine Betätigungseinrichtung steht mit dem zweiten Teil in Betriebsverbindung. Die Betätigungseinrichtung bewegt das zweite Teil und bewegt dadurch das erste Teil gegen die Kraft der Feder in der Querrichtung.

Wenn die Tür in der geschlossenen ersten Position ist, spannt die Feder das erste Teil in den ersten Kerbabschnitt hinein vor, so daß die Tür verschlossen ist. Auf den Handgriff ausgeübte Kraft wird die Tür nicht öffnen. Wenn der Kunde eine Eingabevorrichtung des ATM bedient und anzeigt, daß er eine Einlage vornehmen will, welche einen Umschlag erfordert, erzeugt der Bankautomat ein elektrisches Signal, welches die Betätigungseinrichtung dazu bringt, das zweite Teil in die mittlere Position zu bewegen. Draus folgt, daß das erste Teil sich aus dem ersten Kerbabschnitt heraus und in den Mittelabschnitt des Schlitzes hinein bewegt, wobei die Tür durch die Kraftanwendung auf den Handgriff durch den Kunden in der Längsrichtung bewegt werden kann.

Wenn die Tür in die offene zweite Position bewegt wird, bewegt die Betätigungseinrichtung das zweite Teil in die vordere Position, da das erste Teil sich von dem Mittelabschnitt des Schlitzes in den zweiten Kerbabschnitt hinein bewegt. In dieser zweiten Position wird die Tür lösbar offen gehalten. Falls der Benutzer ausreichende Schließkraft auf den Handgriff ausübt, gestattet eine stumpfwinklige Oberfläche zwischen dem zweiten Kerbabschnitt und dem Mittelabschnitt des Schlitzes dem ersten Teil, gegen die Kraft der Betätigungseinrichtung zurück in den Mittelabschnitt geführt zu werden. Dies ermöglicht es, die Tür manuell in der Längsrichtung in die geschlossene Position zu bewegen.

Falls die Tür durch den Kunden in der zweiten Position gelassen wird, bewegt die durch die Feder ausgeübte Kraft, nach dem Wegfall des elektrischen Signals an die Betätigungseinrichtung, das zweite Teil in die mittlere Position hinein. Daraus folgt, daß sich das erste Teil von dem zweiten Kerbabschnitt des Schlitzes in den Mittelabschnitt hinein bewegt. Dies ermöglicht es der Tür, sich mittels Schwerkraft oder anderer Mittel zu der ersten Position zu bewegen. Nach Erreichen der geschlossenen Position bewegt die Feder das zweite Teil zu der hinteren Position und das erste Teil bewegt sich von dem Mittelabschnitt des Schlitzes in den ersten Kerbabschnitt hinein. Sobald sich das erste Teil in dem ersten Kerbabschnitt befindet, verhindert es wieder, daß die Tür von einem Kunden geöffnet wird.

Kurze Beschreibung der Zeichnung

1 ist eine dreidimensionale Ansicht des Umschlagausgabegeräts der vorliegenden Erfindung in Explosionsdarstellung.

2 ist eine transparente Ansicht des Umschlagausgabegeräts der vorliegenden Erfindung von vorne, in der offenen zweiten Position gezeigt.

3 ist eine transparente Ansicht des Umschlagausgabegeräts der vorliegenden Erfindung von vorne, in der geschlossenen ersten Position gezeigt.

4 ist eine Frontansicht des Schlitzes und des ersten Teils der vorliegenden Erfindung.

Beste Ausführungsmöglichkeiten der Erfindung

Nunmehr Bezug nehmend auf die Zeichnungen und besonders auf 1, wird darin eine bevorzugte Ausführungsform des Umschlagausgabegeräts der vorliegenden Erfindung gezeigt, das allgemein mit 50 bezeichnet wird. Das Umschlagausgabegerät ist Teil eines Bankautomaten (ATM) und dazu gebaut, einen Kunden, der einen ATM bedient, Zugang zu Umschlägen zu verschaffen, in welchen Einlagen von Devisen, Schecks oder anderen Wertsachen in den ATM durch einen separaten Einlagenannahmemechanismus eingeführt werden können.

