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Dokumentenidentifikation DE202004003162U1 08.07.2004
Titel Halter für einen Farbroller
Anmelder Eugen Nölle e.K., 45549 Sprockhövel, DE
Vertreter Patentanwälte Dr. Solf & Zapf, 42103 Wuppertal
DE-Aktenzeichen 202004003162
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 08.07.2004
Registration date 03.06.2004
Application date from patent application 26.02.2004
IPC-Hauptklasse B44D 3/14

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Halter für einen Farbroller zum Auftragen von Wand- und Deckenfarben, bestehend aus einem geradlinigen, stangenförmigen Lagerabschnitt zum Aufstecken eines Farbrollers und aus einem Halteabschnitt.

Bei bekannten Haltern der genannten Art ist der Halteabschnitt mit einem Handgriff ausgebildet, mit dem der Roller zum Auftragen von Farbe geführt werden kann. Der Lagerabschnitt und der den Handgriff aufweisende Halteabschnitt bestehen in aller Regel aus einem stabilen gebogenen Metalldraht. In den meisten Fällen werden Farbroller im Handel, insbesondere in Selbstbedienungs-Baumärkten (SB-Handel), jeweils zusammen mit einem Handgriff-Halter angeboten, und zwar vielfach in einem zumindest teilweise verpackten Zustand. Dies hat für den Käufer den Nachteil, dass die Beschaffenheit des Farbrollers nicht genau geprüft werden kann, woraus eine Unsicherheit resultiert, ob der angebotene Farbroller den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht.

Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für Kunden insbesondere im SB-Handel eine Möglichkeit zu schaffen, auf einfache und anschauliche Weise die angebotenen Farbroller begutachten zu können.

Erfindungsgemäß wird dies mit einem Halter nach dem Anspruch 1 dadurch erreicht, dass der Halteabschnitt – anstatt eines Handgriffes – ein an einem Trägerbauteil eines Regals oder dergleichen befestigbares Befestigungselement aufweist. Auf diese Weise kann der Halter z. B. in einem SB-Markt zur offenen, unverpackten Präsentation eines Farbrollers an einem geeigneten Träger-Bauteil eines Regals oder einer Präsentationswand befestigt werden. Dies erfolgt sinnvollerweise in der Nähe der entsprechenden, zum Kauf entnehmbar gelagerten, jeweils mit Handgriff versehenen und zumindest teilweise verpackten Farbroller. Der zu präsentierende Farbroller wird in gleicher Weise auf den Lagerabschnitt des erfindungsgemäßen Halters aufgesteckt, wie er auch auf den entsprechenden Lagerabschnitt des Handgriffs aufgesteckt ist. Der Kunde kann dann den mittels des erfindungsgemäßen Halters offen plazierten Farbroller genau optisch und manuell begutachten, d. h. auch anfassen, und so mit erhöhter Sicherheit das seinen Vorstellungen entsprechende Produkt auswählen.

Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung enthalten.

Anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispiels soll die Erfindung genauer erläutert werden. Dabei zeigen:

1 eine Perspektivansicht eines erfindungsgemäßen Halters,

2 eine Teil-Draufsicht in Pfeilrichtung II gemäß 1,

3 einen vergrößerten Querschnitt in der Ebene III – III gemäß 2 und

4 eine Ansicht wie in 1, jedoch mit einem aufgesetzten Farbroller.

Ein erfindungsgemäßer Halter 1 besteht gemäß 1 aus einem geradlinigen, stangenförmigen Lagerabschnitt 2 zum Aufstecken eines Farbrollers 4 (siehe dazu 4) und aus einem Halteabschnitt 6.

Erfindungsgemäß weist der Halteabschnitt 6 ein Befestigungselement 8 derart auf, dass der gesamte Halter 1 an einem nicht dargestellten Trägerbauteil beispielsweise eines Präsentationsregals befestigt werden kann.

