Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anlage zur Gewinnung
von Saft aus Zuckerrüben für die industrielle Zuckerherstellung, bei dem die zuvor
gewaschenen Zuckerrüben zerkleinert werden und die zerkleinerte Rübenmasse in
eine feste und eine flüssige Phase getrennt wird.
Die Verarbeitung von Zuckerrüben zu Zucker ist im Laufe der letzten
Jahrzehnte ein großindustrieller Prozeß geworden, bei dem sehr viel Energie aufgewandt
werden muß und bei dem neben Zucker auch weitere Produkte anfallen. Diese werden
zum Teil als Tierfutter verwendet, die als Tierfutter wertvollsten Bestandteile
der Zuckerrübe fallen jedoch aus verfahrenstechnischen Gründen der Vernichtung
anheim.
In diesem großindustriellen Prozeß werden zuvor gründlich gewaschene
Zuckerrüben geschnitzelt und die Rübenschnitzel in beheizten Extraktionstürmen
mit Wasser ausgelaugt. Dazu muß erhitztes Frischwasser bereitgestellt werden.
Bei dieser Behandlung wird die gesamte Rübenmasse auf die Extraktionstemperatur
gebracht. Der erhaltene heiße Saft weist durch diese Behandlung einen höheren
Wassergehalt als der in der Rübe befindliche Saft auf.
Bei dieser Behandlung der Rübenschnitzel treten einige Probleme auf,
deren Lösung besondere Maßnahmen erfordert: Unter diesen Problemen sind es insbesondere
drei, die den Prozeßablauf in eine nicht immer erwünschte Richtung führen:
Das eine Problem ist das in der Rübe vorhandene Eiweiß, das man im Prozeß, und
zwar im beheizten Extraktionsturm, zu Aminosäuren abbaut, die es dann erforderlich
machen, den pH-Wert durch Zugabe von Calziumhydroxid zu steuern und die Aminosäuren
aus dem erzeugten Saft zu entfernen. Denn die Aminosäuren verändern den pH-Wert,
sind Ursache einer Inversion der Sacharose, führen damit zu Zuckerverlusten und
sind hinderlich bei der Zuckerkristallisation. Die im Prozeß erzeugten Aminosäuren
werden mit Kalk gebunden und das an sich als Tierfutter verwertbare Eiweiß geht
damit einer sinnvollen weiteren Nutzung verloren. Die Aminosäuren werden mit dem
Kalk auf landwirtschaftliche Äcker ausgetragen und haben dort kaum einen Düngewert,
während die in den Rüben enthaltenen Eiweiße ein an sich wertvolles Tierfutter
sind, das bei diesem Verfahren verlorengeht.
Ein anderes Problem ist das in den Rüben enthaltene Pektin, das aus
dem Saft entfernt werden muß, weil es bei den Prozeßtemperaturen dickflüssig wird
und in dem bisherigen Prozeßablauf zu einem schnellen Zusetzen der eingesetzten
Filter führt. Der Rohsaft kann daher nicht filtriert werden, ein weiterer Grund
für den Zusatz von Calziumhydroxid, um die Pektine abzubauen.
Ein drittes Problem sind mit den Rüben in den Prozeß eingeschleppte
Bakterien, die den Rüben bei ihrer Lagerung nichts tun, weil sie bei den während
der Rübenkampagne herrschenden Außentemperaturen untätig sind, die aber bei den
Temperaturen der Saftherstellung durch die Wärme im Extraktionsturm sehr aktiv
werden und nicht nur Zucker fressen, sondern durch ihre Stoffwechselprodukte den
Saft sauer machen, was man durch die Zugabe von Formalin zu kompensieren hat. Diese
Zugabe ist aus verschiedenen Gründen bedenklich.
Diese energieaufwendige und mit den aufgezeigten Problemen beladene
"heiße" Saftherstellung war im Laufe der Jahre wegen der immer größer werdenden
Verarbeitungsmengen an Zuckerrüben in den Zuckerfabriken notwendig geworden, um
den Zuckerfabrikationsprozeß möglichst kontinuierlich ablaufen zu lassen, obwohl
die industrielle Zuckerfabrikation einmal mit einer "kalten" Saftherstellung begonnen
hatte, wie sie heute noch bei der Herstellung von Speiseöl und Obstsäften teilweise
angewandt wird.
