| Dokumentenidentifikation |
DE202004001130U1 08.07.2004 |
| Titel |
Cellobrett |
| Anmelder |
Munz, Werner, 87700 Memmingen, DE |
| DE-Aktenzeichen |
202004001130 |
| Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) |
08.07.2004 |
| Registration date |
03.06.2004 |
| Application date from patent application |
27.01.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
G10G 5/00
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| Beschreibung[de] |
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Instrumente wie beispielsweise Celli benötigen bei Spielweise mit
Stachel ein Loch im Boden. Löcher in Bodenbelägen sind unerwünscht und bei Steinböden
zudem oft unmöglich. Deshalb wird in der Regel ein Hilfsmittel zwischen Stachelspitze
und Boden eingeschoben. Das Stachel- Loch liegt –ja nach Körpergröße, Stuhlhöhe
und Instrumenten- Beschaffenheit mehr oder weniger vom Spieler entfernt.
Stachel in Löchern im Boden verhindern das Verrutschen des Instrumentes
aufgrund von Körperbewegungen a) weg vom Spieler und b) nach der Seite.
Die zwischen Stachel und Boden eingeschobenen Hilfsmittel müssen bei
Bedarf sofort und ständig am Standort des Spielers verfügbar, also leicht transportierbar
und gegen Verrutschen auf jedem Bodenbelag fixierbar sein.
Das vorstehend beschriebene und als "Memminger Cellobrett MM" für
die Fabrikation vorgesehene Stachelbrett berücksichtigt und erfüllt mit der Summe
der in den Schutzansprüchen 1–29 beschriebenen kennzeichnenden Eigenschaften
- – alle sich aus der Praxis ergebenden Voraussetzungs-, Beanspruchungs-
und Situations- Varianten bezüglich
- – Körpergröße, Instrumentengröße, Stuhlbeschaffenheit, Fußbodenqualität,
sowie
- – die mit häufigen Ortswechseln und Transporten verbundene Studien- und
Konzertpraxis.
Stand der Technik
Es gibt bereits "Parkettschoner", "Stachelbrett", "Cellobrett' oder
ähnlich bezeichnete Hilfsmittel. Keines vereint die in den Schutzansprüchen 1 –
29 beschriebenen Eigenschaften.
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| Anspruch[de] |
- Stachelbrett zur Aufnahme von Stacheln vorzugsweise von Instrumenten,
bestehend aus "Blockelement-BE", 'Verbindungskordel-LKE", "Stuhlbeinschleife-SBS",
"Schieberohr-SR1" und "Schieberohr-SR2" (Zeichng 1 + 2).
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1, dessen Blockelement BE oberseitig
mit mindestens 5 Löchern für die Aufnahme von Stacheln von beispielsweise Instrumenten
wie beispielsweise Violoncelli versehen ist; dieses Blockelement wird nachfolgend
als "Stachelblock" bezeichnet.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 2 , dessen Stachelblock mit
2 durchgängigen Horizontal-Bohrungen B1 und 82 (Zeichng 3) versehen ist, durch welche
die Verbindungskordel LKE (Zeichng 1 u. 3) in Schlaufen zur Stuhlbeinschleife SBS
(Zeichng 1 u. 2) geführt wird.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 3, dessen Abstandskordel LKE
in der Länge ohne Schrauben Klemmen, Knöpfen oder Wickeln, sowie ohne Werkzeuge
oder ähnliche Hilfsmittel stufenlos verändert und trotzdem auf die eingestellte
Länge ausreichend fixiert werden kann.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 4 , das am Stuhlbein des Spielers
befestigt wird mittels der Stuhlbein- Schleife SBS.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 5, dessen Abstand zwischen BE
und Instrumentenspieler bzw. dessen Stuhl (Zeichng 1) auf jede Körpergröße einstellbar
und fixierbar ist auf Längen zwischen ca. 95 cm und ca. 140 cm, gemessen von Ende
Stuhlbeinschleife SBS bis Ende Blockelement BE.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 6, dessen Abstandskordel- Länge
LKE innerhalb ca. 15 Sekunden verändert werden kann.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 7, dessen kombinierte Verstell-
und Fixier- Eigenschaft auch dadurch erreicht wird, daß die Verbindungskordel LKE
zunächst einfach durch die am Stachelbrett vorhandene Bohrung B1 gezogen wird und
anschließend beide Kordelenden KKE und LKE gegenläufig durch die Bohrung B2 gezogen
werden (Zeichng 3). Dadurch entstehen die Kordelschleifen LKS und KKS, die in angezogenem
Zustand und in Kombination mit dem Schieberohr SR2 die Länge der Abstandskordel
fixieren.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 8, dessen Abstandskordel LKE
in der Länge durch Verschieben
a) des Schieberohres SR2 inklusive b) der im Schieberohr SR2 liegenden Verknotung
KN1 der unter Pos. 10 beschriebenen Schlaufe am kurten Kordelende KKE, sowie durch
c) anschließendes Angleichen der Kordellängen LKE und KKE über die Kordel- Schlaufen
LKS und KKS an den Bohrungen B1 und 82 verstellt werden kann (Zeichng 3).
