Die vorliegende Erfindung betrifft einen Halter für einen Farbroller
zum Auftragen von Wand- und Deckenfarben, bestehend aus einem geradlinigen, stangenförmigen
Lagerabschnitt zum Aufstecken eines Farbrollers und aus einem Halteabschnitt.
Bei bekannten Haltern der genannten Art ist der Halteabschnitt mit
einem Handgriff ausgebildet, mit dem der Roller zum Auftragen von Farbe geführt
werden kann. Der Lagerabschnitt und der den Handgriff aufweisende Halteabschnitt
bestehen in aller Regel aus einem stabilen gebogenen Metalldraht. In den meisten
Fällen werden Farbroller im Handel, insbesondere in Selbstbedienungs-Baumärkten
(SB-Handel), jeweils zusammen mit einem Handgriff-Halter angeboten, und zwar vielfach
in einem zumindest teilweise verpackten Zustand. Dies hat für den Käufer den Nachteil,
dass die Beschaffenheit des Farbrollers nicht genau geprüft werden kann, woraus
eine Unsicherheit resultiert, ob der angebotene Farbroller den eigenen Wünschen
und Vorstellungen entspricht.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für Kunden
insbesondere im SB-Handel eine Möglichkeit zu schaffen, auf einfache und anschauliche
Weise die angebotenen Farbroller begutachten zu können.
Erfindungsgemäß wird dies mit einem Halter nach dem Anspruch 1 dadurch
erreicht, dass der Halteabschnitt – anstatt eines Handgriffes – ein
an einem Trägerbauteil eines Regals oder dergleichen befestigbares Befestigungselement
aufweist. Auf diese Weise kann der Halter z. B. in einem SB-Markt zur offenen, unverpackten
Präsentation eines Farbrollers an einem geeigneten Träger-Bauteil eines Regals oder
einer Präsentationswand befestigt werden. Dies erfolgt sinnvollerweise in der Nähe
der entsprechenden, zum Kauf entnehmbar gelagerten, jeweils mit Handgriff versehenen
und zumindest teilweise verpackten Farbroller. Der zu präsentierende Farbroller
wird in gleicher Weise auf den Lagerabschnitt des erfindungsgemäßen Halters aufgesteckt,
wie er auch auf den entsprechenden Lagerabschnitt des Handgriffs aufgesteckt ist.
Der Kunde kann dann den mittels des erfindungsgemäßen Halters offen plazierten Farbroller
genau optisch und manuell begutachten, d. h. auch anfassen, und so mit erhöhter
Sicherheit das seinen Vorstellungen entsprechende Produkt auswählen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in
den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung enthalten.
Anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispiels
soll die Erfindung genauer erläutert werden. Dabei zeigen:
1 eine Perspektivansicht eines erfindungsgemäßen
Halters,
2 eine Teil-Draufsicht in Pfeilrichtung
II gemäß 1,
3 einen vergrößerten Querschnitt in der
Ebene III – III gemäß 2 und
4 eine Ansicht wie in 1,
jedoch mit einem aufgesetzten Farbroller.
Ein erfindungsgemäßer Halter 1 besteht gemäß 1
aus einem geradlinigen, stangenförmigen Lagerabschnitt 2 zum Aufstecken
eines Farbrollers 4 (siehe dazu 4) und aus
einem Halteabschnitt 6.
Erfindungsgemäß weist der Halteabschnitt 6 ein Befestigungselement
8 derart auf, dass der gesamte Halter 1 an einem nicht dargestellten
Trägerbauteil beispielsweise eines Präsentationsregals befestigt werden kann.
Bei der dargestellten, bevorzugten Ausführung sind der Lagerabschnitt
2 und der Halteabschnitt 6 einstückig von einem Metalldraht insbesondere
mit kreisförmigem Querschnitt gebildet. Dabei ist der Halteabschnitt 6
ebenfalls geradlinig ausgebildet und schließt mit dem Lagerabschnitt 2
einen Winkel &agr; von vorzugsweise etwa 90° ein.
Das Befestigungselement 8 ist bevorzugt als Klemmhalterung
ausgebildet und am freien, von dem Lagerabschnitt 2 wegweisenden Ende des
Halteabschnittes 6 angeordnet. Mit Vorteil kann – wie dargestellt
– das Befestigungselement 8 aus einem im Querschnitt im Wesentlichen
U-förmigen bzw. umgekehrt U-förmigen Profilstück 10 mit zwei etwa parallelen
Schenkelstegen 10a, 10b sowie einer sich durch ein Gewindeloch
12 des einen Schenkelsteges 10a (3)
erstreckenden Klemmschraube 14 bestehen. Das Profilstück 10 bildet
bzw. umschließt eine Klemmaufnahme 16 (3) zum
Aufsetzen auf ein geeignetes, z. B. stegförmiges Tragelement (nicht dargestellt)
eines Regals oder dergleichen. Die Klemmschraube 14 weist zweckmäßigerweise
an ihrem außerhalb des Profilstückes 10 angeordneten Ende einen Betätigungsknopf
18 zum manuellen Drehen (Festschrauben und Lösen) ohne Werkzeug auf.
Das Befestigungselement 8 bzw. das Profilstück
10 ist bevorzugt mit dem Halteabschnitt 6 stoffschlüssig verbunden,
insbesondere verschweißt. Bei der bevorzugten Ausführung ist das Profilstück
10 bezüglich seiner Profillängsachse X – X etwa senkrecht zu dem
Halteabschnitt 6 und somit etwa parallel zu dem Lagerabschnitt
2 ausgerichtet.
Bei dem beispielhaft in 4 dargestellten
Farbroller 4 kann es sich um eine praktisch beliebige Ausführung handeln,
beispielsweise um einen Lammfellroller, Schaumstoffroller oder dergleichen.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel
beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen.
Ferner ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im Anspruch 1 definierte
Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination
von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmalen definiert sein.
Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs
1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes
Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein
erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.