Das Umschlagausgabegerät schließt einen allgemein ebenen und rechteckigen Rahmen 10 ein. Der Rahmen hat zwei in 1 gezeigte Teile. Ein erster Rahmenteil 78 ist durch Befestigungseinrichtungen 80 mit einem zweiten Teil 80 verbunden. Der Rahmen schließt eine rechteckige Öffnung 12 ein. Die Breite der Öffnung ist etwas größer dimensioniert als die Breite eines Einlageumschlags.

Das Ausgabegerät schließt eine Tür 14 ein, welche so dimensioniert ist, daß sie die Öffnung 12 abdeckt. Die Tür ist gleitbar an dem Rahmen 10 angebracht, so daß sie sich in einer Längsrichtung zwischen einer in 3 gezeigten geschlossenen ersten Position und einer in 2 gezeigten offenen Position bewegen kann. In der geschlossenen Position deckt die Tür die Öffnung des Rahmens vollständig ab. In der offenen Position wird es dem Benutzer ermöglicht, einen inneren Bereich des Ausgabegeräts durch die Öffnung 12 hindurch zu erreichen.

Die Tür 18 ist gleitbar an dem Rahmen angebracht und wird dazu gezwungen, sich zwischen den Führungen 30, die sich von einer Front 40 aus nach hinten erstrecken, zu bewegen. Die Front wird durch Befestigungseinrichtungen 56 an dem Rahmen gehalten. Eine Dichtung 54 erstreckt sich zwischen der Front und dem Rahmen.

Die Tür 14 hat eine erste Seite 16 und eine zweite Seite 18. Die zweite Seite 18 ist für einen Kunden durch die Öffnung in der Flächenplatte zugänglich, wenn die Tür in der geschlossenen Position ist. Die Tür hat einen Schlitz 20 an ihrer ersten Seite, welcher in die Tür integriert ist. Die Tür schließt ferner einen manuell ergreifbaren Handgriff 22 ein, welcher sich von der zweiten Seite 18 aus nach außen erstreckt. Der Handgriff 22 ermöglicht es dem Benutzer des ATM, die Tür selektiv zwischen der geöffneten und der geschlossenen Position hin und her zu bewegen, wenn die Tür sich in unverriegeltem Zustand befindet.

Der Schlitz 20 ist am besten in den 2, 3 und 4 gezeigt. Der Schlitz wird durch eine ununterbrochene Wand 23 begrenzt, welche sich an der ersten Fläche der Tür nach innen erstreckt. Wie in 4 gezeigt, hat der Schlitz einen ersten Kerbabschnitt 24, der sich in einer Richtung quer zu der Längsrichtung erstreckt. Der Schlitz hat auch einen zweiten Kerbabschnitt 26, der sich in der Querrichtung erstreckt. Die zweite Kerbe ist längs der ersten Kerbe angeordnet. Der Schlitz schließt weiterhin einen Mittelabschnitt 28 ein, welcher sich zwischen dem ersten und dem zweiten Kerbabschnitt erstreckt.

Eine erste Gestelloberfläche 32 begrenzt das untere Ende des ersten Kerbabschnitts. Die erste Gestelloberfläche 32 erstreckt sich quer, allgemein normal zu dem Mittelabschnitt des Schlitzes. Der Schlitz 20 schließt ferner eine zweite Gestelloberfläche 34 ein, welche das obere Ende des zweiten Kerbabschnitts des Schlitzes begrenzt. Die zweite Gestelloberfläche 32 erstreckt sich allgemein in einem stumpfen Winkel im Verhältnis zu dem Mittelabschnitt de Schlitzes. Die zweite Gestelloberfläche 32 ist in einem Bogen gekrümmt, welcher an dem Mittelabschnitt des Schlitzes endet.

