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Dokumentenidentifikation DE202004001130U1 08.07.2004
Titel Cellobrett
Anmelder Munz, Werner, 87700 Memmingen, DE
DE-Aktenzeichen 202004001130
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 08.07.2004
Registration date 03.06.2004
Application date from patent application 27.01.2004
IPC-Hauptklasse G10G 5/00

Beschreibung[de]

Instrumente wie beispielsweise Celli benötigen bei Spielweise mit Stachel ein Loch im Boden. Löcher in Bodenbelägen sind unerwünscht und bei Steinböden zudem oft unmöglich. Deshalb wird in der Regel ein Hilfsmittel zwischen Stachelspitze und Boden eingeschoben. Das Stachel- Loch liegt –ja nach Körpergröße, Stuhlhöhe und Instrumenten- Beschaffenheit mehr oder weniger vom Spieler entfernt.

Stachel in Löchern im Boden verhindern das Verrutschen des Instrumentes aufgrund von Körperbewegungen a) weg vom Spieler und b) nach der Seite.

Die zwischen Stachel und Boden eingeschobenen Hilfsmittel müssen bei Bedarf sofort und ständig am Standort des Spielers verfügbar, also leicht transportierbar und gegen Verrutschen auf jedem Bodenbelag fixierbar sein.

Das vorstehend beschriebene und als "Memminger Cellobrett MM" für die Fabrikation vorgesehene Stachelbrett berücksichtigt und erfüllt mit der Summe der in den Schutzansprüchen 1–29 beschriebenen kennzeichnenden Eigenschaften

  • – alle sich aus der Praxis ergebenden Voraussetzungs-, Beanspruchungs- und Situations- Varianten bezüglich
  • – Körpergröße, Instrumentengröße, Stuhlbeschaffenheit, Fußbodenqualität, sowie
  • – die mit häufigen Ortswechseln und Transporten verbundene Studien- und Konzertpraxis.
Stand der Technik

Es gibt bereits "Parkettschoner", "Stachelbrett", "Cellobrett' oder ähnlich bezeichnete Hilfsmittel. Keines vereint die in den Schutzansprüchen 1 – 29 beschriebenen Eigenschaften.


Anspruch[de]
  1. Stachelbrett zur Aufnahme von Stacheln vorzugsweise von Instrumenten, bestehend aus "Blockelement-BE", 'Verbindungskordel-LKE", "Stuhlbeinschleife-SBS", "Schieberohr-SR1" und "Schieberohr-SR2" (Zeichng 1 + 2).
  2. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1, dessen Blockelement BE oberseitig mit mindestens 5 Löchern für die Aufnahme von Stacheln von beispielsweise Instrumenten wie beispielsweise Violoncelli versehen ist; dieses Blockelement wird nachfolgend als "Stachelblock" bezeichnet.
  3. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 2 , dessen Stachelblock mit 2 durchgängigen Horizontal-Bohrungen B1 und 82 (Zeichng 3) versehen ist, durch welche die Verbindungskordel LKE (Zeichng 1 u. 3) in Schlaufen zur Stuhlbeinschleife SBS (Zeichng 1 u. 2) geführt wird.
  4. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 3, dessen Abstandskordel LKE in der Länge ohne Schrauben Klemmen, Knöpfen oder Wickeln, sowie ohne Werkzeuge oder ähnliche Hilfsmittel stufenlos verändert und trotzdem auf die eingestellte Länge ausreichend fixiert werden kann.
  5. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 4 , das am Stuhlbein des Spielers befestigt wird mittels der Stuhlbein- Schleife SBS.
  6. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 5, dessen Abstand zwischen BE und Instrumentenspieler bzw. dessen Stuhl (Zeichng 1) auf jede Körpergröße einstellbar und fixierbar ist auf Längen zwischen ca. 95 cm und ca. 140 cm, gemessen von Ende Stuhlbeinschleife SBS bis Ende Blockelement BE.
  7. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 6, dessen Abstandskordel- Länge LKE innerhalb ca. 15 Sekunden verändert werden kann.
  8. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 7, dessen kombinierte Verstell- und Fixier- Eigenschaft auch dadurch erreicht wird, daß die Verbindungskordel LKE zunächst einfach durch die am Stachelbrett vorhandene Bohrung B1 gezogen wird und anschließend beide Kordelenden KKE und LKE gegenläufig durch die Bohrung B2 gezogen werden (Zeichng 3). Dadurch entstehen die Kordelschleifen LKS und KKS, die in angezogenem Zustand und in Kombination mit dem Schieberohr SR2 die Länge der Abstandskordel fixieren.
  9. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 8, dessen Abstandskordel LKE in der Länge durch Verschieben