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 9, dessen kurzes Kordelende
KKE zunächst a) durch das Schieberohr SR2 hindurchgeführt wird, dann b) durch einen
Metallring MR hindurchgeführt und anschließend so zu einer Schlaufe verknüpft wird,
daß zwischen Metallring MR und Schlaufen-Verknotung KN1 ca. 3–4 cm Abstand
besteht.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 10, über dessen gemäß Pos.
10. verknüpftes kurzes Kordelende mit Knoten KN1 das Schieberohr SR2 bis zum Anstoß
an den Metallring MR geschoben wird.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 11, dessen langes Kordelende
LKE zunächst durch das Schieberohr SR2 und anschließend durch den
Metallring MR geführt wird.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 12, dessen langes Kordelende
LKE a) durch das ca. 10 cm Schiebe- Rohr SR1 und b) durch das Kordel- Sicherungs-
Rohr KSR geschoben und anschließend durch den Könten KN2 zu einer ca. 25 cm langen
Schlaufe verknüpft wird, wodurch die Stuhlbein- Schleife SBS entsteht.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 13, dessen gem. Pos. 13 beschriebener
Knoten KN2 am langen Kordelende verdeckt wird mit dem Schieberohr SR1.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 14, dessen Stuhlbein- Schleife
SBS im Durchmesser der Stärke des Stuhlbeines angepasst werden kann, indem das Schieberohr
SR1 maximal 4 cm von dem Kordel-Sicherungs- Rohr KSR weggeschoben wird.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 15, dessen ca. 6 mm dickes
Kordel- Sicherungs- Rohr KSR verhindert, daß die Kordel unter einem Stuhlbein mit
labilem Stand und/oder Metall- Standkuppen versehentlich durch rutscht (Zeichng
2).
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 16, das es dem Künstler ermöglicht,
innerhalb des individuell fixierten Abstandes zwischen BE und SBS auch noch kurz
vor Spielbeginn oder während des Spiels den Abstand vom Stachel zu Stuhl zu verändern
durch Wechsel der zur Verfügung stehenden 5 Löcher in Blockelement BE.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 17, dessen Längen- Variabilität
es ermöglicht, die Stuhlbein-Schleife SBS wahlweise an einem vorderen oder einem
hinteren Stuhlbein zu befestigen.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 18, dessen Bestandteile bei
Befestigung am hinteren Stulhlbein den Fuß des Cellospielers nicht behindern. (Zeichng
1).
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 19, dessen Blockelement BE
auch das besonders gefährliche seitliche Verrutschen des Stachels verhindert, weil
die Unterseite des Blockelementes mit haftendem Material beschichtet ist, welches
nach längerem Gebrauch mit einem feuchten Lappen und handelsüblichen Feinwaschmitteln
von Bodenverschmutzungen wie z. B. Fett, Öl etc. gereinigt werden kann.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 20, dessen Blockelement- Hafteigenschaften
ausreichen für die ausnahmsweise Benutzung auch ohne Abstandskordel z. B. bei Sitzgelegenheiten
ohne Beine, wie z. B. Kirchenbänken.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 21, dessen Stachel- Löcher
äußerst widerstandsfähig und langlebiger sind als beispielsweise Löcher in einem
Holzblock, weil das Blockelement BE aus relativ hartem Material wie z. B. Hart-
PVC hergestellt ist.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 22, dessen Blockelement BE
weicher ist als Metall, weshalb die Stachelspitze des Instrumentes durch Benutzung
wenig oder nur geringfügig abstumpft.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 23, dessen Löcher im Blockelement
BE derart konisch und gleichzeitig schräg geformt sind, daß handelsübliche Stachel
über den dem Spieler zugewandten schrägen Lochrand zwar leicht in das Loch rutschen,
jedoch nur dann aus dem Loch genommen werden können, wenn das Instrument mindestens
0,6 cm angehoben wird. Diese spezielle Lochausbildung verhindert ein versehentliches
"Aus- dem Loch- Rutschen" während des Spiels.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 24, dessen Stachellöcher so
beschaffen sind, daß handelsübliche Stachel nur an der Spitze des Stachels aufliegen
und somit keine Minderung der Tonqualität auslösen.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 25, dessen Stachellöcher durch
die vorstehend beschriebene Ausgestaltung ein quietschendes Reiben handelsüblicher
Stachel an den Lochrändern verhindern.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 26, welches ein Gesamtgewicht
von 200 Gramm nicht übersteigt.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 27, das nach Umwickeln der
Kordel um das Blockelement BE ein Korpus- Ausmaß von 18 cm × 4,5 cm ×
2,5 cm nicht übersteigt.
- Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 28, welches aufgrund der geringen
Größe und des geringen Gewichtes auch im Instrumentenkasten und/oder Notenmappen
und/oder Kleidertaschen verstaut und transportiert werden kann und somit auch die
sich aus den Reisen und wechselnden Standorten des Künstlers ergebenden Anforderungen
erfüllt.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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