Das Ausgabegerät schließt ein zweites Teil 42 ein. Das Teil 42 schließt zwei Führungsschlitze 66 ein, die der Länge nach voneinander angeordnet sind und welche sich in der Querrichtung erstrecken. Das zweite Teil ist gleitbar an dem Rahmen an Stiften 76 angebracht, welche sich von dem Rahmenteil 80 nach hinten erstrecken. Jeder Stift hat einen daran befestigten Abstandshalter 74, welcher rollbar an dem Stift befestigt ist. An den Stiften 76 befestigte Unterlegscheiben 70 und Befestigungseinrichtungen 68 halten das zweite Teil an dem Rahmen, während sie es ihm ermöglichen, sich in der Querrichtung zu bewegen. Sobald das zweite Teil sich bewegt, rollen die Abstandshalter 74 in die Schlitze 66, was deren Bewegung erleichtert. Das zweite Teil 42 ist zwischen einer in 2 gezeigten vorderen Position, einer in 3 gezeigten hinteren Position und einer sich dazwischen befindlichen mittleren Position bewegbar.

Das zweite Teil schließt weiterhin einen Stift 38 ein, welcher sich von dem zweiten Teil und in Richtung auf die Öffnung des Rahmens hin erstreckt. Ein erstes Teil 36, welches eine Walze ist, ist drehbar an dem Stift 38 befestigt und wird daran durch eine Klammer gehalten. Das erste Teil 36 greift in den Schlitz 20 der Tür 14 ein. Eine Spannfeder 44 ist sowohl mit einem sich nach hinten erstreckenden Stift 82 als auch mit einem Stift 84 an dem zweiten Teil verbunden.

Eine Elektromagnet-Betätigungseinrichtung 46 ist an dem Rahmen befestigt und durch einen Lastösenbolzen 64 betrieblich mit dem zweiten Teil verbunden. Die Betätigungseinrichtung reagiert auf ein von dem ATM erzeugten elektrisches Signal. Das elektrische Signal bringt die Betätigungseinrichtung dazu, das zweite Teil in 2 nach links in Richtung auf die vordere Position zu bewegen.

Das Umschlagausgabegerät schließt einen Umschlaghalter 48 ein, welcher eine Bodenwand 72 und zwei Seitenwände 52 hat. Die Seitenwände sind in Abstand zueinander angeordnet, um Umschläge der Länge nach in der Längsrichtung gestapelt und geführt zu halten. Der Umschlaghalter ist mit Befestigungseinrichtungen 62 an einer Trägerplatte 60 befestigt. Der Umschlaghalter schließt eine Vorderwand mit einer Zugangsöffnung 86 an deren Boden ein, durch welche die in dem Halter enthaltenen Umschläge manuell entfernt werden können, wenn sich die Tür in der offenen Position befindet.

Das Umschlagausgabegerät stellt die automatische Regulierung des Verriegelns, des Entriegelns, des Offenhaltens und des Wiederverriegelns der Tür des Umschlagausgabegeräts bereit. Wenn die Tür in der geschlossenen Position verriegelt ist, greift das erste Teil 36 in den ersten Kerbabschnitt 24 des Schlitzes 20 ein. In dieser Position wird die Bewegung der Tür in der Längsrichtung durch den Eingriff des Teils 36 in die erste Gestelloberfläche 32 der Wand 23 verhindert.