    a) des Schieberohres SR2 inklusive b) der im Schieberohr SR2 liegenden Verknotung KN1 der unter Pos. 10 beschriebenen Schlaufe am kurten Kordelende KKE, sowie durch c) anschließendes Angleichen der Kordellängen LKE und KKE über die Kordel- Schlaufen LKS und KKS an den Bohrungen B1 und 82 verstellt werden kann (Zeichng 3).
  10. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 9, dessen kurzes Kordelende KKE zunächst a) durch das Schieberohr SR2 hindurchgeführt wird, dann b) durch einen Metallring MR hindurchgeführt und anschließend so zu einer Schlaufe verknüpft wird, daß zwischen Metallring MR und Schlaufen-Verknotung KN1 ca. 3–4 cm Abstand besteht.
  11. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 10, über dessen gemäß Pos. 10. verknüpftes kurzes Kordelende mit Knoten KN1 das Schieberohr SR2 bis zum Anstoß an den Metallring MR geschoben wird.
  12. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 11, dessen langes Kordelende LKE zunächst durch das Schieberohr SR2 und anschließend durch den Metallring MR geführt wird.
  13. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 12, dessen langes Kordelende LKE a) durch das ca. 10 cm Schiebe- Rohr SR1 und b) durch das Kordel- Sicherungs- Rohr KSR geschoben und anschließend durch den Könten KN2 zu einer ca. 25 cm langen Schlaufe verknüpft wird, wodurch die Stuhlbein- Schleife SBS entsteht.
  14. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 13, dessen gem. Pos. 13 beschriebener Knoten KN2 am langen Kordelende verdeckt wird mit dem Schieberohr SR1.
  15. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 14, dessen Stuhlbein- Schleife SBS im Durchmesser der Stärke des Stuhlbeines angepasst werden kann, indem das Schieberohr SR1 maximal 4 cm von dem Kordel-Sicherungs- Rohr KSR weggeschoben wird.
  16. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 15, dessen ca. 6 mm dickes Kordel- Sicherungs- Rohr KSR verhindert, daß die Kordel unter einem Stuhlbein mit labilem Stand und/oder Metall- Standkuppen versehentlich durch rutscht (Zeichng 2).
  17. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 16, das es dem Künstler ermöglicht, innerhalb des individuell fixierten Abstandes zwischen BE und SBS auch noch kurz vor Spielbeginn oder während des Spiels den Abstand vom Stachel zu Stuhl zu verändern durch Wechsel der zur Verfügung stehenden 5 Löcher in Blockelement BE.
  18. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 17, dessen Längen- Variabilität es ermöglicht, die Stuhlbein-Schleife SBS wahlweise an einem vorderen oder einem hinteren Stuhlbein zu befestigen.
  19. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 18, dessen Bestandteile bei Befestigung am hinteren Stulhlbein den Fuß des Cellospielers nicht behindern. (Zeichng 1).
  20. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 19, dessen Blockelement BE auch das besonders gefährliche seitliche Verrutschen des Stachels verhindert, weil die Unterseite des Blockelementes mit haftendem Material beschichtet ist, welches nach längerem Gebrauch mit einem feuchten Lappen und handelsüblichen Feinwaschmitteln von Bodenverschmutzungen wie z. B. Fett, Öl etc. gereinigt werden kann.
  21. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 20, dessen Blockelement- Hafteigenschaften ausreichen für die ausnahmsweise Benutzung auch ohne Abstandskordel z. B. bei Sitzgelegenheiten ohne Beine, wie z. B. Kirchenbänken.
  22. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 21, dessen Stachel- Löcher äußerst widerstandsfähig und langlebiger sind als beispielsweise Löcher in einem Holzblock, weil das Blockelement BE aus relativ hartem Material wie z. B. Hart- PVC hergestellt ist.
  23. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 22, dessen Blockelement BE weicher ist als Metall, weshalb die Stachelspitze des Instrumentes durch Benutzung wenig oder nur geringfügig abstumpft.
  24. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 23, dessen Löcher im Blockelement BE derart konisch und gleichzeitig schräg geformt sind, daß handelsübliche Stachel über den dem Spieler zugewandten schrägen Lochrand zwar leicht in das Loch rutschen, jedoch nur dann aus dem Loch genommen werden können, wenn das Instrument mindestens 0,6 cm angehoben wird. Diese spezielle Lochausbildung verhindert ein versehentliches "Aus- dem Loch- Rutschen" während des Spiels.
  25. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 24, dessen Stachellöcher so beschaffen sind, daß handelsübliche Stachel nur an der Spitze des Stachels aufliegen und somit keine Minderung der Tonqualität auslösen.
  26. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 25, dessen Stachellöcher durch die vorstehend beschriebene Ausgestaltung ein quietschendes Reiben handelsüblicher Stachel an den Lochrändern verhindern.
  27. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 26, welches ein Gesamtgewicht von 200 Gramm nicht übersteigt.
  28. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 27, das nach Umwickeln der Kordel um das Blockelement BE ein Korpus- Ausmaß von 18 cm × 4,5 cm × 2,5 cm nicht übersteigt.
  29. Stachelbrett nach Schutzanspruch 1 bis 28, welches aufgrund der geringen Größe und des geringen Gewichtes auch im Instrumentenkasten und/oder Notenmappen und/oder Kleidertaschen verstaut und transportiert werden kann und somit auch die sich aus den Reisen und wechselnden Standorten des Künstlers ergebenden Anforderungen erfüllt.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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