Die Erfindung vermeidet die Nachteile des Standes der Technik. Es
ist die Aufgabe der Erfindung, mit einfachen Mitteln den Prozeß der Saftherstellung
bei kontitinuierlichem Verfahrensablauf so zu gestalten, daß die Saftgewinnung
bei den während der Rübenkampagne herrschenden Temperaturen und dadurch energetisch
wesentlich günstiger abläuft und daß das in der Rübe enthaltene Eiweiß der tierischen
Ernährung zugeführt werden kann, und den Prozeß so auszuführen, daß die mit den
Zuckerrüben in den Prozeß eingeschleppten Bakterien nicht wirksam werden können.
Die Erfindung besteht darin, daß die Zerkleinerung der Zuckerrüben
bei normaler Außentemperatur während der Rübenkampagne durch einen Mahlvorgang
erfolgt, bei dem die Zellen mechanisch aufgeschlossen, aber nicht völlig auseinandergerissen
werden, daß man dann die gemahlene Rübenmasse bei derselben Temperatur in einer
Trennstufe, z.B. einer Zentrifuge oder Presse, in ihren flüssigen Anteil und ihren
festen Anteil trennt, daß man anschließend den festen Anteil einem weiteren Mahlvorgang
unterwirft, bei dem die Zellen weiter aufgeschlossen werden, und dann das Mahlprodukt
bei derselben Temperatur in einer weiteren Trennvorrichtung, z.B. einer Hochleistungszentrifuge,
wieder in einen flüssigen und einen festen Teil trennt, daß man den erhaltenen
kalten Saft nun schnell auf etwa 90° kurzzeitig erhitzt, ihn damit sterilisiert,
und ihm dann in geringer Menge ein Ausfällmittel, z.B. einen Elektrolyten, beimischt
und auf diese Weise das im Saft befindliche Eiweiß ausfällt, das man in einer
Trennstufe aus dem Saft entfernt, und daß man den erhaltenen Saft nun der Weiterverarbeitung
zuführt, während man das ausgefällte Eiweiß dem abgetrennten festen Teil wieder
zumischt.
Dieses Verfahren läßt sich kontinuierlich betreiben, es verbraucht
erheblich weniger Energie, weil nur der erhaltene Saft, nicht aber Feststoffmasse
und im Extraktionsturm zugefügtes Wasser erhitzt werden müssen, der Einsatz von
Kalk entfällt, der Einsatz an Chemikalien ist geringer geworden, insbesondere entfällt
die Verwendung von Formalin und Schwefeldioxid. Dabei wird das Eiweiß als solches
im Prozeßverlauf abgetrennt und kann als Viehfutter verwendet werden, indem es
der bis auf geringe Zuckerreste sonst nur noch Ballaststoffe enthaltenen Feststoffmasse
zugemischt wird.
Dadurch ist dieses Verfahren nicht nur technisch dem mit Extraktionsturm
arbeitenden bisherigen Verfahren überlegen, es arbeitet im Betrieb kostengünstiger
und ist auch bei der Anschaffung des Maschinenparkes in den Kosten günstiger.
Bei diesem Verfahren ist es vorteilhaft, wenn man den in beiden Trennstufen
erhaltenen Saft vor der kurzzeitigen Erhitzung miteinander mischt und somit dieselben
Maschinen für die Verarbeitung der aus den beiden Verarbeitungsstufen anfallenden
Säfte benutzt.
Um Verfärbungen des Saftes im Produktionsablauf zu vermeiden, die
auftreten können, wenn der Saft aus irgendwelchen Gründen längere Zeit in Berührung
mit atmosphärischer Luft stehen bleibt, ist es zweckmäßig, daß man die Behandlung
der Rübenmasse bis zu ihrer Erhitzung unter verminderter Sauerstoffanwesenheit
durchführt.
Zur Durchführung dieses Verfahrens dient eine Anlage zur Gewinnung
von Saft aus Zuckerrüben für die Zuckerherstellung mit einer Rübenwaschvorrichtung,
einer Rübenzerkleinerungsvorrichtung und einer Trennvorrichtung, die sich dadurch
auszeichnet, daß die Rübenzerkleinerungsvorrichtung eine Mühle oder Reibe ist,
durch deren Mahlvorgang, der bei normaler Außentemperatur während der Rübenkampagne
erfolgt, die Zellen mechanisch aufgeschlossen, aber nicht völlig auseinandergerissen
werden, daß der Rübenzerkleinerungsvorrichtung eine Trennvorrichtung, vorzugsweise
eine Zentrifuge oder Presse, nachgeschaltet ist, die die zerkleinerte Rübenmasse
in einen flüssigen Anteil und einen festen Anteil trennt, daß für den flüssigen
Anteil ein Sammelgefäß oder eine Rohrleitung vorgesehen ist und daß an den Ausgang
der Trennvorrichtung für den festen Anteil eine weitere Zerkleinerungsvorrichtung
angeschlossen und dieser eine weitere Trennvorrichtung, vorzugsweise in Form einer
Zentrifuge, nachgeschaltet ist, daß für den erhaltenen Saft eine Einrichtung zur
kurzzeitigen Hocherhitzung und eine Station zur Elektrolytzugabe und Eiweißausfällung
nachgeschaltet sind, daß dieser Station ein Separator zur Abtrennung des ausgefällten
Eiweiß nachgeschaltet ist und daß dieser Einrichtung eine Station zur Übergabe
des nun reinen Saftes an die Anlage zur Weiterverarbeitung zu Zucker nachgeschaltet
ist.