Wenn ein Kunde, der den ATM benutzt, durch eine Eingabevorrichtung, wie etwa einen Knopf oder ein Eingabefeld, anzeigt, daß der Kunde es wünscht, eine Einlagetransaktion durchzuführen, die einen Umschlag erfordert, wird die Tür durch einen Prozessor, welcher den Betrieb der den ATM antreibenden Betätigungseinrichtung 46 mit einem elektrischen Signal steuert, entriegelt. Die Betätigungseinrichtung bewegt das bewegbare Teil 36 quer von dem ersten Kerbabschnitt 24 aus gegen die Kraft der Feder 44. Das Teil 36 wird aus dem ersten Kerbabschnitt 24 heraus bewegt und greift in die Wand 23 an der dem ersten Kerbabschnitt gegenüberliegenden Seite ein, was eine weitere Bewegung in der Querrichtung verhindert. In dieser Position ist das Teil 36 in dem sich der Länge nach erstreckenden Mittelabschnitt 28 des Schlitzes 20 positioniert und die Betätigungseinrichtung 46 hat sich ungefähr um die Hälfte ihres Anschlags bewegt. Ein die Maschine bedienender Kunde kann dann die Tür 14 in der Längsrichtung in die in 2 gezeigte offene Position bewegen. Sobald der Kunde die Tür öffnet, dreht sich das Teil 36, wie in den 23 gezeigt, in Eingriff mit der Wand 23 auf der linken Seite des Schlitzes.

Wenn die Tür die vollständig geöffnete Position erreicht, bewegt sich das erste Teil weiter in der Querrichtung, da die Betätigungseinrichtung 46 ihren Anschlag abschließt, und kommt mit einem zweiten Kerbabschnitt 26 des Schlitzes 20 in Eingriff. Die Tür wird in dieser Position verharren, bis das elektrische Signal an die Betätigungseinrichtung unterbrochen wird oder bis die Tür manuell geschlossen wird. Bei einer in geöffneter Position befindlichen Tür kann der Kunde Umschläge durch die Öffnung 12 aus dem Umschlaghalter entnehmen.

Die Tür kann geschlossen werden, indem man die Tür manuell nach unten bewegt. Wenn eine abwärts gerichtete Kraft angewendet wird, greift das erste Teil in die stumpfwinkelige Gestelloberfläche 34 ein, die den zweiten Kerbabschnitt begrenzt, und wird gegen die Kraft der Betätigungseinrichtung aus dem zweiten Kerbabschnitt in den Mittelabschnitt des Schlitzes hinein bewegt. In diesem Zustand kann die Tür nach Wunsch bis zum Abschalten der Betätigungseinrichtung 46 wiederholt manuell geöffnet und geschlossen werden.

Alternativ dazu kann die Tür durch Abschalten der Betätigungseinrichtung von der geöffneten Position aus geschlossen werden. Dies tritt unter Steuerung des Prozessors ein, wenn erfaßt wird, daß der Einlagenumschlag in den ATM hineingelangt ist oder nach einer anderen angemessenen Zeitspanne in dem Betriebsablauf des ATM. Das Abschalten der Betätigungseinrichtung 46 bringt das zweite Teil 42 dazu, sich, wie in 2 gezeigt, nach rechts zu bewegen. Dies bringt das erste Teil 36 dazu, sich aufgrund der Kraft der Feder 44 aus dem zweiten Kerbabschnitt 26 heraus und in den Mittelabschnitt 28 des Schlitzes 20 hinein zu bewegen. Das Teil 36 greift in die Wand ein, die die rechte Seite des Schlitzes gegenüber dem zweiten Kerbabschnitt begrenzt. Wenn dies eintritt, fällt die Tür 14 durch Schwerkraft in die geschlossene Position. Sobald sich das zweite Teil in geschlossener Position befindet, spannt die Feder 44 es zu der rückwärtigen Position zurück vor, wobei das Teil 36 in dem ersten Kerbabschnitt 24 ruht. Sobald das erste Teil 36 sich in dem ersten Kerbabschnitt 24 befindet, verhindert die erste Gestelloberfläche 32 das Öffnen der Tür, bis die Betätigungseinrichtung erneut angeschaltet wird.

Zu bemerken ist, daß die Bewegung der Tür 14 zwischen der offenen und der geschlossenen Position durch das erste Teil 36 erleichtert wird, das rollbar in Eingriff mit der Innenfläche der Wand 23, welche den Schlitz 20 begrenzt, kommen kann. Genauso wird die Bewegung des zweiten Teils 42 durch die Drehung der Abstandshalter 74 in dem Schlitz 66 erleichtert.