Bei der dargestellten, bevorzugten Ausführung sind der Lagerabschnitt 2 und der Halteabschnitt 6 einstückig von einem Metalldraht insbesondere mit kreisförmigem Querschnitt gebildet. Dabei ist der Halteabschnitt 6 ebenfalls geradlinig ausgebildet und schließt mit dem Lagerabschnitt 2 einen Winkel &agr; von vorzugsweise etwa 90° ein.

Das Befestigungselement 8 ist bevorzugt als Klemmhalterung ausgebildet und am freien, von dem Lagerabschnitt 2 wegweisenden Ende des Halteabschnittes 6 angeordnet. Mit Vorteil kann – wie dargestellt – das Befestigungselement 8 aus einem im Querschnitt im Wesentlichen U-förmigen bzw. umgekehrt U-förmigen Profilstück 10 mit zwei etwa parallelen Schenkelstegen 10a, 10b sowie einer sich durch ein Gewindeloch 12 des einen Schenkelsteges 10a (3) erstreckenden Klemmschraube 14 bestehen. Das Profilstück 10 bildet bzw. umschließt eine Klemmaufnahme 16 (3) zum Aufsetzen auf ein geeignetes, z. B. stegförmiges Tragelement (nicht dargestellt) eines Regals oder dergleichen. Die Klemmschraube 14 weist zweckmäßigerweise an ihrem außerhalb des Profilstückes 10 angeordneten Ende einen Betätigungsknopf 18 zum manuellen Drehen (Festschrauben und Lösen) ohne Werkzeug auf.

Das Befestigungselement 8 bzw. das Profilstück 10 ist bevorzugt mit dem Halteabschnitt 6 stoffschlüssig verbunden, insbesondere verschweißt. Bei der bevorzugten Ausführung ist das Profilstück 10 bezüglich seiner Profillängsachse X – X etwa senkrecht zu dem Halteabschnitt 6 und somit etwa parallel zu dem Lagerabschnitt 2 ausgerichtet.

Bei dem beispielhaft in 4 dargestellten Farbroller 4 kann es sich um eine praktisch beliebige Ausführung handeln, beispielsweise um einen Lammfellroller, Schaumstoffroller oder dergleichen.

Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Ferner ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmalen definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.


Anspruch[de]
  1. Halter (1) für einen Farbroller (4) zum Auftragen von Wand- und Deckenfarben, bestehend aus einem geradlinigen, stangenförmigen Lagerabschnitt (2) zum Aufstecken eines Farbrollers (4) und aus einem Halteabschnitt (6), dadurch gekennzeichnet, dass der Halteabschnitt (6) ein an einem Trägerbauteil oder dergleichen befestigbares Befestigungselement (8) aufweist.
  2. Halter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerabschnitt (2) und der Halteabschnitt (6) einstückig aus einem Metalldraht bestehen.
  3. Halter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteabschnitt (6) geradlinig ausgebildet ist und mit dem Lagerabschnitt (2) einen Winkel (&agr;) von vorzugsweise etwa 90° einschließt.
  4. Halter nach einem der Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (8) am freien, von dem Lagerabschnitt (2) wegweisenden Ende des Halteabschnittes (6) angeordnet ist.
  5. Halter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (8) als Klemmhalterung ausgebildet ist.
  6. Halter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (8) aus einem im Querschnitt im Wesentlichen U-förmigen Profilstück (10) mit zwei etwa parallelen Schenkelstegen (10a, b) sowie einer sich durch ein Gewindeloch (12) des einen Schenkelsteges (10a) erstreckenden Klemmschraube (14) besteht.
  7. Halter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmschraube (14) an ihrem außerhalb des Profilstückes (10) angeordneten Ende einen Betätigungsknopf (18) zur manuellen Betätigung aufweist.
  8. Halter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (8) mit dem Halteabschnitt (6) stoffschlüssig verbunden, insbesondere verschweißt ist.
  9. Halter nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Profilstück (10) bezüglich seiner Profillängsachse (X – X) etwa senkrecht zu dem Halteabschnitt (6) und etwa parallel zu dem Lagerabschnitt (2) ausgerichtet ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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