Dieser maschinelle Aufwand ist verglichen mit den bisherigen Produktionsanlagen
gering, kostengünstig einzukaufen, weil die benötigten Maschinen serienmäßig bereits
für andere Zwecke hergestellt werden und kostengünstig mit geringem Energieaufwand
zu betreiben sind. Dabei lassen sich diese Anlagen auch in kleinerem Stil ohne
wirtschaftliche Einbußen betreiben, so daß es möglich wird, die Saftherstellung
dezentral in kleineren Anlagen durchzuführen und die Zuckerkristallisation anderen
Orts zentral durchzuführen. Das würde zu einer weiteren Kosten- und Energieeinsparung
führen, denn die großen Mengen Zuckerrüben wären nur kurze Strecken zu transportieren,
die als Viehfutter und Düngemittel zu verwendenden Abfallprodukte ebenfalls nur
kurze Strecken, während der erzeugte Saft, in seiner Menge nur ein Bruchteil der
Rübenmenge, mit weniger Aufwand zur Weiterverarbeitung zu transportieren wäre.
Für die Eiweißnutzung ist es nutzvoll, daß der Einrichtung zur Abtrennung
des ausgefällten Eiweißes eine zu einem Feststoffmasse verarbeitenden Mischer führende
Fördervorrichtung nachgeschaltet ist.
Es besteht die Möglichkeit, daß den Zentrifugen eine mechanische
Preßvorrichtung vorgeschaltet ist.
Das anfallende Pektin kann ebenfalls gewonnen werden, indem es aus
dem Verfahrensgang abgetrennt wird.
Es fällt weniger Melasse an. Diese ist in einem für die menschliche
Ernährung geeigneten Zustand.
Das Wesen der Erfindung ist nachstehend anhand eines in der Zeichnung
schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Die Zeichnung
zeigt ein Blockbild der erfindungsgemäßen Anlage:
Über das Förderband 1 werden gewaschene Zuckerrüben einer Mühle 2 oder Reibe zugeführt,
deren Schneckenförderer die Zuckerrüben dem Mahlwerk oder der Reibe zuführt. Bei
diesem Mahlvorgang werden die Zellen der Zuckerrüben angerissen und mechanisch
aufgeschlossen, aber nicht vollständig zerstört. Aus der Mühle 2 oder Reibe wird
die zerkleinerte Rübenmasse mittels eines Förderers 3 einer ersten Trennstufe in
Form der Zentrifuge 4 zugeführt, aus der der flüssige Produktanteil Saft dem als
Erhitzungsvorrichtung dienenden Wärmetauscher 7 zugeführt wird, in welchem der
Rübensaft auf eine Temperatur von etwa 90°C in kurzer Zeit erhitzt wird. Der in
der ersten Trennstufe 4 anfallende Feststoff wird mittels eines weiteren Förderers
einer weiteren Mühle 5 zugeführt und in dieser so gemahlen, daß die Zellen vollständig
aufgeschlossen werden. Der erhaltene flüssige Teil dieser Masse wird ebenfalls
der Erhitzungsvorrichtung 7 zugeführt, nachdem er in der Trennstufe 6 von dem
Feststoffanteil getrennt wurde. Der in der Erhitzungsvorrichtung auf etwa 90°C
erhitzte Saft durchläuft eine Mischvorrichtung 8, in der dem Saft ein Mittel zur
Ausfällung des Eiweißes mittels der Förderpumpe 9 zugeführt wird. Der Saft fließt
dann in ein Beruhigungsgefäß 10, wo das Eiweiß ausflockt. Im nachgeschalteten
Separator 11 wird das Eiweiß abgetrennt und mittels der Fördereinrichtung 12 dem
Mischer 13 zugeführt. Der aus dem Separator 11 laufende Saft wird dann der Weiterverarbeitung
zu Zuckerprodukten, wie Kristallzucker, Flüssigzucker, Kandis etc. zugeführt.