Obwohl in den Zeichnungen die Gestelloberfläche 32 als sich normal zu dem Mittelabschnitt der Kerbe erstreckend gezeigt wird, kann sie sich bei anderen Ausführungsformen in einem etwas spitzeren Winkel erstrecken. Daraus folgt, daß Versuche, die Tür zu öffnen, wenn das erste Teil sich in dem ersten Kerbabschnitt befindet, dazu neigen werden, das erste Teil weiter in den ersten Kerbabschnitt hinein zu ziehen, was die Tür verriegelt hält. Die Wand 23 in dem Bereich der ersten Gestelloberfläche kann verstärkt oder stärker gemacht sein, um größeren Öffnungskräften zu widerstehen.

Der Umschlagausgabegerät-Türmechanismus der vorliegenden Erfindung ist widerstandsfähig, effizient und verbraucht wenig Raum im Inneren des ATM. Er ist auch keinem Zerbrechen durch Kunden ausgesetzt, die ihn zu unpassenden Zeitpunkten in dem maschinellen Betriebsablauf von der offenen in die geschlossene Position bewegen. Obwohl die Kerbabschnitte des Schlitzes bei der bevorzugten Ausführungsform sich in quer entgegengesetzten Richtungen erstrecken, können bei anderen Ausführungsformen andere Konfigurationen verwendet werden. Genauso kann sich bei anderen Ausführungsformen der Mittelabschnitt des Schlitzes zwischen den Kerbabschnitten in einer anderen als in der Richtung erstrecken, in welcher sich die Tür bewegt. Während bei der bevorzugten Ausführungsform die Tür manuell bewegt wird, kann bei anderen Ausführungsformen das Öffnen und Verschließen der Tür durch einen geeigneten Mechanismus erfolgen.

Auf diese Weise erreicht die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung die oben genannten Ziele, beseitigt Schwierigkeiten, auf die man bei der Benutzung von früheren Vorrichtungen traf und erzielt die hier beschriebenen Ergebnisse.

In der vorangehenden Beschreibung sind bestimmte Begriffe zwecks Kürze, Klarheit und Verständlichkeit verwendet worden. Es sollten daraus jedoch keine unnötigen Beschränkungen abgeleitet werden, weil diese Begriffe Beschreibungszwecken dienen und dazu neigen, zu verallgemeinern. Darüber hinaus sind die hier gegebenen Beschreibungen und Zeichnungen nur beispielhaft und die Erfindung ist nicht exakt auf die gezeigten oder beschriebenen Details beschränkt. Ferner soll jede Eigenschaft der Erfindung, welche als Mittel zur Durchführung einer Funktion beansprucht wird, so aufgefaßt werden, daß sie alle Mittel einbezieht, die in der Lage sind, die Funktion auszuführen, und soll nicht auf das hier gezeigte oder beschriebene bestimmte Mittel oder seine Entsprechungen beschränkt sein.

Indem die Eigenschaften, Entdeckungen und Prinzipien der Erfindung beschrieben wurden, werden die Art und Weise, wie sie konstruiert ist und betrieben wird und die Vorteile und die erzielten nützlichen Ergebnisse, sowie die neuen und nützlichen Strukturen, Vorrichtungen, Elemente, Anordnungen, Teile, Kombinationen, Systeme, die Ausstattung, die Vorgänge und Verhältnisse auf die beigefügten Ansprüche ausgeweitet.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung für einen Bankautomaten mit:

    einem auf dem Automaten gehalterten Rahmen;

    einer auf dem Rahmen beweglich angebrachten Tür, die in einer Längsrichtung zwischen einer ersten und einer zweiten Position bewegbar ist und eine erste Fläche hat; dadurch gekennzeichnet, daß:

    auf der ersten Fläche ein Schlitz vorgesehen ist, der sich allgemein in einer Ebene parallel zu der Längsrichtung erstreckt und einen ersten Kerbabschnitt aufweist, der sich allgemein in der Ebene und in einer Querrichtung relativ zu der Längsrichtung erstreckt, und einen zweiten Kerbabschnitt hat, der sich im allgemeinen in der Ebene und in der Querrichtung erstreckt und in der Längsrichtung von dem ersten Kerbabschnitt angeordnet ist, wobei der Schlitz ferner einen Mittelabschnitt aufweist, der sich in der Ebene zwischen dem ersten und dem zweiten Kerbabschnitt erstreckt;

    ein erstes Teil in dem Schlitz in Eingriff ist;

    eine Betätigungseinrichtung mit dem ersten Teil in Betriebseingriff steht und betrieblich in der Lage ist, das in dem ersten Schlitz in Eingriff stehende erste Teil selektiv in Querrichtung zu bewegen;

    wobei in der ersten Position der Tür das erste Teil in dem ersten Kerbabschnitt in Eingriff bringbar ist und in der zweiten Position der Tür das Teil in dem zweiten Kerbabschnitt in Eingriff bringbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Mittelabschnitt des Schlitzes sich in der Längsrichtung erstreckt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Kerbabschnitt durch eine erste Gestelloberfläche (32) begrenzt ist, die sich allgemein normal zu der Ebene und zu der Längsrichtung erstreckt, und daß bei Positionieren der ersten Teiles in dem ersten Kerbabschnitt die Bewegung der Tür zu der zweiten Position durch Eingriff des ersten Teiles und der ersten Gestelloberfläche verhindert ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Kerbabschnitt durch eine zweite Gestelloberfläche begrenzt ist, die sich allgemein normal zu der Ebene und unter einem stumpfen Winkel relativ zu der Längsrichtung erstreckt, und daß bei Positionieren des ersten Teiles in dem zweiten Kerbabschnitt die Bewegung der Tür zu der ersten Position hin das erste Teil in geführter Eingriffslage mit der zweiten Gestelloberfläche in den Mittelabschnitt des Schlitzes hinein bewegt.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz mit der ersten Seite der Tür einstückig ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie aufweist:

    ein zweites Teil, das auf dem Rahmen bewegbar angebracht ist und betrieblich mit der Betätigungseinrichtung und dem ersten Teil verbunden ist, wobei das zweite Teil in einer Richtung im allgemeinen parallel zu der Ebene zwischen einer Vorwärtsposition, einer mittleren Position und einer rückwärtigen Position bewegbar ist;

    eine betrieblich mit dem zweiten Teil verbundene Feder, die das zweite Teil zu der rückwärtigen Position hin vorspannt;

    wobei in der ersten Position der Tür das erste Teil in Eingriff mit dem ersten Kerbabschnitt durch die Feder vorgespannt ist und das erste Teil in Abhängigkeit von der Betätigungseinrichtung in den Mittelabschnitt des Schlitzes bewegbar ist, wenn sich die Tür in der ersten Position befindet, und in den zweiten Kerbabschnitt, wenn sich die Tür in der zweiten Position befindet.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie ferner einen von Hand ergreifbaren Handgriff aufweist, der auf einer zweiten Seite der Tür angebracht ist, wodurch die Tür von Hand zwischen der ersten und zweiten Position dadurch bewegt werden kann, daß man eine Kraft auf den Handgriff aufbringt, wenn das erste Teil von dem ersten Kerbabschnitt wegbewegt ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung ferner aufweist:

    einen Handgriff, der an einer zweiten Seite der Tür angebracht ist, wobei die Tür von Hand zwischen der ersten und der zweiten Position bewegbar ist, wenn das erste Teil von dem ersten Kerbabschnitt wegbewegt ist;

    und wobei die Betätigungseinrichtung das erste Teil in Eingriff mit dem zweiten Kerbabschnitt bewegt, wenn sich die Tür in der zweiten Position befindet, und wobei das erste Teil von dem zweiten Kerbabschnitt zu dem Mittelabschnitt entgegen der Kraft der Betätigungseinrichtung in Abhängigkeit von der Handbewegung der Tür von der zweiten Position zu der ersten Position hin bewegbar ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung ein auf ein elektrisches Signal ansprechendes Solenoid aufweist, wodurch die Betätigungseinrichtung das zweite Teil zu der vorderen Position in Abhängigkeit von dem elektrischen Signal bewegt und die Feder das zweite Teil zu der rückwärtigen Position nach Aufhören des Signals bewegt.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz mit der ersten Seite der Tür einstückig ist, wobei der Mittelabschnitt des Schlitzes sich in der Längsrichtung erstreckt, der erste Kerbabschnitt sich normal zu dem Mittelabschnitt erstreckt, der zweite Kerbabschnitt auf einer Seite neben dem ersten Kerbabschnitt durch eine Gestelloberfläche begrenzt ist, die sich unter einem stumpfen Winkel relativ zu dem Mittelabschnitt erstreckt und auf einer quer gegenüberliegenden Seite des Mittelabschnittes von dem ersten Kerbabschnitt positioniert ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung ferner aufweist:

    einen auf einer zweiten Seite der Tür angebrachten Handgriff,

    wobei, wenn die Tür sich in der ersten Position befindet, die Übertragung des elektrischen Signals die Bewegung der Tür in Abhängigkeit von dem Aufbringen einer Kraft auf den Handgriff zu der zweiten Position hin ermöglicht, wobei sie lösbar gehalten ist und wobei die Tür aus der zweiten Position in die erste Position bewegbar ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Paar von Stiften aufweist, die unter Abstützung mit dem Rahmen verbunden sind, wobei das zweite Teil ein Paar von längs angeordneten Teilschlitzen aufweist, wobei einer des Paares von Schlitzen sich in einer im allgemeinen normalen Richtung durch jeden der Teilschlitze erstreckt, wodurch das zweite Teil in der Richtung allgemein parallel zu der Ebene in geführter Lage auf den Stiften bewegbar ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz durch eine kontinuierliche Wand begrenzt ist, die sich im allgemeinen normal zu der Ebene erstreckt, wobei das erste Teil drehbar in Eingriff mit der Wand bewegbar ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung betrieblich mit dem Rahmen verbunden ist, wobei die Bewegung der Tür in der Längsrichtung durch den Eingriff des ersten Teiles in mindestens einem der Kerbabschnitte verhindert ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Teil drehbar auf dem zweiten Teil angebracht ist und das erste Teil drehbar in Eingriff mit einer den Schlitz begrenzenden Wand bewegbar ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Stift einen drehbar auf diesem angebrachten Abstandshalter aufweist, die Abstandshalter sich in den zweiten Teilschlitzen erstrecken, wobei die Abstandshalter drehbar mit dem zweiten Teil in Eingriff bringbar sind.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie ferner einen Stift in Betriebsverbindung mit der Betätigungseinrichtung aufweist, wobei das erste Teil drehbar auf dem Stift angebracht ist, wodurch das erste Teil in dem Schlitz drehbar ist.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz eine Oberfläche des ersten Gestelles aufweist, die den ersten Kerbabschnitt des Schlitzes begrenzt, wobei die Oberfläche des ersten Gestelles sich allgemein normal zu der Ebene erstreckt und unter Anstoßen mit dem ersten Teil in Eingriff bringbar ist, um die Bewegung der Tür aus der ersten Position in die zweite Position zu verhindern, wenn das erste Teil in dem ersten Kerbabschnitt in Eingriff ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz eine zweite Gestelloberfläche aufweist, welche den zweiten Kerbabschnitt des Schlitzes begrenzt, wobei die zweite Gestelloberfläche sich neben die Schnittstelle des zweiten Kerbabschnittes und des Mittelabschnittes erstreckt und wobei der zweite Gestellabschnitt mit dem ersten Teil in Eingriff bringbar ist und das erste Teil in geführtem Eingriff mit diesem aus dem zweiten Kerbabschnitt zu dem Mittelabschnitt in Abhängigkeit von der Bewegung der Tür aus der zweiten Position zu der ersten Position hin bewegt.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz eine zweite Gestelloberfläche aufweist, welche den zweiten Kerbabschnitt in dem Schlitz begrenzt, wobei die zweite Gestelloberfläche sich neben die Schnittstelle des zweiten Kerbabschnittes und des Mittelabschnittes erstreckt, wobei der zweite Gestellabschnitt mit dem ersten Teil in Eingriff bringbar ist und das erste Teil in geführtem Eingriff mit diesem aus dem zweiten Kerbabschnitt zu dem Mittelabschnitt in Abhängigkeit von der Bewegung der Tür aus der zweiten Position zu der ersten Position hin bewegt.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Gestelloberfläche sich im allgemeinen normal zu der Ebene und unter einem stumpfen Winkel relativ zu dem Mittelabschnitt erstreckt.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Rahmen eine Öffnung zu einem Innenbereich in der Maschine hat, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung ferner aufweist: einen in dem Innenbereich angeordneten Umschlaghalter, der von Hand durch die Öffnung zugänglich ist, wenn die Tür sich in der zweiten Position befindet.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Rahmen eine Öffnung zu einem Innenbereich in der Maschine hat, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung ferner aufweist: einen in dem Innenbereich angeordneten Umschlaghalter, der eine Bodenwand und Seitenwände aufweist, wobei die Wände Umschläge in Flucht mit der Öffnung halten.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz durch eine kontinuierliche Wand begrenzt ist und das erste Teil drehbar ist, wobei das erste Teil drehbar mit einem Wandabschnitt in Eingriff bewegbar ist, welcher den Mittelabschnitt begrenzt, wenn die Tür zwischen der ersten und zweiten Position bewegt wird.
  25. Verfahren zum Geschlossenhalten einer Zugangstüre eines Bankautomaten und zum selektiven Ermöglichen des Öffnens der Tür, gekennzeichnet durch folgende Schritte:

    Ineingriffbringen eines ersten bewegbaren Teiles in einem ersten Kerbabschnitt eines Schlitzes in Betriebsverbindung mit der Tür, wobei sich der erste Kerbabschnitt in einer Querrichtung erstreckt, wobei die Bewegung der Tür in einer Längsrichtung verhindert wird, wenn sich das erste Teil in dem ersten Kerbabschnitt in Eingriff befindet;

    Bewegen des ersten bewegbaren Teiles in der Querrichtung aus dem ersten Kerbabschnitt und Eingreifen des ersten Teiles in einem sich längs erstreckenden Mittelabschnitt des Schlitzes;

    Bewegen der Tür in einer Längsrichtung zu einer offenen Position, wobei das erste Teil in dem Mittelabschnitt in Eingriff ist, wenn die Tür bewegt wird;

    und ferner Bewegen des ersten Teiles in der Querrichtung, um mit einem zweiten Kerbabschnitt des Schlitzes in Eingriff zu kommen, wodurch die Tür in der offenen Position gehalten wird.
  26. Verfahren nach Anspruch 25, wobei der zweite Kerbabschnitt eine winkelig angestellte Gestelloberfläche aufweist, die sich unter einem stumpfen Winkel von dem Mittelabschnitt des Schlitzes erstreckt, ferner gekennzeichnet durch: Bewegen des ersten Teiles in geführtem Eingriff mit der abgewinkelten Gestelloberfläche des zweiten Kerbabschnittes zu dem Mittelabschnitt des Schlitzes dadurch, daß die Tür aus der zweiten Position zu der ersten Position hin gedrückt wird.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






IPC
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textilien; Papier
E Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik

Anmelder
Datum

Patentrecherche


Copyright © 2008 Patent-De Alle Rechte vorbehalten. eMail: info@patent-de.com